Hallo,
wie liegen die Altersgrenzen bis wann ich mich zum Feldwebel im allgm. Fachdiesnt bewerben kann, da ich bisher nicht vor hatte mich für 12/13 Jahre zu verpflichten, wäre es möglich wenn ich zuerst FWD mache für 23 Monate und mich danach bewerbe als Feldwebel im allgm. Fachdienst, weil ich wär dann schon 25 Jahre alt.
thx, schon mal vorraus
Höchstalter liegt bei 30 im Truppendienst. Im Fachdienst ist es wahrscheinlich auch so. Vielleicht bis 33 oder so.
Klar können Sie zuerst FWD machen und sich dann übers ZNwG für eine Feldwebellaufbahn bewerben.
Moin Moin
Im FD liegt die Grenze bei 32 Jahren!!! Mann muss bei Dienstantritt also noch 31 Jahre alt sein!!! Danach ist z.Z. der Zug abgefahren!!!
LG
Zitat von: SkyKing am 28. September 2011, 09:38:48
Moin Moin
Im FD liegt die Grenze bei 32 Jahren!!! Mann muss bei Dienstantritt also noch 31 Jahre alt sein!!! Danach ist z.Z. der Zug abgefahren!!!
LG
Falsch. Bei Regeleinstieg Vollendung 30. Lj und bei Einstellung mit höherem Dienstgrad keine Altersgrenze.
Zitat von: Ralf am 28. September 2011, 11:56:18
Zitat von: SkyKing am 28. September 2011, 09:38:48
Moin Moin
Im FD liegt die Grenze bei 32 Jahren!!! Mann muss bei Dienstantritt also noch 31 Jahre alt sein!!! Danach ist z.Z. der Zug abgefahren!!!
LG
Falsch. Bei Regeleinstieg Vollendung 30. Lj und bei Einstellung mit höherem Dienstgrad keine Altersgrenze.
Moment. Man kann doch als Bootsmann d. R. keinen FWD machen.
In der Info - Post (lag in meiner Kaserne als Probeheft aus) stand, daß die Altersgrenze für FWD 32 Jahre ist.
Da steht ja auch nicht "FWD" sondern nur "FD" - und daraus lese ich "Fachdienst".
Zitat von: KlausP am 28. September 2011, 12:43:37
Da steht ja auch nicht "FWD" sondern nur "FD" - und daraus lese ich "Fachdienst".
Hm...der TE fragte nach FWD. Da habe ich wohl was überlesen. :(
Zitat von: Shurtugal am 28. September 2011, 01:31:45
Hallo,
wie liegen die Altersgrenzen bis wann ich mich zum Feldwebel im allgm. Fachdiesnt bewerben kann, da ich bisher nicht vor hatte mich für 12/13 Jahre zu verpflichten, wäre es möglich wenn ich zuerst FWD mache für 23 Monate und mich danach bewerbe als Feldwebel im allgm. Fachdienst, weil ich wär dann schon 25 Jahre alt.
thx, schon mal vorraus
Sie können sich durchaus zum Freiwilligen Wehrdienst melden und sich bereits während dieser Zeit als Feldwebel im allgemeinen Fachdienst bewerben, dazu müssen Sie auch nicht erst das Dienstzeitende als FWDL abwarten. Der Freiwillige Wehrdienst soll ja unter anderem auch dazu dienen, sich den "Laden" erstmal anzusehen.
@Klaus P.
Ich selber bin dieses Jahr als Wiedereinsteller im Allg. FD mit höherem Dienstgrad ( vorher HG jetzt Stuffz FA ) zur Bundeswehr gegangen. Mein Dienstantritt war der 16.05. da ich am 28.05. 32 Jahre geworden bin. Ein späterer Dienstantritt war nicht möglich, da dann das 32 Lj vollendet gewesen wäre ( älter wie 31 J. )!!! Oder ist das bei Neueinsteigern anders???
LG
Ralf hat es weiter oben ja schon geschrieben:
Zitat von: Ralf am 28. September 2011, 11:56:18Falsch. Bei Regeleinstieg Vollendung 30. Lj und bei Einstellung mit höherem Dienstgrad keine Altersgrenze.
Das bezieht sich auf ALLE Laufbahnen, mit Ausnahme der der Mannschaften - dort ist gar keine Altersgrenze mehr festgelegt. Das vollendete 32. Lebensjahr ist dementsprechend auch keine Grenze mehr, weder (wie es bisher der Fall war) für die Wiedereinsteller, noch für die Mannschaften.
Allerdings: Die Obergrenze der Dienstzeit (vollendetes 40. Lebensjahr, Ausnahme Offiziere) gilt weiterhin! Daraus ergeben sich dann doch wieder Grenzen - wer 32 ist, kann schon rein rechnerisch kein SAZ12 mehr werden, nicht mal mehr SAZ8, weil er damit über das 40 Lebensjahr hinaus kommen würde. Es sei denn, eine eventuelle vorherige Dienstzeit als SAZ oder GWDL/FWDL würde angerechnet.
@ Timid: Hat so jemand dann auch keine Chance mehr Berufssoldat zu werden? Ich meine, für Bewerber mit wissenschaftlicher Vorbildung wäre dann die BW ja eigentlich ein Verlustgeschäft, oder?!
