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Neueste Beiträge

#81
Reserve / Antw:Keine unentgeltliche Verp...
Letzter Beitrag von LwPersFw - 21. August 2025, 15:23:03
Es bleibt doch festzustellen ... entweder akzeptiere ich die Leistungen die aktuell gewährt werden ... nach den vom Gesetzgeber (nicht der Bw) vorgegebenen Regeln...

... oder ich darf eben nicht freiwillig RD leisten ...


https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5503782/0f42146ae27f32b709b57963b56675c0/leistungskatalog-fuer-fwdl-rdl-data.pdf

"Verpflegung" unter Punkt 4.

Unter Punkt 9. "Sozialversicherung und sonstige soziale Absicherung"

#82
Zu berücksichtigen ist die Vorschrift des § 48 SGB X, der sich auf Änderungen eines VA mit Dauerwirkung bezieht. Das ist dann der Fall, wenn bei der Nachuntersuchung festgestellt wird, dass sich der GdS sich geändert hat.

Eine vorhandene WDB kann sich grundsätzlich auch verschlechtern und der/die Betroffene kann einen Verschlimmerungsantrag stellen. Da wäre der VA dann entsprechend  gem. § 48 Abs. 1 Nr. 1 SGB X mit Wirkung für die Vergangenheit, nämlich mit Datum des Eingangs des Verschlimmerungsantrages bei der (zuständigen) Behörde, entsprechend zu ändern.

Gerade Geschädigte mit körperlichen Schädigungen, sollten sorgfältig betrachten, ob sich als mittelbare Schädigungsfolge, nicht noch nicht geltend gemachte Schädigungsfolgen geltend machen lassen.

Seelisch Verwundete sind besonders betroffen, da dort häufig(er) Nachuntersuchungen anstehen, weil von einer Besserung ausgegangen wird, sofern der/die Geschädigte in Behandlung stehen, was ggf. nur eingeschränkt möglich ist.
#83
Reserve / Antw:Keine unentgeltliche Verp...
Letzter Beitrag von F_K - 21. August 2025, 13:15:43
Ein Soldat ist sicherlich in der Lage, seine Verpflegung sicher zu stellen - ich habe im Inland noch nie von verhungerten Soldaten gehört.
#84
Reserve / Antw:Verpflegungsgeld kommandi...
Letzter Beitrag von F_K - 21. August 2025, 13:13:46
Auswärtigen Dienstgeschäft UND Verpflichtung.
#85
Reserve / Antw:Verpflegungsgeld kommandi...
Letzter Beitrag von Klinger3000 - 21. August 2025, 12:58:13
Ja, das habe ich auch gerade eben erst geschnallt. Nun verstehe ich diesen Thread auch überhaupt erst. Nur, wer kommandiert ist, bekommt V-Geld.
#86
Reserve / Antw:Keine unentgeltliche Verp...
Letzter Beitrag von Klinger3000 - 21. August 2025, 12:56:34
Zitat von: wolverine am 21. August 2025, 07:09:01Irgendwie sind Sie offenbar der Einzige, der ein Problem mit dem Verpflegungsgeld hat.
Nein. Ich auch. In der Kaserne, in der ich gerade über, gibt es keinerlei Verpflegungsmöglichkeiten. Wirklich 0. Keine Kantine, kein Mannheim, nix UHG, nix OHG.
Als OTL bekomme ich 27,15 Prämie am Tag. Für Frühstück, Mittagessen und Abendbrot.
#87
Reserve / Antw:Verpflegungsgeld kommandi...
Letzter Beitrag von F_K - 21. August 2025, 12:56:08
Bist Du zur Teilnahme verpflichtet?

Vermutlich ja nicht ...
#88
Reserve / Antw:Verpflegungsgeld kommandi...
Letzter Beitrag von Klinger3000 - 21. August 2025, 12:47:14
Hallo liebes Forum,
ich bin durch eine Websuche auf diesen Thread gestoßen.
Mein Problem ist, dass ich zur Zeit eine Wehrübung in einer Kaserne mache, in der es keine Kantine, also keine Verpflegung gibt.
Also steht mir Verpflegungsgeld nach §23 USG zu.
Aber: ReFü sagt, USG ist zuständig und USG sagt, ReFü ist zuständig.
Was stimmt denn nun?
#89
Reserve / Antw:Keine unentgeltliche Verp...
Letzter Beitrag von BulleMölders - 21. August 2025, 11:59:54
Aber die Bundeswehr sucht doch so dringend Personal warum passt die Bundeswehr denn die Rahmenbedingungen nun nicht an meinen Forderungen und Bedürfnisse an?
#90
Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung / Antw:Rund um WDB / Verwundung ...
Letzter Beitrag von Mike2178 - 21. August 2025, 11:52:26
Zitat von: Peter der Strolch am 15. August 2025, 22:07:28
Zitat von: LwPersFw am 17. Januar 2023, 08:37:26
Zitat von: Griffin am 17. Januar 2023, 03:03:36Und wie von @Anna1980 richtigerweise angemerkt, ist gem. SGB mit Erreichen der Altersruhegrenze ohnehin und grundsätzlich von Amtswegen von Nachuntersuchungen abzusehen – wie auch in einigen anderen Konstellationen.




Bei Soldaten wird ja i.d.R. über das SVG auf das BVG abgestellt.

Hier ist dann für ältere Soldaten/innen der § 62 BVG maßgeblich:

"(2)
Der Grad der Schädigungsfolgen rentenberechtigter Beschädigter darf nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Feststellungsbescheids niedriger festgesetzt werden.
Ist durch Heilbehandlung eine wesentliche und nachhaltige Besserung des schädigungsbedingten Gesundheitszustandes erreicht worden, so ist die niedrigere Festsetzung schon
früher zulässig, jedoch frühestens nach Ablauf eines Jahres nach Abschluß dieser Heilbehandlung.

(3)
Bei Versorgungsberechtigten, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, ist der Grad der Schädigungsfolgen wegen Besserung des schädigungsbedingten Gesundheitszustandes
oder einer Änderung der Verordnung nach § 30 Abs. 17 infolge neuer medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht niedriger festzusetzen, wenn er in den letzten zehn
Jahren seit Feststellung nach diesem Gesetz unverändert geblieben ist
.

Entsprechendes gilt für die Schwerstbeschädigtenzulage, wenn deren Stufe in den letzten zehn Jahren seit Feststellung unverändert geblieben ist.
Veränderungen aus anderen als medizinischen Gründen bleiben bei der Berechnung der Frist unberücksichtigt."


Hier Urteil zur Erklärung : https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/JURE150000743


Ab 2024 liegt die besondere Altersgrenze bei 55+ .




Wie verhält es sich mit den Nachuntersuchungen nun beim neuen SEG? Konnte dort nichts finden. Finden die Nachuntersuchungen nun bis zum Lebensende statt?




...hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr xxx

vielen Dank für Ihre Anfrage vom August 2025.

Eine vergleichbare Regelung sieht das SEG nicht vor. Soweit ein Versorgungsberechtigter am 1. Januar 2025 das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die zehn Jahre noch nicht abgelaufen sind, ist eine Minderung des GdS zulässig.

Bei Betroffenen, die am 1. Januar 2025 die Bedingungen des § 62 Abs. 2 S. 3 BVG in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung, also unter anderem die Vollendung des 55. Lebensjahrs, schon erfüllt haben, besteht bei der Minderung des GdS Bestandschutz.

Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen zur Soldatenentschädigung haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag