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Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis

Begonnen von Schamane, 16. März 2011, 09:36:35

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Schamane

@ Army Strong nein ist nicht wirklich neu aber gemäß Weisung muss jeder Soldat einmal im Jahr die IGF = Individuelle Grundfertigkeiten nachweisen. Die Luftwaffe mag das Englische ja mehr und nennt alles ICCS = individual common core skills. Für die aktive Truppe ist hier ein Pass zu führen, welcher zum 15.11. des Jahres auf dem Dienstweg zu melden ist.
Einige Kdr. haben es ganz gerne, wenn ihr S1-PersMob ihnen dies auch bei den Reservisten meldet, was wie gesagt verständlich ist da ich mich gegen eine Unterscheidung von einem SaZ oder BS in einem Dienstverhältnis sehr verwehre. Nur wo soll man als armer Resi sich die neuen (naja unterdessen schon fast alten ) taktischen Zeichen her organisieren und wo soll man den ABC - Drill machen der gefordert ist usw.

ARMY STRONG

Zitat von: Schamane am 16. März 2011, 12:47:26
Für die aktive Truppe ist hier ein Pass zu führen, welcher zum 15.11. des Jahres auf dem Dienstweg zu melden ist.
Einige Kdr. haben es ganz gerne, wenn ihr S1-PersMob ihnen dies auch bei den Reservisten meldet, was wie gesagt verständlich ist da ich mich gegen eine Unterscheidung von einem SaZ oder BS in einem Dienstverhältnis sehr verwehre.
Tja, liebe Schamane, da liegt wohl der Hase im Pfeffer - du bist weder aktiver Soldat noch SaZ oder BS.
Und wenn ein Kdr will dass du irgendeinen IGF-Nachweis (ausserdienstlich) erbringst, dann soll er dir auch sagen wie du das machen sollst, meinst du nicht auch?

KlausP

So sehe ich das auch. Mir ist nicht bekannt, dass die Erfüllung der IGF-Daten beorderten Reservisten im gleichen Umfang vorgeschrieben ist wie SaZ und BS. Lediglich vom DSA ist irgendwo die Rede, wobei ich mir nicht sicher bin, ob das beurteilungsrelevant ist, meine letzte (und einzige) Beurteilung als Reservist aus 2009 habe ich im Moment nicht zur Hand.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schamane

@Army Strong / KlausP schon richtig. Aber die Argumentation der Kdr. die dies wollen ist, dass ein Reservist eben ohne jedwede weitere Einweisung und Einarbeitung unmittelbar die Funktion ihres aktiven Spiegelbildes übernehmen können muss. Schließlich bringt es ja nichts wenn Chef und Spiess im Einsatz sitzen und die Reservisten erstmal knobeln müssen, was sie jetzt zu machen haben.
Der Vorteil ist das diese Kdr. auch sich extrem für eine Öffnung aller Lehrgänge für Reservisten einsetzen und für die Verstärkung der Fernausbildung via Internet. Seitens dieser Kräfte wird mit der Bringschuld des Soldaten argumentiert, dass für den Reservisten, wie auch für den Aktiven die Pflicht zur Gesunderhaltung und zum Wohlverhalten gegen den Dienstgeber gilt. Aus dieser Richtung wird der Reservist eher als "Teilzeitsoldat" als als Lückenbüßer gesehen und daher werden an ihn verstärkte Anforderungen gestellte.
Was in ihren Argumentationen richtig, ist das dann die Truppe die Möglichkeit geben muss, dass man es machen kann und da kommen vermutlich bald die LdKdo's in das Spiel weil die IGF eben für alle Soldaten gleich sind.

ARMY STRONG

Zitat von: Schamane am 16. März 2011, 14:31:25
@Army Strong / KlausP schon richtig. Aber die Argumentation der Kdr. die dies wollen ist, dass ein Reservist eben ohne jedwede weitere Einweisung und Einarbeitung unmittelbar die Funktion ihres aktiven Spiegelbildes übernehmen können muss. Schließlich bringt es ja nichts wenn Chef und Spiess im Einsatz sitzen und die Reservisten erstmal knobeln müssen, was sie jetzt zu machen haben.
Sorry, aber erstens hat die Funktion eines Resis mit Spiegeldienstposten erstmal wenig mit IGF (dir ist schon klar was das ist, oder?) zu tun und zweitens ist es sehr realitiaetsfern zu glauben mal bekaeme Resis, die man kaum ueben laesst, dann aber quasi ueber Nacht als "plug and play" ohne Einarbeitung einsetzen kann. In wenigen Faellen (bei Klaus scheint das so zu funktionieren) mag das gehen, aber die Regel sieht wohl ganz anders aus.

