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Infos zum Thema Beförderung zum Feldwebel d.R.

Begonnen von snake99, 20. Oktober 2009, 17:49:15

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Rebell

So, habe die 1. Woche hinter mir. Durch die Anreise und 90/5er Angelegenheiten hat man sehr viel Zeit verloren und die mussten wir dann Dienstag bis Donnerstag Abend nachholen! Bis 21uhr im U-raum gesessen! Zum glück bin ich ja Schule gewöhnt, aber die anderen Kameraden leider gar nicht! Bin dort der zweitjüngste! Der jüngste ist ein 21 jähriger HG der sogar noch aktiv ist! Alle anderen sind zwischen 30 und 47 Jahre alt!  :D

Also was das Thema Beförderung zum Fw angeht bin ich genauso schlau wie vorher! Auch die anderen Lehrgangsteilnehmer erzählen die unterschiedlichsten Sachen! Auch unser Hptm kennt sich mit den Beförderungen nach Abschluss unseres Lehrgangs nicht aus!! Es hieß lediglich, dass NUR dieser Lg eine LaufbahnPRÜFUNG enthält! Also Teil A reicht völlig aus um eine entsprechne Beförderung zum Fw auszusprechen! Teil B und der Lg "Menschenführung im Einsatz" haben NICHTS mit den Voraussetzungen zu tun! JEDOCH MÜSSEN diese beiden Lehrgänge innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Teil A besucht werden!!

Aber unser aller Problem ist ja immernoch: Was ist mit den notwendigen ATNs? Gibt es nun Stehzeiten im DG Uffz/StUffz oder nich?
All diese Dinge kann ich wohl erst dann in Erfahrung bringen, wenn die Jungs von der SDBw unseren Lg besuchen! Oder zumindest EINER soll zu uns kommen und uns über diese Dinge aufklären. Aber ich weiß leider noch nicht genau wann. Aber sobald die Herren bei uns waren, gebe ich euch so schnell es geht bescheid...

snake99

Auf jeden Fall schon mal danke für das Feedback. Es bleibt somit spannend :)

Wünsch dir weiterhin viel Spaß und Erfolg auf dem Lehrgang.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Holgi33

Mit zeigen diese ersten Informationen, die SDBw betreibt zur wenig Aufklärungsarbeit. Hinterher gibt es lange Gesichter!

Was die 90/5 angeht. Meine beiden Beorderungstruppenteile die einmal beim UffLehrg und einmal beim FwLehrg für mich zuständig waren haben sich bereits vor dem jeweiligen Lehrg um meine 90/5er gekümmert.

a.) spart man Zeit beim Lehrg
b.) wenn man T5 ist können sich beide Seiten eine Menge ersparen

miguhamburg1

Zunächst einmal bleibt klarzustellen: Dienstliche Untersuchungen gem. BA 90/5 veranlasst der jeweilige DV. Der in dessen Bereich zuständige TrArzt führt die Untersuchung (ggf. unter Hinzuziehung weiterer medizinischer Untersuchungen in BwK etc.) durch und bescheinigt auf dem BA 90/5 das Untersuchungeergebnis.

Dies gilt für Aktive genauso wie für Reservisten. Deswegen ist bei einer WÜ nach der Einberufung eben auch der für den Lehrgang zuständige DV (z.B. InChef) für die Veranlasung der Untersuchung und der TrArzt an der jeweiligen TrS für die Untersuchung zuständig. Im Übrigen ist diese Zeit bei Lehrg mit Beteiligung von Res als OrgZeit einzuplanen...

Das der BeordTrT die 90/5er für WÜ veranlasst, die nicht bei ihm stattfinden, ist ein schöner Service für den Res, aber weder so vorgesehen, noch immer möglich, denn dies bedeutet ja, dass der Res außerhalb einer WÜ beim SanBer aufschlägt und dort untersucht wird. Unsere beiden Mediziner hier können sicher sagen, ob es überhaupt zulässig ist, dass TrÄrzte Reservisten ohne Einberufung oder während einer DVag untersuchen. Eigentlich sind sie dann ja Zivilisten und damit wären die Musterungsärzte an den KWEA dafür zuständig, oder???

bayern bazi


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Holgi33

Schon merkwürdig, dass bei meinem FwLehrg alle vorher ihre 90/5er hatten. Und beim UffzLehrg "aktive Truppe" war im Lehrgangsplan keine 90/5er vorgesehen. Wieso auch?

MediNight

Das ist überhaupt nicht merkwürdig, weil bereits in den Lehrgangsanforderungen an die Beorderungstruppenteile drin steht, dass dies vorher und z. B. in DVag zu erledigen ist!

