Hallo Kameraden,
nächstes Jahr werde ich in den Einsatz gehen (Einplanungsbescheid liegt vor). Da die Vorbereitung mMn etwas chaotisch abläuft (ob das bei Res normal ist, weiß ich nicht - als Aktiver ist es zumindest mal überschaubarer), würde mich mal interessieren, was ich so alles erledigen muss:
- Ausbildungsplanung liegt vor, die Masse der Ausbildungen ist auch schon absolviert
- Impfstatus passt, 90/5 wird noch durchgeführt
- Einkleidung (erfolgt in den nächsten Tagen)
Was steht noch alles an? Einen Laufzettel o.ä. scheint ja nicht zu existieren, was es mir schon etwas schwer macht, mich im eigenen Richten um alles zu kümmern :o
Gibt es im Sinne von privat beschaffter Ausrüstung noch etwas Sinnvolles, das ich mir zulegen sollte?
Wo gehst du denn hin?
KFOR, AFTUR, Resolute Support?
Ich habe erlebt, dass man es bei einem wild zusammengewürfelten Kontingent auch mit sehr undurchsichtigen und chaotischen Planungen zu tun hat.
Ausrüstungstechnisch kommt es auch wieder auf die Verwendung und das Einsatzgebiet an...
Mein persönlicher Tipp ist sich ein Kindle zu besorgen. Unglaublich tolles und praktisches Gerät.
Dafür sollte man natürlich ein Leser sein ;).
Nur KFOR ;)
Als Res in den Einsatz zu gehen scheint aber was Besonderes zu sein - zumindest habe ich das Gefühl, dass keiner so richtig was mit mir anfangen kann - weswegen ich mich ja (anscheinend) um alles selber kümmern muss. Habe ja auch Probleme, die die Aktiven so nicht kennen - z.B. keine ABC-Schutzmaske (weil gibt's nicht für Res ::) )
ABC Maske must du über deinen Leitverband empfangen - incl. Corterpound Prüfung und CS Test im Übraum
due hast doch bestimmt einen Ansprechpartner im Lagezentrum (zumindest der LeitBrig) - das müsst meiner Information nach die Brig 23 sein ;)
dort dein Problem schildern die sind in R´hoi kompetent und flexibel ;)
Die Port-A-Count-Prüfung kann man entweder über seine Beorderungseinheit machen, oder aber warten, bis man zur ZA EAKK nach Feldkirchen kommt. Dort gibt es am Anreisetag eine Möglichkeit, diese Prüfung mitzumachen, die CS-Gas-Prüfung ist in die Stationsausbildung integriert!
Und dass es für Reservisten keine ABC-Schutzmaske gibt, ist ein Gerücht! Ich hatte immer eine als Reservist! Hier fühlt sich lediglich mal wieder keiner zuständig, also würde ich dem Leitverband so lange auf den Zeiger gehen, bis sich da was tut! Wer Dir die Auskunft gegeben hat, dass es für Reservisten keine ABC-Schutzmaske gibt, hat entweder keine Ahnung, oder aber bewußt gelogen, so dass das schon fast beschwerdefähig ist!
Zusatzausstattung brauchst Du nicht, weil Du in KFOR den "be- und versorgenden Apotheker" gibt und nicht einen "Combat-Pillendreher"! Du verlässt das Lager maximal zu Juckuhu-Touren, für die Du höchstens einen "leichten Bieranzug" brauchen könntest, der Dir als Soldat des DEUEinsKtgt aber per Befehl untersagt ist!
Ach ja, bevor ich es vergesse: Das mit der ABC-Schutzmaske solltest Du vor der ZA EAKK regeln, denn wenn Du dort keine CS-Gas-Prüfung mitmachst, wirst Du kein zeugnis bekommen! Die CS-Gas-Prüfung wird dort noch einmal explizit ausgewiesen!
Die ABC-Schutzmaske habe ich zum Glück letzte Tage erhalten - Leitverband hat sich darum (zum Glück) gekümmert. Meine Aussage bezog sich auch eher auf meine Erfahrungen bei klassischen WÜ - 2008 konnte ich eine bei der MatGrp empfangen, habe die (ungeschickterweise) am Ende der WÜ wieder abgegeben und 2009 war dann ein Empfang über die MatGrp nicht mehr möglich, weil das wohl die LHBw mit übernommen hatte.
Aber genau das meine ich - wenn ich nicht selber hinterher gewesen wäre, hätte ich irgendwann ein Problem gehabt. Da es ja anscheinend keine Checkliste o.ä. gibt, kann ich ja auch nur erahnen, was alles gemacht werden muss - und bei Res gibt es nunmal Besonderheiten im Vergleich zu den Aktiven (z.B. s.o.).
Nur zur Vorschriftenlage : Es gibt einen Satz Bekleidung / Ausrüstung, der für Res vorgesehen ist ( im Inland). Dieser beinhaltet nicht viel.
Die Vorschrift sieht aber ausdrücklich vor, das auf Anforderung TrT auch der Res bis zum Ausstattungsoll ausgestattet werden kann.
Da muss man sich halt mal ein Schreiben / Befehl vom TrT holen, und schon hat man das Zeug.
Abgesehen von der Friedenszusatzausstattung habe ich ja alles - was noch fehlt, ist die Schießbrille, die ja mittlerweile anscheinend jeder dienstlich geliefert bekommt. Kann aber noch nicht so lange sein, denn 2011 gab es die mWn noch nicht in der Truppe.
Was empfängt man denn so alles an Zusatzausstattung für den Einsatz? Habe gehört es gibt Stiefel und "Tropen"-Feldanzüge (wie viele?) - sonst noch was?
Bei der Einkleidung für den Einsatz ist der Einplanungsbescheid die Grundlage für die Ausstattung! Für das Sommerkontingent KFOR gibt es zwei Paar Haix-Tropenstiefel in schwarz-grün, drei Satz Feldbluse/Feldhose (Heisswetterbekleidung) mit Vektorenschutz, die Unterwäsche dazu (Unterhosen und T-Shirts, Strümpfe) und noch ein bisschen "Gedöns". Was genau, entnimmt die LHBw-Servicestation einem aktuellen Umdruck. Auf die Revision Sawfly würde ich die LHBw explizit ansprechen! Aktive Soldaten haben die bereits in ihrem BAN stehen.
Die Brille benötigt Du auch fürs NSAK, das ebenfalls für den Einsatz benötigt wird.
@ Tommie:
Danke schon mal für die Infos!
@ F_K:
Ja, das weiß ich - habe letzten Monat den NB1 geschossen und mache aktuell den NB 2 - Brille habe ich hierfür ausgeliehen bekommen.
Eine Sache wäre noch:
Mir wurde zugetragen, dass dem Soldaten nach dem Einsatz angeblich eine "Kur" zusteht - ist das unter der Kategorie "Scheißhausparolen" zu verbuchen, oder gibt es dafür eine (belastbare) Quelle?
Aktuell ist die Lage noch so, dass jedem Soldaten, einschließlich Reservisten, der in einem Einsatz war, danach (Kurantritt muss zwingend spätestens sechs Monate nach Einsatzrückkehr (OUT!) erfolgen!) eine sogenannte "Präventivkur" zusteht. Ich habe diese im Jahre 2010 nach dem ISAF-Einsatz in Kunduz auch in Anspruch genommen! Im SanBereich, der für den 90/5-er für die ADVF zuständig ist, gibt es dazu ein Markblatt, nachdem ich explizit fragen würde ;) !