Oder gibt es da andere Grenzen?
Zitat von: SkyKing am 28. September 2011, 13:47:00
@Klaus P.
Ich selber bin dieses Jahr als Wiedereinsteller im Allg. FD mit höherem Dienstgrad ( vorher HG jetzt Stuffz FA ) zur Bundeswehr gegangen. Mein Dienstantritt war der 16.05. da ich am 28.05. 32 Jahre geworden bin. Ein späterer Dienstantritt war nicht möglich, da dann das 32 Lj vollendet gewesen wäre ( älter wie 31 J. )!!! Oder ist das bei Neueinsteigern anders???
LG
Das mag ja sein und sowas habe ich ja auch nirgends bestritten, aber was hat das mit der Frage des TE und mit meiner Antwort dazu zu tun?
Die Altersgrenze von 40 Jahren gilt nicht für Offiziere? Ich dachte bisher immer, das gilt für alle Laufbahnen oder wurde das jetzt geändert? Gibts da eine andere oder gar keine? Hängt wohl mit der Laufbahn als Offizier mit wissenschaftlicher Vorbildung, also einer speziellen Verwendung zusammen?!
Zitat von: Pete85 am 28. September 2011, 22:19:00Die Altersgrenze von 40 Jahren gilt nicht für Offiziere? Ich dachte bisher immer, das gilt für alle Laufbahnen oder wurde das jetzt geändert? Gibts da eine andere oder gar keine? Hängt wohl mit der Laufbahn als Offizier mit wissenschaftlicher Vorbildung, also einer speziellen Verwendung zusammen?!
Das ist schon seit zig Jahren so. Einzige Beschränkung hierbei ist eine Dienstzeit von maximal 20 Jahren (25 für SanOffz).
Guten Tag,
Info: Ich bin 29 Jahre (im Oktober 30, Abitur) und habe die Anmeldefrist für die Offizierslaufbahn um 1 Woche verpasst, jetzt wird mir die Feldwebellaufbahn vorgeschlagen.
Frage: 1. Ist der Aufstieg in die Offizierslaufbahn möglich (z.B. Heer)?
2. Worin unterscheiden sich die beiden Laufbahnen im wesentlichen (Ausbildung, Gehalt, Aufstiegsmöglichkeiten)
3. kann man in der Feldwebellaufbahn auch Ausbildungen machen oder sogar Studieren (für die Zeit nach dem Bund)
4. Wie lange kann man sich an den Bund als Feldwebel binden (4,8,12,14 Jahre oder mehr)?
vielen Dank im voraus!
Die Seite
Bundeswehr-Karriere.de ist bekannt? Denn dort werden alle grundlegenden Fragen beantwortet und wir müssen hier nicht bei Adam und Eva anfangen. ;)
Deine Geduld möchte ich haben. Ich hatte 'n ganz anderen Text im Hinterkopf ... ::)
Lasse mal raten: Da hat sich einer mit seinem zukünftigen Berufswunsch so richtig überhaupt nicht auseinandergesetzt? ;D
erwischt! ich bin evtl. auch etwas enttäuscht wegen einer Woche in meinen Wünschen versetzt zu werden und wollte wissen wie viel dadurch verloren wurde und was möglich ist...
Hast Du eine abgeschlossene Ausbildung?
nein, leider nicht dazu gekommen, zu früh zu viel Geld verdient. Aber ich habe gleich in mehreren Branchen jahrelange Berufserfahrung und das Abitur in einer Abendschule vor zwei Jahren nachgeholt...
Zitat von: Reeserstolz am 17. März 2015, 16:24:47
erwischt! ich bin evtl. auch etwas enttäuscht wegen einer Woche in meinen Wünschen versetzt zu werden und wollte wissen wie viel dadurch verloren wurde und was möglich ist...
Naja, hättest Dich ja auch schon früher bewerben können, und nicht auf den letzten Drücker.
Und wenn Du Dich vorher ein wenig informiert hättest, dann hättest Du das Bewerbungshöchstalter und die Bewerbungsfrist auch gekannt. Soldat kann also noch nicht lange Dein Wunschberuf sein.
Warum machst Du nicht das weiter, womit Du so viel Geld verdient hast? Und zuviel Geld verdienen, kannte ich noch gar nicht. 8)
Sie können in der Feldwebellaufbahn nur eingestellt werden, so lange Sie das 30.Lebensjahr nicht vollendet haben.Da bis dahin nur noch 3 Einstellungstermine zur Auswahl stehen (0104. extrem unwhrscheninlich, 01.07. sehr unwahrscheinlich, 01.10. eher unwahrscheinlich) dürfte das vermutlich nichts werden. Aber versuchen Sie es, vielleicht klappt es ja doch.
Dann bliebe einzig der Feldwebel im Truppendienst. Mit keiner zivilen Ausbildung aber eventuell genug BFD/Übergangsgebührnissen um nach den 12 Jahren ein Studium anzufangen.
Was wiederum bedeutet mit ~45 Jahren als frischer Bachelor ins Berufsleben einzusteigen...
Ich weiss nicht :-\
Und das nur unter der Voraussetzung, dass eine Einstellung vor Überschreiten des Höchstalters gelingt, was wie KlausP angemerkt hat, wohl eher unwahrscheinlich ist.
