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Meine Rechten und Pflichten - geht manches zu weit?

Begonnen von unterstrich_, 03. Juli 2012, 09:14:18

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mailman

ZitatWenn ich Frage, was wir machen können, wenn wir schon nicht am Laptop/Handy/iPad sitzen dürfen kommt: Reinigen sie das Revier (DAS IST GEREINIGT!!!) ich bin hier doch nicht zum Putzen angestellt!

Ähm dann ließ doch mal die ZDV "Leben in er militärischen Gemeinschaft" da steht sicher auch was von Stuben und Revierreinigen.


Und das mit dem Spind nicht abschließen das gehört sich einfach nicht. Es gibt Kasernen da  kann man nicht mal die Feldbluse über dem Stuhl hängen lassen. Zudem was ist wenn der "gute Kamerad" mal krank, auf Lehrgang oder kurz weg ist?

KlausP

Ich würde mal den Weg zum Spieß suchen. Vielleicht weiss der ja noch gar nichts von den Sonderregelungen zur ZDv 10/5, die der Herr Zugführer so eingeführt hat. Dann sollte er dem Zugführer die Gelegenheit geben, sein Wissen zur genannten Vorschrift aufzufrischen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

Mal wieder ein Musterbeispiel für Fehlverhalten in Kombination mit völliger Ahnungslosigkeit seitens des Zugführers.

1. "Verleitung zum Kameradendiebstahl"

Das ist der allergrößter Unfug, der seit Generationen fernab jeglicher juristischer Realität verbreitet wird. Meines Erachtens sollte der Zugführer mal eine Ausarbeitung zum Thema "juristische Voraussetzungen des Diebstahls" schreiben und ich würde eine solche Ausarbeitung als Chef auch befehlen.

Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache, vergl. § 242 StGB. Eine Anstiftung bzgl. eigener Sachen ist überhaupt nicht möglich. Schließlich wäre das ja ein Einverständnis, was selbst für den echten Dieb zu einem Freispruch führen würde. Darüber hinaus benötigt der Diebstahl und auch die Anstiftung einen Vorsatz, also den Willen, dass etwas weggenommen wird. Das ist ja ganz offenkundig in diesem Fall nicht so. Solltest Du noch einmal eine solche Ausarbeitung schreiben müssen, biete ich mich gerne an, dir dabei zu helfen. Das Ergebnis wäre sicher für den Zugführer interessant.

2. Jeder Befehl muss gemäß § 10 IV Soldatengesetz rechtmäßig sein. Bzgl. des Befehls, zwischendurch nicht mal auf das Handy schauen zu dürfen, mag zwar ein dienstlicher Zweck vorliegen, der Befehl ist aber nach der hiesigen Schilderung unverhältnismäßig und daher rechtswidrig. Dies ergibt sich insbesondere dadurch, dass bei anderen Soldaten das Handy geduldet wird. Der Zugführer hat also durch das Erteilen eines rechtswidrigen Befehls ein Dienstvergehen begangen.

3. Der Befehl, dass die Stuben nicht mehr abgeschlossen werden dürfen, hat meines Erachtens bereits keinen dienstlichen Zweck. Im Gegenteil, er läuft sogar dienstlichen Zwecken zuwider. Insofern liegt ein neuer unrechtmäßiger Befehl und damit erneut ein Dienstvergehen vor.

4. Drohung, das handy wegzunehmen: da ein Wegnehmen des Handys ein rechtswidriger Eingriff in dein Eigentum wäre, ist auch die Drohung dazu bereits rechtswidrig und ebenfalls ein neues Dienstvergehen wegen Verstoßes gegen die Kameradschafts- und Fürsorgepflicht sowie die Wohlverhaltenspflicht.


Sie sollten eine formelle Beschwerde schreiben. Der Chef ist dann verpflichtet, gegen den Zugführer zu ermitteln (§ 32 WDO) und die Beschwerde formell zu bescheiden. Weist der Chef die Beschwerde zurück, sollten Sie weitere Beschwerde beim kommenadeur einlegen.


InstUffzSEAKlima

Zitat von: unterstrich_ am 03. Juli 2012, 16:18:29
(...)Ich spreche hier von Kühlschrank, kleinen Pizzaofen, kleine Herdplatte, 2.1 System, Wasserkocher etc
Existieren für die Heizgeräte (Pizzaofen, Herdplatte, Wasserkocher), deren Leistungsaufnahmen möglicherweise über 1,2 kW liegen, die nötigen Genehmigungen der StoV zum Betrieb in der Liegenschaft?

justice005

Mit diesen Geräten habe ich auch so meine probleme, denn die sind in der Tat genehmigungspflichtig. Allerdings kann der Fragesteller nicht alleine davon betroffen sein. Entweder die Geräte werden bei allen verboten oder bei keinem.


