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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: unterstrich_ am 03. Juli 2012, 09:14:18

Titel: Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: unterstrich_ am 03. Juli 2012, 09:14:18
Hallo,
ich wollte mich mal Informieren, was ich tun MUSS, was ich DARF und was ich nicht tun muss!

Ich bin Mannschafter.
Mein Zugführer schlägt im Moment extrem über die Strenge und verbietet echt alles, was nicht Niet und Nagelfest ist.
Beispielsweise verbietet er im Dienst mal aufs Handy zu schauen. Er droht, es wegzunehmen, falls es nochmal passiert. Uffze haben weiterhin fleißig das Handy dauerhaft in der Hand.

Wie jeder auch weiß, gibt es bei der Bundeswehr ja nicht viel zutun, also sitzt man viel auf Stube rum. Zumindest ist das in unserem Regiment so. Vorher waren Laptops immer erlaubt, also das man einfach mal davor sitzt. Nun nicht mehr.
Gut, nun frage ich mich, was wir während des Dienstes nun machen sollen. Auf Stube sitzen und Däumchen drehen? ES GIBT KEINE AUFTRÄGE!!

Wir sollen alles, was auf Stube ist, im Spind verschließen, welcher dauerhaft geschlossen sein soll. Letztens durfte ich eine Ausarbeitung schreiben bezüglich "Verleiten zum Kameradendiebstahl" --> ?????
Ich bin Kasernenschläfer, ich wohne hier von Sonntag 21:00 bis Freitag 12:00 - was soll das?

Wir sind die einzige Teileinheit im ganzen Regiment, der es so behindert geht.

Ich bekomme mich in letzter Zeit nur noch mit meinem Zugführer in die Haare, weil manches, was er sagt, einfach nicht Akzeptabel ist. Ich habe letztens meinen FWDL-Status verlängert - habe ich nun wieder eine Art Probezeit, wo ich evtl. alles wieder abbrechen könnte?
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie lange der "Gefängnis-Zustand" noch gut gehen soll, ohne das ein Mannschafter hier explodiert. Man darf nicht vergessen, dass die meisten bzw. viele hier nur noch Freiwillig sind....

Wäre gut, ich bekäme ein paar SINNVOLLE Antworten, da ich absolut nicht weiter weiß. Ich habe teilweise echt angst, beim nächsten Gespräch an die Decke zu gehen, da er einfach 0 Verständnis zeigt....
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: Jakkaru am 03. Juli 2012, 09:19:47
Da gibt es einen kleinen aber feinen Satz, der da immer gut zutrifft.

"Is so!" ???

Wieso geht ihr denn nich einfach Sport machen wenn euch langweilig ist? Schön ne Rudne laufen gehen ist auch viel besser für Gesundheit und Fitness als da aufer Bude Staub anzusetzen ;)
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: miguhamburg1 am 03. Juli 2012, 09:25:22
Im Übrigen kennen Sie doch Ihre Rechte als Soldat: Sie können sich mit Ihrem Anliegen an Ihre Vertrauensperson wenden. Sie können eine Beschwerde gegen Ihren Zugführer einlegen - einmal wegen Nichtbeschäftigung seiner Soldaten und zweitens wegen Ungleichbehandlung bezüglich des Handy-Gebrauch, wenn denn das alles so stimmt.

Und, nein, Sie haben bei der FWDL-Verlängerung keine neue Probezeit. Warum auch.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: unterstrich_ am 03. Juli 2012, 09:28:01
Danke euch zweien.

Wie sieht das aus mit Sport. Wieviel steht mir pro Tag zu? Ich mache liebend gern Sport...

zwecks Probezeit: ich weiß nicht, dächte ich hätte das mal gehört. Auch der Grund, warum die Verpflichtungsprämie so lang dauert..
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: Cymbalta am 03. Juli 2012, 09:30:32
Ich verstehe das noch nicht so recht.

Wird Ihnen das ganze während dem Dienst verwehrt oder auch NACH dem Dienst?
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: Jakkaru am 03. Juli 2012, 09:31:06
Zwecks Sport: Ihr müsst das vorher natürlich mit eurem TE/Zug/Gruppenführer absprechen. Bei uns ist es so geregelt, dass niemand mehr allein Sport machen darf bzw. alleine aus der Kaserne rauslaufen darf. Dies hat aber andere Gründe. Jedenfalls könnt ihr euch nich einfach in Sporttracht werfen und abhauen ;)
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: KlausP am 03. Juli 2012, 09:40:10
Zitat von: unterstrich_ am 03. Juli 2012, 09:28:01
Danke euch zweien.

Wie sieht das aus mit Sport. Wieviel steht mir pro Tag zu? Ich mache liebend gern Sport...

zwecks Probezeit: ich weiß nicht, dächte ich hätte das mal gehört. Auch der Grund, warum die Verpflichtungsprämie so lang dauert..

Wwelche Verpflichtungsprämie? Ich denke, Sie sind FWDL? Die Prämie gibt es doch nur für SaZ-Mannschaften.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: Cymbalta am 03. Juli 2012, 09:40:51
Zitat von: Synthic am 03. Juli 2012, 09:31:06
Zwecks Sport: Ihr müsst das vorher natürlich mit eurem TE/Zug/Gruppenführer absprechen. Bei uns ist es so geregelt, dass niemand mehr allein Sport machen darf bzw. alleine aus der Kaserne rauslaufen darf. Dies hat aber andere Gründe. Jedenfalls könnt ihr euch nich einfach in Sporttracht werfen und abhauen ;)

Das dürfte mittlerweilen aus Gründen der Unfallverhütung bundesweit so sein..
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: LwPersFw am 03. Juli 2012, 15:52:43
Bevor Sie "explodieren" oder Beschwerden schreiben... folgen Sie dem hier erteilten Rat, die Vertrauensperson einzuschalten.

Denn genau für solche Fälle ist die VP u.a. da - Probleme der Führung vorzutragen und im Gespräch nach Lösungen zu suchen.

An diesem Gespräch sollte aber nicht nur der Chef und VP teilnehmen, sondern auch der Spieß !
Denn gerade die Dienstgestaltung und die Innere Ordnung sind auch seine Aufgabengebiete...

Erst wenn dies nicht zum Erfolg führt, bleibt immer noch die Dienstaufsichtsbeschwerde an den Kommandeur...

Und hier mal ein paar ZDv-Auszüge... die den richtigen Weg weisen sollten...

ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschaft"

"Grundsätze

101. Eine militärische Gemeinschaft besteht überall dort, wo Soldatinnen
und Soldaten zur Erfüllung eines gemeinsamen Auftrages Dienst
leisten oder darauf angewiesen sind, zusammenzuleben.

Sie wird gefestigt durch gegenseitiges Vertrauen und Verständnis
sowie durch Beteiligung, verantwortliches und fürsorgliches Handeln,
Disziplin und Gemeinschaftserlebnisse. Sie bildet die Grundlage für Kameradschaft,
Zusammengehörigkeit und erfolgreiches Zusammenwirken.

102. Das Leben in der militärischen Gemeinschaft ist vor allem geprägt
durch das Zusammenleben mit zunächst fremden Personen, häufige
personelle Veränderungen und einen organisierten Dienstablauf.
Klare Verantwortlichkeiten und eine verständliche Ordnung schaffen
Verhaltenssicherheit und erleichtern das Zusammenleben.

103. Maßstab aller Ordnungsregeln ist es, Eingriffe in die persönliche
Freiheit und Selbstbestimmung des Einzelnen nur soweit vorzunehmen,
wie es die Rechtsgrundlagen erlauben und es der militärische Auftrag
erfordert
. Funktionalität und Disziplin sind wesentliche Faktoren des
militärischen Dienstes. Sie stellen besondere Anforderungen an die
Soldatinnen und Soldaten, prägen ihr Verhalten und Auftreten und damit
auch das Bild der Bundeswehr in der Öffentlichkeit.

