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Auslandseinsatz als Res --- Vorbereitende/org. Maßnahmen

Begonnen von HCRenegade, 21. November 2014, 20:25:05

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HCRenegade

@ Tommie:

sagtest du letztens nicht selber zu mir, dass mein DP dies nicht erfordert? Zumal das ja auch so im Einplanungsbescheid drinsteht  :o

@Ulli:

Unsere TrÄrztin hat in ihrem Unterricht da nicht zwischen Einsatzorten und DP unterschieden - aber naja, ich lasse mich einfach überraschen.

Was ist denn für eine Änderung geplant?

Tommie

Ich sage nur, dass ich heute die SBL vom 43. DEUEinsKtgt KFOR gesehen habe, in der Dein Dienstposten eine SÜ 1 erfordert! Du kannst mich gerne morgen anrufen und mir zum Abgleich die DP-ID durchgeben, nimm einfach die Telefonnummer von der Frau OStAp und erhöhe die letzte Ziffer um 1 ;) !

Zu den geplanten Änderungen habe ich schon einiges geschrieben:

- Einsatzdauer: unter sechs Monate = keine Präventivkur, über sechs Monate = Präventivkur
- AVZ-Stufe: unter einer bestimmten AVZ-Stufe für das jeweilige Einsatzland wird es in Zukunft keine Präventivkur mehr geben!

Aber das sind alles nur Planungen, noch ist nichts entschieden!

HCRenegade

Das verunsichert mich gerade sehr - werde dann nächste Tage mal zu meinem Perser gehen, der wird ja schließlich genau dafür bezahlt ;)

MMG

Zitat von: Tommie am 26. November 2014, 19:38:17
[...]
- Einsatzdauer: unter sechs Monate = keine Präventivkur, über sechs Monate = Präventivkur
- AVZ-Stufe: unter einer bestimmten AVZ-Stufe für das jeweilige Einsatzland wird es in Zukunft keine Präventivkur mehr geben!
[...]
Sinnbefreite Regelung, wenn das so kommen soll.

Tommie

Warum sinnbefreit? Bei der Bundeswehr läuft das oft so wie in einem bayrischen Bierzelt ;) : "Wer die Musik bezahlt, bestimmt die Lieder!" ;D !

Und diese Präventivkuren sind teuer, deswegen möchte man da nicht mehr jeden, der mal schnell für sechs Wochen im Kosovo war, bespassen. Das ist das gute Recht des Dienstherrn! Und deswegen koppelt er eben zum einen die Präventivkur an die Einsatzdauer, so dass jeder, der länger als ein reguläres Kontingent im Einsatz war, automatisch berechtigt ist. Zum zweiten werden die Kuren dann gewährt, wenn nachweislich belastende Ereignisse stattgefunden haben, natürlich nur gegen Bestätigung durch den TrArzt oder TrPsych. Und zum dritten kommen auch die Kameraden, die ein reguläres Kontingent oder weniger in einem Einsatz hoher Intensität gemacht haben, abhängig von der AVZ-Stufe in den Genuss der Kur. Ich für meinen Teil halte eine solche Regelung für sehr sinnvoll und bin damit offensichtlich nicht alleine, weil diese Bedingungen auch gerade so im Kdo. RegSanUstg in Diez diskutiert werden!

MMG

ZitatWarum sinnbefreit? Bei der Bundeswehr läuft das oft so wie in einem bayrischen Bierzelt ;) : "Wer die Musik
bezahlt, bestimmt die Lieder!" ;D !
Trotzdem halte ich so eine starre Monate/AVZ Regelung für sinnbefereit, weil z.Bsp. der Soldat mit 179 Tagen anders  behandelt wird, als jener mit 181 Tagen.

Ansonsten bin ich mit deinem zweiten und dritten Punkt bei dir, Präventivkuren sind teuer und sollten individuell genehmigt werden.


Tommie

Sehen wir das ganze einmal realistisch: Bei bestimmten Einsätzen, wie z. B. dem aktuell noch laufenden ISAF-Einsatz, für den ja bekanntlich der AVZ der Stufe 6 bezahlt wird, kommen alle Soldaten in den Genuss einer anschließenden Präventivkur, sofern sie diese denn auch beantragen. Bei allen anderen Einsätzen ist lediglich ein Automatismus nicht gegeben! Und ich glaube nicht, dass als Zeitkriterium eine starre Zahl benannt werden wird, so dass dein obiges Beispiel eher nicht zutreffen wird.  Hier wird wohl ein Zeitrahmen, der das normale Kontingent übersteigt, definiert werden, z. B. Einsatz länger als 150 Tage im Einsatzland.

ulli76

Auch derzeit sind Kuren kein Automatismus sondern müssen beantragt werden.Aktuell  erfüllen alle ISAF-Soldaten die Bedingungen für die Gewährung der Kur. Einfach wegen der Bedrohungslage. Unabhängig von der Einsatzdauer. Da brauch ich als Truppenarzt auch keine besondere Begründung schreiben. ob jetzt der Marketendersoldat der 6 Wochen in MES war,eine braucht sei mal dahin gestellt.

