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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Rolando Müller am 07. Juli 2019, 13:32:09

Titel: Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: Rolando Müller am 07. Juli 2019, 13:32:09
Hallo liebes Forum,

ich habe mehrmals versucht mich zu registrieren und wollte mich im Anschluss per PN an "Moderator Andi" wenden. Nun versuche ich es auf diesem Wege und hoffe auf eure/seine (Andis) Hilfe.

Zu meiner Person: Ich bin seit dem 01.07.2019 Wiedereinsteller und habe demnach KEIN Widerrufsrecht. Nun gibt es Lebenslagen die sich einfach nicht vorhersehen lassen. Bedeutet, ich muss möglicherweise meinen Wunsch/Traum bei der BW zu bleiben hinter privaten Belangen anstellen. Aus Gründen der Identifizierung möchte ich diese hier nicht offenbaren.

"Unter der Hand" hat mir eine Kameradin mitgeteilt, dass ich das Ablegen des Eides verweigern solle. So wäre ich nach § 55 SG zu entlassen und auch ohne Widerrufsrecht schnell aus der BW raus.
Hierzu: Ich bin als SaZ ernannt, aber noch nicht vereidigt worden.

Meine Frage an Euch: Ist dies eine realistische Möglichkeit? Und wenn ja: Wie lange würde es bis zu meiner Entlassung dauern wenn ich die Eidesformel verweigere?

Ich bedanke mich im Voraus für konstruktive Antworten und hoffe auf Euer Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: Ralf am 07. Juli 2019, 14:57:08
Ohne Diensteid bist du zu entlassen. Das wird dann in den nächsten Tagen erfolgen.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: Nordpol Nordpol am 07. Juli 2019, 20:10:36
Erfolgt die Ernennung zum Soldaten auf Zeit nicht mit der Ablegung der Eidesformel ?
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: LwPersFw am 07. Juli 2019, 20:48:35
Zitat von: Nordpol Nordpol am 07. Juli 2019, 20:10:36
Erfolgt die Ernennung zum Soldaten auf Zeit nicht mit der Ablegung der Eidesformel ?

Nein.  Erst Ernennung ... dann Eidesformel...

Kann theoretisch sofort nacheinander durchgeführt werden...

I.d R. findet die Vereidigung in der GA aber an einem bestimmten Tag für alle statt...
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: Tasty am 07. Juli 2019, 21:25:08
Zitat von: Ralf am 07. Juli 2019, 14:57:08
Ohne Diensteid bist du zu entlassen. Das wird dann in den nächsten Tagen erfolgen.

Das Dumme daran ist nur, dass Du den Dienstherrn nicht zwingen kannst, Dich zu entlassen, da Du nach Ansicht der Juristen nicht in subjektiv öffentlichem Recht verletzt bist.
Wenn die Bundeswehr Dich also entlässt, hast Du Glück gehabt, wenn sie es nicht tut, hast Du Pech.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: KlausP am 07. Juli 2019, 21:35:29
Melden Sie Ihrem Disziplinarvorgesetzten, dass Sie sich weigern werden, den Eid zu leisten. Damit sind Sie gem. § 46 (2) Nr. 4 SG zu entlassen. Wie lange das dann dauert kann Ihnen hier aber niemand verläßlich vorhersagen.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: KlausP am 07. Juli 2019, 21:41:38
Ergänzung: ... gem. § 46 (2) Nr. 4 SG in Verbindung mit § 55(1), Satz 1 SG zu entlassen ...
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: LwPersFw am 07. Juli 2019, 21:46:36
Zitat von: Tasty am 07. Juli 2019, 21:25:08
Zitat von: Ralf am 07. Juli 2019, 14:57:08
Ohne Diensteid bist du zu entlassen. Das wird dann in den nächsten Tagen erfolgen.

Das Dumme daran ist nur, dass Du den Dienstherrn nicht zwingen kannst, Dich zu entlassen, da Du nach Ansicht der Juristen nicht in subjektiv öffentlichem Recht verletzt bist.
Wenn die Bundeswehr Dich also entlässt, hast Du Glück gehabt, wenn sie es nicht tut, hast Du Pech.

