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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: BestChoice am 24. Februar 2021, 16:02:18

Titel: Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: BestChoice am 24. Februar 2021, 16:02:18
Guten Tag.

Eine neue "Richtlinie" bezüglich Unterkunftsgestaltung sorgt bei uns in der Kompanie für mächtig Ärger. Der Chef möchte alles, was nicht dienstlich ist, komplett aus Stuben und Gemeinschaftszimmern verbieten (auch für U25 schlafend an der Liegenschaft, Wochenendbleiber usw.). Bestehende private Möbel usw sollen komplett entfernt werden, auch in den Küchen (z.B. Kallax).

Ein Kamerad hat eine Beschwerde formuliert, die viele andere auch übernehmen möchten. Ist die "Wiederverwendung" der Vorlage erlaubt, natürlich stets mit eigenem DG Namen Unterschrift usw.? Oder ist dies mit der verbotene Sammelbeschwerde gleichzusetzen?
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: alpha_de am 24. Februar 2021, 16:15:50
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=69041.0

Da geht es um diese Thematik, zwar in einem anderen Zusammenhang, aber dennoch passend.
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: IcemanLw am 24. Februar 2021, 16:16:44
Geht es zufällig auch um die Uni?
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: alpha_de am 24. Februar 2021, 16:23:51
Ergänzend sollte aus der Beschwerde die persönliche Betroffenheit hervorgehen...
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: BestChoice am 24. Februar 2021, 16:45:42
Zitat von: IcemanLw am 24. Februar 2021, 16:16:44
Geht es zufällig auch um die Uni?

So ist es. Leider. Man wird gezwungen hier zu wohnen, und darf nicht mal ein Kallax auf Stube haben. Wenn ich auch nur eine Minute länger als nötig diese hässlichen Buche-Dekor-Dinger nach Dienst sehe...
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: BestChoice am 24. Februar 2021, 16:48:33
Zitat von: alpha_de am 24. Februar 2021, 16:15:50
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=69041.0

Da geht es um diese Thematik, zwar in einem anderen Zusammenhang, aber dennoch passend.

Vielen Dank. Ich finde es tatsächlich auch schwer, bei gleichem Sachverhalt verschiedene Versionen zu finden. Da wird es zwangsläufig Doppelungen geben bei +100 Soldaten.
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: Ralf am 24. Februar 2021, 16:58:02
Wenns jeder selber schreibt, geht das schon ;-)
Ein bisschen Mühe kann man doch den Betroffnen schon zumuten.
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: alpha_de am 24. Februar 2021, 17:00:05
Wurden denn die VP eingebunden, diese sind ja in solchen Fällen anzuhören und haben Vorschlagsrechte...
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: alpha_de am 24. Februar 2021, 17:02:02
@Ralf  naja, das BVerwG war ja doch Recht eindeutig... Gleicher Sachverhalt, viele Betroffene, Bestehen auf unterschiedlichen Texten wäre eine Förmelei.

Als DV würde ich mich zumindest nicht auf dieses dünne Eis begeben, um unmittelbar im Eiswasser das Schwimmen zu üben...
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: F_K am 24. Februar 2021, 17:22:44
.. der DV kann ja dann Textbausteine nutzen, diesem ist es nicht verboten.
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: Ralf am 24. Februar 2021, 17:33:32
Zitat von: alpha_de am 24. Februar 2021, 17:02:02
@Ralf  naja, das BVerwG war ja doch Recht eindeutig... Gleicher Sachverhalt, viele Betroffene, Bestehen auf unterschiedlichen Texten wäre eine Förmelei.

Als DV würde ich mich zumindest nicht auf dieses dünne Eis begeben, um unmittelbar im Eiswasser das Schwimmen zu üben...
Das habe ich ja auch nicht bewertet, nur die Einlassung, dass es schwer (sei), bei gleichem Sachverhalt verschiedene Versionen zu finden. Da wird es zwangsläufig Doppelungen geben bei +100 Soldaten.
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: BestChoice am 24. Februar 2021, 17:46:22
Zitat von: alpha_de am 24. Februar 2021, 17:00:05
Wurden denn die VP eingebunden, diese sind ja in solchen Fällen anzuhören und haben Vorschlagsrechte...

