Hallo zusammen,
nachdem ich mit einem freundlichen Stabsbootsmann vom Amt für Personalmanagement gesprochen habe sind meine "Reservistenträume" wohl erst einmal auf Eis gelegt.
Er hat mir nahe gelegt erstmal meine Fortbildung, die ich derzeit mache, zuende zu bringen und dann soll ich mich nach einer Beorderung umschauen.
Damit hat er wohl recht aber dennoch lässt mich der Gedanke nicht ganz los mich beordern zu lassen.
Meine Fortbildung sieht so aus, dass ich 1x die Woche (Freitags bis max. 15:00) Schule habe.
Das mich der Arbeitgeber freistellt ist mir bewusst bei WÜ´s. Ist auch kein Problem für die normalen Arbeitstage. Aber Schule kann, will und darf ich nicht verpassen.
Daher meine Frage: Wie ist eure Erfahrung bei WÜ´s im Bezug auf die Zeiten? Finden WÜ´s überhaupt während den Ferien statt (mal unabhängig vom Bundesland)? Nimmt die Bundeswehr Rücksicht auf mich wenn ich sage, dass ich nur während den Ferien kann?
Es geht mir nicht um allgemeine Regelungen sondern um eure Erfahrungen die ihr so gesammelt habt.
Es kommt ja sicherlich auf den Truppenteil an etc.
Danke und Gruß
ResiOG
Wehrübungen finden dann statt, wenn die Bundeswehr Personalbedarf hat, der durch Wehrübende gedackt werden kann! Jetzt stellt sich mir nahc dem Lesen Ihres Nicknames "ResiOG" und der daraus resultierenden Schlußfolgerung, dass Sie Obergefreiter der Reserve sind, die Frage, welchen Personalbedarf Sie bei der Bundeswehr abdecken wollen und können?
WÜs finden zu den Zeitpunkten statt, die du mit deinem TrT absprichst. Wenn du beispielsweise nur im Sommer üben kannst (Schulferien), fragst du bei der für dich in Frage kommenden Einheit nach, ob zu dem gewünschten Zeitraum Bedarf ist und wenn das so ist, kannst du dann auch üben.
Habe selber während des Studiums regelmäßig geübt, immer in den Semesterferien.
Ich könnte mir sogar vorstellen, dass der Bedarf an Res während der Schulferien durchaus erhöht ist, weil ja so mancher Kamerad auch Kinder hat und gerade im Sommer dann im Urlaub ist.
Allerdings verstehe ich schon den StBtsm, wenn du - so wie ich das hier herauslese - nur OG d.R. bist und keine verwertbaren zivilen Kenntnisse besitzt, könnte das schwierig werden mit dem üben - es sei denn, es besteht bereits ein guter Kontakt zu einer einheit, Vitamin B kann da immer sehr hilfreich sein, insbesondere bei MschSdt.
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch! Es ist nicht so, dass ich Ihnen eine Wehrübung nicht gönnen würde, aber Wehrübungen unterliegen strengen Vorgaben hinsichtlich Sinn und Zweck!
Siehe auch ZDv 20/3, Ziffer 109:
Zitat"Wehrübungen/Übungen dürfen allein dienstlichen Zwecken wie der Erhaltung und Erweiterung des militärischen Ausbildungsstandes dienen.
Sie werden zur Herstellung der Einsatzbereitschaft von Truppenteilen und Dienststellen im Frieden durchgeführt und dienen darüber hinaus zur Erhaltung oder Steigerung der Einsatzbereitschaft und Durchhaltefähigkeit von Truppenteilen und Dienststellen. Weiterhin werden sie durchgeführt zur Kompensation von einsatzbedingt fehlendem Personal, zur Deckung temporär erhöhten Bedarfs, zur Aus-, Fort- und Weiterbildung für geplante oder bestehende Verwendungen von Reservisten oder Reservistinnen sowie für dienstlich bedingte Maßnahmen im Rahmen der beorderungsunabhängigen, freiwilligen Reservistenarbeit.
Wehrübungen/Übungen unterliegen dem Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Die anfordernden Truppenteile/Dienststellen stellen sicher, dass Übungszweck, Übungszeitraum und die im Zusammenhang mit dem Wehrdienst entstehenden Kosten (Wehrsold, Zuschläge und insbesondere zu erwartende Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz) in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen."
Soll im Klartext heissen, dass Sie nicht wehrüben werden, nur dass Sie hinterher sagen können, dass Sie eine Wehrübung gemacht haben ;) ! Sie müssen der Bundeswehr da schon einen Art "Gegenwert" bieten, dass man Sie "einkauft"! Und das ist erfahrungsgemäß im Mannschaftsdienstgrad (= Hilfsarbeiter-Ebene!) nicht wirklich einfach!
Zitatnur OG d.R. bist und keine verwertbaren zivilen Kenntnisse besitzt
Ich bin zwar nur "OG d.R." aber ich bin Verwaltungsfachangestellter mit abgeschlossener Berufsausbildung, Fachabitur und mache derzeit eine Fortbilung zum Verwaltungsfachwirt. Ich denke und hoffe mal, dass das als verwertbar anzusehen ist?!
Ich denke, dass ich für die Truppe gerade im Bereich Stab, Gezi o.ä. ziemlich hilfreich sein kann.
