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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: Maddin84 am 03. August 2024, 23:58:11

Titel: PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: Maddin84 am 03. August 2024, 23:58:11
Hallo,
ich bin neu hier im Forum und konnte bisher schon interessante Dinge in Erfahrung bringen, die mich ebenfalls betreffen und möchte meinen Fall hier ebenfalls schildern.

Mein Name ist Martin, 40 Jahre alt, komme aus Meck.-Pomm. und bin von 2005 bis heute bei der Bundeswehr. Aktuell im Wehrdienstverhältnis besonderer Art. Seit 2012, nach 16 Auslandseinsätzen, an
PTBS,Angst und Panik- sowie depressiver Störung erkrankt.

2012 bis 2014 GdS 60
Ab 2014 dauerhafter GdS 50 sowie zivile Schwerbehinderung GdB 50
Seit 2018 aus gesundheitlichen Gründen durch Unterstützung meines Truppenarztes heimatnah versetzt.
Sehr schwerer Start dort und meine schwierigste Zeit überhaupt, während meiner Dienstzeit. Die ersten zwischenmenschlichen Probleme ergaben sich zum Beispiel dadurch, dass ich aus einer anderen TSK kam.Der Disziplinarvorgesetzte erklärte mir bereits bei Anreise, dass es keinen DP für mich gibt und keinen geben wird. Man verfrachtete mich in ein Einzelbüro, in einen neuen Bereich den ich fachlich nicht kannte, ohne jegliche Aufgaben. Über viele Monate. Damit kam ich menschlich und gesundheitlich gar nicht klar.
Ich habe oftmals deswegen das Gespräch gesucht, weil ich einfach an meiner Gesung arbeiten und mich so gut es ging, einbringen wollte. Leider war dies nicht möglich. Ich war irgendwann so kaputt, dass ich meine erste Eingabe geschrieben habe.

Eine Antwort kam nach geraumer Zeit. Diese habe ich jedoch nie lesen dürfen, denn sie wurde mir lediglich mündlich durch den zuständigen Stabsoffizier eröffnet.

Völlig in Rage sagte dieser zu mir, ,,außer Ihre Genesung zu fördern muss ich einen Scheiß für Sie tun".

Hiermit war ein fester DP gemeint, von dem ich bei der Eingabe schilderte um irgendwann BS zu werden.
Leider schenkte mir niemand glauben bzgl. dieser Aussage und es verlief alles im Sande.
Durch viele Ecken und Enden hatte ich dann 2021 Aussicht auf einen DP ab Januar 2025.

Seit 2018 laufe ich nun an diesem Standort herum, als Stuffz, und suche mir Aufgaben , die normalerweise ein 13 jähriger Praktikant erledigt, um irgendwie über den Tag zu kommen.

Von Juli bis September 2023 sollte ich dann zum Fachlehrgang, am selbigen Standort.

Leider bin ich Im März 2023 so schwer an Borelliose erkrankt,
dass ich 3 Monate von meinen Eltern aufgenommen wurde, die mich gewaschen, gefüttert... haben, weil ich absolut gar nichts konnte.
Niemand aus der Dienststelle hat sich mal erkundigt oder mal gute Genesung gewünscht. Von August 2023 bis April 2024 habe ich mich dann unter stärksten Schmerzschüben mit 2 Unterarmgestützen zum Dienst geschleppt.

8 Facharzttermine hatte ich währenddessen im BwK Hamburg. Leider konnte mir niemand dort helfen bzgl. der Schmerzen.

Im April 2024 habe ich mir einen Termin beim zivilen Schmerztherapeuten geholt. Er verschrieb mir ein Medikament für 40 Tage, die erste Therapie und Hoffnungsschimmer diesbezüglich überhaupt. Man klammert sich an jeden Ast.
Genau da kam ein 90/5 nach aktenlage. Dienstunfähig und für keinen DP geeignet für die nächsten 6 Monate wegen der Borellioseschmerzen. Somit hatte ich den DP verloren und fing von null an.

Nach dem Medikament war ich zu allem Glück nach 40 Tagen bis heute beschwerdefrei.

Zudem dann im Juni 2024 der Bescheid, PTBS und Begleiterkrankungen nicht mehr alltagsrelevant und somit GdS runter auf 30, nach Aktenlage. Keine Ahnung woher solche Fehlinformationen kommen. WDB wegen Schmerzen abgelehnt und die Wehrbeauftragte schrieb, verfahren eingestellt, ich wurde ja schließlich von den Bw Ärzten behandelt. Dazu hätte sie schreiben sollen, wenn auch ohne Erfolg. Denn das hat nach 11 Monaten erst der zivile Schmerztherapeut geschafft.

Durch die PTBS und diese ganzen Erlebnisse seit 2018 bin ich mehr gebrochen als vorher und habe meinen BS zurückgezogen und die Entlassung zum 31.12.2024 aus dem WBA eingereicht und gleich bestätigt bekommen.

Hierzu mag natürlich jeder unterschiedliche Ansichten haben. Das ist auch gut so.

Ich war immer stolzer und begeisterter Uniformträger, auch nach der Erkrankung an PTBS, aber dieses ganze Prozedere vor Ort, sowie unser Verwaltungsapparat haben mich derart kaputt gemacht, dass ich leider sagen muss das ich froh bin, wenn die Entlassung ansteht. Ich hätte niemals gedacht, dass ich mich einmal so äußere, aber das sind leider die Fakten.

Trotzdem freue ich mich zu lesen, dass es bei anderen Kameraden auch deutlich besser laufen kann. Mit IPR Gesprächen mit der ZALK zum Beispiel. Bei mir gab es sowas leider nie. Ein Gesprächsangebot von mir an BAPers wurde 2018 abgelehnt. Im April diesen Jahres hatte ich erstmalig ein Telefonat mit ZALK. Man empfahl mir, mich durch den BFD sowie den Sozialdienst beraten zu lassen, falls es mit dem BS nichts mehr werden sollte. Das tat ich und es war der richtige Weg. Keine Ungewissheit mehr klappt das mit dem BS noch oder nicht nach den ganzen Jahren, Keine ständigen Beguchtachtungen oder Aufschiebungen. Von 2005 bis 2018 habe ich eine super Zeit bei der Bundeswehr gehabt, habe tolle und viele Erfahrungen gesammelt und durfte klasse Menschen kennen lernen.



Vielen Dank fürs lesen.

Grüsse


Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: LwPersFw am 05. August 2024, 06:55:35
Leider ein Beispiel nicht nur für das Versagens des Systems, sondern des Versagens der entsprechenden Vorgesetzten und der "Kameraden".

Wenn Sie jetzt aber für sich eine positive Entscheidung getroffen haben... Viel Erfolg auf dem weiteren Lebensweg!

Nutzen Sie alle Möglichkeiten die Ihnen der BFD bieten kann, um einen bestmöglichen Start in das zivile Leben zu ermöglichen.

Verwiesen sei hier z.B. auf die Regelung A-1355/14 "Zivilberufliche Integration behinderter Soldaten".

Auszüge:

"Zweck

101. Diese Allgemeine Regelung (AR) konkretisiert die Vorgaben des § 7a Soldatenversorgungsgesetz
(SVG)1 ,,Förderung zur Teilhabe am zivilberuflichen Erwerbsleben". Sie regelt die Förderung der
zivilberuflichen Integration behinderter oder von Behinderung bedrohter Soldatinnen bzw. Soldaten,
deren Aussichten, nach Ausscheiden aus dem Dienst am Arbeitsleben teilzuhaben, wegen Art und
Schwere ihrer Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)2 nicht
nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen.

102. Die Bundeswehr und die Träger der beruflichen Rehabilitation wirken bei dieser Aufgabe zum
Wohl des in Nr. 101 genannten Personenkreises zusammen.

Bis zum Ausscheiden des Personenkreises aus dem Dienstverhältnis obliegt die Federführung für diese Aufgabe der
Bundeswehr, danach dem jeweils zuständigen Rehabilitationsträger i. S. d. § 6 SGB IX.

Ab rechtskräftiger Feststellung einer Wehrdienstbeschädigung (WDB) und schädigungsbedingt
notwendiger beruflicher Rehabilitation ist der Träger der Kriegsopferfürsorge beim Bundesamt für das
Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) zuständig.

103. Die Bundeswehr leitet die zur beruflichen Rehabilitation erforderlichen Maßnahmen ein und
führt sie – soweit erforderlich – bis zum Ablauf der Dienstzeit fort.

Im Anschluss daran setzen die Träger der beruflichen Rehabilitation die während des Dienstverhältnisses
begonnenen Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger
geltenden Vorgaben des Sozialgesetzbuches fort.

Sofern die berufliche Rehabilitation aufgrund einer WDB notwendig ist, oder ein entsprechendes Anerkennungsverfahren
bereits eingeleitet wurde, soll mit dem Träger der Kriegsopferfürsorge beim BAPersBw eine frühestmögliche Kontaktaufnahme
zur Prüfung vorrangiger Ansprüche aus Mitteln der Kriegsopferfürsorge erfolgen.

Die anderen Ansprüche nach dem SVG bleiben gemäß § 7a Abs. 5 SVG von der besonderen Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation unberührt."



"Leistungen

401. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den BFD können insbesondere umfassen:

• Maßnahmen zur Berufsfindung/Arbeitserprobung,
• schulische Maßnahmen,
• berufsbildende Maßnahmen und
• sonstige Eingliederungsmaßnahmen.

402. Die Förderung der Teilnahme an den Maßnahmen nach Nr. 401 kann im erforderlichen Umfang die Entbindung von der Pflicht zur militärischen Dienstleistung beinhalten.



"Zuständigkeit

501. Das Regionalteam des dem Karrierecenter der Bundeswehr zugeordneten BFD bzw. das
Dezernat ,,Beratung und Förderung" des regionalen Karrierecenters, in dessen Bereich die Soldatin
bzw. der Soldat ihren bzw. seinen Dienstort hat, ist zuständig für die Einleitung und Durchführung der
Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Maßgabe dieser Regelung. Hält sich die Soldatin bzw.
der Soldat außerhalb des Dienstortes auf, z. B. in einem Krankenhaus, in einer Heilstätte oder aufgrund
einer Kommandierung an einem anderen Dienstort, wird der zuständige BFD durch den für den
Aufenthaltsort zuständigen BFD unterstützt. Hält sich die Soldatin bzw. der Soldat bis zum
Dienstzeitende überwiegend an ihrem bzw. seinem Wohnort auf, wird das Verfahren zur Teilhabe am
Arbeitsleben an den für den Wohnort zuständigen BFD übergeleitet.

502. Das für die Soldatin bzw. den Soldaten zuständige BFD Standortteam bzw. Beratungsbüro
unterstützt die nach Nr. 501 zuständige Stelle, sofern die örtliche Nähe zum Aufenthaltsort oder
Dienstort der Soldatin bzw. des Soldaten dies nahelegt.

503. Nach Beendigung des Wehrdienstes richtet sich die Zuständigkeit für die Betreuung der
Soldatin bzw. des Soldaten durch den BFD nach den allgemeinen Vorgaben.