104. Soweit die Besonderheiten des militärischen Dienstes es erlauben,
sollen sich die Anforderungen an das Verhalten im Dienst und in der
militärischen Unterkunft an gesellschaftlichen Normen orientieren.

105. Aufgabe aller Vorgesetzten ist es, wo immer möglich,
Verantwortlichkeiten zu übertragen und Freiräume zu gewähren.
Alle Maßnahmen sollen auch für Untergebene nachvollziehbar sein.
Vertrauen in Vorgesetzte ist die Voraussetzung für bereitwilligen Gehorsam."


Sollte z.B. Ihr Beispiel mit den Handys stimmen, verstößt Ihr Chef und der Spieß,
der ja diese "Ordnungsregel" in der Kompanie zu überwachen hat, gegen die Nr. 105.
Denn ein Befehl, dass die Mannschaften im Dienst (generell) nicht ihre Handys nutzen dürfen,
die Uffz und Offz dürfen es aber - ist nicht nachvollziehbar und untergräbt das Vertrauen...
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: kobra1411 am 03. Juli 2012, 16:04:45
"Uffze haben weiterhin fleißig das Handy dauerhaft in der Hand"[/color]


Wodurch wohl damit seitens der Uffze auch nicht gerade der Grundsatz "Führen durch Vorbild" in die Tat umgesetzt zu werden scheint...
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: unterstrich_ am 03. Juli 2012, 16:06:40
Zitat von: KlausP am 03. Juli 2012, 09:40:10
Zitat von: unterstrich_ am 03. Juli 2012, 09:28:01
Danke euch zweien.

Wie sieht das aus mit Sport. Wieviel steht mir pro Tag zu? Ich mache liebend gern Sport...

zwecks Probezeit: ich weiß nicht, dächte ich hätte das mal gehört. Auch der Grund, warum die Verpflichtungsprämie so lang dauert..

Wwelche Verpflichtungsprämie? Ich denke, Sie sind FWDL? Die Prämie gibt es doch nur für SaZ-Mannschaften.

Nein, diese gibt es auch für FWDL-Verlängerungen!


So, nun das Highlight:

Grad eben wurde vom Zugführer gesagt, dass die ganzen Stubenschlüssel eingesammelt und weggenommen werden! Somit können wir nach Dienst nicht mehr die Stube verschließen und ist den ganzen Tag & Nacht offen.

Was soll das? Ist das noch rechtens???
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: schlammtreiber am 03. Juli 2012, 16:10:13
Politik der offenen Tür  ;D
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: wolverine am 03. Juli 2012, 16:15:36
Abrüstungsmaßnahme?
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: unterstrich_ am 03. Juli 2012, 16:18:29
Danke für die Ausführliche Hilfe, LwPersFw!

Zum THema Handy:

Das ganze hat angefangen, als ich im Unterricht zum neuen Dienstausgleichserlass mein Handy rausgeholt habe und aufs Display geschaut habe. Dies hat mein Stuffz gesehen und nach dem Unterricht meinem Zugführer gemeldet. Dieser führte mit mir dann ein 4-Augen Gespräch, wo er mir sagte, dass wenn ich das Handy noch einmal raushole, er es mir wegnimmt!
Die Uffze/Stuffze/Fw haben aber fleißig im Dienst das Handy in der Hand, während ich immer extra auf Toilette o.ä. renne....was soll das?

Ich hoffe auch, dass ihr mir helfen könnt, was das Thema Stubenschlüssel wegnehmen betrifft. Ich mein, wir Kasernenschläfer LEBEN hier. Von SOnntag bis Freitag! Wir können nach Dienst nicht mehr unsere Stuben abschließen. Ich will Nachts in Ruhe pennen, ohne, dass irgendeiner rein kommt!
Hinzukommt, dass wir auch Elektrogeräte hier stehen haben, um das langweilige Leben NACH und im Dienst zumindest ein bisschen attraktiver Gestalten können. Ich spreche hier von Kühlschrank, kleinen Pizzaofen, kleine Herdplatte, 2.1 System, Wasserkocher etc. pp.

Was bitte soll das? Es macht einfach absolut keinen Spaß mehr hier im Dienst zu sein, sorry. Dabei bin/war ich liebend gerne bei der BUndeswehr. Aber ich fühle mich langsam wie ein Gefangener mit 0 Rechten............
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: unterstrich_ am 03. Juli 2012, 16:19:54
Zitat von: wolverine am 03. Juli 2012, 16:15:36
Abrüstungsmaßnahme?

Was soll das sein?

Während wir grad beim Sport waren, soll ein Kamerad angeblich auf Stube geschlafen haben. Als ein Uffz  an der Tür rüttelte, ging sie angeblich nicht auf. Dabei hat sein Stubenkamerad die Stube verschlossen, als wir zum  Sport gingen. Ähmm...
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: LwPersFw am 03. Juli 2012, 16:24:06
Ich kenne Ihren Chef nicht... aber das ist Unfug!

Denn vor dem Hintergrund "Verleitung zum Kameradendiebstahl..." würde dies ja bedeuten,
jeder muss selbst vor dem Gang aufs Klo alles im Spind wegschließen... denn die Stubentür
kann er ja nicht mehr abschließen !

Aber - es wird Ihnen nicht helfen, wenn Sie hier diese Vorgänge weiter ausführen.
Schicken Sie Ihre VP ins Rennen...

Und wenn das nicht hilft - bleibt die Dienstaufsichtsbeschwerde an den Kommandeur.
In dieser schildern Sie dann sachlich die befohlenen Maßnahmen, dass das Gespräch
mit dem Chef/Spieß erfolglos blieb und bitten um eine sachgerachte Umsetzung
der soldatischen Ordnung in Ihrer Kompanie - entsprechend der zitierten ZDv 10/5.

Und wenn dies auch nicht hilft - bleibt ja noch der Wehrbeauftragte...

Es wäre aber traurig wenn so ein Problem nicht vernünftig gelöst werden kann...
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: miguhamburg1 am 03. Juli 2012, 16:24:45
Sie sind sich aber schoin sicher, dass diese ganze Geschichte, die Sie hier in Etappen schreiben, so stimmt?
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: Ralf am 03. Juli 2012, 16:24:52
Zitat
Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
« Antwort #10 am: Heute um 16:06:40 »
Zitat
Zitat von: KlausP am Heute um 09:40:10
Zitat von: unterstrich_ am Heute um 09:28:01
...

Wwelche Verpflichtungsprämie? Ich denke, Sie sind FWDL? Die Prämie gibt es doch nur für SaZ-Mannschaften.

Nein, diese gibt es auch für FWDL-Verlängerungen!
Nein, gilt sie nicht. §85a Bundesbesoldungsgesetz durchlesen. Nichts behaupten, was du nicht genau weißt.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: unterstrich_ am 03. Juli 2012, 16:43:24
Zitat von: miguhamburg1 am 03. Juli 2012, 16:24:45
Sie sind sich aber schoin sicher, dass diese ganze Geschichte, die Sie hier in Etappen schreiben, so stimmt?

Ähm, wieso soll das nicht stimmen???

@Ralf:

es stimmt. genug Mannschafter, die ihren FWDL verlängert haben, haben diese Prämie bereits erhalten...


LWPersFW: Dir antworte ich gleich!
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: unterstrich_ am 03. Juli 2012, 16:55:36
Zitat von: LwPersFw am 03. Juli 2012, 16:24:06
Ich kenne Ihren Chef nicht... aber das ist Unfug!

Denn vor dem Hintergrund "Verleitung zum Kameradendiebstahl..." würde dies ja bedeuten,
jeder muss selbst vor dem Gang aufs Klo alles im Spind wegschließen... denn die Stubentür
kann er ja nicht mehr abschließen !

Aber - es wird Ihnen nicht helfen, wenn Sie hier diese Vorgänge weiter ausführen.
Schicken Sie Ihre VP ins Rennen...