Was für ein Quatsch... siehe die von @KlausP genannte Rechtsnorm.

Und "ist" zu entlassen ... lässt kein Ermessen zu!
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: Rolando Müller am 07. Juli 2019, 22:14:02
Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass Interesse daran besteht jemanden dazubehalten der sich nicht vereidigen lassen möchte. Vielleicht ist dabei aber auch der Wunsch Vater des Gedanken.

Der Wortlaut IST zu entlassen stellt m.A. nach eine gebundene Entscheidung da. Ich müsste also entlassen werden.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: BulleMölders am 08. Juli 2019, 07:17:42
Nun mal eine blöde Frage meinerseits.
Wenn man als Wiedereinsteller in der ersten Dienstzeit schin mal den Eid geschworen hat, muss man ihn dann noch mal schwören?
Ich meine mich zu erinnern, dass wir dahmals in der GA gelernt haben, dass der Eid bei Entlassung nicht "aufgehoben" wird.
Kann mich allerdings aber auch täuschen, ist ja schon ein paar Tage her.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: miT am 08. Juli 2019, 07:35:06
Wenn er vorher GWD oder FWDL gemacht hat, hat er dann nicht nur gelobt? Da gab es doch einen Unterschied für SAZ. Und wenn er den doch schon abgelegt hat, tat er das doch quasi für seine erste Dienstzeit. So meine VERMUTUNG
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: Tasty am 08. Juli 2019, 07:38:01
Zitat von: LwPersFw am 07. Juli 2019, 21:46:36
Zitat von: Tasty am 07. Juli 2019, 21:25:08
Zitat von: Ralf am 07. Juli 2019, 14:57:08
Ohne Diensteid bist du zu entlassen. Das wird dann in den nächsten Tagen erfolgen.

Das Dumme daran ist nur, dass Du den Dienstherrn nicht zwingen kannst, Dich zu entlassen, da Du nach Ansicht der Juristen nicht in subjektiv öffentlichem Recht verletzt bist.
Wenn die Bundeswehr Dich also entlässt, hast Du Glück gehabt, wenn sie es nicht tut, hast Du Pech.

Was für ein Quatsch... siehe die von @KlausP genannte Rechtsnorm.

Und "ist" zu entlassen ... lässt kein Ermessen zu!

Das ist mir sehr wohl bekannt. Und trotzdem ist die Entlassung nicht einklagbar.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: wolverine am 08. Juli 2019, 08:14:05
Natürlich eröffnet die Verweigerung eines Handels keinen Anspruch auf irgendeine Leistung. Und sei es auf eine Kündigung. Wenn ich nicht zahle, kann ich ja auch nicht einklagen, dass man mich mahnt oder gegen mich vollstreckt.
Aber die Behörde selbst ist ja an Recht und Gesetz gebunden und muss sich an ihre eigenen Vorschriften halten. 
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: Tasty am 08. Juli 2019, 08:16:12
Zitat von: wolverine am 08. Juli 2019, 08:14:05
Aber die Behörde selbst ist ja an Recht und Gesetz gebunden und muss sich an ihre eigenen Vorschriften halten.

Das ist richtig, nur einklagbar ist es eben nicht.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: F_K am 08. Juli 2019, 08:36:04
Es gibt dieses Gerichtsurteil, wo ein Soldat nach Jahren auf "Entlassung" klagte, weil er angeblich nicht vereidigt wurde (hierüber konnte kein Nachweis geführt werden).

Das Gericht urteilte: Ja, ggf. wurde kein Eid abgelegt, aber ein Anspruch auf Entlassung besteht deswegen nicht - der Soldat MUSS weiter seiner Verpflichtung nachkommen - und die Bundeswehr hat diesen ausgebildeten Soldaten NICHT entlassen.
(ist hier auch schonmal zitiert worden das Urteil).

