Tag zusammen. dies soll eine frage an die jenigen welchen sein die sich wirklich gut damit auskennen....
Ich habe meine Bewerbung über meinen Wehrdienst Berater abgeschickt.leider haben da ein paar kleinere nachweise gefehlt die alles nur noch mehr in die Länge ziehen.
jetzt meine eigentliche frage. ich hatte in meiner Jugend zwei vergehen damit sozialstunden geahndet wurden.der eine Eintrag im internen netz der Polizei ist gelöscht da er schon über zehn Jahre drin war.das war fahren ohne Fahrerlaubnis.der zweite war ein Verstoß gegen das waffengesetz.war ein Tag vorm antritt zu meinem grundwehrdienst.dieser steht auch nicht im führungszeugniss allerdings im Polizei netz.
ich habe zwischenzeitlich eine sicherheitsüberprüfung vom Flughafen gemacht und diese ohne Probleme bestanden. ich Weiß zwar das es bei der Bw noch tiefer gesucht wird, aber es sollte eigentlich auch positiv ausfallen. jetzt meine frage.wie lange dauert diese Überprüfung Ca? mir würde gesagt das dies bis zu 6 Monaten dauert.ist das richtig? danke für die antworten im vorraus.
und bitte das Thema nicht verfehlen oder zu arg ausschweifen lassen wie es hier leider immer wieder vorkommt.
Bitte seine Sicherheitsüberprüfung klar von der Bewerbung trennen.
Wenn du einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wirst gibst du schlicht alles wahrheitsgetreu an nach dem du gefragt wirst und ergänzt es um Sachverhalte die deiner Meinung nach relevant sind. Dabei ist es völlig egal was wo in irgendwelchen Datenbeständen zu finden wäre.
Gruß Andi
Eine Sicherheitsüberprüfung beinhaltet auch Abfragen an Polizeidienststellen - damit werden auch Anzeigen / Vorkommnisse bekannt, die nicht zu einer Anklage / Verurteilung geführt haben.
Die "Sicherheitsüberprüfung" nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes ist in der Tiefe eine völlig andere Sache als die "Zuverlässigkeitsprüfung" für Beschäftigte in der Luftfahrt bzw. an Flughäfen.
Grunsätzliche Frage ist, welche Stufe der SÜ dir blüht?
SÜ 1, 2 oder 3?
Grundsätzlich wird im Rahmen der SÜ unabhängig von der Stufe eine Abfrage des Bundeszentralregisters vorgenommen, die wirklich unbeschränkt ist, siehe dazu § 41 BZRG. Weiterhin musst Du eine Sicherheitserklärung ausfüllen, falls Du verheiratest ist und in Anhängigkeit der SÜ-Stufe muss auch Deine Ehefrau eine Sicherheitserklärung abgeben.
Dann gilt selbst bei der SÜ 1 (einfache Sicherheitsüberprüfung):
Anfragen an das Bundeskriminalamt, die in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde und die Nachrichtendienste des Bundes (NADIS-Überprüfung).
Zusätzlich bei der SÜ 2 (erweiterte Sicherheitsüberprüfung):
Anfragen an die Polizeidienststellen der innegehabten Wohnsitze des Betroffenen, in der Regel beschränkt auf die letzten fünf Jahre, (bei bekannten Aufälligkeiten auch darüber hinaus),
Prüfung der Identität des Betroffenen.
Zusätzlich bei der SÜ 3 (§ 10 SÜG/erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen):
Bei der Sicherheitsüberprüfung nach § 10 befragt die mitwirkende Behörde zusätzlich von dem Betroffenen in seiner Sicherheitserklärung angegebene Referenzpersonen und weitere geeignete Auskunftspersonen, um zu prüfen, ob die Angaben des Betroffenen zutreffen und ob tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die auf ein Sicherheitsrisiko schließen lassen. Die Befragung der Referenz- und Auskunftspersonen kann für die die SÜ-durchführende Stelle wesentlich interessanter sein, als die sog. "harten" Fakten der Registerauskünfte, da es hier auch um "weiche" Faktoren geht.
Üblicherweise wird vor oder während der SÜ, da Du vorab in die Durchführung der SÜ einwilligen mußt, die Sicherheitserklärung übersandt, die man wirklich gründlich und vollständig ausfüllen sollte, anhand dieser mit Dir das sog. "Sicherheitsgespräch" geführt. Bei unvollständiger Sicherheitserklärung werden Dir dann nach Lust und Laune mehr oder minder höflich die Fragen erklärt und Deine Erklärungen dazu aufgenommen.
Eine SÜ 3 kann je nach Erreichbarkeit und Schnelligkeit der bearbeitenden Stelle zwischen 3 und 6 Monaten dauern. Der MAD nimmt als Auskunftspersonen gerne frühere militärische Vorgesetzte und/oder Kameraden.
Bei Vorliegen aller Registerauszüge incl. Polizeiauskunft, Deiner Sicherheitserklärung und ggf. der Befragungen von Referenz- und Auskunftspersonen, ergibt sich ein Bild Deines Charakters und Deiner persönlichen (Un-) Zuverlässigkeit und ggf. Erpressbarkeit bzw. Deiner Anfälligkeit für Anwerbeversuche eines anderen Dienstes, anhand dessen der MAD entscheidet, ob Du für eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit der Stufe 1, 2 oder 3 hinreichend geeignet bist.
Bei Bedenken wird keine Sicherheitsfreigabe erteilt und die zu übertragene sicherheitsempfindliche Tätigkeit kannst Du vergessen.
"Eigentlich" sollte Dir das auch Dein S 2 Offz oder S 2 Fw erklären können, da diese Ansprechpartner des MAD in den Dienststellen bzw. Bataillonen/Batterien etc. sind.
Da der TE ja scheinbar noch gar nicht beim Bund ist, ist da nichts mit S 2.
Ich vermute mal, es geht bisher nur um die normale Überprüfung auf Einstellungshinderungsgründe bei der Bewerbung und nicht um eine Sicherheitüberprüfung.
Wie kommst du darauf? Bei vielen Bewerbern wird im Zuge der Einplanung auch gleich eine SÜ eingeleitet, weil sie für den jeweiligen Dienstposten erforderlich ist.
danke Christof.das hat mir sehr geholfen. s2 bringt mir gar nichts da ich wiedereinsteller bin.werde aber am Montag mal meinen ehemaligen S2 kontaktieren.
ich würde mal sagen das es da schlimmeres gibt wie meine sogenannten "Jugendsünden".
mal sehen was da auf mich zu kommt.leider zieht sich da durch jetzt leider alles in die Länge.
und zum Thema Überprüfung für Flughafen angestellte.das wird in Frankfurt mittlerweile auch durch das BKA durchgeführt.zumindest wenn es ums Rollbahnsystem geht.
werde einfach mal hoffen das es relativ schnell geht und ich endlich wieder antreten darf.
sorry....Christoph
Zitat von: Andi am 08. März 2013, 12:41:55
Wenn du einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wirst gibst du schlicht alles wahrheitsgetreu an nach dem du gefragt wirst und ergänzt es um Sachverhalte die deiner Meinung nach relevant sind. Dabei ist es völlig egal was wo in irgendwelchen Datenbeständen zu finden wäre.
Das würde ich jetzt nicht so unterschreiben. Ich hatte anno dazumal in/nach der AGA auch eine Ü2 bekommen, ohne dass mich irgendjemand gefragt hatte.
Wie lange das gedauert hat, kann ich aber nicht genau sagen. Ein Kamerad hatte sie nicht bekommen und musste unseren Zug wieder verlassen. Das war nach vielleicht 3 Wochen (nagel mich aber bitte nicht auf die Zahl fest, das ganze ist inzwischen fast 13 Jahre her... ::) )
Zitat von: HG z.S. am 08. März 2013, 15:44:33
Das würde ich jetzt nicht so unterschreiben.
Brauchst du auch nicht, gibt ja Leute, die ein klein wenig mehr Ahnung haben, als du. :)
Zitat von: HG z.S. am 08. März 2013, 15:44:33
Ich hatte anno dazumal in/nach der AGA auch eine Ü2 bekommen, ohne dass mich irgendjemand gefragt hatte.
Klaro, die ganzen Formulare haben dann sicherlich auch andere für dich ausgefüllt...
Gruß Andi
Zitat von: Andi am 08. März 2013, 16:14:39
Klaro, die ganzen Formulare haben dann sicherlich auch andere für dich ausgefüllt...
OK, ich dachte jetzt primär an persönliche Gespräche - und davon gabs keine zu dem Thema.
Formulare haben wir zu Beginn der AGA gefühlte 3 Millionen ausgefüllt, da magst Du recht haben, dass diesbezüglich was dabei war, woran ich jetzt nicht gedacht habe... (12 Jahre sind 'ne lange Zeit und man wird nicht jünger... :-[)
Zitat von: Andi am 08. März 2013, 16:14:39
gibt ja Leute, die ein klein wenig mehr Ahnung haben, als du. :)
Danke übrigens, dass Du Aufgrund einer Aussage gleich meine Zurechnungsfähigkeit anzweifelst... :P
Zitat von: MacVo am 08. März 2013, 14:28:42
danke Christof.das hat mir sehr geholfen. s2 bringt mir gar nichts da ich wiedereinsteller bin.werde aber am Montag mal meinen ehemaligen S2 kontaktieren.
ich würde mal sagen das es da schlimmeres gibt wie meine sogenannten "Jugendsünden".
mal sehen was da auf mich zu kommt.leider zieht sich da durch jetzt leider alles in die Länge.
und zum Thema Überprüfung für Flughafen angestellte.das wird in Frankfurt mittlerweile auch durch das BKA durchgeführt.zumindest wenn es ums Rollbahnsystem geht.
werde einfach mal hoffen das es relativ schnell geht und ich endlich wieder antreten darf.
@MacVo
Für die in Luftfahrtunternehmen oder am Flughafen beschäftigten Personen wird eine "Zuverlässigkeitsprüfung" nach dem Luftverkehrssicherheitsgesetz durchgeführt. Damit soll "nur" verhindert werden, dass Personen dort Zugang haben, die Verbindung zu extremistischen Bestrebungen oder Personen iSd Bundesverfassungsschutzgesetzes bzw. den entsprechenden Gesetzen der Länder haben bzw. Zoll- bzw. Steuerstraftaten begangen haben.
Die Sicherheitsüberprüfung ist eine Maßnahme des personellen Geheimschutzes. Also vereinfacht gesagt, der Schutz von "Geheimnissen" (Verschlusssachen [VS]) vor dem Zugriff von fremden (Nachrichten-) Diensten durch Anwerbung bzw. Erpressung von Personen, die zu den "Geheimnissen" Zugang haben.
Die Sicherheitsüberprüfung dient der Einschätzung des Sicherheitsrisikos (Gefährdung) der Personen, die zum Umgang mit VS und Verwendung von VS, ermächtigt werden sollen. Dabei geht es um die Erpressbarkeit wegen Dingen in der Vergangenheit bzw. in der Vergangenheit gezeigten Verhaltensweisen (die ich zur Anwerbung zum Dienst einer "Fremden Macht" verwenden könnte), der Anfälligkeit für Überschuldung sowie das Risiko einer Erpressbarkeit, wegen Verbindungen ins Ausland, insbesondere in Staaten die auf der sog. "Staatenlisten" des BMI stehen.
Der Geheimhaltungsgrad der VS bestimmt auch die SÜ-Stufe. Wobei Personen die beim MAD, BND, BfV und den LfV und den meisten Staatsschutzkommissariaten arbeiten, automatisch eine SÜ 3 erhalten, da Sie generell einen Zugang zu vielen VS haben.
Die SÜ hat eine völlig andere Zielrichtung (personeller Geheimschutz) als die "Zuverlässigkeitsprüfung".
Hallo,
Ich habe eine Frage zu der SÜ.Und zwar würde ich gerne wissen ob die jeder bekommt.
Oder nur bestimmte Personen.
Auf dem Blatt Druckansicht für den Dienstposten: Gef. Sicherheitsstufe steht nichts. In der Auffoderung zum
Dienstantritt Blatt Eröffnungsvermerk/Belehrung : Ich wurde heute darüber belehrt, dass für mich bei der Einplanug/ Einstellung als Soldat auf Zeit in einer Sicherheitsrelevanten Verwendung eine Sicherheitsüberprüfung eingeleitet werden muss. Die Einplanung, wie auch die Aufforderung zum Dienstantritt/ Einberufung zu einer Eigungsübung erfolgen deshalb unter dem ausdrücklichen Hinweis des Vorbehaltes eines positven Abschlusses der Sicherheitsüberprüfung. Sollte diese Überprüfung negativ ausfallen, so hat dies die Aufhebung der Einplanung und Aufforderung zum Diensteintritt/ Einberufung zu einer Eignungsübung und damit die Ablehnung der Bewerbung zu Folge.Diese Kästchen ist auch nicht angekreuzt
.Heisst das , dass ich keine Sicherheitsüberprüfung bekomme.Wenn das eventuell hilfreich ist. Werde als SAZ4 und als Ladeschütze Loe2 eingepalnt bei einem Truppenübungsplatz.
Vielen Dank für Antworten
Nein, eine SÜ bekommt nicht jeder. Das verbietet schon der Grundsatz der "Datensparsamkeit" und das SÜG. Eine SÜ wird nur durchgeführt, wenn eine "sicherheitsempfindliche" Tätigkeit wahrgenommen werden soll. Wer legt die "Sicherheitsempfindliche Tätigkeit" fest? ==> Die Möglichkeit des Umgangs mit Verschlusssachen, der VS-Einstufung mind. "VS-Vertraulich / Amtlich geheimgehalten" beträgt oder der Zugang zu sog. "Kritischer Infrastruktur".
Ein Ladeschütze Leo 2 wird wohl kaum Zugang zu "VS-Vertraulich" haben, daher keine SÜ ...
So ist es. Ob Du eine SÜ bekommst und in welche Stufe hängt also primär von Deiner zukünftigen Verwendung ab.
Okay danke euch.
Dachte frage mal einfach.
In meinen Unterlagen habe ich wegen einer Sü nichts finden können. Also alle Kästchen waren nicht angekreuzt.
Mein Kumpel ist bei der Marine. Für die Wasserversorgung zuständig. Und meinte zu mir jeder soldat wird überprüft. Er sagte ein panzer ist VS .
Deswegeb dachte frage ich einfach bei euch mal nach.
Wasserversorgung = kritische Infrastruktur ;) Schütte eine Ladung gentechnisch veränderter Darmkeime oder Thyphuserreger in Trinkwasser und Du hast eine wunderbare Seuche.
Nicht der Panzer ist Verschlusssache, sondern seine Konstruktionspläne sowie Baupläne der im Leo 2 verbauten Instrumente u. A..
Okay da hast du recht .
soweit habe ich jetzt nicht gedacht.erscheint logisch mit der wasseraufbereitung. ;) :)
Als Mannschafter Ladeschütze eingeplant. Da werde icj wohl kaum in VS sachen Einsicht bekommen.
Ist die bordkanone nicht auch eine vs sache?
Obwohl einfach nicht verrückt machen. Habe ja in meinen Unterlagen keinen hinwies auf eine SÜ.
Sorry für die vielen fragen Christoph ;)
Die Bordkanone wirst Du kaum als "Baugruppe" ohne Werkzeug und Kran aus dem Turm ausbauen können ;) Auch da gilt, nur der Plan und die Ausführungsbeschreibungen sowie die verwendeten Materialien sind Verschlusssache.
Genau, einfach nicht verrückt machen. Wenn eine SÜ durchgeführt werden soll, bekommst Du das schriftlich.
Ich merke schon ich denke zu umständlich.
Und über zuviele Ecken ;) :D
Eine frage habe ich aber noch ;D
Wahrscheinlich höre ich einfach zu doll auf andere.
Und das jeder eine SÜ1 bekommt bei dienstantritt stimmt das.
Mehr frage ich dann auch nicht :) ;) ;)
Nein, stimmt nicht. Es wird ein Führungszeugnis gefordert. Bei Mannschaftsdienstgraden sogar nur das "allgemeine" Führungszeugnis für Jedermann.
Ich danke dir.
Woher weißt du das alles?
Ich weiß schon wieder eine frage :) ;) :P
Zitat von: nachteule28 am 02. September 2013, 11:57:38
Ich merke schon ich denke zu umständlich.
Und über zuviele Ecken ;) :D
Eine frage habe ich aber noch ;D
Wahrscheinlich höre ich einfach zu doll auf andere.
Und das jeder eine SÜ1 bekommt bei dienstantritt stimmt das.
Mehr frage ich dann auch nicht :) ;) ;)
Wo ist nun die Frage? Dass nicht bei jedem Rekruten eine SÜD eingeleitet wird wurde doch schon weit vorne beantwortet.
Zitat von: nachteule28 am 02. September 2013, 12:07:23
Ich danke dir.
Woher weißt du das alles?
Ich weiß schon wieder eine frage :) ;) :P
Ich hatte beruflich mit Sicherheitsüberprüfungen zu tun und Kollegen im militärischen Bereich, die die SÜ bearbeitet haben.
Eine Ü1 befugt zur Einsicht von "VS-Vertraulich" und ist also schon mehr, als jeder Soldat darf/braucht. "VS-NfD" darf jeder Soldat und dafür braucht man keine Ü1.
Habe eben in einem Flyer zum Wehrdienst gelesen dass grundsätzlich jeder einer solchen unterzogen wird
Man soll einen Fragebogen ausfüllen und dieser in seiner GA Einheit abgeben.
Ist dass die Sü wie man sie für spezielle Posten bekommt oder eine generelle Abfrage .. ?
Blicke da nicht so ganz durch
Flyer war die PDF. Von www.Bundeswehr-Karriere.de
Hoffe auf Aufklärung :)
ZitatHoffe auf Aufklärung
Dann klären Sie uns doch bitte mal auf, welchen "Flyer" Sie da genau meinen. Die komplette Seite wird mit Sicherheit niemand für Sie danach durchsuchen. ;)
Der Fleier hiess Freiwillig Dienen...
Der Text "Sicherheitsprüfung" wurde auf den hinteren Seiten erklärt unter der Kategorie Erklärung Begriffe. Wenn das nicht reicht schicke ich später einen Screenshot da ich zur Zeit unterwegs bin.
Gefunden. Die Broschüre scheint mir veraltet zu sein. Zum Einen habe ich davon hier noch nichts gelesen und zum Anderen wird da noch von Kreiswehersatzamt geschrieben und die gibt es ja nun schon eine Weile nicht mehr. Ist aber nur meine Meinung, ich lasse mich da auch gerne korrigieren.
Stimmt .... Darauf hätte ich aber auch kommen können, habe mein Beratungsgespräch am Do. nämlich im Beratungsbüro...
Soviel zum "verstehenden Lesen" :D ...
Nunja, bin trotzdem gespannt ob noch weitere Meinungen dazu kommen, wobei ihre Antwort als ehemaliger Spieß so schnell natürlich Gold wert war.
*Karrierebüro
Es wird in der Tat nur anlassbezogen (also wenn für den Dienstposten gefordert) gemacht. Das aber dann auch ggf. schon vor Dienstantritt (z.B. für Soldaten in Büchel oder anderen Flugplätzen).
Okay für Büchel leuchtet mir das ein ... Aber ich kann mir schlecht vorstellen dass es für einen FWDLer viele Dienstposten gibt dir er besetzten kann die eine SÜ erfordern...
Liege ich da richtig ?
Definiere "viele"? Die Frage ist irgendwie sinnbefreit. Es kommt doch uf deinen Dienstposten an, die anderen sind völlig uninteressant.
Und auch die Sicherheitsüberprüfung tut nicht weh, zumindest wenn man nichts zu verbergen hat.
Von daher verstehe ich die Intensität deiner Frage nicht.
Ist halt eine ungewohnte Situation zu wissen dass jmd das eigene Leben evtl mal komplett durchleuchtet.
Aber ich denke ich sollte mir nicht den Kopf über Eier zerbrechen die noch gar nicht gelegt sind...
Bis dahin vergeht noch soo viel Zeit :-P
Bei der Marine gibt es etliche Verwendungsreihe, in denen alle eine SÜ benötigen.
Zum Beispiel Radar-, Sonar-, Navigation- oder Funkgasten, da sie alle mit NATO Vorschriften arbeiten.
Und in diesen Verwendungsreihe gibt es auch FWDL.
Dazu eine Frage.
Wenn man eingestellt wird ohne Sicherheitsüberprüfung und man im nach hinein überprüft wird warum auch immer muss man dann Straftaten erneut angeben ?
Selbstverständlich. Das steht aber dann auch in dem Erläuterungsblatt und bei Unklarheiten kann man auch um ein Gespräch mit dem S2 oder dem MAD bitten.
Wie sieht das aus wenn man am Anfangs in seiner Bewerbung sachen nicht angegeben hat und die erst bei der Sicherheitsüberprüfung angibt?
Das kann von nix bis zur Entlassung alles nach sich ziehen.
Was wären das denn für "Sachen"? ::)
Dann könnte der Verdacht des Einstellungsbetrugs im Raum stehen.
Fahrlässige Körperverletzung steht nicht im FZ deswegen nicht angegeben!
Bei éiner Sicherheitsüberprüfung würde ich das natürlich angeben!
Und wie sieht es aus mit Eintragungen im Erziehungsregister muss ich die auch angeben da habe ich mehrere Körperverletzungen aber keine schwere oder gefährliche ?
Achja und nehmen wir mal an sie entlassen mich nicht und finden diese vergehen bekomme ich dann nur den vorgesehenen Dienstposten nicht der die Sicherheitsüberprüfung benötigt und alles bleibt beim alten oder was passiert dann ?
Was hält der MAD von Körperverletzungsdelikten innerhalb eines Dienstposten der eben diese Sicherheitsüberprüfung benötigt ? Ich mein zugang zu Vertraulichen Daten usw. kann man ja nicht verneinen wegen einer Körperverletzung ?
Zitat von: KlausP am 20. Januar 2015, 17:32:55
Dann könnte der Verdacht des Einstellungsbetrugs im Raum stehen.
Wenn auf Grund der Körperverletzungen generelle Zweifel an deiner Rechtstreue bestehen, dann wohl.
Es kommt darauf an, was in den Vordrucken gefordert und erläutert ist (unbedingt Erläuterungsblatt beachten!). Im aktuellen Bewerbungsbogen steht z.B., dass Eintragungen im Erziehungsregister nicht angegeben werden müssen. Das kann im Vordruck für die Sicherheitsüberprüfung schon wieder ganz anders sein. Also immer schön das "Kleingedruckte" lesen ... und verstehen!
Wenn man alles angibt ist man auf Nummer sicher und erlebt später nicht das böse erwachen.
Okay, danke !
Wie sieht es denn mit einem eingestellten Ermittlungsverfahren, was bei der Bewerbung angegeben wurde, aus?
Person A hat sich beworben, hat alles soweit bestanden und wurde eingeplant. Die Person hat im Anschluss an das Verfahren Kontakt mit dem KC aufgenommen und die Situation mit dem eingestellten Verfahren geschildert. Person A wurde gesagt, dass die Einstellung des Verfahrens keine Folgen hat und sie es für die Akten nachreichen solle. Ca. 4 Monate danach bekommt Person A die Unterlagen mit Verpflichtungserklärung usw.
Nun sieht der geplante Dienstposten eine sü2 vor, bei der das bekannte Verfahren wieder auftaucht. Person A hat die Formulare für die Sicherheitsüberprüfung noch nicht erhalten, wird aber angesprochenes Verfahren dort nochmals angeben.
Kann Person A dadurch ein negatives Ergebnis bei der Sicherheitsüberprüfung bekommen? Die Person hat ja nicht versucht es zu verheimlichen und sonst eine "weiße Weste".
Grüße, Marc
Es kann höchstens dazu führen, dass du keine SÜ2 bekommst. Aber das wird der MAD beurteilen anhand der Sache. Allerdings halte ich das für eher unwahrscheinlich.
Für die Zukunft:
ZitatPerson A wurde gesagt, dass die Einstellung des Verfahrens keine Folgen hat
Mir wäre das zu dünn. ich würde auch nicht anrufen und nachfragen, sondern einen Brief schreiben und hinschicken m.d.B. um schriftl. Rückantwort. Wenns denn dann Probleme gibt, kann sich keiner mehr genau erinnern, was wer wie gesagt hat.
Da ich selbst den Anspruch an mich setze, dass alles zeitnah und am besten sofort erledigt wird, habe ich mich jetzt mal mit der Sache Personalfeldwebel und Sicherheitsüberprüfung auseinandergesetzt. Ich gehe davon aus, dass ich, um mit persönlichen Daten und Verschlusssachen arbeiten zu dürfen, einer SÜ-2 o. sogar SÜ-3 auf Grund Dienstposten in einem EloKaBtl. unterzogen werde?!
Ich habe mir aus diesem Grund die Unterlagen bereits ausgedruckt, ausgefüllt und von meiner Frau und mir unterzeichnen lassen.
Wenn ich am 04.04.2016 meinen Feldwebelanwärterlehrgang beginnen, wann und wo gebe ich denn den Bogen für die SÜ ab?
Oder soll ich ihn in den Schreibtisch legen und dann bei Aufforderung "rausholen"?
Der Sicherheitsbeauftrage der Einstellungseinheit müsste da auf euch zu kommen (wenn er seiner Verantwortung nachkommt).
Danke Ihnen Ralf, dann werde ich mal gespannt bleiben. :-)
Du kannst die Sü ja mal mitnehmen, und falls du dazu aufgefordert wirst abgeben. Vorher würde ich niemanden damit "belästigen".
PersDat und Verschlusssachen sind nämlich grundverschiedene Dinge, die nicht so viel miteinander zu tun haben.
