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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Wallenstein am 18. September 2012, 19:13:08

Titel: ResUffzZuschlag mit vorl. DG?
Beitrag von: Wallenstein am 18. September 2012, 19:13:08
Guten Abend!

Meine Frage an die versammelte Runde: Wer als Reservist Uffz werden möchte, bekommt 255,65 Euro bei Zulassung zur Laufbahn und 766,93 Euro bei Beförderung. Aber was ist eigentlich mit den Kameraden, die einen vorl. höheren DG verliehen bekommen? Kriegen die gar nichts, oder bekommen die etwas, wenn sie den DG endgültig verliehen bekommen?

Die gleiche Frage stellt sich sinngemäß bei den ResFw.
Titel: Antw:ResUffzZuschlag mit vorl. DG?
Beitrag von: KlausP am 18. September 2012, 19:16:20
Wenn, dann nach endgültiger Verleihung des Dienstgrades. RUA und RFA bekommen die ja auch erst nach Bestehen des Laufbahnlehrgangs und Ernennung zum entsprechenden Dienstgrad.
Titel: Antw:ResUffzZuschlag mit vorl. DG?
Beitrag von: F_K am 18. September 2012, 20:21:35
ZitatKriegen die gar nichts,

Dieser Personenkreis ist nicht "UA / FA", bekommt also nichts.
Titel: Antw:ResUffzZuschlag mit vorl. DG?
Beitrag von: Schamane am 18. September 2012, 20:32:11
Leider hat F_K da recht. Wurde aber auch zumindest im SanDst schon angesprochen, da man ja Personen mit ziviler Ausbildung haben will und ein RettAss oder GuK ist halt Feldwebel vorläufig und bekommt somit keinen Zuschlag.
Titel: Antw:ResUffzZuschlag mit vorl. DG?
Beitrag von: Wallenstein am 19. September 2012, 12:55:52
Zitat von: F_K am 18. September 2012, 20:21:35
Dieser Personenkreis ist nicht "UA / FA", bekommt also nichts.
Hatte ich mir schon gedacht. Gibt's dafür aber auch eine Begründung außer "isso"? Denn 1.000 Euro mehr oder weniger sind kein Pappenstiel.
Titel: Antw:ResUffzZuschlag mit vorl. DG?
Beitrag von: F_K am 19. September 2012, 12:59:19
Lieber Wallenstein,

die Antwort hatte ich schneller gegoogelt als Du zum Schreiben der Frage benötigt hast.

Aber ich helfe ja gerne mit ein paar Anregungen:
- Warum bekommt denn der RUA / RFA Zahlungen?
- Wo ist das geregelt?
- Erfasst diese Regelung auch andere Fälle (wie von Dir gewünscht)? Nein?
- Dann "isso", weil es kein anderslautendes Gesetz gibt.
Titel: Antw:ResUffzZuschlag mit vorl. DG?
Beitrag von: KlausP am 19. September 2012, 13:02:16
Das dürfte in der ZDv 20/3 "Personalführung Reservisten" stehen, frag mich aber jetzt nicht nach der Ziffer - ich hab keine Vorschrift zu Hause. Der § 8b Wehrsoldgesetz regelt diesen konkreten Fall jedenfalls nicht.

Titel: Antw:ResUffzZuschlag mit vorl. DG?
Beitrag von: F_K am 19. September 2012, 13:12:01
@ KlausP:

... jetzt vermasselst Du mir den Lerneffekt.

Ist aber schon im von Dir genannten Gesetz geregelt - die Zuerkennung eines vorläufigen Dienstgrades ist nunmal KEINE Zulassung als RUA bzw. RFA - und nur dieser Fall bekommt "Kohle".
Titel: Antw:ResUffzZuschlag mit vorl. DG?
Beitrag von: Wallenstein am 19. September 2012, 13:27:52
Zitat von: F_K am 19. September 2012, 13:12:01
Ist aber schon im von Dir genannten Gesetz geregelt - die Zuerkennung eines vorläufigen Dienstgrades ist nunmal KEINE Zulassung als RUA bzw. RFA - und nur dieser Fall bekommt "Kohle".
Meine Frage war aber, warum das so geregelt ist. Weshalb bekommt ein OGefr d.R., der RUA wird, die 1.000 Euro, während ein OGefr d.R., der aufgrund einer zivilen Qualifikation gleich StUffz wird, aber nicht, obwohl er sich seinen DG ja auch verdienen und u.a. den gleichen Lg besuchen muss.
Titel: Antw:ResUffzZuschlag mit vorl. DG?
Beitrag von: KlausP am 19. September 2012, 13:29:31
ZitatMeine Frage war aber, warum das so geregelt ist.