In hier vorliegenden Fall wird vermutlich entlassen werden - der TE soll mit seinen Vorgesetzten sprechen.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: KlausP am 08. Juli 2019, 09:07:29
Zitat von: BulleMölders am 08. Juli 2019, 07:17:42
Nun mal eine blöde Frage meinerseits.
Wenn man als Wiedereinsteller in der ersten Dienstzeit schin mal den Eid geschworen hat, muss man ihn dann noch mal schwören?
Ich meine mich zu erinnern, dass wir dahmals in der GA gelernt haben, dass der Eid bei Entlassung nicht "aufgehoben" wird.
Kann mich allerdings aber auch täuschen, ist ja schon ein paar Tage her.

Ich meine aber, hier im Forum gelesen zu haben, dass auch frühere SaZ bei einer Wiedereinstellung erneut zu vereidigen sind.
Bei Reservisten gilt ja eine ähnliche Regelung bei jeder RDL (auch im Forum gelesen). Ob das aber alle entsprechenden Vorgesetzten und Reservisten wissen möchte ich bezweifeln.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: Rolando Müller am 08. Juli 2019, 10:44:25
Also hier in meinen Unterlagen steht definitiv, dass jeder (auch Wiedereinsteller) den Eid erneut ablegen müssen. Tut der Soldat dies nicht, ist er zu entlassen. Das IST bindet die BW. Sie dürfte sich also nicht aussuchen, ob sie mich entlässt oder nicht.

Wenn Interesse besteht erzähle ich wie es gelaufen ist.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: Pericranium am 08. Juli 2019, 10:47:10
Zitat von: Rolando Müller am 08. Juli 2019, 10:44:25


Wenn Interesse besteht erzähle ich wie es gelaufen ist.

Klar! Das hilft später vielleicht jemandem, der das gleiche vor hat. Erfahrungsberichte sind immer gerne gesehen.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: KlausP am 08. Juli 2019, 10:52:32
Haben Sie das Ihrem DV schon gemeldet? Von selbst wird das nämlich nichts.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: LwPersFw am 08. Juli 2019, 14:18:34
Zitat von: Tasty am 08. Juli 2019, 07:38:01
Zitat von: LwPersFw am 07. Juli 2019, 21:46:36
Zitat von: Tasty am 07. Juli 2019, 21:25:08
Zitat von: Ralf am 07. Juli 2019, 14:57:08
Ohne Diensteid bist du zu entlassen. Das wird dann in den nächsten Tagen erfolgen.

Das Dumme daran ist nur, dass Du den Dienstherrn nicht zwingen kannst, Dich zu entlassen, da Du nach Ansicht der Juristen nicht in subjektiv öffentlichem Recht verletzt bist.
Wenn die Bundeswehr Dich also entlässt, hast Du Glück gehabt, wenn sie es nicht tut, hast Du Pech.

Was für ein Quatsch... siehe die von @KlausP genannte Rechtsnorm.

Und "ist" zu entlassen ... lässt kein Ermessen zu!

Das ist mir sehr wohl bekannt. Und trotzdem ist die Entlassung nicht einklagbar.

Das spielt doch hier keine Rolle.

Er verweigert...  und dann greift sofort die gesetzliche Vorgabe der Entlassung... ohne ein Ermessen für den Dienstherrn.

Deshalb wird nicht der Fall eintreten, dass er klagen müsste.



Wir reden hier nicht über eine unterbliebene Vereidigung... die später erst erkannt wird...
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: schlammtreiber am 08. Juli 2019, 15:33:25
Zitat von: BulleMölders am 08. Juli 2019, 07:17:42
Ich meine mich zu erinnern, dass wir dahmals in der GA gelernt haben, dass der Eid bei Entlassung nicht "aufgehoben" wird.

Meine Tochter (19, in Ausbildung zur Beamtin) betont auch immer, dass mein geleisteter Eid mich auf ewig bindet, bis ans Ende aller Zeiten und darüber hinaus. Und dass sie selbst ja auch Teil des deutschen Volkes sei - und ich daher ihr Recht auf Abholung und ihre Bewegungsfreiheit tapfer zu verteidigen und sicherzustellen haben, auch nachts um zwei  ;D ;D ;D
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: F_K am 08. Juli 2019, 15:37:08
Die beiden Kommentare zum SG (Suche bei google) gehen jedenfalls beide davon aus, dass die entsprechenden Eide "weitergelten" - und insoweit nicht pro neuer RDL ein neuer Eid "fällig" wird.