Ja, das wurde sie, ohne Erfolg. Das ist jetzt seine Liegenschaft, alles auf Anfang... Leider ist das "ideologische Gut" des Herrn DV hier sehr einschlägig. Seine Botschaft übersetzt, den genauen Wortlaut posten traue ich mich lieber nicht: Ihr seid alles verzogene Fratzen, die auf Lau studieren an der Uni, kommt in die Gänge, ihr müsst zwar hier wohnen, aber wehe irgendwo steht ein Schuhregal rum... alles zurück von sozialem Leben zu Stube 2000 überall. Und wems nicht passt, der kann sich ja eine Wohnung nehmen. (Schon witzig, wenn ich das vierfache verdienen würde könnte ich mir auch ledig ne 1000 kalt Wohnung in München mieten.
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: BestChoice am 24. Februar 2021, 17:48:06
Zitat von: F_K am 24. Februar 2021, 17:22:44
.. der DV kann ja dann Textbausteine nutzen, diesem ist es nicht verboten.

Also widersprechen Sie der gleichen Formulierung für alle beteiligten Soldaten?
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: SolSim am 24. Februar 2021, 17:48:23
Zitat von: alpha_de am 24. Februar 2021, 16:23:51
Ergänzend sollte aus der Beschwerde die persönliche Betroffenheit hervorgehen...

Wenn jeder hier individuell seine persönliche Betroffenheit formuliert, sollte doch alles gut sein. Sind dann nur ein bis zwei zusätzliche Sätze.
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: KlausP am 24. Februar 2021, 17:48:52
Solche Äußerungen des DV würde ich nach Möglichkeit wortwörtlich in meine Beschwerde aufnehmen.
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: BestChoice am 24. Februar 2021, 17:49:36
Zitat von: alpha_de am 24. Februar 2021, 17:02:02
@Ralf  naja, das BVerwG war ja doch Recht eindeutig... Gleicher Sachverhalt, viele Betroffene, Bestehen auf unterschiedlichen Texten wäre eine Förmelei.

Als DV würde ich mich zumindest nicht auf dieses dünne Eis begeben, um unmittelbar im Eiswasser das Schwimmen zu üben...

Inwiefern sehen Sie meinen bzw. den Handlungsspielraum der Kameraden, wenn es unter dem Vorwand der indirekten Sammelbeschwerde abgelehnt werden würde?
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: BestChoice am 24. Februar 2021, 17:53:01
Zitat von: KlausP am 24. Februar 2021, 17:48:52
Solche Äußerungen des DV würde ich nach Möglichkeit wortwörtlich in meine Beschwerde aufnehmen.

Ein guter Punkt. Daraus ergibt sich aber direkt eine neue Frage:
Wenn jetzt eine Maßnahme beschlossen wird, die mich aber erst in 2-3 Monaten betrifft, läuft die Beschwerdefrist dann ab Bekanntwerden der Richtlinie oder erst sobald ich persönlich davon betroffen bin?
Hier konkret: der gute Herr findet es erziehend und pädagogisch wertvoll, wenn StudOffz/OA alle 1-2 Jahre an der Uni intern (!) umziehen... dies soll den werdenden Offz auf das Umziehen in der Truppe vorbereiten. (in meinen Augen reine Schikane innerhalb der Uni den ganzen Kram von A1 nach A2 zu bringen...)
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: KlausP am 24. Februar 2021, 17:56:36
Beschweren kann man sich nur, wenn man betroffen ist.
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: F_K am 24. Februar 2021, 17:59:36
Die Beschwerde der Soldaten wird bei gleichem Sachverhalt ähnlich sein (so ein Gericht) und das darf also so sein - dementsprechend darf aber auch der Beschwerdebescheidtext komplett gleich sein (bis auf Adressat und Referenz) - sofern alle Beschwerten die gleichen Argumente bringen.
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: BestChoice am 24. Februar 2021, 18:00:06
Zitat von: KlausP am 24. Februar 2021, 17:56:36
Beschweren kann man sich nur, wenn man betroffen ist.

Also läuft meine Frist, sobald ich von der Maßnahme betroffen bin, auch wenn sie bereits vor Monaten angekündigt wurde?
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: F_K am 24. Februar 2021, 18:01:09
Du MUSST beschwert sein.
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: alpha_de am 24. Februar 2021, 18:04:20
Zitat von: BestChoice am 24. Februar 2021, 17:49:36
Zitat von: alpha_de am 24. Februar 2021, 17:02:02
@Ralf  naja, das BVerwG war ja doch Recht eindeutig... Gleicher Sachverhalt, viele Betroffene, Bestehen auf unterschiedlichen Texten wäre eine Förmelei.

Als DV würde ich mich zumindest nicht auf dieses dünne Eis begeben, um unmittelbar im Eiswasser das Schwimmen zu üben...