LwPersFw

Hallo InstUffzSEAKlima,

ich dachte das Thema mit den Geräten hatten wir in einem anderen Thema schon "erledigt"...

Die aktuelle ZDv besagt:

Der Betrieb privater elektrischer Heizgeräte (Heizlüfter, Heizstrahler, Radiatoren usw.) ist grundsätzlich nicht statthaft.

- Private Heiz- und Klimageräte dürfen nicht verwendet werden.

- Die Nutzung sonstiger privater Elektrogeräte mit Nennleistungen bis 1.500 Watt ist Angehörigen
  der Bw unentgeltlich erlaubt.

Außer das BwDLZ legt begründete Einschränkungen für den konkreten Standort fest.

Wer sich an diese Vorgaben hält, braucht sich nichts genehmigen zu lassen !

Und ein Wasserkocher oder eine Herdplatte sind keine Heizgeräte im Sinne der ZDv !

Wenn dem so wäre, müssten ja zehntausende sofort ihre privaten Wasserkocher aus den Büros entfernen,
denn wenn sie Heizgeräte gem. ZDv wären - wären sie ja grundsätzlich nicht erlaubt !

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ulli76

Dein Zugführer kann dir zwar dein Handy nicht einfach so weg nehmen- allerdings kann er befehlen, dass das Ding während des Dienstes im Spind eingeschlossen wird.
Ganz einfach: Du hast während eines Unterrichtes nicht mit deinem Handy rumzuspielen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

unterstrich_

Um es jetzt mal auf den Punkt zu bringen, ob ich auch alles richtig verstanden habe:


- Mein Zugführer kann mir befehlen, den Laptop/iPad/Handy während des Dienstes, auch wenn von 7:00 - 16:00 keinerlei Aufträge vorhanden sind,das Zeug wegzuschließen?

- Mein Zugführer kann mir das Handy nicht wegnehmen, richtig? Was ist, wenn er mir bzw. uns Mannschaftern befehlt, das Handy wegzupacken, aber die Unteroffiziere weiterhin mit dem Handy spielen?

- Wieviel Sport steht mir pro Woche zu, was ich machen DARF ? Wir haben Dienstag ab 14:00 Mannschaftssport. Ich liebe Sport...

- Mein Zugführer darf mir nicht den Stubenschlüssel wegnehmen, richtig? Im Fall dessen, er macht es. Ich gebe ihn hin und wende mich danach an die VP und Kompaniechef?

Sein Zusatz zu allem ist: "...habe ich mir vom Spieß bestätigen lassen, das darf ich" -> dabei glaube ich  das nicht.

- darf man, um sich die langeweile etwas zu vertreiben, wenigstens Brettspiele alá Monopoly/Risiko etc. spielen? Die kriegen es einfach nicht gebacken, uns von 7:00 - 16:00 Sinnvoll zu beschäftigen. Das geht nicht.

KlausP

Um es auf den Punkt zu bringen:

Reichen Sie eine Beschwerde bei Ihrem Disziplinarvorgesetzten ein, in der Sie alle Punkte aufführen, von denen Sie glauben, dass sie nicht rechtens sind und warten Sie den Beschwerdebescheid ab. Sollte der Bescheid nicht in Ihrem Sinne ausfallen, haben Sie die Möglichkeit der weiteren Beschwerde beim nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten.

Und das würde ich dort mit reinschreiben:

ZitatSein Zusatz zu allem ist: "...habe ich mir vom Spieß bestätigen lassen, das darf ich" -> dabei glaube ich  das nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ARMY STRONG

Zitat von: unterstrich_ am 04. Juli 2012, 09:04:18
Um es jetzt mal auf den Punkt zu bringen, ob ich auch alles richtig verstanden habe:
Justice005 hat in Antwort 32 doch alles erschöpfend beschrieben, was kann man denn da nicht verstehen?
Wie gut soll das denn noch erklärt werden?

wolverine

Der Fehler liegt bereits hier:
Zitat von: unterstrich_ am 04. Juli 2012, 09:04:18
auch wenn von 7:00 - 16:00 keinerlei Aufträge vorhanden sind,...