Es sollen dazu gerüchteweise allerdings Änderungen kommen. Nach aktueller Lage ist es aber noch so wie oben beschrieben!
Das ist ja interessant - von "damals" kannte ich nur das Nachbereitungsseminar, also die 2-3 Tage.
Wie lange dauert denn so eine "Präventivkur" und ist das von der Einsatzdauer abhängig (in meinem Fall 2 Monate)? Wie muss ich mir denn den Ablauf vorstellen - ist das quasi "ziviler Urlaub" auf Kosten der Bw oder wie?
Das ENBS findet nach wie vor statt und dient der psychologischen Nachbereitung des Einsatzes. Dauer, wie gehabt, 2 bis 3 Tage! Die Präventivkur geht über 21 Tage, wobei An- und Abreisetag als ein Tag zählen! Sie findet bei einer Vertragsklinik der Bundeswehr statt. Welche Kliniken dafür in Frage kommen, steht auf dem erwähnten Merkblatt. Die Häuser sind über die gesamte Republik verteilt. Wehrübende werden dazu vom Leitverband einberufen und erhalten freie Kost und alles sonstige "Gedöns", wie ein SaZ/BS auch, nur dass letztere ihre Verpflegung selbst zahlen müssen, aber an die Bundeswehr zum aktuellen Verpflegungssatz und nicht in der Klinik direkt. Für die An- und Abreise gibt es für die Reservisten Bahngutscheine oder aber gegen deren Rückgabe, die Reisekosten nach BRKG, die über den Leitverband abgerechnet werden, ebenso wie der Wehrsold. Prinzipiell ist es so, dass aktuell jedem Soldaten nach jedem Einsatz eine solche Kur zusteht, was aber wohl geändert werden soll. In der Klinik macht man, je nach Einrichtung, viel Sport und wird auch sonst ein wenig mit diversen Anwendungen (Moorpackungen, Wassergymnastik, Massagen, etc.) ein wenig "betüddelt"! In der Praxis sollte man natürlich schon länger im Einsatz gewesen sein, als man dann Kur machen möchte ;) ! Bei zwei Monaten KFOR kann ich mir in Zukunft vorstellen, dass man die Kur aus Kostengründen wohl nicht mehr bekommen wird, aber aktuell wäre auch das noch drin.
Das ist ja geil ;D
Da muss ich mal mit meinem SanBereich reden - wäre ja schön blöd, so eine Möglichkeit ungenutzt verfallen zu lassen - vor allem, weil die Bw mich als Res noch extra dafür bezahlt, damit ich es mir gut gehen lassen kann ;D
Ist mMn zwar ein Fehler im System - aber ist ja anscheinend (noch) so gewollt ;)
Ach ja, bevor ich es vergesse ;) ! Nicht zu früh freuen und abwarten! Die richtige Reihenfolge ist wie folgt:
1. In den Einsatz gehen
2. Nicht vorzeitig aus dem Einsatz repatriiert werden
3. Bei der Einsatzrückkehrer-Untersuchung ca. 6 bis 8 Wochen nach dem OUT als "gesund" begutachtet werden
4. Bei dem SanBereich, der die Einsatzrückkehrer-Untersuchung durchführt, nach Informationen zur Präventivkur fragen
5. Bei vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen diese Kur beantragen und diese vom Kdo. RegSanUstg, Dez. G3 2.3.1, genehmigt und zugeteilt bekommen
6. Den Rest (Wehrübungstage und Gedöns) mit dem Leitverband abkaspern
Vor dem Einsatz gibt es maximal das Merkblatt dazu ;) ! "Vorbestellungen" werden nicht entgegen genommen!
Nachträgliche Bemerkung: Ich habe schon Truppenärzte erlebt, die Kandidaten, die den Eindruck erweckten, nur wegen der Präventivkur in den Einsatz gehen zu wollen, hochkant raus geworfen haben. Der "Knackpunkt" ist der unter 3.) aufgeführte Punkt! Wer da "krank" ist, hat keinen Anspruch auf eine Präventivkur!
In einem solchen Falle ist Abwarten angesagt und jede Bemühung vor dem Einsatz ist echt für die Füße, weil sich schon mit dem Jahreswechsel die Vorschriftenlage so ändern kann, dass man nach "14 Tagen KFOR" eben nicht mehr gehen darf!
Also findet das nicht direkt nach dem Einsatz statt, sondern zieht sich ein halbes Jahr hin? Das macht es für den Res ja wieder relativ uninteressant, da unsereins ja auch zivile Verpflichtungen hat, den Job wechselt etc.
Warum sollte ich "nur wegen einer Kur" in den Einsatz gehen? Da kann ich auch einfach 4 Wochen (zivilen) Urlaub machen - und mir den ganzen Heckmeck im Rahmen des Einsatzes inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Vorausbildungen (was für eine Res schon einen großen organisatorischen Aufwand darstellt) einfach sparen.
Richtig, eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Präventivkur ist die Tatsache, dass der Soldat, der im Einsatz war, bei der Einsatzrückkehrer-Untersuchung als "gesund" eingestuft wird! Somit wird es wohl eher nichts werden mit "aus dem Einsatz zurück und ab in die Kur", weil die Einsatzrückkehrer-Untersuchung frühestens sechs Wochen nach dem OUT stattfinden darf und wird! Danach kommt noch der Antrag auf die Präventivkur und dessen Laufzeit dazu, so dass in diesem Procedere schon mal gerne drei Monate ins Land gehen können!
Ich sagte nicht, dass Du "nur wegen einer Kur" in den Einsatz willst, aber ich habe schon Reservisten erlebt, die an dieser Kur schon alleine aus dem Grund, dass diese Wehrübungstage nicht zu den maximal 180 Tagen im Kalenderjahr zählen, mehr als nur sehr interessiert waren.
Die Kur muss beantragt und genehmigt werden, da wird also nochmal jemand mit gesundem Menschenverstand drüber gucken.
Mit der geplanten Änderung soll dir Kur nur Soldaten zustehen, die besonders Lange im Einsatz waren oder besonders belastet wurden.
2 Monate KFOR sind wohl idr das Gegenteil davon.
Zitat von: Tommie am 23. November 2014, 17:37:12
ich habe schon Reservisten erlebt, die an dieser Kur schon alleine aus dem Grund, dass diese Wehrübungstage nicht zu den maximal 180 Tagen im Kalenderjahr zählen, mehr als nur sehr interessiert waren.
Auch wenns offtopic ist - soweit ich mich erinnere, gilt die 180-Tage-Regelung nicht für den Einsatz - da gab es doch mal die Regel, dass der Einsatz inkl. Vor- und Nachbereitung bis 7 Monate dauern darf.
Wenn die Nachuntersuchung = 90/5 Entlassung erst frühestens 6 Wochen nach dem Einsatz stattfindet, was passiert denn dann in der Zwischenzeit? Ausrüstung abgeben und diverse organisatorische Maßnahmen sind doch in 2 Tagen erledigt und der erdiente Urlaub wird ja wohl kaum 5 Wochen entsprechen. Es gibt doch mWn den anteiligen Jahresurlaub (wie bei längeren WÜ üblich)+ zusätzliche Urlaubstage in Abhängigkeit von der Einsatzdauer - wie genau ist hierfür die Regelung?
Immer langsam mit den jungen Pferden ;) ! Ein Einsatz darf zwar bis zu sieben Monate dauern und stellt hier die Ausnahme dar. Aber zusätzlich zu einem Einsatz nochmals 180 Tage wehrüben geht auch nicht. In die 180 Tage zählen Einsatzvorbereitung (EAKLK, nSAK, ZA EAKK, etc.) nicht hinein und auch keine Einsatznachbereitung, aber die Wehrübung für den Einsatz selbst darf die 210 Tage nicht überschreiten, sonst mault dass KarrCBw, aber wird voll auf die 180 Tage pro Kalenderjahr angerechnet! Wer also für den Einsatz schon für 210 Tage einberufen wurde darf in diesem Kalenderjahr, sofern sich die RDL nicht jahresübergreifend erstreckt, außer zur Einsatznachbereitung nicht mehr wehrüben.
Dann muss man unterscheiden zwischen der Entlassunguntersuchung am Ende der Wehrübung, die etwas vollkommen anderes ist als die Einsatzrückkehrer-Untersuchung, die durchaus auch gerne in DVag oder Kurz-RDL stattfinden darf! Für jede 30 Tage im Einsatz gibt es bei KFOR einen Tag Sonderurlaub plus die regulären Urlaubstage. Die müssen komplett innerhalb der RDL abgebaut werden, sonst verfallen sie. Als ich das letzte Mal für 4 Monate bei KFOR war, kam ich im letzten September-Drittel aus dem Einsatz zurück und bin sofort in meinen Urlaub gegangen. Dann war ich für die organisatorischen Belange am Ende der RDL (Mitte Oktober) wieder im Dienst, danach war ich kein Soldat mehr. Mitte November war dann die Einsatzrückkehrer-Untersuchung in DVag.
Ach ja, die Leitverbände haben für die Anforderung der RDL für den Einsatz eine Excel-Tabelle in der die voraussichtliche Einsatzdauer (IN und geplantes OUT!) eingegeben wird und die dann den Urlaub, den Sonderurlaub und die organisatorischen Belange berücksichtigt und die Gesamtdauer der RDL berechnet. Die Einsatzrückkehrer-Untersuchung kann wegen der Blutentnahme ohenhin nicht an einem Tag durchgeführt werden. Ich habe hierzu zwei DVags erhalten, eine für Montag (Blutentnahme, Sehtest, Hörtest und sonstiges "Gedöns") und eine für Donnerstag (Abschlußgespräch).
Zitat von: funker07 am 23. November 2014, 17:58:13Die Kur muss beantragt und genehmigt werden, da wird also nochmal jemand mit gesundem Menschenverstand drüber gucken.
Genau! Und die Entscheidung fällt in der Abteilug G3 des Kdo. RegSanUstg in Diez im Dezernat 2.3.1!
Zitat von: funker07 am 23. November 2014, 17:58:13Mit der geplanten Änderung soll die Kur nur Soldaten zustehen, die besonders Lange im Einsatz waren oder besonders belastet wurden.
Exakt diese Maßnahme soll der Kostenexplosion im Bereich der Präventivkuren entgegenwirken. Man plant wohl auch, die Zuteilung einer Präventivkur neben der Einsatzdauer (Beispiel: sechs Monate und mehr geben automatisch die Berechtigung für die Kur!) auch von der Stufe des im Einsatzland gezahlten AVZ abhängig zu machen und als Zusatzkriterium eine besondere Belastungssituation in allen anderen Einsätzen, die vom TrPsych oder TrArzt bestätigt werden muss, mit zu berücksichtigen. Heisst dann z. B. dass es für Einsätze für die der AVZ in den Stufen 4, 5 oder 6 gezahlt wird, immer eine Präventivkur gibt, für alle anderen nur auf Empfehlung der oben genannten Personen! (Achtung: Das war nur ein Beispiel! Ich weiß nicht, wo tatsächlich die Grenzen liegen werden!)
Zitat von: funker07 am 23. November 2014, 17:58:132 Monate KFOR sind wohl idr das Gegenteil davon.
KFOR steht bei vielen Soldaten immer noch für
Klasse
Ferien
Ohne
Rechnung ;D ! Spaß bei Seite, aber bei KFOR denkt man gerade auch über eine Senkung der AVZ-Stufe nach, was nicht gerade für eine besonders hohe Intensität dieses Einsatzes spricht ;) !
Aber nochmal: Besonders lange Einsätze (sechs Monate und darüber), sowie besonders belastende Ereignisse im Einsatz mit entsprechenden Nachweisen sollen nach wie vor, unabhängig von der gezahlten AVZ-Stufe, immer noch zu einer Präventivkur berechtigen!
Zitat von: Tommie am 23. November 2014, 18:46:59
Dann muss man unterscheiden zwischen der Entlassunguntersuchung am Ende der Wehrübung, die etwas vollkommen anderes ist als die Einsatzrückkehrer-Untersuchung, die durchaus auch gerne in DVag oder Kurz-RDL stattfinden darf! [...] Mitte November war dann die Einsatzrückkehrer-Untersuchung in DVag.
Ach ja, die Leitverbände haben für die Anforderung der RDL für den Einsatz eine Excel-Tabelle in der die voraussichtliche Einsatzdauer (IN und geplantes OUT!) eingegeben wird und die dann den Urlaub, den Sonderurlaub und die organisatorischen Belange berücksichtigt und die Gesamtdauer der RDL berechnet. Die Einsatzrückkehrer-Untersuchung kann wegen der Blutentnahme ohenhin nicht an einem Tag durchgeführt werden. Ich habe hierzu zwei DVags erhalten, eine für Montag (Blutentnahme, Sehtest, Hörtest und sonstiges "Gedöns") und eine für Donnerstag (Abschlußgespräch).
Da mir gesagt wurde, dass ich für die Einsatzdauer + 6 Wochen danach einberufen werden soll (was auch immer dann in diesen 6 Wochen mit mir passiert), habe ich nicht vor, in meiner Freizeit quer durch die Republik für eine Blutentnahme etc. zu fahren. Btw was spricht denn dagegen, alles an einem Tag zu machen? Blutentnahme hat doch keinen Einfluss auf die anderen Untersuchungen.
Nur zu meinem Verständnis:
Wenn sich die Nachuntersuchung bis über das Ende der WÜ hinaus zieht, macht diese mMn überhaupt keinen Sinn - da zu 95% mit der Entlassungsuntersuchung identisch, einziger Unterschied ist doch nur die Blutuntersuchung. davon abgesehen würde ich doch zu gerne mal sehen, was passiert, wenn der Res entlassen wurde und die Untersuchung eben nicht mehr wahrnimmt - wass soll dann schon passieren? Will man den Res entlassen? ;D
Richtig, Sehtest usw kann man ohne Blutuntersuchung machen, deshalb finden die auch am selben Tag statt.
Aber für n Abschlussgespräch und das Ergebnis auf dem BA 90/5 wären die Ergebnisse der Blutuntersuchung schon interessant.
Der Bund kann dem Resi nichts, wenn er seinen Rückkehrer-90/5er nicht macht. Die Anerkennung einer WDB, die aus Einsatzfolgen resultiert dürfte sich aber entsprechend schwierig gestalten.
Eine Einberufung zu einer "besonderen Auslandsverwendung" ist gar nicht für einen Zeitraum von sechs Wochen nach dem OUT zuständig, weil dieses geplante OUT auch dem KarrCBw angezeigt werden muss. Die Wehrübungstage gehen zu Lasten eines bestimmten Einsatz-Kontingentes beim Kdo. SanEinsUtsg in WSF und die Anforderungen der RDL gehen über den dortigen S1-Bereich.
Dass die Einsatzrückkehrer-Untersuchungen frühestens sechs Wochen nach dem OUT zulässig sind, macht durchaus Sinn, denn wer sich in den letzten Tagen des Einsatzes noch etwas "einfängt", merkt das wahrscheinlich auch nicht früher! Zum Ende einer längeren RDL, wie sie ein Einsatz nun mal ist, ist nach ZDv 20/3 eine Entlassungsuntersuchung fällig. Wenn dabei die Blutwerte schon genommen werden, sind diese eventuell nochmals verwendbar für die Rückkehrer-Untersuchung, bei der die Ärzte dazu angewisen sind, kein Abschlussgespräch durchzuführen, wenn nicht alle Ergebnisse der Voruntersuchungen, einschließlich der Blutwerte vorliegen.
Ach ja, man wird den Reservisten zwar nicht "entlassen", aber seine nächste Bewerbung wird wohl dann ins Leere laufen ;) ! Zitat aus der entsprechenden Abteilung in WSF: "Wir brauchen niemanden so dringend, dass wir uns von ihm verarschen lassen müssen!" Der Kamerad hat halt dann zwei Einsätze auf einmal gemacht ;): Den ersten und den letzten ;D !
Ach ja, ich finde es toll, dass Du jede zitierte Vorschrift hinterfragst und "Verbesserungsvorschläge" machst! Aber leider bist Du als "kleiner Reservist" dazu nicht in der Position ;) ! Auch für Dich gilt, wenn Du weiterhin wehrüben und befördert werden willst: "Akzeptieren ist oft einfacher als verstehen!" ;D !
Ach ja, bevor wir uns über das Procedere hier in die Haare kriegen, denke bitte daran, dass ich die Thematik, vor der Du jetzt das erste Mal stehst, im zeitraum von 2005 bis 2012 insgesamt sechs mal und für insgesamt über 680 Einsatztage hinter mir habe. Ich habe in dieser zeit nicht nur neue Vorschriftenlagen erlebt, sondern es wurde mir immer wieder recht plastisch vor Augen geführt, wie wenig Ahnung die Reservistenbearbeiter in den Leitverbänden von dem Geschäft, das sie machen sollten, eigentlich haben.
Aber jeder muss seine Erfahrungen selbst machen ;) ! Viel Spaß dabei ;D !
Zitat von: Tommie am 23. November 2014, 19:37:00
Ach ja, man wird den Reservisten zwar nicht "entlassen", aber seine nächste Bewerbung wird wohl dann ins Leere laufen ;) ! Zitat aus der entsprechenden Abteilung in WSF: "Wir brauchen niemanden so dringend, dass wir uns von ihm verarschen lassen müssen!" Der Kamerad hat halt dann zwei Einsätze auf einmal gemacht ;): Den ersten und den letzten ;D !
Ach ja, ich finde es toll, dass Du jede zitierte Vorschrift hinterfragst und "Verbesserungsvorschläge" machst! Aber leider bist Du als "kleiner Reservist" dazu nicht in der Position ;) ! Auch für Dich gilt, wenn Du weiterhin wehrüben und befördert werden willst: "Akzeptieren ist oft einfacher als verstehen!" ;D !
Sehe ich anders - ich mache den Scheiß schon aus freien Stücken und mit viel Eigeninitiative, wobei ich Dinge erahnen muss, da es ja anscheinend kein offizielles, unter Berücksichtigung von Besonderheiten bei Res "Schema F" für die Vor-/Nachbereitung gibt.
Und ich bin es leid, in meiner Freizeit für irgendwelche Untersuchungen 6 Stunden/Tag in meiner Freizeit durch die Gegend zum Leitverband für ein 5minütiges Gespräch zu fahren - solche Späße habe ich schon mehr als einmal mitgemacht, aber irgendwann reicht es mal. Der Aktive hat solche Probleme nunmal nicht, das ist schon klar. Aber ich lasse mir nicht nach Beendigung aller nötigen WÜ und des Einsatzes in meine Freizeit hereinbefehlen, um dann im eigenen Urlaub solche Dinge zu erledigen.
Zu dem Zitat habe ich nur zu ergänzen: "Und ich brauche die Bw nicht so dringend, dass ich mich nach Strich und Faden verarschen lassen muss."
Im Gegensatz zu manchem Aktiven ist unsereiner wirklich freiwillig dabei (und dann auch noch bei geringerem Verdienst als der Aktive), von daher sollte der Dienstherr meine/unsere Bereitwilligkeit nicht mir solchen "Dummfick" überstrapazieren.
Falls man mich wegen sowas "nicht wieder in den Einsatz schicken" will - so what? Das ist sowieso eine einmalige Geschichte, ich denke nicht, dass ich in Zukunft noch einmal (von ziviler Seite aus) die Möglichkeit haben werde, in den Einsatz zu gehen. Es sei denn, ich werde Wiedereinsteller - aber das wäre bestenfalls Plan B.
Aber seis drum - vllt ist der Leitverband ja so clever und plant alles so, dass sich dieses Problem von selbst erledigt. Man wird ja wohl noch träumen dürfen ;D
Fassen wir also kurz zusammen: Wer als Reservist in einen Einsatz möchte, braucht ein gerüttelt Maß an Frustrationstoleranz!
Der "heilige Sankt Bürokratius" ist immer noch einer der bekanntesten Schutzheiligen der Bundeswehr und wenn er auf seinem Amtsschimmel erst mal anfängt loszureiten, dann hält ihn nichts mehr auf ;) !
Aber wie gesagt, ich habe Dir die aktuelle Vorschriftenlage en detail erläutert, jetzt warte mal ab, was bei Dir passiert und wundere Dich nicht, wenn irgendwer mitten auf der Strecke wieder ein neues Hindernis aufbaut.
wegen diverser Untersuchungen kann man auch zu anderen SanZ überwiesen werden - die näher liegen
Naja, ich werde mich mal überraschen lassen - das Beste hoffen und das Schlimmste befürchten ;)
Trotzdem bin ich der Ansicht, dass man als Res den Luxus hat, sich eben nicht mehr alles gefallen lassen zu müssen ;)
Und wenn S1/Lagezentrum/whoever es mal wieder verchecken, dass bei einem Res viele Dinge etwas anders laufen, dann sehe ich es nicht als Bringschuld an, deren Versäumnisse auszubügeln.
Trennung:
Wie läuft denn die Anreise zum Flughafen ab? MWn werden die Aktiven von ihrer Einheit/Verband/etc. zum Flughafen gebracht - wie funktioniert das bei Res?
im Regelfall must du ja 2 - 3 Tage vor Abflug einrücken -
die Papiere müssen noch abgeklärt werden und die Antrittsuntersuchung gemacht
- Reisekostenabrechnung erstellen ecc
und dann wirst du am Tag X bis zum Flughafen gebracht
ZitatUnd ich bin es leid, in meiner Freizeit für irgendwelche Untersuchungen 6 Stunden/Tag in meiner Freizeit durch die Gegend zum Leitverband für ein 5minütiges Gespräch zu fahren.
Deine Voruntersuchungen und Nachuntersuchungen samt Arztgespräch machst Du bei dem nächstgelegenden SanBereich - überwiesen werden muss hier nicht.
