Hallo,
ich interessiere mich für die o.g. Laufbahn. Seiten der Bundeswehr habe ich gelesen.
Jetzt hätte ich diverse Fragen! Kann ich die hier stellen?
Natürlich kannst du das.
Leg los.
Danke! Ok hier mal die ersten:
Ich bin 25. Habe einen Hochschuldabschluss. Wie genau läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Wie genau würde die ResOffz-Laufbahn ablaufen? Wieviel Zeit müsste man einplanen? Welche Voraussetzungen muss man mitbringen? Wie oft muss man Übungen etc machen? Wie ist es mit dem zivilen Arbeitsplatz?
Haben Sich hier schon mal informiert?
http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/resoffzEinige Ihrer Fragen sollten dort beantwortet weden.
Zitat von: OG d.R. am 15. November 2011, 17:31:31
Danke! Ok hier mal die ersten:
Ich bin 25. Habe einen Hochschuldabschluss. Wie genau läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Wie genau würde die ResOffz-Laufbahn ablaufen? Wieviel Zeit müsste man einplanen? Welche Voraussetzungen muss man mitbringen? Wie oft muss man Übungen etc machen? Wie ist es mit dem zivilen Arbeitsplatz?
Hm, erstmal müßte man wissen, in welchem Fach Du deinen Abschluß hast.
Dann, ob du jetzt die dreijährige Ausbildung machen möchtest oder aber ROA nach § 43/3.
@ OG d.R.
Bei konkreten Fragen würde ich mich einfach mal an das Personalamt der Bundeswehr in Köln wenden ;)
So habe mir die entsprechende Seite der BW nochmal durchgelesen.
Ich habe wie gesagt bereits einen Hochschulabschluss (FH) und lt. dieser Seite kommt für mich NUR die ResOffz-Laufbahn oder eben nichts in Frage. So verstehe ich das!
Da hätte ich auch mal eine Frage zu: Was gibt es überhaupt für ROA-Möglichkeiten. Mir ist jetzt nur die Möglichkeit als ROA SAZ2 bekannt. Aber ich hörte auch schon von anderen Möglichkeiten, bei denen man sich nicht als SAZ2 verpflichten muss, sondern das innerhalb von Wehrübungen machen kann. Und was darf man sich unter einem ROA nach § 43/3 vorstellen?
Es gab und gibt den ROA im Wehrdienst; der macht seine Offizierausbildung als aktiver Soldat und wurde früher nach 2 Jahren als Fhr entlassen und nach einem Jahr befördert zum Lt. Mit Einführung des FWDL gab es das Modell auch einen Monat kürzer. Zwischenzeitlich ist die Regelverpflichtungszeit für ROA wohl auf drei Jahre festgesetzt und angeblich gibt es hierzu auch Ausnahmen (siehe aktuelle Themen).
Was es auch schon immer gab, ist der ROA a. d. W. (außerhalb der Wehrdienstzeit). Der absolviert seine Offizierausbildung eben in Wehrübungen und unter Berücksichtigung seiner bisherigen militärischen Ausbildung (also ob Mannschaft, Uffz, Fw). Das Grundmodell gliedert sich meines Wissens in fünf Module (zwei mal 12 Tage Lehrgang, zwei mal 12 Tage Praxis und das MeFü-Seminar von fünf Tagen).
Völlig losgelöst davon kann man nach § 43 Abs. 3 SLV auf Grund seiner zivilen wissenschaftlichen Qualifikation gleich mit Offizierdienstgrad eingestellt werden (Bachelor als Lt/OLt; Master als Hptm und Promovierte und zum Richteramt Befähigte als Major). Entscheident ist, dass sich die akademische Ausbildung 1:1 in eine mil. Verwendung übersetzen lässt (z. B. Arzt = SanOffz/Arzt und nicht Sozialphilosoph = KdoZgFhr!).
Grundsätzlich kann jeder in jeder Laufbahnbeordert werden, zu der er befähigt ist. Auch der Hochschulprofessor kann Mannschaft bleiben. Ob er dabei glücklich wird, sollen andere entscheiden.
Zitat von: wolverine am 16. November 2011, 16:29:44
und nicht Sozialphilosoph = KdoZgFhr
Einspruch! Intensive Beschäftigung mit dem hobbesschen Urzustand ist quasi die ideale Grundlage für verdeckte Operationen in einem anarchischen Umfeld ;D
Genau das wollte ich damit ausdrücken! Es ist völlig unerheblich, wie gut man sich selbst subjektiv für die Stelle qualifiziert fühlt. Maßgeblich ist die Entscheidung des PersFhr, der schlicht in Tabellen sucht (Objektive Theorie). Ein vermittelnder Ansatz (Subjektiv-Objektive Theorie) wurde noch nicht begründet aber meine Promotion ist ja auch noch nicht abgeschlossen.