- darf man, um sich die langeweile etwas zu vertreiben, wenigstens Brettspiele alá Monopoly/Risiko etc. spielen? Die kriegen es einfach nicht gebacken, uns von 7:00 - 16:00 Sinnvoll zu beschäftigen.
wenn das so ist, wenden Sie sich an den KpChef oder BtlKdr. Sie werden nicht bezahlt, um sich zu langweilen oder Ihre Zeit abzusitzen bzw. mit Spielchen zu vertreiben. Wenn Ihre Vorgesetzten Sie nicht sinnvoll beschäftiogen können, haben sie den falschen Beruf!
Zitat von: unterstrich_ am 04. Juli 2012, 09:04:18
- Mein Zugführer darf mir nicht den Stubenschlüssel wegnehmen, richtig? Im Fall dessen, er macht es. Ich gebe ihn hin und wende mich danach an die VP und Kompaniechef? 
Dann schreiben Sie eine Beschwerde wegen Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme.
Zitat von: unterstrich_ am 04. Juli 2012, 09:04:18
- Mein Zugführer kann mir das Handy nicht wegnehmen, richtig? Was ist, wenn er mir bzw. uns Mannschaftern befehlt, das Handy wegzupacken, aber die Unteroffiziere weiterhin mit dem Handy spielen?
Dann schreiben Sie eine Beschwerde wegen Ungleichbehandlung.
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InstUffzSEAKlima

Wenn ständig "Beschäftigungsmangel" besteht, ist es doch eher ein organisatorisches Problem der Einheit. Es gibt doch fast immer Bedarf an TD an Waffen und Gerät, was man im Rahmen der Prüftätigkeit ja bei jeder TMP aufs Neue erlebte (und meist nur einen einmaligen BesAnTD zur Folge hatte) bzw. gibt es ja auch unzählige Möglichkeiten der Ausbildungen, sowohl im allgemein-militärischen Dingen, als auch an Waffe und Gerät bzw. Kfz. Damit kann man etliche Wochen ohne Probleme füllen, alles nur eine Frage der Planung und Organisation, auch der passenden Ausbilder und Ausbildungsgeräte/-mittel.
Mir kommt es schon eigenartig vor, dass sich während der Dienstzeit in der Unterkunft aufgehalten wird und dort praktisch den  Freizeitaktivitäten nachgegangen wird. Eine Kompanie bzw. die TEs haben doch immer etwas vor- und/oder nachzubereiten, zu organisieren, zu erledigen, was auch immer und wenn es nur MatApelle oder MatErhaltung an Waffe, Gerät und Kfz sind.

miguhamburg1

Deswegen beschleicht mich hier auch je mehr ich lese, ein desto größerer Trollverdacht.

Einheiten mit offensichtlich vielen Mannschaftsdienstgraden, die allein auf Stube oder sonstwo ohne jegliche Aufträge wochenlang allein gelassen werden, wo bitte soll es die denn geben?

LuftwaffenSLD

Zitat von: ulli76 am 03. Juli 2012, 22:37:44
Dein Zugführer kann dir zwar dein Handy nicht einfach so weg nehmen- allerdings kann er befehlen, dass das Ding während des Dienstes im Spind eingeschlossen wird.
Ganz einfach: Du hast während eines Unterrichtes nicht mit deinem Handy rumzuspielen.

Von allem anderen mal abgesehen unterschreibe ich das uneingeschränkt. Im Extremfall würde ich auch das Handy persönlich einziehen und dem Disziplinarvorgesetzten aushändigen, denn ein Vorgesetzter hat seine Befehle in angemessener Weise durchzusetzen und wenn der Soldat sich, nach Erschöpfung anderer Maßnahmen, weiterhin weigert das Gerät einzuschließen, halte ich das für die angemessene Maßnahme.

DeltaEcho

ZitatIm Extremfall würde ich auch das Handy persönlich einziehen und dem Disziplinarvorgesetzten aushändigen

Und genau das würde ich nicht tun, die Durchsetzung von Befehlen ist das eine und wenn der Kamerad auf  Befehle nicht reagiert, gibt mit die WDO genügend Möglichkeiten zu reagieren.

Aber in fremdes Eigentum einzugreifen gehört definitiv nicht dazu.

Das einziehen eines Handys ist nur im Rahmen von Ermittlungen zur Aufklärung eines Dienstvergehens denkbar und dann auch nur wenn ein Richter am Truppendienstgericht dies anordnet (wenn z.B. Beweismittel auf dem Handy sind).


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