Fazit: auf die grosse Masse der beorderten Reservisten bezogen waere ein solches Anspruchdenken bar jeglicher Realitaet.

Schamane

Naja die IGF sind nur ein Baustein in dem was angedacht wird. Nur ich habe dort auch gesagt, wenn man will das Reservisten unmittelbar Funktionen übernehmen können, so müssen sie in diesem Bereich Aus und Weitergebildet werden und dies findet ja nicht statt.
In den Bereichen wo ich mich derzeit beschäftige, wird ziemlich darauf hingearbeitet eins zu eins zu ersetzen. Weil ansonsten bringt der Reservist ja nichts für die Truppe und die Existenz der Reserve leitet sich allein aus ihrer Notwendigkeit für die Bundeswehr ab..

bayern bazi

wegen schießbuch

wenn du öfters an DVAG schießen ecc teilnimmst - kanns t du dein schießbuch auf dauer vom kwea ausgehändigt bekommen - must hat dann da den empfang unterschreiben (ich habs so hinbekommen mit meinem kwea)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

miguhamburg1

@ Schamane, sie bringen hier Einiges durcheinander:

1)  Ein beorderter Reservist hat Anspruch darauf, von der Bundeswehr hinsichtlich seines Beorderungsdienstpostens so ausgebildet zu werden, dass er in der Lage ist, die darin geforderten Fähigkeiten zu erbringen. Das kann je nach Erfordernis in lehrgangsgebundener Form oder als AaAP erfolgen. Wenn also irgendein Disziplinarvorgesetzter von seinen beorderten Reservisten irgendwelche Leistungsnachweise fordert, die sie aufgrund ihrer Eigentümlichkeit nur im Rahmen eines Wehrdienstes erfüllen können, dann hat er hierfür WÜ-Tage oder DVaGs bereitzustellen und/oder im Rahmen ohnehin durchgeführter WÜ dafür Zeit zu geben.

2)  Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass ein beorderter Reservist in jedem Jahr die IGF oder das Sportabzeichen nachweisen müsse. Billigerweise kann dies von einem beorderten Reservisten auch nicht verlangt werden, da er nicht zwingend in jedem Jahr wehrübt und schon gar nicht an der verwendungsunabhängugen Reservistenarbeit des Reservistenverbands teilnehmen muss, um Beorderung und Förderung zu erhalten.

3)  Dass Reservisten (ob auf V-DP oder Spiegel-DP) nahtlos an die Arbeit eines aktiven DP-Inhabers, den sie vertreten, anknüpfen können müssen, ist ebenfalls in keiner Vorschrift geregelt oder Voraussetzung für eine Beorderung. Und auch wenn es von manchen Vorgesetzten so gewünscht wird, wird es in den weitaus meisten Fällen bei einer Vision bleiben. Und wollen sie dies ändern, gilt wieder das unter 1 Beschriebene.



KlausP

ZitatIn wenigen Faellen (bei Klaus scheint das so zu funktionieren) mag das gehen ...

Bei mir geht das aber auch nur, weil ich in der Regel nur den Spieß in der AGA-Kompanie vertrete. Das "Geschäft" Spieß habe ich ja lange genug gemacht, sowohl in der Kampfkompanie als auch als Vertretung in der 1./-- Ich war meine ganze Bundeswehrzeit in dem Bataillon und habe den Kontakt nie verloren. Den Spieß bei einer großen Übung zu vertreten oder gar für ihn in den Einsatz gehen - nee, mit mir nicht, schon aus privaten Gründen, da meine Frau schwerbehindert und pflegebedürftig ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Troubleshooter

Da die Diskussion von "Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis" in Richtung "Dienst auf dem Dienstposten" abgedriftet ist, hätte ich eine Problemstellung, bei der mir vielleicht das Rund der Kameraden mal ein Feedback geben kann.

