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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: pati092 am 27. August 2014, 18:09:08

Titel: Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: pati092 am 27. August 2014, 18:09:08
Hallo zusammen zunächst zu meinen Daten:
DG: HptGefr.
DE: 01.07.2012
DZE: 30.06.2016
Status: SaZ 4 Jahre

Mein Stellvertretender Chef(Oberleutnant) wirft mir vor, dass Ich bei meinem Bewerbungsbogen in den freiwilligen Dienst der Bundeswehr(als SaZ4) im März 2012 angegeben habe bei Punkt 23 auf dem Fragebogen unter der Frage: "Läuft gegen Sie ein Strafverfahren/polizeiliches/staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren?"
Mit "Nein" geantwortet zu haben bzw. das Kreuz bei Nein gesetzt zu haben. Was ich auch getan habe. Weil mir zu der Zeit nicht bewusst war das ich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren am laufen habe.

Nun wird mir also vorgeworfen Einstellungsbetrug begangen zu haben.
Heute wurde mir ein Entwurf von dem Antrag auf fristlose Entlassung eines Soldatens auf Zeit nach §55 Abs.1 eröffnet. Denn ich heute auch unterschreiben musste, desweiteren sagte er zu mir das ich jetzt eine Nacht darüber schlafen solle und wir uns morgen erneut zusammen setzen. Als Grund auf dem Entwurf hat er angegeben: "... beantragt nach §55 Abs.1 SG in mit §46 Abs.2 Satz 2 die Entlassung des Soldaten auf Zeit weil er/sie seine/ihre Ernennung zum Soldaten auf Zeit durch arglistige Täuschung herbeigeführt hat."

Meine Fragen wären jetzt:
- Wie lange dauert so ein Antrag auf eine Fristlose Entlasssung?
- Kommt er damit wirklich durch?
- Wie kann ich mich wehren und an wenn kann ich mich wenden?
- Muss ich denn endgültigen Antrag denn er wegschickt unterschreiben oder kann ich das verweigern?
- Und reicht dieser Grund wirklich aus um einen Soldaten auf Zeit zu entlassen nach 2jahren 2Monaten Dienstzeit?
- Hat der eigentliche Chef(Hauptmann) der im Urlaub nach seinem Einsatz derzeit ist ein Mitentscheide Recht?

Jetzt schonmal vielen vielen Dank für die zahlreichen Antworten :)
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: Lidius am 27. August 2014, 18:14:41
Zitat von: pati092 am 27. August 2014, 18:09:08
"Läuft gegen Sie ein Strafverfahren/polizeiliches/staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren?"
Mit "Nein" geantwortet zu haben bzw. das Kreuz bei Nein gesetzt zu haben. Was ich auch getan habe. Weil mir zu der Zeit nicht bewusst war das ich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren am laufen habe.

Hast du denn, nachdem du von dem Verfahren erfahren hast, dieses nachträglich gemeldet? Schließlich wird man ja belehrt das Änderungen zu melden sind.
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: pati092 am 27. August 2014, 18:19:57
Ne ich hatte das dann bis die Verurteilung kam mitte Juli 2012 völlig vom Schirm verloren :/ und somit auch nicht gemeldet ich wurde dann damals auch mehrfach durch denn MAD geprüft und die hatten dann gemeint das passt alles. Und wollten eigtl. nur von mir hören was ich alles so angestellt hatte mehr nicht und mein derzeitiger Stellv. Chef hat es seit der richtige Chef(Hauptmann) im Einsatz is stets auf mich abgesehen.. und dann in denn tiefen meiner ganzen Unterlagen das gefunden..
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: KlausP am 27. August 2014, 18:22:06
Zitat- Wie lange dauert so ein Antrag auf eine Fristlose Entlasssung?

kommt drauf an wie lange die Entlassungsdienststelle für die Prüfung benötigt.

Zitat- Kommt er damit wirklich durch?

Kommt drauf an, wie die Entlassungsdienststelle das sieht und was bei der Prüfung herauskommt. Dazu ist ja auch Ihre schriftliche Erklärung/Stellungnahme zu berücksichtigen.

Zitat- Wie kann ich mich wehren und an wenn kann ich mich wenden?

Indem Sie den Vorgang aus Ihrer Sicht darstellen. Rechtsmittel haben Sie erst gegen den Bescheid der Entlassungsdienststelle.

Zitat- Muss ich denn endgültigen Antrag denn er wegschickt unterschreiben oder kann ich das verweigern?