Und das wenn möglich auch nicht auf Ebene des Mannschafters. Ein höherer DP ist durchaus angestrebt und das definitiv nicht, damit die "Schulter" besser aussieht.
Frag mal am besten bei der SDBw (nochmal) nach - ich vermute mal, dass du als Verwaltungsfachangestellter auf einem SU-DP beordert werden könntest, gerade im Bereich StDstUffz/PersUffz könnte da was zu machen sein. Mit dem Fachwirt dürfte dann eine Einplanung als Fw möglich sein.
ZitatEr hat mir nahe gelegt erstmal meine Fortbildung, die ich derzeit mache, zuende zu bringen und dann soll ich mich nach einer Beorderung umschauen.
Zitatderzeit eine Fortbilung zum Verwaltungsfachwirt.
ZitatUnd das wenn möglich auch nicht auf Ebene des Mannschafters. Ein höherer DP ist durchaus angestrebt und das definitiv nicht, damit die "Schulter" besser aussieht.
Genau das meinte der StBtsm - Anerkennung des Verwaltungsfachwirt. Aber den benötigt man halt dazu.
ZitatAnerkennung des Verwaltungsfachwirt. Aber den benötigt man halt dazu.
Für den Fw oder auch schon für den StUffz? Das wäre mir neu, da bisher alle aussagen die mir von BW-Seite zugetragen wurden hießen, dass der Verwaltungsfachangestellte bereits für den RFA langen würden.
Wenn Sie mit dem Verwaltungsfachwirt direkt den Feldwebel erreichen können, wäre es doch definitiv Schwachsinn im Quadrat, sich jetzt den StUffz "anzutun" und danch zu den entsprechenden Lehrgängen zu müssen! So lange Sie einen Dienstgrad der Reserve vorläufig haben, sind Sie für weitere Beförderungen gesperrt!
Machen Sie Ihren Fachwirt und fragen Sie dann nach! Das ergibt so mehr Sinn!
Wie lange dauert denn deine Weiterbildung noch? Im Wesentlichen würde ich das davon abhängig machen, als Fw (vorl.) würdest du so oder so den Fw-LG besuchen müssen, ob du dir damit so viele WÜ-Tage sparen würdest, wage ich zu bezweifeln.
Und wenn er jetzt als "StUffz vorl." eingestellt werden würde, ginge er so lange nicht auf den Fw-Lehrgang, wie er den Dienstgrad nicht endgültig verliehen bekommen hätte! Somit wäre die StUffz-Geschichte der klassische Knieschuss ;) !
Bist du dir da so sicher? Gibt doch bestimmt die Möglichkeit, direkt als SU RFA übernommen zu werden und sich so den Uffz-LG zu sparen, in dem man dann direkt auf den Fw-LG geht, oder?
Das schon, HCRenegade, aber so lange er den einen Dienstgrad nicht endgültig hat, ist es erstens nichts mit Üben außerhalb der Beorderungsverwendung und zweitens nichts mit einem Laufbahnlehrgang!
Mein Rat lautet daher: Verwaltungsfachwirt erfolgreich abschließen, einen Beorderung als Feldwebel anstreben, den Dienstgrad Feldwebel vorläufig erhalten, üben, den Dienstgrad endgültig zuerkannt bekommen, weiter üben, weiter befördert werden ;) ! Und zwar genau in dieser Reihenfolge ;) !
Das leuchtet mir durchaus ein Tommie und klingt absolut logisch :p
Ist der Fachwirt denn in diesem Fall zwingende Vorraussetzung für eine Beorderung als FW?
Meine Fortbildung dauert nämlich leider noch bis März 2015. Und was mache ich bis dahin? Üben als OG sofern ich überhaupt einen TrT finde und dann Hilfsarbeiten erledigen?
Und nur an DVags teilzunehmen ist auch nicht das gelbe vom Ei (ohne damit die DVags abzuwerten!!)?
... versuche halt einen BeordTrT zu finden, der Dich "später" auch als Fw "nimmt" und trotz des Dienstgrades ggf. höherwertig einsetzt.
Viel Spaß beim telefonieren.
Nett ;)
ZitatIst der Fachwirt denn in diesem Fall zwingende Vorraussetzung für eine Beorderung als FW?
Um direkt als Feldwebel (vorl.) beordert werden zu können, musst du einen Meister- oder vergleichbaren Berufsabschluss haben. Mit Gesellen- oder Facharbeiterabschluss kannst du als StUffz (vorl.) beordert werden, in beiden Fällen muss der Beruf natürlich zur geplanten Verwendung passen.
Als Reservefeldwebelanwärter muss ich den StUffz auf jeden Fall durchlaufen, richtig?
Als Fw (vorl.) sind Sie gleich Fw und müssen ihn nur endgültig verliehen bekommen.
Wenn Sie ganz normal als RFA in Wehrübungen Feldwebel werden wollen, benötigen Sie dafür auch ein paar Tage ;) ! Natürlich kann man Sie zeitnah zum Uffz der Reserve (RFA) befördern, für den StUffz brauchen Sie schon 12 Tage Wehrübung am Stück, weil Sie dazu beurteilt werden müssen! Weiterhin haben Sie ein Jahr Stehzeit in jedem Dienstgrad, also vom Uffz bis zum Feldwebel auch zwei hJahre, wenn alles passt! Und Feldwebel werden Sie, nachdem Sie die Lehrgänge alle abgebacken haben! Also auch nicht in der Zeit, die Sie für Ihren Verwaltungsfachwirt benötigen, sondern deutlich danach!
