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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Navigator am 12. Januar 2015, 10:46:10

Titel: Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: Navigator am 12. Januar 2015, 10:46:10
Hallo,

ich habe da mal eine Frage. Ich habe mal von einem Kameraden gehört (ist schon etwas länger her), dass einem "Zeit-" und "Berufs"soldaten monatlich 6,- € Eigenanteil zur Vervollständigung seiner Ausrüstung bzw. zur Beschaffung von dienstlichen Arbeitsmitteln, abverlangt werden können (z.B. für weiße T-Shirts zum Bord- und Gefechtsanzug, für Spindschlösser, etc.). Ist das so richtig? Steht da etwas in der Vorschrift drüber oder gibt es ein VM Blatt dazu? Ich selbst habe nichts gefunden. Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

MkG
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: F_K am 12. Januar 2015, 11:13:15
Nein, nein.

(Allerdings stimmt es auch nicht, dass die BW "alles" stellt - Z. B. Hygieneartikel und ähnliches sind selber zu schaffen - auch wenn die Nutzung angeordnet werden kann ..)
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: funker07 am 12. Januar 2015, 12:21:58
Kenne die Aussage ebenfalls, allerdings u.A. im Zusammenhang mit 6B-Bleistiften, die es teilweise nicht dienstlich gab.
Dazu müsste es irgendwo einen Erlass oder ein VM Blatt geben.
Evtl im Ausbildungsforum.
Dürfte aber alles einzelfallbezogen sein.
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: Navigator am 12. Januar 2015, 13:32:03
Das "Nein nein" kann ich mir auch so nicht vorstellen. Ich weiß, dass es im Dienst schon so praktiziert bzw. gesagt wurde. Irgendwo ist doch letztlich "alles" niedergeschrieben. Nur leider habe ich bis jetzt immer noch nichts gefunden.  :(
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: wolverine am 12. Januar 2015, 14:22:53
Zitat von: Navigator am 12. Januar 2015, 13:32:03
Ich weiß, dass es im Dienst schon so praktiziert bzw. gesagt wurde.
Das ist nun wahrlich eine denkbar schlechte Quelle ... :-\
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: Navigator am 12. Januar 2015, 14:38:46
Warum ist das eine denkbar schlechte Quelle, wenn ich es selbst weiß???
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: Ralf am 12. Januar 2015, 14:56:19
Zitat von: Navigator am 12. Januar 2015, 13:32:03
Das "Nein nein" kann ich mir auch so nicht vorstellen. Ich weiß, dass es im Dienst schon so praktiziert bzw. gesagt wurde. Irgendwo ist doch letztlich "alles" niedergeschrieben. Nur leider habe ich bis jetzt immer noch nichts gefunden.  :(
Wenn es das nicht gibt, ist es auch niedergeschrieben.
Zitat von: Navigator am 12. Januar 2015, 14:38:46
Warum ist das eine denkbar schlechte Quelle, wenn ich es selbst weiß???
Wenn du es weißt, kannst du uns bestimmt auch die Quelle nennen  ;)
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: F_K am 12. Januar 2015, 15:00:32
ZitatDie schwarze Tinte und die Druckerschwärze haben Anlass zu dieser Wendung gegeben. Häufig findet sie sich als Zitat aus Goethes "Faust": "Denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen".

http://de.wikipedia.org/wiki/Zitierf%C3%A4higkeit
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: Navigator am 12. Januar 2015, 15:08:16
ZitatWenn du es weißt, kannst du uns bestimmt auch die Quelle nennen  ;)
Ich glaube, ihr habt da etwas falsch verstanden  ;)

Ich weiß, dass es im Dienst schon mal so gesagt wurde. Ich weiß aber nicht, wo diesbezüglich etwas steht. Sonst müsste ich hier die Frage ja nicht stellen.
Es ging damals um das Tragen von oliven T-Shirts zum Bord- und Gefechtsanzug. Dies wurde untersagt und befohlen, weiße T-Shirts oder Feinrippunterhemden dazu zu tragen. Die gibt es aber für SaZ nicht dienstlich geliefert. Die VP´s haben damals im Namen einiger Kameraden Veto eingelegt. Das wurde dann mit dem in meiner Frage gestellten Passus zurück gewiesen. Jedem SaZ/BS könne 6,- € pro Monat für die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen und Arbeitsmitteln zugemutet werden. FWDL (und damals noch GWDL) haben Feinrippunterwäsche zum tragen bekommen, wenn verzichtet wurde gab es Geld. Von dem Geld hätte man sich dann wiederum weiße T-Shirts kaufen können.