Vielen Dank für diese toll erläuterte Aufstellung. Das ist genau was ich gesucht habe. :)
Gibt es denn spezielle Fristen die bei einer Bewerbung beachtet werden müssen und wann würde man dann die erste Übung machen müssen?
Direkte Fristen gibt es eigentlich nicht.
Sie bewerben sich für die Zulassung zur ResOffz Laufbahn a.d.W. beim Personalamt in Köln. P prüft ihre Unterlagen und entscheidet, ob man sie als Bewerber zulässt oder nicht.
Wenn sie eine positive Antwort bekommen, sind sie ROB (ResOffz Bewerber) und man wird ihnen 2 Termine für eine Einzelübung nennen, von denen sie einen wählen können.
Während ihrer EÜ wird ihr DV eine Beurteilung anfertigen. Diese geht dann im Frühjahr mit ihren Unterlagen in die Auswahlkonferenz und dann wird entschieden, ob man sie zum ROA macht oder nicht.
Kleiner Tipp: Kommen sie nicht auf die Idee sich schon als ROA zu bezeichnen, wenn sie die EÜ ableisten, denn sie sind "nur" ROB und somit nicht berechtigt die silberne OA Litze zu tragen ;)
Was genau ist unter einer Einzübung zu verstehen? Wie lange dauert die?
Ich dachte man muss auch zur OPZ und den Test machen?
Das mit dem ROB habe ich noch nie gehört!
Ganz einfach erklärt ... sie bewerben sich für die Laufbahn der Reserveoffiziere, sprich sie werden kein aktiver Offz wie es bei einem SaZ der Fall ist. Diese Laufbahn hat, wie zum Beispiel auch die Reserve Feldwebellaufbahn (RFA), gewisse Ansprüche und Voraussetzungen, damit man zugelassen werden kann. Die formalen Zulassungsvoraussetzungen zum ROA a.d.W. können sie auf der Website
www.reserveoffizier.bundeswehr.de nachlesen.
Hat man die formalen Voraussetzungen erfüllt und wurde als Bewerber (ROB) akzeptiert, will die Bw natürlich auch wissen, wer sich dort bewirbt und ob der Interessent zur Bw passt. Dazu leisten sie eine sogenannte Einzelübung in einem Truppenteil (vor der Aussetzung der allg. Wehrpflicht hieß es noch Einzel
wehrübung) ab, damit die Bw sie kennenlernt und auch gleichzeitig im Anschluss beurteilen kann, ob sie zur Laufbahn der ResOffze grundsätzlich geeignet sind. Die Einzelübung muss mindestens 12 Tage betragen, der Zeitraum wird mit dem Personalamt abgestimmt.
Im Anschluss der EÜ werden im Rahmen der einmal pro Jahr stattfindenden Auswahlkonferenz alle Unterlagen der ROB's (was sie dann immer noch wären) gesichtet und eine Auswahl getroffen, wer zur Laufbahn und Ausbildung zugelassen wird, und wer nicht. Als grobe Regel galt bis 2010, dass pro Kalenderjahr ca. 100 Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden, auf die sich jedoch zwischen 400-500 Bewerber beworben haben.
Im Rahmen der Neuausrichtung der Bw, wurde der Bedarf an ResOffzen jedoch angepasst und es wurde die Anzahl der Plätze auf mittlerweile nur noch ca. 60 Ausbildungsplätzen pro Jahr reduziert.
Und nein, Bewerber für die Laufbahn ROA a.d.W. werden nicht an der OPZ geprüft. Dies gilt nur für SaZ Bewerber.
Super! Danke für die tolle Darstellung.
Zum Zeitrahmen noch einmal:
Angenommen ich schickte noch in diesem Jahr oder Anfang kommenden Jahres meine Bewerbung ans PersAmt.
Wann durft im Regelfall der Termin an der OPZ stattfinden? Wann die EÜ kommen und wann wüsste man dann, ob man genommen ist? Und wann geht es danach mit Übungen etc. los bzw. wie häufig und lang wären diese?
Zur EÜ: Was ist wenn mein Arbeitgeber nicht will, dass ich da mitmachen?