Inwiefern sehen Sie meinen bzw. den Handlungsspielraum der Kameraden, wenn es unter dem Vorwand der indirekten Sammelbeschwerde abgelehnt werden würde?
Vorweg, ich bin kein Jurist und hier sollte man früh bspw den Bundeswehrverband, dessen Rechtsabteilung oder den zugehörigen Rechtschutz einbinden.

Wäre ich persönlich betroffen, so würde ich bei Ablehnung wegen unzulässiger Gemeinschaftsbeschwerde weitere Beschwerde unter Verweis auf das Urteil einlegen. Bzw. das an meinen Rechtschutz geben und von einem Juristen machen lassen. Da geht es dann um reine Formalien. Und es gibt ein höchstrichterliches Urteil.

Und es wäre etwas auch mit Blick auf Attraktivität für die Wehrbeauftragte und die für Attraktivität zuständige Stelle direkt im BMVg...

Ohne Kenntnis der Details, was wurde genau geregelt, welche Begründung usw. tut man sich in der Sachenschätzung aber schwer. Dafür gibt es ja auch den anderen Thread.
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: BestChoice am 24. Februar 2021, 18:14:08
Zitat von: alpha_de am 24. Februar 2021, 18:04:20
Zitat von: BestChoice am 24. Februar 2021, 17:49:36
Zitat von: alpha_de am 24. Februar 2021, 17:02:02
@Ralf  naja, das BVerwG war ja doch Recht eindeutig... Gleicher Sachverhalt, viele Betroffene, Bestehen auf unterschiedlichen Texten wäre eine Förmelei.

Als DV würde ich mich zumindest nicht auf dieses dünne Eis begeben, um unmittelbar im Eiswasser das Schwimmen zu üben...

Inwiefern sehen Sie meinen bzw. den Handlungsspielraum der Kameraden, wenn es unter dem Vorwand der indirekten Sammelbeschwerde abgelehnt werden würde?
Vorweg, ich bin kein Jurist und hier sollte man früh bspw den Bundeswehrverband, dessen Rechtsabteilung oder den zugehörigen Rechtschutz einbinden.

Wäre ich persönlich betroffen, so würde ich bei Ablehnung wegen unzulässiger Gemeinschaftsbeschwerde weitere Beschwerde unter Verweis auf das Urteil einlegen. Bzw. das an meinen Rechtschutz geben und von einem Juristen machen lassen. Da geht es dann um reine Formalien. Und es gibt ein höchstrichterliches Urteil.

Und es wäre etwas auch mit Blick auf Attraktivität für die Wehrbeauftragte und die für Attraktivität zuständige Stelle direkt im BMVg...

Ohne Kenntnis der Details, was wurde genau geregelt, welche Begründung usw. tut man sich in der Sachenschätzung aber schwer. Dafür gibt es ja auch den anderen Thread.

Ist es sinnvoll/verhältnismäßig, gleichzeitig Beschwerde und Eingabe einzureichen, oder ist das eher mit Kanonen auf Spatzen geschossen?
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: wolverine am 24. Februar 2021, 18:16:32
Wenn der für die Bescheidung Zuständige hier eine Sammelbeschwerde annehmen würde, müsste der die Beschwerde(n) als unzulässig zurückweisen. Trotzdem müsste er sich im Rahmen seiner Dienstaufsicht mit dem Vorbringen auseinandersetzen. Also  kommt er um die Bewertung sowieso nicht herum.
Zudem ist das Urteil des BVerwG wenig zweideutig.Unzulässig wäre ein Schreiben, unterschrieben von X Soldaten. Aber X Schreiben gleichen Inhalts und individuell unterschrieben sind zulässig.
Die Sache mit dem Umzug sehe ich als willkürliche Diensterschwernis, wenn es denn tatsächlich so begründet sein sollte. Anders wäre es, wenn - z. B. Auf Grund von Raummangel etc. - ständig Vakanzen gesucht werden müssten.Aber ohne sachlich tragfähigen Grund umziehen lasen, ist nicht haltbar.
Betroffen ist man aber erst, wenn der Umzug angeordnet wird. Nur ein Erlass, dass es passieren könnte, reicht meines Erachtens nach nicht aus.
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: JensMP79 am 24. Februar 2021, 18:18:38
Bin ich eigentlich der einzige hier, der eine ,,Wohnen 2000" Stube für angemessen und ausreichend hält?
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: BestChoice am 24. Februar 2021, 18:23:57
Zitat von: JensMP79 am 24. Februar 2021, 18:18:38
Bin ich eigentlich der einzige hier, der eine ,,Wohnen 2000" Stube für angemessen und ausreichend hält?

