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Wehrdienst über 23?

Begonnen von Benjah, 07. Juli 2008, 17:04:49

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schlammtreiber

Zitat von: Klappspaten am 16. Juli 2008, 16:15:07
Wo liegt hier mein Denkfehler?

Der liegt gleich mehrfach vor: wie Andi bereits angedeutet hat, besagt der zitierte § lediglich, dass grundsätzlich Wehrdienst freiwillig geleistet werden kann. Er besagt auch welche Rechtstellung Personen haben die "eine der aufgeführten Arten" des Wehrdienstes freiwillig leisten. Daraus aber den "Umkehrschlus" zu ziehen, dass jedermann (oder besser Frau) freiwillig diese Dienstarten leisten kann.

Der eigentliche Fehler aber ist, dass der Sinn dieser "freiwilligen Ausnahme" nicht erkannt wird. Versuchen wir es mal mit der Überlegung, wer sollte warum GRUNDwherdienst freiwillig leisten? Eine Erklärung bietet z.B. §5 (Stichwort 17jährige!) - Minderjährige ab 17 können ihren GWD freiwillig (den sie müssen dies ja nicht) antreten.

Unter dem Strich gilt einfach was Andi gesagt hat: die Wehrpflicht gilt nicht für Frauen, der GWD kommt somit nicht in Frage, sie können nur als SaZ Dienst tun (oder natürlich BS).
Semper Communis
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Klappspaten

Moin!

Die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte kann man wohl schlecht mit dem Wehrpflichtgesetz vergleichen. Im Übrigen steht im §2 WpflG explezit dass die Einberufung von Ausländern zum Grundwehrdienst, vorbehaltlich einer Rechtsverordnung die Näheres regelt, möglich ist. Ich komme Deinem (mutmaßlichen) Argument zuvor: Ich denke dass Du das so interpretierst, dass diese Regelung (weitere Rechtsverordnung nötig) auch entsprechend auf alle anderen Fälle von nicht-Wehrpflichtigen anzuwenden ist. Das denke ich nicht, weil:

- wenn der Gesetzgeber an einer Stelle explezit die Regelung durch eine weitere Rechtsverordnung für die Anwendung eines Teilbereiches des WpflG vorgibt, jedoch nicht an einer anderen Stelle, so ist davon auszugehen dass in den anderen Fällen eine gesonderte Rechtsverordnung nicht unbedingt benötigt wird, und weiterhin

- weil der § 2 die Unterwerfung von Ausländern unter die Wehrpflicht regelt, und nicht das freiwillige Leisten des Grundwehrdienstes. Es ist also eine ganz andere Ausgangslage.

Das WpflG besagt dass man nicht wehrpflichtig sein muss um (freiwillig) Wehrdienst zu leisten. Weiterhin legt es fest dass nicht-wehrpflichtige Soldaten die freiwillig Grundwehrdienst leisten die Rechtsstellung eines Grundwehrdienstleistenden haben. Ich denke nicht dass hier weitere Rechtsnormen nötig sind um diese theoretische Möglichkeit in die Praxis umzusetzen. Es ist doch eindeutig geregelt (Rechtsstellung).

Auf in die nächste Runde  ;)

Andi

#17
Zitat von: Klappspaten am 16. Juli 2008, 17:10:48
Die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte kann man wohl schlecht mit dem Wehrpflichtgesetz vergleichen.

Klar kann man das, denn es gibt nunmal Rechtsnormen die unmittelbar wirken und Rechtsnormen die mittelbar wirken.

ZitatIm Übrigen steht im §2 WpflG[...]

Da steht außer "weggefallen" gar nichts drin...

Und die Regelungen des §4 WPflG sind nunmal unbedingt im Kontext der weiteren Normen des Unterabschnitts 2 des WPflG zu sehen. Darauf muss nicht weiter hingewiesen werden, denn das ergibt sich aus dem Aufbau des Gesetzes und aus dem Aufbau des §4 in dem die einzelnen spezifischen §§ in Klammern aufgeführt sind.

