Neuigkeiten:

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

Neueste Beiträge

#51
Zitat von: Schlaukopf am 18. Oktober 2025, 08:01:53Für die Einstellung in den öffentlichen Dienst muss der Bachelor und Masterabschluss zusammen 300 ECTS haben.

Ob der Bachelor jetzt 240 ECTS hat und der Master dann "nur" 60 oder der Bachelor 180 und der Master 120 ist egal.

Das ist so nicht ganz korrekt.
Die BLV § 21 sagt folgendes:

Zitat§ 21 Höherer Dienst
(1) Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt Folgendes voraus:
1.
eine inhaltlich den Anforderungen eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes entsprechende Ausbildung oder
2.
eine hauptberufliche Tätigkeit in der geforderten Dauer und einen der folgenden Ausbildungsabschlüsse:
a)
einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor und einen an einer Hochschule erworbenen Master,
b)
einen Abschluss, der einem an einer Hochschule erworbenen Bachelor gleichwertig ist und einen an einer Hochschule erworbenen Master oder
c)
einen Abschluss, der einem an einer Hochschule erworbenen Master gleichwertig ist.
Als Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit nach Satz 1 Nummer 2 werden gefordert:
1.
mindestens zwei Jahre und sechs Monate, wenn
a)
mit den Studiengängen, die zum Bachelor und Master geführt haben, mindestens 300 Leistungspunkte nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen erworben worden sind,
b)
die Regelstudiendauer des dem Bachelor gleichwertigen Abschlusses drei Jahre betragen hat und mit dem Studiengang, der zum Master geführt hat, mindestens 120 Leistungspunkte erworben worden sind,
c)
die Regelstudiendauer des dem Bachelor gleichwertigen Abschlusses vier Jahre betragen hat und mit dem Studiengang, der zum Master geführt hat, mindestens 60 Leistungspunkte erworben worden sind oder
d)
ein Abschluss nach Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c vorliegt,
2.
mindestens drei Jahre, wenn
a)
mit den Studiengängen, die zum Bachelor und Master geführt haben, mindestens 270, aber weniger als 300 Leistungspunkte erworben worden sind, oder
b)
die Regelstudiendauer des dem Bachelor gleichwertigen Abschlusses drei Jahre betragen hat und mit dem Studiengang, der zum Master geführt hat, mindestens 90, aber weniger als 120 Leistungspunkte erworben worden sind, und
3.
mindestens drei Jahre und sechs Monate, wenn
a)
mit den Studiengängen, die zum Bachelor und zum Master geführt haben, mindestens 240, aber weniger als 270 Leistungspunkte erworben worden sind, oder
b)
die Regelstudiendauer des mit dem Bachelor gleichwertigen Abschlusses drei Jahre betragen hat und mit dem Studiengang, der zum Master geführt hat, mindestens 60, aber weniger als 90 Leistungspunkte erworben worden sind.
§ 19 Absatz 2 bis 5 gilt entsprechend.
(2) Die Laufbahnbefähigung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst hat auch, wer die Befähigung zum Richteramt hat.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
#52
Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere / Antw:Mit Master in die Wiedere...
Letzter Beitrag von thelastofus - 18. Oktober 2025, 10:49:01
Es ist im TVÖD und den meisten Ausprägungen sogar "egal", da fast immer dabei steht "oder sonstige Arbeitnehmer" bei den Eingruppierungen.
#53
Ja, ich werde mich schriftlich in Briefform an die BW wenden mit den besprochenen Unterlagen.
Danke
#54
Zitat von: Jackout am 17. Oktober 2025, 14:08:51...habe seit Jahren nun die Erwerbsminderungsrente ud eine GDB von 50 mit 47 Jahren.


Und bevor ein schwerbehinderter Reservist eingezogen würde, da müsste der Russe schon am Rhein stehen...

Also sich keine Sorgen machen, oder am besten, wie von @Ralf empfohlen, einen Brief an das KC senden, Bescheid mit Feststellung der Schwerbehinderung beifügen und um Feststellung bitten, dass eine wehrdienstliche Verfügbarkeit nicht gegeben ist.

#55
Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere / Antw:Mit Master in die Wiedere...
Letzter Beitrag von Schlaukopf - 18. Oktober 2025, 08:01:53
Für die Einstellung in den öffentlichen Dienst muss der Bachelor und Masterabschluss zusammen 300 ECTS haben.

Ob der Bachelor jetzt 240 ECTS hat und der Master dann "nur" 60 oder der Bachelor 180 und der Master 120 ist egal.
#56
Zitatgenau dorthin an karcbwwillhemlmshavenwe@bundeswehr.org habe gemailt.
Mit der von dir genannten Email-Adresse kommst du auch nicht, die richtige ist KarrCBwWilhelmshavenBewMgmt@Bundeswehr.org
Erneut: auch einen Brief schreiben bitte in Erwägung ziehen
#57
Zitat von: Ralf am 17. Oktober 2025, 15:43:27Du kannst das auch einfach aussitzen. Eine Zwangsheranziehung gibt es schon mal nicht. Und wenn, dann würde es auch nur jüngere Jahrgänge treffen.
Formal ist das KarrCBw zuständig, wie wär es mal mit einem Brief dorthin?
Da für dich der Wehrdienst ja sowieso nicht in Frage kommt, steht auch KDV im Raum?!

genau dorthin an karcbwwillhemlmshavenwe@bundeswehr.org habe gemailt.
Leider bekomme ich keine Antworten, es scheint das meine Emails ignoriert werden.

Die Kriegsdienstverweigerung steht noch nicht im Raum, aber ich kann einfach nicht aus gesundheitlichen Gründen dienen. Ich möchte ja nicht verweigern, ich möchte als untauglich gemustert werden und nicht mehr den Druck haben, als Reservist noch irgendwann mal eigezogen werden zu müssen.
vielen Dank für die Unterstützung.
#58
Allgemein / Antw:Ist es möglich als FWDL 2...
Letzter Beitrag von Ralf - 18. Oktober 2025, 05:22:14
Bist du sicher, dass zum Erwerb nicht auch der "Wehrdienst" ausreicht (bspw steht für NRW "Wehrdienst")? SaZ ist auch Wehdienst.
Hinzu kommt, dass es ab 2026 keinen FWD mehr geben wird, man wird als SaZ kurz eingestellt bzw weiterverwendet. Das untermauert, dass grds. Wehrdienst wohl anerkannt sein wird oder aber hier ggf. die Länder reagieren müssen.
#59
Es ist nicht erwünscht, wenn man unter verschiedenen Namen schreibt https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=75391.0
#60
Moin!

Mich würde interessieren, was für (Fw-)DP man als IT-Systemelektroniker bei den Fernmeldern (oder auch generell) besetzen könnte.
Hat da jemand eine kleine Übersicht oder ähnliches?

LG