In anderen Einsätzen sollte man aber schon genauer begründen in wieweit die Bedingungen erfüllt werden. Z.B. langer Einsatzzeitraum,besodere Ereignisse, andere besondere Belastungen.

Eine starre Regelung halte ich allerdings nicht für zielführend.

Das ENBS soll völlig umstrukturiert und individualisiert werden. Quasi so eine Art Time-Out nach dem Einsatz,das auch Teile der bisherigen Kuren beinhalten kann. Was genau draus wird,wird man sehen. ebenso was auch den Kuren wird.


•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Zitat von: ulli76 am 28. November 2014, 05:29:53Eine starre Regelung halte ich allerdings nicht für zielführend.

Allerdings wird das entsprechende Dezernat in Diez "greifbare" Regeln benötigen, um Kuren entweder genehmigen oder ablehnen zu können! "Nasenfaktor" sollte dabei keine Rolle spielen dürfen ;) !

Die Regeln sollen in etwa so strukturiert werden:

1. Einsätze mit belastenden Ereignissen für den Soldaten nach Maßgabe TrArzt oder TrPsych
2. Länger dauernde Einsätze, wobei hier gemeint ist, Einsätze über eine reguläre Kontingentdauer hinaus
3. Einsätze ab eine bestimmten Gefährdungsstufe, die dann an der für das Einsatzland gezahlten AVZ-Stufe festgemacht werden soll!

Womit hättest Du bei diesen "Regel" ein Problem? Meiner Meinung nach bilden diese drei simplen Regeln jede Eventualität ab, oder?

Beispiele:
1. Einsatz niedriger Intensität, z. B. KFOR: Ein Kamerad wird bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt und vom BAT versorgt. Das BAT-Team erhält eine Kur wegen nachgewiesener besonderer Belastung im Einsatz!
2. Einsatz niedriger Intensität, z. B. KFOR: Wegen Personalmangel macht der Presseoffizier im HQ KFOR zwei Kontingente nacheinander. Er erhält anschließend eine Kur!
3. Einsatz hoher Intensität, z. B. UNMISS im Staate Jonglei: Aufgrund der Gefährdungsstufe und dem AVZ der Stufe 5, der für diese Mission aktuell bezahlt wird, hat der Soldat, der dort eingesetzt war, ein Anrecht auf die präventivkur!

Tommie

Als Ergänzung: Alle Kurzuweisungen finden dann nach wie vor immer noch auf Antrag statt! Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern!

Somit wäre im obigen Posting "erhält" bzw. "hat ein Anrecht auf" zu ersetzen durch: ... bei Antragstellung wird dem Soldaten eine Präventivkur genehmigt ...

Andi

Zitat von: Tommie am 28. November 2014, 07:40:20
Allerdings wird das entsprechende Dezernat in Diez "greifbare" Regeln benötigen, um Kuren entweder genehmigen oder ablehnen zu können! "Nasenfaktor" sollte dabei keine Rolle spielen dürfen ;) !

Vielleicht ist dir ja schon aufgefallen, dass die Truppenärzte alle studierte Mediziner sind und auf Grund ihrer Fachexpertiste Empfehlungen geben und Entscheidungen treffen. Das ist sogar ihr Job - auch bei der Bundeswehr. Es mag ja sein, dass es dir lieber wäre, dass bestimmte Entscheidungen anhand von Aktenlagen getroffen werden, aber vielleicht bist du genau deswegen in einer Laufbahn die das dienstliche Umfeld nicht gestalten, sondern nur Verwaltungsrecht umsetzen soll. ;)
the rest is silence...

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HCRenegade

Mal was anderes:

Seit wann gibt es denn die "neuen" Erkennungsmarken? habe heute im SanBereich zu ersten mal davon gehört  ???

F_K

Du bist noch Georgier?

Also ich habe schon zwei, drei Jahre ne DE Marke, die man für den Einsatz auch benötigt, seit letzter Woche auch eDTA.

HCRenegade

Ja, genau ;)
Die ist ja auch schon zehn Jahre alt. Und anscheinend eine Kuriosität, weil die PK nicht gestanzt, sondern eingraviert wurde.

Habe aber heute eine neue erhalten. Was ist denn eDTA?


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