So, und nun müssen Sie sich entscheiden: Sie werden RFA und machen die Ochsentour, wobei Sie sich locker mehr als ein Loch ins Knie schiessen, weil diese länger dauert, als Ihre Weiterbildung, oder Sie warten bis zum Abschluß der Weiterbildung und werden dann als Feldwebel (vorläufig) beordert und können sich danach in aller Ruhe um die endgültige Zuerkennung des Dienstgrades kümmern! Ihre Entscheidung ...
Allerdings sehe ich für eine Wehrübung in den Ferien bei Ihren derzeitigen Assets, die Sie zu bieten haben, immer noch mehr als schwarz!
Tommie hat sicherlich nicht unrecht mit dem was er sagt, allerdings seh ich das nicht ganz so schwarz.
Du musst halt wissen wie wichtig dir der Dienstgrad ist. Wenn er dir egal ist, dann kannst du bis 2015 nämlich schon ein paar Wüb's machen und dem entsprechend auch schon ein paar Taler verdienen bzw. Spaß haben.
Wehrübende Mannschafter sind selten, aber es ist beileibe nicht unmöglich und die "wübenden" Msch die ich kenne (meine Wenigkeit eingeschloßen) haben weder eine Berufsausbildung noch irgendwelche besonderen ATN's.
Aber du wirst halt nen bisschen telefonieren müssen.
Natürlich gibt es noch die eine oder andere Wehrübung für Mannschaftsdienstgrade, das will ich ja gar nicht abstreiten! Und selbstverständlich muss man sich dafür entweder die Hacken ablaufen oder aber die Finger wund telefonieren! Aber vor allen Dingen muss man dafür ein wenig flexibler sein, als der Kamerad "ResiOG" während seiner Weiterbildung überhaupt sein kann.
Ich habe auch schon während einer Weiterbildung Wehrübungen in den Oster- und Pfingstferien gemacht. Aber da habe ich den TE Fhr AÜR vertreten, so dass dieser mit seiner Familie Urlaub machen konnte. Letztendlich wird sich die Kombination von Mannschaftsdienstgrad d. R. mit wenig verwertbaren ATBs und seinen zeitlichen Einschränkungen (kann nur in den ferien!), als Knickpunkt erweisen und er wird exakt NULL Wehrübungstage bekommen!
Und noch eines habe ich vergessen: Wenn er dann erzählt, dass er innerhalb der nächsten zwei Kalenderjahre den Verwaltungsfachwirt erwerben wird, langt ihn auch für die RFA-Ausbildung keine Einheit an, nicht mal mit der Kohlenschaufel! Er wird immer wieder das gleiche zu hören bekommen: "Bewerben Sie sich wieder, sobald Sie den Verwaltungsfachwirt in der Tasche haben, dann machen wir Sie zum feldwebel (vorläufig) und danach sehen wir weiter!"
Also ... Ruhe bewahren, Schock bekämpfen ;) !
Nur mal als Hinweis:
Wenn du (nach dem Verwaltungsfachwirt) zum Fw (vorl.) ernannt wirst, kommt noch eine Menge Arbeit auf dich zu, voraussichtlich 24 WÜ-Tage in der Verwendung + Fw-LG (ohne Prüfung, drei bzw. sechs Wochen) und ggf. noch ein Fach-LG für deinen DP - und das alles innerhalb von drei jahren, sonst verfällt der DG.
Wobei das natürlich auch auf den StUffz (vorläufig) zutrifft! Und wenn er heute als SU (vorl.) beordert werden würde, hätte er ja nur in den Ferien Zeit zum Wehrüben, so dass er bis zum Ende seiner Weiterbildung im März 2015 davon vermutlich NICHTS von alledem erledigt hätte und auf genau dem selben Stand wäre, wie wenn er sich in Geduld üben würde, nur eben als StUffz und nicht als Feldwebel, wie dann, wenn wenn er meinen Rat befolgt!
Der Stabsfeldwebel vom BAPersBw gab den Ratschlag nicht, weil er bis dorthin in Pension gegangen ist und die Arbeit dann von seinem Nachfolger gemacht werden muss, sondern weil es wirklich das beste ist, hier abzuwarten, bevor man überhastet irgendwelchen Mist macht, der hinterher recht komplizierte Auswirkungen haben kann!
ZitatAlso ... Ruhe bewahren, Schock bekämpfen!
Ja da bin ich grade dabei ;D
Da ich dieses Forum so ziemlich jeden Tag verfolge vertraue ich jetzt auf eure Aussagen, da ich von eurem Fachwissen sehr überzeugt bin!
Freunde mich jetzt mit dem Gedanken an, dass es erstmal nix wird und werde dann nur an den DVags/VVags teilnehmen. Da kann man bestimmt auch Kontakte knüpfen was dann für den späteren Zeitpunkt sicherlich von Nutzen sein kann.
