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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Abrakadabra am 21. Januar 2024, 09:55:40

Titel: Heilfürsorge vs. gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von: Abrakadabra am 21. Januar 2024, 09:55:40
Hallo zusammen,

ich möchte mich gerne vorstellen. Ich bin 26 Jahre alt und beginne am 01.10 meine Grundausbildung im Sanitätsdienst. Aktuell studiere ich Sozial Arbeit in einem Fernstudium. (Deshalb Fang ich auch erst im Oktober an ;)). Wir müssen in dem Kurs:" Sozialstaat" verschiedene Sozialversicherungen vergleichen und bewerten. Aufgrund gegeben Anlass habe ich mich dazu entschlossen die Heilsfürsorge der Bundeswehr mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu vergleichen und dann eine Hausarbeit mit Fachpräsentation anzufertigen. Leider habe ich hierzu nicht viele Informationen gefunden. Können Sie mir diesbezüglich weiterhelfen? Wichtig wäre zu erfahren in wie weit sich bei Arten der Gesundheitsfinanzierung vergleichen lassen, insbesondere da bei der Bundeswehr die Gesundheits Versorgung ja durch die Truppenärzte und Sanitätseinrichtungen der BW erfolgt. Somit fâllt das Prinzip der freien Arztwahl ja weg oder? Des weiteren habe ich gehört, dass die Krankenversicherung Continental Partner der Bundeswehr ist. Ist das korrekt? Dann bräuchte ich noch Informationen zu den Ablauf wie man sich erstmal versichern kann. So ist es ja bei einem Krankenkasse wechsel üblich, dass die zukünftige Information bei der ehemaligen bzw jetzigen Krankenkasse einholen kann (natürlich unter Einwilligungsvorbehalt des Versicherten) ist dies bei der Bundeswehr auch so? Bzw wie läuft der Wechsel ab wenn man eine Arbeitsstelle beginnt und somit von der gesetzlichen Krankenversicherung zu der Heilsfürsorge wechselt?

Vielen Dank im Vorab für ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:Heilsfürsorge vs Gesetzlich Krankenversicherung
Beitrag von: thelastofus am 21. Januar 2024, 10:52:07
Die Bw hat eigentlich keine Heilfürsorge sondern unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Heilfürsorge haben eher (Polizei)Beamte usw.

Ansonsten sieht man das schon irgenwie wieder nach einem Werbepost aus. Von der Facharbeit zur Versicherung..

Die jetzige Krankenkasse erhält eine Info das man bei der Bw ist ab Datum X. Und dann ist man dort "raus".

Die Contiental bietet vermutlich eine BU oder eine Anwartschaft an.
Titel: Antw:Heilsfürsorge vs Gesetzlich Krankenversicherung
Beitrag von: Abrakadabra am 21. Januar 2024, 12:00:24
Also das ist ganz bestimmt kein Werbepost für was auch?Ich hab nur versucht möglichst seriös zu klingen, ich will ja schließlich was von den Mitgliedern dieses Forum und habe deshalb versucht möglichst höflich zu schreiben. Im übrigen dürfte ich auch gar nicht gewerbemäßig Werbung schreiben. (Mal ganz abgesehen davon, dass ich gänzlich untalentiert bin). Aber was meinen sie mit "raus" esuss doch eine Datenübertragung von der KK zur BW vonstatte gehe? Die Heilsfürsorge der Polizei ist doch dieselbe wie die von der BW oder?
Titel: Antw:Heilsfürsorge vs Gesetzlich Krankenversicherung
Beitrag von: Al Terego am 21. Januar 2024, 12:07:37
Zitat von: Abrakadabra am 21. Januar 2024, 12:00:24
Die Heilsfürsorge der Polizei ist doch dieselbe wie die von der BW oder?

