Hallo liebes Bundeswehr Forum
Bevor ich schildere was mein Problem ist erstmal Super das es auch Online Möglichkeiten gibt seine Probleme zu lösen. Und schon mal ein großes Danke an allen,
die mir bezüglich meines Problemes helfen können.
Wie der Titel schon sagt, habe ich eine Absage als Soldat auf Zeit bekommen.
Vor ca. 2 Jahren habe ich mich damals für den Freiwilligen Wehrdienst beworben. (01.01.2011) Konnte aber wegen meines BMIs nicht genommen werden.
Hatte knapp 10Kg zuviel drauf. Daraufhin meinte die Psychologin ich solle es nächstes Jahr nochmal versuchen. Ich habe darauf gesagt, dass ich das Gewicht
problemlos in 4 Monaten weg habe. Also durfte ich noch einmal zum 01.07 nach Braunschweig wo mir dann aber gesagt wurde, das es erst am 01.10.2011 was wird
da die Zeitspanne zu kurz sei. Ich habe also 3 weitere Monate gewartet. Als ich ein drittes mal in Braunschweig war, hat man mir geraten direkt eine Bewerbung als
SAZ zu schreiben wenn ich doch sowieso Karriere bei der Bundeswehr machen möchte. Diverse Qualifikationen, Ausbildung, und ggf Berufssoldat.
Also habe ich dies natürlich gemacht und mich am 04.10.2011 als SAZ beworben. Dann kam wie üblich der ganze Papierkram. Und ob ich einverstanden sei, das man
in mein Führungszeugnis gucken dürfte. Ich habe dies natürlich erlaubt da ich sonst keine Chance als SAZ gehabt hätte. Nach einigen Wochen bekam ich dann bescheid
das ich zum Amtsgericht laufen soll und dort einige Dokumente abgeben, ausfüllen und abschicken lassen solle. Gesagt getan. Dann dauerte es. Und zwar richtig lange.
keine 6 Monate. NEIN! Direkt mal 9 Monate gewartet eher ich vom Rechtsberater bescheid bekam. Schon zuvor hatte ich einige Telefonate mit diversen Mitarbeitern und
einem Hauptmann die mir alle vergewisserten das meine Anklage KEIN ausscheidungsgrund sei! Natürlich viel mir ein RIESEN Stein vom Herzen. Nur in Hannover wäre die
Entscheidung ob ich Qualifiziert sei oder nicht. Aber der Brief war eine Absage. Der Grund war ''nicht Qualifiziert''
Ich habe darauf beim Hauptmann angerufen der mir gesagt hat, ich soll unbedingt ein Beschwerdeschreiben verfassen. Gesagt getan. Einige Wochen später bekam ich dann
wieder vom Rechtsberater bescheid. Und dann trat mich ein Pferd. Ich Lüge, habe meine Anklage falsch beschrieben und überhaupt habe ich mich in meinem Jungendwahn ausgetobt.
Ich musste tatsächlich weinen. Einfach weil ich verzweifelt war und gedacht habe die Bundeswehr will niemanden.
Damit auch JEDER weiß was mit meiner Anklage war.
Ich war zu diesem Zeitpunkt mitte 19. Mein Cousin (ca. 14 gewesen) wurde von einem Mitschüler (16) Tag für Tag gemobbt und auch geschlagen. Als er mich um Hilfe bat, habe ich
erstmal gesagt sprech bitte mit einem Lehrer. Die haben aber nichts getan. Ca. eine Woche später habe ich zu dem Täter gesagt er soll ihn bitte lassen. Du Bist du größer, stärker und älter.
Er hat mich von der anderen Straßenseite nur beleidigt und meinte er bekomme weiter kloppe. 3 Tage später ging ich dann zusammen mit meinem Bruder zu seiner Schule wo er und mein Cousin
gehen und habe ihn an die Brust gefasst, über eine Bank (auf der er saß) gedrückt und gesagt ''wie fühlt sich das an? Wenn stärkere einen so anfassen??'' Darauf ließ ich ihn los und habe ihn einen leichten Tritt verpasst. Naja es war eher ein wegdrücken mit dem Fuß aber vor Gericht meinte er später es wäre ein Tritt gewesen. Darauf gab es auch eine Anzeige (vermutlich von der Lehrerin)
Er meinte ich hätte ihn mehrfach ins Gesicht geschlagen weswegen seine Brille kaputt ging (Lüge) und ich habe ihn mehrfach getreten. Dies stand im Anzeigeblatt der Polizei.
