Hallo zusammen,
Ich hab schon kurz rum geschaut aber nichts zu diesem Thema gefunden daher habe ich hier ein neues Thema eröffnet.
Meine Frage ist wie folgt ich bin seit 1. Oktober 2013 bei der Bundeswehr, möchte aber jetzt gerne kündigen beziehungsweise austreten aus privaten/familiären Gründen. Wie ich mitbekommen habe hat man ja ein halbes Jahr "Probezeit" da ich aber seit drei Monaten fast schon krank bin und man nicht austreten soll bevor die Verletzung verheilt ist,(habe ich so gesagt bekommen) habe ich vom Widerrufsrecht noch nicht gebrauch gemacht, jetzt meine Frage kann ich noch widerrufen oder muss ich jetzt wirklich die vier Jahre ausharren? Ich würde mich um eine schnelle Antwort freuen vielen Dank! PS. ich bin Wiedereinsteller.
Zitat von: Soldat310 am 12. Mai 2014, 16:21:11
Wie ich mitbekommen habe hat man ja ein halbes Jahr "Probezeit"
Zählen Sie doch einfach einmal vom 1. Oktober sechs Monate weiter ... ::)
Ob Sie als Wiedereinsteller überhaupt ein Widerrufsrecht hatten, sollte auf Ihrer Verpflichtungserklärung stehen, die Sie unterschrieben haben.
Hast Du schonmal auf die Uhr geschaut?
Seit dem 1. 10. 2013 sind mehr als 6 Monate vergangen, selbst wenn es eine "Probezeit" dieser Länge gegeben haben sollte, ist diese abgelaufen.
(Es bleibt KDV und Antrag auf Entlassung aus Gründen persönlicher Härte, die hier aber nicht geschildert wurden).
Übrigens wurde Ihnen genau das auch schon einmal erklärt und zwar
hier. Allmählich wundert mich nicht, dass Sie beim Gespräch mit dem Karriereberater so ziemlich nichts oder etwas völlig anderes verstanden haben.
Ich sags immer wieder: Selektive Wahrnehmung. :-\
Das war ja meine Frage da ich ja schon über sechs Monate bei der Bundeswehr bin, ob ich dann überhaupt noch austreten kann so einfach? Wie verläuft das dann mit den KDV Antrag beziehungsweise Gründen privater Härte? Ich entschuldige mich noch einmal vielmals falls ich Sachen doppelt gefragt habe aber manches ist für mich einfach nicht so verständlich/ ersichtlich wie es für manch anderer vielleicht sein mag! Daher gehe ich lieber auf Nummer sicher ihr ich irgendetwas falsches beantrage. Ich denke dafür sind diese Foren auch da damit man sich zu 100 % informieren kann. Denn wie ich schon mehrmals mitbekommen habe, durch andere Kameraden, wird einen im Karriere Center nicht alles so geschildert wie es wirklich ist! Ich danke trotzdem noch mal an allen für Ihre Antwort!
Zitat... Ich denke dafür sind diese Foren auch da damit man sich zu 100 % informieren kann. ...
Dazu sind erst einmal Ihre Vorgesetzten da. Die werden dafür bezahlt.
Ich möchte es aber anonym machen!
Das wird nicht gehen. Ohne mit Ihren Vorgesetzten auch nur den geringsten Kontakt aufzunehmen wird das nix.
Anonym kündigen? :o Meine Herren ... ::)
Wenn man schon alles hinwirft dann sollte man wenigstesn den Anstand haben das so zu machen wie es s ich gehört.
Zitat von: FS Jg am 12. Mai 2014, 17:02:58
Ich möchte es aber anonym machen!
Dann eben nicht. Was für'n Schwachfug.
Btw: Was ist eigentlich aus Ihrem Laufbahnwechsel in die Mannschaftslaufbahn geworden? Keinen Antrag gestellt? Antrag abgelehnt?
Mann, Mann, Kunden schickt das Arbeitsamt ...
Und wieder 'n Kandidat für die Ingo-Liste ...
Herr lass Hirn regnen....
Mit solchen Kommentaren beweisen Sie doch dass sie weniger Hirn haben als ich! Sie beweisen echt tolle Kameradschaft nach Paragraph 12 und nur so als Info nebenbei ich komme nicht vom Arbeitsamt ich hab zwei Ausbildung abgeschlossen und war selbstständig und erreichen Sie erst einmal das was ich in mein Leben schon erreicht habe! Sie beweisen gerade wie kleingeistig eigentlich sie sind und nicht ich! Wozu sind Sie denn eigentlich in diesem Forum wenn sie keine Antworten geben möchten auf diese Fragen! Ich wollte mich lediglich erst einmal bei jemanden neutralen informieren ehe ich zu meinen Spieß herantrete! Aber vielen Dank für Ihre Nachrichten! Sie zeigen einen wirklich wie schön die Bundeswehr ist :-D
PS. mit "das möchte ich anonym machen" meinte ich das ich mich erst mal anonym informieren möchte ehe ich an meinen Spieß herantrete und nicht anonym kündigen möchte!
DU bist eine Verpflichtung von 12 Jahren eingegangen. Freiwillig.
Ein Mann, ein Wort.