Gruß Andi
the rest is silence...

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wolverine

"Grundwehrdienst" leisten, ohne dazu verpflichtet zu, FWDL nach Vollendung der pflichtigen Monate; also § 4 Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 1 Nr.4 i. V. m. § 6b WPflG. So verstehe ich zumindest den §.

Eine andere Lesart mag möglich sein, jedoch verstehe ich dabei nicht, woher die Altergrenze von 25 Jahren genommen wird. Die Altersgrenze aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 WPflG  ist ziemlich eindeutig an die Voraussetzungen der lit. a - d gebunden und die liegen hier nicht vor; ebenso die Grenzen der Nr. 2 und 3 an ihr jeweilgen Bedingungen.

Ich bleibe bisher dabei: Ohne die vorgenannten Voraussetzungen kann kein Grundwehrdienst über 23 Jahren geleistet werden.
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Herr U

Hallo Leute,
ich werde voraussichtlich im März 2009 mein Studium mit gut 22 Jahren beenden (Geburtstag im Juli). Vor 4 oder 5 Jahren wurde ich T3 gemustert und nicht eingezogen also habe ich gleich mein Studium begonnen.
Seit kurzem spiele ich mit dem Gedanken mich freiwillig zum Wehrdienst zu melden, weil die Bundeswehr mich schon immer interessiert und fasziniert hat und ich glaube dass ich dort noch wichtige Erfahrungen machen kann.
Ist man nach dem Wehrdienst eigentlich automatisch Reservist und nimmt alle paar Monate/Jahre an Manövern bzw. Wehrübungen teil oder muss man sich darum nochmal extra drum kümmern?

Mein Alter sollte nach den Informationen in diesem Thread noch kein Problem sein falls ich nichts übersehen habe...

Wann müsste ich mich spätestens beim Kreiswehrersatzamt melden damit ich ca. im April den Wehrdienst antreten könnte? Also wieviel Vorlaufzeit ist nötig (ich denke dabei an z.B. an Musterung, die erste liegt ja immerhin schon über 4 Jahre zurück).
Oder ist das von Kreiswehrersatzamt zu Kreiswehrersatzamt unterschiedlich und ich sollte das gleich mit denen ausmachen?

Eine weitere Frage ist wie ich am Meisten für mich aus dem Wehrdienst rausholen kann, also nach der AGA nicht nur rumgammeln...
Dazu habe ich hier im Forum schon gelesen dass man das am Besten verhindern kann wenn man an die 9 Monate Grundwehrdienst noch einen freiwilligen zusätzlichen Teil dranhängt weil man dann tendenziell mehr Zugang zu interessanteren Spezialausbildungen (SGA?) hat.
Ich würde am liebsten als Panzergrendadier verwendet werden; da ist man auch nach der AGA bestimmt noch gut in Wald und Wiese eingespannt statt nur rumzugammeln?
Kann ich solche Verwendungswünsche von vornherein angeben, und werden sie dann auch berücksichtigt (entsprechende Tauglichkeit vorausgesetzt natürlich, was als Panzergrenadier glaube ich kein Problem sein sollte)?

P.S.
(Zwar gibt es für mich noch einige "Komplikationen" die mich etwas an meinem Vorhaben zweifeln lassen, z.B. befürchte ich dass ich es nach dem Wehrdienst vielleicht schwerer hätte ins Berufsleben einzusteigen als direkt nach dem Studium, von dem Verdienstunterschied mal ganz zu schweigen...)

Timid

#20
Zitat von: Herr U am 27. September 2008, 12:39:57Seit kurzem spiele ich mit dem Gedanken mich freiwillig zum Wehrdienst zu melden, weil die Bundeswehr mich schon immer interessiert und fasziniert hat und ich glaube dass ich dort noch wichtige Erfahrungen machen kann.

Löblich ;) Sieht heutzutage nicht jeder so.