Vor Gericht allerdings sagte er die Wahrheit das es nur 1 Tritt war der kurz schmerzte.
Das Amtsgericht hat genau diesen Vorfall. Schicken aber zum Bund folgende Aussage:
Ich hätte meinen BRUDER (statt Cousin) verteidigt. Es spielte sich nicht in der Schule ab sondern an einer Bushalte stelle. Und ich hätte mehrfach getreten.
habe das Telefonisch mit einem der Mitarbeiter in der Rechtsabteilung verglichen. Und er selbst meinte Anwalt sollte hier helfen.
Wieso bekommt die Bundeswehr falsche Tatsachen ? Etwas was garnicht so vergefallen ist. Kein Wunder das ich als Lügner abgestempelt werde und mir der Dienst dadurch verweigert wird.
Was soll ich nun tun? Anwalt nehmen um die ''richtige'' Akte zur Bundeswehr zu schicken ? Habe ich denn jetzt überhaupt noch ne Chance? Vorbestraft sein ist zwar nicht gut. Aber ich bitte euch.
Das war ein Witz das ganze. Selbst die Richterin hat gesagt, das sowas lächerliches unmöglich sei.
Vor allem aber, ich bin Arbeitslos derzeit und kann nicht wieder Monate warten bevor der Rechtsberater die ggf ''neue'' Akte überprüft. Kann ich nicht mit dem Anwalt zusammen direkt Kontakt mit
einem der Rechtsberater aufnehmen ?
Ich danke euch nochmal für eure Hilfe und Sry wegen dieser Wall of Text :)
Gruß!
Kann ich die richtige Akte
Wenn alles so stimmt, wie du es hier darlegst, dann solltest du:
1.herausfinden was genau in deiner Verurteilung steht und zum Tathergang (entweder wurde ne falsche Akte verschickt oder deine Akte mit falschen Daten gefüttert)
2. Erst jetzt kommt der Rechtsberater ins Spiel, denn entweder hat er falsche Daten zugesandt bekommen, die im Konflikt mit deinen Daten stehen oder er hat falsche Angaben gemacht (und die Rechtsberater machen solche Fehler nicht, da bin ich sehr sicher).
Letztendlich hast du keine Garantie, dass du eingestellt wirst, weil der Bund nicht verpflichtet dazu ist.
Mein Tipp: Such dir einen Plan B!
Selbst wenn du Erfolg hast und irgendjemand Mist gebaut hat (zu deinem Mist) dann wird sich das über viele Monate (mit Pech Jahre ) hinziehen und eine Einstellung ist im Moment unmöglich.
Also wenn du ganz ganz sicher bist, das jemand Anderes den Fehler gemacht hat, dann kannst du versuchen dies mit einem Anwalt ans Licht zu bringen, aber überlege dir, ob sich der Aufwand lohnt.
Naja ich sags mal so. Es ist in meinen Interesse das die Akten richtig gestellt werden. Alleine schon weil mich sowas belastet das Arbeitgeber falsche Daten bekommen.
Ja ich bin sicher das andere ein Fehler gemacht haben. Ich habe doch geschrieben das ich selbst mit einem der Mitarbeiter im Rechtsbereich gesprochen habe, der selbst verwundert war
wieso der Rechtsberater andere Infos bekam als er selbst sehen kann. Deswegen schon. Es kann doch nicht sein, das der Rechtsberater andere Daten bekommt.
Der Anwalt würde mir gestellt werden. Soviel weiß ich. Gerichtskosten Beihilfe oder so. Meine einzigste Hoffnung ist jetzt, das der Anwalt die ''richtige'' Akte bekommt und diese direkt von ihm zum Bund
geschickt wird. Ich glaube ein Anwalt ist ja Seriös genug. Ob es dann wieder Monate dauert oder ich eventuell schneller bearbeitet werde weiß ich nicht. ich hoffe natürlich, das dieses mal alles schneller
von Statten geht.
Danke dir erstmal für die schnelle Antwort.
Auf weitere Tipps freue ich mich
Kann es sein, dass es sich schlicht um zwei verschiedene Fälle handelt? Mal den einen an der Bushaltestelle gefaltet, für den nächsten in dessen Schule marschiert - da kann man schon mal den Überblick verlieren.
Haben wir eigentlich schon ein Strafmaß gehört?
Bis jetzt war noch nicht mal was von Verurteilung sondern "nur" was von Anklage zu lesen (falls ich nix übersehen habe). Und so lange ein ofenes Verfahren nicht vom Tisch ist, erfolgt eben keine Einstellung. "Sellerie" sacht der Franzose.
