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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Janelup am 26. Juni 2014, 19:08:25

Titel: Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Janelup am 26. Juni 2014, 19:08:25
Hallöchen,

Mein Partner ist seit 6 Jahren bei der Bundeswehr und hat sich 2012 im Dienstsport einen Kreuzbandriss, Miniskusriss und einen Knorpelschaden zugezogen. Daraufhin wurde er zwei mal operiert und befindet sich zurzeit wieder in einer Reha. Also eher eine "never ending story". Der Knackpunkt ist aber, dass sein angestrebtes Ziel hinterher zur Polizei zu gehen nun aber aufgrund seiner Verletzung nicht mehr durchsetzbar ist. Aufgrund seiner Lehrgangsuntauglichkeit  und MSG Befreiung "verkümmert" er, mehr oder weniger, nur noch in der Kaserne. Von den beruflichen Aussichten, mit seiner "hochwertigen" Ausbildung (ZAW) als IT- Systemelektroniker, brauchen wir schon einmal gar nicht reden. Jetzt wollte er das Ganze ein wenig anders angehen und zog doch ein Studium in Erwähnung. Doch so einfach ist das Ganze mit einem Fachabitur wohl nicht und studieren kann man wohl nur das, was der Bundeswehr von nützen ist. Er ist jetzt 26 und wenn er mit 32 dann aus der Bundeswehr rauskommt, bleibt ihm eigentlich nicht viel. Deswegen hat er einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung gestellt, der wurde aber abgeschmettert wegen dem Soll/Ist-Vergleich in seiner Verwendung. Nun waren wir bei dem Personalamt, die aber haben uns wenig Hoffnung gemacht. Habt ihr diesbezüglich eine Idee?

Ich habe hier schon einige "nette" Antworten auf ähnliche Forumsbeiträge gelesen. Es geht hier schlichtweg um die Zukunftsperspektive. Wir führen schon lange genug eine Fernbeziehung, sodass weitere 6 Jahre nun auch kein Problem wären. Was ich persönlich von der Bundeswehr halte steht auf einem ganz anderen Blatt. Mein Partner ist weder dumm noch faul und "verkümmert" regelrecht 5 Tage die Woche dort, ohne wirkliche Aufgaben oder einer Tätigkeit. Ich weiß, aus dem Bekanntenkreis, dass es sich hierbei nicht um einen Einzelfall handeln, weil viele Soldaten einfach schlichtweg unterfordert sind. Es ist vlt für einige die Erfüllung, wenn man in der Nähe wohnt und auch ein wirkliches Aufgabenfeld hat, einen Arbeitgeber wie die Bundeswehr zu haben. Doch jeder Mensch ist nunmal verschieden.

Ich bedanke mich im Vorfeld für Ideen und Anregungen.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: wolverine am 26. Juni 2014, 19:11:28
Der Antrag ist beschieden? Einen Anspruch auf Verkürzung hat er nicht. Was soll dann noch gehen?
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Janelup am 26. Juni 2014, 19:20:55
Laut Personalamt bestünde noch die Chance auf eineDienstunfähigkeit. Wobei ich mir das nicht vorstellen kann. Er wird dann sicherlich in einen tollen Bürojob gesteckt. Und ich weiß nicht was da noch für Möglichkeiten bestehen..
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Ralf am 26. Juni 2014, 19:26:29
Wenn er denn in einen tollen Bürojob gesteckt werden würde, hätte er doch wieder eine sinnvolle Aufgabe.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Janelup am 26. Juni 2014, 19:30:16
Ist klar. Stumpf ist Trumpf. " Nur ein glücklicher Soldat ist auch ein guter Soldat" oder wie war das nochmal? Ändert trotzdem nicht die Tatsache, dass er keinerlei Zukunftsperspektiven hat.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: wolverine am 26. Juni 2014, 19:34:32
DU ist etwas völlig anderes als Dienstzeitverkuerzung. Z. B. hat man nach DU nur die Berufsfoerderungsansprueche der bereits geleisteten Dienstzeit. Ob eine DU vorliegt, weiss hier keiner. Wenn er irgendwo noch verwendet werden kann ist er nicht dienstunfaehig.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: KlausP am 26. Juni 2014, 19:37:44
Nicht pampig werden!

Ihr Partner hat einen Antrag gestellt und einen Bescheid bekommen. Der Besched ist anders ausgefallen als er (und Sie) erhofft haben. Hat er seine Rechtsmuttel gegen diesen Bescheid ausgeschöpft? Ich denke mal nein, hat er nicht.

Auch wenn das BAPersBw was von DU-Verfahren erwähnt hat, wird im Zuge dessen zuerst geprüft, ob es in der ganzen Bundeswehr keinen Dienstposten mehr gibt, den er (auch mit Einschränkungen) ausüben kann. Erst wenn kein solcher DP für ihn gefunden wird, wird er entlassen. So sind nun mal die Tatsachen.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Janelup am 26. Juni 2014, 19:41:11
Dann wird man quasi auf einen anderen Posten versetzt bzw. belegt eine andere Stelle? Ja ich kann mir auch nicht vorstellen das so einem Antrag bei einer "Knieverletzung" stattgegeben werden würde. Schließlich kann er ja "nur" keine körperliche Belastung mehr vertragen. Es geht hier auch gar nicht um die Ansprüche, sondern eher um das zivile Umorientieren. Er möchte einfach daraus und beruflich noch einmal von Vorne anfangen.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Janelup am 26. Juni 2014, 19:45:52
KlausP danke für die Antwort. Meinst du man sollte doch eher einen Anwalt hinzuziehen bevor man irgendetwas auf eigener Faust unternimmt? In seiner Verwendung herrscht wohl zurzeit eine Minderbesetzung, laut Personalamt. Deswegen fallen die Möglichkeiten da wohl eher mager aus. :-\
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Flexscan am 26. Juni 2014, 19:48:07
wass soll dann der Anwalt machen?
Der wird auch nichts machen können.
Wenn das PersAmt sagt is nicht wird es kaum noch Möglichkeiten geben.
Die Bundeswehr ist kein Schützenverein, wo man kommen und gehen kann wann man will.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Janelup am 26. Juni 2014, 19:49:41
Leider nicht, stimmt ;).
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Ralf am 26. Juni 2014, 19:54:26
Zitat von: Janelup am 26. Juni 2014, 19:45:52In seiner Verwendung herrscht wohl zurzeit eine Minderbesetzung, laut Personalamt.
Dass dem so ist, sieht man auch daran, dass viele IT-Verwendungen als Mangelverwendungen eingestuft und demzufolge prämienbegünstigt sind. Ist also nicht bloß ein "Gerücht" oder eine einsame Willkürentscheidung.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Janelup am 26. Juni 2014, 20:00:09
Das mag ja auch sein, möchte ich auch gar nicht bezweifeln. Doch trotzdem frag ich mich warum herrscht Minderbesetzung? Es stehen sich schon mehr als genug Leute im Weg rum und keiner macht so wirklich was. Außer ab und an zivile Firmen betreuen oder was von a nach b befördern. Es werden doch andere Dinge versprochen... "Aufregendes Arbeitsumfeld".
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Ralf am 26. Juni 2014, 20:21:35
Ich verstehe, dass du emotional belastet die Situation bewertest, aber ich bezweifel, dass du für die Situation von über 180.000 Soldaten so pauschal urteilen kannst und darüber hinaus hat das ja auch nichts mit eurer persönlichen Situation zu tun.