ZitatIst man nach dem Wehrdienst eigentlich automatisch Reservist und nimmt alle paar Monate/Jahre an Manövern bzw. Wehrübungen teil oder muss man sich darum nochmal extra drum kümmern?

Ja, nein, normalerweise ja.

Wenn du mit dem Gedanken spielst, dich nachher als Reservist zu betätigen, dann setz dich doch mal mit der Möglichkeit des SAZ 2/Reserveoffizieranwärters (ROA) auseinander. Genauere Informationen dazu sollten sich unter http://www.reserveoffizier.bundeswehr.de/ finden lassen.

ZitatMein Alter sollte nach den Informationen in diesem Thread noch kein Problem sein falls ich nichts übersehen habe...

Wenn du bis zum gewünschten Termin das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, sollte es kein Problem geben. Außer der Tatsache, dass du nochmal gemustert werden musst, da es den Grad T3 seit ein paar Jahren nicht mehr gibt.

ZitatWann müsste ich mich spätestens beim Kreiswehrersatzamt melden damit ich ca. im April den Wehrdienst antreten könnte?

"As soon as possible". Montag!

ZitatAlso wieviel Vorlaufzeit ist nötig (ich denke dabei an z.B. an Musterung, die erste liegt ja immerhin schon über 4 Jahre zurück).
Oder ist das von Kreiswehrersatzamt zu Kreiswehrersatzamt unterschiedlich und ich sollte das gleich mit denen ausmachen?

Es gibt sicherlich Unterschiede, aber man sollte mit einigen Wochen bis zur Musterung und dann gegebenenfalls mehreren Monaten bis zum Einberufungstermin rechnen. Eine kürzere Dauer ist aber natürlich immer möglich, und unter bestimmten Umständen kann man auch noch wenige Tage vor Dienstantritt den Einberufungsbescheid erhalten.

ZitatIch würde am liebsten als Panzergrendadier verwendet werden; da ist man auch nach der AGA bestimmt noch gut in Wald und Wiese eingespannt statt nur rumzugammeln?

Kann sein, muss aber nicht. Es gibt auch Freiwillige/FWDL in Stabsverwendungen etc., die es ja nunmal in jedem Verband gibt. Und mit erfolgreich absolviertem Studium könnte es sogar sein, dass du für solche "grünen" Verwendungen nicht in Betracht kommst, da dein Fachwissen an anderer Stelle eingesetzt werden kann.

Wenn die Bundeswehr die Möglichkeit hat, "Spezialisten" ihrem Spezialwissen entsprechend einzusetzen, dann wird sie das meist auch tun ;)

ZitatKann ich solche Verwendungswünsche von vornherein angeben, und werden sie dann auch berücksichtigt (entsprechende Tauglichkeit vorausgesetzt natürlich, was als Panzergrenadier glaube ich kein Problem sein sollte)?

Man kann Wünsche äußern, das KWEA versucht auch, diesen weitestgehend nachzukommen.

Zitat(Zwar gibt es für mich noch einige "Komplikationen" die mich etwas an meinem Vorhaben zweifeln lassen, z.B. befürchte ich dass ich es nach dem Wehrdienst vielleicht schwerer hätte ins Berufsleben einzusteigen als direkt nach dem Studium, von dem Verdienstunterschied mal ganz zu schweigen...)

Das sind alles wichtige Aspekte, die du bei deinen Überlegungen mit einbeziehen solltest! Immerhin wäre dein Plan eher untypisch, da der Wehrdienst bei Studenten ja häufig vor dem Studium absolviert wird und nach Abschluss des Studiums ein Beruf aufgenommen wird. So hättest du effektiv wenigstens 9 Monate "Pause" zwischen dem Studium und deiner ersten "richtigen" Berufserfahrung.

Überleg es dir also in aller Ruhe, beschäftige dich mit den "alternativen" Möglichkeiten wie dem ROA, und wenn es dann immer noch dein Wunsch ist, für eine gewisse Zeit zur Bundeswehr zu gehen, dann setz dich mit dem Kreiswehrersatzamt in Verbindung.
Bei weiteren Fragen stehen wir hier natürlich gerne zur Verfügung.
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

Herr U

Danke für die Antwort Timid.