504. Welcher Rehabilitationsträger im Einzelfall nach Ende der Dienstzeit zuständig ist, ergibt
sich aus dem in § 14 SGB IX beschriebenen Verfahren. Aufgrund der meistens fehlenden
Vorbeschäftigungszeiten der betroffenen Soldatinnen bzw. Soldaten wird dies im Regelfall die
Bundesagentur für Arbeit sein. Die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit gilt entsprechend § 14
Abs. 1 Satz 3 SGB IX auch für die Fälle, in denen nicht bereits über die Anerkennung einer WDB
entschieden ist oder kein Anwendungsfall des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes3 vorliegt.

505. Örtlich zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bereich die Soldatin bzw. der Soldat ihren
bzw. seinen Dienstort hat. An die Stelle der für den Dienstort zuständigen Agentur für Arbeit tritt nach
Beendigung des Wehrdienstverhältnisses die für den Wohnsitz zuständige Agentur für Arbeit. Hält sich
die Soldatin bzw. der Soldat bis zum Dienstzeitende überwiegend an ihrem bzw. seinem Wohnort auf,
wird das Verfahren zur Teilhabe am Arbeitsleben an die für den Wohnort zuständige Agentur für Arbeit übergeleitet."




"Verfahren

601. Alle beteiligten Stellen der Bundeswehr haben darauf hinzuwirken, dass die behinderte Soldatin bzw. der behinderte Soldat
zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben beginnen kann.

603. Mit der betroffenen Soldatin bzw. dem betroffenen Soldaten ist durch den BFD unverzüglich
Verbindung aufzunehmen. Im ersten Beratungsgespräch informiert der BFD die Soldatin bzw. den
Soldaten eingehend über die Möglichkeiten der Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben und
veranlasst das Ausfüllen des Fragebogens zur Teilhabe am Arbeitsleben. Das Rehabilitationsverfahren
ist vom BFD einzuleiten, sobald er vom behandelnden Arzt bzw. von der behandelnden Ärztin den
Fragebogen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit der medizinischen Stellungnahme erhalten hat.

605. Nach Auswertung der jeweiligen Angaben stellt der BFD fest, ob die Aussichten der Soldatin
bzw. des Soldaten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art und Schwere der
Behinderung im Sinne von § 2 Abs.1 SGB IX nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und
die Soldatin bzw. der Soldat deshalb der Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
nach Abschnitt 4 bedarf (berufliche Betroffenheit).

Eine berufliche Betroffenheit liegt nicht vor, wenn

• die bisherige Förderungsplanung zur Nutzung des Regelanspruchs nach dem Zweiten Teil des SVG
durch die Behinderung oder die drohende Behinderung nicht beeinträchtigt wird oder

• aus sonstigen Gründen die Eingliederung ohne besondere Hilfen ausschließlich mit dem Regelanspruch
nach dem Zweiten Teil des SVG sichergestellt werden kann.

Wird vom BFD die berufliche Betroffenheit festgestellt, sodass Maßnahmen zur Teilhabe am
Arbeitsleben erforderlich sind, ist zu entscheiden, ob das Verfahren zur beruflichen Rehabilitation
voraussichtlich bis zum Dienstzeitende beendet werden kann. Ist dies der Fall, entscheidet der BFD
nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einleitung oder Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

606. Kann die berufliche Rehabilitation voraussichtlich bis zum Dienstzeitende nicht beendet
werden, ist vom BFD eine gemeinsame Beratung mit der betroffenen Soldatin bzw. dem betroffenen
Soldaten und der zuständigen Agentur für Arbeit zu koordinieren. Die Ergebnisse der gemeinsamen
Beratung sind vom BFD in einer Niederschrift festzulegen und dienen als Grundlage für die Förderung
von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

607. Wird im Einvernehmen aller Beteiligten die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Teilhabe über
das Dienstzeitende hinaus festgestellt, ist die Soldatin bzw. der Soldat anzuhalten, einen Antrag auf
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der zuständigen Agentur für Arbeit
zu stellen.

608. Die Soldatin bzw. der Soldat ist bei der Antragstellung durch den BFD zu unterstützen.

Dem Antrag sind beizufügen:

• Zusatzfragebogen,
• Erklärung über die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht,
• eine Ausfertigung des Fragebogens zur Teilhabe am Arbeitsleben,
• tabellarischer Lebenslauf,
• Kopien von Schul- und Arbeitszeugnissen,
• (vorläufiges) Dienstzeugnis sowie
• gegebenenfalls sonstige von der Soldatin bzw. dem Soldaten vorliegende ärztliche Unterlagen.

610. Die Freistellung vom militärischen Dienst zur Teilnahme an Maßnahmen nach Nr. 401 erfolgt
gemäß § 7a Abs. 6 SVG. Die Zuständigkeitsregelung für Dienstbefreiung und Freistellung vom
militärischen Dienst in der AR ,,Ausführung der Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung"
A-1420/12, Teil 2 gilt entsprechend.


Kosten

801. Die bis zum Ausscheiden der Soldatin bzw. des Soldaten aus dem Wehrdienst durch die
Teilnahme an Maßnahmen nach Nr. 401 entstehenden Kosten trägt die Bundeswehr gemäß § 7a
Abs. 4 SVG
. Sie sind bei Kapitel 1403 Titel 525 71 zu buchen."





Z.B. über diese Regelung hat der BFD alle Möglichkeiten mit Ihnen und der Agentur für Arbeit einen sachgerechten Förderplan zu entwickeln,
der Ihre gesundheitliche Verfassung und den notwendigen Bedarf zur zivilberuflichen Eingliederung in Einklang zu bringen.


Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: IT-ler am 06. August 2024, 11:49:47
Hilfe wurde ja soweit alles geschrieben.

Eine Frage stellt sich mir aber, warst du 16* freiwillig im Einsatz. Da würde ich schon als Vorgesetzter ein Rigel vorschieben um sowas zu verhindern, die meisten gingen nur wegen der Kohle in den Einsatz und haben nicht an die Folgen gedacht. tztz 16*  von 2005 bis 2012 sind in 7 Jahre beachtliche Leistung und verbrennt jeden Soldaten, entweder bist im fliegerischen Dienst gewesen oder du hast dich verrechnet.

Wünsche dir dennoch volle Genesung und Unterstützung aus allen Bereichen BFD, Sozialdienst der BW und von deinen Lotzen.

Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: NinaPl am 12. August 2024, 09:23:13
Du lässt dich aus dem WBA entlassen obwohl du gesundheitlich zerstört bist? Hast du einen Rechtsbeistand? Ich würde dir empfehlen dich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, es gibt zB eine Kanzlei in Kiel und einen in Lüneburg.

Du hattest die Anerkennung bereits und gibst sie jetzt kampflos zurück?!
Dir wird es nicht mehr besser gehen, die PTBS hast du dein Leben lang, die Bundeswehr ist in der Pflicht sich um dich zu kümmern! Lass dich nicht verarschen!

Nimm Kontakt zum Bund dt Einsatzveteranen auf!

Alles Gute für dich und hol dir Unterstützung durch erfahrene Kameraden und Anwälte!
Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: NinaPl am 12. August 2024, 09:36:13
Also bei der Marine kommt man locker auf so viele Auslandseinsätze, wenn man nicht selber die Reißleine zieht, und bzgl ISAF kann ich mir das auch vorstellen.

Ich war 2012, 2013, 2015, 2016 im Auslandseinsatz. Und dann war ich mental Brei und bin es bis heute. Weil kein Wert auf Nachbereitung, Präventiv Kur oder allgemein mentale Gesundheit gelegt wird.

Zusammen reißen und weiter machen ist die Devise. Wie ein Karussell das sich dreht und wer den Halt verliert und rausfliegt schlägt hart auf dem Boden auf und liegt mit gebrochenen Knochen da wo er landet und muss sich selbst verarzten.

Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: LwPersFw am 12. August 2024, 09:53:15
Zitat von: NinaPl am 12. August 2024, 09:36:13
Also bei der Marine kommt man locker auf so viele Auslandseinsätze, wenn man nicht selber die Reißleine zieht, und bzgl ISAF kann ich mir das auch vorstellen.

Ich war 2012, 2013, 2015, 2016 im Auslandseinsatz. Und dann war ich mental Brei und bin es bis heute. Weil kein Wert auf Nachbereitung, Präventiv Kur oder allgemein mentale Gesundheit gelegt wird.

Zusammen reißen und weiter machen ist die Devise. Wie ein Karussell das sich dreht und wer den Halt verliert und rausfliegt schlägt hart auf dem Boden auf und liegt mit gebrochenen Knochen da wo er landet und muss sich selbst verarzten.

Wie viele Ihrer Beiträge reflektiert dies Ihre persönliche Situation und ist nicht zu verallgemeinern.

Ja, es gab und gibt Fälle die definitiv nicht gut gelaufen sind. Da gibt es nichts zu beschönigen.

In den letzten Jahren hat sich aber Vieles zum Positiven verbessert.

z.B. wer heute eine Psychische Stärkungsmaßnahme (PSM) [alt Präventivkur] beantragt, wird sie auch bekommen --- es sei denn, er/sie ist bereits medizinisch behandlungsbedürftig.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,74034.0.html





Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: LwPersFw am 12. August 2024, 09:58:03
Zitat von: NinaPl am 12. August 2024, 09:23:13

Dir wird es nicht mehr besser gehen, die PTBS hast du dein Leben lang, die Bundeswehr ist in der Pflicht sich um dich zu kümmern!


Das wird und muss die Bundeswehr auch, da er - so lese ich es zumindest - eine anerkannte Wehrdienstbeschädigung hat.

Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: Maddin84 am 17. August 2024, 14:54:35
Vielen Dank für die Nachricht und die Infos. Mit dem BFD sowie Sozialdienst bin ich in stetigem Kontakt.
Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: Maddin84 am 17. August 2024, 15:15:51
Zitat von: IT-ler am 06. August 2024, 11:49:47
Hilfe wurde ja soweit alles geschrieben.

Eine Frage stellt sich mir aber, warst du 16* freiwillig im Einsatz. Da würde ich schon als Vorgesetzter ein Rigel vorschieben um sowas zu verhindern, die meisten gingen nur wegen der Kohle in den Einsatz und haben nicht an die Folgen gedacht. tztz 16*  von 2005 bis 2012 sind in 7 Jahre beachtliche Leistung und verbrennt jeden Soldaten, entweder bist im fliegerischen Dienst gewesen oder du hast dich verrechnet.

Wünsche dir dennoch volle Genesung und Unterstützung aus allen Bereichen BFD, Sozialdienst der BW und von deinen Lotzen.

Vielen Dank für den Kommentar. Ja, die Einsätze waren freiwillig. Verrechnet habe ich mich nicht bei der Anzahl. Wir sind  nicht wie beim Heer als ganzer Zug oder Kompanie nach Afghanistan verlegt, sondern immer in kleinen Trupps 4-6 Mann.Bei uns gab es auch keinen langfristig planbaren Einsatz.von der Führung gab es jedes Jahr eine Liste mit Zeiträumen und Dienstposten, die mein Bereich im Einsatz zu besetzen hatte.Das war eine gute Sache, da man bei dieser Planung sich mit anderen Kameraden absprechen konnte. Die Einsatzzeiträume waren kürzer, nicht gleich immer 8 Monate. Dafür war ich dann jedoch z.B.  3 mal pro Jahr los. Grundsätzlich war das an sich auch alles völlig in Ordnung so, bis auf die Erlebnisse

Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: Maddin84 am 17. August 2024, 22:39:31
Zitat von: NinaPl am 12. August 2024, 09:23:13
Du lässt dich aus dem WBA entlassen obwohl du gesundheitlich zerstört bist? Hast du einen Rechtsbeistand? Ich würde dir empfehlen dich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, es gibt zB eine Kanzlei in Kiel und einen in Lüneburg.