Zitat von: DadOA am 17. März 2015, 16:35:17
Zitat von: Reeserstolz am 17. März 2015, 16:24:47
erwischt! ich bin evtl. auch etwas enttäuscht wegen einer Woche in meinen Wünschen versetzt zu werden und wollte wissen wie viel dadurch verloren wurde und was möglich ist...
Naja, hättest Dich ja auch schon früher bewerben können, und nicht auf den letzten Drücker.
Und wenn Du Dich vorher ein wenig informiert hättest, dann hättest Du das Bewerbungshöchstalter und die Bewerbungsfrist auch gekannt. Soldat kann also noch nicht lange Dein Wunschberuf sein.
Warum machst Du nicht das weiter, womit Du so viel Geld verdient hast? Und zuviel Geld verdienen, kannte ich noch gar nicht. 8)
Nun der letzte Drücker ist leider schon fast eine Charaktereigenschaft von mir geworden, das ist etwas was ich mir von der Bundeswehr verspreche (Disziplin, Selbstdisziplin steigern) abzutrainieren. Meine Berufung ist seit meiner Geburt eigentlich klar gewesen, ein guter Soldat zu sein, da meine ganze Familie ausnahmslos im Militärdienst (bei Urgroßeltern und vorher anfangend m u. w) gewesen ist! Ich wollte krampfhaft den Zivilen Weg gehen, um dann mit 29 Jahren festzustellen, dass ich die Herausforderung und Ausgleich nur im eben diesen Militärdienst finden kann...
nun zu viel verdient heißt ich war mit 21 Jahren schon Abteilungsleiter einer großen amerikanischen Firma die sich 2008 in Luft aufgelöst hat, obwohl wir in Arbeit und Aufträgen untergingen. Danach war ich Coach / Schulungsleiter in einem Callcenter und danach Admin bei eBay später Amazon... wer denkt da an Ausbildung. Zurück dazu will ich nicht mehr wirklich, reizt mich wenig...
ZitatSie können in der Feldwebellaufbahn nur eingestellt werden, so lange Sie das 30.Lebensjahr nicht vollendet haben.Da bis dahin nur noch 3 Einstellungstermine zur Auswahl stehen (0104. extrem unwhrscheninlich, 01.07. sehr unwahrscheinlich, 01.10. eher unwahrscheinlich) dürfte das vermutlich nichts werden. Aber versuchen Sie es, vielleicht klappt es ja doch.
das passt alles noch, da ich erst im Oktober 30 Jahre alt werde... und schon ein Termin zur Vorstellung abgemacht habe...
edit: Zitat kenntlich gemacht
ZitatDann bliebe einzig der Feldwebel im Truppendienst. Mit keiner zivilen Ausbildung aber eventuell genug BFD/Übergangsgebührnissen um nach den 12 Jahren ein Studium anzufangen.
Was wiederum bedeutet mit ~45 Jahren als frischer Bachelor ins Berufsleben einzusteigen...
Ich lese heraus das die Antwort auf Frage 1,3 negativ ist... :( und auf 4 höchstens 12 Jahre... oder?
edit: Zitat kenntlich gemacht
Theoretisch besteht noch die Chance auf Übernahme in das Verhältnis als Berufssoldat.
Die sind aber eher dünn.
Feldwebel im Truppendienst wird auch für den 1.10. recht unwahrscheinlich. Sie haben jetzt einen Termin beim Karriereberater, der wird Ihnen dann sagen, was für Unterlagen Sie brauchen. Bis Sie die zusammen haben und diese zum Karrierecenter geschickt werden, kann also schon ein wenig Zeit vergehen. Dort müssen Ihre Unterlagen dann gesichtet und bearbeitet werden und Ihnen ein Brief zur eventuellen Einladung zugestellt werden. Dieser Vorgang kann wie man hier im Forum immer wieder liest von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten dauern. Und da gerade im Truppendienst die Stellen sehr begehrt sind, wird es mit jedem Tag unwahrscheinlicher, eine solche Stelle zum 1.10. zu bekommen, weswegen zu dem Zeitpunkt, zu dem eine mögliche Einladung ins KC für Sie in Betracht kommt, wahrscheinlich schon alle Stellen zum 1.10. besetzt sein werden. Nicht umsonst raten wir Bewerbern hier immer sich mindestens 1 Jahr vor gewünschtem Einstellungstermin für die Feldwebellaufbahn zu bewerben.
Aber versuchen Sie es. Allerdings sollten Sie damit rechnen, dass ein Plan B oder C um einiges wahrscheinlicher ist als bei der Bundeswehr noch als Feldwebel anzufangen.
Zitat von: SGBunny am 17. März 2015, 16:39:39
Dann bliebe einzig der Feldwebel im Truppendienst. Mit keiner zivilen Ausbildung aber eventuell genug BFD/Übergangsgebührnissen um nach den 12 Jahren ein Studium anzufangen.
Wieso sollte er als Feldwebel im Truppendienst (FA) keine ZAW bekommen können?
Zitat von: SGBunny am 17. März 2015, 17:23:21
Theoretisch besteht noch die Chance auf Übernahme in das Verhältnis als Berufssoldat.