Zitat von: MT Styles am 04. Dezember 2012, 01:56:07
Der Anwalt würde mir gestellt werden. Soviel weiß ich. Gerichtskosten Beihilfe oder so.
Nein, denn es handelt sich um zivilrechtliche Interessen, die du wahrnehmen lassen willst.
Ich glaube du verlässt dich schon viel zu lange erfolglos darauf, dass die Bundeswehr dich nimmt. Plan dein leben erst mal ohne die Bundeswehr und sieh zu, dass du es in den Griff bekommst.
Gruß Andi
Was im konkreten Fall gelaufen ist, kann keiner hier sagen.
Vor allem fehlen entscheidende Infos. Ich schließe mal aus Ihrer Geschichte, dass Sie ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen sich am Laufen hatten. Da es offensichtlich bereits eine Gerichtsverhandlung gegeben hat, sollten Sie hier vielleicht erstmal erzählen, was für ein Urteil dabei rausgekommen ist. Das ist mal das erste.
Zweitens: Der Rechtsberater zieht sich die Originalakten der Staatsanwaltschaft bei. Das heißt, er sieht exakt das gleiche, was auch der Staatsanwalt und der Richter bei der Verhandlung gesehen haben. Darüber hinaus liest er auch das Urteil, einschließlich der Urteilsbegründung, welches sich nämlich mittlerweile ebenfalls in der Akte befindet.
Das heißt es werden nicht völlig wahllos irgendwelche Informationen weitergeben, sondern es wird schlichtweg die Strafakte verschickt. Und die Akte kann nicht lügen, ebensowenig wie das Urteil. Wenn der Rechtsberater also eine Einstellung nicht befürwortet hat, dann ergibt sich das aus dem Inhalt der Strafakte sowie aus dem Strafurteil.
Daher sollten Sie hier zunächst mal sagen, wie eigentlich das Urteil ausgesehen hat.
Zitat von: Andi am 04. Dezember 2012, 11:52:10
Zitat von: MT Styles am 04. Dezember 2012, 01:56:07
Der Anwalt würde mir gestellt werden. Soviel weiß ich. Gerichtskosten Beihilfe oder so.
Nein, denn es handelt sich um zivilrechtliche Interessen, die du wahrnehmen lassen willst.
Und bei genau diesen wird ggf. Prozesskostenbeihilfe gewährt (§§ 114 ff. ZPO), d.h. eigener Anwalt und Gerichtskosten vom Staat bezahlt.
Ob die Voraussetzungen hier vorliegen ist eine andere Frage ;)
Nachtrag: Die richtige Bezeichnung ist natürlich Prozesskostenhilfe, ohne "bei". :)
Eigentlich bewegen wir uns im Verwaltungsrecht. Aber in der VwGO gibt´s eine entsprechende Verweisung ....
Zitat von: Spiritus am 04. Dezember 2012, 18:40:04
Ob die Voraussetzungen hier vorliegen ist eine andere Frage ;)
Eben, es geht nicht um einen Prozess, sondern auschließlich um eine Interessenwahrnehmung.
Es kam vor Gericht folgendes raus:
Die Anklage wurde fallen gelassen. Ich (Täter) bekam eine Mahnung wegen Betreten des Schulgeländes. Der Kläger bekam wegen Lügen ein paar Stunden abarbeiten.
Mein Cousin und Bruder (beides Zeugen) brauchten nicht mal ins Gerichtssaal!
Bedeutet für mich eig. Alles Easy ! Die Anklage ist also vorbei und nicht mehr am laufen.
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Es war meine einzigste Anklage. Danach und davor war nie etwas passiert. Naja als ich 8 Jahre alt war habe ich im Örtlichen Supermarkt mal eine Packung Kaugummis geklaut.
Ansonsten habe ich eine bis dato saubere Akte. Und das bleibt sie auch.
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- Das Amtsgericht müsste ja Logischerweise die ''richtigen'' Akten haben. Wer auch sonst.
- Im Schreiben vom Rechtsberater werde ich als Lügner dargestellt weil ich in deren Augen falsche Dinge erzählt habe. Naja !!
- In der Rechtsabteilung konnte mir einer der Mitarbeiter aus meiner ''richtigen'' Akte vorlesen. Und genau dies übereinstimmte mit dem Vorfall.
- Nur der Rechtsberater hat irgendwelche falsche Infos bekommen. Oder er hat einfach kb auf mich.
- Ich habe genau das getan, was die BW von mir verlangt habe. Ich habe mein Arsch hingehalten wenn es ums warten geht. Obwohl mir versprochen wurde das es dann dann dann und dann klappt.