Du hattest die Anerkennung bereits und gibst sie jetzt kampflos zurück?!
Dir wird es nicht mehr besser gehen, die PTBS hast du dein Leben lang, die Bundeswehr ist in der Pflicht sich um dich zu kümmern! Lass dich nicht verarschen!

Nimm Kontakt zum Bund dt Einsatzveteranen auf!


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Alles Gute für dich und hol dir Unterstützung durch erfahrene Kameraden und Anwälte!







Danke für deinen Beitrag. Ja ich lasse mich aus dem WBA entlassen. Mein Ziel war es einigermaßen Gesund zu werden werden. BS tauglich und auf einem festen Dienstposten, nach beruflicher Qualifikation meinen Dienst zu leisten. Sofern die Ziele der Schutzzeit erreicht, sind sie seit November 2023, und die 6 monatige Probezeit überstanden ist. So steht es im Einsatzweiterverwendungsgesetz. Dieses finde ich übrigens sehr durchdacht und man merkt, dass sich diejenigen die dieses Gesetz entworfen haben, sich wirklich Gedanken um uns Einsatzgeschädigte machen. Hier ist klar geregelt, was aufeinen zukommt, was man erwarten kann oder auch nicht. Es hat mich viel Mut gemacht, da ich genau wusste worauf es ankommt und das es sich dafür lohnt jeden Tag zu kämpfen.

Ich kann und werde es natürlich nicht pauschalisieren, wenn ich sage das es leider in der Truppe anders läuft als es in dem Gesetz geregelt ist. Ich spreche hier ausschließlich von meinen persönlichen Erfahrungen an meinem Standort.

Ja, ich habe einen guten Anwalt. 2014 hat Herr Steinmeyer meine WDB gemacht. Sofort dauerhafter GdS 50. Die Anerkennung gebe ich nicht kampflos zurück. Zum 01.08. wurde mir bereits die Zahlung für lediglich GdS 30 überwiesen. Den entsprechenden Bescheid habe ich noch nicht einmal erhalten. Darum kümmert sich nun aber der Anwalt. Ich kämpfe nun wie damals bereits um den GdS 50, den ich 12 Jahre angeblich dauerhaft hatte. Um die Ziele aus dem Einsatzweiterverwendungsgesetz kämpfe ich jedoch nicht mehr. Dies tat ich seit 2012 und seit 2018 in der neuen Dienststelle. Grundsätzlich kann man sagen, dass es bei der Marine nicht so sehr viele Einsatzgeschädigte gibt. Zum Glück. Dadurch fehlt jedoch auch die Erfahrung mit Menschen wie uns und dem entsprechenden Verwaltungsaufwand durch BAPers und San. In meinem Fall fehlte leider auch das Verständnis und die Unterstützung. Natürlich bekommt man nur Unterstützung wenn man darum bittet. Ich habe nachher schon darum gebettelt. Da ich mir hierdurch auch leider kein Gehör verschaffen konnte, mich die aktuellen Anliegen immer mehr und mehr belastet haben, musste ich die Reißleine ziehen. Das ging jetzt seit 2018 so. Ich fühle mich dadurch kaputter und kranker, als ich vor 6 Jahren die neue Dienststelle betrat. Ich bekomme mittlerweile Panikattacken, Magenprobleme, Herzstechen..., sofern ich nur zum Arzt in die Dienstelle muss. Das sind für mich absolute Alarmsignale. Darum habe ich das WBA beendet. Diese Symptome habe ich ,,draußen" so extrem nicht. Woher dies kommt habe ich gerade geschildert. Dieses kannte ich bis letztes Jahr nicht, wenn ich im Dienst war. Allein mit dem Akt der Dauermedikamente ist man als PTBS erkrankter schnell überfordert. Wie sind da eure Erfahrungen? Ich muss zuhause hierüber Buch führen und genau zählen und planen. Es sind 4 verschiedene Medikamente die ich nehmen muss. Es dauert 8-10 Wochen 🙈🙈 von Bestellung bis zum Empfang. Die 4 Medikamente treffen unterschiedlich ein. Somit ist es, für mich, nicht so einfach dies unter einen Hut zu bekommen, nebenher. Wir reden hier von handelsüblichen Medikamenten, die in jeder Apotheke falls nicht vorrätig innerhalb von 3Stunden verfügbar sind und diese zusammen abgeholt werden können. Ich habe nicht das Handtuch geworfen weil ich keinen Bock mehr habe oder mir sonst irgendwas herbeihole. Sondern weil ich aufgrund meiner Erkrankung,vor Ort einfach benachteiligt und allein gelassen werde. Mit diesen persönlichen Erlebnissen nach der Anerkennung der WDB und alles weitere im täglichen Dienst hätte möglicherweise der ein oder andere gesunde Kamerad schon zu tun. Ich freue mich auf den 31.12.24, wenn dieser Spuk ein Ende hat,ich hoffentlich runterfahren und ohne diese Gedanken und Sorgen ein hoffentlich irgendwann halbwegs normales Leben führen kann.

Dir/Euch wünsche ich ebenfalls alles Gute.
Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: Maddin84 am 18. August 2024, 02:36:48
Zitat von: LwPersFw am 12. August 2024, 09:53:15
Zitat von: NinaPl am 12. August 2024, 09:36:13
Also bei der Marine kommt man locker auf so viele Auslandseinsätze, wenn man nicht selber die Reißleine zieht, und bzgl ISAF kann ich mir das auch vorstellen.

Ich war 2012, 2013, 2015, 2016 im Auslandseinsatz. Und dann war ich mental Brei und bin es bis heute. Weil kein Wert auf Nachbereitung, Präventiv Kur oder allgemein mentale Gesundheit gelegt wird.

Zusammen reißen und weiter machen ist die Devise. Wie ein Karussell das sich dreht und wer den Halt verliert und rausfliegt schlägt hart auf dem Boden auf und liegt mit gebrochenen Knochen da wo er landet und muss sich selbst verarzten.

Wie viele Ihrer Beiträge reflektiert dies Ihre persönliche Situation und ist nicht zu verallgemeinern.

Ja, es gab und gibt Fälle die definitiv nicht gut gelaufen sind. Da gibt es nichts zu beschönigen.

In den letzten Jahren hat sich aber Vieles zum Positiven verbessert.

z.B. wer heute eine Psychische Stärkungsmaßnahme (PSM) [alt Präventivkur] beantragt, wird sie auch bekommen --- es sei denn, er/sie ist bereits medizinisch behandlungsbedürftig.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,74034.0.html









Diese Aussage kannst ich leider so nicht unterschreiben. 2022 sowie 2023 wurde bei mir die Präventivkur oder meinetwegen auch PSM abgelehnt. Also vermutlich auch eine kann Bestimmung, wie zahlreiche andere Dinge auch.
Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: Maddin84 am 18. August 2024, 02:48:06
Zitat von: LwPersFw am 12. August 2024, 09:58:03
Zitat von: NinaPl am 12. August 2024, 09:23:13

Dir wird es nicht mehr besser gehen, die PTBS hast du dein Leben lang, die Bundeswehr ist in der Pflicht sich um dich zu kümmern!


Das wird und muss die Bundeswehr auch, da er - so lese ich es zumindest - eine anerkannte Wehrdienstbeschädigung hat.




Die Bundeswehr kümmert sich definitiv, die Frage ist, ist es gut oder schlecht? In meinen Fall Mega beschisschen. Gds 60 2012 bis 2014. Seit 2014 "dauerhaft"😅 GdS 50. Ab August 2024 GdS 30.
Juli 2027 soll die nächste Begutachtung sein. Ich denke durch die aufgezeigten Zahlen ist die Tendenz ersichtlich und man sieht wo die Reise hingeht. Ich vermute ganz stark das ich ab 2027 top fit und kerngesund bin und somit gar keinen Anspruch mehr auf einen GdS habe.
Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: Maddin84 am 18. August 2024, 03:28:55
Ebenfalls finde ich einige Punkte im zukünftig inkrafttretenden Soldatenentschädigungsgesetz Augenwischerei. Z.B. die extrem erhöhten monatlichen Entschädigungszahlungen. Auf die Masse der Einsatzgeschädigten kommen da sehr hohe Summen zusammen. Geht man das jedoch so wie bei mir und anderen Einsatzgeschädigten aus meinem Umfeld an, Begutachtung nach aktenlage und man setzt ohne Rücksicht auf Verluste einfach den GdS herunter, spart man Kohle ohne Ende, ab nächstes Jahr auf, auf die Maße gerechnet.

Ebenfalls finde ich persönlich den folgenden Paragraph aus dem SEG völlig utopisch und wieder sprüchlich.


§ 12 Abfindung


Anstelle der monatlichen Zahlung nach § 11 Absatz 1 kann auf Antrag eine Abfindung in Höhe des 60-fachen der monatlichen Zahlung gezahlt werden, wenn die geschädigte Person das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht zu erwarten ist, dass innerhalb der nächsten fünf Jahre der Grad der Schädigungsfolgen wesentlich sinkt.

Völlig widersprüchlich meiner Ansicht nach. Ich habe die Erkrankung seit 12 Jahren mit dem dauerhaften GdS von 50. Jetzt 2024 reduziert man meinen GdS auf 30, mit dem Argument meine PTBS sowie die Begleiterkrankungen behindern mich nicht mehr im Alltag. Das ist doch geisteskrank. Woher kommen solche völlig verkehrten Infos, zu demjenigen Arzt im BAPers, der mich nach Aktenlage begutachtet und mich Sie gesehen hat???


Dies ist ebenfalls ein Zeichen von völligem Desinteresse, denn ich wäre sehr gerne zur Präsenzbegutachtung gefahren. Glücklicherweise habe ich zahlreiche externe aktuelle  Fachbriefe/Gutachten die ein völlig anderes Ergebnis zeigen und sich alle decken.


Also wie soll man jetzt die Zahlung der monatlichen Entschädigung als Einmalzahlung für 60 Monate beantragen, wenn jetzt schon wieder feststeht, dass ich 2027 wieder begutachtet werde und niemald sagen kann, ob nicht zu erwarten ist, dass innerhalb der nächsten fünf Jahre der Grad der Schädigungsfolgen wesentlich sinkt.


Das ist in meinen Augen völlig Sinnfrei und absolut an der Realität vorbei.




EDIT: Lesbarkeit verbessert
Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: LwPersFw am 18. August 2024, 08:41:55
Zitat von: Maddin84 am 18. August 2024, 02:36:48
Zitat von: LwPersFw am 12. August 2024, 09:53:15
Zitat von: NinaPl am 12. August 2024, 09:36:13
Also bei der Marine kommt man locker auf so viele Auslandseinsätze, wenn man nicht selber die Reißleine zieht, und bzgl ISAF kann ich mir das auch vorstellen.

Ich war 2012, 2013, 2015, 2016 im Auslandseinsatz. Und dann war ich mental Brei und bin es bis heute. Weil kein Wert auf Nachbereitung, Präventiv Kur oder allgemein mentale Gesundheit gelegt wird.

Zusammen reißen und weiter machen ist die Devise. Wie ein Karussell das sich dreht und wer den Halt verliert und rausfliegt schlägt hart auf dem Boden auf und liegt mit gebrochenen Knochen da wo er landet und muss sich selbst verarzten.