Nein, Polizei und Bw haben in Punkto "San-Versorgung" genau NULL miteinander zu tun.
Titel: Antw:Heilsfürsorge vs Gesetzlich Krankenversicherung
Beitrag von: Abrakadabra am 21. Januar 2024, 12:15:41
Zitat
Nein, Polizei und Bw haben in Punkto "San-Versorgung" genau NULL miteinander zu tun.

Gut danke aber worin genau besteht der Unterschied zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Bundeswehr. Wie läuft der Versicherungsprozess ab? Ich kann leider mein Thema nicht mehr ändern weshalb ich mich irgendwie durch diese Hausarbeit kämpfen muss. Ich hoffe dringend um Hilfe
Titel: Antw:Heilsfürsorge vs Gesetzlich Krankenversicherung
Beitrag von: HubschrauBär am 21. Januar 2024, 12:19:13
Hier zwei Stichworte für eine selbstständige Suchmaschinen-nutzung

- unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
- Anwartschaftsversicherung

Viel erfilg
Titel: Antw:Heilsfürsorge vs Gesetzlich Krankenversicherung
Beitrag von: Al Terego am 21. Januar 2024, 12:20:03
Einfach gesagt, bei der Bundeswehr gibt es keine Versicherung. Der Soldat geht zum Truppenarzt und erhält dort die Versorgung die er benötigt.
Am besten informierst Du Dich erst einmal grundsätzlich und stellst dann konkrete Fragen, falls Dir etwas unklar ist. Ansonsten führt das hier zu weit.

Starte doch mal hier: https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/truppenaerzte-bundeswehr
Titel: Antw:Heilsfürsorge vs Gesetzlich Krankenversicherung
Beitrag von: Abrakadabra am 21. Januar 2024, 12:32:01
Zitat von: HubschrauBär am 21. Januar 2024, 12:19:13
Hier zwei Stichworte für eine selbstständige Suchmaschinen-nutzung

- unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
- Anwartschaftsversicherung

Viel erfilg


Ja so weit war ich schon.. aber das ist eben nicht meine Frage. Wir sollen u.a. beschreiben wie der Wechsel erfolgt. Also sprich, wie und ob bspw ein Datentransfer erfolgt. Dazu findet man leider nichts
Titel: Antw:Heilsfürsorge vs Gesetzlich Krankenversicherung
Beitrag von: Abrakadabra am 21. Januar 2024, 12:38:02
Zitat von: Al Terego am 21. Januar 2024, 12:20:03
Einfach gesagt, bei der Bundeswehr gibt es keine Versicherung. Der Soldat geht zum Truppenarzt und erhält dort die Versorgung die er benötigt.
Am besten informierst Du Dich erst einmal grundsätzlich und stellst dann konkrete Fragen, falls Dir etwas unklar ist. Ansonsten führt das hier zu weit.

Starte doch mal hier: https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/truppenaerzte-bundeswehr

Ja genau das weiß ich - ich hab mich da vlt im Ursprünglichen Post missverständlich ausgedrückt. Also was mir hauptsächlich noch fehlt ist, wie zum Beispiel der Datentransfer von der gesetzlichen Krankenversicherung zur Bundeswehr erfolgt- bzw ob dieser überhaupt erfolgt. Dazu könnte ich leider nichts finden.  Des weiteren habe ich herausgefunden, dass die freie Arztwahl entfällt ebenso wie die Beitragspflicht.
Titel: Antw:Heilsfürsorge vs Gesetzlich Krankenversicherung
Beitrag von: KlausP am 21. Januar 2024, 12:40:25
Nein, es erfolgt kein Datentransfers von der Krankenkasse zur Bundeswehr. Warum auch? Beide Systeme haben nichts miteinander zu tun. Der Bewerber erhält zusammen mit seiner Aufforderung zum Dienstantritt eine Bescheinigung zur Vorlage bei seiner Krankenkasse. Darin bestätigt die Bw, dass er/sie/es an Zeitpunkt X Soldat ist und damit nicht mehr Mitglied der KK. Es gibt dann also keine Beitragszahlung des Soldaten mehr und auf der anderen Seite keine Leistungsverpflichtung seitens der KK. Die einzige Art der Sozialversicherung, die der Soldat haben muss ist einen Pflegepflichtversicherung. Die kann er bei jeder KK seiner Wahl abschließen.
Titel: Antw:Heilsfürsorge vs Gesetzlich Krankenversicherung
Beitrag von: thelastofus am 21. Januar 2024, 14:00:31
ZitatAlso sprich, wie und ob bspw ein Datentransfer erfolgt.