- Warte mittlerweile gute 2 Jahre und darf immer wieder von Freunden oder bekannten hören das sie an dem und dem als SAZ anfangen. Komisch da darunter Leute dabei sind die etwas mehr Straftaten begangen haben. Alleine das macht mich so extrem stutzig.
Meine Hoffnung ist : Der Anwalt bekommt die echte Akte (mit dem exakten Vorfall) und diese Akte wird dann zum Berater geschickt. Sodass er meine ''richtige'' Akte dieses mal 100%ig auf dem Tisch liegen hat.
Alle Fragen beantwortet ?
ZitatDie Anklage wurde fallen gelassen.
Wenn dem Staatsanwalt oder dem Richter die Akte heruntergefallen ist, dann hat er sie auch sicher wieder aufgehoben. Oder liegt sie immernoch auf dem Boden?
ZitatIch (Täter) bekam eine Mahnung wegen Betreten des Schulgeländes.
Was ist aus den Tritten und Schlägen geworden? Das wird doch nicht einfach vergessen.... Was hat sich diesbezüglich denn herausgestellt in der Verhandlung?
ZitatDer Kläger bekam wegen Lügen ein paar Stunden abarbeiten.
Der Kläger ist im Strafrecht immer der Staatsanwalt. Wurde der zu Überstunden verurteilt, oder wie soll ich das verstehen?
Falls Du den Anzeigeerstatter meinst, der kann in diesem Verfahren gar nicht verurteilt werden, dazu müsste es ein separates Verfahren gegen ihn geben. Aber weshalb eigentlich? "Lügen" ist nicht strafbar. Meinst du vielleicht "falsche Verdächtigung"? Das wird aber keinesfalls zeitgleich mit deinem Verfahren bearbeitet.
Da du offensichtlich nicht mal in der Lage bist, über dein eigenes Verfahren sinnvoll zu berichten, tendiere ich deutlich zu der Einschätzung, dass der Rechtsberater schon weiß, was er tut.
Zitat von: justice005 am 05. Dezember 2012, 07:01:01
ZitatDer Kläger bekam wegen Lügen ein paar Stunden abarbeiten.
Der Kläger ist im Strafrecht immer der Staatsanwalt. Wurde der zu Überstunden verurteilt, oder wie soll ich das verstehen?
You made my day...
Zitat von: MT Styles am 05. Dezember 2012, 00:51:10
Alle Fragen beantwortet ?
Das widerspricht sich alles derartig offensichtlich...
1. Weiß ich sehr wohl was Vorgefallen ist und was nicht. Richtig lesen wäre wirklich mal angebracht. Schwachsinnige Aussage mein Freund.
2. Meine ich mit ''Kläger'' nicht den Richter oder sonst was sondern die Person die eine Anzeige gemacht hat. In meinem Fall entweder die Lehrerin oder ''das Opfer''.
3. Mit Anklage fallen gelassen meine ich, das der prozess beendet wurde da das ''Opfer'' gelogen hat und vor Gericht zugegeben hat das ich weder mehrfach getreten noch geschlagen habe.
Vielleicht schreibe ich auch zu kompliziert. ka
Es geht schlicht weg darum, das der Rechtsberater von der Bundeswehr eine Akte bekam indem der Vorfall falsch beschrieben wurde. Wieso er eine andere Akte bekam weiß ich jedoch nicht. Im Berater Team selber konnte mir ein Mitarbeiter ja den ''echten'' Vorfall vorlesen. Deswegen verstehe ich nicht, wieso der Rechtsberater mir etwas anderes schreibt.
- Statt in der Schule hätte ich den Jungen an der Bushaltestelle verprügelt.
- Statt ihn über eine Bank zu drücken habe ich ihn zu einer Bank gezogen und dann drüber gedrückt.
- Statt meinen Cousin hätte ich laut Berater meinen Bruder verteidigt. Dieser war aber nur Zeuge.
Bei der Polizei hätte das ''Opfer'' angegeben das ich ihn mehrfach geschlagen hätte. Und natürlich die Tritte.
Vor Gericht allerdings sagt er, es wäre nur 1 leichter Tritt gewesen. Mehr nicht.
Die Richterin selbst meinte daraufhin das der Prozess hiermit endet. Er bekam glaube ich Arbeitsstunden. So richtig erinnern kann ich mich daran nicht mehr.
Verstehe nicht wieso ihr das nicht Checkt. Wollte nur eure Hilfe und nicht als Lügner oder sonst was dargestellt werden. Danke dafür.