Die sind aber eher dünn.
aha was macht einen Berufssoldaten aus und warum dünn?
Zitat von: dunstig am 17. März 2015, 17:25:36
Aber versuchen Sie es. Allerdings sollten Sie damit rechnen, dass ein Plan B oder C um einiges wahrscheinlicher ist als bei der Bundeswehr noch als Feldwebel anzufangen.
was wäre Plan B und C Ihrer Meinung nach?
Zitat von: DadOA am 17. März 2015, 17:28:18
Zitat von: SGBunny am 17. März 2015, 16:39:39
Dann bliebe einzig der Feldwebel im Truppendienst. Mit keiner zivilen Ausbildung aber eventuell genug BFD/Übergangsgebührnissen um nach den 12 Jahren ein Studium anzufangen.
Wieso sollte er als Feldwebel im Truppendienst (FA) keine ZAW bekommen können?
Weil eine zivil verwertbare Ausbildung für den Feldwebel im Truppendienst nicht vorgesehen ist.
Zitat von: Reeserstolz am 17. März 2015, 17:31:31
Zitat von: SGBunny am 17. März 2015, 17:23:21
Theoretisch besteht noch die Chance auf Übernahme in das Verhältnis als Berufssoldat.
Die sind aber eher dünn.
aha was macht einen Berufssoldaten aus und warum dünn?
Wenn man einige Jahre in einer Laufbahn bei der Bundeswehr war (Feldwebel oder höher), dann kann man sich auf die Übernahme zum Berufssoldaten bewerben und somit bis zur Pension bei der Bundeswehr verbleiben. Dafür muss man aber erstmal Soldat sein, ist für Sie also erstmal nicht von Relevanz.
Zitat von: Reeserstolz am 17. März 2015, 17:31:31
Zitat von: dunstig am 17. März 2015, 17:25:36
Aber versuchen Sie es. Allerdings sollten Sie damit rechnen, dass ein Plan B oder C um einiges wahrscheinlicher ist als bei der Bundeswehr noch als Feldwebel anzufangen.
was wäre Plan B und C Ihrer Meinung nach?
Plan B und C bedeutet etwas Alternatives zur Bundeswehr zu suchen, da der Plan A Bundeswehr nunmal sehr unwahrscheinlich ist.
Zitat von: DadOA am 17. März 2015, 17:28:18
Zitat von: SGBunny am 17. März 2015, 16:39:39
Dann bliebe einzig der Feldwebel im Truppendienst. Mit keiner zivilen Ausbildung aber eventuell genug BFD/Übergangsgebührnissen um nach den 12 Jahren ein Studium anzufangen.
Wieso sollte er als Feldwebel im Truppendienst (FA) keine ZAW bekommen können?
Weil die ZAW für den Truppendienst nicht vorgesehen ist. Nur imFachdienst wird eine zivilberufliche Ausbildung entsprechend der Vwerwendung gefordert und, wenn sie nicht schon mitgebracht wird, über eine ZAW erworben. Sie sind doch nun nicht erst seit heute hier im Forum, aber das sollten Sie schon mal irgendwo gelesen haben. ;)
Zitat... was wäre Plan B und C Ihrer Meinung nach? ...
In Ihrem Fall wäre Bundeswehr "Plan D" -mindestens.
Zitat von: KlausP am 17. März 2015, 17:35:22
Zitat von: DadOA am 17. März 2015, 17:28:18
Zitat von: SGBunny am 17. März 2015, 16:39:39
Dann bliebe einzig der Feldwebel im Truppendienst. Mit keiner zivilen Ausbildung aber eventuell genug BFD/Übergangsgebührnissen um nach den 12 Jahren ein Studium anzufangen.
Wieso sollte er als Feldwebel im Truppendienst (FA) keine ZAW bekommen können?
Weil die ZAW für den Truppendienst nicht vorgesehen ist. Nur imFachdienst wird eine zivilberufliche Ausbildung entsprechend der Vwerwendung gefordert und, wenn sie nicht schon mitgebracht wird, über eine ZAW erworben. Sie sind doch nun nicht erst seit heute hier im Forum, aber das sollten Sie schon mal irgendwo gelesen haben. ;)
Zitat... was wäre Plan B und C Ihrer Meinung nach? ...
In Ihrem Fall wäre Bundeswehr "Plan D" -mindestens.
ich sehe schon, "wer zu spät kommt, den Bestraft das Leben" sehr ernüchternd!
Danke für Ihre Zeit Herrschaften!
Zitat von: KlausP am 17. März 2015, 17:35:22
Weil die ZAW für den Truppendienst nicht vorgesehen ist. Nur imFachdienst wird eine zivilberufliche Ausbildung entsprechend der Vwerwendung gefordert und, wenn sie nicht schon mitgebracht wird, über eine ZAW erworben. Sie sind doch nun nicht erst seit heute hier im Forum, aber das sollten Sie schon mal irgendwo gelesen haben. ;)
@dunstig und KlausP
Danke für den Hinweis, die Feldwebellaufbahnen waren noch nicht so bei mir im Fokus. Man lernt halt nie aus. ;)
Ich muss mich trotzdem nochmal melden. ;)
Aber er könnte Feldwebel im allgemeinen Fachdienst werden, wenn er sich gegen andere Bewerber durchsetzen würde. Und hier könnte er eine Ausbildung machen, richtig?