Zitat
Wann müsste ich mich spätestens beim Kreiswehrersatzamt melden damit ich ca. im April den Wehrdienst antreten könnte?
Zitat
"As soon as possible". Montag!
Dauert das echt so lange? Das ist ein erheblicher Konflikt für mich: einerseits müsste ich mich schnell beim KWEA rühren damit ich im Frühjahr 2009 eingezogen werden könnte, andererseits muss ich mir wirklich auch nochmal gründlich überlegen ob ich die 9 Monate (vielleicht ja auch mehr) späteren Berufseinstieg für mich vereinbaren kann. Wie du ja auch schon gesagt hast...
Zitat
Das sind alles wichtige Aspekte, die du bei deinen Überlegungen mit einbeziehen solltest! Immerhin wäre dein Plan eher untypisch, da der Wehrdienst bei Studenten ja häufig vor dem Studium absolviert wird und nach Abschluss des Studiums ein Beruf aufgenommen wird. So hättest du effektiv wenigstens 9 Monate "Pause" zwischen dem Studium und deiner ersten "richtigen" Berufserfahrung.

Ich bin mir noch nicht wirklich sicher ob ich es als Vor- oder Nachteil sehen soll, dass ich nach der AGA aufgrund meines Studiums eher im Stabsdienst oder was weiß ich eingesetzt werden würde als im "Grünen".
Meine Fähigkeiten aus dem Studium kann ich auch danach im Berufsleben mehr als genug einsetzen, wobei ich ins "Grüne" nach dem Wehrdienst höchstens noch als Reservist komme...
Andererseits würde ich im Stabsdienst halt nich völlig einrosten und hätte vielleicht wenigstens ein paar Anknüpfungspunkte zwischen Studium und späterem Berufsleben.
Kommt dann halt auch drauf an was es da für passende Spezialverwendung als Diplom Wirtschaftsinformatiker gäbe.

Ich denke das Beste wäre einfach mal Kontakt mit einem Wehrdienstberater des KWEA aufzunehmen. Wenn die BW dadurch wieder auf mich aufmerksam wird und mich auch "unfreiwillig" einziehen will, brauche ich mich wenigstens nicht mehr entscheiden ob ich mich nun freiwillig melde oder nicht ;-)

Offizier der Reserve kann ich also auch werden ohne "richtigen" Wehrdienst geleistet zu haben? Wie läuft die Ausbildung dafür ab?
Auch darüber sollte ich wohl einfach mal mit einem Wehrdienstberater unterhalten.

peppie

Auf der Seite die Andi gepostet hat, findest du alle Informationen die du erstmal benötigst ;)
Als Dipl.-Wirtschaftsinformatiker wäre natürlich eine Verwendung im IT-Bereich sehr sinnvoll :)
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Timid

Zitat von: Herr U am 27. September 2008, 16:25:05Dauert das echt so lange?

Es muss nicht. Aber wie auch bei jedem zivilen Arbeitgeber ist ein gewisser Vorlauf nunmal absolut realistisch und notwendig! Denn die Bundeswehr führt nunmal jedes Jahr hunderttausende Musterungen mit allem drum und dran durch, dementsprechend muss mit einigen Wochen Wartezeit gerechnet werden, bis überhaupt ein freier Termin verfügbar ist.

Es ist alles wesentlich kurzfristiger möglich, aber darauf sollte man nicht spekulieren, sondern durchaus mehrere Wochen und Monate einplanen.

ZitatIch bin mir noch nicht wirklich sicher ob ich es als Vor- oder Nachteil sehen soll, dass ich nach der AGA aufgrund meines Studiums eher im Stabsdienst oder was weiß ich eingesetzt werden würde als im "Grünen".
Meine Fähigkeiten aus dem Studium kann ich auch danach im Berufsleben mehr als genug einsetzen, wobei ich ins "Grüne" nach dem Wehrdienst höchstens noch als Reservist komme...