Du stehst nicht zu dieser Verpflichtung, spricht aber von Kameradschaft?
However: Du must mit Deinen Vorgesetzten sprechen, nur die können Dir helfen.
Verständnis Probleme?
Zitat von: Flexscan am 12. Mai 2014, 17:16:32
Herr lass Hirn regnen....
Na ja, manchmal trifft er eben um's Verrecken nicht ... ::)
Zitat... ich hab zwei Ausbildung abgeschlossen und war selbstständig und erreichen Sie erst einmal das was ich in mein Leben schon erreicht habe! ...
Ja, SaZ 12 feldwebellaufbahn hingeschmissen und jetzt SaZ 4 Mannschaften auf Hilfsarbeiter- oder, weil es besser klingt, Angelerntenniveau, wenn ich diesen Satz aus Ihrem Eingangsbeitrag richtig deute.
Zitat... oder muss ich jetzt wirklich die vier Jahre ausharren? ...
Selten so gelacht.
Danke für Ihre Hilfe, ich sehe dass ich hier keinerlei Hilfeleistung erwarten kann beziehungsweise Hilfestellung daher lasse ich es lieber ehe hier noch mehr Wörter fallen die hier eigentlich gar nicht hingehören! Ja ich habe mich bei der Bundeswehr verpflichtet "und natürlich wusste ich auf Anhieb was mich bei der Bundeswehr erwartet" (für diejenigen die es nicht checken das war Ironie!) und ich wusste auch was familiär bei mir passiert sind... natürlich sind sie alle Hellseher und wussten das vorher!
Dennoch bedanke ich mich bei Ihnen allen für Ihre "Hilfestellung" ich denke ich brauche ja auf keine weitere hoffen dennoch wünsche ich Ihnen viel Erfolg in Ihrer Karriere und ein schönes Leben das Ihnen all das Glück zuteil kommen mag das sie verdienen!
Zitat von: FS Jg am 12. Mai 2014, 17:52:57
Ja ich habe mich bei der Bundeswehr verpflichtet "und natürlich wusste ich auf Anhieb was mich bei der Bundeswehr erwartet" (für diejenigen die es nicht checken das war Ironie!)
Gerade als Wiedereinsteller sollte man wissen, was auf einen zukommt. Ansonsten gibt es extra ein 6-monatiges Widerrufsrecht, von dem man gebrauch machen kann. Wenn Sie mit falschen Vorstellungen eine solche Verpflichtung eingehen und/oder während der Widerrufsfrist es nicht schaffen, sich ein vernünftiges Bild zu machen, ist das nunmal Ihr Problem und kaum nachvollziehbar.
Zitat von: FS Jg am 12. Mai 2014, 17:52:57
und ich wusste auch was familiär bei mir passiert sind... natürlich sind sie alle Hellseher und wussten das vorher!
Da hier keiner weiß, was genau bei Ihnen familiär vorgefallen ist, kann man hierzu auch keinen weiteren Kommentar oder Hilfestellungen abgeben. Sollte es ein entsprechender Härtefall sein, könnte die Bundeswehr bzgl. Versetzung oder Dienstzeitverkürzung Ihnen entgegenkommen. Zunächst einmal ist das aber Ihr privates Problem, weches Sie mit Ihrer eingegangen Verpflichtung in Einklang bringen müssen. Sollten Sie dies nicht können, wurden Ihnen zwei Möglichkeiten aufgezeigt (KDV oder Härtefallantrag). Diese Anträge können allerdings auch abgelehnt werden. Nichtsdestotrotz sollte der erste Weg immer zum Vorgesetzten gehen und ihm das Problem schildern. Das scheinen Sie aber nicht verstanden zu haben.
Zitat von: FS Jg am 12. Mai 2014, 17:52:57
ich sehe dass ich hier keinerlei Hilfeleistung erwarten kann beziehungsweise Hilfestellung
Mal ganz blöd gefragt: Was sollen wir denn da machen?
Man unterschreibt eine Verpflichtungserklärung und hat dann eventuell eine Widerrufsfrist von sechs Monaten. Zudem war man bereits vorher Soldat und sollte den Job in etwa kennen. Dessen alles ungeachtet fällt es einem nach der Widerrufsfrist ein, dass man trotzdem nicht mehr möchte.
Einen Rechtsanspruch auf Entlassung gibt es spätestens jetzt nicht mehr! Da können wir auch nichts dran machen.
Was bleibt, ist mit seinen Vorgesetzten zu reden oder über mögliche Unzumutbarkeit die Bw zu verlassen. Das muss man aber schon selbst bzw. zumindest selbst begründen (für mich war und ist die Bw nämlich nicht unzumutbar!).
Und jetzt sind wir die blöden weil Sie nichts verstehen?! Vielen Dank auch!
Was hast du denn von Januar (deiner ersten Frage) bis jetzt gemacht? Damals hast du schon Tipps bekommen und sie wahrscheinlich nicht umgesetzt.
Du hast damals wie jetzt auch nicht beantwortet, ob du überhaupt Probezeit hattest (ich denke mal, du weißt es jetzt auch noch nicht genau).
Wenn du persönliche Gründe hast, stell einen Antrag und begründe ihn. Dann lebe mit der Entscheidung.