Hallo Jens, Wohnen 2000 ist eine tolle Sache, für den Dienst und auch für Lehrgänge. StudOffz/OA werden (bei ledig und U25) jedoch verpflichtet, an der UniBw zu wohnen (und sich sogar dort umzumelden). Vielleicht kannst du verstehen, dass einem nach spätestens 2 von 4,5 Jahren Studium einem Buche-Dekor zum Hals raushängt.
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: IcemanLw am 24. Februar 2021, 18:24:15
War die Stube 2000 mal über Jahre dein Hauptwohnsitz oder gar einziger Wohnsitz UND Büro?
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: wolverine am 24. Februar 2021, 18:26:43
Zum Beschwerdebegehren habe ich mich gar nicht geäußert, da ich hier keinen Zugriff auf Vorschriften habe und auch außerhalb von RDL nicht dafür besoldet werde. Ich finde jetzt Stuben auch nicht so schlimm und habe lange Jahre in grün und blau gelebt, zum Teil mit mehreren. Und ich weiß nicht einmal, was Kallax ist.  ;D
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: alpha_de am 24. Februar 2021, 18:35:21


Zitat von: BestChoice am 24. Februar 2021, 18:14:08
Ist es sinnvoll/verhältnismäßig, gleichzeitig Beschwerde und Eingabe einzureichen, oder ist das eher mit Kanonen auf Spatzen geschossen?

Verhältnismäßigkeit spielt keine Rolle, beide Mittel verfolgen einen unterschiedlichen Zweck. Und die Wehrbeauftragte wird alle Ebenen oberhalb der UniBw zu Stellungnahmen auffordern. Damit bekommt das Problem auch Visibilität, gerade mit Blick auf die Attraktivität des Studiums.
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: JensMP79 am 24. Februar 2021, 18:45:15
Zitat von: IcemanLw am 24. Februar 2021, 18:24:15
War die Stube 2000 mal über Jahre dein Hauptwohnsitz oder gar einziger Wohnsitz UND Büro?

4 Jahre.... hat dann auch gereicht, ja. Aber hey... was weiß ich schon als einfacher unstudierter Soldat. Dieses ganze militärische Krimskrams ist doch eh alles kacke...  ::)
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: IcemanLw am 24. Februar 2021, 18:50:58
Deine Stube als Büro wo du die ganze Arbeit machst?
Außerhalb von Schulen und den Universitäten?
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: bayern bazi am 24. Februar 2021, 19:27:55
hatte 2 Jahre das Vergnügen in der Vorgängerstube 2000 zu wohnen ;) (des waren noch diese schönen blauen und grünen Spinde und Betten)

und dazu mit 4 Mann auf 16m² und Dusche 2 Etagen tiefer - und das einzige was auf Stube stehen durfte war n Videorekorder und n TV gerät (allerdings nur mit Zimmerantenne - Sat wurde uns untersagt)

dagegen ist ja Buche Dekor mit  Nasszelle schon richtig Luxus :o
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: AndreasK am 24. Februar 2021, 23:10:11
Ich teile sogar die Meinung des DV.

An der UniBw laufen zu mit Masse verwöhnte Göten herum.

Der StFw und KpTrpFhr einer PzGrenKp mit über 20 Jahren Diensterfahrung schläft, wenn er Glück hat, auf 10 m2
und freut sich wenn er zur Buche ne Stehlampe im Rahmen des Attraktivitätsprogramms bekommt.
30 jährige OstGefr hausen mit 4 Mann pro Bude und teilen sich 5 Toiletten pro Flur. Nur mal so.
Naja, aber auch der Herr Leutnant schläft irgendwann auf dem Boden der Truppenrealität auf 😊
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: DeltaEcho am 25. Februar 2021, 03:52:36
Was für Beiträge, weder kann man man die Wohnsituation der stud OA/Offiziere mit denen von 30 Jährigen OSG vergleichen (der vermutlich gar keinen Anspruch auf eine Unterkunft hat), noch mit irgendwelchen Standorten wo es Buche / Dekor gibt. Davon abgesehen, was soll der Vergleich mit Truppenrealität, hier haben Offiziere meistens Einzelstuben im Offz Wohnheim / Offzlager oder die Offizierstube im Kp Block.