"Aber auch ohne Berufsabschluss steht Ihnen der Einstieg in diese Laufbahn offen. In diesem Fall erhalten Sie während Ihrer Ausbildung zum Feldwebel einen zivil anerkannten Ausbildungsberuf! Dabei steht Ihnen eine große Anzahl verschiedener Ausbildungsberufe bei der Bundeswehr offen! "
@Reeserstolz
Käme das für Dich nicht in Frage? Oder wolltest Du unbedingt in den Truppendienst?
ZitatAber er könnte Feldwebel im allgemeinen Fachdienst werden, wenn er sich gegen andere Bewerber durchsetzen würde. Und hier könnte er eine Ausbildung machen, richtig?
Auch in diesem Fall darf er zum Dienstantritt das 30.Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das ist ja das Problem. Die Altersgrenze gilt im Fachdienst nur dann nicht, wenn man schon den entsprechenden Berufsabschluss mitbringt -und zwar nicht irgendeinen sondern genau den, der für die Verwendung gefordertz ist.
Naja selbst der Fachdienst wird wohl sehr unwahrscheinlich, einfach weil es bis zum 1.10. nicht mehr allzu lang hin ist für jemanden, der erst noch seinen ersten Termin beim Karriereberater hat. Darüber hinaus müsste er sich hier gegen 5-10 Jahre jüngere Mitbewerber durchsetzen, von denen ein Großteil schon einen erlernten Beruf mitbringt.
Aber wie gesagt: Versuchen kann er es, vielleicht hat er Glück und es findet sich so kurzfristig doch noch eine passende Stelle. Dabei aber eben immer vor Augen halten, dass eine Einstellung bei der Bundeswehr unter den gegebenen Voraussetzungen sehr unwahrscheinlich ist und man besser einen Plan B und C hat, welche man verfolgen kann.
Zitat von: DadOA am 17. März 2015, 18:18:01
Ich muss mich trotzdem nochmal melden. ;)
Aber er könnte Feldwebel im allgemeinen Fachdienst werden, wenn er sich gegen andere Bewerber durchsetzen würde. Und hier könnte er eine Ausbildung machen, richtig?
"Aber auch ohne Berufsabschluss steht Ihnen der Einstieg in diese Laufbahn offen. In diesem Fall erhalten Sie während Ihrer Ausbildung zum Feldwebel einen zivil anerkannten Ausbildungsberuf! Dabei steht Ihnen eine große Anzahl verschiedener Ausbildungsberufe bei der Bundeswehr offen! "
@Reeserstolz
Käme das für Dich nicht in Frage? Oder wolltest Du unbedingt in den Truppendienst?
:D Danke für das Trotzdem nochmal melden, nun ehrlich gesagt ist mir der Unterschied (Aufgaben) nicht wirklich klar, die Ausbildung ist nicht wirklich vorrangig (da geht es eher um die Zeit danach) wichtig ist für mich die Zeit beim Bund an sich (als Soldat)... geht eine Karriere beim Bund bis zur Rente?
Man wird in der Regel immer als Soldat auf Zeit eingestellt,mit einer entsprechend der Laufbahn unterschiedlichen Regelverpflichtungszeit.In der Feldwebel-und in der Offizierlaufbahn kann man sich nach einer bestimmten Zeit für die Übernahme zum Berufssoldaten bewerben. Wenn man ausgewählt wird (Bestenauslese) bleibt man bis zur gesetzllich festgelegten Altersgrenze der entsprechenden Laufbahn Soldat. In der Feldwebellaufbahn ist das derzeit das 54. Lebensjahr. Danach bekommt man Ruhegehalt (auch Pension genannt)
Ich sehe, es ist für mich ein langer steiniger Weg, so oder so, dessen Anfang an einem "alten" seiden Faden hängt... Hört sich nach einer würdigen Herausforderung an ;D
wenn es nicht klappt, dann werde ich wohl mit Plan B und C leben müssen, die sind zum Glück auch ganz gut nur halt zivil!
Zitat von: Reeserstolz am 17. März 2015, 18:33:55
... nun ehrlich gesagt ist mir der Unterschied (Aufgaben) nicht wirklich klar, die Ausbildung ist nicht wirklich vorrangig (da geht es eher um die Zeit danach) ....
Hier ist noch einmal der Unterschied Feldwebel Truppendient und Fachdienst erläutert, mit weiteren Links. (Berufe etc.)
Also ohne erlernten Beruf würde ich ja nicht nach 12 Jahren dastehen wollen.
Danke
Hallo wollte mal wissen ob es nun eine Höchstgrenze für den Feldwebel im Fachdienst gibt!
Kurz zur Person im Moment bin ich 33 Jahre alt.
Ich habe im Jahr 2003 meine Ausbildung zum Kommunikationselektroniker FR Informationstechnik beendet.
Im Jahr 2004 meinen W9 geleistet und die Bundeswehr verlassen als OG.
2011 habe ich erfolgreich meinen Industriemeister Elektrotechnik absolviert und arbeitet seitdem als stellvertretender Produktionsleiter in einer Elektronikfirma mit Verantwortung für ca. 30 MA.