Edit:
Zitat sichtbar gemacht
Zitat von: bayern bazi am 23. November 2014, 20:45:45
im Regelfall must du ja 2 - 3 Tage vor Abflug einrücken -
die Papiere müssen noch abgeklärt werden und die Antrittsuntersuchung gemacht
- Reisekostenabrechnung erstellen ecc
und dann wirst du am Tag X bis zum Flughafen gebracht
Die Zeiten sind vorbei, entweder am Flugtag direkt und sich zum Flughafen bringen lassen.
Wenn Du zum Flughafen gebracht werde willst, dann muss Du das mit Deinem MobTrT absprechen, der LeitVbd hat damit nichts zu tun.
ZitatWenn sich die Nachuntersuchung bis über das Ende der WÜ hinaus zieht, macht diese mMn überhaupt keinen Sinn - da zu 95% mit der Entlassungsuntersuchung identisch, einziger Unterschied ist doch nur die Blutuntersuchung. davon abgesehen würde ich doch zu gerne mal sehen, was passiert, wenn der Res entlassen wurde und die Untersuchung eben nicht mehr wahrnimmt - wass soll dann schon passieren? Will man den Res entlassen?
Neben der späteren Blutuntersuchung wird auch eine Stuhlprobe (x3) genommen.
Solltest Du den Untersuchungen fern bleiben, entällt in letzter Konseuqnz der WDB Anspruch.
Edit:
Zitat sichtbar gemacht
Zitat von: MMG am 23. November 2014, 22:28:26
Wenn Du zum Flughafen gebracht werde willst, dann muss Du das mit Deinem MobTrT absprechen, der LeitVbd hat damit nichts zu tun.
;D ;D ;D Selten so gelacht ;D ;D ;D
Na wenn das so ist, dann kann ich ja zum Flughafen laufen - da mein MobTrT durch Unwissenheit, Arbeitsabwehr oder völliger Unerreichbarkeit glänzt. Wurde mir traurigerweise sowohl von Res, als auch Aktiven bestätigt ::)
Sicher, dass das nicht Leitverbandssache ist? Der LeitVbd hat mir auch alles organisiert, von der Ausrüstung über die Schutzmaske bis hin zu Lehrgängen und im Äther verlorengegangen Dokumenten (Truppenausweis etc.).
Es kann nicht Absicht eines LeitVbd sein Ausrüstung und verlorengegangene Dokumente zu organisieren, das
ist Aufgabe des Stammtruppenteils/MobTrT. Wenn dein MobTrT nun schnarcht und der LeitVbd alles organisiert,
dann sind die so nett, weil man dich unbedingt in den Einsatz bringen will. Der Transport zum Flughafen
ist ebenso Aufgabe des StammTrT wie gewisse Ausbildungen (Aufbau-/Aufrischungsausbildung EAKK,
Praktikum zur Inübhaltung, etc.) sowie auch die Sicherüberprüfung (ganz Wichtig).
Wenn Du noch lachen kannst, dann hat Du die endgültige Frustationsgrenze noch nicht erreicht. ;)
Mein Heranziehungsbescheid habe ich erst am Freitag vor meinem Abflug am Montag per eMail erhalten.
Sicherheitsüberprüfung brauche ich für meinen DP zum Glück nicht.
Im Einplanungsbescheid ist witzigerweise auch mein LeitVbd als "StammTrT" angegeben - soll mir aber sehr recht sein, da die sich ja auch (bis jetzt) um sämtliche Ausbildung/Ausbildungsplanung und org. Maßnahmen gekümmert haben.
Was das Lachen angeht - ab einer gewissen DG-Ebene kann man es sich auch mal erlauben einfach stumpf zu sein, Dinge eskalieren zu lassen oder aber auf eigene Faust zweckmäßige Lösungen zu finden ;)
@ HCRenegade
"da mein MobTrT durch Unwissenheit, Arbeitsabwehr oder völliger Unerreichbarkeit glänzt."
"eigene Faust zweckmäßige Lösungen zu finden".
Amen... kann ich nur bestätigen ;D
Freue mich, dass du nicht mehr von unserem MobTrT abhängig bist...dann wird alles laufen ;)
MkG
Wieso "unser" MobTrT? Du bist doch ganz woanders beordert ;)
Offiziell ja, an der SanAK... ;D
Aber, da ich immer am BWZK übe...heisst es mitgefangen, mitgehangen :o
Hast aber recht, sollte mich wohl zukünftig mehr an die SanAk halten... komme dann wohl weiter.
Zitat von: HCRenegade am 24. November 2014, 17:24:19Sicherheitsüberprüfung brauche ich für meinen DP zum Glück nicht.
Hier würde ich ganz dringend nochmal beim Leitverband nachfragen! In der aktuellen Dienstpostenliste für das 43. DEUEinsKtgt KFOR ist exakt Dein Dienstposten mit einer erforderlichen SÜ 1 ausgewiesen! Warum sollte das also vorher anders sein ;) ?
BTW: Meine Chefin hat eine SÜ2 und hat zum Einsatz auch eine Konferenzbescheinigung mitgenommen!
So ganz stimmt das nicht.
Die Kur ist für Soldaten mit besonderer Einsatzbelastung:Besondere Sicherheitslage, lange Einsatzdauer etc. In der Regel wird das aber (noch) großzügig ausgelegt.
Für das ENBS soll es jetzt auch eine Änderung geben.
@ Tommie:
sagtest du letztens nicht selber zu mir, dass mein DP dies nicht erfordert? Zumal das ja auch so im Einplanungsbescheid drinsteht :o
@Ulli:
Unsere TrÄrztin hat in ihrem Unterricht da nicht zwischen Einsatzorten und DP unterschieden - aber naja, ich lasse mich einfach überraschen.
Was ist denn für eine Änderung geplant?
Ich sage nur, dass ich heute die SBL vom 43. DEUEinsKtgt KFOR gesehen habe, in der Dein Dienstposten eine SÜ 1 erfordert! Du kannst mich gerne morgen anrufen und mir zum Abgleich die DP-ID durchgeben, nimm einfach die Telefonnummer von der Frau OStAp und erhöhe die letzte Ziffer um 1 ;) !
Zu den geplanten Änderungen habe ich schon einiges geschrieben:
- Einsatzdauer: unter sechs Monate = keine Präventivkur, über sechs Monate = Präventivkur
- AVZ-Stufe: unter einer bestimmten AVZ-Stufe für das jeweilige Einsatzland wird es in Zukunft keine Präventivkur mehr geben!
Aber das sind alles nur Planungen, noch ist nichts entschieden!
Das verunsichert mich gerade sehr - werde dann nächste Tage mal zu meinem Perser gehen, der wird ja schließlich genau dafür bezahlt ;)
Zitat von: Tommie am 26. November 2014, 19:38:17
[...]
- Einsatzdauer: unter sechs Monate = keine Präventivkur, über sechs Monate = Präventivkur
- AVZ-Stufe: unter einer bestimmten AVZ-Stufe für das jeweilige Einsatzland wird es in Zukunft keine Präventivkur mehr geben!
[...]
Sinnbefreite Regelung, wenn das so kommen soll.
Warum sinnbefreit? Bei der Bundeswehr läuft das oft so wie in einem bayrischen Bierzelt ;) : "Wer die Musik bezahlt, bestimmt die Lieder!" ;D !
