ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: SiToBuJoMi am 29. April 2025, 23:21:38Bin gespannt...ich fange ab 01.05. im Jugendamt an. Werde am 30.05. sehen was auf dem Konto landet.
Wenn die ruhensregelung greifen würde würde ich nur noch das Geld vom öd bekommen![]()
Zitat von: Ralf am Heute um 04:08:18Geh doch an deine Schule ran und frage nach, welchen Schulabschluss du anschließend hast.
Das wäre schon wichtig, denn das Zeugnis des Bildungsabschlusses wird in der Vorauswahl herangezogen.
Und auch in HH kannst du mal schauen, ob du eine Zugangsberechtigung hast. Aber letzten Endes wird das dann ja auch durch die Bw über die Prüfungsämter der UniBw nachgeprüft.
ZitatAllerdings ist man ohne Studium bei der Beförderung beschränkt. Stabsoffiziere und Generäle müssen studiert haben. Ihre Dienstposten entsprechen dem höheren Dienst der Bundesverwaltung. Ohne Studium wäre also beim Hauptmann/Stabshauptmann Jahren Schluss und auf solche Dienstposten beschränkt. Bei einer längeren Verpflichtung kann ggf. ein nebenberufliches Studium vereinbart werden.Nein, das stimmt nicht. Die BLV ist hier nicht mit der SLV gleichzusetzen.
ZitatBei einer längeren Verpflichtung kann ggf. ein nebenberufliches Studium vereinbart werden.Deswegen ist das auch nicht erforderlich.
ZitatAuch würde mich interessieren, ob jemandem schon Fälle bekannt sind, bei denen ungediente ROA anschließend in den aktiven Dienst treten.Ja, wenn Bedarf besteht, findet das statt. Wenn man sich früh genug entscheidet, ist ggf. auch noch ein Studium im Ausbildungsgang möglich. Auch bereits jetzt könntest du versuchen noch in den aktiven Dienst zu wechseln.