Die meisten Offiziere leben auf ihrer Wohnebene, das Gefüge auf der Wohnebene trägt zum erfolgreichen Studium bei, da meistens mehrere Jahrgänge dasselbe Studienfach studieren. Lerngruppen und gegenseitige Unterstützung fördern den Studienerfolg. Wer keinen Intensivstudiengang besucht hat (Bachelor und Master in vier Jahren), sollte hier einmal sich mit Kommentaren zurückhalten.
Der aktuelle Wehrbericht gibt einen Eindruck über die Beseteherquoten. Der Dienstherr wirbt aktiv mit den attraktiven Rahmenbedingungen.
Eines der großen Probleme ist vielmehr die Unerfahrenheit der DV an den UniBws. Vorverwendungen in Führungsverantwortung sind die absolute Ausnahme, Verwendung als DV bringt i.d.R. kein GrpLtr mit.
Dabei sind die stud OA/Offz eine durchaus spezielle Personengruppe mit besonderen Führungs- und Fürsorgeaspekten.
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: justice005 am 25. Februar 2021, 06:09:44
@ wolverine: Kallax ist ein Ikea Regal:

@ Fragesteller:

Lamentieren Sie nicht lange in Foren rum, sondern nehmen Sie ein Blatt Papier und schreiben Sie die Beschwerde. Machen Sie es einfach, anstatt ewig lange rumzudiskutieren. Und wenn viele andere es auch machen, dann kann man auch etwas bewegen.

Bzgl. Beschwerdefrist gibt es hier schlichtweg keine. Solange der Befehl zum Entfernen der Möbel gilt, bleibt man beschwert. Sie können sich also so lange beschweren, wie der Befehl in Kraft ist.

ZitatAn der UniBw laufen zu mit Masse verwöhnte Göten herum.

Der StFw und KpTrpFhr einer PzGrenKp mit über 20 Jahren Diensterfahrung schläft, wenn er Glück hat, auf 10 m2
und freut sich wenn er zur Buche ne Stehlampe im Rahmen des Attraktivitätsprogramms bekommt.
30 jährige OstGefr hausen mit 4 Mann pro Bude und teilen sich 5 Toiletten pro Flur. Nur mal so.
Naja, aber auch der Herr Leutnant schläft irgendwann auf dem Boden der Truppenrealität auf

Das mag vielleicht tatsächlich der Grund sein, würde aber die Beschwerde nur noch deutlicher unterstützen. Wenn dem Chef nämlich keine bessere Begründung einfällt, dürfte es ihm schwerfallen, die Rechtmäßigkeit des Befehls zu begründen.

Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: Jan9603 am 25. Februar 2021, 06:25:39
Als ich vor neun Jahren an der UniBwM mein technisches Studium begonnen habe gab es bereits diese nicht nachvollziehbaren Bestrebungen, den Studenten stets immer mehr ihrer Freiheiten zu nehmen. So langsam scheint sich der LtrStudBer aber erfolgreich komplett von den Bedürfnissen seiner Studierenden entkoppelt zu haben.

Welche Not bringt es mit sich, ein System, dass gut für die Studenten ist und Attraktivität mit sich bringt immer und immer wieder einstampfen zu wollen. Von der ,,früher war alles noch viel schlimmer" und ,,in meiner AGA waren wir zu acht auf Stube"-Fraktion sehe ich hier als einziges Motiv Schadenfreude. Recht so, die Studenten sind ja sowieso alle verweichlicht. Ich weiß es ist schwierig nachzuvollziehen, welche Herausforderungen ein Trimesterstudium mit sich bringt, doch vergleicht es doch zumindest nicht mit der AGA oder der TSLw..

Wenn man in 4 Jahren einen Luft- und Raumfahrttechnik Master erreichen soll, ist man, wenn man seinen Auftrag ernst nimmt, um jedem Tag froh an dem ein sein DV mit so einem Firlefanz in Ruhe lässt. Ich habe seither übrigens bei der Bundeswehr auch keine vergleichsweise fordernde Ausbildung durchlaufen. Der Auftrag der DV sollte es eigentlich sein den Studenten den Rücken frei zu halten und sie in ihrem Werdegang zu unterstützen und nicht immet wieder neue Wege zu finden dieses Studium noch in der B-Note ,,härter" zu machen. Das braucht es nämlich nicht, es ist schon so wirklich schwer genug.