Alleine das ich doch geschrieben habe das im Berater Stab selbst die RICHTIGE RICHTIGE Akte vorliegt. Aber der Rechtsberater der sich die Vorfälle anguckt etwas anderes ließt und mir das nachdem Beschwerde Schreiben sogar schreibt. Deswegen habe ich doch nach Hilfe gesucht. Vergebens.
Hat sich erledigt. Hier bekommt man nur unqualifizierte Hilfe. Genauso wir die Bundeswehr. Man wird Monat für Monat nach hinten geschoben nur um nicht genommen zu werden. Aber Freunde von mir die Fahrräder klauen oder sonstige Dinge machen die fangen irgendwann an. Ich aber der NIX gemacht hat darf 2 Jahre warten und dann sogar noch warten bis es 2014 ist. Sage ja. Die Bundeswehr ist ein Drecksverein.
@Justice005
Es gab keine Anklage davor.
Ich rede über meine erste Anklage die zugunsten für mich endete.
Ich KOPIERE gleich die Original Datei vom Rechtsberater hier herein. Nur damit auch DU verstehst das er FALSCHE Infos angegeben hat.
Wie oft eig. noch? NUR der Rechtsberater hat andere Infos. Die ganze Rechtsberater Abteilung hat meine RICHTIGE Akte. Deswegen konnte mir doch der eine Mitarbeiter daraus vorlesen Verdammt nochmal.
Wieso schreibe ich wohl hier ? Wenn ich Lügen würde wäre ich mit garantierter Sicherheit nicht hier!!!!
Sry wegen Doppelpost. War sowieso das letzte mal. Werde hier nur lächerlich gehalten statt das man mir hilft. Like I said. Dirty is Dirty
Zitat von: MT Styles am 13. Dezember 2012, 00:46:12
Verstehe nicht wieso ihr das nicht Checkt.
Liegt ganz eventuell an deinen arg eingeschränkten verbalen Fähigkeiten. Wer weiß...
Zitat von: MT Styles am 13. Dezember 2012, 00:46:12
Die Bundeswehr ist ein Drecksverein.
Ja vielleicht, aber immerhin schaffe ich es hin und wieder, dass andere verstehen, was ich schreibe. Und darauf bin ich auch ein kleines bischen stolz. Natürlich ist mir aber auch klar, dass ich als Zivilversager sonst nirgendwo was geworden wäre.
Zitat von: MT Styles am 13. Dezember 2012, 00:53:13
Ich KOPIERE gleich die Original Datei vom Rechtsberater hier herein.
[...]
War sowieso das letzte mal.
Das klingt doch mal sehr konsequent... ::)
Zitat von: MT Styles am 13. Dezember 2012, 00:53:13
Wieso schreibe ich wohl hier ?
Wenn selbst schlammtreiber hier schreibt...
ZitatDie Bundeswehr ist ein Drecksverein.
Dann frage ich mich, was Sie bei dem (Zitat!) "Drecksverein" überhaupt wollen. Gehen Sie doch zur Heilsarmee!
Zitat von: MT Styles am 13. Dezember 2012, 00:53:13
War sowieso das letzte mal. Werde hier nur lächerlich gehalten statt das man mir hilft. Like I said. Dirty is Dirty
[gelöscht durch Administrator]
Une nouvelle chance pour une nouvelle vie...
...nimm doch den Bus nach Aub***e :'(
So weit braucht er gar nicht zu fahen ;) ! Quartier Lecourbe, 1 Rue d´Ostende in Strasbourg ;) ! Und von meinem Wohnort fährt zweimal am Tag ein Bus dorthin!
ZitatDie Bundeswehr ist ein Drecksverein.
Der Beweis dass es einen Gott gibt ist eindeutig Ihr Fall.Eine höhere Macht muss dem Rechtsberater die "falsche" Akte zugeschoben haben und hat die Bundeswehr vor Ihnen bewahrt.
Danke und Amen!
Zitat von: KlausP am 13. Dezember 2012, 06:20:29
Dann frage ich mich, was Sie bei dem (Zitat!) (...) Gehen Sie doch zur Heilsarmee!
Wer zur
Heilsarmee möchte
m u s s zunächst einmal an sich selbst glauben, bevor er an das Göttliche glauben kann ;D
Ihr seit so lächerlich. Wollt ihr sagen ich Lüge? Wollt ihr behaupten der Rechtsberater hat Recht?