Sie müssen den Antrag nicht unterschreiben. Dann kommt auf den Antrag der Vermerk !Soldat verweigert die Unterschrift", es wird ein Zeuge hinzugezogen, deer ebenfalls unterschreibt und fertig ist die Laube. Es ist Ihre Entscheidung.

Zitat- Und reicht dieser Grund wirklich aus um einen Soldaten auf Zeit zu entlassen nach 2jahren 2Monaten Dienstzeit?

Wenn sich der Vorgang so herausstellt wie in dem Antrag beschrieben - ja.

Zitat- Hat der eigentliche Chef(Hauptmann) der im Urlaub nach seinem Einsatz derzeit ist ein Mitentscheide Recht?

Meiner Meinung nach nein. Die Disziplinarbefugnis übt momentan der Vertreter im Amt aus.
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: KlausP am 27. August 2014, 18:26:57
Noch vergessen:

Sie können selbstverständlich verlangen, dass Ihre Vertrauensperson beteiligt wird.
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: Flexscan am 27. August 2014, 18:36:14
Ein Soldat kann innerhalb der ersten 4 Jahre entlassen werden da spielt die Dienstzeit keine Rolle.
Auch wenn er bereits 3 Jahre und mehr gedient hat.

Fakt ist Du hast einen Einstellungsbetrug begangen. Dabei lass ich mal offen ob bewusst oder nicht.
So vergesslich kann eigentlich niemand sein, grade bei so elementär wichtigen Sachen wie Vorstrafen.
Bei Angelegenheiten, die einem zum Nachteil ausgelegt werden, ist man ja schonmal schnell vergesslich.....


Somit erfolgt die fristlose Entlassung zurecht.
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: pati0922 am 27. August 2014, 18:50:19
Zitat von: Flexscan am 27. August 2014, 18:36:14
Ein Soldat kann innerhalb der ersten 4 Jahre entlassen werden da spielt die Dienstzeit keine Rolle.
Auch wenn er bereits 3 Jahre und mehr gedient hat.

Fakt ist Du hast einen Einstellungsbetrug begangen. Dabei lass ich mal offen ob bewusst oder nicht.
So vergesslich kann eigentlich niemand sein, grade bei so elementär wichtigen Sachen wie Vorstrafen.
Bei Angelegenheiten, die einem zum Nachteil ausgelegt werden, ist man ja schonmal schnell vergesslich.....


Somit erfolgt die fristlose Entlassung zurecht.

pati092: Ja das Ding is eigentlich das ich zu dem Zeitpunkt als ich im Karriercenter saß noch nicht wusste das da gegen mich was läuft denn Bescheid das was gegen mich Läuft hatte ich erst Mitte April 2012 Bekommen. Und weil mir das vorher weder gesagt wurde noch gegen mich ermittelt wurde hatte ich das auf dem Fragebogen nicht angekreuzt. :/
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: Flexscan am 27. August 2014, 18:55:35
ist klar, und auf die Idee das nachzumelden kommt man ja nicht....

JEDE VERÄNDERUNGEN SIND DEM KARRIERECENTER UMGEHEND MITZUTEILEN.

Was ist daran so schwer.
Macht sich sicher für den weiteren Werdegang im zivilen gut, vorbetraft und fristlose Entlassung aus der Bundeswehr.
Würde sagen den Bock hast Du Dir selber geschossen da habe ich kein Mitleid.

Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: ulli76 am 27. August 2014, 18:59:45
Was hast du denn verbrochen und zu was wurdest du verurteilt?
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: KlausP am 27. August 2014, 19:02:49
ZitatNe ich hatte das dann bis die Verurteilung kam mitte Juli 2012 völlig vom Schirm verloren

Kam da ein Strafbefehl? Gab es eine Verhandlung und wann war die?

Im Normalfall bekommt die Bundeswehr eine "Mitteilung in Strafsachen", wenn einer ihrer Soldaten verurteilt wird. Dadurch bekommt auch der Disziplinarvorgesetzte Kenntnis davon, die Mitteilung ist zur Akte zu nehmen und die Strafe im Disziplinarkarteiblatt einzutragen.
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: F_K am 27. August 2014, 19:38:03
... Es gibt immer genau einen DV, und dies wird schriftlich bekannt gegeben ( am Brett der Einheit).

Bei Urlaub des KpChefs wird regelmäßig der Stv. der DV.

