Guten Tag,
habe folgendes Anliegen, bin schon bei der Bundeswehr und habe mir jetzt eine eigene Wohnung geholt, welche in der Nähe von meinem Elternhaus liegt (150km von Kaserne). Daher jetzt meine Frage ob es möglich wäre meine Wohnung anerkennen zu lassen und Trennungsgeld zu empfangen. Habe mich schon mal schlau gemacht und meine Kameraden meinen, dass dies nicht möglich wäre weil ich noch keine 25 bin und sonst einen Antrag stellen müsste das ich nicht mehr in der Kaserne verbleiben darf, erst dann würde diese anerkannt werden. Bitte um Aufklärung :)
Mit freundlichen Grüßen
Anerkannt könnte sie werden, sie wäre aber für TG nicht berücksichtigungsfähig.
Berücksichtigungsfähig würde sie werden, wenn man in eine Einheit versetzt werden würde, die max. 100km vom anerk. Hausstand liegt oder man heiratet. Dann wäre sie bei der nächsten Maßnahme auch für TG berücksichtigungsfähig.
Also geht es an sich immer die Wohnung anerkennen zu lassen, die Frage ist dann nur ob man Trennungsgeld bekommt oder nicht.
Auch an der Anerkennung hängen Kriterien, einfach mal schauen in die GAIP 36-03-00 Berücksichtigung einer Wohnung im Sinne des § 10 Abs. 3 BUKG
Habe auch eine Frage zu dem Thema und zwar,
1. Habe ich den Mietvertrag von meinen Eltern auf mich umschreiben lassen, da die sich eine neue Wohnung gesucht haben. ( ist eine Umschreibung dafür ausreichend , bin ja jetzt Hauptmieter )
2. Da ich den Vertrag 1:1 so übernommen habe, steht natürlich ein ganz anderes Datum bei mir im Mietvertrag dort als zum Tag der Umschreibung. ( laut Google auch kein Problem zivil rechtlich, wenn Kinder die Mietwohnung der Eltern übernehmen )
3. Muss ich eine gewisse Zeit diese Wohnung "haben" , damit ich bei einer Versetzung TG berechtigt bin? Kameraden meinen ich müsse 6 Monate in der anerkannten Wohnung wohnen um dann TG zu beziehen.
Ich frage mich dies, weil ich die Wohnung noch nicht anerkennen lassen habe , wohne dort seit April und aufgrund des Stress mit Möbel neu kaufen hab ich es einfach vergessen. Des Weiteren kann es sein , dass ich bald versetzt werde und zwar Heimatnah. (aber über 30km entfernt vom Wohnort )
Zitat... Kameraden meinen ich müsse 6 Monate in der anerkannten Wohnung wohnen um dann TG zu beziehen. ...
Auch so eine Latrinenparole, die nicht tot zu kriegen ist.
Zitat... Des Weiteren kann es sein , dass ich bald versetzt werde und zwar Heimatnah. (aber über 30km entfernt vom Wohnort ) ...
Lassen Sie die Wohnung schleunigst anerkennen, sonst könnten Ihnen Nachteile bei der TG-Gewährung entstehen.
Die Wohnung muss anerkannt und berücksichtigungsfähig sein, um bei der nächsten Versetzung TG-berechtigt zu sein.
Die Anerkennung dürfte kein Problem sein, ist sie berücksichtigungsfähig (innerhalb 100km vom Dienstort)?
Und wenn eine Versetzung bereits bekannt ist, würde sie durch die Einrichtung auch nicht mehr beim TG berücksichtigt werden können.
Eine 6 Monatsfrist gibt es nicht. Hast du denn mal in die von mir angeführte GAIP geschaut und ein wenig nachgelesen?
Die Wohnung ist 60km entfernt vom Dienstort.
Wieso wird sie nicht berücksichtigt? Ich habe den Mietvertrag ja nicht nach der Versetzung unterschrieben, geschweige den habe ich überhaupt nichts schwarz auf weiß zu meiner Versetzung. Mir wurde nur gesagt, es könnte sein , dass es was für mich gäbe.
Ich meine habe die Wohnung ja schon seit April da war noch nichts von Versetzung in Planung.
Weil das Einrichten/Anerkennen einer Wohnung nach Bekanntwerden dazu führt, dass man sie nicht berücksichtigt.
ZitatHast du denn mal in die von mir angeführte GAIP geschaut und ein wenig nachgelesen?
