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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Schamane am 16. März 2011, 09:36:35

Titel: Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: Schamane am 16. März 2011, 09:36:35
Ich hätte eine Frage zum Rervistenausweis. Mir wurde durch meinen S1-Fw allerdings ohne Verweis auf VMBL / ZDV oder irgend ein Schriftstück gesagt, dass an Reservisten in der Wehrübung kein Truppenausweis mehr auszugeben sei, sondern das man ja den Reservistenausweis besitzt oder den berühmten Einberufungsbescheid mit Stempel und Unterschrift vom Spieß (unter Umständen auch nicht ganz korrekt)
Nur ist es etwas Dumm wenn jetzt Chef und zwei Zugführer AGA an der Wache erstmal ihren Perso und Reservistenausweis bzw. gestempelten Einberufungsbescheid ziehen und die Rekruten nach 2 - 3 Wochen vorbei marschieren. Naja dem ist nicht so, weil man ist ja in der Kaserne bekannt ist und meist durch gewinkt wird (was allerdings auch wieder nicht ganz Richtig ist).
Allerdings würde mich in dem Zusammenhang die Weisungs und Vorschriftenlage interessieren, da sagen kann man viel. Ich habe zwar den S1-Fw auch gebeten mir die entsprechende Vorschrift zukommen zu lassen, aber dies ist bisher nicht passiert und da ich im Sommer wieder fast 2 Monate beim Bund bin würde es mich schon interessieren.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: Chef_6/451 am 16. März 2011, 10:02:10
Völliger Blödsinn.
Da ist es einem Bearbeiter wohl zu viel einen Ausweis auszugeben. Mir ist keine Vorschrift bekannt die die Ausgabe von Truppenausweisen an Soldaten  untersagt.
Denn nichts anderes ist der Wehrübende - Soldat mit allen Rechten und Pflichten. Und genau darauf würde ich mich berufen. Was soll das - der Ausweis ist doch in der Akte, also kann er, genauso wie Schießbuch, Erkennungsmarke, Führerschein etc. ausgegeben werden.

Manchmal kann ich nur den Kopf schütteln.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: KlausP am 16. März 2011, 10:07:19
Genauso ist es. Der Truppenauseis des beorderten Reservistenliegt bei der Beorderungsdienststelle und genau fü den Fall, dass der Reservist seine WÜb ableistet. Der "Ausweis für Ehemalige und Reservisten" dient nur dazu, dass man sich als Resevist ausweisen kann um die die Kaserne zu betreten, wenn man eben nicht in einem Dienstverhältnis steht. Der Herr PersFw hat entweder keine Ahnung oder er ist schlicht zu faul, den Trupenausweis rauszusuchen. Dazu kommt, dass bestimmt nicht jeder Reservist den "Reservistenausweis" hat.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: Schamane am 16. März 2011, 10:16:31
Danke in etwa so habe ich es mir gedacht, aber es hätte ja sein können, dass es tatsächlich eine Änderung gegeben hat.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: KlausP am 16. März 2011, 10:20:15
Zitat von: Schamane am 16. März 2011, 10:16:31
Danke in etwa so habe ich es mir gedacht, aber es hätte ja sein können, dass es tatsächlich eine Änderung gegeben hat.

Dann müsste es die ab dem 01.10.2010 gegeben haben. Bis dahin wurde der Erlass über den Truppenausweis im VMBl nicht neugefasst.  ;) Das wäre mir bei meiner letzten WÜb aufgefallen.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: Frank1905 am 16. März 2011, 10:31:40
Da hätte ich doch auch mal kurz eine Frage.
Kann ich also mein "altes" Schießbuch wieder "beantragen"?
Es ist nämlich so. Wenn ich mit meiner RK zum WÜ-Schießen oder ähnlichen gehe, dann muß ich nach jetzigem Stand ein neues Schießbuch anfangen, denn mein altes habe ich natürlich nicht mehr. Und für einige Sachen werden eben bestimmte Übungen als Voraussetzung angesehen, die ich natürlich erbracht habe, aber eben durch mein altes nicht vorhandene Schießbuch nicht belegen kann.
Oder kann man nur als beorderter Reservist sein altes Schießbuch wieder bekommen?