Wie viele Ihrer Beiträge reflektiert dies Ihre persönliche Situation und ist nicht zu verallgemeinern.

Ja, es gab und gibt Fälle die definitiv nicht gut gelaufen sind. Da gibt es nichts zu beschönigen.

In den letzten Jahren hat sich aber Vieles zum Positiven verbessert.

z.B. wer heute eine Psychische Stärkungsmaßnahme (PSM) [alt Präventivkur] beantragt, wird sie auch bekommen --- es sei denn, er/sie ist bereits medizinisch behandlungsbedürftig.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,74034.0.html


Diese Aussage kannst ich leider so nicht unterschreiben. 2022 sowie 2023 wurde bei mir die Präventivkur oder meinetwegen auch PSM abgelehnt. Also vermutlich auch eine kann Bestimmung, wie zahlreiche andere Dinge auch.

Bitte dabei beachten:

"Bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Gesundheitsstörung darf eine PSM nicht gewährt werden."

Denn wer bereits erkrankt ist soll behandelt werden.
Dies war nicht Ziel der Präventivkur, bzw. jetzt der PSM.

Für bereits Erkrankte gelten diese Grundsätze:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,74034.msg747467.html#msg747467

Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: LwPersFw am 18. August 2024, 09:10:53
Und zum neuen § 12 SEG.

Wir haben ja festgestellt das Sie leider ein Fall sind bei dem Vieles schlicht falsch gelaufen ist...

Das grundsätzliche Problem bei PTBS ist ... das man von Außen schwer den Einzelfall bewerten kann.

Hier bedarf es des umfassenden Einblicks in die Unterlagen.

Deshalb ist es gut das Sie anwaltlich vertreten werden!
Auch der Hinweis auf die Unterstützung durch den Bund Deutscher Einsatzveteranen ist nur zu unterstützen.

Letztlich sollte doch aber wichtiger sein, dass Sie überhaupt eine finanzielle Unterstützung erhalten, mit der man sich z.B. den Alltag erleichtern kann, auch wenn es "nur" monatlich ist.

Ich hoffe das Ihr Anwalt eine sachgerechte Änderung herbeiführen kann !!


Und noch als Hinweis zur Begutachtung nach Aktenlage.
Dies ist keine Besonderheit der Bundeswehr.
Dieses Verfahren wenden auch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen an.
Hintergrund ist, dass sich der Gutachter ein Bild machen soll nicht aus einer Momentaufnahme an einem Tag X, wo er den Patienten real sieht, sondern aus allen in der Patientenakte verfügbaren Befunden, sonstigen Gutachten, etc. .

Das Problem für uns Geschädigte ist, dass man dieses Verfahren nur schwer persönlich nachvollziehen kann.



Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: Maddin84 am 18. August 2024, 13:57:29
Zitat von: LwPersFw am 18. August 2024, 09:10:53
Und zum neuen § 12 SEG.

Wir haben ja festgestellt das Sie leider ein Fall sind bei dem Vieles schlicht falsch gelaufen ist...

Das grundsätzliche Problem bei PTBS ist ... das man von Außen schwer den Einzelfall bewerten kann.

Hier bedarf es des umfassenden Einblicks in die Unterlagen.

Deshalb ist es gut das Sie anwaltlich vertreten werden!
Auch der Hinweis auf die Unterstützung durch den Bund Deutscher Einsatzveteranen ist nur zu unterstützen.

Letztlich sollte doch aber wichtiger sein, dass Sie überhaupt eine finanzielle Unterstützung erhalten, mit der man sich z.B. den Alltag erleichtern kann, auch wenn es "nur" monatlich ist.

Ich hoffe das Ihr Anwalt eine sachgerechte Änderung herbeiführen kann !!


Und noch als Hinweis zur Begutachtung nach Aktenlage.
Dies ist keine Besonderheit der Bundeswehr.
Dieses Verfahren wenden auch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen an.
Hintergrund ist, dass sich der Gutachter ein Bild machen soll nicht aus einer Momentaufnahme an einem Tag X, wo er den Patienten real sieht, sondern aus allen in der Patientenakte verfügbaren Befunden, sonstigen Gutachten, etc. .

Das Problem für uns Geschädigte ist, dass man dieses Verfahren nur schwer persönlich nachvollziehen kann.



Grundsätzlich stimmt das alles was Sie schreiben. In einigen Punkten bin ich jedoch anderer Meinung.

Natürlich ist es wichtig, dass ich eine monatliche finanzielle Unterstützung, aufgrund der Erkrankung bekomme. Diese sehe ich jedoch nicht als Goodie oder feine Gabe. Diese erhalten wir, weil wir durch den Dienst chronisch krank sind, ein Leben lang. Durch den Dienst in Afghanistan, z.b.

Das "überhaupt" passt meiner Meinung nach hierzu leider gar nicht. Vorallem wenn man sich ein Leben lang immer wieder neu begutachten lassen muss, mit solchen Ergebnissen wie es gerade bei mir der Fall ist.

Hier geht es letztendlich wie in der freien Wirtschaft um Geld. Wäre es aus Fürsorge würde man die Geschädigten irgendwann mal, was das angeht, zur Ruhe kommen lassen.

Was Sie bezüglich der Begutachtungen schrieben ist Tatsache. Ebenso im zivilen. Es geht letztendlich darum, dass der entsprechende Gutachter in meinem Fall ausschließlich nach Aktenlage begutachtet und seit 2012 keine Präsenzbegutachtung stattgefunden hat. Meiner Meinung nach kann und darf sowas innerhalb der Bundeswehr nicht sein. Darum habe ich geschrieben, unser Verwaltungssystem. Denn dieser Ablauf zeugt eindeutig von Desinteresse.  Der Betroffene ,mit solch einer Erkrankung, verändert sich sehr innerhalb von 12 Jahren, in welche Richtung auch immer.

Qualifizierte und genaue Gutachten können nur erstellt werden, wenn die entsprechenden Unterlagen vorliegen und man sich ebenfalls die Zeit für ein Gespräch mit dem Betroffenen nimmt. Alles andere sind nur halbe unvollständige Sachen.

Ich sehe es nicht als Problem dieses Verfahren schwer nachvollziehen zu können.

Ich sehe es als Problem, dass es ein Verfahren ohne ein zeitliches Ende ist. Bei dem man als Betroffener nicht eingebunden wird und in dem immer wieder neue "Überraschungen" lauern, sogar bei jahrelanger anerkannter WDB.
Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: LwPersFw am 18. August 2024, 14:53:22
Kamerad, damit Sie mich nicht falsch verstehen...
Sie haben mich ganz auf Ihrer Seite!

Aber in gut 17 Jahren, die ich selbst Einsatzgeschädigter bin, musste ich lernen, dass es für uns als Gruppe und erst recht nicht für den Einzelnen DIE 100%tige Lösung gibt.

Zumal man immer auch von einzelnen Personen abhängig sein wird.
Ein Gutachter trifft bei Ihnen eine aus Ihrer Sicht absolut falsche Entscheidung...
Ein anderer Gutachter trifft bei einem anderen Kameraden mit PTBS genau die richtige...

Und das Wort "überhaupt" habe ich benutzt, weil es genügend Kameraden gibt, die bis heute um die Anerkennung ihrer WDB kämpfen müssen.
Aber ohne anerkannte WDB... keine Rentenzahlung.

Und den Punkt mit den Präsenzbegutachtungen musste auch ich erst lernen.
Es ist weder bei der Bw, noch außerhalb gewollt.
Und es wird auch dem Einzelnen kaum helfen. Warum ?
Weil der Gutachter sich trotzdem auf alles abstützen wird, was in der Versorgungsakte zu finden ist.
Er würde sein Gutachten niemals nur auf das Befundergebnis am Tag der Präsenzbegutachtung abstellen.

Hier greifen die Regularien der versorgungsmedizinischen Bürokratie... leider !!

Hier hat es in den letzten Jahrzehnten deutliche Verbesserungen gegeben und dies weiter einzufordern ist richtig!

Aber m.E. darf man hier die Realität nicht aus dem Blick verlieren...
Es wird niemals die 100%tige Lösung geben mit der jeder Betroffene zufrieden sein wird.

Das wird der Betroffene immer anders empfinden... das weiß ich...
Aber leider ändert dies nichts...

Wie ich ja schrieb, es ist gut das Sie anwaltlich vertreten sind und ich wünsche Ihnen jeden Erfolg!

Gehen Sie auch Ihren privaten Weg konsequent weiter!

Die PTBS wird sie ggf. das ganze Leben begleiten,
dass Ziel muss es aber weiter sein, dass sie es nicht bestimmt.

Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: Grino am 19. August 2024, 02:01:22
Hallo,

darf ich fragen ob du dir erklären kannst, wieso der Gutachter zu dieser Erkenntnis gekommen ist, dass deine Erkrankung dich im Alltag nicht mehr einschränkt?
Dafür muss der Gutachter ja eine Grundlage in Form von Befundberichten der letzten Jahre haben, oder nicht?
Oder wurde hier einfach pauschal davon ausgegangen, dass sich die Krankheit im Laufe der Jahre abmildert?

Ich frage so blöd, weil ich mich in einer ähnlichen Situation befinde - nur eben noch ganz am Anfang. Trotzdem raubt mir dieser Prozess und das dem Gutachter ggf. "hilflos Ausgesetzt" sein aktuell auch den Schlaf.
Ich habe GDS 50 bis Mitte 2026 und dann nachbegutachtung. Aktuell bin ich nicht gut dran und meine Überprüfung auf Entlassung aufgrund von DU (bin Berufssoldat) wird in den kommenden Monaten auf meinen Wunsch hin durchgeführt. Da ich keine Ansprüche auf Unfallruhegehalt habe, weil SaZ zum Schädigungszeitpunkt macht man sich Natürlich zunehmende Gedanken wie die Zukunft aussehen kann und wird...
Da wäre halt schön  zu wissen, wie das mit den Gutachten abläuft und wie wahrscheinlich man weiter Versorgungsleistungen erhält.
In meinem Umfeld deutet leider auch einiges darauf hin, dass man systematisch seit Rentenerhöhung versucht die Prozente zu drücken. Teils mit hanebüchenen Begründungen...

Naja wie dem auch sei. Ich wünsche dir, dass dein Anwalt noch was für dich rausholen kann und viel Kraft für die nächste Zeit!
Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: LwPersFw am 19. August 2024, 07:19:26
Zitat von: Grino am 19. August 2024, 02:01:22

Ich habe GDS 50 bis Mitte 2026 und dann Nachbegutachtung. Aktuell bin ich nicht gut dran und meine Überprüfung auf
Entlassung aufgrund von DU (bin Berufssoldat) wird in den kommenden Monaten auf meinen Wunsch hin durchgeführt.


Ich weiß aus Ihren anderen Beiträgen hier im Forum das Sie die Bw verlassen möchten ... aber sicherheitshalber :

Ist denn Ihr Übergang in das zivile Leben u.a. auch beruflich gewährleistet ?


Kennen Sie in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten des § 3 EinsatzWVG, der Sie dabei umfassend unterstützen soll ?

