Kann man wenn man den SaZ widerrufen hat, als FWDL 7-23 wieder zur Bundeswehr zurück ?
Grundsätzlich schon - aber Sie müssen von der Bw dafür akzeptiert werden...
Gibt es jetzt nur noch FWDL ?
Ist ja meines Wissens 7-23 Monate.
Habe eben gelesen das jemand im April für 6 Monate gezogen wird, dass wäre doch dann kein FWDL.
Was macht der dann ?
Zitat von: Kuhfell1 am 21. März 2011, 10:25:58
Kann man wenn man den SaZ widerrufen hat, als FWDL 7-23 wieder zur Bundeswehr zurück ?
Nur, wenn sie bisher noch keinen einzigen Tag Dienst bei der Bundeswehr geleistet haben.
Zitat von: Kuhfell1 am 21. März 2011, 10:52:52
Gibt es jetzt nur noch FWDL ?
Zukünftig (neben BS und SaZ) sogar ausschließlich.
Zitat von: Kuhfell1 am 21. März 2011, 10:52:52
Habe eben gelesen das jemand im April für 6 Monate gezogen wird, dass wäre doch dann kein FWDL.
Was macht der dann ?
Derzeit noch Grundwehrdienst, aber dazu wird niemand mehr eingezogen werden, auch nicht freiwillig*.
Gruß Andi
*Sofern der Bundestag sich irgendwann mal bemüßigt fühlt das entsprechende Gesetz zu verabschieden, das die Wehrpflicht aussetzt.
Hat man denn überhaupt eine Möglichkeit wieder zurück zur Bundeswehr zu kommen ?
Ja. Hingehen. Bewerben. Verpflichten.
Zitat von: schlammtreiber am 21. März 2011, 12:40:15
Ja. Hingehen. Bewerben. Verpflichten.
Ja ich würde ja gerne klein anfangen mit FWDL 7 und wollte fragen ob sowas gehen würde.
Falls Sie es noch nicht mitbekommen haben: das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 ist noch gar nicht vom Bundestag verabschiedet, geschweige denn in Kraft getreten. demzufolge gibt es auch noch keine Ausführungsbestimmungen. Ich empfehle Ihnen auf der Seite www.bundeswehr-karriere.de nachzulesen, aber beachten Sie das in rot Geschriebene!
Zitat von: Kuhfell1 am 21. März 2011, 12:45:58
Ja ich würde ja gerne klein anfangen mit FWDL 7 und wollte fragen ob sowas gehen würde.
Zitat von: Andi am 21. März 2011, 12:13:21
Nur, wenn sie bisher noch keinen einzigen Tag Dienst bei der Bundeswehr geleistet haben.
@ schlammtreiber
Das bedeutet das es nur über eine Laufbahn als SaZ möglich ist wieder hin zu gehen ?
Richtig.
Ich habe gelesen das wenn man SaZ widerruft, dann bekommt man Post vom Kreiswehrersatzamt, dass man seinen Grundwehrdienst machen muss, weil man immer noch dann Wehrpflichtig ist.
Jetzt wo die Wehrpflicht ausgesetzt ist, dachte ich das man sich freiwillig für den Wehrdienst melden kann, weil das ja unabhängig von den Zentren ist, weil es ja über das Kreiswehrersatzamt läuft.
Tut mir Leid, ich muss jetzt nochmal nachhaken.
Es gibt ja sogar KDV'ler die wieder zurück zur Bundeswehr sind und halt wieder aufgenommen wurden.
Wenn man in der Laufbahn als SaZ die Ernennungsurkunde noch nicht ausgehändigt bekommen hat, dann hat man ja kein Status als SaZ (?)
Dann sollte man doch wie ein KDV'ler wieder in die Bundeswehr können oder ?
Zitat von: KlausP am 21. März 2011, 12:50:18
Falls Sie es noch nicht mitbekommen haben: das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 ist noch gar nicht vom Bundestag verabschiedet, geschweige denn in Kraft getreten. demzufolge gibt es auch noch keine Ausführungsbestimmungen. Ich empfehle Ihnen auf der Seite www.bundeswehr-karriere.de nachzulesen, aber beachten Sie das in rot Geschriebene!
Interessanterweise steht dort dass man maximal 23 Monate machen kann, aber keine Mindestverpflichtungszeit....??? Wuerde denn ein FWD 6 oder 7 ueberhaupt Sinn manchen bzw. der BW einen Nutzen bringen?
Unter FWDL 12 wird es wohl nichts geben.
Gruß Andi
Ich war schon auf der Bundeswehr-Karriere-Seite.
Aber da steht ja nicht das ich nicht als FWDL hin kann. Oder bin ich blind bzw. verstehe ich das nicht ?
Was sagt das rot Geschriebene denn im endeffekt aus ?
Ist doch ganz einfach. Alles, was da z.B. zum Freiwilligen Wehrdienst geschrieben steht (und nicht nur das in rot) dient erst einmal nur der (unverbindlichen) Information potentieller Bewerber und kann sich mit der Verabschiedung das genannten Gesetzes ändern
Ja aber das hilft mir doch nicht weiter ob ich das machen kann.
Grüße
Bewerben können Sie sich auf was Sie wollen. Maßgeblich wird die Frage sein ob die Bw Sie will! Und die können wir hier nicht beantworten.
Zitat von: Andi am 21. März 2011, 15:20:07
Unter FWDL 12 wird es wohl nichts geben.
Eben, denke ich mir auch.