MkG
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: KlausP am 16. März 2011, 10:35:52
Das bekommt man als Reservist mit Beginn einer Wehrübung ausgehändigt, und zwar nur für die Zeit dieser WÜb. Einzige Chance für dich, wende dich an dein KWEA und frag freundlich nach einer Kopie. Dann kannst du nur hoffen, dass die Bearbeiterin/der Bearbeiter einen guten Tag haben.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: BulleMölders am 16. März 2011, 10:46:26
Ich habe mal eine Frage zu dem Ausweis Reservisten/ Ehemalige (Ausweis R/E).
Wo kann ich den am besten Beantragen, wenn ich sonst keinerlei Kontakt mehr zur Bundeswehr habe?
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: KlausP am 16. März 2011, 11:12:40
Frag mal unverbindlich bei dem für deinen Wohnsitz "zuständigen" FwRes an. Der sitzt entweder beim Landeskommando oder in einer "Außenstelle".
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: ARMY STRONG am 16. März 2011, 11:25:53
Zitat von: BulleMölders am 16. März 2011, 10:46:26
Ich habe mal eine Frage zu dem Ausweis Reservisten/ Ehemalige (Ausweis R/E).
Wo kann ich den am besten Beantragen, wenn ich sonst keinerlei Kontakt mehr zur Bundeswehr habe?
Stellt sich nur die Frage wozu man diesen Ausweis braucht wenn man keinen Kontakt mehr zur Bundeswehr hat.  ???
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: BulleMölders am 16. März 2011, 11:31:43
Was heißt keinen Kontakt mehr, eher kein Kontakt zu offiziellen Stellen. Da ich kein aktiver Reservist bin.
Da ich aber noch viel Kontakt zu ehemaligen Kameraden habe, die noch auf Schiffen der Marine fahren und diese auch schon das eine oder andere mal besuche, wäre es mit dem Ausweis einfacher in den Stützpunkt zu kommen.
Wer z. B. Wilhelmshaven kennt und wenn die Einheit dann ganz außen liegt, dann kann es schon mal eine Weile dauern bis man an der Wache abgeholt wird.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: ARMY STRONG am 16. März 2011, 11:55:34
Zitat von: BulleMölders am 16. März 2011, 11:31:43
Was heißt keinen Kontakt mehr, eher kein Kontakt zu offiziellen Stellen. Da ich kein aktiver Reservist bin.
Da ich aber noch viel Kontakt zu ehemaligen Kameraden habe, die noch auf Schiffen der Marine fahren und diese auch schon das eine oder andere mal besuche, wäre es mit dem Ausweis einfacher in den Stützpunkt zu kommen.
Wer z. B. Wilhelmshaven kennt und wenn die Einheit dann ganz außen liegt, dann kann es schon mal eine Weile dauern bis man an der Wache abgeholt wird.
Ob das als Begruendung fuer die Ausstellung eines ResAusw reicht, glaube ich eher nicht. Die Dinger sind schliesslich fuer aktive Reservisten gedacht die "dienstlich" in einer Liegenschaft der BW zu tun haben bzw. fuer Mandatstraeger des ResVerb die im Rahmen ihres ehrenamtlichen Engagements Liegenschaften der BW betreten muessen.
Aber vielleicht haste ja Glueck und der Bearbeiter im Landeskommando gibt dir den Ausweis trotzdem.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: Schamane am 16. März 2011, 11:56:40
@ KlausP also die Vorschriftenlage hat sich nicht geändert. Ich habe gerade mit dem KWEA Berlin gesprochen und dort hieß es die MobUnterlagen sind durch das MobTrT auszuhändigen und zum Ende der WÜ wieder einzuziehen. Sollten sie im Nirwana des MobTrT abhanden gekommen sein, so ist ein Nachforschungsauftrag und am Ende eine Verlustanzeige zuerstellen und die Unterlagen neu auszufertigen.
Allerdings stelle ich mir die Frage, warum man in der freiwilligen Reservistenarbeit nicht einen IGF / Schießpass erstellt. Denn wenn ich beim Bund bin, habe ich dafür garantiert keine Zeit um die geforderten Leistungen zu erbringen, weil man als Fachlehrer zum Teil 8 - 10 h Unterricht am Tag hält allerdings unser Kommandeur erwartet, dass man auch als Reservist die Leistungen erbringt, welche von einem Aktiven verlangt werden und da stimme ich ihm auch völlig zu. Nur wie soll man das machen, wenn in der freiwilligen ResArbeit Anachronismen aus den 70ern und 80ern gemacht werden.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: KlausP am 16. März 2011, 12:17:48
Hier nochmal, wer alles befugt ist, den Ausweis auszustellen:

ZitatMöglichkeiten der Beantragung und Ausstellung

Der neue Ausweis garantiert Flexibilität und das für alle Beteiligten: Nicht mehr allein die Beorderungstruppenteile und Kreiswehrersatzämter sind befugt, Ausweise auszustellen und auszugeben. Derjenige, der einen Ausweis R/E beantragen möchte, kann dies ab sofort bei jeder militärischen Dienstelle der Bundeswehr! Endlich gehören die langen Wegstrecken der Vergangenheit an.