ZitatEr ist jetzt 26 und wenn er mit 32 dann aus der Bundeswehr rauskommt, bleibt ihm eigentlich nicht viel.
Dessen ungeachtet, weil du auf die fehlende Zukunftsperspektive abhebst. Die Mehrzahl der Soldaten bleibt nicht auf Dauer bei der Bundeswehr, sondern orientiert sich nach der Dienstzeit anders. Nichts anderes ist es bei euch. Dafür gibts die berufsfördernden Ansprüche am Ende der Dienstzeit, um sich weiterzubilden.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Janelup am 26. Juni 2014, 20:28:09
Mit 32 beruflich neu anfangen, da seh ich das Problem. Die Bundeswehr bemüht sich ja auch um die zivile Weiterbildung oder Umorientierung im Anschluss. Mit 32 ein Studium anfangen ist nunmal äußerst schwer und vor allem muss man sich im Anschluss nunmal mit anderen Absolventen messen. Ich bin selber Studentin in der Schlussphase und kenne auch meine geringe Chancen auf den Arbeitsmarkt.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Ralf am 26. Juni 2014, 20:29:55
Aber das wäre doch auf ihn zugekommen, wenn er nicht verletzt wäre. Ich sehe da noch nicht den Unterschied.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: mailman am 26. Juni 2014, 20:34:38
Sehe ich ähnlich umorientieren muss er sich so oder so, das ist keine Frage es Alters.
Und mit 32 kann man durchaus noch studieren

Wir haben hier im Forum einige Beispiele bei denen es nach Dienst super geklappt hat. Und das sind bestimmt keine Einfälle.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Flugzeugbastler am 26. Juni 2014, 20:37:51
Was bedeutet lehrgangsuntauglichkeit?
Hat er noch militärische Lehrgänge vor sich?
Die sollte er ja als IT-Fw schon haben sonst hätte er keine ZAW machen können.

Und wegen dem Knie keinen Fachlehrgang in dem Bereich zu bekommen wo man nur vorm Bildschirm sitzt hört sich für mich jetzt unschlüssig an.

Würd mich jetzt interessieren in welcher IT-Verwendung man sich sportlich betätigt in den Fachlehrgängen.

Hat dein Freund es schon mit Versetzung versucht?
Ich mein wenn Fernbeziehung kein Problem ist könnte er das versuchen.
Wo ist er denn stationiert?
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: KlausP am 26. Juni 2014, 20:40:24
ZitatWürd mich jetzt interessieren in welcher IT-Verwendung man sich sportlich betätigt in den Fachlehrgängen.

Und selbst dann gäbe es ja immer noch die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: ulli76 am 26. Juni 2014, 20:49:41
Wenn er schon 6 Jahre dabei ist, wieso sollte er jetzt erst die ZAW bekommen?
Und für eine ZAW braucht man keinen 90/5er. Wenn die Bundeswehr nicht vor hat, ihn zu entlassen und auch kein Laufbahnwechsel ansteht, weiss ich nicht, warum man ihn nicht jetzt auf ZAW schickt? Vorher wahrscheinlich nicht, weil der Abschluss durch die Abwesenheiten durch OP und Reha gefährdet gewesen wäre.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Flugzeugbastler am 26. Juni 2014, 21:01:18
Zitat von: Janelup am 26. Juni 2014, 19:08:25
.... seit 6 Jahren bei der Bundeswehr und hat sich 2012 im Dienstsport einen Kreuzbandriss, Miniskusriss und einen Knorpelschaden zugezogen.
Ich bedanke mich im Vorfeld für Ideen und Anregungen.

Also 2008 zum Bund.
Nach 4 Jahren Kreuzbandriss.

So wie ich das immer mitbekommen habe, gehen die ZAW´ler im ersten Dienstjahr ihren militärischen Lehrgängen nach und danach direkt zum nächsten Zeitpunkt (01.04. / 01.10 rum war des in meiner alten einheit immer) in ihre ZAW.
Also müsst er den Teil schon hinter sich haben so wie sich das liest.

Deswegen wunderts mich das er ja lehrgangsuntauglich sein soll für seine Fachlehrgänge. Weil Uffz-/ Fw-Lehrgang müsste er ja schon haben ansonsten bekommt er ja keine ZAW.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Janelup am 26. Juni 2014, 21:22:13
Die ZAW hat er schon, es fehlen Fachlehrgänge wo eine uneingeschränkte körperliche Belastbarkeit gewährleistet sein muss. Von Ausnahmegenehmigungen wissen wir, dennoch gilt das Kreuzband nicht als stabil. Zurzeit ist er in einer Art zwischen Position. Keine Ahnung. Und das mit der Versetzung in eine nähere Umgebung wurde schon versucht, um dann hier ein Studium zu beginnen. Das Ganze wird aber auch nicht genehmigt weil keine Stellen frei sind, bzw. sie schneller intern vergeben werden als man gucken kann. Er wäre  ja ansonsten nach den 12 Jahren zur Polizei gegangen, dort hätte ihn seine Bundeswehrzeit ja auch was gebracht, die wollten aber nur intakte Leute. :D sind wir mal ganz ehrlich, er ist vor sech Jahren eine Verpflichtung eingegangen, die er jetzt unter anderen Umständen, nicht mehr möchte. Ich hab ihm schon oft genug gesagt das er sich über die Konsequenzen vorher hätte im Klaren sein müssen. Nun ist das Kind aber in den Brunnen gefallen und er ist tot unglücklich.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: ulli76 am 26. Juni 2014, 21:28:43
Wenn er den ganzen Tag nichts zu tun hat, wie wäre es mit einem Fernstudium?