Nachgeprüft hat das damals wohl keiner. Es wurde befohlen und alle haben es gemacht.

Jetzt geht es um Spindschlösser. Darf einem SaZ befohlen werden, ein Schloss für seinen Spind zu kaufen bzw. "sich selbst zu beschaffen", oder muss auch einem SaZ ein Schloss vom Dienstherrn gestellt werden? Gibt es dieses Passus mit den 6,- € (oder wieviel auch immer) im Monat??? Wenn ja, wo steht es geschrieben???

Wie oben schon richtig erwähnt wurde, stellt der Dienstherr einem ja auch keine Hygieneartikel (Zahnpasta, Zahnbürste, etc.), obwohl die Körperhygiene vorgeschrieben wird.



Edit:
Zitat kenntlich gemacht
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: F_K am 12. Januar 2015, 15:14:15
@ Navigator:

Ich kann Dir aber eine Quelle nennen, dass Unterwäsche nicht zur Dienstbekleidung /  Uniform gehört .. insoweit ist der Anfang "Deiner Geschichte" schon fragwürdig.

.. und "Nichts" kann man nicht durch eine Quelle belegen - und Nein, es ist nicht alles niedergeschrieben.
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: wolverine am 12. Januar 2015, 15:16:34
Selbstverständlich gab es seit Jahrzehnten Spindschlösser dienstlich; die haben zwar nichts getaugt aber es gab welche. Wem die dann nicht gepasst haben, der musste halt selbst ein Besseres kaufen. Hygieneartikel begründen sich einfach damit, dass man sich auch zu Hause wäscht. Übrigens gab es auch 6B Stifte dienstlich....

Wahrscheinlich war das einfach Mumpitz, was man Ihnen bzgl. der damaligen Hemden gesagt hat und darauf bezog sich auch mein Satz, dass solche "Latrinenparolen" meistens auch genau das sind!
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: Navigator am 12. Januar 2015, 15:35:45
Werte Kameraden,

ich danke erstmal für Ihre/Eure Antworten. Jedoch fühle ich mich immer noch etwas missverstanden.

@ F_K: Bitte nenne mir die Quelle für die Unterwäsche, das würde mich mal interessieren. Schließlich bekommt jeder FWDL bei der Einkleidung die Möglichkeit, die "dienstlich gelieferte" Unterwäsche zu nehmen. Wenn sie verzichten, bekommen sie Geld (25,86 €) zur privaten Beschaffung von Unterwäsche, das sind die sogenannten "Wäscheverzichter".

Ich denke auch, dass es sicherlich eine Latrinenparole und somit Mumpitz war, was man uns damals an Bord gesagt/befohlen hat! Nun steht aber meine Frage mit den Spindschlössern immer noch im Raum. "Kann einem SaZ/BS BEFOHLEN werden, sich ein Schloss für seinen Spind ZU KAUFEN bzw. SELBST ZU BESCHAFFEN???" Es geht hier lediglich ums Prinzip und ob dies schriftlich festgelegt ist.

Eine Antwort geht aus keinem Ihrer Kommentare hervor.
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: F_K am 12. Januar 2015, 15:41:02
.. die "Anzugordnung für Soldaten der Bundeswehr".