Der "Datentransfer" wenn man so will erfolgt bei der Bewerbung. Hier kann (nicht muss ) die Bw Kranken und Hausarztberichten verlangen und man wird ärztlich untersucht. Und das ganze am Einstellungstag noch einmal.

Die Bw weiß also worauf sie sich einlässt und wer kommt mit welchen Gebrechen. Das geht aber ohne RS mit der Krankenkasse..

ZitatEs gibt dann also keine Beitragszahlung des Soldaten mehr und auf der anderen Seite keine Leistungsverpflichtung seitens der KK.

Man "könnte" ja zumindest freiwillig versichert bleiben, wie es manche Beamte machen, wobei das bei der Bw wohl eher wenig Sinn macht außer in Spezialfällen.

Titel: Antw:Heilsfürsorge vs Gesetzlich Krankenversicherung
Beitrag von: Al Terego am 21. Januar 2024, 14:12:20
Zitat von: thelastofus am 21. Januar 2024, 14:00:31
Man "könnte" ja zumindest freiwillig versichert bleiben, wie es manche Beamte machen, wobei das bei der Bw wohl eher wenig Sinn macht außer in Spezialfällen.

Na bei Beamten ist es schon etwas mehr als freiwillig, da die Beihilfe ja nur einen Teil abdeckt.
Bei Soldaten ist die "freiwillige" Versicherung normalerweise eine Anwartschaftversicherung. Diese ist dann aber tatsächlich absolut freiwillig und hat auf die Versorgung während der "Soldatenzeit" überhaupt keine Auswirkungen.
Titel: Antw:Heilsfürsorge vs Gesetzlich Krankenversicherung
Beitrag von: thelastofus am 21. Januar 2024, 16:13:20
Es hieß doch hier mal das man ab 50 nicht mehr in die GKV kann (trotz Anwartschaft) wenn man die letzten 5 Jahre kein Vollmitglied war. Dies konnte/kann man umgehen durch freiwillige Beiträge ohne Leistung.

Finde aber den Beitrag nicht mehr.
Titel: Antw:Heilsfürsorge vs Gesetzlich Krankenversicherung
Beitrag von: justice005 am 21. Januar 2024, 16:51:18
ZitatAlso was mir hauptsächlich noch fehlt ist, wie zum Beispiel der Datentransfer von der gesetzlichen Krankenversicherung zur Bundeswehr erfolgt- bzw ob dieser überhaupt erfolgt. Dazu könnte ich leider nichts finden.  Des weiteren habe ich herausgefunden, dass die freie Arztwahl entfällt ebenso wie die Beitragspflicht.

Ich glaube, der Fragesteller hat noch gar nicht verstanden, wie es bei der Bundeswehr läuft. Es gibt bei der Bundeswehr keine Versicherung und nichts, aber auch gar nichts, was auch nur im Ansatz mit einer gesetzlichen Krankenversicherung, einer privaten Krankenversicherung oder sonst etwas vergleichbar wäre.

Bei der Bundeswehr gibt es Ärzte, Sanitätseinrichtungen und Krankenhäuser, Medikamente und in finanzieller Hinsicht den Verteidigungsetat. Ein Soldat, der krank ist, geht zu seinem zuständigen Truppenarzt, der alles weitere entscheidet. Von der Krankenschreibung, über Medikamente bis hin zur Überweisung an andere Bundeswerhrfachärzte oder Bundeswehrkrankenhäuser. Das alles kostet den Soldaten nichts und er muss auch nichts "abrechnen". Er geht einfach hin und empfängt die Leistungen, die notwendig sind.