Und mich wundert es, dass man für Fachlehrgänge als ITler volle körperliche Leistungsfähigkeit braucht.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Janelup am 26. Juni 2014, 21:31:43
Das eine ist ein Fachlehrgang, für den muss man mind. Fw. sein und der andere ist ein ehemaliges VT. Das heißt jetzt glaub ich auch anders. Trotzdem sagt der Arzt das er hierfür "gesund" sein muss, warum weiß man nicht nicht so genau. Wobei man für das VT körperlich belastbar sein muss.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Flugzeugbastler am 26. Juni 2014, 21:33:07
Hmm des hört sich sehr sehr Unglücklich an.

Ich war mit einem im Fw-Lehrgang der hatte sich im ersten Fw-Lehrgang das Kreuzband gerissen und wurde abgelöst.
Nach OP und Reha wurde er dann einfach auf seinen ersten Fachlehrgang geschickt nachdem seine Vorgesetzten sich dafür stark gemacht hatten und danach ging er zum zweiten mal auf Fw-Lehrgang.

Aber OK wenn sein PersFhr des abwiegelt kann man nix machen.

Aber das er mit 32 dann zu studieren anfängt seh ich auch als unkritisch.
Ich selber werd auch mit 32 damit anfangen und ich hab da mal gar keine sorgen das ich danach einen Job finden werde.
Außerdem hat er ja dich dann die ihm hilft bei seinen Ausarbeitungen :-)
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: ulli76 am 26. Juni 2014, 21:34:31
Was ist ein VT?
Achso- er ist noch gar nicht Feldwebel? Fehlt ihm denn noch was von den Laufbahnlehrgängen?

Aber man muss das echt realistisch sehen- er hat seine ZAW- also die Berufsausbildung, die die Bundeswehr ihm zugesagt hat. Er hätte ja auch aus anderen Gründen anderweitig eingesetzt werden können.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Janelup am 26. Juni 2014, 21:35:28
Zitat von: ulli76 am 26. Juni 2014, 21:28:43
Wenn er den ganzen Tag nichts zu tun hat, wie wäre es mit einem Fernstudium?


Bei Maschienenbau ist das mit dem Fernstudium eher schwierig. BWL und BWR werden recht gut von Firmen anerkannt. Alles andere ist eher nur eine mittelmäßige Lösung. Aber das wäre immerhin noch besser wie nichts.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: mailman am 26. Juni 2014, 21:36:54
Naja es gäbe schon ne Möglichkeit rauszukommen aber da müßte man wohl die ZAW zurückzahlen.

Ich frage mich immer warum hier immer die Partner der Betroffenen fragen, wenn er den ganzen Tag nix zu tun hat, kann er ja hir selber nachschauen.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: ulli76 am 26. Juni 2014, 21:37:49
Du- Verfahren wäre übrigens mit der Begründung, dass derjenige nicht für seinen Dienstposten ausgebildet werden kann, durchaus möglich.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: wolverine am 26. Juni 2014, 21:39:03
Und wenn er wirklich so verletzt ist, was stellt er sich dann eigentlich draußen anderes vor als einen "Bürojob"?
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Janelup am 26. Juni 2014, 21:39:38
Ne er ist schon seit längerem Feldwebel und der Lehrgang der jetzt noch kommen muss, wäre eigentlich im Anschluss an die ZAW gewesen da er im letzten Lehrgang den er gemacht hatte Feldwebel wurde dann kam aber die Sache mit dem Knie.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Janelup am 26. Juni 2014, 21:42:44
Zitat von: ulli76 am 26. Juni 2014, 21:34:31
Was ist ein VT?

Vorgesetzten  Training, hat wohl jetzt aber einen neuen Namen..
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Flugzeugbastler am 26. Juni 2014, 21:43:38
Also einen Fachlehrgang muss er nach der ZAW gemacht haben sonst wär er ned schon Fw.

Dazu brauchts zwei laufbahnlehrgänge. Einen militärischen und einen Fachlichen.

Zitat von: Janelup am 26. Juni 2014, 21:39:38
Ne er ist schon seit längerem Feldwebel und der Lehrgang der jetzt noch kommen muss, wäre eigentlich im Anschluss an die ZAW gewesen da er im letzten Lehrgang den er gemacht hatte Feldwebel wurde dann kam aber die Sache mit dem Knie.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Janelup am 26. Juni 2014, 21:44:24
Zitat von: mailman am 26. Juni 2014, 21:36:54
Naja es gäbe schon ne Möglichkeit rauszukommen aber da müßte man wohl die ZAW zurückzahlen.

Ich frage mich immer warum hier immer die Partner der Betroffenen fragen, wenn er den ganzen Tag nix zu tun hat, kann er ja hir selber nachschauen.

Das heißt? Das wäre ja nicht das Problem... Weil er eher alles für gegeben hin nimmt und sich bei mir beklagt.. Männer halt!
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: ulli76 am 26. Juni 2014, 21:46:21
Dann verstehe ich deinen Einwand nicht, was den Fachlehrgang angeht, für den man Fw sein muss.
Ob er dieses Vorgesetztentraining zwingend für seinen Dienstposten braucht, wird er mit seiner Führung abklären müssen.
Für jemanden im Fachdienst, der sowohl schon Fw ist als auch seine ZAW hat und der nicht mehr in den Einsatz gehen wird, kann das ja nicht soo entscheidend sein.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Janelup am 26. Juni 2014, 21:47:17
Zitat von: Flugzeugbastler am 26. Juni 2014, 21:43:38
Also einen Fachlehrgang muss er nach der ZAW gemacht haben sonst wär er ned schon Fw.

Dazu brauchts zwei laufbahnlehrgänge. Einen militärischen und einen Fachlichen.

Zitat von: Janelup am 26. Juni 2014, 21:39:38
Ne er ist schon seit längerem Feldwebel und der Lehrgang der jetzt noch kommen muss, wäre eigentlich im Anschluss an die ZAW gewesen da er im letzten Lehrgang den er gemacht hatte Feldwebel wurde dann kam aber die Sache mit dem Knie.
Sorry, also ZAW wurde gemacht danach kam der Lehrgang für denFeldwebel und jetzt fehlt der, der ihn auf seine Laufbahn setzt.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Janelup am 26. Juni 2014, 21:49:11
Zitat von: Janelup am 26. Juni 2014, 21:47:17
Zitat von: Flugzeugbastler am 26. Juni 2014, 21:43:38
Also einen Fachlehrgang muss er nach der ZAW gemacht haben sonst wär er ned schon Fw.

Dazu brauchts zwei laufbahnlehrgänge. Einen militärischen und einen Fachlichen.

Zitat von: Janelup am 26. Juni 2014, 21:39:38
Ne er ist schon seit längerem Feldwebel und der Lehrgang der jetzt noch kommen muss, wäre eigentlich im Anschluss an die ZAW gewesen da er im letzten Lehrgang den er gemacht hatte Feldwebel wurde dann kam aber die Sache mit dem Knie.

Sorry, also ZAW wurde gemacht danach kam der Lehrgang für denFeldwebel und jetzt fehlt der, der ihn auf seine Laufbahn setzt.

Dienstposten, sorry
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Flugzeugbastler am 26. Juni 2014, 21:50:39
Zitat von: Janelup am 26. Juni 2014, 21:44:24
Zitat von: mailman am 26. Juni 2014, 21:36:54
Naja es gäbe schon ne Möglichkeit rauszukommen aber da müßte man wohl die ZAW zurückzahlen.

Ich frage mich immer warum hier immer die Partner der Betroffenen fragen, wenn er den ganzen Tag nix zu tun hat, kann er ja hir selber nachschauen.

Das heißt? Das wäre ja nicht das Problem... Weil er eher alles für gegeben hin nimmt und sich bei mir beklagt.. Männer halt!

Dann ist er aber selber schuld wenn er da nicht hinterher ist.

Dann würd ich versuchen mit der Einheit wo sein lehrgang sein soll zu reden um vielleicht eine Lösung zu finden.
Und dann kann man dem arzt des vielleicht anhand des Lehrgangkatalogs aufzeigen das vielleicht gar keine körperlichen anstrengungen notwendig sind.

Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: KlausP am 26. Juni 2014, 21:51:14
Zitat von: ulli76 am 26. Juni 2014, 21:46:21
Dann verstehe ich deinen Einwand nicht, was den Fachlehrgang angeht, für den man Fw sein muss.
Ob er dieses Vorgesetztentraining zwingend für seinen Dienstposten braucht, wird er mit seiner Führung abklären müssen.
Für jemanden im Fachdienst, der sowohl schon Fw ist als auch seine ZAW hat und der nicht mehr in den Einsatz gehen wird, kann das ja nicht soo entscheidend sein.

Ich nehme mal an, dass das der ÜLE-Lehrgang ist.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Janelup am 26. Juni 2014, 21:52:49
Zitat von: ulli76 am 26. Juni 2014, 21:46:21
Dann verstehe ich deinen Einwand nicht, was den Fachlehrgang angeht, für den man Fw sein muss.
Ob er dieses Vorgesetztentraining zwingend für seinen Dienstposten braucht, wird er mit seiner Führung abklären müssen.
Für jemanden im Fachdienst, der sowohl schon Fw ist als auch seine ZAW hat und der nicht mehr in den Einsatz gehen wird, kann das ja nicht soo entscheidend sein.

Es ist für seinen Dienstposten gefordert. Ich mache die Regeln nicht :D
Mein Einwand nahm Bezug auf die Tatsache das er quasi in der Luft hängt, nichts zu tun hat und er trotzdem nicht Verkürzen darf. Die Bundeswehr zieht keinerlei Nutzen von Ihm und lassen ihn nichts machen, er darf aber auch nicht gehen.Das verstehe ich einfach nicht.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Janelup am 26. Juni 2014, 22:00:30
Zitat von: KlausP am 26. Juni 2014, 21:51:14
Zitat von: ulli76 am 26. Juni 2014, 21:46:21
Dann verstehe ich deinen Einwand nicht, was den Fachlehrgang angeht, für den man Fw sein muss.
Ob er dieses Vorgesetztentraining zwingend für seinen Dienstposten braucht, wird er mit seiner Führung abklären müssen.
Für jemanden im Fachdienst, der sowohl schon Fw ist als auch seine ZAW hat und der nicht mehr in den Einsatz gehen wird, kann das ja nicht soo entscheidend sein.

Ich nehme mal an, dass das der ÜLE-Lehrgang ist.

Kann sein.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Zebra am 26. Juni 2014, 22:12:56
ÜLE machen HUT, Vorgesetztentraining machen LUT.

Das simd zwei komplett unterschiedliche Lehrgänge.

MkG

Zebra
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Janelup am 26. Juni 2014, 22:15:14
 ::) keine Ahnung ich weiß nicht was das für ein Lehrgang ist
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Flugzeugbastler am 26. Juni 2014, 22:18:08
Zitat von: Janelup am 26. Juni 2014, 21:52:49
Es ist für seinen Dienstposten gefordert. Ich mache die Regeln nicht :D
Mein Einwand nahm Bezug auf die Tatsache das er quasi in der Luft hängt, nichts zu tun hat und er trotzdem nicht Verkürzen darf. Die Bundeswehr zieht keinerlei Nutzen von Ihm und lassen ihn nichts machen, er darf aber auch nicht gehen.Das verstehe ich einfach nicht.


Ja du musst so denken: Er hat 3/4 seiner Ausbildung hinter sich und wenn sein knie wieder ganz ist dann macht er den Rest. Und er hat noch 6 jahre Restdienstzeit das ist eine lange Zeit aus Sicht des PersFhr. Außerdem gilt dann: Die Bundeswehr hat schon soviel Geld investiert das man die Zeit bis er wieder einsatzfähig ist in kauf nimmt. Und deswegen auch keine Verkürzung. Vor allem nicht in der IT-Verwendung da besteht wie du schon geschrieben hast ein Mangel an Personal.

