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Das erste Gehalt ???

Begonnen von berlin2009, 27. Juni 2009, 20:58:11

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Flo90

Die Abschlagszahlung in Bar gab es bei uns und meinen Bekannten die heuer AGA angefangen haben nichtmehr.

Deswegen sind einige im ersten Monat in Probleme geraten wo se mal eben die 400 Euro für Essen und die Heimfahrt/en auftreiben.

Keine Ahnung wie es mit Barzahlung in anderen Einheiten aussieht. Würde mich aber nicht drauf verlassen!


Gruß
-01.04.09 6./GebSanRgt 42 Kempten/Allgäu
-2./LazRgt 41 Horb am Neckar
-5. Insp. SanAkBw München
-ZAW-Betreuungsstelle SanRgt 22  Ahlen

Andi

Richtig und wenn es zu engpässen kommt sollte man ernsthaft über Beschwerde oder Eingabe nachdenken!

Das Verhalten des Dienstherren gegenüber seinen Soldaten ist hier nämlich mittlerweile nicht mehr hinnehmbar.

Gruß Andi
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ulli76

Wär ja auch mal was für den Wehrbeauftragten...
Ich versteh ja dass es mal ein bischen was dauert bis das Geld auf dem Konto ist, deswegen gab´s ja früher auch die Abschlagszahlungen. Mit ca.1000 Ocken (für die SaZ) würd man ja schon mal ne ganze Weile hinkommen. Ist ja auch nicht so, dass man das Geld für die Verpflegung gestundet bekommt, ne wenn se was wollen dann direkt.

Wir hatten mal Wiedereinsteller, da gab´s richtig Probleme, die haben ewig kein Geld bekommen und haben dadurch richtig Probleme gehabt (vor allem wegen Miete und so). Ich weiss gar nicht mehr wie wir das am Ende gelöst haben. Zumundest haben ich und der Spieß böse Briefe Richtung TRuppenverwaltung geschrieben und zur Beschwerde geraten. (Und kurzfristig mit ner Zahlung aus der KpKasse ausgeholfen- aber das kann´s ja auch nich sein)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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wolverine

Der Anspruch wird mit Dienstantritt (im voraus) fällig. Zur Not muss die Truppenverwaltung (jetzt Dienstleistungszentrum) aus Barmitteln einspringen.
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Chrisss87

#19
Zitat von: APDSFS-T am 28. Juni 2009, 10:17:29
Das ist falsch.
Die Bahncard 50 wird erstattet,wenn gewisse Voraussetzungen wie der anerkannte Hausstand und die Wirtschaftlichkeit erfüllt sind.

Zuschuss zum Erwerb der Bahncard

1. Anspruchsberechtigter Personenkreis
Aufgrund § 31 Soldatengesetz 1 wird
a) Soldaten auf Zeit bis einschließlich Besoldungsgruppe A 6,
...

Also ich erkenne da keine Voraussetzungen bis auf die Besoldungsgruppe, oder versteh ich da was falsch?  ???  ;)

sgbo79

Nein es gibt da keine großen Voraussetzungen.
Die Zeitsoldaten bis mindestens A6 bekommen 50% erstattet.

ulli76

JA ihr habt da was falsch verstanden:
Es ist ein Unterschied ob eine Bahncard 50 voll erstattet wird oder ob man einen Zuschuss (nicht volle Erstattung, sondern nur ein Teil, z.B. 50% des Kaufpreises) zum Erwerb der Bahncard 50 bekommt.
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Andi

Zitat von: Chrisss87 am 29. Juni 2009, 09:42:19
Zuschuss zum Erwerb der Bahncard

1. Anspruchsberechtigter Personenkreis
Aufgrund § 31 Soldatengesetz 1 wird
a) Soldaten auf Zeit bis einschließlich Besoldungsgruppe A 6,
...

Wo steht das bitte?
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Chrisss87

Das steht so in einem anderen Soldatenforum. Hat ein Moderator dort reingestellt. Das stand auch noch dabei, falls dir das was sagt: VMBl 1996 S. 103, 2004 S. 31

Naja morgen gehts ja los, werd ich einfach nochmal vor Ort direkt nachfragen.


Andi

Gewöhn dir an, wenn du irgendetwas zitierst auch eine Quelle anzugeben.
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