Erst wenn die Bundeswehr nicht mehr weiter weiß, dann kann der Truppenarzt auch eine Überweisung zu einem zivilen Arzt ausstellen. Dann rechnet dieser Arzt mit der Bundeswehr ab.
Ähnliches gilt, wenn man zum Beispiel einen Unfall hat und man in ein ziviles Krankenhaus muss. Dann sagt man, dass man Soldat ist und es wird entsprechend mit der Bundeswehr abgerechnet.

Der einzelne Soldat muss sich um gar nichts kümmern. Er hat keine Versicherung, er muss nichts abrechnen.

Titel: Antw:Heilsfürsorge vs Gesetzlich Krankenversicherung
Beitrag von: FoxtrotUniform am 21. Januar 2024, 16:56:03
Besorg dir doch erstmal Primärliteratur und schau dir die gesetzlichen Grundlagen (wie BwHFV) an. Wir reden doch von wissenschaftlichem Arbeiten.
Titel: Antw:Heilsfürsorge vs Gesetzlich Krankenversicherung
Beitrag von: Thomi35 am 22. Januar 2024, 06:45:56
Wenn man das Thema auf die Angehörigen des Soldaten (Ehepartner/Kinder) ausdehnt, dann kann Beihilfe/private Versicherung des Eigenanteils (für diesen Personenkreis) eine Rolle spielen.
Titel: Antw:Heilsfürsorge vs Gesetzlich Krankenversicherung
Beitrag von: Abrakadabra am 29. Januar 2024, 20:07:07
Zitat von: FoxtrotUniform am 21. Januar 2024, 16:56:03
Besorg dir doch erstmal Primärliteratur und schau dir die gesetzlichen Grundlagen (wie BwHFV
Zitat von: justice005 am 21. Januar 2024, 16:51:18
ZitatAlso was mir hauptsächlich noch fehlt ist, wie zum Beispiel der Datentransfer von der gesetzlichen Krankenversicherung zur Bundeswehr erfolgt- bzw ob dieser überhaupt erfolgt. Dazu könnte ich leider nichts finden.  Des weiteren habe ich herausgefunden, dass die freie Arztwahl entfällt ebenso wie die Beitragspflicht.

Ich glaube, der Fragesteller hat noch gar nicht verstanden, wie es bei der Bundeswehr läuft. Es gibt bei der Bundeswehr keine Versicherung und nichts, aber auch gar nichts, was auch nur im Ansatz mit einer gesetzlichen Krankenversicherung, einer privaten Krankenversicherung oder sonst etwas vergleichbar wäre.

Bei der Bundeswehr gibt es Ärzte, Sanitätseinrichtungen und Krankenhäuser, Medikamente und in finanzieller Hinsicht den Verteidigungsetat. Ein Soldat, der krank ist, geht zu seinem zuständigen Truppenarzt, der alles weitere entscheidet. Von der Krankenschreibung, über Medikamente bis hin zur Überweisung an andere Bundeswerhrfachärzte oder Bundeswehrkrankenhäuser. Das alles kostet den Soldaten nichts und er muss auch nichts "abrechnen". Er geht einfach hin und empfängt die Leistungen, die notwendig sind.

Erst wenn die Bundeswehr nicht mehr weiter weiß, dann kann der Truppenarzt auch eine Überweisung zu einem zivilen Arzt ausstellen. Dann rechnet dieser Arzt mit der Bundeswehr ab.
Ähnliches gilt, wenn man zum Beispiel einen Unfall hat und man in ein ziviles Krankenhaus muss. Dann sagt man, dass man Soldat ist und es wird entsprechend mit der Bundeswehr abgerechnet.