Eig. wollte ich ja nichts mehr schreiben aber bei euch kann man sich dies nicht sparen. Ich habe mich heute nochmal in Verbindung mit der Rechtsabteilung gesetzt.
Und was kam bei raus? JA ! Der Rechtsberater hat WIRKLICH andere Infos bezüglich der Anklage bekommen. Ich warte jetzt knapp 1 Woche dann gehts nach Hannover.
Gerechtigkeit! Es gibt sie noch immer.
Wieso nur eine Woche warten? k.a aber manchmal hilft es, wenn man mit einem Anwalt droht !
Prost Mahlzeit ihr Deppen
Ich bezweifle ja mal sehr stark, dass Du bereits nächste Woche nen Termin zur Eignungsfeststellung bekommst...
Kannst dich ja dazu setzen... ;)
Mit einem Anwalt drohen?
Gibt es seit neustem einen Rechtsanspruch auf Einstellung/Eignungsfeststellung?
Naja egal.Zum Glück gibt es noch Psychologen die so Themen wie Straftaten gerne mal ansprechen.
Gott, lass IQ Screener auf jede Kaserneneinfahrt Deutschlands herabregnen
Stellen wir also einmal ganz emotionslos fest, dass mit Ihnen irgendwas nicht in Ordnung ist "MT Styles" ;) ! Wahrscheinlich haben Sie nämlich nicht alle Latten am Zaun :D !
Wenn Sie bei Ihrem Termin am ZNwG, wo man bestimmt das ganze Jahr 2012 nichts besseres zu tun hatte, als auf einen Pflegefall wie Sie zu warten, dann genauso ein Benehmen an den Tag legen, wie hier im Forum, dann werden Sie wohl ziemlich derb abfahren ;) ! Und wessen Geistes Kind Sie sind, merkt schon der Pförtner und ich wette meine Mütze, dass Sie spätestens dann austicken, wenn der Psychologe Sie gezielt provoziert. Manchmal ist es so einfach, die Spreu vom Weizen zu trennen :D !
@Andi: Ich hab die Listen da, so is ja nich.... ;)
Zitat von: Firli am 13. Dezember 2012, 15:37:21
Gibt es seit neustem einen Rechtsanspruch auf Einstellung/Eignungsfeststellung?
Es gibt aber einen Rechtsanspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung und eine falsche Akte der Entscheidung zu Grunde zu legen wäre sicher ein Ermessensfehler.
Was mich jetzt irritiert ist, dass man plötzlich doch wieder zu dem "Drecksverein" möchte. Aber naja, Bewerbung ist ja noch nicht Einstellung.
Zitat von: wolverine am 13. Dezember 2012, 15:40:12
Zitat von: Firli am 13. Dezember 2012, 15:37:21
Gibt es seit neustem einen Rechtsanspruch auf Einstellung/Eignungsfeststellung?
Es gibt aber einen Rechtsanspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung und eine falsche Akte der Entscheidung zu Grunde zu legen wäre sicher ein Ermessensfehler.
Was mich jetzt irritiert ist, dass man plötzlich doch wieder zu dem "Drecksverein" möchte. Aber naja, Bewerbung ist ja noch nicht Einstellung.
Ah ok, das habe ich ausser Acht gelassen. Dem letzten Satz schließe ich mich an, möchte aber noch ein "Got sei Dank" hinzufügen.
Zitat von: MT Styles am 13. Dezember 2012, 15:19:18Prost Mahlzeit ihr Deppen
Herzlichen Glückwunsch, das Internet verzeiht keine Fehler! :-D
Zitat von: wolverine am 13. Dezember 2012, 15:40:12
Was mich jetzt irritiert ist, dass man plötzlich doch wieder zu dem "Drecksverein" möchte. Aber naja, Bewerbung ist ja noch nicht Einstellung.
Will er ja gar nicht. Ihn hat wahrscheinlich der allgemeine Tenor hier nur so gewurmt, dass er jetzt eben frei erfindet Recht gehabt zu haben etc pp
Typisches Kleinkindverhalten, kenne ich von meinem Sohn. Das auf dem Bild ist ein Diplodocus, kein Apatosaurus. Spielt keine Rolle dass Papa lesen kann und es daneben steht, dann wird eben vor lauter Frust die ultimative Zeugin (Erzieherin im Kiga) aus dem Hut gezaubert, die auch gesagt hat, dass das ein Diplodocus ist (ohne das Buch je zu sehen).
Um wieder zu unserem Patient zurückzukommen: als Krönung der spätpubertären Trotzbefriedigung empfehle ich noch in Kürze die Meldung "wurde mit Handkuss genommen aber habe abgesagt weil der Sauverein mich gar nicht verdient hat" oder so ähnlich.