ZitatWenn du (nach dem Verwaltungsfachwirt) zum Fw (vorl.) ernannt wirst, kommt noch eine Menge Arbeit auf dich zu
Ich habe nix anderes erwartet ;)
Aber eine Frage hätte ich noch: Wie viel vorher sollte ich denn die Bewerbung für die Übernahme in einen vorläufigen DG schreiben?
Nachdem die Bewerbung ohnehin nicht bearbeitet werden wird, so lange das Zeugnis über den Verwaltungsfachwirt nicht dabei ist, können Sie sich ein "vorher" im Prinzip schenken! Nehmen Sie nach der erfolgreichen Beendigung Ihrer Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt Kontakt mit dem BAPersBw auf und reichen Sie dann alle Unterlagen komplett ein. Das bewahrt Sie auch davor, dass die teile, die Sie eventuell vorher abgegeben haben, dann, wenn es so weit ist, irgendwo verloren gegangen sind! Warten Sie bis Sie das Zeugnis vorlegen können und reichen Sie alles auf einmal ein! Alles andere ist ohnehin nicht zielführend!
Jawohl, so verstanden!
Danke euch! :)
Zitat von: HCRenegade am 09. Januar 2013, 01:31:49
Nur mal als Hinweis:
Wenn du (nach dem Verwaltungsfachwirt) zum Fw (vorl.) ernannt wirst, kommt noch eine Menge Arbeit auf dich zu, voraussichtlich 24 WÜ-Tage in der Verwendung + Fw-LG (ohne Prüfung, drei bzw. sechs Wochen) und ggf. noch ein Fach-LG für deinen DP - und das alles innerhalb von drei jahren, sonst verfällt der DG.
Alsooooo - ich bin gerade zurück von der ersten Lehrgangswoche Uffz AMT, und der andere Zug in der Inspektion sind FwA, die auch den AMT machen müssen. Um diesen kommt er nicht herum, und mit dem 8 Wochen Lehrgang ist, wie mir vom Hörsaalleiter versichert wurde, Ende 2013 Schluss. Und ohne Prüfung?!? Wir haben Prüfungen... . Oder ist es so, das Reservisten nur teilnehmen müssen, aber das Prüfungsergebnis uninteressant ist? Da ist im mom eine Menge im Umbruch.
Als FA kann er aber auch die LG der anderen TSK besuchen, bei Lw + Marine sind das nur 3 Wochen LG + 3 Monate Fernlehrgang, IMHO das bessere System. Das wurde bei der Marine erst 2010 einegführt und bei der Lw auch in dieser Zeit, denke also nicht, dass sich das so bald ändern wird.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, muss man als Fw (vorl.) zwar am LG teilnehmen, aber es reicht reine Anwesenheit, da mWn in der Vorschrift steht, dass "Neckermann-Fw/Offz" keine Laufbahnprüfung ablegen müssen.
Zitat von: HCRenegade am 11. Januar 2013, 17:46:41
Als FA kann er aber auch die LG der anderen TSK besuchen, bei Lw + Marine sind das nur 3 Wochen LG + 3 Monate Fernlehrgang, IMHO das bessere System. Das wurde bei der Marine erst 2010 einegführt und bei der Lw auch in dieser Zeit, denke also nicht, dass sich das so bald ändern wird.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, muss man als Fw (vorl.) zwar am LG teilnehmen, aber es reicht reine Anwesenheit, da mWn in der Vorschrift steht, dass "Neckermann-Fw/Offz" keine Laufbahnprüfung ablegen müssen.
Würd mich mal interessieren, ob das für alle Neckermänner gilt. Wenn möglich, mit Quelle.
221. Für Reservistinnen und Reservisten, denen ein vorläufiger höherer
Dienstgrad verliehen worden ist, gelten folgende Grundsätze:
– Bis zur endgültigen Verleihung eines zunächst vorläufig verliehenen
Dienstgrades dürfen Reservistinnen und Reservisten nicht zu einem
anderen Dienstgrad der Reserve befördert werden.
– Reservistinnen und Reservisten mit vorläufigem höherem Offizieroder
Unteroffizierdienstgrad legen abweichend von Nr. 205 keine
Laufbahnprüfung ab.
Das sagt die ZdV 20/7 zur endgültigen Verleihung von vorläufig verliehenen DG.
Zitat von: LoggiSU am 11. Januar 2013, 22:08:40
221. Für Reservistinnen und Reservisten, denen ein vorläufiger höherer
Dienstgrad verliehen worden ist, gelten folgende Grundsätze:
– Reservistinnen und Reservisten mit vorläufigem höherem Offizieroder
Unteroffizierdienstgrad legen abweichend von Nr. 205 keine
Laufbahnprüfung ab.
Das sagt die ZdV 20/7 zur endgültigen Verleihung von vorläufig verliehenen DG.
Okay, ich fasse also zusammen: für SU vorl. d.R. keine Prüfung, keine Prämie. Dabeisein ist alles. Also steht am Ende des Lehrgangs nirgendwo eine Prüfungsnote, nur ´ne Beurteilung gibt es. Nunja, dann sehe ich dem Rest des Lehrgngs äusserst entspannt entgegen
Zitatam Ende des Lehrgangs nirgendwo eine Prüfungsnote
Verständiges Lesen ist ein Problem, oder?
Du wirst keine Laufbahnprüfung machen - aus Gründen der Leistungsbewertung aber alle Prüfungen vermutlich mitschreiben - und da macht es sich extrem schlecht, auch für die Beurteilung, wenn man "sich hängen lässt".
