Also was mir hauptsächlich noch fehlt ist, wie zum Beispiel der Datentransfer von der gesetzlichen Krankenversicherung zur Bundeswehr erfolgt- bzw ob dieser überhaupt erfolgt. Dazu könnte ich leider nichts finden. Des weiteren habe ich herausgefunden, dass die freie Arztwahl entfällt ebenso wie die Beitragspflicht.
Ich glaube, der Fragesteller hat noch gar nicht verstanden, wie es bei der Bundeswehr läuft. Es gibt bei der Bundeswehr keine Versicherung und nichts, aber auch gar nichts, was auch nur im Ansatz mit einer gesetzlichen Krankenversicherung, einer privaten Krankenversicherung oder sonst etwas vergleichbar wäre.
Bei der Bundeswehr gibt es Ärzte, Sanitätseinrichtungen und Krankenhäuser, Medikamente und in finanzieller Hinsicht den Verteidigungsetat. Ein Soldat, der krank ist, geht zu seinem zuständigen Truppenarzt, der alles weitere entscheidet. Von der Krankenschreibung, über Medikamente bis hin zur Überweisung an andere Bundeswerhrfachärzte oder Bundeswehrkrankenhäuser. Das alles kostet den Soldaten nichts und er muss auch nichts "abrechnen". Er geht einfach hin und empfängt die Leistungen, die notwendig sind.
Erst wenn die Bundeswehr nicht mehr weiter weiß, dann kann der Truppenarzt auch eine Überweisung zu einem zivilen Arzt ausstellen. Dann rechnet dieser Arzt mit der Bundeswehr ab.
Ähnliches gilt, wenn man zum Beispiel einen Unfall hat und man in ein ziviles Krankenhaus muss. Dann sagt man, dass man Soldat ist und es wird entsprechend mit der Bundeswehr abgerechnet.
Der einzelne Soldat muss sich um gar nichts kümmern. Er hat keine Versicherung, er muss nichts abrechnen.