Und diese Präventivkuren sind teuer, deswegen möchte man da nicht mehr jeden, der mal schnell für sechs Wochen im Kosovo war, bespassen. Das ist das gute Recht des Dienstherrn! Und deswegen koppelt er eben zum einen die Präventivkur an die Einsatzdauer, so dass jeder, der länger als ein reguläres Kontingent im Einsatz war, automatisch berechtigt ist. Zum zweiten werden die Kuren dann gewährt, wenn nachweislich belastende Ereignisse stattgefunden haben, natürlich nur gegen Bestätigung durch den TrArzt oder TrPsych. Und zum dritten kommen auch die Kameraden, die ein reguläres Kontingent oder weniger in einem Einsatz hoher Intensität gemacht haben, abhängig von der AVZ-Stufe in den Genuss der Kur. Ich für meinen Teil halte eine solche Regelung für sehr sinnvoll und bin damit offensichtlich nicht alleine, weil diese Bedingungen auch gerade so im Kdo. RegSanUstg in Diez diskutiert werden!
ZitatWarum sinnbefreit? Bei der Bundeswehr läuft das oft so wie in einem bayrischen Bierzelt ;) : "Wer die Musik
bezahlt, bestimmt die Lieder!" ;D !
Trotzdem halte ich so eine starre Monate/AVZ Regelung für sinnbefereit, weil z.Bsp. der Soldat mit 179 Tagen anders behandelt wird, als jener mit 181 Tagen.
Ansonsten bin ich mit deinem zweiten und dritten Punkt bei dir, Präventivkuren sind teuer und sollten individuell genehmigt werden.
Sehen wir das ganze einmal realistisch: Bei bestimmten Einsätzen, wie z. B. dem aktuell noch laufenden ISAF-Einsatz, für den ja bekanntlich der AVZ der Stufe 6 bezahlt wird, kommen alle Soldaten in den Genuss einer anschließenden Präventivkur, sofern sie diese denn auch beantragen. Bei allen anderen Einsätzen ist lediglich ein Automatismus nicht gegeben! Und ich glaube nicht, dass als Zeitkriterium eine starre Zahl benannt werden wird, so dass dein obiges Beispiel eher nicht zutreffen wird. Hier wird wohl ein Zeitrahmen, der das normale Kontingent übersteigt, definiert werden, z. B. Einsatz länger als 150 Tage im Einsatzland.
Auch derzeit sind Kuren kein Automatismus sondern müssen beantragt werden.Aktuell erfüllen alle ISAF-Soldaten die Bedingungen für die Gewährung der Kur. Einfach wegen der Bedrohungslage. Unabhängig von der Einsatzdauer. Da brauch ich als Truppenarzt auch keine besondere Begründung schreiben. ob jetzt der Marketendersoldat der 6 Wochen in MES war,eine braucht sei mal dahin gestellt.
In anderen Einsätzen sollte man aber schon genauer begründen in wieweit die Bedingungen erfüllt werden. Z.B. langer Einsatzzeitraum,besodere Ereignisse, andere besondere Belastungen.
Eine starre Regelung halte ich allerdings nicht für zielführend.
Das ENBS soll völlig umstrukturiert und individualisiert werden. Quasi so eine Art Time-Out nach dem Einsatz,das auch Teile der bisherigen Kuren beinhalten kann. Was genau draus wird,wird man sehen. ebenso was auch den Kuren wird.
Zitat von: ulli76 am 28. November 2014, 05:29:53Eine starre Regelung halte ich allerdings nicht für zielführend.
Allerdings wird das entsprechende Dezernat in Diez "greifbare" Regeln benötigen, um Kuren entweder genehmigen oder ablehnen zu können! "Nasenfaktor" sollte dabei keine Rolle spielen dürfen ;) !
Die Regeln sollen in etwa so strukturiert werden:
1. Einsätze mit belastenden Ereignissen für den Soldaten nach Maßgabe TrArzt oder TrPsych
2. Länger dauernde Einsätze, wobei hier gemeint ist, Einsätze über eine reguläre Kontingentdauer hinaus
3. Einsätze ab eine bestimmten Gefährdungsstufe, die dann an der für das Einsatzland gezahlten AVZ-Stufe festgemacht werden soll!
Womit hättest Du bei diesen "Regel" ein Problem? Meiner Meinung nach bilden diese drei simplen Regeln jede Eventualität ab, oder?
Beispiele:
1. Einsatz niedriger Intensität, z. B. KFOR: Ein Kamerad wird bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt und vom BAT versorgt. Das BAT-Team erhält eine Kur wegen nachgewiesener besonderer Belastung im Einsatz!
2. Einsatz niedriger Intensität, z. B. KFOR: Wegen Personalmangel macht der Presseoffizier im HQ KFOR zwei Kontingente nacheinander. Er erhält anschließend eine Kur!
3. Einsatz hoher Intensität, z. B. UNMISS im Staate Jonglei: Aufgrund der Gefährdungsstufe und dem AVZ der Stufe 5, der für diese Mission aktuell bezahlt wird, hat der Soldat, der dort eingesetzt war, ein Anrecht auf die präventivkur!
Als Ergänzung: Alle Kurzuweisungen finden dann nach wie vor immer noch auf Antrag statt! Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern!
Somit wäre im obigen Posting "erhält" bzw. "hat ein Anrecht auf" zu ersetzen durch: ... bei Antragstellung wird dem Soldaten eine Präventivkur genehmigt ...
Zitat von: Tommie am 28. November 2014, 07:40:20
Allerdings wird das entsprechende Dezernat in Diez "greifbare" Regeln benötigen, um Kuren entweder genehmigen oder ablehnen zu können! "Nasenfaktor" sollte dabei keine Rolle spielen dürfen ;) !
Vielleicht ist dir ja schon aufgefallen, dass die Truppenärzte alle studierte Mediziner sind und auf Grund ihrer Fachexpertiste Empfehlungen geben und Entscheidungen treffen. Das ist sogar ihr Job - auch bei der Bundeswehr. Es mag ja sein, dass es dir lieber wäre, dass bestimmte Entscheidungen anhand von Aktenlagen getroffen werden, aber vielleicht bist du genau deswegen in einer Laufbahn die das dienstliche Umfeld nicht gestalten, sondern nur Verwaltungsrecht umsetzen soll. ;)
Mal was anderes:
Seit wann gibt es denn die "neuen" Erkennungsmarken? habe heute im SanBereich zu ersten mal davon gehört ???
Du bist noch Georgier?
Also ich habe schon zwei, drei Jahre ne DE Marke, die man für den Einsatz auch benötigt, seit letzter Woche auch eDTA.
Ja, genau ;)
Die ist ja auch schon zehn Jahre alt. Und anscheinend eine Kuriosität, weil die PK nicht gestanzt, sondern eingraviert wurde.
Habe aber heute eine neue erhalten. Was ist denn eDTA?
Ethylendiamintetraessigsäure 8)
Elektronischer Dienst- und Truppenausweis.
Scheckkarten Grösse und PKI mit drin.
Okay, danke.
Wie kommt man an sowas bzw. ist der "Durchschnittsresi" dafür empfangsberechtigt und gibt es das mittlerweile überall?
Nur für den Zeitraum einer RDL dürfen wir einen Truppenausweis empfangen, i.d.R. wird dieser mit der Beendigung der RDL abgegeben und verbleibt beim MobTrT/DSt.
Jedenfalls wurde mir das so erklärt....
eDTA: auch für mich neu.
Ansonsten halt der Reservisten-Ausweis...Stück Papier halt ;D
Es gibt eine Antragswebseite im Intranet, Fotos und Ausgabe macht ja Bw DLZ, also Deutschlandweit verfügbar.
Dienstgrad übrigens ohne Zusatz d. R.
Vorschriftenlage für Res ist mir nicht bekannt, ich habe das Formular ausgefüllt und dann ging es seinen Gang.