@ Schlammtreiber:

Da ist also nicht nur bei Deiner Erziehung etwas "schief gelaufen", dass Problem ist weiter vererbt worden ...
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: Ralf am 08. Juli 2019, 20:07:26
Zitat von: F_K am 08. Juli 2019, 15:37:08
Die beiden Kommentare zum SG (Suche bei google) gehen jedenfalls beide davon aus, dass die entsprechenden Eide "weitergelten" - und insoweit nicht pro neuer RDL ein neuer Eid "fällig" wird.


Der mir vorliegende Kommentar aus 2018 ist da sehr strikt:
ZitatDer Eid gilt, solange das Wehrdienstverhältnis besteht. Keinen Einfluss hierauf
hat die Umwandlung des Dienstverhältnisses. Ein Verstoß gegen den einmal
abgelegten Eid stellt keine alleinstehende Dienstpflichtverletzung gemäß § 9
dar. Vielmehr wird ein Verstoß gegen § 7 vorliegen, aus dem sich der Inhalt des
Eides ergibt.1) Nach einer Beendigung des Wehrdienstverhältnisses (z. B. durch
Entlassung eines Soldaten auf Zeit nach Zeitablauf) muss die Eidesleistung bei
erneuter Begründung eines Wehrdienstverhältnisses erneut abgelegt werden
.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: F_K am 08. Juli 2019, 20:20:25
@ Ralf:

Google Büchersuche halt anders.

Ich habe ja deutlich über 100 Rdl und ungezählte DVag - da habe ich noch NIE erneut einen Eid leisten müssen.

(Verpflichtungen MilSec dagegen regelmäßig aktenkundig  - gibt es dazu Vorschriften? Zum Eid?)
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: ulli76 am 08. Juli 2019, 20:23:15
Ui- ich bin bei meiner RDL auch nicht neu vereidigt worden. Oder es war völlig unzeremoniös nur ne Unterschrift auf einem der 1000 Zettel.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: F_K am 08. Juli 2019, 20:28:42
Und inhaltlich: der Eid erzeugt ja keine neuen Pflichten - daher auch kein Formular  / afaik
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: KlausP am 08. Juli 2019, 20:38:26
Der ZE erwähnte ja, dass das so in seinen Unterlagen zur Einstellung stehen würde. Da wird sich das im KC ja wohl niemand aus den Fingern gesogen haben. Der von @Ralf zitierte Kommentar ist von 2018. Ich meine mich zu erinnern, dass ich das irgendwann im letzten Jahr hier auch gelesen habe. Auch mir war das vollkommen neu.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: wolverine am 08. Juli 2019, 20:57:23
§9 Soldatengesetz verlangt den Eid doch nur bei Zeit- und Berufssoldaten? ??? Reservisten sind beides nicht. Oder verstehe ich gerade den Witz nicht?
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: KlausP am 08. Juli 2019, 21:00:57
Ich hab schon gesucht, wo ich das gelesen habe aber bin auf die Schnelle nicht fündig geworden.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: Rolando Müller am 08. Juli 2019, 21:11:08
Also wie gesagt: aus den Unterlagen die mir vorliegen geht klar hervor, dass Wiedereinsteller den Eid ERNEUT ablegen müssen. Mit dem Zusatz, dass bei Weigerung des Eides ( Paragraph 9 ) der Soldat nach Paragraph 55 zu entlassen ist.
Daher meine Hoffnung und die wird hier meines Verständnisses nach größtenteils so gestützt. Wiedereinsteller ist NEU zu vereidigen und kann daher den Eid verweigern und ist nicht an einen etwaigen früheren Eid gebunden.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: F_K am 08. Juli 2019, 21:25:26
@ Wolverine:

Ralfs Kommentar spricht völlig undeferenziert von "Wehrdienstverhältnis" - und das ist auch RDL und DVag - vielleicht ein Fingerzeig auf die Qualität des Werkes.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: wolverine am 08. Juli 2019, 21:53:50
Alles unterhalb SaZ leistet keinen Eid sondern gelobt. Wenn ein ehemaliger GWDL dann RDL leistet, warum sollte er dann vereidigt werden?
Im Gesetz steht klar, wer den Eid leisten muss: SaZ und BS. Reservisten haben einen anderen Status.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: LwPersFw am 08. Juli 2019, 22:11:24
Zitat von: F_K am 08. Juli 2019, 20:20:25

Ich habe ja deutlich über 100 Rdl und ungezählte DVag - da habe ich noch NIE erneut einen Eid leisten müssen.