Eigentlich müsst er schon eine ATN 7 haben.(Geselle) Damit müsst er schon was Arbeiten können.(wenn Arbeit da ist)

Ansonsten soll er es mal in Bonn/Koblenz versuchen da gibts viele DP^^
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Janelup am 26. Juni 2014, 22:28:50
Zitat von: Flugzeugbastler am 26. Juni 2014, 22:18:08
Zitat von: Janelup am 26. Juni 2014, 21:52:49
Es ist für seinen Dienstposten gefordert. Ich mache die Regeln nicht :D
Mein Einwand nahm Bezug auf die Tatsache das er quasi in der Luft hängt, nichts zu tun hat und er trotzdem nicht Verkürzen darf. Die Bundeswehr zieht keinerlei Nutzen von Ihm und lassen ihn nichts machen, er darf aber auch nicht gehen.Das verstehe ich einfach nicht.


Ja du musst so denken: Er hat 3/4 seiner Ausbildung hinter sich und wenn sein knie wieder ganz ist dann macht er den Rest. Und er hat noch 6 jahre Restdienstzeit das ist eine lange Zeit aus Sicht des PersFhr. Außerdem gilt dann: Die Bundeswehr hat schon soviel Geld investiert das man die Zeit bis er wieder einsatzfähig ist in kauf nimmt. Und deswegen auch keine Verkürzung. Vor allem nicht in der IT-Verwendung da besteht wie du schon geschrieben hast ein Mangel an Personal.

Eigentlich müsst er schon eine ATN 7 haben.(Geselle) Damit müsst er schon was Arbeiten können.(wenn Arbeit da ist)

Ansonsten soll er es mal in Bonn/Koblenz versuchen da gibts viele DP^^
Okay ich versteh das schon mit dem investieren. Wir reden ja hier auch von ne ganze Menge Steuergelder. Aber zählt denn so gar nicht bei euch was der Soldat eigentlich so möchte? Das ist für Jemand außenstehendes halt immer schwer zu verstehen. Personal wird doch im Regelfall gar nicht benötigt, es handelt sich hierbei doch nur um Ausbildungen die in einem Notfall benötigt werden.
Ach wie auch immer, Möglichkeiten gibt es wohl keine mehr.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: wolverine am 27. Juni 2014, 00:03:22
Zitat von: Janelup am 26. Juni 2014, 22:28:50
Aber zählt denn so gar nicht bei euch was der Soldat eigentlich so möchte? Das ist für Jemand außenstehendes halt immer schwer zu verstehen.
Naja, seinen Wunsch hat er mal durch eine Verpflichtungserklärung geäußert. Oder soll das heißen "was er jetzt gerade möchte"?
Wenn er wirklich überhaupt nicht gebraucht würde, wäre ja seinem Verkürzungsantrag entsprochen worden. Das klingt eher nach einer etwas verkürzten Sichtweise.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Ralf am 27. Juni 2014, 05:54:56
Das Vorgesetztentraining ist der letzte Teil der Fw-Ausbildung und nicht für die dienstpostengerechte Verwendung notwendig.  Gleichwohl schließt es die allgemeinmilitärische Ausbildung zum Fw ab.
Nun nicht auf den Partner der TE gemünzt: In der Praxis kommt es relativ häufig vor, dass versucht wird, um diesen Lehrgang herumzukommen, "weil man ja schon Fw und auch ausgebildet ist".
Der Partner der TE kann also jetzt schon vollumfänglich die Aufgaben auf seinem Dienstposten wahrnehmen, die derzeitige gesundheitliche Einschränkung betrifft also weder eine Beförderung noch dass er nur HiWi-Tätigkeiten machen könnte, bzw. ein Antrag auf Änderung der Verwendung ("Bürojob") erfolgreich wäre, zumal es sich um eine Mangelverwendung handelt.

Dass man sich im Laufe seiner Dienstzeit auch überlegt, wie es "danach" weiter geht ist normal und wäre auch schlecht, wenn man das nicht machen würde. Daraus jedoch eine Anspruchshaltung abzuleiten, den eingegangenen Vertrag (13 jahre) nicht erfüllen zu wollen, wäre einseitig. Auch der andere Vertragspartner (Dienstherr) hält sich daran und sichert ein 13jähriges Beschäftigungsverhältnis incl. Ausbildung auf Gesellen- und Meisterbene zu.
Darauf aufbauend kann man hier nach ca. 11 3/4 Jahren aktiver Dienstzeit (weil BFD-Recht alter Art) sich so weiterbilden, wie man es dann für richtig hält. Auch hierbei erhält der Soldat noch mannigfaltige Unterstützung finanzieller Art.

ZitatPersonal wird doch im Regelfall gar nicht benötigt, es handelt sich hierbei doch nur um Ausbildungen die in einem Notfall benötigt werden.
Also da musst du dich noch mal intensiv schlau machen. Es ist nicht so, dass 185.000 Mann/Frau in der Kaserne rumsitzen und warten, dass es knallt ("Notfall").
Im Grundbetrieb sind jede Menge Tätigkeiten erforderlich, um die Einsatzbereitschaft aufrecht zu erhalten, um die Einsätze sicher zu stellen und auch, um für Einsätze geübt zu sein. Bundeswehr nur auf den Einsatz oder Krieg zu reduzieren greift erheblich zu kurz.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Lucky_Luke am 27. Juni 2014, 08:45:30
So stelle ich mir einen hilfreichen Thread vor...ohne böse Worte, ohne Zweideutigkeit!