@ Klaus:

Zum Zeitpunkt der Verurteilung war der TE noch kein Soldat - und bald ist er keiner mehr ...
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: Tierpark am 28. August 2014, 10:01:08
An den TE:
Sie mussten allerdings zumindest dann etwas von Ermittlungen gewusst haben, als sie nach dem hier noch nicht benannten Vorfall als Täter oder zumindest als Mittäter beteiligt waren.
Ihre Daten wurden doch damals festgehalten. Sie bekamen Post von der Kripo, einem Verkehrskommisariat und danach von der StA, wo ihnen ein bestimmter Vorwurf gemacht wurde. Sie mussten sich also auch selbst zu dem/ den Vorwurf(-würfen) äussern, oder wurden sogar vorgeladen, um sich zur Sache zu äussern.
Also haben sie genug Zeit gehabt, ihren Status der BW mitzuteilen.
Tja, was soll man dazu sagen.  ::)
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: FranklinMV am 28. August 2014, 10:17:21
KC war im März 2012

"denn Bescheid das was gegen mich Läuft hatte ich erst Mitte April 2012 Bekommen"

Diensteintritt: 01.07.2012


Ich kann mich Flexscan nur anschließen

JEDE VERÄNDERUNGEN SIND DEM KARRIERECENTER UMGEHEND MITZUTEILEN.

Mal ne Frage in die Runde ....muss bei Einstellungsbetrug ein Teil der Gehälter zurückgezahlt werden?
Denn man hätte diese ja nicht bekommen, wenn man nicht eingestellt worden wäre!
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: F_K am 28. August 2014, 10:21:37
ZitatMal ne Frage in die Runde ....muss bei Einstellungsbetrug ein Teil der Gehälter zurückgezahlt werden?
Denn man hätte diese ja nicht bekommen, wenn man nicht eingestellt worden wäre!

Nein - die Zeit wurde ja gedient bzw. gearbeitet (also eine Leistung erbracht, für die eine Gegenleistung fällig wird).

Lügen haben kurze Beine - auch wenn es manchmal 2 Jahre dauert, bis es "raus kommt".
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: ulli76 am 28. August 2014, 10:25:28
Gahlt nicht, aber ggf. Ausbildungskosten und im Falle von Verschweigen von Vorerkrakungen auch Gesundheitskosten.
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: Flexscan am 28. August 2014, 11:02:08
Zitat von: F_K am 28. August 2014, 10:21:37
Lügen haben kurze Beine - auch wenn es manchmal 2 Jahre dauert, bis es "raus kommt".

Und dann jammern wenns rauskommt.
Da kann man unschwer prognostizieren das da höchstwahrscheinlich Harz4 vorprogrammiert sein wird.
Vorbestraft und fristlose Entlassung aus der Bundeswehr. Da leckt sich jeder zivile Arbeitgeber die Finger nach...
Aber soweit denkt die heutige Jugend anscheinend nicht.

Da kann man nur mit dem Kopf schütteln.

Die Frage mit dem Rückzahlen hab ich mir auch gestellt.
Sonst wäre es ja für etwaige Kandidaten eine billige Alternative, wenn man keinen Bock mehr hat.
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: miguhamburg1 am 28. August 2014, 15:41:23
Kameraden, ich warne vor Vorverurteilungen und Davongaloppieren der eigenen Assoziationen. Wir alle sind weder der zuständige DV, noch die Entlassungsdienststelle.

Der Fragensteller hat mehrere konkrete Fragen gestellt, die ihm von KlausP mit der gebotenen Sachlichkeit und -kompetenz beantwortet wurden.

Alles Weitere sollten wir schlicht zurückstellen.
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: StOPfr am 28. August 2014, 16:25:50
Wie wahr!

Wir sind immer noch das Bundeswehrforum und nicht das Bundesmoralforum.
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: schlammtreiber am 28. August 2014, 16:35:08
Wir sind sogar explizit unmoralisch und von schlechtem Leumund  ;D
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: Tommie am 28. August 2014, 16:40:38
Du kennst das 12. Gebot, schlammi ;) ?

Du sollst nicht von Dir auf andere schließen ;D !

Und jetzt nimm Deine Medizin und setz Dich wieder in die Ecke, ja ;) !
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: mailman am 28. August 2014, 18:27:27
ZitatVorbestraft und fristlose Entlassung aus der Bundeswehr. Da leckt sich jeder zivile Arbeitgeber die Finger nach...