Ist es möglich damit bei der BW den Einstieg wieder zu schaffen, wenn ja mit welchen Voraussetzungen?
Wenn möglich wäre ich an SaZ12 und anschließend BS bis DZE. Nach 12 Jahren zurück in die Wirtschaft macht keinen Sinn da ich dann 45 wäre.
Grundsätzlich möglich ist das. Aber den BS wird natürlich keiner garantieren.
P. S.: Jeder dient bis zum DZE; nur bei dem einen ist das früher als bei dem anderen
OK Danke!
Also ist es möglich!
Wie würde das dann ablaufen? Würde die Grundausbildung wenn auch 11 Jahre her angerechnet?
Wie viel Zeit würde draufgehen mit Schule etc. bis man auf seinem Dienstposten sitzt und einer "geregelt Arbeit" nachgeht?
Welcher Dienstgrad und natürlich Besoldung wäre bei der Einstellung realistisch?
Kann man bei Neueinstieg auf heimat nahe Verwendung hoffen? Familie, Frau und Kind, Haus und co.
Ich weis es sind viele Frage, aber ich bin im Moment auf berufliche Neuorientierung und habe an meinen Wehrdienst zurückgedacht.
Danke
Mit Ihrer Qualifikation wäre ein Einstieg als Oberfeldwebel, Besoldung nach A7Z, Altersstufe nach Berechnung BAPersBw, möglich!
Ihre Grundausbildung wird wohl eher nicht angerechnet, weil Sie den Feldwebelanwärterlehrgang durchlaufen müssen. Außerdem haben Sie vermutlich weder eine (gültige!) EAKK-Ausbildung, sind nicht zum Einsatzersthelfer Alpha ausgebildet und nicht in neuSAK unterwiesen!
Die Antworten hätten Sie aber auch über die Forumssuche gefunden!
Zitat... Welcher Dienstgrad und natürlich Besoldung wäre bei der Einstellung realistisch? ...
Mindestens mit dem Dienstgrad Feldwebel, Besoldungsgruppe A7, wehnn Sie die ganze Zeit als Meister gearbeitet haben auch als Oberfeldwebel A7Z. Erfahrungsstufe kann ich Ihnen leider nicht ausrechnen, dazu bin ich schon zu grau. ;)
Zitat... Kann man bei Neueinstieg auf heimat nahe Verwendung hoffen? Familie, Frau und Kind, Haus und co. ...
Wenn es da einen freioen Dienstposten gibt für den Sie infrage kommen, ist das möglich. das schützr Sie aber nicht vor einer etwaigen Versetzung, wenn dieser Dienstposten aus welchem Grund auch immer wegfällt oder der Dienstherr Sie an anderer Stelle in Deutschland braucht. Nicht umsonst heisst der Laden
Bundeswehr.
Und zur Heimatnähe gibt es auch bereits genug: keine Einstellung ohne bundesweite Ver- und weltweite Einsetzbarkeit. Klar, kann Man Glück haben und ein Dienstposten kann in Schlagdistanz sein. Es kann aber auch das andere Ende der Republik sein oder irgendwann werden.
Einen Anspruch hat man nicht. Und in den ersten Jahren bestimmen die Ausbildungseinrichtungen den Einsatzort.
Danke für die schnellen Antworten! Daumen hoch!
Wie lange dauert es also bis man alle Lehrgänge absolviert hat und auf einen Posten kommt?
Wie kommt man auf die Erfahrungsstufe? Die Besoldung ist mir schon wichtig (Hausfinanzierung läuft noch) Einkommen ist im Moment sicher nur der Rest passt alt nicht.
Oberfeld klingt nicht schlecht! Wie haben wir als W9er rauf geschaut! :-)
Aber hat halt auch nur alles was mit Wissen und Lebenserfahrung zu tun.
ZitatWie lange dauert es also bis man alle Lehrgänge absolviert hat und auf einen Posten kommt?
Für welche Verwendung denn? Dass es je nach Verwendung unterschiedlich sein wird, dürfte ja klar sein. Nicht alle Lehrgänge haben die gleiche Ausbildungsdauer.
Ich finde es ja schon ein wenig seltsam, dass du trotz deiner vielen Fragen noch nicht die Kernfrage gestellt hast: in welcher Verwendung würde ich denn arbeiten? Ist das denn nebensächlich?
Erfahrungsstufe:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=51402.0
Ja die Richtung wäre mir persönlich erstmal egal!
Fand halt im Gegensatz zur Wirtschaft immer die Struktur der BW gut. Aber eigentlich wollte ich der Elektronik treu bleiben.
Welche Möglichkeiten hat man da außer Marine oder Luftwaffe?
SKB? Da gibt es alles Mögliche.
Wie sieht es jetzt generell mit dem Nachwuchs bei der BW aus.
Wie gesagt hatte 2004 meinen Wehrdienst geleistet da wollten dann alle erstmal bleiben!
Da der Wehrdienst jetzt in dieser Form nicht mehr vorhanden ist, gibt es da noch genug Leute die zur BW kommen?
Oder ist es wie in der Wirtschaft das die Fachkräfte fehlen?
Und man als Meister (Fachkraft mit Führungserfahrung) echt gute Chancen hat und auch Standortwünsche äußern kann und diese auch bekommt?