MkG
Zebra
Zitat von: Fachdiener am 02. März 2016, 13:42:55
Da ich selbst den Anspruch an mich setze, dass alles zeitnah und am besten sofort erledigt wird, habe ich mich jetzt mal mit der Sache Personalfeldwebel und Sicherheitsüberprüfung auseinandergesetzt. Ich gehe davon aus, dass ich, um mit persönlichen Daten und Verschlusssachen arbeiten zu dürfen, einer SÜ-2 o. sogar SÜ-3 auf Grund Dienstposten in einem EloKaBtl. unterzogen werde?!
Ich habe mir aus diesem Grund die Unterlagen bereits ausgedruckt, ausgefüllt und von meiner Frau und mir unterzeichnen lassen.
Wenn ich am 04.04.2016 meinen Feldwebelanwärterlehrgang beginnen, wann und wo gebe ich denn den Bogen für die SÜ ab?
Oder soll ich ihn in den Schreibtisch legen und dann bei Aufforderung "rausholen"?
Es ist eher unwahrscheinlich, dass Du als PersFw eine SÜ brauchst. Wie schon angemerkt PersDat und vertrauliche / geheime, etc. Sachen sind unterschiedlich.
Man kann das wirklich nicht pauschal sagen. Es gibt PersFw, die zwar keine SÜ2-Dinge bearbeiten, aber in Bereichen eingesetzt werden, die man nur damit betreten darf. Bei uns muss jeder eine SÜ2 haben und da sind so um die 60 PersFw/PersOrgFw und bis auf 3 DP bzw. deren Aufträge habe ich noch von keinem Dinge gesehen, die nur vage in die Region geheimhaltungspflichtig gehen.
Dessen bin ich mir bewusst, aber das hat weniger mit den Daten zu tun, die diese PersFw bearbeiten sondern in welchen Gebäuden sie sitzen. Stichwort Sabotageschutz, etc.
Bevor ich jetzt einen neuen Thread eröffne, weiß jemand zufällig wie das mit platzverweisen inkl. Der aufnahme von Personalien und 2. Mit ingewahrsamnahne durch Polizei wegen Trunkenheit und Unterbringung (inkl. Abtransport) in einer Gemeinschaftsausnüchterungszelle auf der wache für einige wenige Stunden ohne übernachtung aussieht? Wird sowas dokumentiert sodass es für eine sü relevant werden könnte? Also dass sie eben Einsicht in dieseinem Akten fordern in denen dieses Fehlverhalten dokumentiert ist?
Ja, es wird dokumentiert, und Ja, je nach Stufe der SÜ ist das Gegenstand der Überprüfung.
Beide "delikte" oder nur letzterer (ausnüchterungszelle)?
Und wie sieht es mit Löschung dieser delikte aus? Wird sowas nach einigen Jahren aus den Akten der Polizei gestrichen, sodass ich eine weiße Weste habe?
Und inwiefern wirkt sich die Tatsache dass es "Gegenstand" der sü ist auf den Sü Status aus? Bekommt man dann bspw. Eine sü3 schon gar nicht mehr wegen solch einem Delikt, oder ist das einzelfall Sache wo man 'diskutieren' darf, manchmal kann man für solche delikte ja noch nicht mal so viel.
Und konkret: bei welcher stufe der sü wird sowas gegenstand?
Lesen Sie doch einfach mal im Sicherheitsüberprüfungsgesetz.
Einverstanden, auch wenn ich keinen Zweifel daran habe die relevanten Paragraphen zu finden und Diese zu interpretieren, so würde es mir einige Mühe ersparen wenn sie mir sagen an welcher Stelle ich ungefähr suchen muss, vorausgesetzt sie wissen das?
Ich komme dann nachter nochmal auf sie zurück damit sie meine gewonnen Erkenntnisse bestätigen können.
So, nachdem ich nun die relevanten Paragrafen dieses gesetztes durch gelesen habe bin ich wie erwartet nicht viel Schlauer als vorher. Viel mehr als das was christoph1972 auf Seite 1 dieses threads geschrieben hat steht dort auch nicht was mich weiterbringen könnte.
Ich weiß ja noch nicht mal wo solche Delikte dokumentiert werden. Das steht wie zu erwarten natürlich nicht in besaltem gesetz. Wenn ich das wüsste könnte ich die Frage nach der Stufe in der sowas relevant wird erfahren, aber aufgrund von logischem Menschenverstand nehmen ich mal an ab bzw. Auf Stufe 2 respektive 3?
Inwiefern solche Delikte allerdings ausschlaggebend sind kann mir dieses Gesetz wie anzunehmen was allerdings nicht weiterhelfen.
Falls Sie also keinen anderen Tipp mehr haben muss mir wohl jemand anderes Auskunft auf meine zuvor formulierten fragen geben, ich selbst kann es jedenfalls nicht.
Versuchen Sie es mal mit Paragraph 12.
Die zuständige Polizeidienststelle wird den Aufenthalt schon dokumentiert haben.