Klasse...
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Janelup am 27. Juni 2014, 09:15:37
 :o von der Daseins Berechtigung der Bundeswehr müssen wir hier gar nicht anfangen zu reden. Da habe ich so meine ganz eigene Meinung. Die tut hier aber auch nichts zu Sache. Ich habe um Ideen gebeten, die hat aber scheinbar keiner, wenn man nicht Pro Bundeswehr ist.
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Beitrag von: Tommie am 27. Juni 2014, 09:21:07
Wir können hier lediglich emotionslos feststellen, dass der Soldat einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung gestellt hat, dem nicht entsprochen wurde. Rechtsmittel gegen den Bescheid wurden offensichtlich nicht eingelegt! Wo ist jetzt ihr Problem?
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Beitrag von: wolverine am 27. Juni 2014, 09:21:39
Sollen wir wider besseres Wissen Unsinn schreiben? Mehr als Antrag, Entscheidung und evtl. Rechtsweg geht nicht.
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Beitrag von: Janelup am 27. Juni 2014, 09:22:49
Zitat von: wolverine am 27. Juni 2014, 00:03:22
Zitat von: Janelup am 26. Juni 2014, 22:28:50
Aber zählt denn so gar nicht bei euch was der Soldat eigentlich so möchte? Das ist für Jemand außenstehendes halt immer schwer zu verstehen.
Naja, seinen Wunsch hat er mal durch eine Verpflichtungserklärung geäußert. Oder soll das heißen "was er jetzt gerade möchte"?
Wenn er wirklich überhaupt nicht gebraucht würde, wäre ja seinem Verkürzungsantrag entsprochen worden. Das klingt eher nach einer etwas verkürzten Sichtweise.

Genau die lassen ihn nicht gehen weil sie stumpf nach Zahlen und Vorgaben gehen, die meiner Meienung nach veraltet sind. Es wird sich sogar gefreut, dass man sich als Soldat ein faulen Lenz machen kann und bis zu seiner Rente für das "Nichts tun" auch noch Geld verdient. Davon hast du sicherlich noch nie gehört? Aufgaben die von 10 Mann erledigt werden, könnte auch einer erledigen. Ich war selber schon in ein paar Kasernen und durfte das am eigenen Leib erfahren.
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Beitrag von: Janelup am 27. Juni 2014, 09:24:26
Zitat von: wolverine am 27. Juni 2014, 09:21:39
Sollen wir wider besseres Wissen Unsinn schreiben? Mehr als Antrag, Entscheidung und evtl. Rechtsweg geht nicht.
Das reicht doch schon. Rechtsweg als letzte Instanz!
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Tommie am 27. Juni 2014, 09:26:31
Er ist nicht bei der "Arbeitsgemeinschaft Landesverteidigung mit Dienst in Neigungsgruppen" ;D ! Er hat für 12 oder 13 Jahre unterschrieben und so lange gehört sein ... dem Dienstherrn! Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob er nicht doch was besseres findet ;) !
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Beitrag von: swobby am 27. Juni 2014, 09:27:37
Das Problem hier ist schlicht und ergreifend, das ihr Partner voll für seine Verwendung ausgebildet ist, seinen Dienstposten auch mit evtl. EINSCHRÄNKUNGEN wahrnehmen kann, ein Antrag auf Dienstzeitverkürzung wurde eben aus den genannten Gründen abgelehnt, woraus sich auch schließt,  das er für die Bundeswehr weiter Einsatzfähig ist.
Der fehlende Lehrgang wird dann eben solange verschoben bis er durchführbar ist.

So leid es mir hier tut, solche Eventualitäten sollte man von vornherein beim Unterschreiben der Verpflichtungserklärung berücksichtigen,  klar wünscht sich das keiner....

Sie haben ja immernoch die Möglichkeit der Rechtsmittel gegen den Bescheid....

Desweiteren hat es auch nichts mit der EINSTELLUNG zur BW zu tun, hier wird jeder Beitrag nach unserem besten gewissen und unserer Meinung beantwortet.

Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: schlammtreiber am 27. Juni 2014, 09:27:45
Zitat von: Janelup am 27. Juni 2014, 09:22:49
Aufgaben die von 10 Mann erledigt werden, könnte auch einer erledigen.

Kenn ich. In meinen feuchten Träumen, wenn ich mich als wiedergeborenen Ares auf Erden wandeln sehe, erledige ich auch immer im Alleingang die Aufgaben einer ganzen Inf-Gruppe. Ach was sag ich, Gruppe, pfff.... Division.
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Beitrag von: Janelup am 27. Juni 2014, 09:28:29
Zitat von: Tommie am 27. Juni 2014, 09:26:31
Er ist nicht bei der "Arbeitsgemeinschaft Landesverteidigung mit Dienst in Neigungsgruppen" ;D ! Er hat für 12 oder 13 Jahre unterschrieben und so lange gehört sein ... dem Dienstherrn! Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob er nicht doch was besseres findet ;) !
Unrecht hast du nicht, das ist ne weitreichende Entscheidung.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Tommie am 27. Juni 2014, 09:30:02
Zitat von: schlammtreiber am 27. Juni 2014, 09:27:45In meinen feuchten Träumen, ...

Warum sind das schon wieder mehr Informationen als ich zur Auftragserfüllung benötige ;D ! Von diesen Bildern in meinem Kopf wollen wir mal komplett schweigen ... ;) !
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Beitrag von: Janelup am 27. Juni 2014, 09:32:59
Zitat von: schlammtreiber am 27. Juni 2014, 09:27:45
Zitat von: Janelup am 27. Juni 2014, 09:22:49
Aufgaben die von 10 Mann erledigt werden, könnte auch einer erledigen.

Kenn ich. In meinen feuchten Träumen, wenn ich mich als wiedergeborenen Ares auf Erden wandeln sehe, erledige ich auch immer im Alleingang die Aufgaben einer ganzen Inf-Gruppe. Ach was sag ich, Gruppe, pfff.... Division.
10 war jetzt vlt hochgegriffen, dennoch sollte das nur überspitzt die Tatsache darstellen. Aber sei ruhig davon überzeugt das Deutschland dich ganz dringend braucht.
Falls noch Konstruktive Vorschläge in Sachen Rechtsweg kommen, bin ich dafür offen...  alles andere bringt an dieser Stelle nichts
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Janelup am 27. Juni 2014, 09:35:41
Zitat von: swobby am 27. Juni 2014, 09:27:37
Das Problem hier ist schlicht und ergreifend, das ihr Partner voll für seine Verwendung ausgebildet ist, seinen Dienstposten auch mit evtl. EINSCHRÄNKUNGEN wahrnehmen kann, ein Antrag auf Dienstzeitverkürzung wurde eben aus den genannten Gründen abgelehnt, woraus sich auch schließt,  das er für die Bundeswehr weiter Einsatzfähig ist.
Der fehlende Lehrgang wird dann eben solange verschoben bis er durchführbar ist.