Nein - ist auch unnötig, weil jeder in der GA ein dienstlich geliefertes Schloss erhalten hat, dies kann bei Bedarf genutzt werden.
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: funker07 am 12. Januar 2015, 17:09:14
Zitat von: Navigator am 12. Januar 2015, 14:38:46
Warum ist das eine denkbar schlechte Quelle, wenn ich es selbst weiß???
Du weißt, dass es bei euch befohlen wurde.
Das heißt aber nicht, dass der Befehl rechtmäßig war und eine Grundlage für den Befehl bestand.
Theoretisch hätte der Vorgesetzte, der den Befehl gegeben hat, sich hier über soetwas informiert haben können, hätte also auch eine schwache Quelle.
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: ouija am 12. Januar 2015, 21:34:38
In Wehrrecht an der OSLw habe ich das allerdings auch so gelernt, dass solche kleineren Anschaffungen befohlen werden können, wenn ein dienstlicher Zweck vorliegt und der Geldbetrag zumutbar ist.
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: SCPO am 12. Januar 2015, 21:37:09
Zitat von: wolverine am 12. Januar 2015, 15:16:34
Selbstverständlich gab es seit Jahrzehnten Spindschlösser dienstlich; die haben zwar nichts getaugt aber es gab welche. Wem die dann nicht gepasst haben, der musste halt selbst ein Besseres kaufen. Hygieneartikel begründen sich einfach damit, dass man sich auch zu Hause wäscht. Übrigens gab es auch 6B Stifte dienstlich....

Wahrscheinlich war das einfach Mumpitz, was man Ihnen bzgl. der damaligen Hemden gesagt hat und darauf bezog sich auch mein Satz, dass solche "Latrinenparolen" meistens auch genau das sind!

Die Spindschlösser gab es damals (TM) aber nur für Wehrpflichtige umsonst.
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: SCPO am 12. Januar 2015, 21:40:05
Mann auch man als SaZ mit wenigstens A3 wegen weissen T-Shirts und Schlösser rummemmen ist echt albern.

Vielleicht sollte das Bundeswehrsozialwerk eingreifen und eine Spendensammlung organsieren.
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: KlausP am 12. Januar 2015, 21:47:05
ZitatDie Spindschlösser gab es damals (TM) aber nur für Wehrpflichtige umsonst.

Wo haben Sie gedient? Das kann ich überhaupt nicht bestätigen, bei uns wurden die immer für alle Rekruten bereitgestellt, unabhängig davon, dass wir den Rekruten im Begrüßungsschreiben empfohlen haben, eigene Schlösser mitzubringen. Begründung für Letzteres:

Zitat... Selbstverständlich gab es seit Jahrzehnten Spindschlösser dienstlich; die haben zwar nichts getaugt aber es gab welche. ...
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: Jens79 am 12. Januar 2015, 21:51:03
Zitat von: SCPO am 12. Januar 2015, 21:40:05
Mann auch man als SaZ mit wenigstens A3 wegen weissen T-Shirts und Schlösser rummemmen ist echt albern.

Vielleicht sollte das Bundeswehrsozialwerk eingreifen und eine Spendensammlung organsieren.


Ich verstehe kein Wort.....  :o
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: wolverine am 12. Januar 2015, 21:53:32
Als ich SaZ wurde musste ich mein Spindschloss nicht wieder abgeben und die Kameraden, die gleich als SaZ kamen, bekamen das gleiche Schloss bei der Einschleusung.

Aber das hat sich bestimmt seit der Kaiserzeit geändert...
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: SCPO am 12. Januar 2015, 21:57:04
Zitat von: KlausP am 12. Januar 2015, 21:47:05
ZitatDie Spindschlösser gab es damals (TM) aber nur für Wehrpflichtige umsonst.

Wo haben Sie gedient? Das kann ich überhaupt nicht bestätigen, bei uns wurden die immer für alle Rekruten bereitgestellt, unabhängig davon, dass wir den Rekruten im Begrüßungsschreiben empfohlen haben, eigene Schlösser mitzubringen. Begründung für Letzteres:

Zitat... Selbstverständlich gab es seit Jahrzehnten Spindschlösser dienstlich; die haben zwar nichts getaugt aber es gab welche. ...

Marine
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: SCPO am 12. Januar 2015, 22:01:05
Zitat von: Jens79 am 12. Januar 2015, 21:51:03
Zitat von: SCPO am 12. Januar 2015, 21:40:05
Mann auch man als SaZ mit wenigstens A3 wegen weissen T-Shirts und Schlösser rummemmen ist echt albern.

Vielleicht sollte das Bundeswehrsozialwerk eingreifen und eine Spendensammlung organsieren.