Den 12er hatte ich auch schon Gelesen, allerdings hat mich der nicht viel weiter gebracht, der beschreibt nur das was christoph1972 auf Seite 1 schon ausführlich beschrieben hat: nämlich die maßnahmen nach sicherheitsstufe. Interessanter ist da der Paragraph 14 i.v.m. Paragraph 5 abs. 1 Satz 1 und satz 3. Mir geht es ja darum wie so ein delikt ausgelegt wird und dazu sagt dieses gesetzt nun mal nichts. Inwieweit der Vorfall mit der ausnüchterungszelle gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstößt oder Anlass zu zweifeln an meiner Zuverlässigkeit gibt, kann man pauschal mithilfe dieses Gesetzes nunmal nicht beurteilen. Der 14 Absatz 3 sagt "
3) Die zuständige Stelle entscheidet, ob ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit des Betroffenen entgegensteht.Die Bewertung der übermittelten Erkenntnisse erfolgt auf Grund einer am Zweck der Sicherheitsüberprüfung orientierten Gesamtwürdigung des Einzelfalles, insbesondere im Hinblick auf die vorgesehene Tätigkeit. [...]"
"Die Bewertung der übermittelten Erkenntnisse erfolgt auf Grund einer am Zweck der Sicherheitsüberprüfung orientierten Gesamtwürdigung des Einzelfalles"
Ist jetzt eben die Frage wie dieser Einzelfall "gewürdigt" (bzw. Meine person unter Berücksichtigung der sicherheitsrisiken wenn es denn überhaupt welche sind und nicht nur Sicherheitheits erhebliche 'Erkenntnisse") wird ...
Wie gesagt kann man jetzt viel in so ein Gesetz hineininterpretieren was die Auslegung angeht, dort steht ja auch eigentlich dass es einzelfall abhängig ist.
Dachte vielleicht dass Christoph da Erfahrungswerte hat wenn er da "so nah" dran war (beruflich damit zu tun hatte), oder vielleicht auch jmd. Anders?
Was allerdings interessant im 12er ist ist Absatz 2 Satz 1:
"Anfragen an die Polizeidienststellen der innegehabten Wohnsitze des Betroffenen, in der Regel beschränkt auf die letzten fünf Jahre"
"I.d.r. Fünf Jahre" - ist nur wieder die Frage was "die Regel" ist, und wieso es Ausnahmen von der Regel gibt. Und um die 5 Jahre geht es ja erstmal nicht, wenn sowas nochmal vorkommt und die sü in 4 Jahren ist ist die frage der Auslegung eines solchen deliktes ja wieder ganz aktuell, ich will ja die Hintergründe verstehen auch wenn es mich vielleicht in ein paar Jahren nicht mehr betrifft weil meine Taten dann möglicherweise nie entdeckt werden wenn ich mehrere Wohnsitze hatte.
Die von Ihnen gesuchten Antworten werden Sie vermutlich im Netz nicht finden und auch hier nicht bekommen.
Der MAD (die "zuständige Stelle") wird das in Würdigung der Gesamtumstände entscheiden. Dass beide "Vorbelastungen" kein Pluspunkt sind, dürfte klar sein. Ob es dennoch reicht, werden Sie abwarten müssen.
Evtl. noch als kleines Beispiel für die "Gesamtumstände": Man wird sicher auf den Kontext eines Platzverweises schauen. Im Zusammenhang mit einer extremistischen Demo z.B. mag das sicher kritisch gesehen werden.
Also nur mal so zur Info, ich bin (noch) nicht bei der bw, und demnach steht das in den Sternen ob ich jemals überhaupt einer erweiterten sicherheitsüberprüfung unterzogen werde.
Ich merke auch gerade dass ich da vermutlich etwas durcheinander geschmissen habe, da ich etwas von stabsdienst s2 gelesen und ich dachte das heisst man müsste eine sicherheitsüberprüfung der Stufe 2 für diesen Dienst haben, habe aber gerade gemerkt dass das nur der Stabsdienstbereich ist, gegliedert nach 'Einsatzgebieten'.
Hatte mich einfach nur mal interessiert, und ja klar sind es keine plus Punkte. In 5 Jahren und sogar schon früher sollte das aber eigentlich eh keinen mehr interessieren weil angenommen ich bin gestern eine ganze ecke entfernt umgezogen, wird man sich ja nur die Akten zu meiner person von der polizeidienststelle in meiner unmittelbaren umgebung anschauen. Und solange die Polizeidienststellen das Intern machen (das suggeriert das Gesetz zumindestens) wird niemand davon Wind kriegen. Und nein hatte nichts mit einer Demo zu tun, sondern einem Besuch beim Karneval in Köln, und wenn man dort bei den falschen leuten steht die man gar nicht kennt und die Stoff konsumieren ist man direkt mit gefangen mit gehangen. Ich denke aber auch mal dass die das einem dann auch erstmal so glauben müssen, da die Polizei Ansich wahrscheinlich nicht grossartig Gründe 'anlegt' wenn sie platzverweise erteilt?
Zitat von: Ostsee am 18. März 2016, 01:06:53
In 5 Jahren und sogar schon früher sollte das aber eigentlich eh keinen mehr interessieren weil angenommen ich bin gestern eine ganze ecke entfernt umgezogen, wird man sich ja nur die Akten zu meiner person von der polizeidienststelle in meiner unmittelbaren umgebung anschauen. Und solange die Polizeidienststellen das Intern machen (das suggeriert das Gesetz zumindestens) wird niemand davon Wind kriegen. Und nein hatte nichts mit einer Demo zu tun, sondern einem Besuch beim Karneval in Köln, und wenn man dort bei den falschen leuten steht die man gar nicht kennt und die Stoff konsumieren ist man direkt mit gefangen mit gehangen. Ich denke aber auch mal dass die das einem dann auch erstmal so glauben müssen, da die Polizei Ansich wahrscheinlich nicht grossartig Gründe 'anlegt' wenn sie platzverweise erteilt?