Welche Beurteilung? Der Laufbahnlehrgang wird nur mit einer Note, basierend aus mehreren Prüfungen, abgeschlossen.
Zitat von: HCRenegade am 12. Januar 2013, 12:38:09
Welche Beurteilung? Der Laufbahnlehrgang wird nur mit einer Note, basierend aus mehreren Prüfungen, abgeschlossen.
Bei Lehrgangsbeginn wurde explizit von Beurteilung gesprochen, sogar sehr ausführlich und auf Kriterien wie Leistungswillen und Leistungsbereitschaft hingewiesen.
Entweder handelt es sich dabei um "selektive Wahrnehmung" Deinerseits, Opa_Hagen, oder irgendwer hat Euch einen fürchterlichen Bockmist erzählt ;) !
Quelle für meinen Behauptung, mit der ich -wie immer ;D ! - ganz steil aus der Sonne komme:
ZDv 20/6, "Bestimmungen über die Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr", Abschnitt "VI. Beurteilungen von Reservistinnen und Reservisten", Ziffer 213:
Zitat"d. Eine Beurteilung ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn die Reservistinnen und Reservisten an einem Lehrgang mit Prüfung oder an einem bewerteten Lehrgang ohne Prüfung teilgenommen haben, für den ein ,,Lehrgangszeugnis, -nachweis, gleichzeitig Änderungsmeldung" ausgestellt wird."
Und Du wirst es nicht glauben, diese Ziffer trifft auf Deinen Fall zu, wie die Faust aufs Auge ;) !
Mag sein ,dass das beim Uffz-LG (Heer) so war, beim Btsm-LG wurde KEINE Beurteilung erstellt, da gab es nur ein Lehrgangszeugnis (Stand 2010).
Das wird auch nicht beim UL (Heer) so sein ;) ! Quelle: siehe oben!
Tommie, okay, Danke.
Ehrlich, es wurde uns genau so gesagt, nix falsch verstanden.
Werd mal den Chef drauf ansprechen nächste Woche. Ja, ich werd mir trotzdem weiter Mühe geben, dazu macht der Lg mir zuviel Spass;)
Opa_Hagen, wenn eine Beurteilung für einen Reservisten erforderlich ist, wird das BAPersBw eine anfodern ;) ! So einfach ist das! Quelle hierfür:ZDv 20/6, Ziffer 213!
Die einzige Frage an Deinen Chef muss daher lauten: Hat das BAPersBw eine Beurteilung für mich angefordert? Wenn die Antwort "Ja!" lautet, wird eine erstellt, wenn die Antwort "Nein!" lautet, sollte man den guten Mann fragen, warum er dann eine Anfertigen will? Lesen wird die nämlich keiner, höchtens in die Tonne kloppen, weil ... siehe oben!
Ach Jungs, ich schrieb zwar Beurteilung, meinte aber natürlich BeurteilungsBEITRAG - diese netten, ggf. warmen Sätze unter dem Lehrgangszeugnis.
Gibbet die nicht mehr?
Ich weiß nicht, wie man die "netten, ggf. warmen Sätze" unter dem Lehrgangszeugnis nennt, die es selbstverständlich noch geben kann, aber eines ist sicher: Sie heissen weder Beurteilung, noch Beurteilungsbeitrag, denn diese Begriffe sind durch die ZDv 20/6 eindeutig belegt und mit entsprechenden Formularen hinterlegt ;) !
Auf einem älteren Lehrgangszeugnis der Belegart 90/3 (BA 90/3) steht auf der Rückseite "Berechtigungen/Voraussetzungen/Beurteilungsvermerk gemäß ZDv 3/6 Nr. 301 (10) und oder Nr. 602 (2)"!
Ok, einigen wir uns also darauf, dass es einen Beurteilungsvermerk geben wird, aber keinen Beurteilungsbeitrag und schon gar keine Beurteilung nach ZDv 20/6 ) !
Beurteilungsvermerk dürfte das richtige Wort sein.
Und ich mein es gibt noch Aussagen mit Beurteilungscharakter.
Aber es dürfte klar sein, dass der Opa Hagen ein paar warme Worte zum Lehrgang bekommt und der InspChef (oder vergleichbar) dazu Noten aus Leistungsnachweisen heranzieht.
Die Noten selber werden wohl nicht aufgeführt und durch den Lehrgang kann man wohl nicht wegen schlechter Leistungen durchfallen.
ZitatBeurteilungsvermerk dürfte das richtige Wort sein.
Das ist richtig und muss auch so unter Bemerkungen im Lehrgangszeugnis stehen.
Also bei uns gab es nur ein Zeugnis mit der Gesamtnote und Einzelnoten - einBeurteilungstext o.ä. stand nicht auf dem Zeugnis.
Hallo nochmal,
möchte nicht extra nen neuen Thread aufmachen und denke das passt hier ebenfalls rein.
Ihr habt ja den Thread von Opa_Hagen verfolgt. Er schreibt dort:
ZitatAm Rande: wer sich als Resi für diesen (oder adäquat für FA AMT) interessiert: Die Lehrgänge laufen Ende 2013 aus... danach wird "richtig" 5 - 6 Monate ausgebildet. Wie man das als Resi stemmen soll, konnte mir an Schule keiner sagen. Dann wird wohl Schluss sein mit dieser Möglichkeit, als Resi an den AMT Lehrgang zu kommen.