Das sollte dann aber auch so seitens der BW kommuniziert werden. Man sieht ja was da alles fuer Vorstellungen, wie FWD 6 oder sowas spriessen....
Gibt es keine Wdb mehr??
Die sollten doch wissen was da los ist...
Zitat von: Kuhfell1 am 21. März 2011, 20:55:49
Ja aber das hilft mir doch nicht weiter ob ich das machen kann.
Grüße
Nen einfacher anruf beim Wdb kann da hilfreich sein..
Mkg Odin
Die Frage wurde hier bstimmt schon zu genüge gestellt:
Hat man "gute" Chancen wieder bei der BW als SAZ12 (FA) aufgenommen zu werden, wenn man zuvor von seinem Widerruf gebrauch gemacht hat.
Kurz zu meiner Person: Habe Ende 2009 zum DZE ein 1A Dienstzeugnis ausgestellt bekommen und habe neben der AGA noch die SGA abgeleistet.
Der Hauptgrund für mein eigenwilliges Auscheiden war, dass ich die Offzprüfung bestanden hab, jedoch dann in den mittleren Dienst gerutsch bin, da die von mir gewünschte Stelle in meinem Jahr nicht besetzbar war. Der Umstand, etwas geschafft zu haben, jedoch dann haarscharf daran vorbeigeschlittert zu sein hat mich trotz der Freude am Dienst belastet und ich dachte damals noch ,naja nur weils beim erstenmal nich geklappt hat , muss ich mich nicht gleich zufrieden geben...
Fehlentscheidungen merkt man halt blöderweiße meißt zu spät....
Mir ist bewusst, dass ich am besten direkten Kontakt mit meinem Wehrdienstberater aufnehmen muss . Im voraus würds mich jedoch sehr interessieren was ihr dazu meint.
Gruß
Zitat von: Pit am 29. März 2011, 22:27:13
Der Hauptgrund für mein eigenwilliges Auscheiden war, dass ich die Offzprüfung bestanden hab, jedoch dann in den mittleren Dienst gerutsch bin, da die von mir gewünschte Stelle in meinem Jahr nicht besetzbar war.
Sorry, aber dieser Satz ergibt m.E. keinen Sinn. Was hat die 'Offz-Pruefung' (miliitaerisch) mit dem mittleren Dienst (zivil) zu tu bzw. wie kann man da 'hineinrutschen'?
Deine Chancen erhoehen wird ein solches hin- und hergespringe bestimmt nicht weil man dann doch lieber Leute nehmen wird die wissen was sie wollen.
Und warum merkt man so etwas nicht vor Dienstantritt?
Tippe auf, schlecht Informiert...
Ich finde es schade, dass einem diese Stelle genommen wurde, der es wirklich wollte...
ZitatHat man "gute" Chancen wieder bei der BW als SAZ12 (FA) aufgenommen zu werden, wenn man zuvor von seinem Widerruf gebrauch gemacht hat.
Bei einem gespräch beim WdB sollten Sie sich schonmal gut überlegen was Sie ihm sagen, warum Sie ausgerechnet jetzt nach den vergangenden Jahren wieder "zurück" zur Bw wollen...
Mkg und trotzdem viel Glück
Dem WDB wir das noch ziemlich wurscht sein, aber das Gespraech im ZNGW wird dann um so interessanter, falls man dann ueberhaupt noch eingeladen wird.
ZitatDem WDB wir das noch ziemlich wurscht sein
Dennoch benötigt der WdB eine
Schriftliche erklärung....
Ja, aber der WDB entscheidet nichts.
.... das habe ich auch nicht geschrieben/gesagt... Aber ein wdb kann und wird seine Persönliche meinung über den Bewerber, den unterlagen beilegen.. Und die vom Bewerber schriftliche Erklärung, dem zuständigem Znwg überreicht, was nicht (!) heissen soll, dass das zwangsläufig zu einer absage führen kann..
Wie auch bei anderen schon geschrieben "Versuch macht klug!"
Gutes gelingen-
Mkg Odin
Zitat von: Odin3112 am 30. März 2011, 13:12:33
Aber ein wdb kann und wird seine Persönliche meinung über den Bewerber, den unterlagen beilegen..
Nö-er überprüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und leitet diese weiter. Und natürlich berät er den Bewerber. Ansonsten hat er mit dem Bewerbungsverfahren nichts zu tun.
zu dem Beitrag von Pit,
Hat man "gute" Chancen wieder bei der BW als SAZ12 (FA) aufgenommen zu werden, wenn man zuvor von seinem Widerruf gebrauch gemacht hat.
Es ist nicht das selbe, also nicht ganz. Bei beiden will man wieder zur Bundeswehr, aber ich denke es ist ein unterscheid ob man FWDL 12 macht oder ob man Fw 12 macht. Oder hast du dich verlesen ?
Ich denke mal man hätte eine Chance nochmal als FWDL 12 rein zu kommen, weil man das ja über das KWEA macht und nicht über das ZNwG wo man eine Einladung benötigt bevor man seine Situation persönlich schildern kann.
Oder sehe ich das falsch ? Sagt es mir wenn es so ist.
Grüße
Die Chancen kann hier keiner genau voraussagen.
Einfach bewerben und sehen was passiert. Falls du eingeladen wirst, kannst du dir schonmal eine gute Antwort auf die Frage des Psychologen bzw. des Prüfoffiziers überlegen.
Ich will ja keine Saz Eignung bzw. Laufbahn machen, sondern erstmal Freiwilligen Wehrdienst. Und das läuft ja nicht über das ZNwG.