Der einzelne Soldat muss sich um gar nichts kümmern. Er hat keine Versicherung, er muss nichts abrechnen.


) an. Wir reden doch von wissenschaftlichem Arbeiten.


Das hab ich durchaus getan. Genauso wie das SGB V .Nur leider war dort nicht von einem Datentransfer bzw.einer Schweigepflichtentbindung (Bundeswehr gegenüber der KK) die Rede
Titel: Antw:Heilsfürsorge vs Gesetzlich Krankenversicherung
Beitrag von: ulli76 am 29. Januar 2024, 20:30:41
Was hast du immer mit deinem Datentransfer?
Jetzt mal Butter bei die Fische- du hast nicht zufällig bei der Bewerbung eine schwerwiegende Vorerkrankung "vergessen" und machst dir jetzt Sorgen, dass es auffliegt?

Diese Fragen, die du hier stellst, braucht doch niemand für so eine Hausarbeit!
Titel: Antw:Heilsfürsorge vs Gesetzlich Krankenversicherung
Beitrag von: F_K am 29. Januar 2024, 20:59:28
Die Entbindung Schweigepflicht steht ja auch nicht im SGB, sondern im Bewerbungsbogen ...
Titel: Antw:Heilsfürsorge vs Gesetzlich Krankenversicherung
Beitrag von: KlausP am 29. Januar 2024, 21:09:57
Man bitte mal jemand ein ,,s" aus ,,Heilsfürsorge"streichen? Da kriegt man ja Augenkrebs beim Lesen.

An die Threaderstellerin: Bitte lesen Sie die Beiträge anderer User nochmal vollständig und nehmen die darin genannten Fakten einfach mal als gegeben zur Kenntnis. Wir sind hier nämlich nicht ganz unbeleckt, was Ihre Fragen betrifft.
Titel: Antw:Heilsfürsorge vs Gesetzlich Krankenversicherung
Beitrag von: justice005 am 29. Januar 2024, 22:25:02
ZitatWas hast du immer mit deinem Datentransfer?
Jetzt mal Butter bei die Fische- du hast nicht zufällig bei der Bewerbung eine schwerwiegende Vorerkrankung "vergessen" und machst dir jetzt Sorgen, dass es auffliegt?

irgend so etwas wird es wohl sein. Ich habe mich auch schon gefragt, was der TE eigentlich will...
Titel: Antw:Heilfürsorge vs. gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von: Abrakadabra am 29. Januar 2024, 22:42:28
Guten Abend zusammen,

ich habe eine so ähnliche Frage bereits schon gestellt. Dennoch bräuchte ich nochmals Ihre Hilfe, da ich eine Hausarbeit anfertigen muss und die Primärliteratur (SGB V und BwHFV) mehr als dürftig ist bzw mir einige Kernfragen nicht beantwortet. Diese sind wie folgt:
Kommt es zu einer Schweigepflicht zwischen der Krankenversicherung des Versicherungsnehmer und dem Arbeitgeber (Bundeswehr)? (Bezüglich Vorerkrankungen etc)
Werden Gesundheitsdaten lediglich im Rahmen des Assments erhoben.

Vielen Dank im voraus für Ihre Mithilfe
Titel: Antw:Heilfürsorge vs. gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von: BulleMölders am 30. Januar 2024, 08:32:19
Haben Sie es immer noch nicht verstanden? Bundeswehr und Krankenversicherung reden normalerweise nicht miteinander. Damit kann auch keine Schweigepflicht entstehen. Über was sollte den die Bundeswehr schweigen und über was die Krankenversicherung.

Nein Gesundheitsdaten werden auch immer dann überprüft wenn für Lehrgänge oder Tätigkeiten ein sogenannte 90/5 erstellt werden muss.