Ist damit alles was ihr mir erzählt habt über den vorläufigen DG hinfällig?
Wie soll man als normaler Arbeitnehmer 5-6 Monate richtig ausgebildet werden ohne sich für die Zeit freistellen zu lassen? ???
Immer langsam mit den jungen Pferden ;) ! Dass die Lehrgänge anders strukturiert werden, heisst meines Wissens auch, dass man gerade über eine Neuordnung der Reservisten-Lehrgänge nachdenkt! Würde heissen, dass man eine Art "Fernlehrgang" mitmacht und bestimmte Präsenzeziten als Wehrübung hat, so wie dies bei der Luftwaffe bereits gehandhabt wird.
Sorry ;D
Ja so etwas hat mein FwRes mal angedeutet das die LW und die Marine das irgendwie anders handhaben als beim Heer. Zumindestens das mit dem Fernlehrgang.
Könntest du das mit den "Präsenszeiten als Wehrübung" etwas genauer erklären?
Da wirst du Teile von als Fernstudium zu Hause machen können. Und für bestimmte Teile wirst du dann zu einer Wehrübung einberufen. In der Zeit arbeitest du aber nicht normal in einer Einheit, sondern machst eben den Anwesenheitsteil des Lehrgangs.
Na ja, ein Fernlehrgan g hat eben Phasen, die im Fernstudium durchgeführt werden und Präsenzphasen! Und die Präsenzphasen werden dann basierend auf den Lerninhalten des Fernstudiums an den Schulen durchgeführt. Und das ganze geschieht dann eben in Form von z. B. zwei Wehrübungen a 2 Wochen (= 12 Wehrübungstage!). Und zum Schluß ist in der letzten Präsenzphase dann auch die Laufbahnprüfung!
Das klingt ja erstmal ziemlich ansprechend.
Aber ist es nicht sinnvoll, dass der Reservist während der WÜ auf seinem DP sitzt und da eingearbeitet wird anstatt nur Theorie zu lernen?
Laufbahnausbildung ist prinzipiel etwas anderes als Dienstpostenausbildung! Und auch jeder aktive Soldate macht seinen Feldwebel-Lehrgang nicht auf seinem DP sondern an einer der Schulen.
@ ResiOG -
hier wird von einem Laufbahnlehrgang mit LaufbahnPRÜFUNG gesprochen - so etwas macht man auf einem Dienstposten überhaupt NICHT.
Die Dienstpostenausbildung kommt dann noch DANACH - entweder als Lehrgang oder als Ausbildung am Arbeitsplatz.
Ahhh ja ok! Verstehe!
Werden die WÜ-Tage der Laufbahnausbildung für die Beförderung angerechnet?
Es heisst ja nicht, dass du nicht zusätzlich auf dem Dienstposten wehrüben kannst.
Zitat von: ResiOG am 12. Januar 2013, 18:21:53Werden die WÜ-Tage der Laufbahnausbildung für die Beförderung angerechnet?
Auf welche Beförderung denn? Bevor Sie die Laufbahnausbildung nicht absolviert haben, wird Ihnen der Dienstgrad Feldwebel nicht endgültig zuerkannt werden! Und ab der endgültigen Zuerkennung des Dienstgrades zählt die Zeit und die Wehrübungstage für die Beförderung zum Oberfeldwebel! Somit ist die einzig richtige Antwort auf Ihre Frage: Auf die Tage zur Beförderung zum Oberfeldwebel nicht, aber ohne diesen Laufbahnlehrgang werden Sie erst gar nicht Feldwebel endgültig!
OK korrigiere:
Werden die WÜ-Tage für die endgültige Ernennung zum FW angerechnet?
Für die endgültige Beförderung zum Feldwebel sind u. a. 24 Wehrübungstage notwendig, von denen 12 Tage am Stück sein müssen für einen Beurteilung! Während eines Laufbahnlehrgnages können Sie nicht beurteilt werden, also müssen die 12 Tage für die Beurteilung in einer separaten Wehrübung laufen. Aber auf die anderen notwendigen 12 Tage werden selbstverständlich auch die Tage der Laufbahnlehrgänge angerechnet!
Ok verstehe! Danke euch!
Sie haben jetzt auch langsam gemerkt, dass Ihr Vorhaben, in der Reserve ein wenig aufzusteigen, gar nicht so einfach ist, oder ;) ?
"Damals(TM)", als ich das gemacht habe, gab es noch die Feldwebel-Lehrgänge bei den HSchBtl, die z. T.in DVag und zum teil in WÜb durchgefährt wurden. Der Abschluß zum JägerFw war eine 12-Tages-Wehrübung, im Rahmen derer wir geprüft wurden. Kindergeburtstag war das auch nicht, aber machbar! Und dann kam die Anerkennung ziviler Qualifikationen und die vorläufigen Dienstgrade und alls Gedöns ...
Letztendlich bin ich froh, dass ich es auf die "normale" Art gemacht habe, denn das hat mir u. a. die ATB JgFw und die ATB ZgFhr verschafft, um die mich die Feldwebel "neuer Art" oft beneiden!