Ansonsten, einfach ignorieren den Sozialfall.
Zitat von: schlammtreiber am 13. Dezember 2012, 16:10:34
Diplodocus, kein Apatosaurus.
Und Du findest das in Ordnung mit einem kleinen Kind solche Sauereien anzugucken?!
Zitat von: wolverine am 13. Dezember 2012, 16:15:18
Und Du findest das in Ordnung mit einem kleinen Kind solche Sauereien anzugucken?!
Ich mag den Teil wo der Sprecher erklärt, dass weibliche Diplodocus verstärkte Rückenwirbel im Beckenbereich hatten damit der tonnenschwere Bulle die Alte besteigen konnte ;D
Zitat von: Cherryblossom am 13. Dezember 2012, 15:39:50
@Andi: Ich hab die Listen da, so is ja nich.... ;)
Bestell mal 'n schönen Gruß von einem der "Deppen" hier. 8)
Vom Patrick aus Nordersted ;D
Frei erfunden? Nein Nein.
Den Termin bekomme ich jetzt zugeschickt und dann kann ich nach Hannover kommen. Frühster Eintritt wäre dann 01.04 wenn bis dahin alles gut geht.
Und JA ! Für mich ist dieser ''Drecksverein'' eine Perspektive. Wer musste 2 Jahre lang warten? Wurde von Termin zu Termin geschickt? Wird beraten direkt SAZ zu machen um dann wieder zu warten? Und wenn dann 9/10 geschafft ist kommt dieser ''Fehler'' mit der Akte. JA ! Der Rechtsberater hat wohl Schuld gehabt. Oder vielleicht hat er auch einfach nur falsche Infos erhalten. Frag mich nur wieso die sämtliche Abteilung die echte Akte hatten. Naja what eva.
ich habe versucht Sachlich mein Problem zu Schildern. Aber es kamen nur dumme Antworten wie:
-Rechtsberater machen keine Fehler
-Ich solle mein Leben erstmal Planen
-Akte wurde Fallen gelassen dann hebt er sie halt wieder auf etc pp
Das kotzt mich an und geht mir iwann logischerweise an die Substanz. Wenn man nicht mal im Bundeswehr Forum Hilfe bekommt sondern nur Unqualifizierte Antworten kommen.
Ich bin eig. ein ruhiger Mensch ! Aber ich lasse mich hier nicht dumm halten. Lest bitte mal genau wie Kindisch ihr euch verhalten habt. Danke an die, die meinen so mit mir umgehen zu müssen.
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Unterm Strich bin ich Fertig. Macht was ihr wollt. Werde das mal verbreiten was hier so abgeht. Ich bin nur Froh das es jetzt ENDLICH geklappt hat. Hannover wird die kleinste Sorge sein.
Dann bedanke ich mich nochmal Herzlichst bei denen, die mir wirklich helfen konnten. Und an alle anderen ! FICKT EUCH und Frohe Weihnachten Spasten.
*hust*
Ich werfe da auch gerade mal eine Frage in den Raum, damit ich nicht Extra ein neues Thema eröffnen muss.
Werden im Vorstrafenregister auch Dinge aufgeführt, für die man nicht verurteilt wurde (Anklage fallen gelassen, etc.)?
Hi Ninjarider
Als ich mich nochmal Telefonisch gemeldet habe, wurde mir direkt gesagt das egal ob FWDL oder SAZ Bewerber Straftaten oder Vorfälle in der Regel im Führungszeugnis? stehen. Weswegen mir genau dies auch bei meinem Problem (siehe oben) geholfen hat. Ich gehe also davon aus das die Vorfälle schon drin stehen. Mit der Bemerkung ''fallen gelassen'' oder ''erledigt'' ? keine Ahnung.
Hatte ja selber Wochenlang Stress mit der Bundeswehr, Amtsgericht etc.
ZitatIch gehe also davon aus
Bitte Überlasse die Antwort einem, der die Frage genau beantworten kann.
Zitat von: MT Styles am 13. Dezember 2012, 23:53:56Und an alle anderen ! FICKT EUCH und Frohe Weihnachten Spasten.
Bitte die IP-Adresse raussuchen und den Sachverhalt dem Psychologen ans zuständige ZNWG senden. DIesen Typ braucht wohl niemand bei der Bundeswehr. Da kann er sich ja dann rechtfertigen und auf die Nase fallen.
*hust* die Plätze für die Raten nächste Woche sind voll. Es gibt keine Nachlader...