Quelle: http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/service/antworte/ausweis

Dort findet sich auch ein Link zum entsprechenden Erlaß.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: ARMY STRONG am 16. März 2011, 12:26:30
Zitat von: Schamane am 16. März 2011, 11:56:40
nicht einen IGF / Schießpass erstellt.
Wasn' des?
Irgendwas Neues von dem ich nix mitbekommen hab?
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: Schamane am 16. März 2011, 12:47:26
@ Army Strong nein ist nicht wirklich neu aber gemäß Weisung muss jeder Soldat einmal im Jahr die IGF = Individuelle Grundfertigkeiten nachweisen. Die Luftwaffe mag das Englische ja mehr und nennt alles ICCS = individual common core skills. Für die aktive Truppe ist hier ein Pass zu führen, welcher zum 15.11. des Jahres auf dem Dienstweg zu melden ist.
Einige Kdr. haben es ganz gerne, wenn ihr S1-PersMob ihnen dies auch bei den Reservisten meldet, was wie gesagt verständlich ist da ich mich gegen eine Unterscheidung von einem SaZ oder BS in einem Dienstverhältnis sehr verwehre. Nur wo soll man als armer Resi sich die neuen (naja unterdessen schon fast alten ) taktischen Zeichen her organisieren und wo soll man den ABC - Drill machen der gefordert ist usw.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: ARMY STRONG am 16. März 2011, 12:55:22
Zitat von: Schamane am 16. März 2011, 12:47:26
Für die aktive Truppe ist hier ein Pass zu führen, welcher zum 15.11. des Jahres auf dem Dienstweg zu melden ist.
Einige Kdr. haben es ganz gerne, wenn ihr S1-PersMob ihnen dies auch bei den Reservisten meldet, was wie gesagt verständlich ist da ich mich gegen eine Unterscheidung von einem SaZ oder BS in einem Dienstverhältnis sehr verwehre.
Tja, liebe Schamane, da liegt wohl der Hase im Pfeffer - du bist weder aktiver Soldat noch SaZ oder BS.
Und wenn ein Kdr will dass du irgendeinen IGF-Nachweis (ausserdienstlich) erbringst, dann soll er dir auch sagen wie du das machen sollst, meinst du nicht auch?
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: KlausP am 16. März 2011, 12:59:13
So sehe ich das auch. Mir ist nicht bekannt, dass die Erfüllung der IGF-Daten beorderten Reservisten im gleichen Umfang vorgeschrieben ist wie SaZ und BS. Lediglich vom DSA ist irgendwo die Rede, wobei ich mir nicht sicher bin, ob das beurteilungsrelevant ist, meine letzte (und einzige) Beurteilung als Reservist aus 2009 habe ich im Moment nicht zur Hand.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: Schamane am 16. März 2011, 14:31:25
@Army Strong / KlausP schon richtig. Aber die Argumentation der Kdr. die dies wollen ist, dass ein Reservist eben ohne jedwede weitere Einweisung und Einarbeitung unmittelbar die Funktion ihres aktiven Spiegelbildes übernehmen können muss. Schließlich bringt es ja nichts wenn Chef und Spiess im Einsatz sitzen und die Reservisten erstmal knobeln müssen, was sie jetzt zu machen haben.
Der Vorteil ist das diese Kdr. auch sich extrem für eine Öffnung aller Lehrgänge für Reservisten einsetzen und für die Verstärkung der Fernausbildung via Internet. Seitens dieser Kräfte wird mit der Bringschuld des Soldaten argumentiert, dass für den Reservisten, wie auch für den Aktiven die Pflicht zur Gesunderhaltung und zum Wohlverhalten gegen den Dienstgeber gilt. Aus dieser Richtung wird der Reservist eher als "Teilzeitsoldat" als als Lückenbüßer gesehen und daher werden an ihn verstärkte Anforderungen gestellte.
Was in ihren Argumentationen richtig, ist das dann die Truppe die Möglichkeit geben muss, dass man es machen kann und da kommen vermutlich bald die LdKdo's in das Spiel weil die IGF eben für alle Soldaten gleich sind.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: ARMY STRONG am 16. März 2011, 14:50:00
Zitat von: Schamane am 16. März 2011, 14:31:25
@Army Strong / KlausP schon richtig. Aber die Argumentation der Kdr. die dies wollen ist, dass ein Reservist eben ohne jedwede weitere Einweisung und Einarbeitung unmittelbar die Funktion ihres aktiven Spiegelbildes übernehmen können muss. Schließlich bringt es ja nichts wenn Chef und Spiess im Einsatz sitzen und die Reservisten erstmal knobeln müssen, was sie jetzt zu machen haben.
Sorry, aber erstens hat die Funktion eines Resis mit Spiegeldienstposten erstmal wenig mit IGF (dir ist schon klar was das ist, oder?) zu tun und zweitens ist es sehr realitiaetsfern zu glauben mal bekaeme Resis, die man kaum ueben laesst, dann aber quasi ueber Nacht als "plug and play" ohne Einarbeitung einsetzen kann. In wenigen Faellen (bei Klaus scheint das so zu funktionieren) mag das gehen, aber die Regel sieht wohl ganz anders aus.