Und wenn das nicht hilft - bleibt die Dienstaufsichtsbeschwerde an den Kommandeur.
In dieser schildern Sie dann sachlich die befohlenen Maßnahmen, dass das Gespräch
mit dem Chef/Spieß erfolglos blieb und bitten um eine sachgerachte Umsetzung
der soldatischen Ordnung in Ihrer Kompanie - entsprechend der zitierten ZDv 10/5.

Und wenn dies auch nicht hilft - bleibt ja noch der Wehrbeauftragte...

Es wäre aber traurig wenn so ein Problem nicht vernünftig gelöst werden kann...

Du wirst lachen. Aber genau so war es!
Ich war auf dem Klo, mein Stubenkamerad auf Stube. Mein Spind war nicht verschlossen, mein Zugführer ging auf meine Stube und entwendete meine Dienstkette (komm grad nicht auf den Namen, dieses Dog-Tag dings)
Danach durfte ich ein Aufsatz über "Verleitung zum Kameraden Diebstahl" schreiben!
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: Tülün am 03. Juli 2012, 16:56:34
Zitat von: unterstrich_ am 03. Juli 2012, 16:55:36
Zitat von: LwPersFw am 03. Juli 2012, 16:24:06
Ich kenne Ihren Chef nicht... aber das ist Unfug!

Denn vor dem Hintergrund "Verleitung zum Kameradendiebstahl..." würde dies ja bedeuten,
jeder muss selbst vor dem Gang aufs Klo alles im Spind wegschließen... denn die Stubentür
kann er ja nicht mehr abschließen !

Aber - es wird Ihnen nicht helfen, wenn Sie hier diese Vorgänge weiter ausführen.
Schicken Sie Ihre VP ins Rennen...

Und wenn das nicht hilft - bleibt die Dienstaufsichtsbeschwerde an den Kommandeur.
In dieser schildern Sie dann sachlich die befohlenen Maßnahmen, dass das Gespräch
mit dem Chef/Spieß erfolglos blieb und bitten um eine sachgerachte Umsetzung
der soldatischen Ordnung in Ihrer Kompanie - entsprechend der zitierten ZDv 10/5.

Und wenn dies auch nicht hilft - bleibt ja noch der Wehrbeauftragte...

Es wäre aber traurig wenn so ein Problem nicht vernünftig gelöst werden kann...

Du wirst lachen. Aber genau so war es!
Ich war auf dem Klo, mein Stubenkamerad auf Stube. Mein Spind war nicht verschlossen, mein Zugführer ging auf meine Stube und entwendete meine Dienstkette (komm grad nicht auf den Namen, dieses Dog-Tag dings)
Danach durfte ich ein Aufsatz über "Verleitung zum Kameraden Diebstahl" schreiben!

Das weiß ja sogar ich: erkennungsmarke  ;D *glänz*
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: schlammtreiber am 03. Juli 2012, 17:06:52
Zitat von: unterstrich_ am 03. Juli 2012, 16:55:36
Ich war auf dem Klo, mein Stubenkamerad auf Stube. Mein Spind war nicht verschlossen, ..."Verleitung zum Kameraden Diebstahl" .

Deswegen.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: LwPersFw am 03. Juli 2012, 17:24:48
Schlammtreiber hat recht - dies ist ein ganz anderer Fall... offener Spind... Kamerad in der Stube...

Aber nochmal : Sie ( andere auch ? ) haben ein Problem mit Ihrem Zugführer.

Also über die VP mit dem Kompaniechef und Spieß das Gespräch suchen und Lösungen finden !

@ Ralf

gemeint ist die Weiterverpflichtungsprämie gem. § 8 i Wehrsoldgesetz:

(1) Soldaten, deren für den Grundwehrdienst nach § 5 des Wehrpflichtgesetzes oder den freiwilligen
zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b des Wehrpflichtgesetzes
festgesetzte Dienstzeit im Jahr 2011 endet und die sich im Jahr 2011 verpflichten, weiterhin freiwillig
Wehrdienst zu leisten, erhalten eine Prämie in Höhe von 100 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat,
um den die bis dahin festgesetzte Dienstzeit verlängert wird.

(2) Der Anspruch auf eine Prämie nach Absatz 1 entsteht mit dem ersten Tag der zusätzlich festgesetzten Dienstzeit.
Die Prämie wird in einer Summe mit dem Wehrsold gezahlt.
(...)"

D.h.
- endete die bisher festgesetzte Dienstzeit in 2012 oder später => kein Anspruch !!
- endete die bisher festgesetzte Dienstzeit in 2011, aber Antragstellung erst in 2012=> kein Anspruch !!
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: Ralf am 03. Juli 2012, 17:27:07
Ja den §8i kenne ich, aber der ist wie du schon sagst in 2011 ausgelaufen.
Von daher gibts keine Prämie mehr.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 03. Juli 2012, 17:27:24
Zitat von: LwPersFw am 03. Juli 2012, 16:24:06
Denn vor dem Hintergrund "Verleitung zum Kameradendiebstahl..." würde dies ja bedeuten,
jeder muss selbst vor dem Gang aufs Klo alles im Spind wegschließen... denn die Stubentür
kann er ja nicht mehr abschließen !


Ach ist das heute nicht mehr so? War der erste Anschiss am zweiten Tag beim Bund bei mir.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 03. Juli 2012, 17:30:35
edit: zu langsam  ;D
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: LwPersFw am 03. Juli 2012, 17:40:54
Hallo Oscar Golf Mike...

nein - heute, in Zeiten der "Inneren Führung" und der gemäß ZDv erlaubten Möglichkeit
seinen privaten Fernseher, Computer, Musikanlage, Wasserkocher, etc. auf der Stube
nutzen zu dürfen ... liegt dieser Zugführer einfach falsch!

Denn wenn er seinen Befehl in voller Konsequenz umsetzen will - würde es eben
bedeuten, dass jeder all diese Sachen in seinem Spind wegschließen muss, wenn
er allein auf der Stube ist und diese - auch nur für's Klo - verlässt...
...denn die Stube abschließen kann er ja nicht mehr...

Ja, Spinde sollen möglichst verschlossen gehalten werden.
Wertvolle Dinge gehören ins verschließbare Spindfach.

Aber hier geht der Zugführer zu weit, sollte dies Alles sich so abspielen.

Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: dunstig am 03. Juli 2012, 17:43:32
Im Rechtsunterricht haben wir durch unsere beiden Rechtslehrer vermittelt bekommen, dass juristisch gesehen so etwas wie "Verleitung zum Kameradendiebstahl" nicht existiert. Würde dem erstmal glauben schenken oder liege ich falsch?

Wäre dann nicht auch die Rechtmäßigkeit der erzieherischen Maßnahme in Frage zu stellen?
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 03. Juli 2012, 17:46:55
@LwPersFw

Stimmt, ich habe nicht an die Großgeräte gedacht sowas gab es bei uns nicht.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: unterstrich_ am 03. Juli 2012, 17:59:54
Zitat von: LwPersFw am 03. Juli 2012, 17:24:48
Schlammtreiber hat recht - dies ist ein ganz anderer Fall... offener Spind... Kamerad in der Stube...

Aber nochmal : Sie ( andere auch ? ) haben ein Problem mit Ihrem Zugführer.

Also über die VP mit dem Kompaniechef und Spieß das Gespräch suchen und Lösungen finden !

@ Ralf

gemeint ist die Weiterverpflichtungsprämie gem. § 8 i Wehrsoldgesetz:

(1) Soldaten, deren für den Grundwehrdienst nach § 5 des Wehrpflichtgesetzes oder den freiwilligen
zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b des Wehrpflichtgesetzes
festgesetzte Dienstzeit im Jahr 2011 endet und die sich im Jahr 2011 verpflichten, weiterhin freiwillig
Wehrdienst zu leisten, erhalten eine Prämie in Höhe von 100 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat,
um den die bis dahin festgesetzte Dienstzeit verlängert wird.