(Genauso wie ich im SanBereich sage, das mein TrT MilEvakOp ist, und mein Impfstatus überprüft werden sollte - Stumpf ist Trumpf.)
Wie sieht denn eigentlich die Weisungslage bezüglich Einkleidung bzw. späterer Abgabe derselbigen aus?
Habe ein buntes Sammelsurium an Ausrüstung empfangen - kombiniert mit dem, was ich auf Bekleidungsstammkarte bereits hatte, habe ich jetzt z.B. zwei Schlafsäcke (alt+neu), zwei Seesäcke und zwei Helmüberzüge ???
Kann man einen Teil der (für den Einsatz empfangenen) Ausrüstung behalten? Denke dabei primär an Einhandmesser und Tropenhüte, die aktive Soldaten (mittlerweile) ja standardmäßig zu haben scheinen, aber bisher nicht zu meinem Ausstattungssoll gehörten.
Da hat man auch schon alle Variationen erlebt ;) : Vom Anschreiben zur Rückgabe allen zusätzlich empfangenen Plunders ca. drei Wochen nach dem Ende der RDL bis hin zu ... gar nichts mehr ... ;D ! Ich an deiner Stelle würde nach dem Einsatz erst einmal exakt ... NICHTS unternehmen und abwarten, wer sich meldet, wann man sich meldet oder ob sich überhaupt jemand meldet ...
Na dann werde ich genau das tun ;)
Wenn ich aber die Sachen abgeben muss (wovon ja auszugehen ist), kann ich dann auch einen Teil meiner damals empfangenen Ausrüstung abgeben? Damit meine ich Dinge, die ich damals gebraucht habe, die aber nach dem Verwendungswechsel unnütz geworden sind und demzufolge nur im Keller verschimmeln (z.B. Zeltbahn, Klappspaten)?
Genau das würde ich dann, wenn es so weit ist, mit dem Leiter der LHBw Servicestation abklären ;) ! Da wird sich bestimmt was machen lassen.
So, dann hole ich den alten Fred mal wieder hoch:
Gibt es (aktuell) eine Weisung bezüglich Sonderurlaub für den Auslandseinsatz? Ich hatte da mal was von 1(?) Tag pro Einsatzmonat für AFG gehört - wie sieht denn die Weisungslage für KFOR aus?
ja die gibt es. Steht m.E. in den Kontigentbefehlen drin.
1,5 Tage für Afghanistan.Plus ein Tag pro Monat für die Familienheimfahrt(zumindest für Ledige)
In dem mir vorliegenden Befehlen habe ich dazu nichts finden können.
Zitat von: ulli76 am 23. April 2015, 21:20:311,5 Tage für Afghanistan.Plus ein Tag pro Monat für die Familienheimfahrt(zumindest für Ledige)
Ulli, der Pillendreher ist Reservist ;) ! Da ist nichts mit Familienheimfahrt!
Die Regelung ist so: Für jeden vollen Monat (Achtung: Nicht 30 Tage, sondern ein Kalendermonat, in dem man vom ersten bis zum letzten Tag in RDL war!) gibt es 2,5 Urlaubstage, die auch in der RDL zu nehmen sind! und für jede 30 Tage Einsatz zwischen IN und OUT gibt es bei KFOR einen Tag Zusatzurlaub für den Einsatz!
Beispiel: Einer Unserer Zugführer war insgesamt 118 Tage im Einsatz. Knapp daneben ist auch vorbei, er bekommt 3 Tage Zusatzurlaub für den Einsatz und als lediger BS drei Familienheimfahrten a 1 Tag, also insgesamt sechs Tage. Wäre er 121 Tage im Einsatz gewesen, wären es jeweils 4 Tage Zusatzurlaub und FHF gewesen!
Beispiel für einen RDL: RDL von 18.05. bis 13.10. des Jahres gibt 10 Tage regulären Urlaub für die Monate Juni bis September, die komplett innerhalb der RDL waren. Einsatz bei KFOR vom 22.05. (IN) bis 24.09. (OUT), entsprechen 126 Tage, ergibt einen Zusatzurlaub von 4 Tagen für den Einsatz! Ledig oder verheiratet ist in diesem Falle egal, weil ein RDL keine Familienheimfahrten erhält, die es nur für SaZ und BS gibt.
Was mich ein wenig wunder ist Dein "spätjuveniler Alzheimer", HCRenegade ;D ! Die Frage nach dem Urlaub hattest Du bereits im Posting Nr. 21 dieses Freds gestellt und ich hatte sie erschöpfend im Folgeposting beantwortet ;) !
Oh ja - man wird alt ;D
So - habe heute meinen E-Bescheid erhalten.
Hat es für mich irgendeinen praktischen Nutzen/Bedeutung, dass dort explizit die "besondere Auslandsverwendung" vermerkt ist?
Z. Bsp. kannst Dich beim Einwohnermeldeamt bzgl. Auskunftspflicht sperren lassen.
Die Auslandseinsätze heissen inzwischen alle so.
Zitat von: MMG-2.0 am 25. April 2015, 15:31:43
Z. Bsp. kannst Dich beim Einwohnermeldeamt bzgl. Auskunftspflicht sperren lassen.
Macht das denn Sinn? Auf ZA EAKK wurde uns eher davon abgeraten.
Wieso das denn? Ich hab in meiner letzten extra noch den Zettel und den Unterrichtsteil dafür bekommen.
Hat halt den Vorteil dass eben nicht jeder Hinz und Kunz im Einwohnermeldeamt nach einem fragen kann.
Zitat von: HCRenegade am 25. April 2015, 20:02:12[...] Auf ZA EAKK wurde uns eher davon abgeraten.
Mit welcher Begründung?
Falls du noch irgendwelche Fragen zur aktuellen Lage hier hast, fühle dich frei diese zu stellen.
Bin gerade vor Ort
Mit der Begründung, dass man damit ja zeige, "angeblich wichtig" zu sein - so dass derjenige, der einen "ausspionieren" will, umso mehr nachbohrt.
Das hatte zumindest der S2 bei seinem Unterricht so erklärt.
Aber mal ganz blöd gefragt - im Rahmen des Datenschutzes wird doch "Hinz und Kunz" sowieso nicht allzuviel in Erfahrung bringen können, oder?
Vielleicht ist das Thema bei den aktiven Kameraden auch einfach besser geklärt - ich als Res kann zumindest mal auf Anhieb den Nutzen nicht erkennen. Wer sollte denn "Auskunft über mich" einholen können und für was? Um herauszufinden, wo jemand wohnt, brauche ich ja nicht ins Einwohnermeldeamt - dafür gibt es auch genug andere Mittel und Wege.
@ chewbacca:
Ja, die grobe (aktuelle) Übersicht wäre gut - bezüglich Internet (Qualität+Kosten), Verpflegung, (Rahmen-)Dienstzeiten und "Einkaufsmöglichkeiten" im Lager.
Zitat von: HCRenegade am 25. April 2015, 13:36:46Hat es für mich irgendeinen praktischen Nutzen/Bedeutung, dass dort explizit die "besondere Auslandsverwendung" vermerkt ist?
Na ja, letztendlich sind es mehr organisatorische bzw. rechtliche Grundlagen ;) ! Deine Wehrübungstage kommen aus einem anderen Budget als die für Inlands-RDLs, eine "besondere Auslandsverwendung" darf bis zu 210 Wehrübungstage umfassen und Dein Einberufungsbescheid ist die Grundlage zur Erstellung einer Kommandierung in den Einsatz, für die Berechnung des Urlaubs, etc. ...