Fazit: auf die grosse Masse der beorderten Reservisten bezogen waere ein solches Anspruchdenken bar jeglicher Realitaet.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: Schamane am 16. März 2011, 15:01:36
Naja die IGF sind nur ein Baustein in dem was angedacht wird. Nur ich habe dort auch gesagt, wenn man will das Reservisten unmittelbar Funktionen übernehmen können, so müssen sie in diesem Bereich Aus und Weitergebildet werden und dies findet ja nicht statt.
In den Bereichen wo ich mich derzeit beschäftige, wird ziemlich darauf hingearbeitet eins zu eins zu ersetzen. Weil ansonsten bringt der Reservist ja nichts für die Truppe und die Existenz der Reserve leitet sich allein aus ihrer Notwendigkeit für die Bundeswehr ab..
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: bayern bazi am 16. März 2011, 16:19:47
wegen schießbuch

wenn du öfters an DVAG schießen ecc teilnimmst - kanns t du dein schießbuch auf dauer vom kwea ausgehändigt bekommen - must hat dann da den empfang unterschreiben (ich habs so hinbekommen mit meinem kwea)
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: miguhamburg1 am 16. März 2011, 16:36:19
@ Schamane, sie bringen hier Einiges durcheinander:

1)  Ein beorderter Reservist hat Anspruch darauf, von der Bundeswehr hinsichtlich seines Beorderungsdienstpostens so ausgebildet zu werden, dass er in der Lage ist, die darin geforderten Fähigkeiten zu erbringen. Das kann je nach Erfordernis in lehrgangsgebundener Form oder als AaAP erfolgen. Wenn also irgendein Disziplinarvorgesetzter von seinen beorderten Reservisten irgendwelche Leistungsnachweise fordert, die sie aufgrund ihrer Eigentümlichkeit nur im Rahmen eines Wehrdienstes erfüllen können, dann hat er hierfür WÜ-Tage oder DVaGs bereitzustellen und/oder im Rahmen ohnehin durchgeführter WÜ dafür Zeit zu geben.

2)  Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass ein beorderter Reservist in jedem Jahr die IGF oder das Sportabzeichen nachweisen müsse. Billigerweise kann dies von einem beorderten Reservisten auch nicht verlangt werden, da er nicht zwingend in jedem Jahr wehrübt und schon gar nicht an der verwendungsunabhängugen Reservistenarbeit des Reservistenverbands teilnehmen muss, um Beorderung und Förderung zu erhalten.

3)  Dass Reservisten (ob auf V-DP oder Spiegel-DP) nahtlos an die Arbeit eines aktiven DP-Inhabers, den sie vertreten, anknüpfen können müssen, ist ebenfalls in keiner Vorschrift geregelt oder Voraussetzung für eine Beorderung. Und auch wenn es von manchen Vorgesetzten so gewünscht wird, wird es in den weitaus meisten Fällen bei einer Vision bleiben. Und wollen sie dies ändern, gilt wieder das unter 1 Beschriebene.


Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: KlausP am 16. März 2011, 17:27:51
ZitatIn wenigen Faellen (bei Klaus scheint das so zu funktionieren) mag das gehen ...