Wie immer, ist das alles eine Sache dessen, wie man sich verkauft. Und ich denke mir immer das Bewerbungsgeschäft immer nur nach dem persönlichen Eindruck geht, sonst hätten ja die ganzen Abbrecher, usw. nie eine Ausbildung.
Und wenn man nicht gerade  wieder zum Staat will, dann wird man mit der Entlassung auch nicht hausieren und Vorstrafen muss man bei den meisten AG nicht angeben, es sei den es wird ne Selbstauskunft Führugnszeugnis usw. gefordert.
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: DonFluppo am 28. August 2014, 19:27:59
@ mailman Da haben sie recht. Zumindest bei kleinen Firmen. Wenn Sie jedoch zu größeren Unternehmen wollen müssen Sie ein Führungszeugnis vorzeigen. Ist zumindest bei uns im  Konzern so. Die bekomme ich dann immer zu gesendet von unserer Personal Abteilung. Dies führt unweigerlich zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren, sollte es negativ ausfallen. Die Frage ist überhaupt ob der gute Mann vorher eine Ausbildung gemacht hat. Habe ich auch schon öfter gehört, dass Soldaten nach DZE wieder auf den Arbeitsmarkt kommen aber vor ihrer DZ keine Ausbildung gemacht haben und somit nicht vermittelbar sind. Davon gibt es dann aber sehr viele als Hilfsarbeiter.
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: KlausP am 28. August 2014, 19:31:34
ZitatDie Frage ist überhaupt ob der gute Mann vorher eine Ausbildung gemacht hat. Habe ich auch schon öfter gehört, dass Soldaten nach DZE wieder auf den Arbeitsmarkt kommen aber vor ihrer DZ keine Ausbildung gemacht haben und somit nicht vermittelbar sind. Davon gibt es dann aber sehr viele als Hilfsarbeiter.

Wem sagen Sie das! Aber wir sind hier regelmäßig die Doofen, wenn wir argumentieren, erst eine Ausbildung abzuschließen und sich dann zu bewerben.
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: DonFluppo am 28. August 2014, 19:56:16
Ich verbitte mir hier Irgendeinen von Ihnen, der hier mehr als hilfreich ist, als doof zu bezeichnen. Das schlimme an der ganzen Sache ist ja das die Jugendlichen im Ausbildungsalter da mit einer sehr naiven Einstellung ran gehen. Die kommen dann zu mir , wenn sie zugelassen werden durch meinen Bereichsleiter und mir, in die Vorstellungsgespräche um einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Jetzt muss man sich aber mal vor Augen halten das natürlch die mehrheit der Bewerber deutlich jünger ist. Wenn man aber fragt:,, warum sind Sie erst zur Bundeswehr gegangen und haben vorher keinen verwertbaren Beruf erlernt um bei der Bw eventuell in den Fachdienst zu kommen?´´ Bekommt man die besten Antworten. Die große mehrheit druckst dann rum und kommt dann damit raus das man ja vor hatte BS zu werden im Truppendienst .............. (als Manschafter)............ Schlecht ist wenn man sie drauf anspricht das ,dass doch als Manschafter nicht möglich sei und man die Antwort bekommt. Natürlich ist das möglich oder waren Sie jemals beim Bund........ Das ist genau so passiert in einem Gespräch. Was meinen Sie wie das im Anschluss verlaufen ist.
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: DonFluppo am 28. August 2014, 19:59:53
Da ist ein Satz verschwunden. Hinter : Da gehen die Jugendlichen sehr Naiv ran`` müsste noch stehen ,, Die Bewerber der Bw nach DZE ohne Ausbildung´´
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: KlausP am 28. August 2014, 20:00:38
Ja, sowas kann ich mir lebhaft vorstellen, wenn ich mir hier die diversen Threads noch mal vor mein geistiges Auge führe ...  ::) ;D
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: Flexscan am 29. August 2014, 07:12:35
Zitat von: mailman am 28. August 2014, 18:27:27
Und wenn man nicht gerade  wieder zum Staat will, dann wird man mit der Entlassung auch nicht hausieren und Vorstrafen muss man bei den meisten AG nicht angeben, es sei den es wird ne Selbstauskunft Führugnszeugnis usw. gefordert.

Er wird zwangsläufig damit hausieren müssen.
Für die Dienstzeit der Bundeswehr, die er im Lebenslauf angeben muss, wird jeder Personalchef ein Dienstzeugnis anfordern, in dem dann die fristlose Entlassung dokumentiert ist.
Falls der Bewerber dann noch eingeladen werden sollte, wird sicher genau hinterfragt werden, warum die Dienstzeit so ad hok endete.