Der Laufbahnlehrgang wird nicht auf die 24 Tage angerechnet da man in dem moment nicht in der Verwendung übt. Auch wenn du mit vorl. DG nicht die Laufbahnprüfung brauchst, wirst du die Prüfungen dennoch mit machen und wirst benotet. Die Note taucht im Lg Zeugnis und später auch im PSBS auf. Zusätzlich gibt es auch ein Beurteilungsvermerk.
Gruß
SichSol
@ Tommie:
Ja das ist mir so langsam bewusst ;D
Dann haben wir jetzt zwei Aussagen die nicht zusammenpassen^^
Zitat von: Sicherungssoldat"s" am 12. Januar 2013, 19:12:32Der Laufbahnlehrgang wird nicht auf die 24 Tage angerechnet da man in dem moment nicht in der Verwendung übt.
Ganz steile Behauptung, die leider absolut nicht mit der ZDv 20/7, Ziffer 209, übereinstimmt:
Zitat"Wehrdienstleistungen sind auf die geforderte Wehrdienstdauer sowohl im bisherigen als auch im nächsthöheren Dienstgrad anzurechnen, wenn sie
– in der entsprechenden Beorderungsverwendung,
– in einer Verwendung, für die der Reservistin oder dem Reservisten die erforderliche ATN zuerkannt wurde oder
– im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung für eine Beorderungsverwendung
geleistet werden.
Anrechenbar ist der im Einberufungs- oder Heranziehungsbescheid festgesetzte Zeitraum. Bei verspätetem Dienstantritt oder vorzeitiger Beendigung eines Wehrdienstes rechnet die tatsächlich geleistete Wehrdienstzeit."
Und ein Laufbahnlehrgang ist
definitiv eine Ausbildung für die entsprechende Beorderungsverwendung und wird daher auf die 24 im vorläufigen Dienstgrad zu leistenden Wehrübungstage angerechnet, allerdings mit maximal 12 Tagen, weil die anderen 12 Tage eben beurteilt werden müssen, um den Dienstgrad endgültig zu bekommen! Sollte jemand versuchen, ihn nicht anzurechnen, kann man sich dagegen mit Erfolg beschweren! Aber das BAPersBw weiss das bestimmt und wird daher den lehrgang so anrechnen, wie die ZDv 20/7 das vorsieht ;) !
Zitat von: ResiOG am 12. Januar 2013, 19:20:27Dann haben wir jetzt zwei Aussagen die nicht zusammenpassen^^
Ich habe eine Aussage aus der Vorschrift, die zu meiner Version passt! Das reicht mir ;) ! Und den Rest entscheidet kein Sicherungssoldat, sondern der Bearbeiter im BAPersBw, der die Vorschrtiften auch kennt!
Ziffer 222 der ZDv 20/7 schränkt dies übrigens auch nicht ein ;) :
Zitat"Unabhängig von der rechtlichen Grundlage, die zur Verleihung eines vorläufigen höheren Dienstgrades führte, müssen für die endgültige Verleihung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
– Beorderung in der Verwendung, für die der vorläufige höhere Dienstgrad verliehen worden ist,
– Wehrdienstleistungen von mindestens 24 Tagen im vorläufigen höheren Dienstgrad und in der Verwendung, für die er verliehen worden ist. Davon sind wenigstens zwölf Tage als zusammenhängender Wehrdienst zu leisten,
– Nachweis der Eignung durch eine Beurteilung,
– erfolgreiche Teilnahme an einer der Verwendungs- und Dienstgradhöhe entsprechenden allgemeinmilitärischen Ausbildung (ohne Laufbahnprüfung) nach Maßgabe der Fü TSK/MilOrgBer,
– Zuerkennung der für die Beorderungsverwendung erforderlichen ATN."
Ok das ging fix. Damit ist die Sache wohl geklärt :)
ZitatIch habe eine Aussage aus der Vorschrift, die zu meiner Version passt! Das reicht mir ;) ! Und den Rest entscheidet kein Sicherungssoldat, sondern der Bearbeiter im BAPersBw, der die Vorschrtiften auch kennt!
Tja lieber Tommie dann haben sich 2 Leute bei der SDBW getäuscht als sie diese Ausage mir gegenüber trafen.Auch in der LoNo mit der Lg Zuweisung stand explizit das der Lg
nicht angerechnet wird.
Edit:
Zitat kenntlich gemacht
Tja, und wir hatten im letzten Jahr zwei Fälle, bei denen diese Lehrgänge ohne jedes Problem angerechnet wurden! Allerdings nur mir 12 der notwendigen 24 Wehrübungstage, weil die anderen 12 ja beurteilt werden müssen! Also irgendwie macht da die Aussage der SDBw gegenüber Ihnen und das Verhalten in unseren Fällen keinen richtigen Sinn!
Ach ja, mal abgesehen vom widersprüchlichen Verhalten des (Ex-) SDBw und des neuen BAPersBw, für das es genügend Beispiele gibt und das anscheinend immer wieder passiert, ist glaube ich das "Zusammenkratzen" der 24 Wehrübungstage das kleinste Problem bei der Zuerkennung des vorläufigen Dienstgrades. Ich würde mal sagen, dass man die locker zusammen bekommt innerhalb der Frist von drei Jahren!