ZitatDann bedanke ich mich nochmal Herzlichst bei denen, die mir wirklich helfen konnten. Und an alle anderen ! FICKT EUCH und Frohe Weihnachten Spasten.
Auf Ihren Dank lege ich keinen Wert und bei dem Rest fühle ich mich nicht angesprochen.
Zitat von: MT Styles am 13. Dezember 2012, 23:53:56
Frei erfunden? Nein Nein.
Doch doch, und nicht mal gut erfunden ;D
ZitatUnd an alle anderen ! ...
:'(
[gelöscht durch Administrator]
Ich Frage mich gerade was man davon hat, solch schwachsinniges Gerede auch noch zu kommentieren.
Sowas finde ich immer wieder in verschiedenen Themen und man sieht auch oft die gleichen Personen wieder.
In anständigen Foren wird solch ein geistiger Dünnschiss von den Mods gelöscht, dass da garkeine Diskussionen entstehen und das Forum sauber bleibt.
ZitatIn anständigen Foren wird solch ein geistiger Dünnschiss von den Mods gelöscht
Sie wollten sich schreiben: "In
anderen Foren ..." ::)
Streiche: sich
Setze: sicher
Zitat von: Ninjarider am 14. Dezember 2012, 10:02:05
In anständigen Foren wird solch ein geistiger Dünnschiss von den Mods gelöscht, dass da garkeine Diskussionen entstehen und das Forum sauber bleibt.
Machen wir auch oft genug, aber dann fängt das "Zensur!"-Geheule wieder an.
Also wägt man Schwachsinnsgrad gegen Unterhaltungswert ab. ;)
Ohje, dann sind die Betreiber selber schuld ^^
Naja, wenn das für Manche unterhaltsam ist, niveauloses Geplenkel zu kommentieren, dann viel Spass.
Wenn der Soldatenanwärter in der realität so ist und sich so verhält wie hier, wird er noch früh genug auf die Fresse fallen.
Um so besser ist es, wenn man ihn vorher nicht auch noch auf sein Verhalten hinweißt.
Es könnte ja passieren, dass er sich doch 2,3 Gedanken macht und wenn der Teufel es will, tatsächlich in den aktiven Dienst bei der Bundeswehr gelangt.
Ich hoffe sie werden sich keine Gedanken machen...
Zitat von: MT Styles am 13. Dezember 2012, 23:53:56
Hannover wird die kleinste Sorge sein.
Ja, die Frage ist nur für wen... ;D
Zitat von: MT Styles am 13. Dezember 2012, 23:53:56
FICKT EUCH und Frohe Weihnachten Spasten.
Soll ich mir jetzt mal einen riesen großen Spaß erlauben und dich anzeigen?
Ich bin mir gerade nicht sicher, ob dir bewusst ist welche Auswirkungen das auf deine Bewerbung hätte... ::)
Ich kann nur immer wieder sagen, wie amüsant es mit euch ist. Danke! :D
Amüsant?
Merkwürdige Hobbys habt ihr ^^
Na ja eins steht fest, wenn der in einer der noch wenigen guten AGA-Kompanien kommt wird der wohl ausgesiebt werden, eh sich selbst entlassen *ggg, weil der wird an die Decke springen wenn es heißt Dienst von 05:00 - 23:00 Uhr oder wenn er mal ne Sprengung abbekommt und so an die Decke geht, werden es die Ausbilder genießen den in den Wahnsinn zu treiben und er wird freiwillig aufgeben.
Ach so aber mal an die normalen Forum Teilnehmer, jeder Mensch macht Fehler, auch Rechtsberater!!!
Wir wissen doch garnicht wer da Fehler gemacht hat und das geht uns auch ein feuchten... an.
Und ich weiß nicht, von dem itchy redet :D
Jetzt bleibt doch mal locker, ich bin doch auch Oberfeldwebel geworden. ;)
Ich liebe Selbstironie. Sonst war das Thema hier ja ganz witzig, ich bin froh alles gelesen zu haben.
So lange der Typ nicht in meine Einheit kommt ist doch alles in Butter. ;)
Na rate mal, wo solche Leute dann hin kommen ::)
Zur Sanität? ;)
Das auch- aber eher an meinen Standort.
Lieber bei dir als bei mir Ulli ;)
Zur allgemeinenen belustigung würde ich mir den auch in meinen Flur stellen!
Zitat von: Ninjarider am 14. Dezember 2012, 21:36:29
Amüsant?
Merkwürdige Hobbys habt ihr ^^
Willkommen im Club.