So leid es mir hier tut, solche Eventualitäten sollte man von vornherein beim Unterschreiben der Verpflichtungserklärung berücksichtigen,  klar wünscht sich das keiner....

Sie haben ja immernoch die Möglichkeit der Rechtsmittel gegen den Bescheid....

Desweiteren hat es auch nichts mit der EINSTELLUNG zur BW zu tun, hier wird jeder Beitrag nach unserem besten gewissen und unserer Meinung beantwortet.
Danke, dann werden wir das mal versuchen.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Tommie am 27. Juni 2014, 09:44:36
Sie wissen aber schon, dass der Rechtsweg hier nicht der Durchsetzung Ihrer Wunschvorstellungen dient, sondern lediglich feststellen soll, ob der Dienstherr eine ermessensfehlerfreie Entscheidung getroffen hat? Rechnen Sie also nicht nur damit, dass Sie  das Verfahren und Ihren ggf. notwendigen Rechtsbeistand bezahlen werden, sondern rechnen Sie durchaus auch damit, dass auch ein Prozess hier nicht zum gewünschten Erfolg führen wird, weil der Dienstherr frei von Ermessensfehlern entschieden hat!
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Janelup am 27. Juni 2014, 09:48:33
Zitat von: Tommie am 27. Juni 2014, 09:44:36
Sie wissen aber schon, dass der Rechtsweg hier nicht der Durchsetzung Ihrer Wunschvorstellungen dient, sondern lediglich feststellen soll, ob der Dienstherr eine ermessensfehlerfreie Entscheidung getroffen hat? Rechnen Sie also nicht nur damit, dass Sie  das Verfahren und Ihren ggf. notwendigen Rechtsbeistand bezahlen werden, sondern rechnen Sie durchaus auch damit, dass auch ein Prozess hier nicht zum gewünschten Erfolg führen wird, weil der Dienstherr frei von Ermessensfehlern entschieden hat!

Ich muss Ihnen nicht erklären, dass es noch andere Wege gibt für die man einen Rechtsbeistand benötigt. Ich hatte einfach gehofft das man hier mit Erfahrungsberichten ehemaliger Soldaten "zugeschmissen" wird, die einem Tipps geben.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Tommie am 27. Juni 2014, 09:51:50
Diejenien, die bisher versucht haben, sich aus der Bundeswehr raus zu klagen, decken da meist das Mäntelchen des Schweigens drüber, weil diese Versuche sehr oft nicht wirklich ruhmreich geendet haben! War das jetzt deutlich genug ;) ?
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Janelup am 27. Juni 2014, 09:54:28
Zitat von: Tommie am 27. Juni 2014, 09:51:50
Diejenien, die bisher versucht haben, sich aus der Bundeswehr raus zu klagen, decken da meist das Mäntelchen des Schweigens drüber, weil diese Versuche sehr oft nicht wirklich ruhmreich geendet haben! War das jetzt deutlich genug ;) ?
Es geht hier um die Tatsache ohne Bezüge zu gehen ;) und das ist keine Seltenheit. Aber gut. Schönen Tag noch.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: F_K am 27. Juni 2014, 09:59:18
Fassen wir doch mal emotionslos die Tatsachen zusammen:

- Ein Soldat hat seine ZAW erfolgreich abgeschlossen, die Laufbahnausbildung ist annähernd abgeschlossen, er ist auf dem Dienstposten verwendbar.
- Der Dienstposten ist einer Mangelverwendung zugeordnet.
- Es fand eine Verletzung statt, deren Ausheilung noch andauert.
- Der "Plan" des Soldaten, nach DZE zur Polizei zu gehen, wird vermutlich wegen Polizeidienstunfähigkeit nicht funktionieren (ob dem so ist, ist unklar) - ob es ohne Verletzung funktioniert hätte, ebenfalls.

- Ein Antrag auf Dienstzeitverkürzung ist ermessensfehlerfrei abgelehnt worden.
- Die Voraussetzungen für eine Dienstunfähigkeit sind nicht gegeben.

So what? Der Soldat hat seine Dienstverpflichtung zu erfüllen - völlig egab, was seine Partnerin von der Bundeswehr und deren Dienstbelastung denkt oder versteht.

(Klar, gewisse Dinge werden als "Antrag auf Entlassung" gewertet - und führen dazu, dass es keine BfD Ansprüche und ggf. Rückzahlungsforderungen für die Ausbildung gibt.
Solche Einstellungen werden allerdings auch bei zukünftigen AG nicht gerne gesehen - mit A***chern arbeit niemand gerne zusammen.)
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Iceman81 am 27. Juni 2014, 10:25:05
Zitat von: Janelup am 27. Juni 2014, 09:15:37
:o von der Daseins Berechtigung der Bundeswehr müssen wir hier gar nicht anfangen zu reden. Da habe ich so meine ganz eigene Meinung. Die tut hier aber auch nichts zu Sache. Ich habe um Ideen gebeten, die hat aber scheinbar keiner, wenn man nicht Pro Bundeswehr ist.

Sollen wir die BW jetzt abschaffen nur weil Frauenvolk wie Sie meint gegen den "bösen" Ivan oder wen auch immer verteidigen uns schon die Amerikaner? Aber es scheint typisch das manche das ganze nur als "Eierschaukeljob" betrachten, der nur Steuern verschwendet.

Ich hoffe Sie leben nicht in einem vom Hochwasser betroffenen Region und wundern sich dann mal wieder warum Haus und Hof absäuft und keiner hilft.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: miguhamburg1 am 27. Juni 2014, 10:26:27
@ iceman, meinen Sie, dass Sie mit Ihren Kraftausdrücken hier irgend jemanden beeindrucken?
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Flugzeugbastler am 27. Juni 2014, 15:08:27
Ihr beiden könnt euch auch hier mal einen Rat holen:


http://www.terrwv.bundeswehr.de/portal/a/terrwv/aufgaben/sozialdienst

Die helfen euch vielleicht weiter.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Ralf am 27. Juni 2014, 15:22:19
Inwiefern kann denn da der Sozialdienst helfen?
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Flugzeugbastler am 27. Juni 2014, 17:42:44
Klick drauf und lies dann weißt es.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Flexscan am 27. Juni 2014, 17:48:14
Die Dame hat vorgezogen, ihren Account bei uns zu löschen.
Denke mal nicht das sie noch an weiteren Informationen dann interessiert ist. Von daher können wir uns weitere Bemühungen sparen.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: ulli76 am 27. Juni 2014, 17:54:19
Ich versteh trotzdem nicht, wie der Sozialdienst in diesem Fall helfen soll.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Flugzeugbastler am 27. Juni 2014, 17:58:03
@ulli76
Warst du schonmal beim Sozialdienst weil du nicht mehr weiterwusstest?