Dort sind auch die Vorschriften und Quellen verlinkt.
Hier steht auch schon was dazu: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68999.msg701729.html#msg701729
Ja, werde ich mir mal durchlesen als Abendlektüre.
Wie lange dauert bis der Antrag durchgeht? Wenn ich den z. B. Montag stelle, wann ist diese anerkannt? Und benötige ich nur den Mietvertrag?
@Hades Das kann Ihnen hier kaum jemand sagen. Alles von 1 Tag bis nie ;)
Hatte die Anerkennung/Berücksichtigung vor kurzem auch erst beantragt, was sehr zügig geklappt hat.
Donnerstags abgegeben.
Montags zurückbekommen.
Neben dem Mietvertrag wird noch eine Meldebescheinigung benötigt sowie eine Unterschrift vom Kdr, wenn Dienstort und Wohnung mehr als 50km entfernt voneinander liegen.
Um Letzteres hat sich bei mir der Pers gekümmert (nachfragen). Sie haben bei einer Annahme des Antrags eine Anerkennung sowie berücksichtigungsfähige Wohnung, was erst bei der nächsten Personalmaßnahme (Heirat/Versetzung) "in Anspruch" genommen werden kann.
Hatte mir das jetzt mal durchgelesen. Und such selber researchiert. Ob ich versetzt werde steht noch nicht fest lt. PersFw und daher noch Zeit für eine Wohnung zu suchen um sie anerkennen zu lassen.
Nun hab ich die Chance einen vorzeitigen Mietvertrag zum 01.01.22 zu unterschreiben. Laut zivil recht, ist er mit Unterschrift gültig (muss auch kein Datum beinhalten). Ist dies auch militärisch so? Oder erst mit Einzug. Weil die wohnung ist perfekt, günstig und die chance will ich mir nicht entgehen lassen. Befürchte nur dass die Wohnung aufgrund des Einziehdatums nicht anerkannt wird.
Drehen wir uns nicht irgendwie seit einem Jahr im Kreis? ???
Zitat von: wolverine am 19. April 2021, 17:03:26
Hatten wir das nicht hier schon einmal? ???
Ewig grüßt das Murmeltier ... ::)
Mh, ja, vergessen dass ich schonmal ein Beitrag geposted hatte darüber. Aber wie gesagt habs mir durchgelesen. Nichts desto trotz steht nirgends ob für die Anerkennung die Unterschrift und der Mietvertrag reicht oder genanntes plus Einzug.
Zweimal. Und in beiden Themen wird sowohl im April 21 und im November 20 geschrieben, dass ein Vertrag als Hauptmieter ausreicht. Was mich aber stutzig macht ist, dass Sie hier mit der Aussage beginnen, die Wohnung Ihrer Eltern übernehmen zu wollen, die 60 km vom neuen Dienstort entfernt ist.
Jetzt geht es wohl um eine ganz andere Wohnung und die Versetzung ist fraglich, jedenfalls noch nicht bekannt.
Was ist denn, wenn Sie jetzt diese Wohnung mieten und melden und dann nicht versetzt werden oder 500 km weit weg?
Dass Sie damit schon seit November 20 rumtun und weder in Ihrer Einheit nach konkreten Auskünften gefragt, noch irgendetwas veranlasst haben, empfinde ich zumindest merkwürdig.
Naja, um mich als Hauptmieter eintragen zu lassen muss mein Vermieter zustimmen, hat er nicht. Somit versuche ich es jetzt so. Meine Auskunft bezüglich Versetzung ist ungewiss, da laut BaPers der Dp in meiner neuen Einheit frei wurde, aber der Soldat kurzfristig verlängert hat und jetzt erstmal geprüft wird ob es doch klappt oder nicht.
Sie müssen mir gar nichts erklären. Aber wenn Sie jetzt diese neue Wohnung mieten und nicht versetzt werden, werden Sie auch kein TG bekommen. Sie haben dann aber die Wohnung am Bein! Man sollte eine Wohnung mieten weil man dort leben möchte und keinesfalls nur, um evtl. TG zu beziehen. So klingen leider einige Ihrer Beiträge für mich. Auch mit TG macht man mit der Pendelei meistens Miese. Das TG mindert nur den Verlust. Von Zeit auf der Straße, Ärger und Stress rede ich noch gar nicht.