Wehrübungen und DVag sind rechtlich keine Einstellung in ein Wehrdienstverhältnis und sie begründen auch kein Wehrdienstverhältnis... somit erfolgt auch keine (erneute) Ablegung Eid.

Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: Tasty am 08. Juli 2019, 22:55:43
Woher kommt die Diskussion um ein erneutes Ablegen des Diensteides bei Wiedereinstellern jetzt? 🤔
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: Ralf am 09. Juli 2019, 06:24:53
Dadurch, dass der TE ein Wiedereinsteller ist und nach seiner Wiedereinstellung den Eid verweigern will. Müsste er keinen erneuten Eid ablegen, könnte er auch nicht verweigern.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: Tasty am 09. Juli 2019, 06:35:26
Wiedereinsteller zu sein muss aber nicht heißen, vorher schon mal SaZ gewesen zu sein. Auch ehemalige GWDL/FWDL sind Wiedereinsteller und haben daher zuvor noch nie einen Diensteid geleistet.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: Ralf am 09. Juli 2019, 07:12:47
Dann müsste er ihn doch sowieso ablegen und könnte ihn verweigern. Und darum geht es ihm ja. Und letztendlich darum -weil es hier von einigen angeführt wurde-, wenn/falls er schon mal vereidigt wurde, ob er nun noch einmal vereidigt werden würde.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: F_K am 09. Juli 2019, 08:40:05
@ All und TE:

Für den hier angesprochenen Fall gehen hier alle von einer Entlassung aus - Trennung - hier wird dann noch allgemein über Rechtsgrundlagen und Möglichkeiten diskutiert.

@ Wolverine:

Einige Diskutanten hatten behauptet, ein Gelöbnis / Eid wäre "jedesmal fällig" - dagegen hatte ich argumentiert.
Auch der Wehrpflichtige konnte sein "Gelöbnis verweigern", gab dann eine (einfache) DM - und damit hatte es sich - eine Entlassung erfolgte nicht.

@ LwPersFw:

Ein Wehrdienstverhältnis ist http://www.rechtslexikon.net/d/wehrdienstverh%C3%A4ltnis/wehrdienstverh%C3%A4ltnis.htm - dazu zählt auch eine DVag. Insoweit ist Deine Anmerkung nicht richtig.

Wolverines Hinweis, dass ein Eid nur für SaZ und das damit verbundene Wehrdienstverhältnis notwendig ist, ist wohl zielführender.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: LwPersFw am 09. Juli 2019, 09:52:55
Zitat von: F_K am 09. Juli 2019, 08:40:05

@ LwPersFw:

Ein Wehrdienstverhältnis ist http://www.rechtslexikon.net/d/wehrdienstverh%C3%A4ltnis/wehrdienstverh%C3%A4ltnis.htm - dazu zählt auch eine DVag. Insoweit ist Deine Anmerkung nicht richtig.

Wolverines Hinweis, dass ein Eid nur für SaZ und das damit verbundene Wehrdienstverhältnis notwendig ist, ist wohl zielführender.

Schön ... wenn man mir mein Fachgebiet erklärt... ;)

@F_K ... es geht bei der Frage Eid/Gelöbnis nicht darum, ob eine Wehrübung...eine DVag...ein Wehrdienstverhältnis ist...

...sondern WIE dieses begründet wird...

...da hier weder eine Einstellung, noch eine Berufung erfolgt... bedarf es auch keines erneuten Eides/Gelöbnisses.

Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: F_K am 09. Juli 2019, 10:28:28
ZitatRDL und DVag .. und sie begründen auch kein Wehrdienstverhältnis

Diese Formulierung ist halt nicht zutreffend.