"§ 3 Berufliche Qualifizierung

(1) Einsatzgeschädigte haben einen Anspruch gegen den Bund auf die erforderlichen Leistungen zur beruflichen Qualifizierung,
um ihre Erwerbsfähigkeit entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Weiterverwendung
nach diesem Gesetz oder ihre sonstige Eingliederung in das Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern, soweit kein gleichartiger Anspruch nach deutschen,
überstaatlichen oder zwischenstaatlichen Vorschriften besteht.

(2) Die Leistungen nach Absatz 1 umfassen insbesondere

1. Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich der Beratung und Vermittlung,
2. die Berufsvorbereitung einschließlich einer erforderlichen Grundausbildung,
3. die berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch soweit sie einen zur Teilnahme erforderlichen schulischen Abschluss einschließen,
4. die berufliche Ausbildung, auch soweit sie schulisch durchgeführt wird, und
5. die Schulausbildung, wenn der in Aussicht genommene Beruf dies erfordert."

"§ 4 Schutzzeit

Die Schutzzeit endet spätestens fünf Jahre nach Beginn des Bezugs von Leistungen nach § 3.
Sie kann um bis zu drei Jahre verlängert werden, wenn festgestellt wird, dass in dieser Zeit das Erreichen der Ziele nach Absatz 1 zu erwarten ist."

Da Sie versorgungsrechtlich wie ein SaZ behandelt werden, haben Sie m.E. darauf einen Anspruch.

Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: NinaPl am 19. August 2024, 17:21:07
Du schreibst das du 4 Medikamente nimmst? Welche bekommst du denn wenn ich fragen darf?
Ich hab schon alles mögliche durch und mir hilft nur Sertralin und Tavor.
Wäre cool wenn du vlt noch was weißt was helfen könnte?

Ohne Tavor kriege ich inzwischen Wutanfälle. Ich rege mich wegen Kleinigkeiten auf. Gerate in Auseinandersetzungen und brülle Leute an.

Fehlt nicht mehr viel und ich schlage auch zu. Nur Tavor regelt das runter. Meine Ärztin hat resigniert und verschreibt mir jetzt dauerhaft Tavor 1 mg. Weil zig Ermittlungsverfahren gegen mich laufen :/

Warst du bei der Marine? Bist du einer der nach Djibouti in den Land-Einsatz gegangen ist?


Djibouti ist kacke, Frauen die auf der Straße Opfer von Gewalt werden, Kinder irren umher keinen kümmert es, Leute werden angefahren und liegen auf der Straße.

Das sagt einem keiner was da als Soldat auf einen zukommt, und dann darf man diese scheisse mit sich rum tragen. -.-


Ich bin Freitag aus 3 m Höhe gefallen und hab mir alles geprellt was geht. Weil ich auf der Leiter nen Flashback hatte und verkrampft bin und den halt verloren habe.

Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: Maddin84 am 19. August 2024, 18:41:43
Zitat von: LwPersFw am 18. August 2024, 14:53:22
Kamerad, damit Sie mich nicht falsch verstehen...
Sie haben mich ganz auf Ihrer Seite!

Aber in gut 17 Jahren, die ich selbst Einsatzgeschädigter bin, musste ich lernen, dass es für uns als Gruppe und erst recht nicht für den Einzelnen DIE 100%tige Lösung gibt.

Zumal man immer auch von einzelnen Personen abhängig sein wird.
Ein Gutachter trifft bei Ihnen eine aus Ihrer Sicht absolut falsche Entscheidung...
Ein anderer Gutachter trifft bei einem anderen Kameraden mit PTBS genau die richtige...

Und das Wort "überhaupt" habe ich benutzt, weil es genügend Kameraden gibt, die bis heute um die Anerkennung ihrer WDB kämpfen müssen.
Aber ohne anerkannte WDB... keine Rentenzahlung.

Und den Punkt mit den Präsenzbegutachtungen musste auch ich erst lernen.
Es ist weder bei der Bw, noch außerhalb gewollt.
Und es wird auch dem Einzelnen kaum helfen. Warum ?
Weil der Gutachter sich trotzdem auf alles abstützen wird, was in der Versorgungsakte zu finden ist.
Er würde sein Gutachten niemals nur auf das Befundergebnis am Tag der Präsenzbegutachtung abstellen.

Hier greifen die Regularien der versorgungsmedizinischen Bürokratie... leider !!

Hier hat es in den letzten Jahrzehnten deutliche Verbesserungen gegeben und dies weiter einzufordern ist richtig!

Aber m.E. darf man hier die Realität nicht aus dem Blick verlieren...
Es wird niemals die 100%tige Lösung geben mit der jeder Betroffene zufrieden sein wird.

Das wird der Betroffene immer anders empfinden... das weiß ich...
Aber leider ändert dies nichts...

Wie ich ja schrieb, es ist gut das Sie anwaltlich vertreten sind und ich wünsche Ihnen jeden Erfolg!

Gehen Sie auch Ihren privaten Weg konsequent weiter!

Die PTBS wird sie ggf. das ganze Leben begleiten,
dass Ziel muss es aber weiter sein, dass sie es nicht bestimmt.

Alles gut. Bitte meine Texte nicht falsch verstehen. Mir geht's ausschließlich darum zu diskutieren, Erfahrungen auszutauschen und Tipps einzuholen oder zu geben. Und das tun wir ja hier auf vernünftige Art und Weise. Natürlich wird es nie eine 100%ige Lösung geben, da jeder Fall auch grundsätzlich individuell ist.





Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: Maddin84 am 19. August 2024, 18:51:49
Zitat von: NinaPl am 19. August 2024, 17:21:07
Du schreibst das du 4 Medikamente nimmst? Welche bekommst du denn wenn ich fragen darf?
Ich hab schon alles mögliche durch und mir hilft nur Sertralin und Tavor.
Wäre cool wenn du vlt noch was weißt was helfen könnte?

Ohne Tavor kriege ich inzwischen Wutanfälle. Ich rege mich wegen Kleinigkeiten auf. Gerate in Auseinandersetzungen und brülle Leute an.

Fehlt nicht mehr viel und ich schlage auch zu. Nur Tavor regelt das runter. Meine Ärztin hat resigniert und verschreibt mir jetzt dauerhaft Tavor 1 mg. Weil zig Ermittlungsverfahren gegen mich laufen :/

Warst du bei der Marine? Bist du einer der nach Djibouti in den Land-Einsatz gegangen ist?


Djibouti ist kacke, Frauen die auf der Straße Opfer von Gewalt werden, Kinder irren umher keinen kümmert es, Leute werden angefahren und liegen auf der Straße.

Das sagt einem keiner was da als Soldat auf einen zukommt, und dann darf man diese scheisse mit sich rum tragen. -.-


Ich bin Freitag aus 3 m Höhe gefallen und hab mir alles geprellt was geht. Weil ich auf der Leiter nen Flashback hatte und verkrampft bin und den halt verloren habe.





Ich nehme seit einigen Jahren in Kombination Quilonum und Imipramin. Das vertrage ich sehr gut und habe fast keine Nebenwirkungen. Zum schlafen Zopiclon. Bin erst seit 6 Jahren bei der Marine. Meine Einsätze waren vorher. Deine Symptomatik kenne ich ebenfalls.

Wenn ich es so akut hatte, habe ich mich freiwillig direkt in Behandlung begeben aber stationär. Das war in dem Moment der einzig richtige und vernünftige Weg für mich persönlich. Ich konnte überhaupt nicht damit umgehen, wenn ich mit mir selbst nicht klar kam und meine Familie und Umfeld das abbekommen haben. Dies muss natürlich jeder für sich entscheiden.


[/quote]
Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: Maddin84 am 19. August 2024, 19:35:26
Zitat von: LwPersFw am 19. August 2024, 07:19:26
Zitat von: Grino am 19. August 2024, 02:01:22

Ich habe GDS 50 bis Mitte 2026 und dann Nachbegutachtung. Aktuell bin ich nicht gut dran und meine Überprüfung auf
Entlassung aufgrund von DU (bin Berufssoldat) wird in den kommenden Monaten auf meinen Wunsch hin durchgeführt.


Ich weiß aus Ihren anderen Beiträgen hier im Forum das Sie die Bw verlassen möchten ... aber sicherheitshalber :

Ist denn Ihr Übergang in das zivile Leben u.a. auch beruflich gewährleistet ?


Kennen Sie in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten des § 3 EinsatzWVG, der Sie dabei umfassend unterstützen soll ?

"§ 3 Berufliche Qualifizierung

(1) Einsatzgeschädigte haben einen Anspruch gegen den Bund auf die erforderlichen Leistungen zur beruflichen Qualifizierung,
um ihre Erwerbsfähigkeit entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Weiterverwendung
nach diesem Gesetz oder ihre sonstige Eingliederung in das Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern, soweit kein gleichartiger Anspruch nach deutschen,
überstaatlichen oder zwischenstaatlichen Vorschriften besteht.

(2) Die Leistungen nach Absatz 1 umfassen insbesondere

1. Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich der Beratung und Vermittlung,
2. die Berufsvorbereitung einschließlich einer erforderlichen Grundausbildung,
3. die berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch soweit sie einen zur Teilnahme erforderlichen schulischen Abschluss einschließen,
4. die berufliche Ausbildung, auch soweit sie schulisch durchgeführt wird, und
5. die Schulausbildung, wenn der in Aussicht genommene Beruf dies erfordert."

"§ 4 Schutzzeit

Die Schutzzeit endet spätestens fünf Jahre nach Beginn des Bezugs von Leistungen nach § 3.
Sie kann um bis zu drei Jahre verlängert werden, wenn festgestellt wird, dass in dieser Zeit das Erreichen der Ziele nach Absatz 1 zu erwarten ist."

Da Sie versorgungsrechtlich wie ein SaZ behandelt werden, haben Sie m.E. darauf einen Anspruch.












Also mit dem BFD Ansprüchen und den Übergangsgebürnissen ist ja ebenfalls eine ,,spannende" Nummer. Ich war nun gerade zum BFD Termin. Meiner Meinung nach selbstverständlich, dass man dort vorbereitet hingeht. Denn ich will ja was von denen.

Ich hatte mir einen Plan gemacht wie es beruflich weitergeht und wollte wissen, ob dieser finanziell umsetzbar ist und wie meine Ansprüche generell aussehen. Bei jemandem der ein reguläres DZE hat ohne Schutzzeit und dem ganzen ist dies ja problemlos nachzulesen.

Ich habe damals vor der BW den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik erlernt. Mein Plan ist es über den BFD mich zum Logistikmeister weiter zu qualifizieren und dann in diesem Beruf zu arbeiten. Diese Ausbildung hatte ich mir rausgesucht und bereits zum Termin mitgenommen. Der Lehrgang dauert 10 Monate (Vollzeit) und kostet Orts-/Anbieterabhängig 10000-12000€.

Hierzu  sagte der BFD Berater zu mir das dies nichts wird.

Ich bin seit 2005 beim Bund. 2017 hätte ich reguläres DZE gehabt, bin dann jedoch ins WBA eingetreten bis zum 31.12.2024, meiner Kündigung.

Das mit Eintritt ins WBA sich keine Ansprüche erhöhen wusste ich. Dies stand in dem Schreiben Aufnahme in die Schutzzeit.

Nun hatte ich jedoch gehofft, dass eine Wandeloption in Frage kommt. Dies ist jedoch auch nicht möglich , da hierzu kein dienstliches Interesse mehr besteht, da mein DZE bereits 2017 war. Dementsprechend gering sind nun auch meine Ansprüche. Ich falle also ins alte Recht.

