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Infos zum Thema Beförderung zum Feldwebel d.R.

Begonnen von snake99, 20. Oktober 2009, 17:49:15

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Rebell

Ja, dass Holgi schon lange auf seine Beförderung wartet hab ich hier schon mitbekommen!

Aber wie kann das denn sein, dass es da so unterschiedliche Meldungen gibt?
Mein alter Sachbearbeiter im S1 hatte sich da vor einigen Monaten durch alle Paragraphen und Offiziere gekämpft und mir fest versichert, das es in meiner Laufbahn(RFA) KEINEN Dienstgrad (St)Uffz geben wird!!! Also auch KEIN Uffz-Lg!!

Also soll das jetzt heißen, das ich zwar auf einen Fw-Lehrgang gehe, aber trotzdem Uffz UND auch noch StUffz durchlaufen muss??
Und da helfen auch meine über 7 Dienstjahre nichts?? Bin ja 07.2002 in die Bw eingetreten als Saz 4.

Holgi33

@nfan21
Alles was Du aufgezählt hast ist Geschichte.

Mannschafter werden nach dem FwLehrg sofort zum Fw befördert. War einmal!

Dazu ganz neu:
Die fachliche Ausbildungshöhe muss bis zur Beförderung vorhanden sein.

Da ist aber auch aktuell viel am kochen!

Ich weiß aus guter Quelle, dass BMVg und SKA viele Dinge ganz anders sehen als die SDBw.

Die SDBw will -so glaube ich- allen Dienststellen in Deutschland zeigen, dass nur sie Ahnung vom Geschäft hat und alle G1/S1/S1/S3-
FhrKadPers/KWEA usw. alles "falsch" machten in der vergangenen Zeit.

Auf was für eine Stelle sitzt Du?

wolverine

Mit Vorlage des E-Bescheides gelten die Stunden als entschuldigt (und ehrenamtliches Engagement im hoheitlichen, verfassungsmäßigem Auftrag ist sogar zu würdigen!). Lediglich wenn durch sechs Wochen Abwesenheit das Lehrgangsziel in Gefahr gerät, könnte die Schule intervenieren.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Rebell

@holgi:

Naja, wie gesagt: Iwo muss ich ja anfangen! Werd dann ja sehen was kommt. Aber motivierend is das alles nicht für uns Resis, oder!?

Ich sitze auf einer InstFw-Stelle in einem LogBtl. Und dies seit 02.2009

Holgi33

So ist im Moment die Stimmung: Schlecht!

Ich finde alles nicht gut, im Gegenteil kontraproduktiv, dass so, wie jetzt in Hammelburg verfahren wird, diese Reservisten wenden sich ab und werden Negativ-Multiplikatoren für die Bundeswehr.

Aber wie Du schreibst, irgendwo muss Du anfangen und die Lage kann sich auch wieder ändern wenn man in Köln merkt, die Reservisten wollen nicht mehr.

Hast Du die passenden fachlichen ATN's für die InstFw stelle?

Rebell

@holgi:

Fachliche ATNs?? Mitnichten! Allerdings habe ich auf meiner Beorderung nur 3 InstFw bezogene ATNs. Und Mein Zugführer meinte, dass sie z.B alle "einfach so" die InstFw ATN bekommen haben. Man muss quasi nur auf der Stelle sitzen! Und dann gibts da noch TrpFhr und SysVerw ATN.

Hilft es denn etwas, wenn ich eine abgeschl. Ausbildung habe? Is zwar nur nen Bürokaufmann, aber das könnte man dann doch sicherlich für den StUffz verwenden oder?
Und nen AdA-Schein(Teil 4 der Meisterprüfung) habe ich auch.

Holgi33

Du hast keine techn. Ausbildung?

Also der Bürokaufmann hilft Dir da nicht.

Ich habe eine technische und kaufmännsiche Ausbildung und dazu einen Meisterbrief. Bringt mich kein Stück weiter wenn die Ausbildung nicht zu 100% zum Dienstposten passt.

Und InstFw ist eigentlich sehr speziell, oder?

Rebell

@holgi:

Also in meinem baldigen Schulabschluss ist nicht nur die Fachhochschulreife im Bereich Elektrotechnik enthalten, sondern auch ein E-Technischer Berufsabschluss. Aber das wird ja erst Mitte 2011 soweit sein.
Aber wenn ich Dich jetzt so höre, dann scheinen die beruflichen Qualifikationen ja eh kaum was wert zu sein!? Nur die dösigen Lehrgänge und ATNs der Bundeswehr bilden einen auf dem Papier zu 100% für den Dienstgrad Fw aus oder wie!? Und auf solche Lehrgänge zu kommen wird bestimmt nicht sehr schnell gehen oder?

snake99

Also, die Beförderungen sind in der Zdv 20/7 genau beschrieben. Fakt ist, wir Reservisten haben die gleichen Standzeiten zu erfüllen, wie auch die aktiven Kameraden und demnach ist eine Beförderung vom Mannschaftssoldaten zum Fw NICHT möglich (es sei denn es kommt der §22 Abs. 5 SLV zur Anwendung).