Ich war damals glücklich, dass ich recht viele Freiheiten hatte und all die Vorteile des Campuslebens nutzen konnte. Sei es lernen mit den älteren Jahrgängen, eine eingezogene Hochebene in der Stube um Arbeit und Wohnen einigermaßen trennen zu können, sei es ein Bier im eifrigen Studenten (den es auch nicht mehr geben darf) oder auch mal Party bei der großen Nacht der Acht ( Uni-Parties sind ja auch verboten.)
Das hat mir alles geholfen erfolgreich durch mein Studium zu kommen. Tristes Buche Dekor und der Befehl zu lernen in einer Umgebung die nicht studientauglich ist, wird mit Sicherheit die Besteherquoten verschlechtern.
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: BestChoice am 25. Februar 2021, 07:40:06
Zitat von: justice005 am 25. Februar 2021, 06:09:44
@ Fragesteller:

Lamentieren Sie nicht lange in Foren rum, sondern nehmen Sie ein Blatt Papier und schreiben Sie die Beschwerde. Machen Sie es einfach, anstatt ewig lange rumzudiskutieren. Und wenn viele andere es auch machen, dann kann man auch etwas bewegen.

Mache ich. Es geht mir hier ausdrücklich nicht darum, über die Situation zu reden, vielmehr um die Abklärung der ursprünglichen Frage.
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: BestChoice am 25. Februar 2021, 07:42:13
Zitat von: AndreasK am 24. Februar 2021, 23:10:11
Ich teile sogar die Meinung des DV.

An der UniBw laufen zu mit Masse verwöhnte Göten herum.

[...]

Sicherlich mag es an einigen (!) Stellen an Disziplin mangeln, jedoch ist eine Pauschalbestrafung für ALLE - d.h. auch für diejenigen, die ihr Studium gut bewältigen und sich zudem milit. engagieren - in meinen Augen nicht gerechtfertigt.
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: BestChoice am 25. Februar 2021, 07:45:17
Zitat von: Jan9603 am 25. Februar 2021, 06:25:39
Als ich vor neun Jahren an der UniBwM mein technisches Studium begonnen habe gab es bereits diese nicht nachvollziehbaren Bestrebungen, den Studenten stets immer mehr ihrer Freiheiten zu nehmen. So langsam scheint sich der LtrStudBer aber erfolgreich komplett von den Bedürfnissen seiner Studierenden entkoppelt zu haben.

Welche Not bringt es mit sich, ein System, dass gut für die Studenten ist und Attraktivität mit sich bringt immer und immer wieder einstampfen zu wollen. Von der ,,früher war alles noch viel schlimmer" und ,,in meiner AGA waren wir zu acht auf Stube"-Fraktion sehe ich hier als einziges Motiv Schadenfreude. Recht so, die Studenten sind ja sowieso alle verweichlicht. Ich weiß es ist schwierig nachzuvollziehen, welche Herausforderungen ein Trimesterstudium mit sich bringt, doch vergleicht es doch zumindest nicht mit der AGA oder der TSLw..

Wenn man in 4 Jahren einen Luft- und Raumfahrttechnik Master erreichen soll, ist man, wenn man seinen Auftrag ernst nimmt, um jedem Tag froh an dem ein sein DV mit so einem Firlefanz in Ruhe lässt. Ich habe seither übrigens bei der Bundeswehr auch keine vergleichsweise fordernde Ausbildung durchlaufen. Der Auftrag der DV sollte es eigentlich sein den Studenten den Rücken frei zu halten und sie in ihrem Werdegang zu unterstützen und nicht immet wieder neue Wege zu finden dieses Studium noch in der B-Note ,,härter" zu machen. Das braucht es nämlich nicht, es ist schon so wirklich schwer genug.

Ich war damals glücklich, dass ich recht viele Freiheiten hatte und all die Vorteile des Campuslebens nutzen konnte. Sei es lernen mit den älteren Jahrgängen, eine eingezogene Hochebene in der Stube um Arbeit und Wohnen einigermaßen trennen zu können, sei es ein Bier im eifrigen Studenten (den es auch nicht mehr geben darf) oder auch mal Party bei der großen Nacht der Acht ( Uni-Parties sind ja auch verboten.)
Das hat mir alles geholfen erfolgreich durch mein Studium zu kommen. Tristes Buche Dekor und der Befehl zu lernen in einer Umgebung die nicht studientauglich ist, wird mit Sicherheit die Besteherquoten verschlechtern.