Zitat von: Tommie am 12. Januar 2013, 19:20:53
Und ein Laufbahnlehrgang ist definitiv eine Ausbildung für die entsprechende Beorderungsverwendung und wird daher auf die 24 im vorläufigen Dienstgrad zu leistenden Wehrübungstage angerechnet, allerdings mit maximal 12 Tagen, weil die anderen 12 Tage eben beurteilt werden müssen, um den Dienstgrad endgültig zu bekommen! Sollte jemand versuchen, ihn nicht anzurechnen, kann man sich dagegen mit Erfolg beschweren! Aber das BAPersBw weiss das bestimmt und wird daher den lehrgang so anrechnen, wie die ZDv 20/7 das vorsieht ;) !
Inkorrekt, habe Ende Dez ein Schreiben von P erhalten, das explizit besagt, dass LG-Tage NICHT auf die 24 Tage angerechnet werden.
Das hatten wir allerdings schon, HCRenegade ;) ! Ich habe in zwei unserer Fälle erlebt, dass sie angerechnet wurden, und der Sicherungssoldat hat erlebt, dass dem nicht so war! Hier scheint es offensichtlich keine einheitliche Umsetzung der Richtlinien zu geben und die Anrechnung scheint vom Wissen bzw. Nichtwissen des Sachbearbeiters abhängig zu sein, was ich nicht gut finde! Ich werde da diese Tage mal nachhaken und fragen, was jetzt wirklich korrekt ist, natürlich ohne unsere Fälle im Nachhinein zu "verpetzen" ;) !
Allerdings stehe ich immer noch auf dem Standpunkt, dass die 24 anrechnungsfähigen Wehrübungstage nicht wirklich ein Problem darstellen, sofern der Kandidat hier ein wenig mitspielt. Sehr oft wird den Bewerbern schon von Seiten des Beorderungs-TrT angeboten, zur Beurteilung schon eine 4-wöchige Wehrübung am Stück zu machen, die dann ja 26 WÜb-Tage umfasst. Und oft wird dieses Angebot auch dankend angenommen, so dass es letztendlich ...egal sein dürfte, ob der Lehrgang angerechnet wird oder nicht, weil man ohnehin mehr Tage machen kann, als man zwingend benötigt.
wenn ich ddas richtig verstanden habe, sind in den besagten drei Jahren ja auch eventuelle LG zu absolvieren - wie wird das denn seitens P/SDBw gehandhabt, wenn die LG regelmäßig ausgebucht und deshalb nicht verfügbar sind?
Zitat von: Tommie am 12. Januar 2013, 19:20:53
Zitat– im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung für eine Beorderungsverwendung
geleistet werden.
Und ein Laufbahnlehrgang ist definitiv eine Ausbildung für die entsprechende Beorderungsverwendung [...]
Genau das müsste mit "P/SDBw" geklärt, ob eine Ausbildung auch wirklich einen Laufbahnlehrgang inkludiert.
Zitat von: HCRenegade am 13. Januar 2013, 11:39:44wie wird das denn seitens P/SDBw gehandhabt, wenn die LG regelmäßig ausgebucht und deshalb nicht verfügbar sind?
Ich werde im Laufe der nächsten Woche einen guten Freund im BAPersBw anrufen und ihn auch das fragen, genauso wie ich den Vorschlag von "MMG" aufgreife und die Anrechnung abkläre!
@ HCRenegade:Ich kann mir nicht vorstellen, dass man von Seiten des BAPersBw einen Bewerber sehenden Auges in die Dreijahresfrist hinein laufen lässt, wohl wissend, dass er den vorläufigen Dienstgrad innerhalb dieser drei Jahre mangels Lehrgangsangebot oder -platz gar nicht bestätigen und endgültig erhalten kann! Aber, wie gesagt, ich werde nachfragen ;) !
Zitat von: Tommie am 13. Januar 2013, 12:08:31Ich werde im Laufe der nächsten Woche einen guten Freund im BAPersBw anrufen und ihn auch das fragen, genauso wie ich den Vorschlag von "MMG" aufgreife und die Anrechnung abkläre!
Ok, ich habe in der vergangenen Woche mit einem Spezialisten beim BAPersBw gesprochen und folgendes Erfahren:
1. Für MMG: Laufbahnlehrgänge werden selbstverständlich angerechnet für die Tage zur Beförderung! Allerdings nur für die Kameraden, die auch eine Kaufbahnausbildung machen, also für ROA, RFA/RUA!
2. Für die Kameraden, die mit einem zunächst vorläufigen höheren Dienstgradbeordert wurden, hat man sich darauf geeinigt, dass die trotzdem zu absolvierenden Laufbahnlehrgänge
nicht auf die 24 notwendigen WÜb-Tage zur endgültigen Zuerkennung des Dienstgrades angerechnet werden. Man möchte sich ein möglichst genaues Bild von den Bewerbern machen und diese so oft wier möglich in der Truppe haben! In der Vergangenheit wurde dies nicht immer einheitlich umgesetzt, was sich aber jetzt "per order mufti" ändern soll ;) ! Eine einheitliche Richtlinie für alle Abteilungen des BAPersBw existiert bereits!
Damit muss ich feststellen, dass unsere beiden Kameraden wohl Glück gehabtr haben ;) !