Bei mir geht das aber auch nur, weil ich in der Regel nur den Spieß in der AGA-Kompanie vertrete. Das "Geschäft" Spieß habe ich ja lange genug gemacht, sowohl in der Kampfkompanie als auch als Vertretung in der 1./-- Ich war meine ganze Bundeswehrzeit in dem Bataillon und habe den Kontakt nie verloren. Den Spieß bei einer großen Übung zu vertreten oder gar für ihn in den Einsatz gehen - nee, mit mir nicht, schon aus privaten Gründen, da meine Frau schwerbehindert und pflegebedürftig ist.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: Troubleshooter am 17. März 2011, 07:34:42
Da die Diskussion von "Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis" in Richtung "Dienst auf dem Dienstposten" abgedriftet ist, hätte ich eine Problemstellung, bei der mir vielleicht das Rund der Kameraden mal ein Feedback geben kann.

Viele Vorgänge im Tagesgeschäft werden EDV-gestützt abgewickelt: Anfragen/Aufträge per LoNo (die auch auf diesem Wege zu beantworten sind), abzusetzende Tages-/Monats-/Wochenmeldungen und vor allem der Informationsfluss. Wie soll das bewerkstelligt werden, wenn viele nichtaktive Soldaten nicht einmal, wenn man die Weisungen hinsichtlich der IT-Sicherheit buchstabengetreu befolgt, einen Rechner bis zur Windowsebene hochfahren dürfen (Stichwort: PersID)? Von einem LoNo-Konto will ich gar nicht erst anfangen...

Ein einfaches Beispiel, das für mich nur das oberste Schneekorn des Eisberges ist: In Regiment XY findet eine Besprechung der Kp-Chefs statt. Im Nachgang wird das Protokoll per LoNo an die Teilnehmer verschickt. Nur der Chef der Z.Kp bekommt eine Hardcopy per Melder zu Fuß, weil er es sonst nicht zu Gesicht bekommt. Ist das nicht der Hohn in Tüten?!?

In meinen Augen hinkt hier das Bild des Reservisten, der seinen haupamtlichen Kameraden vertreten soll stark hinter der Realität hinterher. Wenn er sich engagiert und seine aktiven Kameraden ihn noch so gut ausbilden (ja, das gibt es), so wird er/sie vom System ausgebremst. Das ist so, als würde man von Barnard zum Herzchirugen ausgebildet und wenn man in den OP kommt, sind die Instrumente weggesperrt.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: miguhamburg1 am 17. März 2011, 09:37:09
Nun, lieber Troubleshooter,

wenn Sie einen aktiven DP-Inhaber auf seinem DP vertreten, dann ist es immer möglich, Ihnen den Zugang zum PC des DP-Inhabers zu ermöglichen. Das muss nur über den S-6-Bereich organisiert werden, und hierfür braucht es eine Anordnung. Ich war auf meinen DP in den letzten 10 Jahren fast durchweg DV von wehrübenden Offz und Dienstvorgesetzter wehrübender Fw. Dass diese einen Zugang zu den relevanten Laufwerken bekamen, stellte sich nie als Problem dar.

Sie sollten bei der nächsten WÜ Kontakt mit dem zuständigen S 6 aufnehmen, damit das bei Ihnen auch so funktioniert.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: KlausP am 17. März 2011, 10:39:23
Ich hatte bis zum "Rollout" durch die neue Betreiberfirma (den Namen werde ich mir wohl nie merken  :D) sowohl einen normalen Account auf dem Dienstrechner des Spießes meiner Kompanie mit Zugriff auf das Bataillons-Netzwerk und IntraNetBw als auch einen LoNo-Account. Da das Roööout erst 3 Tage vor meinem letzten WÜb-Ende war, wurde der auf dem neuen System nicht mehr freigeschaltet, das stellt aber nach Aussage meines S6Fw/Btl kein Problem dar. Wenn ich also die nächste WÜb leiste, werden die Accounts neu eingerichtet und ich habe wieder Zugriff.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: Troubleshooter am 17. März 2011, 19:30:48
Mein S6 unterhält mich seit einiger Zeit mit einer immer länger werdenden Liste von Dingen, die er nicht mehr administriert und wo er nur noch auf BWI verweisen kann.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: KlausP am 17. März 2011, 19:37:29
BWI - da war es wieder, was mir ums Verrecken nicht einfallen wollte.  :D :D

Stimmt, die S6er könnte man fast schon wieder einsparen, jedenfalls, was die IT-Schiene betrifft. Trotzdem leiert er das bei der BWI an, wenn die meinen Account einrichten sollen.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: Augsburger am 18. März 2011, 08:01:18
Die Diskussion hier um das Thema Reservistenausweis und die darauf folgenden angesprochenen Fähigkeiten von Reservisten (welche allerdings mit dem Thread jetzt inhaltlich nichts gemein haben) zeigen doch meiner Meinung folgendes:

- es wird in den TrT ganz unterschiedlich gearbeitet hinsichtlich Reservisten (da spielt der Faktor Mensch und Arbeitsmoral wie überall im Leben wieder eine große Rolle, der eine will, der andere nicht-sprich wehrübende Reservisten sind scheinbar lästig im normalen Dienstbetrieb)

- das bisher von der Bundeswehr praktizierte Reservistenkonzept ist dringend zu überarbeiten ,und vollkommen neu aufzustellen, zu ordnen und zu leben.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: miguhamburg1 am 18. März 2011, 08:33:01
@ Augsburger: Dies ist eine wundervoll-pauschale Aussage, die doch niemandem weiterhilft und zeigt, dass Sie nicht sehr tief mit der Materie befasst sind/waren.

Konzeptionell ist eben Vieles bis ins Detail geregelt, einschließlich dazu ergangener Vorschriften und Erlasse. Wer allerdings annimmt, irgendein Lebens- und Arbeitsbereich könne zu 100 Prozent geregelt werden, wird auch bei der Bundeswehr scheitern, wie die "alten Preußen" mit ihrem preußischen Landrecht, was auch antrat, alles regeln zu wollen.

Wie Sie schon ganz richtig schreiben: Es hapert an der einen oder anderen Stelle an der Umsetzung! Und hierfür sind die jeweils stellvertretenden Kommandeure/Befehlshaber für ihre Bereiche per Vorschrift verantwortlich. Wenn es also an der einen oder anderen Stelle nicht richtig geschieht, dann liegt es an deren Dienstaufsicht und nicht an falschen Konzepten!
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: Augsburger am 19. März 2011, 08:21:19
@ miguhamburg1: stimmt, Sie haben Recht, meine Aussage war schon sehr pauschal. Natürlich hat sich einiges verbessert in der Reserve, und ich persönlich als Reservist habe auch keinen großen Grund hier zu rebellieren. Meine Äußerung war ein bischen undifferenziert formuliert! Persönlich würde ich ein System ähnlich wie in die USA und Großbritanien bevorzugen. Allerdings hat man da auch im Gegensatz zu uns eine ganz andere Tradition, Entwicklung und gesellschaftliche Begebenheiten.  Diese Diskussion allerdings glaub ich ist hier schon in vielen Threads besprochen worden und führt von dem Thema hier weit weg.

Das Problem, das hier der Kamerad angesprochen hat, ist wie schon gesagt einfach der Faktor Mensch. Und der findet sich überall wieder (es soll ja auch im zivilen Leben in manchen Bereichen Probleme geben ;) ) Persönlich habe ich die Erfahrung gemacht, dass bei Ungereimtheiten der beste Weg immer ist - mit den betreffenden Leuten einfach zu sprechen. Da kann man oft etwas bereinigen, umsetzen, und letztlich sind alle zufrieden. Meine Erfahrungen in der Reserve waren bis jetzt zu 90% immer positiv - in der Truppe vor Ort möchte ich mal sagen 100%. Zum einem nicht unwesentlichen Teil liegt es aber auch immer an dem Wehrübenden selber. Das mal nur am Rande. Bei solchen Problemen wie hier angesprochen mit Personalunterlagen, Ausweisen etc. ist immer anzuraten sich in den entsprechenden Vorschriften etc. vorabzuinformieren, und dann einfach nachfragen. Dann funktioniert  es auch in der Regel.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: Schamane am 19. März 2011, 09:43:27
Erstmal noch mal Danke für die Antworten auch wenn wir etwas vom eigentlichen Thema abgekommen sind. @Augsburger im Prinzip haben sie recht, aber wenn ich sage gemäß der ZDV stehen mir folgende Unterlagen zu, kommt nur ja die Vorschriftenlage hat sich geändert, ohne aber es schwarz auf weiss vorzulegen und dies passiert bei diesem HFw häufiger.
Nach unbestättigten Berichten wird zwar jetzt von der Bundeswehr an einem Internetauftritt für die Reservisten gearbeitet, wo gespiegelt Teile des Intranets enthalten sind und anderem VMBL's / ZDV's usw. allerdings wird da noch über die Geheimhaltung und Urheberrechte bei Präsentationen verhandelt.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: Holgi33 am 20. März 2011, 18:01:09
@miguhamburg1
Ja, es gibt keine Vorschrift aber es gibt die Weisung IGF vom 19. Juni 2009. Und da verweise ich auf Seite 4 und die Fußnote 5, die beorderte Reservisten mit einschließt. Insbesondere Reservisten die in den Auslandseinsatz gehen.