Ich verstehe kein Wort.....  :o

Verdammt zu schnell getippt. Ich wollte damit zu Ausdruck bringen, dass ich es nicht verstehen kann, wie man sich als SaZ, welcher im niedrigsten DG nach Bundesbsoldung mind. A3 bekommt, darüber aufregen kann, dass man ein paar EUR für Spindschlösser und weiße T-Shirts ausgeben soll. Das ist m.E. ziemliches rumjammern.
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: wolverine am 12. Januar 2015, 22:02:24
Das ist aber nicht die Frage. Die Frage ist die Rechtsgrundlage in das Eigentum des Soldaten einzugreifen. Und die suchen wir noch.....
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: SCPO am 12. Januar 2015, 22:09:24
Zitat von: wolverine am 12. Januar 2015, 22:02:24
Das ist aber nicht die Frage. Die Frage ist die Rechtsgrundlage in das Eigentum des Soldaten einzugreifen. Und die suchen wir noch.....

Mir ist schon bewusst, dass hier eine juristische Fragestellung erörtert wird, allerdings finde ich es faszierend, dass darauf Zeit verschwendet wird und im Internet nachgefragt wird, anstelle einfach die paar EUR auszugeben.

Ich musste damals auch weiße T-Shirts für das BGA kaufen und es hat mich sicherlich nicht ins Armenhaus gebracht. 

Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: F_K am 12. Januar 2015, 22:17:31
Quelle?

Ich habe an der OSH gelernt, das in Privatvermögen nicht eingegriffen werden darf.

Ausnahme: Beschlagnahme im Krieg, ab ZgFhr aufwärts, gegen Quittung und spätere Erstattung ....

Ausnahme sind Kosten der allgemeinen Lebensführung wie Frisör, Hygiene und Ähnliches ... Da gibt es Urteile zu ...
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: Steve87 am 12. Januar 2015, 22:41:58
Die Schlösser habe ich als SaZ 2010 auch nicht bekomme. Das Problem mit den weißen T-Shirts besteht bei uns an Bord auch.
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: wolverine am 12. Januar 2015, 22:44:49
Wir halten also fest, dass bei der Marine die dienstlich gelieferten Schlösser knapp sind.
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: Steve87 am 12. Januar 2015, 22:46:27
Es scheint fast so:)
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: SCPO am 12. Januar 2015, 22:47:23
Zitat von: wolverine am 12. Januar 2015, 22:44:49
Wir halten also fest, dass bei der Marine die dienstlich gelieferten Schlösser knapp sind.
;D
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: Pericranium am 12. Januar 2015, 22:51:56
Zitat von: wolverine am 12. Januar 2015, 22:44:49
Wir halten also fest, dass bei der Marine die dienstlich gelieferten Schlösser knapp sind.

Wie ist das mit den Schlössern eigtl. genau ? Werden die nur ausgeliehen oder auch geschenkt? Ich kenne nämlich beides.
Während meines GWD habe ich ein Schloss vom Dienstherrn bekommen und durfte dies auch behalten.
2013 als Wiedereinsteller SaZ gab es ein Schloss für die Dauer der GA ausgeliehen, welches ich nach den drei Monaten zurückgeben musste.
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: F_K am 13. Januar 2015, 08:36:21
Die Frage soll ein Versorger beantworten - ich vermute mal, dass es sich um Massenverbrauchsgut ohne Einzelnachweis handelt, "geschenkt" werden diese nicht, gehen aber in den Besitz (nicht Eigentum!) des Soldaten über.

Wenn die Einheit Probleme mit der Versorgungslage hat (weil z. B. Quartalsweise GAs laufen), dann fordert diese ggf. zurück.

Also Jungs, ernsthaft:

- Reden mit den Vorgesetzten hilft sehr oft
- Dann die offizielle Meldung
- Vorschriftenlage LESEN - dies bildet (nochmal - Unterwäsche gehört nicht zur Uniform)
- .. dann kann man immer noch schreiben ...
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 13. Januar 2015, 19:12:11
Zitat von: F_K am 13. Januar 2015, 08:36:21
Die Frage soll ein Versorger beantworten - ich vermute mal, dass es sich um Massenverbrauchsgut ohne Einzelnachweis handelt,...