Danke für deinen Beitrag, kann ich voll und ganz verstehen. Tatsächlich ist der Vergleich i.m.A. zur Truppe und zu normalen Lehrgängen bei einem 4-5 J. Studium nicht angebracht.
Und was die meisten auch vergessen: der Dienstherr verpflichtet OAs zum Studium. Es gibt viele, die lieber ohne B/M Offz wollen werden, nur sind die Plätze für OA ohne Stud. wesentlich überschaubarer.
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: Ralf am 25. Februar 2021, 07:59:31
ZitatUnd was die meisten auch vergessen: der Dienstherr verpflichtet OAs zum Studium. Es gibt viele, die lieber ohne B/M Offz wollen werden, nur sind die Plätze für OA ohne Stud. wesentlich überschaubarer.
Naja, nun machst du aber ein Fass auf und verlierst langsam mein Verständnis. Der Arbeitgeber bestimmt immer noch, welche Ausbildung erforderlich ist. Wenn man sich diesem AG aus freien Stücken anschließen will, noch nicht einmal nur Anwärterbezüge bekommt, sondern das volle Gehalt eines fertig Ausgebildeten für rd. 6 Jahre und in dieser Zeit noch keinen Nutzen auf DP für den AG erbringt, würde ich mich schon etwas zurückhalten in Demut üben. Ansonsten verliert man diejenigen, die mit dem selben Gehalt bereits vol eingesetzt werden. Das Studium ist eine Chance, der man zugestimmt hat und keine Bürde.
So weit ich informiert bin, wird keiner gezwungen, zu unterschreiben!
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: JensMP79 am 25. Februar 2021, 08:10:51
Und spätestens jetzt ist es nur noch bla bla bla....

Schreibt eure Beschwerde und guckt was dabei raus kommt. Kleiner Tip: Emotionen rauslassen. Und Siehe da... bleibt ja fast nix mehr übrig 

Unglaublich. 
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: KlausP am 25. Februar 2021, 08:26:52
Ich hab das ja schon geschrieben, aber noch mal: jeder, der sich beschwert fühlt, sollte sich vorher mal die Vorschrift zu Gemüte führen, nicht, dass man mit Kanonen auf Spatzen schießt und die Beschwerde wegen Unkenntnis der Vorschriftenlage abgeschmettert wird. Und da Offiziere manchmal Schwierigkeiten haben sollen, ohne Hilfe ihrer Portepees sowas zu finden ( ;)), hier die Quelle:

Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-2 ,,Leben in der militärischen Gemeinschaft" ( und ja, auch die UniBw fällt darunter!), Abschnitt 1.3.3 Stuben- und Spindordnung, Ziffern 157 ff
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: dunstig am 25. Februar 2021, 08:50:50
Und da liegt doch die Krux an der Sache. Befolge ich als Vorgesetzter rechtlich einwandfrei die Vorschrift, bin ich auf der sicheren Seite und lasse mir dahingehend wohl nichts zu Schulden kommen. Schaffe ich damit aber eine Atmosphäre und ein Umfeld, in dem sich die Studenten wohl fühlen, gerne aufhalten und motiviert sind?

Klar man kann argumentieren, ob etwas a la Wohlfühloase wirklich notwendig ist. Aber man sollte nicht vergessen, dass dies der Lebensmittelpunkt für vier Jahre ist und die Masse sich dort 24/7 aufhält. Also einserseits tagsüber kein Büro als Arbeitsumgebung hat und zur Unterkunft nur zum Schlafen hinkommt und andererseits am Wochenende eben keinen weiteren Wohnsitz besitzt, wo man sich wohl fühlt und eingerichtet hat.

Schaue ich mir dann noch die katastrophalen Bestehensquoten an, bin ich eben der Meinung, dass die Vorgesetzten eher dafür sorgen sollten, ein optimales Umfeld für die Studenten zu schaffen und mögliche Ablenkungen bzw. Belastungen fernhalten sollten. Ja, mit der Meinung mache ich mich immer unbeliebt. Aber solange Vorgesetzte an den UniBw daran gemessen werden, wie hoch die IGF-Besteherquote im Jahrgang ist und nicht daran, wie erfolgreich deren Studenten sind, werden Schwerpunkte definitiv falsch gesetzt. Will man die Bestehensquoten angehen, muss man dafür sorgen, dass das Studentsein im Fokus steht und eben nicht das Soldatsein. Hier mögen andere zu abweichenden Einschätzungen kommen, was wohl auch die zunehmenden militärischen Linie der meisten Vorgesetzten in den letzten Jahren ist. Damit kann ich auch leben und rechtlich wirds an dieser Linie auch nichts auszusetzen geben. Ich bezweifel aber, dass diese Linie dem eigentlichen Auftrag der Studenten so wirklich zuträglich ist.
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: Ralf am 25. Februar 2021, 08:58:30
Zitatchaue ich mir dann noch die katastrophalen Bestehensquoten an
Man könnte aber auch andersherum argumentieren: weil eben so viel laissez-faire ist, sind die Quoten wie sie sind. Vielleicht wird es ja besser, wenn man etwas mehr Disziplin reinbringt. Wenn Vorgesetzte noch nicht einmal ohne weiteres Nachsitzen zur Stoffvertiefung festlegen können, weil sie sich schlichtweg raushalten müssen, dann läuft doch etwas verkehrt. Das hat natürlich nun nix mehr mit den Stuben zu tun, sondern betrifft die Gesamtsituation.Es ist ja kein Geheimnis, dass einige nicht mit der akademischen Freiheit klarkommen. Von daher sollten wir das Fass nun nicht hier aufmachen und mit IGF u.ä. anfangen.
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: F_K am 25. Februar 2021, 09:05:03
Frage (weil ich so oft wegen offtopic angezählt werde):