Die beorderten Reservisten haben aber ein anderes Problem.
Bei uns werden die IGF Daten vom KpTrpFhr verwaltet. Er ist aber dazu verpflichtet, sollte er zum WÜ-Beginn die Daten aufnehmen, diese nach Ende der WÜ wieder zu löschen. Deshalb nimmt er keine IGF Daten von Reservisten auf.

Bei Aktiven ist es ähnlich! Wird ein Soldat wo ander hin kommadiert, dann hat der KpTrpFhr die Daten an den neuen Truppenteil zu übermitteln und darf diese NICHT auf seinem Rechner behalten.



Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: Schamane am 20. März 2011, 20:57:31
Holgi33 den Diskurs von wegen Datenschutz habe ich auch mitbekommen, weil Daten nur in einem aktiven Dienstverhältnis in der Einheit gespeichert sein dürfen und nach der Wehrübung sofort zu löschen sind. Jetzt streitet man, wo man die Daten hinterlegen könnte ohne Probleme mit dem Datenschutz zu bekommen. Meine Idee wäre den IGF - Pass sowie es beim Schießbuch der Fall ist in die MobUnterlagen und bei der nächsten Wehrübung wird es wieder nachgesehen. Das ist zwar an sich Schwachsinn, weil wenn ich im Februar 4 Wochen und im September 4 Wochen habe, so müßte der Datenbestand im Februar eingelesen, z.B.
Marsch, Schießen, SanDst und mit Beendigung der WÜ ausgedruckt, und gelöscht werden. Jetzt trete ich am 05.09. wieder an, dann müßte der Datensatz wieder neu erstellt und mit den Einträgen vom Februar befüllt werden.
Wenn ich jetzt im September die IGF abschließe, so kann sich der Kdr. zur Verabschiedung melden lassen der Reservist XY hat die IGF erfüllt. Allerdings mit Ende September wird der Datensatz wieder gelöscht und der Kdr. kann jetzt nicht abfragen, wieviel % meines Offz / Uffz-Korps d.R. haben jetzt die IGF erfüllt und in welchen Einheiten sind es wieviel %. Bzw. wie sieht es bei meinen Chefs aus und z.B. sollte einer der Reservisten auf die Idee Auslandseinsatz kommen, hat der Kdr. eine Stellungnahme zu schreiben und da sind IGF / EAKK usw. nun einmal objektivierbare Kenngrößen.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: BetaAlpha am 14. April 2011, 16:46:33
kann man als Besitzer des Reservistenausweis auch in den US facilities in Deutschland einkaufen gehen?
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: KlausP am 14. April 2011, 16:53:29
Der "Ausweis für Reservisten und Ehemalige" berechtigt zum Betreten von Bundeswehrliegenschaften.

http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/service/antworte/ausweis
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: ARMY STRONG am 15. April 2011, 08:12:19
Zitat von: BetaAlpha am 14. April 2011, 16:46:33
kann man als Besitzer des Reservistenausweis auch in den US facilities in Deutschland einkaufen gehen?
Wie kommste denn auf den Trichter?
Das ist schon fuer Aktive nicht mehr so einfach wie frueher mal.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: Shokk am 15. April 2011, 09:25:10
Zitat von: ARMY STRONG am 15. April 2011, 08:12:19
Zitat von: BetaAlpha am 14. April 2011, 16:46:33
kann man als Besitzer des Reservistenausweis auch in den US facilities in Deutschland einkaufen gehen?
Wie kommste denn auf den Trichter?
Das ist schon fuer Aktive nicht mehr so einfach wie frueher mal.

Durfte/Darf man früher/heutzutage in den US facilities einkaufen?
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: miguhamburg1 am 15. April 2011, 09:48:55
Das war auch früher, nicht nur in den Läden der US-Streitkräfte, sondern auch bei den Briten, immer abhängig von der Kulanz des jeweiligen Ladenpersonals.

Dennoch konnte es für Bundesbürger allein deshalb nie zu einer allgemeinen Genehmigung kommen, weil die Waren in den Streitkräfteläden der Verbündeten nicht der Mehrwertsteuer unterlagen und somit nicht öffentlich verkauft werden duften.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: F_K am 15. April 2011, 10:32:40
.... und damit, wenn der Einkauf über der Bagatellgrenze liegt (8 Euro oder so), immer nachzuversteuern ist.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: ARMY STRONG am 15. April 2011, 11:23:31
Grundsaetzlich ging das nur in US Installations wo auch BW-Personal stationiert war. Gemischte Staebe etwa. Das ist irgendwo im SOFA (Status of Forces Agreement) geregelt das das dann gent. Aber auch in anderen Standorten haben die mal ein Auge zugedrueckt wenn man an der Kasse den Truppenausweis gezeigt hat.