(2) Der Anspruch auf eine Prämie nach Absatz 1 entsteht mit dem ersten Tag der zusätzlich festgesetzten Dienstzeit.
Die Prämie wird in einer Summe mit dem Wehrsold gezahlt.
(...)"

D.h.
- endete die bisher festgesetzte Dienstzeit in 2012 oder später => kein Anspruch !!
- endete die bisher festgesetzte Dienstzeit in 2011, aber Antragstellung erst in 2012=> kein Anspruch !!

Hey, ich wohne mit dem Kameraden lange Zeit zusammen und Vertraue dem Blind. Ohne Vertrauen würde ein Zusammenleben überhaupt nicht funktionieren, in vielen Aspekten wie eine Beziehung, wenn man es so sieht.


Und ja, es spielt sich alles so ab. Ich erfinde nichts, es ist realität. Teils traurige Realität.

Wenn ich Frage, was wir machen können, wenn wir schon nicht am Laptop/Handy/iPad sitzen dürfen kommt: Reinigen sie das Revier (DAS IST GEREINIGT!!!) ich bin hier doch nicht zum Putzen angestellt!
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: mailman am 03. Juli 2012, 18:06:24
ZitatWenn ich Frage, was wir machen können, wenn wir schon nicht am Laptop/Handy/iPad sitzen dürfen kommt: Reinigen sie das Revier (DAS IST GEREINIGT!!!) ich bin hier doch nicht zum Putzen angestellt!

Ähm dann ließ doch mal die ZDV "Leben in er militärischen Gemeinschaft" da steht sicher auch was von Stuben und Revierreinigen.


Und das mit dem Spind nicht abschließen das gehört sich einfach nicht. Es gibt Kasernen da  kann man nicht mal die Feldbluse über dem Stuhl hängen lassen. Zudem was ist wenn der "gute Kamerad" mal krank, auf Lehrgang oder kurz weg ist?
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: KlausP am 03. Juli 2012, 18:20:56
Ich würde mal den Weg zum Spieß suchen. Vielleicht weiss der ja noch gar nichts von den Sonderregelungen zur ZDv 10/5, die der Herr Zugführer so eingeführt hat. Dann sollte er dem Zugführer die Gelegenheit geben, sein Wissen zur genannten Vorschrift aufzufrischen.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: justice005 am 03. Juli 2012, 18:41:36
Mal wieder ein Musterbeispiel für Fehlverhalten in Kombination mit völliger Ahnungslosigkeit seitens des Zugführers.

1. "Verleitung zum Kameradendiebstahl"

Das ist der allergrößter Unfug, der seit Generationen fernab jeglicher juristischer Realität verbreitet wird. Meines Erachtens sollte der Zugführer mal eine Ausarbeitung zum Thema "juristische Voraussetzungen des Diebstahls" schreiben und ich würde eine solche Ausarbeitung als Chef auch befehlen.

Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache, vergl. § 242 StGB. Eine Anstiftung bzgl. eigener Sachen ist überhaupt nicht möglich. Schließlich wäre das ja ein Einverständnis, was selbst für den echten Dieb zu einem Freispruch führen würde. Darüber hinaus benötigt der Diebstahl und auch die Anstiftung einen Vorsatz, also den Willen, dass etwas weggenommen wird. Das ist ja ganz offenkundig in diesem Fall nicht so. Solltest Du noch einmal eine solche Ausarbeitung schreiben müssen, biete ich mich gerne an, dir dabei zu helfen. Das Ergebnis wäre sicher für den Zugführer interessant.

2. Jeder Befehl muss gemäß § 10 IV Soldatengesetz rechtmäßig sein. Bzgl. des Befehls, zwischendurch nicht mal auf das Handy schauen zu dürfen, mag zwar ein dienstlicher Zweck vorliegen, der Befehl ist aber nach der hiesigen Schilderung unverhältnismäßig und daher rechtswidrig. Dies ergibt sich insbesondere dadurch, dass bei anderen Soldaten das Handy geduldet wird. Der Zugführer hat also durch das Erteilen eines rechtswidrigen Befehls ein Dienstvergehen begangen.

3. Der Befehl, dass die Stuben nicht mehr abgeschlossen werden dürfen, hat meines Erachtens bereits keinen dienstlichen Zweck. Im Gegenteil, er läuft sogar dienstlichen Zwecken zuwider. Insofern liegt ein neuer unrechtmäßiger Befehl und damit erneut ein Dienstvergehen vor.

4. Drohung, das handy wegzunehmen: da ein Wegnehmen des Handys ein rechtswidriger Eingriff in dein Eigentum wäre, ist auch die Drohung dazu bereits rechtswidrig und ebenfalls ein neues Dienstvergehen wegen Verstoßes gegen die Kameradschafts- und Fürsorgepflicht sowie die Wohlverhaltenspflicht.


Sie sollten eine formelle Beschwerde schreiben. Der Chef ist dann verpflichtet, gegen den Zugführer zu ermitteln (§ 32 WDO) und die Beschwerde formell zu bescheiden. Weist der Chef die Beschwerde zurück, sollten Sie weitere Beschwerde beim kommenadeur einlegen.

Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 03. Juli 2012, 21:08:12
Zitat von: unterstrich_ am 03. Juli 2012, 16:18:29
(...)Ich spreche hier von Kühlschrank, kleinen Pizzaofen, kleine Herdplatte, 2.1 System, Wasserkocher etc
Existieren für die Heizgeräte (Pizzaofen, Herdplatte, Wasserkocher), deren Leistungsaufnahmen möglicherweise über 1,2 kW liegen, die nötigen Genehmigungen der StoV zum Betrieb in der Liegenschaft?
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: justice005 am 03. Juli 2012, 21:38:20
Mit diesen Geräten habe ich auch so meine probleme, denn die sind in der Tat genehmigungspflichtig. Allerdings kann der Fragesteller nicht alleine davon betroffen sein. Entweder die Geräte werden bei allen verboten oder bei keinem.

Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: LwPersFw am 03. Juli 2012, 22:35:55
Hallo InstUffzSEAKlima,

ich dachte das Thema mit den Geräten hatten wir in einem anderen Thema schon "erledigt"...

Die aktuelle ZDv besagt:

Der Betrieb privater elektrischer Heizgeräte (Heizlüfter, Heizstrahler, Radiatoren usw.) ist grundsätzlich nicht statthaft.

- Private Heiz- und Klimageräte dürfen nicht verwendet werden.

- Die Nutzung sonstiger privater Elektrogeräte mit Nennleistungen bis 1.500 Watt ist Angehörigen
  der Bw unentgeltlich erlaubt.

Außer das BwDLZ legt begründete Einschränkungen für den konkreten Standort fest.

Wer sich an diese Vorgaben hält, braucht sich nichts genehmigen zu lassen !

Und ein Wasserkocher oder eine Herdplatte sind keine Heizgeräte im Sinne der ZDv !

Wenn dem so wäre, müssten ja zehntausende sofort ihre privaten Wasserkocher aus den Büros entfernen,
denn wenn sie Heizgeräte gem. ZDv wären - wären sie ja grundsätzlich nicht erlaubt !

Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: ulli76 am 03. Juli 2012, 22:37:44
Dein Zugführer kann dir zwar dein Handy nicht einfach so weg nehmen- allerdings kann er befehlen, dass das Ding während des Dienstes im Spind eingeschlossen wird.
Ganz einfach: Du hast während eines Unterrichtes nicht mit deinem Handy rumzuspielen.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: unterstrich_ am 04. Juli 2012, 09:04:18
Um es jetzt mal auf den Punkt zu bringen, ob ich auch alles richtig verstanden habe:


- Mein Zugführer kann mir befehlen, den Laptop/iPad/Handy während des Dienstes, auch wenn von 7:00 - 16:00 keinerlei Aufträge vorhanden sind,das Zeug wegzuschließen?