Ich habe auch bald das Gefühl, dass hier beim Accesment geschummelt wurde nun weitere Untersuchungen notwendig sind und nun die Gefahr besteht das die Schummelei auffliegt.
Titel: Antw:Heilfürsorge vs. gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von: KlausP am 30. Januar 2024, 08:52:34
Langsam zweifle ich am Leseverständnis. Oder liegt es am nicht verstehen wollen?
Titel: Antw:Heilfürsorge vs. gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von: BulleMölders am 30. Januar 2024, 09:08:08
Wird wohl daran liegen, dass wir nicht die gewünschten Antworten geben (können)!
Titel: Antw:Heilfürsorge vs. gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von: thelastofus am 30. Januar 2024, 19:40:45
Für die Hausarbeit wird es sicherlich durch die Schule oder was auch immer einen Betreuer geben. Den/Die ansprechen und sagen das es bei der Bw eben "nicht" so läuft wie zivil. Sollten die aber wohl wissen..

ZitatBundeswehr und Krankenversicherung reden normalerweise nicht miteinander

Genau man teil der KK ja den Dienstantritt mit, bzw. wird man da ja auch von seinem alten AG meistens abgemeldet.

ZitatArbeitgeber (Bundeswehr)? (Bezüglich Vorerkrankungen etc)

Wie schon erwähnt unterschreibt man bei Beginn eine der Bewerbung noch beim Karriereberater in der Regel eine Entbindung des Hausarztes von der Schweigepflicht. Ob der Arzt am KC davon Gebraucht macht hängt vom Einzelfall ab.

Grundsätzlich ist man zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet und über die Folgen wird man noch im Bogen belehrt. Und man kann sicher sein ,das die Bw früher oder später "herrausfinden" wird und dann wird es sehr unangenehm.
Titel: Antw:Heilfürsorge vs. gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von: ulli76 am 07. Februar 2024, 21:59:26
Eine Schweigepflicht kann nicht "entstehen". Die besteht oder nicht.
Grundsätzlich besteht Schweigepflicht bezüglich Gesundheitsdaten. Dieser Schweigepflicht unterliegen Ärzte, aber auch z.B. Krankenkassen.

Im Rahmen der Bewerbung wird der Bewerber GEFRAGT, ob er bestimmte Vorerkrankungen hat.
Er ist verpflichtet wahrheitsgemäß zu antworten. Verschweigt er Erkrankungen, begeht er Einstellungsbetrug.
Wichtige Vorbefunde hat der Bewerber selber bei seinen Ärzten zu besorgen und ggf. vorzulegen.

Im Rahmen der Einstellungsuntersuchung wird der Bewerber genau untersucht. Da fällt schon das ein oder andere auf.
Eine automatische Abfrage von Krankenkassendaten erfolgt nicht.

Bei Bedarf kann sich die Bundeswehr eine Schweigepflichtsentbindung vom behandelnden Arzt einholen und Unterlagen einfordern.

Kurzer Exkurs: bei anderen Bewerbungen zB. bei bestimmten Landesbehörden wird ein Attest des bisher behandelnden Arztes/Kinderarztes/Hausarztes über die Erkrankungen der letzten x Jahre und auch ein Auszug aus den KK-Daten gefordert. Das wird dem Bewerber aber erklärt.

Ist der Bewerber dann mal Soldat genießt er freie truppenärztliche Versorgung. Das ist ein truppenarztzentriertes System: Der Truppenarzt ist für die Versorgung zuständig. Wenn der nicht mehr weiter weiss, überweist er zum Facharzt. Danach bekommt er einen Bericht. So dass dort immer alle Gesundheitsdaten zusammenlaufen.
Zu früheren Hausärzten, Krankenkassen etc. gibt es keinen Kontakt.