Selbst wenn er kein Dienstzeugnis haben will aus welchem Grund auch immer wird immer noch die Frage nach der krummen Dienstzeit von 2Jahren 3 Monaten im Raume stehen.
Das da nich was koscher drann ist sollte jedem Personalchef klar sein.
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: Rollo83 am 29. August 2014, 10:05:57
Im Dienstzeigniss steht eine Entlassung drin?
Dienstzeugnisse müssen doch immer positiv für den Soldaten geschrieben werden, ich kann mir nicht vorstellen das dort eine fristlose Enrlassung drin steht. Ich lass mich aber gerne eines Besseren belehren.

Flex, du und ich und viele Andere hier würden bei 2 Jahren und 3 Monaten dumm gucken was da los war aber ich glaube 80% der Personalchefs wissen mit dieser krummen Zahl nicht all zu viel anzufangen.
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: F_K am 29. August 2014, 10:18:15
@ Rollo83:

Dienstzeugnisse (und Arbeitszeugnisse) sollen freundlich und positiv geschrieben sein - Falschangaben führen allerdings ggf. sogar zu einer Schadensersatzpflicht des Zeugnisherstellers.

Insoweit gehe ich davon aus, dass der Satz "Dienstgrad Name beendet sein Dienstverhältnis nach Ablauf der Verpflichtungszeit ..." vielleicht so formuliert wird, wie "Das Dienstverhältnis des Dienstgrad Name wurde aufgrund von §55(5) SG zum X.Y. beendet".

Das "freundliche" an der Formulierung ist dann, dass die arglistige Täuschung nicht explizit erwähnt wird.
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: turbotyp am 29. August 2014, 12:03:37
Also zum Thema Lebenslauf/Bewerbungen habe ich festgestellt, dass es die Personaler so ziemlich überhaupt nicht interessiert was ich, wie lange beim Bund veranstaltet habe.
Das höchste der Gefühle waren Fragen wie z.b.: "So lange waren sie bei der BW? Sie armer..." oder "Sie saßen in einem Büro? Ich dachte Sie waren Soldat?".
Nach meinem (subjektiven) Empfinden glauben viele Personaler dass es bei der BW nur einen Dienstposten gibt: Den im Wald herumrödelden Schreihals. 

Allerdings: Wie man die BFD Zeit genutzt hat, ist für den Personaler natürlich von erheblichem Interesse!
Titel: Antw:Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten
Beitrag von: mailman am 29. August 2014, 15:09:46
Zitat von: Flexscan am 29. August 2014, 07:12:35
Zitat von: mailman am 28. August 2014, 18:27:27
Und wenn man nicht gerade  wieder zum Staat will, dann wird man mit der Entlassung auch nicht hausieren und Vorstrafen muss man bei den meisten AG nicht angeben, es sei den es wird ne Selbstauskunft Führugnszeugnis usw. gefordert.

Er wird zwangsläufig damit hausieren müssen.
Für die Dienstzeit der Bundeswehr, die er im Lebenslauf angeben muss, wird jeder Personalchef ein Dienstzeugnis anfordern, in dem dann die fristlose Entlassung dokumentiert ist.
Falls der Bewerber dann noch eingeladen werden sollte, wird sicher genau hinterfragt werden, warum die Dienstzeit so ad hok endete.

Selbst wenn er kein Dienstzeugnis haben will aus welchem Grund auch immer wird immer noch die Frage nach der krummen Dienstzeit von 2Jahren 3 Monaten im Raume stehen.
Das da nich was koscher drann ist sollte jedem Personalchef klar sein.

Das kann man nicht so pauschal sehen. Nicht jeder Personalchef hat "gedient" und selbst wenn heißt das nicht das man Ahnung hat..
Wenn da nicht gerade ein Zwölfender sitzt wird da mit ziemlicher Sicherheit gar nicht nachgefragt. Und wer macht sich schon die Mühe den § vom SG nachzulesen?
Und in großen Firmen wird eh vorselektiert.

Und angeben "muss" man gar nix es sei den man bewirbt sich beim Staat oder im öffentlich Dienst oder auf Sicherheitsrelavante Stellen.

Einfach wird es sicher nicht aber das es der direkte Weg in H4 ist stimmt auch nicht.