Die Bundeswehr andererseits kann genug Leute ins Grüne schicken, wenn sie will, sie hat allerdings selten fertig ausgebildete Akademiker bei der Hand, die Wehrdienst leisten wollen ;)

ZitatAndererseits würde ich im Stabsdienst halt nich völlig einrosten und hätte vielleicht wenigstens ein paar Anknüpfungspunkte zwischen Studium und späterem Berufsleben.
Kommt dann halt auch drauf an was es da für passende Spezialverwendung als Diplom Wirtschaftsinformatiker gäbe.

Speziell in den S6-Verwendungen im Stab könnte man einen (Wirtschafts)Informatiker sicherlich einsetzen. Und auch sonst gibt es sicherlich genug Dienststellen, die Bedarf an qualifiziertem Personal hätten.

ZitatOffizier der Reserve kann ich also auch werden ohne "richtigen" Wehrdienst geleistet zu haben? Wie läuft die Ausbildung dafür ab?

Zitat von: peppie am 27. September 2008, 16:54:47Auf der Seite die Andi gepostet hat, findest du alle Informationen die du erstmal benötigst ;)

Es war zwar meinereiner, und nicht Andi, aber der Link enthält eigentlich trotzdem alle für den Anfang notwendigen Informationen ;)
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peppie

Oh sorry für die Verwechselung mit dem Link :)

Obwohl ich ehrlich sagen muss, dass ein Diplom-Informatiker in der S6 Abteilung eines Btl wohl langeweile hätte *fg*
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

BulleMölders

Wobei sich natürlich auch noch die Frage nach dem Grund für T3 stellt und ob das nicht eventuell schon ein Grundwähre das man gar nicht mehr zu einer weiteren Musterung eingeladen wir, vielleicht auch in kombination mit der Altersgrenze.

Herr U

Danke an alle für die Antworten.

Wirtschaftsinformatiker ist nicht gleich Informatiker, und ich bin ehrlich gesagt eher vorsichtig pessimistisch was eine sinnvolle und interessante Verwendungsmöglichkeit in meinem Spezialgebiet angeht.
Grund für T3 kenne ich nicht, aber das hieß eigentlich nur "Wehrdienstfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung".
Aber das wird mir jetzt schon etwas zu spekulativ...

Ich werde nächste Woche erst mal telefonisch Kontakt mit der Wehrdienstberatung aufnehmen und danach sehe ich hoffentlich klarer.

BulleMölders

Na ja, die Stufe T3 gibt es meines Wissens nach nicht mehr, was alles mal T3 war ist Heute T5, deshalb meine Anmerkung

Timid

Zitat von: Herr U am 28. September 2008, 01:58:06Wirtschaftsinformatiker ist nicht gleich Informatiker,

Das brauchst du mir, als "richtigem" Informatiker, nicht zu sagen ;)

Zitatund ich bin ehrlich gesagt eher vorsichtig pessimistisch was eine sinnvolle und interessante Verwendungsmöglichkeit in meinem Spezialgebiet angeht.

Zumindest die Wirtschaftsinformatiker, mit denen ich mehr zu tun habe/hatte, haben oder hatten alle auch Kenntnisse über die "grundlegenden" Dinge der Informatik, insofern sollte es in dem Punkt relativ wenig Schwierigkeiten geben, so jemanden "sinnvoll" einzuplanen. Und mit der "richtigen" Informatik wird man an den allermeisten Stellen, wenn ich es mir so recht überlege, wohl doch eher keine direkten Berührungspunkte haben (außer beim ITAmtBw etec.), sondern es wird sich meistens um die Anwenderbetreuung usw. drehen. Also weniger "Informatik", mehr "IT".
Kann eine ganz interessante Erfahrung sein, auch wenn man später vielleicht nicht mehr in dem Feld zu tun hat.
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