Auch trotz euer super Darstellungen, verstehe ich vieles nicht ganz. Wenn ich dann einen Dienstposten irgendwo habe (wird der mir zugewiesen?), wie oft muss ich dort dann arbeiten bzw. Dienst tun?
Noch mal ... sie gehen nicht zur OPZ!!! Diese Prüfung entfällt in der ResOffz a.d.W. Laufbahn (ROA's i.d.W. gehen auch nicht an die OPZ sondern zum zuständigen ZNwG).
Zwischen Abschicken der Bewerbungsunterlagen und einer Antwort von P sollten mehrere Wochen vergehen. Sofern die Bw an ihnen Interesse hat und aus ihnen einen ROB macht, werden sie gefragt, wann sie die EÜ ableisten können. Sprich, SIE nennen der Bw 2 Zeiträume wo sie mind. 12 Tage am Stück in einem Truppenteil üben können.
Im Anschluss der EÜ schickt der zuständigen S1 Bearbeiter ihre Beurteilung zu P nach Köln, wo sie weiter verarbeitet wird. Wann ihre Unterlagen dann in die Auswahlkonferenz einfliessen kann ich ihnen nicht sagen, da es auch vom Zeitpunkt der Konferenz abhängig ist. In der Regel findet diese Auswahlkonferenz immer im Februar / März statt, doch sie kann sich auch um 1-3 Monate verzögern, wenn P z.B. ausgelastet ist.
Am Ende entscheidet ihre Eignung gem. Beurteilung, ihr Studiengang, sowie der Bedarf der Bw ... es folgt dann nach der Auswahlkonferenz ein schriftlicher Bescheid wo man ihnen mitteilen wird, ob sie zur Laufbahn / Ausbildung zugelassen werden oder nicht.
Danke.
Aber auf den offiziellen Seiten steht doch, dass man an einem solchen Auswahlverfahren teilzunehmen hat?!
Müsste ich mich denn bei einer Bewerbung schon konkret um eine Stelle kümmern oder kann ich erst mal ganz allgemein sagen, dass ich z.B. zur Infantiere, zur Artillerie, zur Luftwaffe etc. will?
Wie ist denn jetzt genau der konkrete Vorgang bei der Einleitung der Bewerbung? Was muss ich noch beachten?
Was hat man Ihnen denn bei Ihrem Anruf beim PersABw in Köln dazu gesagt? Da bekommen Sie die Antworten auf Ihre Fragen alle aus erster Hand!
Müsste ich mich denn bei einer Bewerbung schon konkret um eine Stelle kümmern oder kann ich erst mal ganz allgemein sagen, dass ich z.B. zur Infantiere, zur Artillerie, zur Luftwaffe etc. will?
Zitat von: KlausP am 22. November 2011, 14:29:29
Was hat man Ihnen denn bei Ihrem Anruf beim PersABw in Köln dazu gesagt? Da bekommen Sie die Antworten auf Ihre Fragen alle aus erster Hand!
Naja, immer erreicht man da den zuständigen Hauptmann auch nicht aber er ruft eigentlich immer zurück :)
Zitat von: OG d.R. am 22. November 2011, 14:36:48
Müsste ich mich denn bei einer Bewerbung schon konkret um eine Stelle kümmern oder kann ich erst mal ganz allgemein sagen, dass ich z.B. zur Infantiere, zur Artillerie, zur Luftwaffe etc. will?
Du mußt deine Frage nicht ständig wiederholen. Wir wollen dir ja gerne helfen aber Du mußt mehr Informationen rausrücken ;)
Wenn ich mich recht entsinne läuft es wie folgt:
Sie senden eine formelle Bewerbung um Zulassung zur ROA a.d.W. Laufbahn nach Köln zum Personalamt (mit Lebenslauf und Kopien der Bildungsnachweise). Einige Tage / Wochen später wird P antworten. Entweder sie bekommen direkt eine Ablehnung oder man wird ihnen den offiziellen Bewerbungsbogen zusenden, den sie dann ausfüllen müssen und wo sie gleichzeitig schon angeben, wann sie zeitlich ihre EÜ ableisten können.
Zitat von: OG d.R. am 22. November 2011, 14:22:45
Aber auf den offiziellen Seiten steht doch, dass man an einem solchen Auswahlverfahren teilzunehmen hat?!
Diese Verfahren gilt für ResOffz Anwärter
i.d.W., die sich mind. zum SaZ3 verpflichten müssen, wenn sie diese Ausbildung bei Eignung anstreben.