Tja, da musste den Gesetzgeber fragen, was der sich dabei gedacht hat.  :D
Titel: Antw:ResUffzZuschlag mit vorl. DG?
Beitrag von: F_K am 19. September 2012, 13:37:16
Warum ist die Banane krumm?   :P

Weil es bei der Einführung dieses Zuschlages die FachUffz / Fw Laufbahn noch nicht gab.

Als diese Laufbahnen eingeführt wurden, hat halt niemand das WSG verändert.
Titel: Antw:ResUffzZuschlag mit vorl. DG?
Beitrag von: Wallenstein am 19. September 2012, 14:09:04
Genau das wollte ich hören. Ich benötige einfach Gründe. Ich will wissen, warum etwas so ist. Und wenn die Begründung lautet: "Weil irgendwer vergessen hat, das Gesetz zu aktualisieren", ist das noch immer ein besserer Grund als: "Isso!"

Jetzt bin ich zufrieden. Auch wenn ich offenbar im Armenhaus enden muss.  ;)
Titel: Antw:ResUffzZuschlag mit vorl. DG?
Beitrag von: KlausP am 19. September 2012, 14:11:46
Mir kommen die Tränen!  :D Brauchste 'n 400-€-Job?  ;D Haste das ganze Jahr was davon und bist nicht auf 'ne Einmalzahlung angewiesen.  ;D
Titel: Antw:ResUffzZuschlag mit vorl. DG?
Beitrag von: Wallenstein am 19. September 2012, 14:39:35
Zitat von: KlausP am 19. September 2012, 14:11:46
Mir kommen die Tränen!  :D Brauchste 'n 400-€-Job?  ;D Haste das ganze Jahr was davon und bist nicht auf 'ne Einmalzahlung angewiesen.  ;D
Ich würd' auch für 3,50 Euro die Stunde Klohäuschenfenster in der Fußgängerzone reinigen. Als Student nagt man immer am Hungertuch.

Eine Frage habe ich bezüglich des Gesetzes aber dann doch noch. In §8b heißt es zum Reserveunteroffizierzuschlag:

Zitat[...]
(2) Der Reserveunteroffizierzuschlag wird wie folgt gewährt:
1. nach der Zulassung zu einer Laufbahn der Fachunteroffiziere der Reserve bei Aufnahme der Ausbildung [...] und nach der Beförderung zum Fachunteroffizier der Reserve in einem weiteren Teilbetrag [...]
Die Kameraden, über die ich spreche, werden ja auch befördert. Sie werden nicht zur Laufbahn zugelassen, aber befördert werden sie. Bekommen sie dann nicht wenigstens die 766,93 Euro?  ;)
Titel: Antw:ResUffzZuschlag mit vorl. DG?
Beitrag von: F_K am 19. September 2012, 15:16:03
@ Wallenstein:

"doof nur", dass da ein "UND" im Satz steht - die VORAUSSETZUNG Zulassung  zur UA / FA Laufbahn wird nunmal nicht erfüllt.

Die "Absicht" damals war, mehr RUA und RFA / ROA zu haben. Niemand hat die Absicht gehabt bzw. umgesetzt, die Anerkennung von ziv. Qualis durch einen Zuschlag zu fördern.

Als Student sollte doch ROA drin sein, oder? Dann gibt es auch einen Zuschlag.
Titel: Antw:ResUffzZuschlag mit vorl. DG?
Beitrag von: Wallenstein am 19. September 2012, 19:51:59
Zitat von: F_K am 19. September 2012, 15:16:03
Die "Absicht" damals war, mehr RUA und RFA / ROA zu haben. Niemand hat die Absicht gehabt bzw. umgesetzt, die Anerkennung von ziv. Qualis durch einen Zuschlag zu fördern.
Find ich schade. Zwei Leute tun das Gleiche, aber einer bekommt 1.000 Euro mehr. Die Motivation wird so zu gigantischen Höhen getrieben.

ZitatAls Student sollte doch ROA drin sein, oder? Dann gibt es auch einen Zuschlag.
Da müsste ich aber tunlichst aufpassen, das ja vor Studienabschluss zu machen, denn danach würde ich ja wieder gleich Offizier und bekäme dann den Zuschlag erneut nicht. Da muss man direkt aufpassen, zivil ja nicht zu viel zu erreichen. :)
Titel: Antw:ResUffzZuschlag mit vorl. DG?
Beitrag von: KlausP am 19. September 2012, 19:55:54
ZitatFind ich schade. Zwei Leute tun das Gleiche, aber einer bekommt 1.000 Euro mehr. Die Motivation wird so zu gigantischen Höhen getrieben.

Das ist doch aber kein Einzelfall. Der OGefr SaZ Mannschafter bekommt eine Verpflichtungsprämie für jeden Monat seiner Dienstzeit nach 6 Monaten auf sein Konto, der OGefr (FA) guckt in die Röhre.
Titel: Antw:ResUffzZuschlag mit vorl. DG?
Beitrag von: F_K am 20. September 2012, 08:30:59
@ Wallenstein:

Von einem Studenten hätte ich etwas mehr Differenzierungsvermögen erwartet:

ZitatFind ich schade. Zwei Leute tun das Gleiche, aber einer bekommt 1.000 Euro mehr. Die Motivation wird so zu gigantischen Höhen getrieben.