Übergangsgebührnisse 36 Monate
Übergangsbeihilfe 6 fach
ANSPRUCH
auf Förderung schulischer und
beruflicher Bildung am Ende und
nach der Wehrdienstzeit.    36 Monate
Kostenhöchstgrenze 8515€

Dementsprechend hat sich mein Plan wohl erstmal erledigt und ich muss mir etwas anderes einfallen lassen.

Mir wurde da ein 8 Wochen Lehrgang angeboten. Berufsfindungsseminar für Menschen mit Behinderung.
Da mag jeder seine eigene Meinung drüber haben aber ich finde es Sinnfrei.
Denn ich möchte ja in meinen alten Beruf zurück und mich qualifizieren. Zum einen möchte ich nicht meine abgespeckten BFD Gelder für so etwas verballern das ich nicht benötige und zum anderen habe ich gemäß Gutachten ja nun keine Behinderung mehr.

Diese unzähligen undurchsichtigen Paragraphen, für einen kranken Menschen, hat er mir vorgelesen. Ganz ehrlich, kein Plan was der gute Mann von mir wollte. Mehr ist jedoch nicht drin für mich, sagte er.





Vorab sage ich gleich, dass ich bezüglich dieser ganzen Ansprüche kein Fachmann bin. Ich gebe lediglich wieder, was man mir dort sagte.



Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: NinaPl am 19. August 2024, 19:59:23
Also für mich liest sich das so, das von der Bw keine Unterstützung kommt und du wie eine heiße Kartoffel fallen gelassen wirst. :/

Das kann doch echt nicht wahr sein das die Bundeswehr so mit ihren Leuten umgeht -.-

Ich lande irgendwann in der geschlossenen, das wird nicht mehr besser und wenn mir einmal die Hand ausrutscht dann haben sie einen Grund mich dauerhaft wegzusperren. :/ ist aber eigentlich auch egal weil ich nur zuhause sitze.

Ich wünsche dir alles Gute.
Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: Maddin84 am 19. August 2024, 21:47:37
Zitat von: NinaPl am 19. August 2024, 19:59:23
Also für mich liest sich das so, das von der Bw keine Unterstützung kommt und du wie eine heiße Kartoffel fallen gelassen wirst. :/

Das kann doch echt nicht wahr sein das die Bundeswehr so mit ihren Leuten umgeht -.-

Ich lande irgendwann in der geschlossenen, das wird nicht mehr besser und wenn mir einmal die Hand ausrutscht dann haben sie einen Grund mich dauerhaft wegzusperren. :/ ist aber eigentlich auch egal weil ich nur zuhause sitze.

Ich wünsche dir alles Gute.


So pauschal kann man das nicht sagen. Letztendlich war es meine Entscheidung das WBA aufzuheben. Ich hätte auch die Möglichkeit gehabt, mich vor meiner Entscheidung vom BFD beraten zu lassen. Das es mit der Wandeloption nicht mehr geht, hatte ich absolut nicht auf dem Schirm. Dann also Plan B finden und weitermachen.

Lass den Kopf nicht hängen. Ich hatte auch viele solcher Momente. Versuche dir Hilfe zu holen. Viele Gute Behandlungsmöglichkeiten gibt es heute. Ganz egal ob militärisch oder zivil. Es lohnt sich trotzdem immer weiter zu kämpfen. Ich wünsche dir ebenfalls alles Gute.



Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: Grino am 20. August 2024, 02:33:38
@LwPersFw


Danke für die zahlreichen Hinweise und die Aufklärung.
Ich kenne die Möglichkeit grob, werde mich aber diesbezüglich auch nochmal von Sozialdienst und Lotse beraten lassen.

Beruflich möchte ich mich, sofern es die Krankheiten irgendwann zulassen, gerne umorientieren. Ich habe in verschiedenen Therapieansätzen eine besondere Bindung zu Tieren aufgebaut und würde gerne irgendwann beruflich mit ihnen arbeiten. Ob als Pfleger, Veterinär, Trainer oder auch erstmal nur ehrenamtlich steht noch in den Sternen da aktuell noch keine Kapazität für konkrete Pläne vorhanden ist.
Ich erhoffe mir, zunächst durch Erhalt der Mindespension + Beschädigtenrente und die Unterstützung meiner berufstätigen Frau die Möglichkeit zu erhalten, mich weiter therapieren zu lassen und anschließend ein finanzielles Grundauskommen zu haben um mich beruflich in eine der oben genannten Richtungen zu orientieren.
Nach meinem Kentnissstand stehen mir ja Mindespension und Beschädigtenrente auch als BS und SaZ zu Schädigungszeitpunkt zu, sofern ich DU entlassen werde? Oder hat sich da wieder etwas geändert?  :o

Deshalb stellt sich für mich auch die Frage, wie es wohl nach der Begutachtung 2026 weitergeht, da die Beschädigtenrente schon wichtig wäre, um eine Auskommen zu haben für ein ggf. Studium oder neue Berufsausbildung. Nur die Mindespension würde gerade für laufende Kosten und Versicherungen/Krankversicherung ausreichen...

Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: LwPersFw am 20. August 2024, 06:22:28
Zitat von: Grino am 20. August 2024, 02:33:38

Nach meinem Kenntnisstand stehen mir ja Mindestpension und Beschädigtenrente auch als BS und SaZ zu Schädigungszeitpunkt zu, sofern ich DU entlassen werde? Oder hat sich da wieder etwas geändert?  :o



Bitte einmal hier schauen... https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73578.msg750743.html#msg750743


Zitat von: Grino am 20. August 2024, 02:33:38

Deshalb stellt sich für mich auch die Frage, wie es wohl nach der Begutachtung 2026 weitergeht, da die Beschädigtenrente schon wichtig wäre, ...


Das wäre der Blick in die Glaskugel...  Die Zahlung der Rente hängt nun einmal vom GdS ab... bleibt dieser gleich/größer 30 ... wird weiter gezahlt.


Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: LwPersFw am 20. August 2024, 06:39:39
Zitat von: Maddin84 am 19. August 2024, 19:35:26
Zitat von: LwPersFw am 19. August 2024, 07:19:26
Zitat von: Grino am 19. August 2024, 02:01:22

Ich habe GDS 50 bis Mitte 2026 und dann Nachbegutachtung. Aktuell bin ich nicht gut dran und meine Überprüfung auf
Entlassung aufgrund von DU (bin Berufssoldat) wird in den kommenden Monaten auf meinen Wunsch hin durchgeführt.


Ich weiß aus Ihren anderen Beiträgen hier im Forum das Sie die Bw verlassen möchten ... aber sicherheitshalber :

Ist denn Ihr Übergang in das zivile Leben u.a. auch beruflich gewährleistet ?


Kennen Sie in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten des § 3 EinsatzWVG, der Sie dabei umfassend unterstützen soll ?

"§ 3 Berufliche Qualifizierung

(1) Einsatzgeschädigte haben einen Anspruch gegen den Bund auf die erforderlichen Leistungen zur beruflichen Qualifizierung,
um ihre Erwerbsfähigkeit entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Weiterverwendung
nach diesem Gesetz oder ihre sonstige Eingliederung in das Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern, soweit kein gleichartiger Anspruch nach deutschen,
überstaatlichen oder zwischenstaatlichen Vorschriften besteht.

(2) Die Leistungen nach Absatz 1 umfassen insbesondere

1. Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich der Beratung und Vermittlung,
2. die Berufsvorbereitung einschließlich einer erforderlichen Grundausbildung,
3. die berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch soweit sie einen zur Teilnahme erforderlichen schulischen Abschluss einschließen,
4. die berufliche Ausbildung, auch soweit sie schulisch durchgeführt wird, und
5. die Schulausbildung, wenn der in Aussicht genommene Beruf dies erfordert."

"§ 4 Schutzzeit

Die Schutzzeit endet spätestens fünf Jahre nach Beginn des Bezugs von Leistungen nach § 3.
Sie kann um bis zu drei Jahre verlängert werden, wenn festgestellt wird, dass in dieser Zeit das Erreichen der Ziele nach Absatz 1 zu erwarten ist."

Da Sie versorgungsrechtlich wie ein SaZ behandelt werden, haben Sie m.E. darauf einen Anspruch.


Also mit dem BFD Ansprüchen und den Übergangsgebürnissen ist ja ebenfalls eine ,,spannende" Nummer. Ich war nun gerade zum BFD Termin. Meiner Meinung nach selbstverständlich, dass man dort vorbereitet hingeht. Denn ich will ja was von denen.

Ich hatte mir einen Plan gemacht wie es beruflich weitergeht und wollte wissen, ob dieser finanziell umsetzbar ist und wie meine Ansprüche generell aussehen. Bei jemandem der ein reguläres DZE hat ohne Schutzzeit und dem ganzen ist dies ja problemlos nachzulesen.

Ich habe damals vor der BW den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik erlernt. Mein Plan ist es über den BFD mich zum Logistikmeister weiter zu qualifizieren und dann in diesem Beruf zu arbeiten. Diese Ausbildung hatte ich mir rausgesucht und bereits zum Termin mitgenommen. Der Lehrgang dauert 10 Monate (Vollzeit) und kostet Orts-/Anbieterabhängig 10000-12000€.

Hierzu  sagte der BFD Berater zu mir das dies nichts wird.

Ich bin seit 2005 beim Bund. 2017 hätte ich reguläres DZE gehabt, bin dann jedoch ins WBA eingetreten bis zum 31.12.2024, meiner Kündigung.

Das mit Eintritt ins WBA sich keine Ansprüche erhöhen wusste ich. Dies stand in dem Schreiben Aufnahme in die Schutzzeit.

Nun hatte ich jedoch gehofft, dass eine Wandeloption in Frage kommt. Dies ist jedoch auch nicht möglich , da hierzu kein dienstliches Interesse mehr besteht, da mein DZE bereits 2017 war. Dementsprechend gering sind nun auch meine Ansprüche. Ich falle also ins alte Recht.

Übergangsgebührnisse 36 Monate
Übergangsbeihilfe 6 fach
ANSPRUCH
auf Förderung schulischer und
beruflicher Bildung am Ende und
nach der Wehrdienstzeit.    36 Monate
Kostenhöchstgrenze 8515€

Dementsprechend hat sich mein Plan wohl erstmal erledigt und ich muss mir etwas anderes einfallen lassen.

Mir wurde da ein 8 Wochen Lehrgang angeboten. Berufsfindungsseminar für Menschen mit Behinderung.
Da mag jeder seine eigene Meinung drüber haben aber ich finde es Sinnfrei.
Denn ich möchte ja in meinen alten Beruf zurück und mich qualifizieren. Zum einen möchte ich nicht meine abgespeckten BFD Gelder für so etwas verballern das ich nicht benötige und zum anderen habe ich gemäß Gutachten ja nun keine Behinderung mehr.

Diese unzähligen undurchsichtigen Paragraphen, für einen kranken Menschen, hat er mir vorgelesen. Ganz ehrlich, kein Plan was der gute Mann von mir wollte. Mehr ist jedoch nicht drin für mich, sagte er.





Vorab sage ich gleich, dass ich bezüglich dieser ganzen Ansprüche kein Fachmann bin. Ich gebe lediglich wieder, was man mir dort sagte.


Es gibt nun einmal das alte und neue BFD-Recht und die Beschränkungen bei der Wandeloption...