Alles was bis 2008 noch möglich war zum Thema Fw Beförderung ist heute hinfällig, da die SDBw die Fehler von früher bestimmt nicht macht. Aber das entspricht auch der Logik ... wie konnte man beispielsweise einen Mannschaftsdienstgrad ohne Fw Lg zum Fw befördern? Er ist in keiner Art und Weise militärisch zum Fw ausgebildet. Was ist wenn der Kamerad bei einer WÜ OvWa mache soll? Ohne die entsprechende Ausbildung wäre er u.U. eine wandelnde Zeitbombe bzw. würde sich selber recht schnell abschießen, da er in keinerlei Rechtswesen unterrichtet, geschweige denn geprüft wurde ;) Fw mag ein schöner DstGrd sein, doch das alleine reicht nicht ;) Gerade als Vorgesetzter muss man sehr gut Bescheid wissen, was man darf und was nicht. Dies muss auch mitunter begründet werden können, dazu bekommt man während der Lehrgänge reichlich Unterricht in Wehrrecht, UZwGBw, etc. 

Laut SDBw verhält es sich so. Will ein Mannschaftssoldat Fw werden, so muss der Uffz Lehrgang besucht werden. Dann muss der Reservist als Uffz / Stuffz seine Dienstzeit ableisten. Während dessen kommt der Fw Lehrgang der Reserve. Ist dieser bestanden und der Reservist hat seine Stehzeiten im DstGrd Uffz / Stuffz erfüllt, kann er zum Feldwebel befördert werden.

Die geforderte Fach ATN (zur Beförderung notwenig) soll in der Regel automatisch mit Zuweisung des Fw Dienstpostens zugewiesen werden, denn wie wir festgestellt haben, kann kein Reservist einen Fachlehrgang der aktiven Truppe besuchen ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Rebell

@snake:

Und da haben wirs wieder! Laut Deinen Infos müsste ich auf einen Uffz-Lehrgang, richtig?
Aber wie kommte es dann, das ich als SG letzte Woche eine offizielle Lehrgangszuweisung für den Fw-Lg Res Teil A bekommen habe??? Also nix mit Uffz-Lg! Selbst im Lehrgangskatalog steht als Voraussetzung u.a. "Dienstgrad: mindestens Gefreiter"! Wie kann das sein?? Laut Deinen Infos müsste da ja stehen: "Dienstgrad: mindestens Uffz!" ??? Die totale Verwirrung!
wie gesagt, ich habe die Zuweisung für meinen Fw-Lg schwarz auf weiß! und das als Mannschafter!
Is das alles spannend hier  ;D

snake99

#70
Ja, spannend ist es in der Tat, da die "Voraussetzungen" mitunter nicht logisch nachvollziehbar sind :)

Aber geh davon aus, dass du auch noch den Uffz Lg besuchen wirst. Wie schon gesagt, nach meinem jetzigen Kenntnisstand (den ich offizell von der SDBw bekommen habe) wirst du erst zum Fw befördert, wenn du auch den Uffz Lg bestanden hast, sowie als Uffz / Stuffz deine Dienstzeitvoraussetzung erfüllt hast.

PS: Lehrgangsvoraussetzung heißt nicht automatisch "Voraussetzung zur Beförderung" ;)  
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Holgi33

Das er als Mannschafter auf den FwLehrg geht ist richtig, da er auf einer Fw-Stelle beordert ist. Deshalb geht der FwLehrg auch 6 Wochen, da Mindestdienstgrad Gefreiter (Lehrgangsnummer 276761).

Nach dem Lehrgang müsste er zum Uffz befördert werden.

Ich habe zuerst den Uffz Lehrgang (4 Wochen aktive Truppe) besucht, da ich zuerst nur auf einer Uffz-Stelle beordert war. Danach habe ich den FwLehrg bei der Marine gemacht, der nur 2 Wochen geht. Hier ist aber der Mindestdienstgrad Uffz.

Rebell

@holgi:

Ja, genau die Lehrgangsnr ist es.
Also meinste ich werde zumindest Uffz direkt nach dem Lg!?
Und StUffz dann nach einem Jahr Stehzeit?

snake99

So sollte es sein -> 1 Jahr Uffz, dann 1 Jahr Stuffz, dann Beförderung zum Feldwebel ...
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Rebell

@snake:

Na "spitzenmäßig"! Dann werde ich ja nach "gerade mal" 7,5 Jahren Dienstzeit und trotz Berufsabschluss zum Uffz befördert! SO "motiviert" man uns Reservisten bis ins letzte  :D

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