Es tut mir ja leid, dass ich so viel und so oft frage, aber das Ganze ist eben nicht so leicht zu durchschauen.
Habe vor einer Woche von einem Feldwebel vom PersAmt eine Mail mit allen möglichen Unterlagen bekommen und auch auf der Homepage ist ja eine Bewerbungsbogen. Den werde ich wohl mal ausfüllen.
Also wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich jetzt noch nicht angeben welche TSK und welche Truppengattung dann?
Zur EÜ: Keine Ahnung wann! Ich befinde mich noch in der Probezeit, aber wenn ich mich jetzt bewerbe würde es doch eh einige Monate dauern. Von daher könnte ich ja sagen im kommenden Mai/Juni und mir dann Urlaub nehmen wenn der Arbeitgeber nicht mitmacht.
Ganz wichtig!!!
Ihr Arbeitgeber muss schriftlich dem ResOffz Ausbildungsvorhaben im Vorfeld zustimmen (die AG-Einverständniserklärung sollte als Anlage in den Bewerbungsunterlagen dabei sein).
Stimmt der AG nicht zu, brauchen sie die Bewerbung gar nicht absenden, da es dann zu keiner EÜ und schon gar keiner Ausbildung kommen wird ;)
Kleiner Tipp aus der Erfahrung:
Sollte ihr AG ihnen die Einverständnis nicht erteilen, nehmen sie es einfach hin ... denken sie an den Spruch "Beiss nicht die Hand, die dich füttert" ... sie wären nicht der erste Kamerad, der aufgrund seines Engagements der Bw gegenüber Stress mit seinem AG bekommt ...
Ernsthaft???
Das kann doch nicht sein. Mein jetziger AG stimmt da sicher nicht zu.
Aber ich habe ohnehin nicht vor hier auf Dauer zu bleiben, sondern wieder zurück an die Uni zu gehen.
Zitat von: OG d.R. am 22. November 2011, 15:03:54
Ernsthaft???
Das kann doch nicht sein. Mein jetziger AG stimmt da sicher nicht zu.
Doch! Das kann sehr wohl passieren ...
Fragen sie ihren AG ... wenn er sich weigern sollte, war's das leider für sie und sie müssen ihr Vorhaben (erstmal) auf Eis legen.
Aber wenn ich doch sicher weiß, dass ich nächstes Jahr hier eh weg bin ?!
Auch dann nicht?
Was ist an einem Nein eigentlich schwer verständlich oder auslegbar?!
Und wenn Sie jetzt auf die Idde kommen wegen Ihres Vorhabens zu kündigen: Die Bw muss Sie auch nicht akzeptieren! Es besteht kein Anspruch auf Zulassung zu einer Laufbahn. Es kann dann passieren, dass Sie gekündigt haben und arbeitslos sind und nicht angenommen werden.
Und ich sage das nicht ohne Grund. Es gibt Leute, die machen so etwas und beschweren sich dann. Weil ... irgendwer muss es ja schuld sein!
Zitat von: OG d.R. am 22. November 2011, 14:57:51
Es tut mir ja leid, dass ich so viel und so oft frage, aber das Ganze ist eben nicht so leicht zu durchschauen.
Habe vor einer Woche von einem Feldwebel vom PersAmt eine Mail mit allen möglichen Unterlagen bekommen und auch auf der Homepage ist ja eine Bewerbungsbogen. Den werde ich wohl mal ausfüllen.
Also wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich jetzt noch nicht angeben welche TSK und welche Truppengattung dann?
Zur EÜ: Keine Ahnung wann! Ich befinde mich noch in der Probezeit, aber wenn ich mich jetzt bewerbe würde es doch eh einige Monate dauern. Von daher könnte ich ja sagen im kommenden Mai/Juni und mir dann Urlaub nehmen wenn der Arbeitgeber nicht mitmacht.
Das ist schon ok.
Du hast einen Hochschulabschluss, das ist schonmal gut. Die Frage ist immer noch, welche zivilberufliche Qualifikation mit dem Hochschulabschluss verbunden ist.
Denn dann kannst Du ebenso als Reserveoffizier nach Paragraph 43 (3) eine Bewerbung stellen. Je nachdem, ob Du Bachelor oder Master hast, kannst Du als Leutnant/Oberleutnant (Bachelor) oder Hauptmann (Master) eingestellt werden.
Allerdings muß der Beorderungstruppenteil den Du finden mußt Bedarf anmelden bei P.
Ansonsten wirst Du mit den anderen 1000 Bewerbern jährlich in einen Topf geworfen. Da kannst Du dir die Erfolgschance schonmal ausrechnen.