DAS ist komplett naiv! Und natürlich muss man Ihnen gar nichts glauben.
Aber, und das könnte die gute Nachricht sein, wenn Sie Stabsdienstsoldat werden, dürfte sich ein DP finden lassen, für den keine SÜ erforderlich ist, schätze ich. Wenn auch nicht als S2.
Das ist überhaupt nicht naiv, denn weder sie noch Ich wissen nicht definitiv wie die Polizei sowas dokumentiert und Speichert und wie die Übermittlung an den Mad erfolgt oder inwiefern der mad Einsicht in die Akten hat. Wenn es wirklich so ist dass nur die letzten 5 Jahre abgefragt werden und alles davor nicht übermittelt wird und der mad auch sonst keine Einsicht in sowas hat dann ist es so wie ich gesagt habe: es wird keiner Wind davon bekommen. Aber es bringt wenig darüber zu Fachsimpeln wie sowas übermittelt wird und b) wenn es denn übermittelt wird, im Sinne von "Erwähnung finden", bewertet wird. Ich habe nicht gesagt dass es so sein muss. Wie gesagt wir wissen es nicht. Und klar wird es den mad interessieren wenn er so eine Information dann hat, daran habe ich keinen zweifel, nur inwiefern es Auswirkungen hat ist eine ganz andere Frage.
Das hört sich doch erstmal gut an. Falls man wegen solchen Delikten aufgrund derer man keinen ü-Status bekommt, wird man einfach für einen anderen dp eingeplant oder nicht?
Oh, Mann! Sie sind aber auch 'n schwieriger Patient. Wenn Sie keine Sicherheitsfreigabe kriegen ist das so und ungeschehen können Sie Ihre "Jugendsünden" nun mal nicht mehr machen. Irgendwann muss man auch mal erwachsen werden und zu der Sch**** stehen, die man mal gemacht hat. Und wenn Sie sich nicht sicher sind bei Ihren Angaben gibt es im Vordruck die Möglichkeit anzukreuzen, dass man um ein Gespräch bittet. Da kann man das dann nämlich erklären.
Ja oh mann. Lesen Sie mal Richtig. Ich bin nicht mal bei der Bundeswehr. Also ganz ruhig. Und was denn für "dazu stehen"? Ich würde wohl kaum darüber mit ihnen reden wenn ich nicht dazu stehen würde oder? Und wenn mich jemand danach fragt erzähle ich ihm genauso wenig Märchen wie ihnen. Das ist eben Nunmal die wahrheit: mit gehangen, mit gefangen, was diese eine Sache betrifft.
Wo ist denn dann das Problem? ???
5 Seiten wegen solcher Pillepalle. Himmel, hilf ...
Es gibt kein Problem.
Genau, vorallendingen weil ich ja auch der TE war und meine Beiträge nicht erst auf Seite 4 beginnen ... *Ironie off*
Es steht Ihnen selbst frei sich an der Diskussion zu beteiligen, in diesem sinne ... ;)
Zitat von: KlausP am 19. März 2016, 18:00:23
5 Seiten wegen solcher Pillepalle. Himmel, hilf ...
6 Seiten. Unter anderen wegen so geistreichen Post wie deinem.
@Ostsee: Der MAD ist ja nicht doof. Die Prüfen an Hand deiner Angaben und des Auszuges aus dem Melderegister, wo du mal gewohnt hast und fragen alle Polizeidienststellen ab.
Es kann sein, dass die Daten weg sind, es kann aber auch sein, dass die noch da sind.
Möglicherweise werden die Daten auch übermittelt, wenn sie älter als 5 Jahre sind.
Ob du damit dann deine Sicherheitsüberprüfung bekommst, bleibt abzuwarten. Das hängt möglicherweise auch davon ab, wie du dem MAD den Vorfall bzw vor allem dessen Aufarbeitung schildest und warum sowas (deiner Meinung nach) nicht wieder passieren kann.
Es gibt auch Posten für StDstSdt ohne Sicherheitsüberprüfung. Ob da dein Wunschstandort bei ist, bleibt abzuwarten.
Zitat von: Ostsee am 19. März 2016, 17:41:06
Das ist überhaupt nicht naiv, denn weder sie noch Ich wissen nicht definitiv wie die Polizei sowas dokumentiert und Speichert und wie die Übermittlung an den Mad erfolgt oder inwiefern der mad Einsicht in die Akten hat.
Doch, ich weiß das.
Möchten Sie uns vielleicht aufklären?
Selbstverständlich wird die Polizei das regelmäßig schriftlich festhalten. Und selbstverständlich wird sie das im Falle einer Anfrage auch mitteilen.
Das beantwortet zwar nicht die Frage nach dem "wie" und "inwiefern", aber ok.
Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass hier jemand, der mit Sicherheitsüberprüfungen befasst ist, sich dazu in einen privaten, öffentlichen Internetforum äußert.
Nein nicht wirklich :)
Deshalb ist hier nun auch genug Diskutiert und dicht.