Viele Vorgänge im Tagesgeschäft werden EDV-gestützt abgewickelt: Anfragen/Aufträge per LoNo (die auch auf diesem Wege zu beantworten sind), abzusetzende Tages-/Monats-/Wochenmeldungen und vor allem der Informationsfluss. Wie soll das bewerkstelligt werden, wenn viele nichtaktive Soldaten nicht einmal, wenn man die Weisungen hinsichtlich der IT-Sicherheit buchstabengetreu befolgt, einen Rechner bis zur Windowsebene hochfahren dürfen (Stichwort: PersID)? Von einem LoNo-Konto will ich gar nicht erst anfangen...

Ein einfaches Beispiel, das für mich nur das oberste Schneekorn des Eisberges ist: In Regiment XY findet eine Besprechung der Kp-Chefs statt. Im Nachgang wird das Protokoll per LoNo an die Teilnehmer verschickt. Nur der Chef der Z.Kp bekommt eine Hardcopy per Melder zu Fuß, weil er es sonst nicht zu Gesicht bekommt. Ist das nicht der Hohn in Tüten?!?

In meinen Augen hinkt hier das Bild des Reservisten, der seinen haupamtlichen Kameraden vertreten soll stark hinter der Realität hinterher. Wenn er sich engagiert und seine aktiven Kameraden ihn noch so gut ausbilden (ja, das gibt es), so wird er/sie vom System ausgebremst. Das ist so, als würde man von Barnard zum Herzchirugen ausgebildet und wenn man in den OP kommt, sind die Instrumente weggesperrt.
Don't take counsel from your fears.
- George S. Patton -

miguhamburg1

Nun, lieber Troubleshooter,

wenn Sie einen aktiven DP-Inhaber auf seinem DP vertreten, dann ist es immer möglich, Ihnen den Zugang zum PC des DP-Inhabers zu ermöglichen. Das muss nur über den S-6-Bereich organisiert werden, und hierfür braucht es eine Anordnung. Ich war auf meinen DP in den letzten 10 Jahren fast durchweg DV von wehrübenden Offz und Dienstvorgesetzter wehrübender Fw. Dass diese einen Zugang zu den relevanten Laufwerken bekamen, stellte sich nie als Problem dar.

Sie sollten bei der nächsten WÜ Kontakt mit dem zuständigen S 6 aufnehmen, damit das bei Ihnen auch so funktioniert.

KlausP

Ich hatte bis zum "Rollout" durch die neue Betreiberfirma (den Namen werde ich mir wohl nie merken  :D) sowohl einen normalen Account auf dem Dienstrechner des Spießes meiner Kompanie mit Zugriff auf das Bataillons-Netzwerk und IntraNetBw als auch einen LoNo-Account. Da das Roööout erst 3 Tage vor meinem letzten WÜb-Ende war, wurde der auf dem neuen System nicht mehr freigeschaltet, das stellt aber nach Aussage meines S6Fw/Btl kein Problem dar. Wenn ich also die nächste WÜb leiste, werden die Accounts neu eingerichtet und ich habe wieder Zugriff.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Troubleshooter

Mein S6 unterhält mich seit einiger Zeit mit einer immer länger werdenden Liste von Dingen, die er nicht mehr administriert und wo er nur noch auf BWI verweisen kann.
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- George S. Patton -

KlausP

BWI - da war es wieder, was mir ums Verrecken nicht einfallen wollte.  :D :D

Stimmt, die S6er könnte man fast schon wieder einsparen, jedenfalls, was die IT-Schiene betrifft. Trotzdem leiert er das bei der BWI an, wenn die meinen Account einrichten sollen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Augsburger

Die Diskussion hier um das Thema Reservistenausweis und die darauf folgenden angesprochenen Fähigkeiten von Reservisten (welche allerdings mit dem Thread jetzt inhaltlich nichts gemein haben) zeigen doch meiner Meinung folgendes:

- es wird in den TrT ganz unterschiedlich gearbeitet hinsichtlich Reservisten (da spielt der Faktor Mensch und Arbeitsmoral wie überall im Leben wieder eine große Rolle, der eine will, der andere nicht-sprich wehrübende Reservisten sind scheinbar lästig im normalen Dienstbetrieb)

- das bisher von der Bundeswehr praktizierte Reservistenkonzept ist dringend zu überarbeiten ,und vollkommen neu aufzustellen, zu ordnen und zu leben.

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