Und: eigentlich sollten Sie für genau solche Fragen Ansprechpartner im Verband haben. Spieß, Perser, ReFü ... mit der Klärung der Versetzungssituation könnte man das gleich mit ansprechen. Der sollte auch die persönlichen Verhältnisse besser kennen, was hier bei keinem der Fall ist. Dann kommt es auch nicht zu bösen Überraschungen am Ende.
Zitat von: Hades am 18. November 2021, 19:38:59
1. Habe ich den Mietvertrag von meinen Eltern auf mich umschreiben lassen, da die sich eine neue Wohnung gesucht haben. ( ist eine Umschreibung dafür ausreichend , bin ja jetzt Hauptmieter )
Zitat von: Hades am 22. November 2021, 20:18:48
Naja, um mich als Hauptmieter eintragen zu lassen muss mein Vermieter zustimmen, hat er nicht.
:-[
Guten Tag werte Damen und Herren.
Ich habe, leider, ein Anliegen welches dem ähnelt worum es hier geht/ging.
Ich hoffe sehr das sie mir helfen können.
Ich möchte es kurz machen:
Ich bin seit 2006 beim Bund. 2010 raus - 2015 wieder rein.
2017 eigene Wohnung bezogen.
2015 - 2021 verbleib an einem Standort (ohne das die Wohnung anerkannt wurde).
2021 - 20xx versetzt an neuen Standort (Wohnung anerkennung wurde abgelehnt).
Nun werde ich in absehbarer Zeit an einen Neuen Dienstort verstezt. Nun möchte ich natürlich noch bevor das geschieht die Wohnung anerkennen lassen.
Laut Vorschrift in GAIP ist der verlinkte "Maps-Dienst" zu nutzen.
Dort Beträgt die Wegstrecke von Wohnung -> Standort 118km.
Aufgrund dieser Tatsache - nicht anerkennung der Wohnung.
Alle meine Kameraden haben allerdings eine Wohnung anerkannt bekommen (keine Kinder, nicht verheiratet etc.) obwohl sie noch weiter vom Standort weg wohn(t)en als ich.
Ich möchte betohnen das es mir NICHT(!!!) ums Trennungsgeld geht. Es geht mir lediglich um das anerkennen der Wohnung.
Ich habe mir die GAIP komplett durchgelesen und bin mir, was die Entfernung, Zumutbarkeit etc., betrifft im klaren.
Ich frage mich aber nur warum einige das geschafft haben, obwohl die Entfernung größer war als meine.
Ich würde mich freuen wenn sie vllt. einen Tipp haben oder mich aufklären könnten.
Bis dahin, einen angenehmen Dienstag.
Mfg
Chris
Ggf. Mietverhältnis VOR dem Dienstverhältnis gehabt?
Im übrigen auf "Wording" achten - die Wohnung wird ja "anerkannt", aber eben im Rahmen von Trennungsgeld ggf. nicht berücksichtigt - aus genannten Gründen.
Es wäre zu prüfen ob der zuständige Kdr dies bestätigen würde...
C-2213/28
"913. Bei einer Entfernung von mehr als 100 km ist die Feststellung des räumlichen Zusammenhangs
grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, Bedienstete benötigen für die Hin- und Rückfahrt
zwischen der Dienststätte und der Wohnung mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln nicht
mehr als drei Stunden und sind nicht mehr als 12 Stunden von ihrer Wohnung abwesend."
"914. Für das Vorliegen der Voraussetzungen für den räumlichen Zusammenhang ist auch maßgebend, dass
• das Erreichen der Dienststätte zur pünktlichen Wahrnehmung des Dienstes – auch bei unregelmäßigen Dienstzeiten – von der Wohnung aus ständig und uneingeschränkt möglich ist,
• die Wohnung nicht in solcher Entfernung zur Dienststätte liegt, dass zur Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben ein auch nur gelegentliches Übernachten am Dienstort notwendig ist, sowie
• das arbeitstägliche Zurücklegen der Strecke von der Wohnung zur Dienststätte und zurück auf Dauer nicht zu einer die Dienstleistung beeinträchtigenden körperlichen Belastung führen darf;
hierbei ist auch die Gefährdung durch regelmäßig oder jahreszeitlich bedingte ungünstige Verkehrsverhältnisse einzubeziehen."
@LwPersFw: Das ist Hilfreich. Mit einer Fahrzeit ohne Stau von 1 Std. 15 min. wäre ich ja im o.g Bereich.
Ich bedanke mich für die Hilfe :)
Mit ÖPNV?