Da Sie aus der Schutzzeit gehen ... kann auch nicht der § 3 EinsatzWVG zur Anwendung kommen...


Meine Empfehlung:

Fragen Sie den BFD-Berater ob es ein rechtliches Hindernis gibt, dass er die Möglichkeiten der von mir genannten
Regelung A-1355/14 "Zivilberufliche Integration behinderter Soldaten" mit Ihren BFD-Ansprüchen nach dem SVG verbindet.

Denn in der A-1355/14 steht ja :

"Die anderen Ansprüche nach dem SVG bleiben gemäß § 7a Abs. 5 SVG von der besonderen Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation unberührt."

https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__7a.html

"(1) Soldaten, die

1. infolge eines während ihrer Wehrdienstzeit erlittenen Gesundheitsschadens behindert oder von Behinderung bedroht sind und
2. deshalb nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst in ihrer Fähigkeit, am Erwerbsleben teilzuhaben, nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sein werden,

erhalten während der verbleibenden Dienstzeit die erforderlichen Beratungen, Anpassungs-, Umschulungs- oder Eingliederungsmaßnahmen."




Also bis zur Entlassung beginn der Ausbildung unter Freistellung vom Dienst und anteiliger Kostenübernahme über den § 7a SVG...

... nach DZE Weiterführung der Ausbildung und Übernahme der Restkosten über die sonstigen Ansprüche aus dem SVG.

Wenn dies rechtlich nicht ausgeschlossen ist ... ggf. ein gangbarer Weg...

Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: Maddin84 am 20. August 2024, 09:16:27
Zitat von: Grino am 19. August 2024, 02:01:22
Hallo,

darf ich fragen ob du dir erklären kannst, wieso der Gutachter zu dieser Erkenntnis gekommen ist, dass deine Erkrankung dich im Alltag nicht mehr einschränkt?
Dafür muss der Gutachter ja eine Grundlage in Form von Befundberichten der letzten Jahre haben, oder nicht?
Oder wurde hier einfach pauschal davon ausgegangen, dass sich die Krankheit im Laufe der Jahre abmildert?

Ich frage so blöd, weil ich mich in einer ähnlichen Situation befinde - nur eben noch ganz am Anfang. Trotzdem raubt mir dieser Prozess und das dem Gutachter ggf. "hilflos Ausgesetzt" sein aktuell auch den Schlaf.
Ich habe GDS 50 bis Mitte 2026 und dann nachbegutachtung. Aktuell bin ich nicht gut dran und meine Überprüfung auf Entlassung aufgrund von DU (bin Berufssoldat) wird in den kommenden Monaten auf meinen Wunsch hin durchgeführt. Da ich keine Ansprüche auf Unfallruhegehalt habe, weil SaZ zum Schädigungszeitpunkt macht man sich Natürlich zunehmende Gedanken wie die Zukunft aussehen kann und wird...
Da wäre halt schön  zu wissen, wie das mit den Gutachten abläuft und wie wahrscheinlich man weiter Versorgungsleistungen erhält.
In meinem Umfeld deutet leider auch einiges darauf hin, dass man systematisch seit Rentenerhöhung versucht die Prozente zu drücken. Teils mit hanebüchenen Begründungen...

Naja wie dem auch sei. Ich wünsche dir, dass dein Anwalt noch was für dich rausholen kann und viel Kraft für die nächste Zeit!




Hallo,
dass ist ebenfalls genau meine Problematik. Ich stelle mir ebenfalls die Frage, wo hat der Gutachter solche Informationen her? Vom Facharzt und Truppenarzt kann es nicht sein.

Denn:

Seit der Erkrankung 2012 habe ich lückenlos alle Facharztbriefe, in denen zu keiner Zeit die Rede davon ist, dass es mir besser geht und ich im Alltag keine Einschränkungen durch die PTBS habe.(Der Text vom Gutachter)

Zu dem habe ich mir soeben meine kompletten G-Akten kopieren lassen, da ich bald ausscheide.
Ebenfalls taucht hier auch rein gar nichts auf, was der Gutachter verwenden könnte um so wie jetzt den GdS zu drücken. Ja, ich habe alles genau und richtig gelesen.

Dementsprechend liegt nunmal auf der Hand, das gedrückt wird ohne Ende.Das ist auch viel einfacher für den Gutachter so zu Händeln und zu verkaufen als wenn der geschädigte persönlich anwesend ist und dieser feststellen muss, dass sein Gutachten nicht der Wahrheit entspricht.

Leider haben wir uns in diesem Punkt ebenfalls sehr an das zivile System angepasst. Dort wird auf diese Art und Weise ebenfalls viel Schindluder getrieben, nur schon viele Jahre länger. Wir sind nichts mehr ,,besonderes" und haben als chronisch kranke Soldaten genau so die A-Karte gezogen, wie die Menschen im zivilen.

Das sind nunmal belegbare Fakten.

Nun mag der ein oder andere vielleicht meinen, dafür werden wir auch finanziell entschädigt. Das ist alles richtig. Jedoch müssen wir regelmäßig darum kämpfen, die Ansprüche werden kontinuierlich zurückgeschraubt bis irgendwann möglicherweise nichts mehr da ist, bei gleichbleibender Erkrankung.

Dazu sei gesagt, bei einem Arbeitsunfall mit gewissen Ausmaßen wird man im zivilen ebenfalls Entschädigt.  Natürlich läufts verwaltungstechnisch dort genau so verrückt ab.

Ich möchte dir gerne noch eine Info da lassen.

Mein Berater vom Sozialdienst und der Lotse haben gesagt, da ich nun über den Anwalt einen Widerspruch gegen die Herabsetzung des GdS geschrieben habe, wäre es gut möglich, dass ich nun zur Präsenzbegutachtung eingeladen werde.

Das wäre sehr gut für mich.

Sie meinten ebenfalls, dass ich das Recht habe eine Vertrauensperson meiner Wahl dort mit hin zunehmen. Natürlich werde ich dort meinen Anwalt mitnehmen, der dort alles genau dokumentieren und hinterher auswerten kann.

Dieses neue Gutachten wird vermutlich ,,etwas" anders ausfallen als das letzte.

Ich bin grundsätzlich kein Freund von Streit oder Rechtsstreit. Man kann sich jedoch nur so Gehör verschaffen und wird auch mit eingebunden.



All das wünsche ich dir natürlich auch.
Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: LwPersFw am 20. August 2024, 10:45:27
Zitat von: Maddin84 am 20. August 2024, 09:16:27

... da ich nun über den Anwalt einen Widerspruch gegen die Herabsetzung des GdS geschrieben habe, ...



Verweisen Sie Ihren Anwalt einmal auf dieses Dokument ... ggf. findet er darin nützliche Ausführungen...

"Arbeitskompendium der versorgungsmedizinisch tätigen Leitenden Ärztinnen und Ärzte der Länder und der Bundeswehr"

https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/2022-03/arbeitskompendium_band_i_12_2020.pdf

Ich weiß aber nicht, ob dies die aktuellste Version ist... !!




Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: Griffin am 21. August 2024, 02:34:18

... @Maddin84, eines ist mir bei deinen Ausführungen noch nicht ganz klar geworden bzw. habe ich nicht herauslesen können.

Zitat: ,, ... 2012 bis 2014 GdS 60. Ab 2014 dauerhafter GdS 50 sowie zivile Schwerbehinderung GdB 50. ... ,, & ,, ... Zudem dann im Juni 2024 der Bescheid, PTBS und Begleiterkrankungen nicht mehr alltagsrelevant und somit GdS runter auf 30, nach Aktenlage. ... ,,.

Wie konnte es zur Reduktion des GdS auf 30 überhaupt kommen, wenn doch zuvor ein dauerhafter GdS von 50 festgestellt wurde?

Das du eine Neufeststellung respektive eine neue WDB wegen Schmerzen & Borreliose usw. beantragt hast, ist soweit klar.
M.E.n. hat dies jedoch nicht zwingend etwas mit deiner PTBS und dem damit einhergehenden dauerhaften GdS 50 zu tun.
Vielleicht irre ich hier auch und es wird stets alles gesamtheitlich und neu betrachtet/ begutachtet?
Aber irgendwie ist das schon komisch und schwer nachvollziehbar. Mglw. solltest du/ dein Rechtsbeistand hier nochmal ansetzen und nachhaken.

Alles Gute!
Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: LwPersFw am 21. August 2024, 11:12:16
Zitat von: Griffin am 21. August 2024, 02:34:18

Wie konnte es zur Reduktion des GdS auf 30 überhaupt kommen, wenn doch zuvor ein dauerhafter GdS von 50 festgestellt wurde?


Bitte den Begriff : " ... dauerhaft ... " nicht verallgemeinern.

Es gibt Behinderungen die ab Eintritt eindeutig dauerhaft sind, weil (nach Stand der Medizin) keine Besserung eintreten kann. z.B. Verlust eines Beins

Besteht aber die medizinische Möglichkeit der Besserung, liegt es an den Gutachtern, ab wann sie auf eine Nachbegutachtung verzichten, da sie keine Besserung mehr erwarten.

Siehe hierzu z.B. C-1463/14  "Nachuntersuchung bei anerkannter Wehrdienstbeschädigung"

"104. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass eine ärztliche Nachuntersuchung von Amts
wegen im Allgemeinen unterbleiben soll, wenn der Gesamtbefund feststeht und mit einer wesentlichen
Änderung der Schädigungsfolgen nach ihrer Art und dem bisherigen Verlauf nicht mehr zu rechnen ist."


Gerade bei PTBS muss hier also in die Historie der bisher erstellten Versorgungsgutachten geschaut werden, was die jeweiligen Gutachter dort zu diesem Punkt ausgeführt haben !


Da sich das SVG i.d.R. an das BVG anlehnt ...

Auch dort ist der Zeitraum für Nachuntersuchungen lang...

Erst wenn die folgende Bedingung erfüllt wird, finden diese definitiv nicht mehr statt:

§ 62 BVG

"(2)
1Der Grad der Schädigungsfolgen rentenberechtigter Beschädigter darf nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Feststellungsbescheids niedriger festgesetzt werden.
2Ist durch Heilbehandlung eine wesentliche und nachhaltige Besserung des schädigungsbedingten Gesundheitszustandes erreicht worden, so ist die niedrigere Festsetzung schon früher zulässig,
jedoch frühestens nach Ablauf eines Jahres nach Abschluß dieser Heilbehandlung.

(3) 1Bei Versorgungsberechtigten, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, ist der Grad der Schädigungsfolgen wegen Besserung des schädigungsbedingten Gesundheitszustandes
oder einer Änderung der Verordnung nach § 30 Abs. 17 infolge neuer medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht niedriger festzusetzen, wenn er in den letzten zehn Jahren
seit Feststellung nach diesem Gesetz unverändert geblieben ist. 2Entsprechendes gilt für die Schwerstbeschädigtenzulage, wenn deren Stufe in den letzten zehn Jahren
seit Feststellung unverändert geblieben ist. 3Veränderungen aus anderen als medizinischen Gründen bleiben bei der Berechnung der Frist unberücksichtigt."
[/color]


Ob es eine adäquate Regelung im neuen SEG ab 01.01.2025 geben wird ... weiß ich nicht ... gefunden habe ich bisher nichts...



Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: F_K am 21. August 2024, 11:23:15
Allen Erkrankten gute Besserung, eine Anmerkung:

Grundsätzlich ist PTBS heilbar, ca. 30 % der Erkranten haben nach rechtzeitiger Therapie nach einem Jahr keine Symptome mehr - allerdings entwickeln manche Patienten weitere Störungen, insoweit ist der Heilungsverlauf individuell zu betrachten.

Damit ist aber auch klar, warum erneut begutachtet werden muss.

Gute Besserung.

Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: GrinoGast am 22. August 2024, 00:41:06
Hallo, ich schreibe von einem Gastaccount, da ich mich am Desktop-PC nicht einloggen kann - Sitzung wäre abgelaufen. Keine Ahnung warum.

@Maddin: Danke für deine Schilderung. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass dir die aktuelle Situation zusetzt. Vorallem klingt es so, als hätte dich die Info vollkommen unerwartet erreicht. Wie ich bereits erwähnte, gibt es nun mehrere Fälle in meinem Umfeld ( ich nehme regelmäßig an einer Selbsthilfegruppe im Kameradenkreis teil) die von plötzlichen oder unerwarteten "Prozentkürzungen" betroffen sind. Wenn man nun bedenkt, dass die Ansprüche ab nächstem Jahr massiv angehoben werden, könnte jemand - wäre er ein Schelm - böses vermuten. Aber das möchte ich als reine Spekulation meinerseits kennzeichnen.
Ich hoffe wirklich sehr, dass dein Anwalt etwas für dich erreichen kann. Mich erreichte erst vor einigen Wochen die Nachricht, dass ich ein ehemaliger Kamerad der Kompanie sich kürzlich selbst getötet hat, da er seit 2009 "da draußen" nicht mehr klargekommen ist. Selbstverständlich will ich damit nicht unterstellen, dass der Grund dafür unzureichende oder versagte finanz. Ansprüche waren, aber es zeigt doch, warum in gewissen Fällen eine Versorgung - auch deutlich nach dem Unfallzeitpunkt- notwendig sein kann.

@FK: Die Zahlen sind offensichtlich von der AOK. Das lässt vermuten, dass es sich hier um einen Großteil an zivilen "PTBS-Patienten" geht. Man findet diesen Beitrag im Übrigen wenn man " Ist PTBS heilbar" googelt, als ersten Treffer. Inwiefern man diese Zahlen der AOK mit Traumatisierten in Streitkräften - deren Erkrankung haupsächlich Kampfhandlungen zu Grunde liegen - vergleichen kann, erschließt sich mir persönlich nicht. Ganz generell finde ich, dass deine Beiträge zu diesem Thema oft einen gewissen Beigeschmack haben...

@LwPersFw: Wie immer: Danke für die Mühe und die zahlreichen Infos. Mittlerweile helfen diese Informationen sogar in unserer Gruppe noch zahlreichen anderen Kameraden.
Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: Griffin am 22. August 2024, 03:33:21

... @LwPersFw, auch ich konnte im neuen ,,SEG" keine Ausführungen und Regelungen hierzu finden.

Jedoch finden sich in den zitierten Ausführungsbestimmungen sowie Kompendien Querverweise und Empfehlungen, die auf die anderen parallel bestehende Richtlinien, Verordnungen und Gesetze (wie ,,SGB") abstellen.

Darüber hinaus halte ich es juristisch ohnehin für kritisch, hierbei mit zweierlei Maß innerhalb des Sozialen Entschädigungsrechtes messen zu wollen – ergo, eine unterschiedliche zivile und militärische Entschädigung parallel zu begründen und existieren lassen zu wollen.

Grüße!
Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: LwPersFw am 22. August 2024, 12:28:24
Zitat von: Griffin am 22. August 2024, 03:33:21

Darüber hinaus halte ich es juristisch ohnehin für kritisch, hierbei mit zweierlei Maß innerhalb des Sozialen Entschädigungsrechtes messen zu wollen
– ergo, eine unterschiedliche zivile und militärische Entschädigung parallel zu begründen und existieren lassen zu wollen.


Was meinen Sie konkret damit ?
Das es zukünftig z.B. SGB XIV neben SEG geben wird ?
Dies wurde ja bewusst gemacht:

"Das Bundesversorgungsgesetz wird am 1. Januar 2024 durch das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Entschädigung – vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S.2652) abgelöst.

Das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch stellt vor allem die Opfer von zivilen Gewalttaten einschließlich der Opfer von Terrorgewalt in den Fokus.

Auf Grund dieser geänderten Ausrichtung des Sozialen Entschädigungsrechts ist es erforderlich, die Beschädigtenversorgung der Soldatinnen und Soldaten eigenständig zu regeln.

Um den Besonderheiten des Dienst-und Treueverhältnisses sowie der aus dem immanenten Aufopferungsgedanken erwachsenden besonderen Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber
den Soldatinnen und Soldaten sowie ihren Angehörigen und Hinterbliebenen gerecht zu werden, gilt es, deren spezifischen Bedarfe und Interessen bei der Ausgestaltung der Leistungen
passgenau abzudecken. Hierbei ist den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen."
  Drucksache 19/27523 vom 11.03.2021





Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: Griffin am 23. August 2024, 00:18:10

... @LwPersFw, natürlich zweifle ich nicht die friedliche, sinnvolle und gewollte Koexistenz von ,,SGB XIV" und ,,SEG" an – alles gut und richtig.

Beide Gesetze stellen inhaltlich auf gleiche und ähnliche Sachverhalte ab.

Und dann, kann – besser sollte – man nicht mit zweierlei Bemessungs- und Leistungsgrundlagen agieren; denn schlussendlich existiert in unserem ,,GG" sowie in der Rechtsprechung ein Gleichbehandlungsgrundsatz bei Analogien.

Auch erheben m.M.n. ,,SGB" und ,,SEG" im weitesten Sinne den Anspruch auf Wirkungsgleichheit.

Grüße!
Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: Maddin84 am 23. August 2024, 22:14:14
Zitat von: Griffin am 21. August 2024, 02:34:18

... @Maddin84, eines ist mir bei deinen Ausführungen noch nicht ganz klar geworden bzw. habe ich nicht herauslesen können.

Zitat: ,, ... 2012 bis 2014 GdS 60. Ab 2014 dauerhafter GdS 50 sowie zivile Schwerbehinderung GdB 50. ... ,, & ,, ... Zudem dann im Juni 2024 der Bescheid, PTBS und Begleiterkrankungen nicht mehr alltagsrelevant und somit GdS runter auf 30, nach Aktenlage. ... ,,.

Wie konnte es zur Reduktion des GdS auf 30 überhaupt kommen, wenn doch zuvor ein dauerhafter GdS von 50 festgestellt wurde?


Das sind genau meine Fragen. Hier geht's lediglich um die PTBS. Die Sache mit der Borelliose ist vom Tisch, da hierzu der ablehnende Bescheid kam. Das ist auch völlig in Ordnung, diese zum Glück vollständig ausgeheilt ist und ich keinerlei Beschwerden mehr habe. Dieses dauerhafte versteht wohl der Betroffene anders.

Das du eine Neufeststellung respektive eine neue WDB wegen Schmerzen & Borreliose usw. beantragt hast, ist soweit klar.
M.E.n. hat dies jedoch nicht zwingend etwas mit deiner PTBS und dem damit einhergehenden dauerhaften GdS 50 zu tun.
Vielleicht irre ich hier auch und es wird stets alles gesamtheitlich und neu betrachtet/ begutachtet?
Aber irgendwie ist das schon komisch und schwer nachvollziehbar. Mglw. solltest du/ dein Rechtsbeistand hier nochmal ansetzen und nachhaken.

Alles Gute!
Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: Maddin84 am 23. August 2024, 22:50:21
Zitat von: F_K am 21. August 2024, 11:23:15
Allen Erkrankten gute Besserung, eine Anmerkung:

Grundsätzlich ist PTBS heilbar, ca. 30 % der Erkranten haben nach rechtzeitiger Therapie nach einem Jahr keine Symptome mehr - allerdings entwickeln manche Patienten weitere Störungen, insoweit ist der Heilungsverlauf individuell zu betrachten.

Damit ist aber auch klar, warum erneut begutachtet werden muss.

Gute Besserung.




Das ist auch alles richtig so, dass es Richlinien und Gesetze hierzu gibt.
Man schreibt/spricht jedoch auch von der Einzelfallbetrachtung. Hierzu nehme ich gerne meinen Fall.
Erkrankung PTBS 2012
Anerkennung der WDB 2014 Rückwirkend 2012
Unzählige stationäre Klinikaufenthalte, sowie ambulante Therapien
Mehrjährige Thraumatherapie
2018 Abschluss der Therapien, da den Umständen Entsprechend ,,austherapiert"

Es ist völlig klar und in Ordnung, wenn man mich 2018 begutachtet und festgestellt hätte, was haben 6 Jahre Therapie gebracht und wie sieht's mit dem Kameraden aus.

Nun bin ich bereits seit 6 Jahren aus der Therapie raus, da aus medizinischer Sicht nicht mehr rauszuholen war bei mir. Jetzt 2024 setzt man den GdS aus willkür runter. Auf welcher Grundlage?

@GrinoGast   Ja, dies sind ebenfalls Meine Vermutungen. Auch ich kenne Kameraden, bei denen es total ähnlich abläuft. Auch nach so vielen Jahren. Meiner Meinung nach hat es auch mit den hohen Ansprüchen zu tun, die für die Einsatzgeschädigten kommen sollen.


Vielleicht mag es etwas dubios klingen, aber mir kommt da immer wieder so ein Gedanke, aus persönlichen Erfahrungen. Ich habe damals wirklich im BwK erlebt, dass es Menschen gibt, die auf Kosten der Krankung anderer und den entsprechen Gesetzen ,,trittbrettfahren" wollten. Also entsprechende Diagnose besorgen, WDB beantragen/bekommen und übers Einsatzweiterverwendungsgesetz BS werden.🙈🙈🙈
Dementsprechend lange und aufwendige Begutachtungen um sowas direkt herauszufiltern. Absolut richtig und mit Sicherheit nicht einfach. Ich denke solche Fälle machen es den wirklich kranken deutlich schwerer, in Sachen Begutachtung und vor allem in der Zeitspanne der Begutachtungen.

Dementsprechend habe ich mittlerweile den Gedanken, dass man sich nach so vielen Jahren mit der Erkrankung, der ganzen Therapien und jahrelanger anerkannter WDB immer noch beweisen/rechtfertigen muss. Das so massiv der GdS in zahlreichen Fällen so kurz vor Inkrafttreten des SEG gedrückt wird, hat mit angrenzender Sicherheit einen sehr großen finanziellen Hintergrund.








Titel: Antw:PTBS GdS Begutachtung
Beitrag von: LwPersFw am 24. August 2024, 11:14:18
Wie wir ja schon festgestellt hatten, gibt es in allen Bereichen ein Problem mit dem Erstellen von Gutachten.
Dies ist kein Alleinstellungsmerkmal der Bundeswehr...

Für Sie ist jetzt wichtig das Sie sich die erforderliche Unterstützung gesucht haben.
Nutzen Sie mit Ihrem Anwalt die rechtlichen Möglichkeiten um die Feststellung des GdS überprüfen zu lassen.

Ja, gerade für psychisch Kranke ist dies oft nicht einfach, da man selbst nicht die psychische Kraft hat...
Um so wichtiger ist es dann aber sich Hilfe zu suchen und diese auch zuzulassen...