Heute wird es schon meist daran scheitern dass man ohne Installation-Pass gar nicht mehr in den US Standort reinkommt. Diese Paesse haben einen Barcode der an der Wache gescannt und mit der Datenbank im IACS (Installation Access Controll System) abgeglichen wird.
Seit etwa 2006 kommen daher auch in meiner US Liegenschaft nur noch BW-Soldaten rein wenn sie einen dienstlichen Zweck nachweisen koennen und dann einen Installation Pass bekommen. Seit dem habe ich in unserer Gym (Fitness-Center) auch keine BW-Soldaten mehr gesehen. Waren vorher oft welche da, die zwar keinen dienstlichen Kontakt zur Army hatten aber in der Naehe stationiert waeren/gewohnt haben.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: StOPfr am 15. April 2011, 13:37:14
Ich habe früher in den Ferien in einem NAAFI-Store gearbeitet. Da ging gar nichts für Ausländer, auch nicht für Bw-Soldaten. Die Briten selbst bekamen lange Jahre Alkohol und Zigaretten nur auf Bezugskarten.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: ARMY STRONG am 15. April 2011, 14:49:35
Yes, ist bei US Army und Air Force heute noch so. Benzin, Zigaretten, Alkohol und witzigerweise sogar Kaffee gibts nur ueber eine "Ration-Card" wenn die Ration fuer den Monat ausgeschoepft ist muss man eben zu Aldi und Co gehen bzw. teueres deutsches Benzin tanken.  ;D
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: Zorro67 am 21. April 2011, 10:51:33
Zitat von: KlausP am 16. März 2011, 10:35:52
Das bekommt man als Reservist mit Beginn einer Wehrübung ausgehändigt, und zwar nur für die Zeit dieser WÜb. Einzige Chance für dich, wende dich an dein KWEA und frag freundlich nach einer Kopie. Dann kannst du nur hoffen, dass die Bearbeiterin/der Bearbeiter einen guten Tag haben.
In der Regel schon, sofern noch vorhanden. Ich habe bei meiner letzten Wüb ein neues durch meinen MobTrT bekommen. Das alte hat mein KWEA wohl vernichtet.
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: KlausP am 21. April 2011, 12:13:58
Zitat von: Zorro67 am 21. April 2011, 10:51:33
Zitat von: KlausP am 16. März 2011, 10:35:52
Das bekommt man als Reservist mit Beginn einer Wehrübung ausgehändigt, und zwar nur für die Zeit dieser WÜb. Einzige Chance für dich, wende dich an dein KWEA und frag freundlich nach einer Kopie. Dann kannst du nur hoffen, dass die Bearbeiterin/der Bearbeiter einen guten Tag haben.
In der Regel schon, sofern noch vorhanden. Ich habe bei meiner letzten Wüb ein neues durch meinen MobTrT bekommen. Das alte hat mein KWEA wohl vernichtet.

Das gehört genauso wie Truppenausweis, Bw-Dienstführerschein, Erkennungsmarke oder Fahrtennachweisheft zu den Beorderungsunterlagen, die dein Beorderungstruppenteil eigentlich haben sollte. Hat man dir das auch alles neu ausgestellt?
Titel: Re:Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis
Beitrag von: Zorro67 am 21. April 2011, 13:14:47
Zitat von: KlausP am 21. April 2011, 12:13:58
Zitat von: Zorro67 am 21. April 2011, 10:51:33
Zitat von: KlausP am 16. März 2011, 10:35:52
Das bekommt man als Reservist mit Beginn einer Wehrübung ausgehändigt, und zwar nur für die Zeit dieser WÜb. Einzige Chance für dich, wende dich an dein KWEA und frag freundlich nach einer Kopie. Dann kannst du nur hoffen, dass die Bearbeiterin/der Bearbeiter einen guten Tag haben.
In der Regel schon, sofern noch vorhanden. Ich habe bei meiner letzten Wüb ein neues durch meinen MobTrT bekommen. Das alte hat mein KWEA wohl vernichtet.

Das gehört genauso wie Truppenausweis, Bw-Dienstführerschein, Erkennungsmarke oder Fahrtennachweisheft zu den Beorderungsunterlagen, die dein Beorderungstruppenteil eigentlich haben sollte. Hat man dir das auch alles neu ausgestellt?
Ja