Das eine Heranziehung / Einladung (oder wie immer dies nun genannt wird) keine Einstellung / Berufung ist, ist eben das andere Thema.


ZitatGesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
§ 9 Eid und feierliches Gelöbnis
(1) Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit haben folgenden Diensteid zu leisten:
"Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. Gestattet ein Bundesgesetz den Mitgliedern einer Religionsgesellschaft, an Stelle der Worte "ich schwöre" andere Beteuerungsformeln zu gebrauchen, so kann das Mitglied einer solchen Religionsgesellschaft diese Beteuerungsformel sprechen.

(2) Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst nach § 58b oder Wehrdienst nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes leisten, bekennen sich zu ihren Pflichten durch das folgende feierliche Gelöbnis:
"Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen."

Daher nochmal die Frage: Wo steht, dass bei einer erneuten Einstellung als SaZ erneut ein Eid abzulegen ist? Er ist doch bereits abgelegt und die Wirksamkeit endet ja nicht mit der ersten Entlassung.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: Andi am 09. Juli 2019, 10:33:57
Du bist echt ermüdend, F_K.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: F_K am 09. Juli 2019, 10:36:47
@ Andi:

War die Frage schon beantwortet?
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: Ralf am 09. Juli 2019, 13:05:25
Zitat
Daher nochmal die Frage: Wo steht, dass bei einer erneuten Einstellung als SaZ erneut ein Eid abzulegen ist? Er ist doch bereits abgelegt und die Wirksamkeit endet ja nicht mit der ersten Entlassung.
In dem von mir zitierten Kommentar des SG und in dem Schreiben des TE. Das sollte m.E. ausreichen.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: KlausP am 09. Juli 2019, 13:09:02
Manchem Dauerbesserwisser eben augenscheinlich nicht.  ;)
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: Rolando Müller am 09. Juli 2019, 17:40:40
Wie ist die Einschätzung hier bezüglich der Dauer von der Verweigerung des Eids / Verweigerung Annahme der Urkunde bis zur tatsächlichen Entlassung?
Ich weiß, dass es sich hier um 2 unterschiedliche Optionen handelt.

Ist es so wie Widerruf ziehen ? Sachen abgeben und nach ein paar Tagen entlassen werden, oder muss man Monate auf die Entlassung warten ?

Besten Dank bis hierhin!
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: Ralf am 09. Juli 2019, 17:47:17
Keine Monate. Das geht relativ schnell, vergleichbar mit dem Widerruf. Präziser geht eine Glaskugelvorhersage nicht.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: KlausP am 09. Juli 2019, 18:05:08
Zitat... Verweigerung des Eids / Verweigerung Annahme der Urkunde ...

Was denn nun? Den Eid verweigern ist die eine Sache. Die Annahme der Urkunde über die Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit (allgemein inkorrekter Weise auch "Ernennungsurkunde" genannt) zu verweigern eine andere. Und Sie haben ja geschrieben, dass Sie schon zum SaZ ernannt worden sind. In beiden Fällen ist der Soldat umgehend zu entlassen.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: Linda72 am 09. Juli 2019, 18:50:55
Die Frage ist, wieso Sie es noch nicht direkt mit Ihrem Vorgesetzten klären konnten? Der wird die besten Informationen geben können in Ihrem Fall.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: Rolando Müller am 09. Juli 2019, 19:38:14
Das wird zeitnah geklärt. Ich möchte bei solch einem Sachverhalt zunächst mehrere Meinungen und Ansichten hören, um möglichst informiert in eine Gesprächssituation zu gehen.
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: KlausP am 09. Juli 2019, 19:46:18
Wir diskutieren hier jetzt seit zwei Tagen rum und was haben Sir bisher unternommen?  Ich hatte ja schon geschrieben, dass Sie Ihre Absicht Ihrem DV melden sollen. Aber ich vermute, das ist immer noch nicht passiert. Dann kann hier auch dicht gemacht werden. Für mich ist jetzt jedenfalls Schluss.

Mehrere Meinungen anhören ... pfff ...
Titel: Antw:Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG
Beitrag von: Ralf am 09. Juli 2019, 20:03:20
Es ist in der Tat alles gesagt/geschrieben worden und damit soll es auch gut sein.