Ein Mengenverbrauchsgüter MVG sind nur Kraft-/BetrStoffe, Verpflegung und Mun. Das grüne Schloss 5340-12-120-1893 ist ein EVG und der EK wird EW/EV sein, zur Sicherheit mal in der MatGrundInfo nachschauen.
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: Pericranium am 13. Januar 2015, 19:15:16
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 13. Januar 2015, 19:12:11
Zitat von: F_K am 13. Januar 2015, 08:36:21
Die Frage soll ein Versorger beantworten - ich vermute mal, dass es sich um Massenverbrauchsgut ohne Einzelnachweis handelt,...

Ein Mengenverbrauchsgüter MVG sind nur Kraft-/BetrStoffe, Verpflegung und Mun. Das grüne Schloss 5340-12-120-1893 ist ein EVG und der EK wird EW/EV sein, zur Sicherheit mal in der MatGrundInfo nachschauen.

Das Schloss, welches ich in meiner GA damals ausgehändigt bekommen habe, war aber kein grünes, sondern ein ganz normales ABUS-Schloss.
Und eine Versorungsnummer war auch nicht drauf.
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 13. Januar 2015, 19:16:22
Ein Die Mengenverbrauchsgüter MVG ...
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: KlausP am 13. Januar 2015, 19:19:27
Zitat von: Pericranium am 13. Januar 2015, 19:15:16
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 13. Januar 2015, 19:12:11
Zitat von: F_K am 13. Januar 2015, 08:36:21
Die Frage soll ein Versorger beantworten - ich vermute mal, dass es sich um Massenverbrauchsgut ohne Einzelnachweis handelt,...

Ein Mengenverbrauchsgüter MVG sind nur Kraft-/BetrStoffe, Verpflegung und Mun. Das grüne Schloss 5340-12-120-1893 ist ein EVG und der EK wird EW/EV sein, zur Sicherheit mal in der MatGrundInfo nachschauen.

Das Schloss, welches ich in meiner GA damals ausgehändigt bekommen habe, war aber kein grünes, sondern ein ganz normales ABUS-Schloss.
Und eine Versorungsnummer war auch nicht drauf.

Dann wurden die vermutlich dezentral beschafft, mit welcher Begründung auch immer. Es gibt nämlich Messing-Vorhängeschlösser in unterschiedlichen Größen auf dem Versorgungsweg, natürlich dann mit VersNr. Was glaubst du wohl, wie viele davon an so einem SpZ Marder "rumhängen".
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 13. Januar 2015, 19:20:25
Zitat von: Pericranium am 13. Januar 2015, 19:15:16

Das Schloss, welches ich in meiner GA damals ausgehändigt bekommen habe, war aber kein grünes, sondern ein ganz normales ABUS-Schloss.
Und eine Versorungsnummer war auch nicht drauf.

Die messingnen Abus/Burgwächter-Schlösser haben alle eine VersNr und die Kennzeichnung BUND eingeprägt, anderenfalls sind es dezentral beschaffte Artikel. Die Messing-Schlösser sind/waren aber nicht EW, sondern Tauschteile.
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 13. Januar 2015, 19:23:27
@ Klaus: Gemäß der jeweiligen AnlBlAAN gehören zu den Fahrzeugenausstattungen (Staukästen usw.) aber die "einfachen" grünen Schlösser und nicht "Guten".
Titel: Antw:Eigenanteil für Ausrüstung
Beitrag von: HG z.S. am 13. Januar 2015, 20:03:04
Ich hatte damalsTM ein Schloss bekommen (Messing, Burg-Wächter, BUND mit V-Nr.), dass ich behalten durfte.

Die weißen T-Shirts unter das BGA wurden uns damals auch befohlen, ohne sie dienstlich geliefert zu bekommen.
Ob der Befehl rechtmäßig war, zweifle ich inzwischen an, denn
Zitat von: F_K am 12. Januar 2015, 22:17:31Ich habe an der OSH gelernt, das in Privatvermögen nicht eingegriffen werden darf.
Das habe ich auf meinem ROL a.d.W. vor wenigen Wochen auch so gelernt. Die Rechtslehrerin hatte (glaube ich) auch einen Paragraphen genannt, aber gemerkt hab ich mir den natürlich nicht... ;)

Verbindlich war der Befehl auf jeden Fall, denn er die weißen T-Shirts waren damals selbst für einen Wehrpflichtigen zumutbar, aber interessant ist die Frage nach der Rechtmäßigkeit schon...