- Mein Zugführer kann mir das Handy nicht wegnehmen, richtig? Was ist, wenn er mir bzw. uns Mannschaftern befehlt, das Handy wegzupacken, aber die Unteroffiziere weiterhin mit dem Handy spielen?

- Wieviel Sport steht mir pro Woche zu, was ich machen DARF ? Wir haben Dienstag ab 14:00 Mannschaftssport. Ich liebe Sport...

- Mein Zugführer darf mir nicht den Stubenschlüssel wegnehmen, richtig? Im Fall dessen, er macht es. Ich gebe ihn hin und wende mich danach an die VP und Kompaniechef?

Sein Zusatz zu allem ist: "...habe ich mir vom Spieß bestätigen lassen, das darf ich" -> dabei glaube ich  das nicht.

- darf man, um sich die langeweile etwas zu vertreiben, wenigstens Brettspiele alá Monopoly/Risiko etc. spielen? Die kriegen es einfach nicht gebacken, uns von 7:00 - 16:00 Sinnvoll zu beschäftigen. Das geht nicht.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: KlausP am 04. Juli 2012, 09:19:06
Um es auf den Punkt zu bringen:

Reichen Sie eine Beschwerde bei Ihrem Disziplinarvorgesetzten ein, in der Sie alle Punkte aufführen, von denen Sie glauben, dass sie nicht rechtens sind und warten Sie den Beschwerdebescheid ab. Sollte der Bescheid nicht in Ihrem Sinne ausfallen, haben Sie die Möglichkeit der weiteren Beschwerde beim nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten.

Und das würde ich dort mit reinschreiben:

ZitatSein Zusatz zu allem ist: "...habe ich mir vom Spieß bestätigen lassen, das darf ich" -> dabei glaube ich  das nicht.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: ARMY STRONG am 04. Juli 2012, 09:51:26
Zitat von: unterstrich_ am 04. Juli 2012, 09:04:18
Um es jetzt mal auf den Punkt zu bringen, ob ich auch alles richtig verstanden habe:
Justice005 hat in Antwort 32 doch alles erschöpfend beschrieben, was kann man denn da nicht verstehen?
Wie gut soll das denn noch erklärt werden?
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: wolverine am 04. Juli 2012, 09:53:51
Der Fehler liegt bereits hier:
Zitat von: unterstrich_ am 04. Juli 2012, 09:04:18
auch wenn von 7:00 - 16:00 keinerlei Aufträge vorhanden sind,...

- darf man, um sich die langeweile etwas zu vertreiben, wenigstens Brettspiele alá Monopoly/Risiko etc. spielen? Die kriegen es einfach nicht gebacken, uns von 7:00 - 16:00 Sinnvoll zu beschäftigen.
wenn das so ist, wenden Sie sich an den KpChef oder BtlKdr. Sie werden nicht bezahlt, um sich zu langweilen oder Ihre Zeit abzusitzen bzw. mit Spielchen zu vertreiben. Wenn Ihre Vorgesetzten Sie nicht sinnvoll beschäftiogen können, haben sie den falschen Beruf!
Zitat von: unterstrich_ am 04. Juli 2012, 09:04:18
- Mein Zugführer darf mir nicht den Stubenschlüssel wegnehmen, richtig? Im Fall dessen, er macht es. Ich gebe ihn hin und wende mich danach an die VP und Kompaniechef? 
Dann schreiben Sie eine Beschwerde wegen Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme.
Zitat von: unterstrich_ am 04. Juli 2012, 09:04:18
- Mein Zugführer kann mir das Handy nicht wegnehmen, richtig? Was ist, wenn er mir bzw. uns Mannschaftern befehlt, das Handy wegzupacken, aber die Unteroffiziere weiterhin mit dem Handy spielen?
Dann schreiben Sie eine Beschwerde wegen Ungleichbehandlung.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 04. Juli 2012, 10:15:17
Wenn ständig "Beschäftigungsmangel" besteht, ist es doch eher ein organisatorisches Problem der Einheit. Es gibt doch fast immer Bedarf an TD an Waffen und Gerät, was man im Rahmen der Prüftätigkeit ja bei jeder TMP aufs Neue erlebte (und meist nur einen einmaligen BesAnTD zur Folge hatte) bzw. gibt es ja auch unzählige Möglichkeiten der Ausbildungen, sowohl im allgemein-militärischen Dingen, als auch an Waffe und Gerät bzw. Kfz. Damit kann man etliche Wochen ohne Probleme füllen, alles nur eine Frage der Planung und Organisation, auch der passenden Ausbilder und Ausbildungsgeräte/-mittel.
Mir kommt es schon eigenartig vor, dass sich während der Dienstzeit in der Unterkunft aufgehalten wird und dort praktisch den  Freizeitaktivitäten nachgegangen wird. Eine Kompanie bzw. die TEs haben doch immer etwas vor- und/oder nachzubereiten, zu organisieren, zu erledigen, was auch immer und wenn es nur MatApelle oder MatErhaltung an Waffe, Gerät und Kfz sind.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: miguhamburg1 am 04. Juli 2012, 10:21:55
Deswegen beschleicht mich hier auch je mehr ich lese, ein desto größerer Trollverdacht.

Einheiten mit offensichtlich vielen Mannschaftsdienstgraden, die allein auf Stube oder sonstwo ohne jegliche Aufträge wochenlang allein gelassen werden, wo bitte soll es die denn geben?
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: LuftwaffenSLD am 04. Juli 2012, 11:18:31
Zitat von: ulli76 am 03. Juli 2012, 22:37:44
Dein Zugführer kann dir zwar dein Handy nicht einfach so weg nehmen- allerdings kann er befehlen, dass das Ding während des Dienstes im Spind eingeschlossen wird.
Ganz einfach: Du hast während eines Unterrichtes nicht mit deinem Handy rumzuspielen.

Von allem anderen mal abgesehen unterschreibe ich das uneingeschränkt. Im Extremfall würde ich auch das Handy persönlich einziehen und dem Disziplinarvorgesetzten aushändigen, denn ein Vorgesetzter hat seine Befehle in angemessener Weise durchzusetzen und wenn der Soldat sich, nach Erschöpfung anderer Maßnahmen, weiterhin weigert das Gerät einzuschließen, halte ich das für die angemessene Maßnahme.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: DeltaEcho am 04. Juli 2012, 12:00:46
ZitatIm Extremfall würde ich auch das Handy persönlich einziehen und dem Disziplinarvorgesetzten aushändigen

Und genau das würde ich nicht tun, die Durchsetzung von Befehlen ist das eine und wenn der Kamerad auf  Befehle nicht reagiert, gibt mit die WDO genügend Möglichkeiten zu reagieren.

Aber in fremdes Eigentum einzugreifen gehört definitiv nicht dazu.

Das einziehen eines Handys ist nur im Rahmen von Ermittlungen zur Aufklärung eines Dienstvergehens denkbar und dann auch nur wenn ein Richter am Truppendienstgericht dies anordnet (wenn z.B. Beweismittel auf dem Handy sind).

Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 04. Juli 2012, 12:27:34
Zitat von: unterstrich_ am 04. Juli 2012, 09:04:18
Wieviel Sport steht mir pro Woche zu, was ich machen DARF ? Wir haben Dienstag ab 14:00 Mannschaftssport.
Die Sportausbildung ist fester Bestandteil des Dienstplanes und beinhaltet nicht nur Fußball, Volleyball oder was auch immer, sondern in erster Linie das gezielte Trainieren und Erbringen (Ablegen) der geforderten IGF-Leistungen, also des DSA. Natürlich ist es auch möglich und bes. in den Sommermonaten auch üblich, entsprechende "Ballsporte" im Dienstsport auszuführen.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: miguhamburg1 am 04. Juli 2012, 12:47:13
Hier äußern sich doch jede Menge Kameraden, die sich bestens in der Truppe auskennen.