Die TSK kannst Du dir nicht aussuchen, Du kannst aber Wünsche bzgl. der TSK anmelden. Bedenke aber, daß die Reserveoffizierlaufbahn adW nur bei Heer und Luftwaffe möglich ist.
Bei der Marine kannst Du nach $ 43 (3) Reserveoffizier werden, falls Du dies nicht im Wehrdienst machst.
Truppengattung? Noch keine Gedanken gemacht, welche Du favorisierst? Gemeinhin bleibst Du doch in der Truppengattung, der Du seit der AGA angehörst. Ich nehme an, Du warst beim Heer?
Auch der Reserveoffizier adW bei Heer und Luftwaffe ist nicht einfach zu bekommen.
Von den Bewerbern werden mMn nur ca 40 als ROB ausgewählt.
Um überhaupt eine Chance zu bekommen, mußt Du vorher auch eine Eignungsübung ableisten. Die Note die dir dort gegeben wird bzw. dein Dienstzeugnis entscheidet ebenfalls ob Du geeignet bist.
Zitat von: wolverine am 22. November 2011, 15:08:30
Was ist an einem Nein eigentlich schwer verständlich oder auslegbar?!
Und wenn Sie jetzt auf die Idde kommen wegen Ihres Vorhabens zu kündigen: Die Bw muss Sie auch nicht akzeptieren! Es besteht kein Anspruch auf Zulassung zu einer Laufbahn. Es kann dann passieren, dass Sie gekündigt haben und arbeitslos sind und nicht angenommen werden.
Und ich sage das nicht ohne Grund. Es gibt Leute, die machen so etwas und beschweren sich dann. Weil ... irgendwer muss es ja schuld sein!
Wolverine bringt es auf den Punkt.
Fakt ist, wenn sie die Bewerbungsunterlagen ausgefüllt zurück schicken und der AG Bogen ist nicht dabei, wird es zu keiner ResOffz Ausbildung kommen. Was im nächsten Jahr sein wird, interessiert erstmal nicht ...
D.h. ich kann die Sache (erstmal) auf Eis legen! :'(
Und das nur, weil ich zu dumm und faul war, mir während dem Studium schon Gedanken zu machen.
Aber damals waren eben andere Sachen "wichtiger"...
Zitat von: MarekD am 22. November 2011, 15:09:04
Allerdings muß der Beorderungstruppenteil den Du finden mußt Bedarf anmelden bei P.
Wenn man bisher nicht beordert war, kann P auch dem Bewerber einen Truppenteil zuweisen.
Zitat von: OG d.R. am 22. November 2011, 15:13:00
Aber damals waren eben andere Sachen "wichtiger"...
Das sollte auch noch heute so sein!
Bedenken sie:
Ich würde es mittlerweile als Privileg bezeichnen, wenn man als Reservist für ein paar Tage / Wochen pro Jahr in der Truppe üben darf, denn man findet nicht mehr viele Arbeitgeber die das unterstützen und ihre Zustimmung dazu erteilen. In erster Linie sehen die AG's nur eine fehlende Arbeitskraft, deren Ausfall für den EÜ Zeitraum von anderen aufgefangen werden muss ;)
Erst letztes Jahr wurde ich Zeuge, wie ein Kamerad kurz vor seiner EÜ mitgeteilt bekommen hat, dass aufgrund seines Bw Engagements sein befristeter Vertrag nicht verlängert werden wird. Blöd, wenn man Frau und Kind zu Hause sitzen hat ...
Zitat von: snake99 am 22. November 2011, 15:13:27
Zitat von: MarekD am 22. November 2011, 15:09:04
Allerdings muß der Beorderungstruppenteil den Du finden mußt Bedarf anmelden bei P.
Wenn man bisher nicht beordert war, kann P auch dem Bewerber einen Truppenteil zuweisen.
Ja ne is klar. P wird ganz sicher keinen Beorderungstruppenteil suchen.
Da ist Eigeninitiative gefragt.
Schließlich und endlich habe ich das schon gesagt. Die Bewerbungen die keinen Beorderungstruppenteil haben, werden in einen großen Topf geworfen, womit die Chancen doch recht schwinden.
So zumindest bei Bewerbungen nach § 43 (3)
Laut der offiziellen Seite ist das selbständige Suchen eines Beorderungstruppenteils nicht notwendig.
Ist natürlich auch besser so, meines Erachtens!