Ist dies nun nicht offtopic?

Die Themen Sammelbeschwerde inklusive Urteil sind doch abgehandelt.

Ggf. sollte ein neues Thema aufgemacht werden, wie "Neuentwicklung / Empfehlung eines Konzepts für Unterkünfte studOA".
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: BestChoice am 25. Februar 2021, 10:21:08
Thema kann geschlossen werden, alles weitere und "wie hart die eigene AGA und das in der eigenen Kompanie behandelt wird" hat tasächlich damit nichts mehr zu tun.

Danke für alle konstruktiven Beiträge! ;-)
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: dunstig am 25. Februar 2021, 10:41:44
Zitat von: Ralf am 25. Februar 2021, 08:58:30
Zitatchaue ich mir dann noch die katastrophalen Bestehensquoten an
Man könnte aber auch andersherum argumentieren: weil eben so viel laissez-faire ist, sind die Quoten wie sie sind. Vielleicht wird es ja besser, wenn man etwas mehr Disziplin reinbringt. Wenn Vorgesetzte noch nicht einmal ohne weiteres Nachsitzen zur Stoffvertiefung festlegen können, weil sie sich schlichtweg raushalten müssen, dann läuft doch etwas verkehrt. Das hat natürlich nun nix mehr mit den Stuben zu tun, sondern betrifft die Gesamtsituation.Es ist ja kein Geheimnis, dass einige nicht mit der akademischen Freiheit klarkommen. Von daher sollten wir das Fass nun nicht hier aufmachen und mit IGF u.ä. anfangen.
Mit dieser Ansicht kann ich durchaus leben und nachvollziehen, warum bestimmte Ansätze so verfolgt werden wie sie es werden. Diese Fälle gibt es ja nachweislich auch zur Genüge in jedem Jahrgang. Dann muss meiner Meinung nach aber bei diesen Fällen angesetzt werden. Indem ich pauschal alle über einen Kamm schere, helfe ich einerseits kaum zielgerichtet den Problemfällen und mache andererseits zusätzlich den anderen das Leben unnötig unbequem und schwer. Aus meinen Erfahrungen heraus vertrete ich daher den gegensätzlichen Weg und halte diesen für zielführender. Zufriedenheit wirkt sich maßgeblich auf die Motivation und Studienergebnisse aus. Das schließt ja nicht aus, dass Vorgesetzte bei Problemfällen eben zielgerichtet eingreifen und nachbessern. Dafür sind sie meiner Meinung nach hauptsächlich da. Und auch, um sonstige Belastungen von den Studenten fernzuhalten. Hier habe ich aber schon während meiner Studienzeit nur einen einzigen von sechs Gruppenleitern gesehen, der das wirklich so umgesetzt hat. Und genau hier bewegt es sich meiner Meinung nach zunehmend in eine falsche Richtung. Zunehmend zu den studentischen Belastungen werden die Ansprüche der militärischen Seite immer umfangreicher und Freiheiten und Annehmlichkeiten werden auch zusehends zusammengestrichen. Das ergibt ein Gesamtpaket, was sich meiner Meinung nach einfach nicht positiv auf die Gesamt-Bestehensquoten auswirken kann.
Aber wie gesagt, ich will nicht beanspruchen, dass meine Meinung und mein Ansatz "Student vor Soldat" der wirklich wahre und richtige ist.
Titel: Antw:Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden
Beitrag von: BulleMölders am 26. Februar 2021, 07:44:28
Zitat von: BestChoice am 25. Februar 2021, 10:21:08
Thema kann geschlossen werden

Erledigt