Man so viele Fragen?! :-)
Ja, in der Tat.
ZitatUnd man als Meister (Fachkraft mit Führungserfahrung) echt gute Chancen hat und auch Standortwünsche äußern kann und diese auch bekommt?
Jeder kann StO-Wünsche äußern. Es muss halt auch eine freie Stelle vorhanden sein. Ist doch irgendwie klar, oder?
Aber wie sieht es zur Zeit mit Stellen aus?
Ach ich glaub ich muss mal zu den netten Mädels aus der Werbung!
Das wird dir der Einplaner sagen, wenn es soweit ist, weil sich das jeden Tag ändert.
Und es besteht auch die Möglichkeit, dass man nicht tauglich, nicht geeignet ist oder schlicht nicht genommen wird.
Zitat von: KlausP am 17. März 2015, 18:47:42
Man wird in der Regel immer als Soldat auf Zeit eingestellt,mit einer entsprechend der Laufbahn unterschiedlichen Regelverpflichtungszeit.In der Feldwebel-und in der Offizierlaufbahn kann man sich nach einer bestimmten Zeit für die Übernahme zum Berufssoldaten bewerben. Wenn man ausgewählt wird (Bestenauslese) bleibt man bis zur gesetzllich festgelegten Altersgrenze der entsprechenden Laufbahn Soldat. In der Feldwebellaufbahn ist das derzeit das 54. Lebensjahr. Danach bekommt man Ruhegehalt (auch Pension genannt)
Moin, moin!
Gilt diese Aussage generell für die Feldwebellaufbahn??
Also auch für Wiedereinsteller und Kameraden, die mit z.B. 47 Jahren eingestellt werden??
Ich meinte hier die festgelegte Altersgrenze!
Die gilt für Berufssoldaten. Man wird ja als SaZ eingestellt. Das ist ein anderer Status.
Als SaZ kann man (theoretisch!) dienen, bis man seinen 62. Geburtstag feiert und damit die allgemeine Altersgrenze erreicht! Die besondere Altersgrenze steht in § 45 des Soldatengesetzes drin und ich aktuell für alle Unteroffiziere (mit Portepee!) beim 55. Geburtstag! Diese Altersgrenze trifft auf alle zu, die Jahrgang 1970 oder jünger sind, für die älteren Kameraden gibt es Übergangsregelungen von der letzten Altersgrenze von 53 Jahren für BUO im Monatsrhythmus bis zur neuen Altersgrenze. So müsste zum Beispiel ein Berufsunteroffizier mit Geburtsjahrgang 1963 bis zu seiner Altersgrenze von 54 Jahren und 5 Monaten dienen!
Wer mit z. B. 37 Jahren als SaZ 25 eingestellt wird, dient damit bis zu seinem 62. Geburtstag und wird anschließend in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und ist halt dann bis 67 entweder zivil am Arbeiten oder eben arbeitslos! Eine Pension erhalten nur ehemalige Berufssoldaten, die auch den Regelungen des Soldatengesetzes unterliegen, aber keine SaZ!
OK! Danke Euch!
@Tommie das mit "arbeitslos" ist nicht ganz richtig, aber auch nicht falsch.
Man kann die fünf Jahre mit Übergangsgebührnissen überbrücken.
Ob das mit 47 noch Sinn macht kommt auf die Verwendung an und darauf ob man gewillt ist zu beißen und sich speziell am Anfang unterzuordnen.
Zitat von: Tommie am 05. Oktober 2015, 21:31:14
Mit Ihrer Qualifikation wäre ein Einstieg als Oberfeldwebel, Besoldung nach A7Z, Altersstufe nach Berechnung BAPersBw, möglich!
Ihre Grundausbildung wird wohl eher nicht angerechnet, weil Sie den Feldwebelanwärterlehrgang durchlaufen müssen. Außerdem haben Sie vermutlich weder eine (gültige!) EAKK-Ausbildung, sind nicht zum Einsatzersthelfer Alpha ausgebildet und nicht in neuSAK unterwiesen!
Die Antworten hätten Sie aber auch über die Forumssuche gefunden!
Also würde man nur als Besoldung Oberfeldwebel bekommen und müsste noch die ganzen Schulungen bzw. Lehrgänge durchlaufen? Auch wenn man nur als "Fachmann" arbeiten möchte? Will ja nicht als Zugführer oder so unterwegs sein, vielleicht mal ne Wache wenn es das noch gibt? Ist ja teilweise auch schon privat!
Also kann es passieren das man zwischen 20 jährigen auf der Schulbank sitzt? Der Meister ist dann nur für die Besoldung gut wenn ich das so rauslese?
Danke!
Ganz sicher wirst du während der Lehrgänge mit den 18jährigen zusammen auf der Schulbank sitzen und auch genauso behandelt werden. Wieso auch nicht, du hast schließlich noch eine Menge zu lernen.
Du bist in erster Linie Soldat, auch wenn du als Fachmann für eine bestimmte Verwendung eingestellt wirst.
Ich denke nicht, dass Soldat der richtige Beruf für dich ist. Es ist nicht wie ein ziviler Job nur in Uniform.
Wird denn da wenigsten die Fachausbildung verkürzt?