Wer bitte glaubt denn an die hier erzählten Märchen, dass der Dienstplan entweder "Warten auf Stube" enthält oder dass der alternativ angesetzte Dienst ohne unseren Fragensteller und seine Kameraden stattfindet - und das über Tage und Wochen hinweg!?
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: wolverine am 04. Juli 2012, 12:59:49
Trotzdem soll es ja auch noch Luftwaffeneinheiten geben .... ;D
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: schlammtreiber am 04. Juli 2012, 13:01:22
Aus den Bezeichnungen ("Stube" statt "Suite", "Kaserne" statt "Clubareal"...) geht klar hervor, dass der TE nicht bei der Lw ist  ;D
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: unterstrich_ am 04. Juli 2012, 16:13:56
Zitat von: miguhamburg1 am 04. Juli 2012, 10:21:55
Deswegen beschleicht mich hier auch je mehr ich lese, ein desto größerer Trollverdacht.

Einheiten mit offensichtlich vielen Mannschaftsdienstgraden, die allein auf Stube oder sonstwo ohne jegliche Aufträge wochenlang allein gelassen werden, wo bitte soll es die denn geben?

In den meisten San-Regimenten !?!?
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: ulli76 am 04. Juli 2012, 17:00:15
Soso- wieviele SanRgter kennst du denn?
Gerade da ist doch eigentlich immer was zu tun- Pflege des Systems, Ausbildung am System, Fahrzeugpflege (jaa ich kenn das- ständig wird gemeldet: "Wir haben nix zu tun" und wenn dann die TMP ansteht schlagen die Prüfer die Hände über´m Kopf zusammen, wie die Fahrzeuge aussehen), Pflege der Waffen....
Und wenn ihr mal nachfragt: "Uffz Haumichblau- bis zum Ende des Tages steht ja nichts mehr an, würden Sie den Hauptfeld mal fragen, ob wir mit Ihnen laufen gehen können." Aber in genau dem Punkt hab ich mir schon als Chef den Mund fusselig geredet.

Ich frag mich halt echt, warum ihr nicht z.B. über eure VP an den ZgFhr herantretet und selber mal Vorschläge zur Dienstplangestaltung macht, wenn ihr angeblich den ganzen Tag nichts zu tun habt.

Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 04. Juli 2012, 17:18:57
Zitat von: miguhamburg1 am 04. Juli 2012, 10:21:55
Deswegen beschleicht mich hier auch je mehr ich lese, ein desto größerer Trollverdacht.
Einheiten mit offensichtlich vielen Mannschaftsdienstgraden, die allein auf Stube oder sonstwo ohne jegliche Aufträge wochenlang allein gelassen werden, wo bitte soll es die denn geben?

Als Zusatz würde mich hier noch brennend Interessieren was auf dem Dienstplan steht denn diesem ist doch wohl folge zu leisten. Ich kann mir nicht vorstellen
das der so viel 'Freizeit' hergibt.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: ulli76 am 04. Juli 2012, 17:27:40
Na, da wird ja nicht "Freizeit" mit Ort "Stube" stehen, sondern sowas wie "Dienst in der Funktion".
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 04. Juli 2012, 17:31:21
Ich muss zugeben, dass ich tatsächlich solche Einheiten (meist KampfTr) im Rahmen von unzähligen Prüf- bzw. InstKdos erlebte, wo Teile der Mannschaften (meist GWDL und paar "alte" SAZ-Msch) sich selber überlassen waren. Dieser Trott war jedoch dort so festgefahren, dass ich als Prüfer (BGV A3 und teilweise  TMP) mehrfach die zuständigen Vorgesetzten beauftragen musste, mir eine Anzahl Leute zur Unterstützung abzustellen, die das zu prüfende Gerät herbeiholen bzw. den Zugang herstellen bzw. auch kleinere (Wartungs-)Mängel sofort abstellen und auch die nötigen Beleherungen und Hinweise empfingen. Die Einstellung der Vorgesetzten, auch gegenüber der Materialerhaltung zeigte oft solche Gleichgültigkeit, dass weder die Durchfallquote bei der Prüfung, noch das unterstellte Personal von Interesse war. Bei der Sanität habe ich jedoch solche Umstände nie erlebt, dort war immer rege Betriebssamkeit und Beschäftigung gegeben.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: mailman am 04. Juli 2012, 17:38:17
Zitat von: ulli76 am 04. Juli 2012, 17:27:40
Na, da wird ja nicht "Freizeit" mit Ort "Stube" stehen, sondern sowas wie "Dienst in der Funktion".

Das kenne ich noch aus meiner Dienstzeit zu gut. Es gab Tage, da verbrachten wir die ganze Dienstzeit auf den Stuben und "warteten auf Aufträge".

Die Dienstaufsicht durch den Kdr, u. S3 fand so gut wie nie statt, und wenn dann schauten sie nie auf den Stuben nach.
Wir hätten auch nichts machen können selbst wenn wir gewollt hätten, da wichtiges Gerät einfach nicht vorhanden war.

Meldet man das dem Grpfhr bekamen wir für ein paar Wochen "arbeit", wie Tarnnetze nachmessen, und wieder verpacken, Unkraut jäten, Material streichen, Wölfe waschen usw.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 04. Juli 2012, 17:42:17
Unkraut jäten? Das war doch Sache der StoV bzw. in einigen Kasernen auch seltsamerweise der AGA-Züge, die abend oft mit dem Bw-stumpf in den Fugen und Schnittgerinnen rumkratzten.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: mailman am 04. Juli 2012, 17:46:13
Was will man machen..

Es wurden auch extra Spritkanister aus dem Sprithaus in den Unterkunftsblock gefahren, damit wir sie prüfen konnten und ganz wichtig wieder zurücktragen.

Die Zgfhr, Gruppenführer und der Staffelfeldwebel, waren echt sehr kreativ um arbeiten zu finden die einen Tag oder länger dauern. :D
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: miguhamburg1 am 04. Juli 2012, 18:46:33
Ich tippe mal sehr, dass diese Erlebnisse noch in Zeiten reichlich vorhandener GWDler geschahen.

Dienst in den Funktionen findet allerdings nicht für ganze Züge statt, mentales für die Stabszüge in den entspechenden Stabskompanien. Und da sollte es den Verantwortlichen schon auffallen, wenn deren Landser fehlen. Und da die Mannschaften nicht den Kommandeuren oder Stellverteter. Unterstehen, haben die auch nichts auf deren Stuben verloren, sondern deren Chefs und Spieße.

Züge in SanKp machen doch geschlossen Ausbildung, Technischen Dienst und sonst etwas, und für die steht doch auch nicht durchgehend Dienst in den Funktionen auf dem Dienstplan.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: ulli76 am 04. Juli 2012, 19:01:07
Doch- der normale Tagesdienst wird üblicherweise auf dem DP zusammengefasst.
Nur spezielle Ausbildungen, Sport, bestimmte technische Dienste, Materialappelle etc. stehen extra auf dem Dienstplan.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: mailman am 04. Juli 2012, 19:23:47
Zitat von: miguhamburg1 am 04. Juli 2012, 18:46:33
Ich tippe mal sehr, dass diese Erlebnisse noch in Zeiten reichlich vorhandener GWDler geschahen.

Dienst in den Funktionen findet allerdings nicht für ganze Züge statt, mentales für die Stabszüge in den entspechenden Stabskompanien. Und da sollte es den Verantwortlichen schon auffallen, wenn deren Landser fehlen. Und da die Mannschaften nicht den Kommandeuren oder Stellverteter. Unterstehen, haben die auch nichts auf deren Stuben verloren, sondern deren Chefs und Spieße.

Züge in SanKp machen doch geschlossen Ausbildung, Technischen Dienst und sonst etwas, und für die steht doch auch nicht durchgehend Dienst in den Funktionen auf dem Dienstplan.