Wer zu diesem Zeitpunkt kein Soldat ist, wird in Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr nur in Notfällen behandelt und ein 90/5-er ist per Definition kein Notfall, sondern vielmehr eine Routineuntersuchung für bestimmte Tätigkeiten!

bayern bazi

was der resi dabei beachten sollte :

G -KARTEI im KWEA empfangen und mitführen - ohne G-KArtei keine 90/5

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

MediNight

Die von den meisten Beteiligten bevorzugte Variante dieser Aktion mit der G-Karte (bayern bazi: Die G-Kartei ist der Raum, in dem die G-Karten aufbewahrt werden ;) !) ist die, dass der Beorderungstruppenteil die G-Akte beim KWEA anfordert (das geht auch telefonisch, wenn sich die Beteiligten kennen!), diese auch übersandt bekommt und dann den in DVag zugezogenen Reservisten mit seiner G-Karte und dem Formular "BA 90/5" (BA = Belegart ...) in den San-Bereich zu den notwendigen Untersuchungen schickt!

ulli76

Bei uns läuft das mit den 90/5ern für Resis relativ entspannt (betrifft im Schwerpunkt aber auch die Auslands-90/5er): Sobald wir irgentwas Schriftliches haben fangen wir mit den Untersuchungen und den Impfungen an. Das 90/5 an sich kann nachgereicht werden.
Manche bringen ihre G-Akte mit, manchmal schickt das KWEA die Akte zu. Allerdings schließen wir das 90/5 nicht ohne G-Akte ab.

Bei normalen WÜs machen wir das alles in den ersten Tagen udn die Abschlussuntersuchung kurz vorm Ende. Da die meisten eh nur Bürotätigkeit wehrnehmen hält sich der Untersuchungsaufwand auch in GRenzen (z.B. wäre in dem Fall ein leidlich einestellter Bluthochdruck kein grundsätzlicher Ausschlus- gibt im Zweifel nen Hinweis das nach der WÜ über den Hausarzt abzuklären- für Tropen/Ausland will ich das vorher abgeklärt haben.)

Keine Ahnung, ob das Vorgehen 100%ig vorschriftenkonform ist, aber bisher wurde das weder von meinem Chef noch vom zuständigen SanKdo moniert. Und die Resis haben sich über den Ablauf auch noch nicht beschwert.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

bayern bazi

ich hab nen deal mit dem kwea - wenn ich auf wü geh - empfang ich bei meinem sachbearbeiter meineunterlagen(FS-hundemarke- fahartennachweisheft...) und die  G-AKTE!!!! in einem versiegelten umschlag und lass die am mann bis ich wieder entlassen werd - wir haben schon mal die akte gesucht - von einer WÜ zur nächsten aufn postweg verschollen und nach nem halben jahr wieder aufgetaucht

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Strike01

Hallo Zusammen,

ich bin als SU (RFA) d.R. bei einem PzBtl als S4-Fw beordert.
Heute habe ich überraschend einen Brief von meiner Dienststelle bekommen.

Der S1 hat mir 4 Lehrgangstermine für den Fw-Lehrgang Res kurz Teil B adW
zur Auswahl gestellt.

Völlig erstaunt habe ich dort angerufen und gefragt, ob ich den Teil A nicht machen müsste.
Antwort war, dass dieser Teil nicht mehr notwendig ist.

Habt Ihr diese Informationen?

Bereits jetzt vielen Dank.

MfG

Strike

snake99

Es wird immer "lustiger" ....

Das was du schreibst sind wieder ganz neue Infos, die von den bisherigen komplett abweichen!
Der Lehrgang Teil A ist eigentlich der wichtigere, da er unter anderem die GrpFhr Prüfung sowie die ATN zum SichFw beinhaltet, welche man wiederum braucht, wenn man als OvWa eingesetzt werden soll.

Ich kenne einen Fall, wo der Soldat schon GrpFhr und TrpFhr ist (dank der alten Uffz Lehrgänge vor 2002), dennoch könnte der Soldat ohne Fw Lg Teil A nicht zum Fw befördert werden! Zumindest sind das die Infos die direkt von der SDBw gekommen sind! Die Infos sind 3 Wochen alt ;)

Was für ein "Hick Hack", offensichtlich scheint die SDBw bzw. die S1 Abteilungen jedem Soldaten etwas anderes zu erzählen ...

,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Strike01

Das habe ich mir beinah gedacht.

Ich hoffe, dass ich jetzt keine Verwirrung gestifftet habe.

Lasse mich jetzt mal überraschen, wie es weiter geht.
Meinen Wunschtermin habe ich genannt
und die Einverständnisserklärung ist unterschrieben und abgegeben.

Wenn alles so läuft, wie es mir die Truppe  gesagt hat,
werde ich mich im Februar 2010 in Hammelburg an der Infantrieschule wieder finden.



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