Sonst verstehe ich die Einstellung von Fachkräften nicht, da kann man auch die ganzen jungen "Funker, Schützen und Co" großziehen!
Wenn man eh nochmal alles durchlaufen muss!
Sorry verstehe da nicht ganz den Sinn??
Welche Fachausbildung? Sie wollen doch genau deshalb im Fachdienst eingestellt werden. Diejenigen, die den benötigten Berufsabschluss nicht mitbringen, gehen doch auf ZAW - Sie nicht. Sie besuchen den Feldwebelanwärterlehrgang, den Feldwebellehrgang (hieß früher mal allgemein-militärischer Teil) und den Englischlehrgang. Danach gehen Sie auf Ihren Dienstposten. Wie lange das bei Ihnen aktuell dauert weiß ich allerdings nicht, der genaue Ausbildungsgang ist mir nicht mehr geläufig.
Und es kommt in den meisten Verwendungen auch noch ein militärfachlicher Teil dazu, trotz Berufsausbildung, denn dann auch verkürzt sein kann.
Zitat... Auch wenn man nur als "Fachmann" arbeiten möchte? Will ja nicht als Zugführer oder so unterwegs sein, ...
Auch als Feldwebel im allgemeinen Fachdienst ist man in vielen Fällen Führer, Ausbilder und Erzieher seiner Unterstellten und genau deshalb durchläuft man einige Ausbildungsabschnitte eben mit den Feldwebeln im Truppendienst gemeinsam.
Zitat von: OG jetzt Meister am 11. Oktober 2015, 20:27:51Sorry verstehe da nicht ganz den Sinn??
Sie kennen eine stichhaltige Begründung für Regelungen bei der Bundeswehr, die nur aus vier Buchstaben besteht ;) ? ISSO ... ;D !
Fazit: Akzeptieren ist manchmal einfacher als verstehen ... und es heißt "Lerne leiden ohne zu klagen!", nur Juristen machen das umgekehrt ;D !
Neben ISSO gibt es natürlich oft eine Absicht / Sinn hinter Regelungen.
Im Fachdienst wird ja bei Einstellung mit höherem Dienstgrad die "Fachexpertise" der Soldaten genutzt, die zeit- und kostenintensive ZAW entfällt entsprechend.
Da in aller Regel aber MILITÄRISCHES "Fachwissen" nicht vorhanden ist, muss dieses natürlich noch vermittelt werden.
Auch ein "Fachdiener" ist in erster Linie Soldat, dazu benötigt er entsprechendes Handwerkszeug.
Machen wir es doch ganz einfach und weniger kompliziert: Woher soll denn der Mannschaftsdienstgrad, der durch eine x-beliebige Kaserne spaziert, erkennen, ob sein Feldwebel gegenüber "richtiger" Vorgesetzter ist oder ein ahnungsloser Schrauber oder Papiertiger?
Also wird jeder Vorgesetzte so ausgebildet, dass er seiner Rolle auch gerecht werden kann. That´s it. Wer das nicht möchte, muss es ja nicht machen. Man kann ja auch in einer zivilen Firma arbeiten.
Es gibt Aufgaben, die jeder Soldat hat und es kann immer zu Situationen kommen, in denen man allgemeinmilitärische Aufgaben übernehmen muss- egal ob man Fach-oder Truppendienst ist. Das kann im einfachen Fall die Führung von Assistenzpersonal sein, aber auch Konvois im Einsatz durchzuführen und alles dazwischen.
Deswegen ist man ja Soldat und nicht Zivilangestellter.
Zitat von: OG jetzt Meister am 11. Oktober 2015, 19:36:54
Also würde man nur als Besoldung Oberfeldwebel bekommen und müsste noch die ganzen Schulungen bzw. Lehrgänge durchlaufen? Auch wenn man nur als "Fachmann" arbeiten möchte? Will ja nicht als Zugführer oder so unterwegs sein ...
Wer soll denn in entsprechenden Einheiten und Verbänden dann Führungsposten (Truppführer, Gruppenführer, Zugführer) übernehmen, wenn nicht die Fachdiener selbst? Oder soll die Bundeswehr einen Soldaten für teures Geld zum Panzergrenadierfeldwebel ausbilden um diesem dann als Gruppenführer in der Instandsetzung einzusetzen?
Zitat von: KlausP am 17. März 2015, 18:23:56
ZitatAber er könnte Feldwebel im allgemeinen Fachdienst werden, wenn er sich gegen andere Bewerber durchsetzen würde. Und hier könnte er eine Ausbildung machen, richtig?
Auch in diesem Fall darf er zum Dienstantritt das 30.Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das ist ja das Problem. Die Altersgrenze gilt im Fachdienst nur dann nicht, wenn man schon den entsprechenden Berufsabschluss mitbringt -und zwar nicht irgendeinen sondern genau den, der für die Verwendung gefordertz ist.
Geht so wenn man entsprechende Fachhochschulreife (Fachabi) mitbringt (aber ohne entsprechenden Berufsabschluss)? Ich meinte ab 30. Lebensjahr. Danke für Antwort.
Nein, es muss eine berufsnahe Verwendung erfolgen.
Das entscheidende Kriterium ist der für die Verwendung erforderliche benötigte zivile Berufsabschluss. Das Fachabitur ist kein Berufsabschluss.