GWDL waren in der gesamten Kp. 4 Stück "vorhanden". Der Rest waren wenige SaZ 4 Mannschaften ansonsten 75% "Neckermann" SUs und der rest UAs, verschiedener Dienstgrade.

Also nicht die beste Einheit in die man geraten konnte.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 04. Juli 2012, 20:41:13
Zitat von: ulli76 am 04. Juli 2012, 19:01:07
Doch- der normale Tagesdienst wird üblicherweise auf dem DP zusammengefasst.
Nur spezielle Ausbildungen, Sport, bestimmte technische Dienste, Materialappelle etc. stehen extra auf dem Dienstplan.
In unserer ehem. InstKp gab es auch nur den DstPlan-Eintrag "Versorgungseinsatz x,y". Das x,y stand dabei jeweils für die zu buchenden Stunden des gewerblichen Personals. Es gab 7 Züge mit speziellen Realaufträgen, die nicht im Dienstplan einzeln aufgeführt wurden. Ausbildungen und Vorhaben wurden jedoch konkret benannt und ausgewiesen. So wird es in jeder Kp mit Realaufträgen gehandhabt werden, die mannigfaltige Gliederungen hinsichtlich der Aufgabenbereiche aufweist.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: justice005 am 05. Juli 2012, 06:05:46
Beim Dienstplan muss man wie so häufig zwischen Theorie und Praxis unterscheiden. In der Praxis steht dort häufig nur "Dienst in der Funktion", in der Theorie ist das viel zu unbestimmt.

Fairerweise muss man aber auch sagen, dass sich Routinedienst häufig tatsächlich nicht besser darstellen und befehlen lässt.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: miguhamburg1 am 05. Juli 2012, 09:21:26
In Theorie und Praxis unterscheiden sich gem. Vorschrift zwei verschiedene Arten von Dienstplänen:

Für alle sog. "Funktioner", die ihrem täglichen Routinedienst (in Stäben, Geschäftszimmern, MatGrp, Truppenküchen, Werkstätten, im Sanitätsbereich etc.) nachzugehen haben, wird im Dienstplan für diese Teileinheiten "Dienst in der Funktion" ausgewiesen. Lediglich bei geschlossenen Ausbildungsvorhaben werden diese separat aufgeführt (Sport-, Schießausbildung, Leistungsmarsch etc.). Das ist vollkommen richtig.

Für Teileinheiten, die nicht o.g. Funktionsdienst zuzuordnen sind, sind Dienstpläne auszuweisen, in denen die jeweiligen Tätigkeiten/Ausbildungsvorhaben explizit auszuweisen sind. Da reicht es eben nicht, "Dienst in den Funktionen" auszuweisen, selbst wenn ein Besonders angesetzter TD zwei Tage dauert.

Da unser Fragensteller hier von einem "Zug" und "Zugführer" in einem SanRgt schreibt, gehe ich davon aus, dass es sich nicht um Funktionsdienst handelt - denn welche oben beschriebenen Funktionen sollten in den SanKp denn in den Sanitätskompanien eines Sanitätsregiments denn ausgeführt werden (außer den Geschäftsziommersoldaten, deren Fernbleiben vom Schreibtisch sicher bemerkt würde)?
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: schlammtreiber am 05. Juli 2012, 09:36:56
Was bin ich froh, dass wir "damals"TM mehr als genug zu tun hatten. Die CR-Ausbildung passte kaum rein in die 10 Monate  ;D
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: Marlee am 03. September 2014, 13:59:18
Zitat von: LwPersFw am 03. Juli 2012, 22:35:55
Hallo InstUffzSEAKlima,

ich dachte das Thema mit den Geräten hatten wir in einem anderen Thema schon "erledigt"...

Die aktuelle ZDv besagt:

Der Betrieb privater elektrischer Heizgeräte (Heizlüfter, Heizstrahler, Radiatoren usw.) ist grundsätzlich nicht statthaft.

- Private Heiz- und Klimageräte dürfen nicht verwendet werden.

- Die Nutzung sonstiger privater Elektrogeräte mit Nennleistungen bis 1.500 Watt ist Angehörigen
  der Bw unentgeltlich erlaubt.

Außer das BwDLZ legt begründete Einschränkungen für den konkreten Standort fest.

Wer sich an diese Vorgaben hält, braucht sich nichts genehmigen zu lassen !

Und ein Wasserkocher oder eine Herdplatte sind keine Heizgeräte im Sinne der ZDv !

Wenn dem so wäre, müssten ja zehntausende sofort ihre privaten Wasserkocher aus den Büros entfernen,
denn wenn sie Heizgeräte gem. ZDv wären - wären sie ja grundsätzlich nicht erlaubt !


Hallo User,

ich gehe demnächst auf einen Lehrgang den einige meiner Kameraden schon besucht haben.
Auf diesem Lehrgang wurde den Teilnehmern die Nutzung von Toastern, Kühlschränken, Kochplatten und ähnlichem verboten, es gibt zudem keine Gemeinschaftsküche wohl aber einen Gemeinschaftskühlschrank.
Desweiteren sind aber Notebook, Wasserkocher, Fernseher und Kaffeemaschine auf Stube erlaubt.
Das Verbot wurde u.a. vom BwDLZ damit begründet, dass die Lehrgangsteilnehmer schließlich die Truppenverpflegung und das Mannschafts- bzw. Unteroffiziersheim nutzen könnten.
Sämtliche Geräte überschreiten die Leistung von 1500 Watt nicht, und wurden dieses Jahr schon BGV-A3 geprüft, und sind mit entsprechenden Aufklebern versehen worden.

Jetzt stellt sich mir die Frage, zumal da ich das zum allerersten Mal auf einem Lehrgang erlebe, ob das in dieser Form zulässig ist?


Mein erster Schritt wäre das Gespräch mit dem Spieß zu suchen, gibt es dazu Vorschriften mit denen ich mein Anliegen untermauern kann?
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: F_K am 03. September 2014, 14:09:23
Zitatob das in dieser Form zulässig ist?

Ja, ist zulässig.

Zitatgibt es dazu Vorschriften mit denen ich mein Anliegen untermauern kann?

Nein, es gibt keinen (Rechts-) Anspruch auf die Benutzung der von Dir genannten Geräte.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 03. September 2014, 18:42:49
Da es sich um einen zeitlich begrenzten Lehrgang und nicht um die Unterkunft der Stammeinheit handelt, wird man in vielerlei Hinsicht "Abstriche" machen müssen, bzw. mit Sachen vorlieb nehmen müssen, die in der Stammeinheit geduldet/erlaubt sind. Lehrgangsunterkünfte sollen funktionell und zweckmäßig sein und sind entsprechend höher ausgelastet. Offenbar hat die Einheit in der Vergangenheit mit Lehrgängern mehrfach schlechte Erfahungen gemacht, dass aus hygienischen Gründen die erwähnten Küchengeräte verboten wurden.
Kochplatten/Toaster und andere Heizgeräte sind primär auf den Stuben auch wegen Brandschutz verboten, da deren Risiko im Gegensatz zu einem festen Herd einfach größer ist (Gegenstände auf heißer Kochplatte geraten in Brand/ Herdplatte wird heiß weggeräumt usw.). Wasserkocher und Kaffeemaschinen sind in gewisser Weise "eigensicherer" als eine Kochplatte oder ein Toaster mit offenen Heizdrähten. Unterhaltungselektronik war und ist nie ein Thema, sofern technisch intakt.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: Fw_ am 10. September 2014, 14:19:45
miguhamburg1
Zitat
Einheiten mit offensichtlich vielen Mannschaftsdienstgraden, die allein auf Stube oder sonstwo ohne jegliche Aufträge wochenlang allein gelassen werden, wo bitte soll es die denn geben?