Rechtsgrundlage für eine "normale" RDL im Inland ist der § 61 des Soldatengesetzes (SG), eine besondere Auslandsverwendung erfolgt nach § 62 SG, deswegen ist diese auch extra auf dem Einberufungsbescheid vermerkt!
@ chewbaccaxD:Zur aktuellen Lage im Kosovo hat allenfalls J3 im HQ KFOR einen aktuellen und umfassenden Überblick, aber niemals ein deutscher Soldat, der in Prizren stationiert ist ;) ! Und "HCRenegade" weiß ganz genau, wie er an solche Infos heran kommen kann ...
@ HCRenegade:EinsFüKdoBw hat extra ein Schreiben erstellt für die Soldaten, die im Einsatz sind, dass diese die Auskunftssperre eintragen lassen können. Der S2 vom ZEUS macht da wohl ein wenig auf "dicke Hose" ;D !
Zitat von: HCRenegade am 25. April 2015, 21:41:53Ja, die grobe (aktuelle) Übersicht wäre gut - bezüglich Internet (Qualität+Kosten), Verpflegung, (Rahmen-)Dienstzeiten und "Einkaufsmöglichkeiten" im Lager.
Internet kann man sich auf die Stube legen lassen, je nach gewünschter Geschwindigkeit ab ca. 20 Ocken im Monat, die Verpflegung erfolgt in der Truppenküche in "Bad Prizren", einkaufen kann man beim "Marketender" und im türkischen PX im Field Camp Prizren, sowie -wenn man denn dorthin kommt!- in der "Schinkenstraße" im Camp Film City!
Ach ja, im Einsatz ist der Soldat 7 x 24 Stunden im Dienst ;) ! Wann Dienstunterbrechung ist, hat jedoch im Forum nichts verloren, OPSEC und so ... woisch ;) !
Zitat von: Tommie am 25. April 2015, 21:45:18
einkaufen kann man beim "Marketender" und im türkischen PX im Field Camp Prizren, sowie -wenn man denn dorthin kommt!- in der "Schinkenstraße" im Camp Film City!
Ich gehe mal davon aus, letzteres nicht "zu Gesicht zu bekommen" - wie ist denn der Marketender so ausgestattet? Kann mir darunter nicht allzuviel vorstellen.
Zitat von: HCRenegade am 25. April 2015, 21:40:01
Mit der Begründung, dass man damit ja zeige, "angeblich wichtig" zu sein - so dass derjenige, der einen "ausspionieren" will, umso mehr nachbohrt.
Das hatte zumindest der S2 bei seinem Unterricht so erklärt.[...]
Die S2 Aussage ist totaler Mumpiz!
Da hätte ich den S2 mal gefragt, ob er seine Haustür auch offen stehen lässt, wenn
er sein Haus verlässt.
Es ist doch eher wahrscheinlicher, dass jemand aufhört "nachzubohren" als wenn die Daten frei Haus geliefert werden.
Du bist im Einsatz, nicht im Knast ;D ! Und auch der Pillendreher macht mal eine Juckuhu-Tour zum Einkaufen nach Pristina ;) ! Was es beim Marketender gibt? Parfum, Uhren, Elektrogeräte, Reiseutensilien, Dinge des täglichen und Hygienebedarfs, Kippen, Alk soweit erlaubt!), Süßigkeiten, etc. ...
Tommie, ich wollte hier auch lediglich auf die "relevanten" Dinge eingehen.
Wie Internet, Naschzeug, Sport, etc.
Aber hier wurde ja schon alles gesagt :).
Alternativ gibt es auch SIM-Karten für 10 Euro mit mobilen Internet.
Zitat von: MMG-2.0 am 25. April 2015, 21:58:52Die S2 Aussage ist totaler Mumpitz!
Nicht nur das, sie konterkariert auch die aktuelle Befehlslage von Seiten des EinFüKdoBw! Der Typ hat nicht nur keinen Plan, er möchte auch eigene Regeln erfinden.
Um nochmal darauf zurückzukommen - was ist denn das Schlimmste, das passieren kann, wenn man von der Sperre nicht Gebrauch macht? "Ausspioniert" werden, ohne dass ich es merke, kann ich doch auch, wenn ich hier bin.
Und vllt war es ganz klug, das (noch) nicht zu beantragen - sonst hätte es evtl Probleme mit der Ü1 geben können, wenn der MAD keine Auskunft bekommt.
Oh Mann, Du hast echt keine Ahnung ;D ! Der MAD bekommt immer Auskunft, denn die Auskunftssperre gilt immer nur für Privatpersonen, Firmen, etc. aber nicht für Behörden!
Es kam in der Vergangenheit schon vor, dass Frauen von Soldaten im Einsatz Anrufe bekommen haben, die sie nicht wirklich erfreut haben. So etwas unterbindet man u. a. damit!
Gib einfach mal "Auskunftssperre", "Meldegesetz" und das Bundesland in dem Du wohnt, dann findest Du z. B. für Bayern das hier:
https://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/33997662504Andere Bundesländer regeln dass nahezu gleich!
Zitat von: Tommie am 25. April 2015, 22:22:16
Der MAD bekommt immer Auskunft, denn die Auskunftssperre gilt immer nur für Privatpersonen, Firmen, etc. aber nicht für Behörden!
Gut, wieder was dazu gelernt - ist halt nicht mein Kompetenzschwerpunkt ;)
Zitat von: HCRenegade am 25. April 2015, 22:19:29
Um nochmal darauf zurückzukommen - was ist denn das Schlimmste, das passieren kann, wenn man von der Sperre nicht Gebrauch macht? [...]
Sollte doch im Vortrag S2 erörtert worden sein!?
Gerade bei Einsatzunfällen/tote wurden Angehörige immer wieder mit Telefonaten konfrontiert, in denen
man ihnen mitteilte, dass der Soldat verstorben sei. So etwas sollte vermieden werden. Für eine absolut
alleinstehende Personen, mag das nicht so von Bedeutung sein, es sei denn, die/das Wohnung/Haus wird
während des Auslandseinsatz nicht bewohnt. Daher die Auskunftssperre.
Zitat von: HCRenegade am 25. April 2015, 22:29:36
Zitat von: Tommie am 25. April 2015, 22:22:16
Der MAD bekommt immer Auskunft, denn die Auskunftssperre gilt immer nur für Privatpersonen, Firmen, etc. aber nicht für Behörden!
Gut, wieder was dazu gelernt - ist halt nicht mein Kompetenzschwerpunkt ;)
Da hätten einigen alleine schon wegen der ehm. GEZ die Auskunftssperre beantragt.
He he he ;D ! Das wäre ein guter Plan gewesen, MMG ;) !
Die Auskunftssperre kann übrigens auch bei Nachweis eines begründeten Interesses einer Privatperson (z. B. wegen Zwangsvollstreckungen!) wieder aufgehoben werden. Die Dauer einer Auskunftssperre ist auf den Rest des aktuellen Kalenderjahres und zwei weitere Kalenderjahre begrenzt und müsste dann verlängert bzw. neu beantragt werden. Ich persönlich halte sie für sehr sinnvoll und habe sie auch immer beantragt und verlängert! Nicht weil ich Schulden habe, sondern weil ich es nicht brauchen kann, dass bei meiner Familie während ich im Einsatz bin, irgendwelche Vögel anrufen und mit denen ein übles Spiel treiben!