Wenn der Soldat irgendwann aus dem Dienst ausscheidet, sollt er tunlichst alle wichtigen Unterlagen rechtzeitig im SanBereich als Kopie organisieren (insbesondere OP-und Krankenhausberichte). Die braucht man immer mal wieder- weiterbehandelnde Ärzte, zivile Eignungsuntersuchungen/Bewerbungen, Versicherungen. Auch da gibt es keinen Datentransfer Bundeswehr-Krankenkasse.
Titel: Antw:Heilsfürsorge vs Gesetzlich Krankenversicherung
Beitrag von: Abrakadabra am 01. März 2024, 22:58:03
Zitat von: ulli76 am 29. Januar 2024, 20:30:41
Was hast du immer mit deinem Datentransfer?
Jetzt mal Butter bei die Fische- du hast nicht zufällig bei der Bewerbung eine schwerwiegende Vorerkrankung "vergessen" und machst dir jetzt Sorgen, dass es auffliegt?

Diese Fragen, die du hier stellst, braucht doch niemand für so eine Hausarbeit!


Nein. Es wäre auch mehr als dumm in einem öffentlichen Forum eine solche Frage zu stellen. Und doch ich brauche diesen Aspekt da ich die Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherungen und den Wechsel dorthin herausstellen möchte. Da dies ein Teilaspekt der Unterschiedlichkeiten war
Titel: Antw:Heilfürsorge vs. gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von: Abrakadabra am 01. März 2024, 23:03:40
Zitat von: BulleMölders am 30. Januar 2024, 08:32:19
Haben Sie es immer noch nicht verstanden? Bundeswehr und Krankenversicherung reden normalerweise nicht miteinander. Damit kann auch keine Schweigepflicht entstehen. Über was sollte den die Bundeswehr schweigen und über was die Krankenversicherung.

Nein Gesundheitsdaten werden auch immer dann überprüft wenn für Lehrgänge oder Tätigkeiten ein sogenannte 90/5 erstellt werden muss.

Ich habe auch bald das Gefühl, dass hier beim Accesment geschummelt wurde nun weitere Untersuchungen notwendig sind und nun die Gefahr besteht das die Schummelei auffliegt.

Wenn ich das hätte wäre es mehr als dumm es öffentlich kundzutun. Also nein. Ich hab sämtliche Arztbriefe abgegeben, zu verbergen hab ich nichts.
Titel: Antw:Heilfürsorge vs. gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von: Abrakadabra am 01. März 2024, 23:09:47
Zitat von: thelastofus am 30. Januar 2024, 19:40:45
Für die Hausarbeit wird es sicherlich durch die Schule oder was auch immer einen Betreuer geben. Den/Die ansprechen und sagen das es bei der Bw eben "nicht" so läuft wie zivil. Sollten die aber wohl wissen..

ZitatBundeswehr und Krankenversicherung reden normalerweise nicht miteinander

Genau man teil der KK ja den Dienstantritt mit, bzw. wird man da ja auch von seinem alten AG meistens abgemeldet.

ZitatArbeitgeber (Bundeswehr)? (Bezüglich Vorerkrankungen etc)

Wie schon erwähnt unterschreibt man bei Beginn eine der Bewerbung noch beim Karriereberater in der Regel eine Entbindung des Hausarztes von der Schweigepflicht. Ob der Arzt am KC davon Gebraucht macht hängt vom Einzelfall ab.

Grundsätzlich ist man zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet und über die Folgen wird man noch im Bogen belehrt. Und man kann sicher sein ,das die Bw früher oder später "herrausfinden" wird und dann wird es sehr unangenehm.


Ja klar hat man Betreuende aber die wollten das leider nicht so akzeptieren. Bzw wir haben wohl aneinander vorbei geredet. Dennoch vielen Dank für die Antwort
Titel: Antw:Heilfürsorge vs. gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von: BulleMölders am 02. März 2024, 09:21:57
Aufgrund Ihrer Antworten sehe ich, dass wir uns hier im Kreis drehen und die notwendigen Antworten haben Sie erhalten. Deshalb ist hier nun dicht.