Zitat von: MarekD am 22. November 2011, 15:21:28
P wird ganz sicher keinen Beorderungstruppenteil suchen.
Doch ... ist bei mir damals so passiert ;)
Zitat von: snake99 am 22. November 2011, 15:23:41
Zitat von: MarekD am 22. November 2011, 15:21:28
P wird ganz sicher keinen Beorderungstruppenteil suchen.
Doch ... ist bei mir damals so passiert ;)
Dann hast Du Glück gehabt. Eigeninitiative führt bei 43 (3) fast immer zum Erfolg, P machen lassen nur äußerst selten.
Es sei denn, Du bist Sani.
Tante Edit meint: Wer einen Arzt als Sani bezeichnet kriegt Schläge. In diesem Fall ist Tante Edit meine hauseigene Ärztin. :P
Diese 43/3 Sache verstehe ich auch nicht.
Für wen genau gilt das denn? Wohl kaum für BWL etc. oder?
P hat mich damals gefragt, wo ich denn gerne meine EÜ ableisten wollte. Ich nannte meine "Wunsch Dienststelle" und P hat die Unterlagen fertig gemacht ... als die Dienststelle trotz mehrfacher Anmahnung nicht reagiert ist, hat P mir kurzerhand einen neuen TrT zugewiesen mit der Anmerkung, dass man diesen später immer noch ändern könnte, wenn es mir dort nicht gefallen würde.
Der §43 Abs. 3 SLV gilt für ALLE Hochschulabsolventen, die ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben. Wie Marek schon richtig sagte, würden sie dann direkt mit Offz Dienstgrad einsteigen ... aber auch hierfür ist die AG Zustimmung erforderlich ;)
Wichtig ist beim §43, dass Ausbildung und Dienstposten 1:1 zueinander passen. Sprich, der Dipl. Kaufmann kann sich nicht auf den DP des "technischen Offiziers (T-Offz) bewerben, da er dafür nicht das passende Studium hat ...
Jetzt wird es langsam undurchdringlich für mich!
Schauen sie mal
hier (klick) ... dort steht alles zum §43 Abs. 3 ... inclusive einem namentlich genannten Kameraden der explizit nur für den §43 Abs. 3 SLV zuständig ist ... er hat sogar eine Telefonnummer ;)
Zitat von: snake99 am 22. November 2011, 15:28:44
P hat mich damals gefragt, wo ich denn gerne meine EÜ ableisten wollte. Ich nannte meine "Wunsch Dienststelle" und P hat die Unterlagen fertig gemacht ... als die Dienststelle trotz mehrfacher Anmahnung nicht reagiert ist, hat P mir kurzerhand einen neuen TrT zugewiesen mit der Anmerkung, dass man diesen später immer noch ändern könnte, wenn es mir dort nicht gefallen würde.
Die EÜ hast aber dann für ROA adW gemacht, right?!
Sehr vorteilhaft. P ist sonst ja nicht so hilfreich was das betrifft.
Zitat von: snake99 am 22. November 2011, 15:35:42
Schauen sie mal hier (klick) ... dort steht alles zum §43 Abs. 3 ... inclusive einem namentlich genannten Kameraden der explizit nur für den §43 Abs. 3 SLV zuständig ist ... er hat sogar eine Telefonnummer ;)
Er ist zwar nie zu erreichen, er ruft aber immer zurück :)
Ansonsten steht auch noch eine eMail Adresse dort ;)
Zitat von: Ehem. OG am 22. November 2011, 15:27:33
Diese 43/3 Sache verstehe ich auch nicht.
Ich glaube, die ResOffzAusb ist eh nichts für Sie. Wenn ich mir Ihre Lesekompetenz und Aufmerksamkeitsdefizite so angucke, sollten Sie sich lieber Gedanken um die tägliche warme Suppe machen!
Zitat von: wolverine am 16. November 2011, 16:29:44
Völlig losgelöst davon kann man nach § 43 Abs. 3 SLV auf Grund seiner zivilen wissenschaftlichen Qualifikation gleich mit Offizierdienstgrad eingestellt werden (Bachelor als Lt/OLt; Master als Hptm und Promovierte und zum Richteramt Befähigte als Major). Entscheident ist, dass sich die akademische Ausbildung 1:1 in eine mil. Verwendung übersetzen lässt (z. B. Arzt = SanOffz/Arzt und nicht Sozialphilosoph = KdoZgFhr!).
Das Zitat ist übrigens aus diesem Thema. Aber machen Sie ´mal. Wird schon ... irgendwann. Hier ist jedenfalls Schluss.