Du kannst also aus erfahrung sprechen das der Sozialdienst hier nicht helfen kann bei der geschilderten Situation?
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: F_K am 27. Juni 2014, 18:00:24
... Es ist NICHT Aufgabe des Sozialdienst es, dem Soldaten dabei zu helfen, sich der Verpflichtung zu entziehen.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: wolverine am 27. Juni 2014, 19:33:09
Lernt klagen ohne zu leiden! ::)
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: ulli76 am 27. Juni 2014, 19:41:23
Sagte der Rechtsverdreher  :P
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: wolverine am 27. Juni 2014, 19:42:49
Im Schatten des Innenministers mit Blick auf die Spree und Primitivo im Glas...

[gelöscht durch Administrator]
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Ralf am 27. Juni 2014, 21:39:42
Zitat von: Flugzeugbastler am 27. Juni 2014, 17:42:44
Klick drauf und lies dann weißt es.
Ich kenne die Aufgaben des Sozialdienstes und ich kann lesen und hier sehe ich nicht, dass er irgendwie davon berührt wäre. Aber ggf. kannst du es mir trotzdem erklären, denn meine Frage war schon ernst gemeint. Und anhand der nachfolgenden Posts scheine ich da gar nicht so falsch zu liegen.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Flugzeugbastler am 29. Juni 2014, 15:11:03
Meine Meinung:

Wenn schon seine Freundin hier reinschreibt spricht das dafür das die Beziehung der beiden belastet wird.
Da eine Versetzung nicht geklappt hat, bestünde die möglichkeit das er dem ganzen mithilfe des Sozialdienst im Hinblick auf seine aktuelle Situaion (zu wenig Aufträge, Psychischer knacks wegen dem Knie, keine Nachforschung der vorgesetzten ob man ihn nicht doch noch auf fachlehrgang schicken kann usw.) Nachdruck verleiht.
Oder zumindest erreicht das er vielleicht doch auf seinen Lehrgang kann mit dem Knie.

Und das es zuwenig freie IT-Dienstposten gibt kann ich persönlich nicht glauben da ich viel mit Kameraden aus dem BAAINBw, LogKdo (meine Dienststelle) und dem Standort Köln zu tun habe und da jeder sagt das die Bw zuwenig IT-Soldaten hat. Was ja auch ein grund war wieso seine Verkürzung nicht durchging.

Es steht hier keinem zu, zu behaupten das der Gang zum Sozialdienst hier nicht ratsam ist, da es sich ja immer um einen speziellen einzelfall handelt den hier auch keiner vollends nachvollziehen kann.

Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: Ralf am 29. Juni 2014, 18:34:48
Also, m.M.n. ist das schon sehr konstruiert und hat mir zu viele wenns.
Es ist auch nicht der Fachlehrgang der fehlt, diesen hat der Soldat absolviert. Es ist das -besonders in den Augen der Fw FachD- ungeliebte Führungstraining das fehlt. Hat auch keine Konsequenz auf sein berufliches Vorkommen, die Personalführung wird ihn halt nur versuchen, andauernd wieder hinzuschicken. Der Lehrgang ist sogar so "beliebt", dass regelmäßig 50% der Kommandierungen wieder aufgehoben werden müssen, weil es seitens der Soldaten und/oder Einheit "gründe" gibt, warum eine Teilnahme genau jetzt nicht wirklich gut passt.

Und weswegen ich sage, dass hier der Sozialdienst fehl am Platz ist? Weil keine der Informationen daraus schließen lässt, dass hier eine soziale oder persönliche Notlage entstanden ist. Ich interpretiere da nichts hinein und bin und bleibe der Meinung, dass sowas Wichtiges wie ein Sozialdienst als Entscheidungskriterium der Personalführung nicht ausgelutscht werden soll, damit es nicht an Schlagkraft bei wirklich wichtigen Fällen verliert. Sollten auch hier Gründe vorliegen, hat die TE sie in keiner Silbe erwähnt, sondern regelmäßig die beruflichen Aussichten nach Ausscheiden der Bw als Grund angeführt.
Diese Situation hier ist systemimmanent, dass man seine Verpflichtungszeit abdient, egal ob man zwischendurch was "besseres" zivil findet.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: BMin am 02. Juli 2014, 12:22:55
Hey, vielleicht hat sich das ja auch alles schon erledigt, aber warum denkt dein Partner denn nicht mal über ein Fernstudium nach!?

Er hat auch innerhalb seiner noch zu leistenden Dienstzeit die Möglichkeit aus dem Internen BFD Topf zu schöpfen.

Vielleicht mal so an die ran Sache gehen  ;)
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung SaZ 12
Beitrag von: funker07 am 02. Juli 2014, 16:40:40
Also irgendwas passt an der Geschichte nicht.

Als ITFeldwebel braucht er den Feldwebellehrgang AMT (den die Luftwaffe vor der ZAW macht) und den Fachteil.
Für den Fachteil braucht man keine besondere Verwendungsfähigkeit (nur Hörsaal).
Ohne beide bestandene Teile wäre er aber kein Feldwebel.

Das Vorgesetztentraining oder den ÜLE braucht man nicht für den Dienstposten.
Weitere Fachlehrgänge wie ITFw InfoÜtr und die Ausbildung auf die Systeme sind auch mit Status MSG zu machen.

Ohne weitere Informationen (Dienstposten, Teilstreitkraft, bestandene Lehrgänge) ist da nicht viel zu helfen.

Aber die TE hat sich ja scheinbar abgemeldet.
Passt irgendwie zusammen: Unnötigerweise schreiben, dass man die Bw eigentlich ablehnt, zu wenig Informationen liefern und sich dann verpissen, wenn nicht alle sofort der gleichen Meinung sind.