Es handelt sich deutlich um zwei unterschiedliche Laufbahnen und Personengruppen.

ZitatDa müsste ich aber tunlichst aufpassen, das ja vor Studienabschluss zu machen, denn danach würde ich ja wieder gleich Offizier und bekäme dann den Zuschlag erneut nicht. Da muss man direkt aufpassen, zivil ja nicht zu viel zu erreichen.

Ein "studierter" ROB wird ROA (wenn er denn genommen wird) und wird dann RO und bekommt die Prämie.
Wegen eines Studiums wird ERSTMAL niemand RO - die paar Handvoll pro Jahr nach §43 lassen wir mal außen vor.
... und in dem Fall wird ja auch deutlich, warum DIESER Personenkreis die Prämie nicht bekommt - denn der macht ja nicht die adW Ausbildung.
Titel: Antw:ResUffzZuschlag mit vorl. DG?
Beitrag von: Tommie am 21. September 2012, 08:57:19
Zitat von: Wallenstein am 19. September 2012, 19:51:59Da müsste ich aber tunlichst aufpassen, das ja vor Studienabschluss zu machen, denn danach würde ich ja wieder gleich ...

Oh, Wallenstein ;) ! Das einzige was Sie haben ist keine Ahnung! Aber davon haben Sie eine ganze Menge :D ! Sie werden höchstens dann relativ kurz nach Abschluß eines Studiums Offizier (zumindest einmal mit vorläufigem Dienstgrad!) wenn Sie entweder Human-, Zahn- oder Tiermedizin studiert haben, oder aber Pharmazeut und Lebensmittelchemiker sind! Ansonsten können Sie einen Antrag stellen und warten, das er abgelehnt wird, wie ja "F_K" schon schrieb!

Und hier für ganz dumme die Vorschriftenstelle, die Ihre Anfrage abschließend klärt, verstehendes Lesen vorausgesetzt:

ZDv 20/3, Ziffer 1216:

"Personen, die mit einem vorläufigen höheren Dienstgrad in eine Laufbahn der Offiziereder Reserve oder der Unteroffiziere der Reserve eingestellt (beordert) werden, erhalten in keinem Fall einen Reserveoffizier- oder Reserveunteroffizierzuschlag."

Merke: Wenn zwei Personen das gleiche tun ist das noch lange nicht das selbe ;) !
Titel: Antw:ResUffzZuschlag mit vorl. DG?
Beitrag von: Wallenstein am 26. September 2012, 17:55:09
Zitat von: F_K am 20. September 2012, 08:30:59
Es handelt sich deutlich um zwei unterschiedliche Laufbahnen und Personengruppen.
Was hat das mit meiner Aussage zu tun? Ein Reserve-StUffz (vorl.) muss exakt die gleichen Voraussetzungen wie ein OGefr (RUA) erfüllen. Auch er muss den UffzLg AFD AMT durchlaufen und erfolgreich abschließen. Von ihm wird exakt die gleiche Leistung verlangt, um den DG endgültig verliehen zu bekommen. Trotzdem bekommt er weniger Geld. Das war meine Aussage. Und diese Ungerechtigkeit verstehe ich eben nicht.
Titel: Antw:ResUffzZuschlag mit vorl. DG?
Beitrag von: Wallenstein am 26. September 2012, 20:15:41
Zitat von: Tommie am 21. September 2012, 08:57:19Das einzige was Sie haben ist keine Ahnung! Aber davon haben Sie eine ganze Menge :D !
In manchen Themengebieten habe ich von "keine Ahnung" aber bestimmt nicht so viel wie Sie. Ich lasse Ihnen aber Ihre Freude darüber, in einer Sache mehr zu wissen als ein anderer Mensch. Über irgendetwas muss der Mensch sich ja freuen.

Ansonsten danke ich Ihnen für den Verweis auf die ZDv 20/3. Diese klärt zwar noch nicht die Frage, weshalb die zwei Personengruppe trotz gleicher Anforderungen so unterschiedlich behandelt werden, aber sie klärt die Frage endgültig, dass sie unterschiedlich behandelt werden (wobei sie auch so schon geklärt war). Danke dafür.

Dass ich für das hier extra einen neuen Beitrag verfassen musste, liegt im Übrigen daran, dass ich den vorherigen Beitrag nicht mehr editieren kann, was ich nicht verstehe. Hin und wieder kann man Beiträge wenigstens noch einige Minuten nach ihrer Veröffentlichung editieren, während das ein anderes Mal nicht möglich ist.