Ich bin Seit 6 Jahren Soldat und in verschiedenen Einheiten / Funktionen tätig gewesen : Das gibt es heutzutage genug, ich weiß nicht in welcher Traumwelt manche Soldaten noch leben. Klar gibt es wenig Mannschaftssoldaten, aber (anscheinend ! ) noch weniger Aufträge.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: Ralf am 10. September 2014, 14:21:48
Der Beitrag ist ja auch erst 2 Jahre alt.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: KlausP am 10. September 2014, 14:25:24
Zitat von: Ralf am 10. September 2014, 14:21:48
Der Beitrag ist ja auch erst 2 Jahre alt.

Dann ist er ja noch brandaktuell - jedenfalls in Vergleich zu so mancher anderer Thread-Mumie, die so wiederbelebt wird.  ;)
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: turbotyp am 10. September 2014, 15:13:46
Zitat von: unterstrich_ am 04. Juli 2012, 16:13:56
Zitat von: miguhamburg1 am 04. Juli 2012, 10:21:55
Deswegen beschleicht mich hier auch je mehr ich lese, ein desto größerer Trollverdacht.

Einheiten mit offensichtlich vielen Mannschaftsdienstgraden, die allein auf Stube oder sonstwo ohne jegliche Aufträge wochenlang allein gelassen werden, wo bitte soll es die denn geben?

In den meisten San-Regimenten !?!?

Da muss ich dem TE Schützenhilfe geben. In meiner letzte Einheit (auch ein SanRgt) wurde zu 75% des Tages rumoxidiert. Uffze (mit/ohne Portepee) im Aufenthaltsraum und Mannschaften auf ihren Stuben. Nach 6 Wochen konnte ich das Hartz4-Programm auswendig. Darauf hin habe ich einen Antrag auf Versetzung gestellt. Diesem wurde nicht stattgegeben. Dann einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung und tschüssikowski.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: turbotyp am 10. September 2014, 15:17:04
Upps. Auf einen alten Thread reingefallen. Memo an mich: Auf's Datum gucken  ::)
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: schlammtreiber am 10. September 2014, 15:42:18
Zitat von: KlausP am 10. September 2014, 14:25:24
Zitat von: Ralf am 10. September 2014, 14:21:48
Der Beitrag ist ja auch erst 2 Jahre alt.

Dann ist er ja noch brandaktuell - jedenfalls in Vergleich zu so mancher anderer Thread-Mumie, die so wiederbelebt wird.  ;)

Ich muss im Archiv mal den Thread suchen, in dem der neue User KlausP ganz aufgeregt fragt was er alles zu seiner Grundausbildung mitnehmen soll, und ob er sich in der ersten Woche gleich als Scharfschütze bewerben kann  ;D
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: StOPfr am 10. September 2014, 15:55:05
Robotron-Computer generierten keine Threads oder so...  ;D
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: A-Bomb am 10. September 2014, 15:57:36
Ist das echt so häufig dass in den Stammeinheiten gepimmelt wird? Ich kenn dass garnicht, bei uns gab es sehr oft Übungsplatzaufenthalte und zwischendrin halt trotzdem irgendwelche Ausbildungen den ganzen Tag. Gut vielleicht mal eine Woche zwischen zwei Übungen, um.administrative Sachen zu erledigen und bissl Regeneration aber mehr auch nicht.

Und ich war bei der Luftwaffe  ;D
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: schlammtreiber am 10. September 2014, 16:00:24
Zitat von: A-Bomb am 10. September 2014, 15:57:36
Ist das echt so häufig dass in den Stammeinheiten gepimmelt wird? Ich kenn dass garnicht, bei uns gab es sehr oft Übungsplatzaufenthalte und zwischendrin halt trotzdem irgendwelche Ausbildungen den ganzen Tag. Gut vielleicht mal eine Woche zwischen zwei Übungen, um.administrative Sachen zu erledigen und bissl Regeneration aber mehr auch nicht.

Und ich war bei der Luftwaffe  ;D

Geht mir genau so wie Dir, hat aber wohl einfach mit der Verwendung zu tun: in einer infanteristischen Einheit kann man eben IMMER ausbilden, üben, rödeln.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: A-Bomb am 10. September 2014, 16:48:49
Wobei dann ja gerade die anderen Verwendungen bei Leerlauf ihre infanteristischen Fähigkeiten und Fertigkeiten üben sollten. Hat doch mit soldatischem Selbstverständnis zu tuen dasw man immer besser werden will.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: Ralf am 10. September 2014, 16:53:50
Es hat aber auch was mit Vorgesetzten zu tun, die ihrem Auftrag nur halbherzig nachkommen und ihr Personal nicht dementsprechend auslasten. Und wenn es Ergänzungsausbildung wäre.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: KlausP am 10. September 2014, 17:35:21
Zitat von: StOPfr am 10. September 2014, 15:55:05
Robotron-Computer generierten keine Threads oder so...  ;D

Als ich am 01.11.1971 Soldat geworden bin, gab es Computer nur in Zimmergröße - und das nicht nur von Robotron.
Titel: Antw:Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?
Beitrag von: dak am 12. September 2014, 10:37:55
Hallo zusammen,
mal kurz zu meiner Person: ich bin mittlerweile in der Mitte der 30 angekommen und war im Jahr 2000 bei der Bundeswehr zum GWD eigezogen (PzGrenBtl), seitdem dann im zivilen Bereich bei einem öffentlichen Arbeitgeber tätig (Hochschule). Aus reinem persönlichen Interesse lese ich hier nun schon seit einiger Zeit mit und habe mich durch viele interressante und lesenswerte Forenbeiträge gewühlt. Was mir aber immer wieder auffällt sind drei Dinge, auch eben hier...:
1.   Schuld haben in der Regel immer die Anderen – Da ich nur meinen  Grundwehrdienst geleistet habe, bin ich schon lange Zeit wieder im zivilen Beruf tätig, aber diese Mentalität gibt es hier natürlich auch zur Genüge. Fehler oder Fehlentscheidungen nur beim Anderen zu suchen kann ja wohl nicht richtig sein, das Hinterfragen der eigenen Entscheidung sollte schon mit dazugehören.
2.   Die Arbeitseinstellung, im militärischen, wie auch im zivilen Berufsalltag lässt mich schon hier und da arg wundern. Zivile wie militärische Arbeitgeber bezahlen/besolden ihre Mitarbeiter/Soldaten, d.h. es wird im Gegenzug auch eine Leistung erwartet! Diese sollte beispielsweise nicht aus Handydaddeln bestehen! Sollte doch nun wirklich jedem halbwegs normalen Menschen einleuchten.
3.   Warum zum Teufel informieren sich die Leute immer erst wenn es schon zu spät ist und dann meistens noch über solche Foren und rufen nicht direkt bei dem zuständigen Bearbeiter an (z.B. KpChef, Spieß etc.)? Zu meiner Zeit gab es diese Foren noch nicht so verbreitet, aber ich wäre auch nie auf die Idee gekommen erstmal im Web zu suchen. Wenn ich z.B. am WE krank geworden wäre, wäre ich in die nächste Kaserne zum Doc gegangen und hätte mich im Anschluss daran mit meiner Kompanie in Verbindung gesetzt und das weitere Vorgehen geklärt, das erspart im Nahhinein eine Menge unnötigen Ärger etc.
Bei allem was ich hier geschrieben habe, ist mir natürlich durchaus klar, dass sich hier im Forum auch viele sehr junge Leute bewegen, die mit 17 oder 18 Jahren nicht die Erfahrung haben wie ein Mitte dreißig jähriger, dennoch gibt mir das schon zu denken. Ich habe das Gefühl, dass sich diesbezüglich in den letzten Jahren einiges zum eher negativen entwickelt hat.
Leider etwas offtopic... ::) :o aber das sind nur mal so meine Gedanken, dem muss man hier ja nicht zustimmen, aber vielleicht sieht der ein oder andere das ja hier auch so oder so ähnlich.