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vorstrafe

Begonnen von Imperator, 09. Februar 2010, 15:48:40

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wolverine

Sie haben sich einmal mit Affekthandlungen befasst? Und Sie haben aus seinem weiteren Bescheiben herausgelesen, dass seine Handlung ansonsten persönlichkeitsfremd war?! Donnerwetter! Ich nicht. Dann muss es wohl ein deutlich stenischer Affekt gewesen sein.
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Tenlei

Dies ist leider falsch, ich niemals gesagt dass seine Handlung eine Affekthandlung war. Möglicherweise haben Sie es falsch verstanden, dann entschuldige ich mich natürlich ausdrücklich dafür. Aber ich denke mal einige würden von einer Affekthandlung in dieser, zugegeben nicht sehr deutlich geschilderten, Tat sprechen. Sagte ich dass seine Handlung persönlichkeitsfremd war? Nein, sagte ich nicht, ich habe damit allgemeine Facetten aufgezeigt wie es sein KÖNNTE, nicht wie es war, denn darüber kann wohl niemand von uns urteilen. Und es ging mir auch nicht um die Tat im allgemeinen, sondern die rasche Vorverurteilung von Imperator, da die Psychologen der Bundeswehr vermutlich genug Erfahrung und Kenntnisse haben ungeeignete Personen zu erkennen und dementsprechend herauszufiltern.

MfG
Tenlei
...sed nunquam peribo

wolverine

Eine Affekthandlung bedeutet zumindest partielle Schuldunfähigkeit zum Zeitpunkt der Tathandlung und damit u. a. dass die Tat ansonsten persönlichkeitsfremd ist. Etwas beeinflusst das individuelle Urteils- und Entscheidungsvermögen derart, dass man für seine anschließende Reaktion nicht oder nicht voll verantwortlich gemacht werden kann. Um es einmal laienhaft auszudrücken: "Wie konnte ich nur so etwas tun; so bin ich doch sonst gar nicht?!" Mindestens bedeutet dies, dass man seine Tat bereut, eben weil man sonst so nicht ist und so etwas nicht tut. Hier bereut unser Imperator gar nichts! Er insistiert sogar, dass wenn "Türken" so etwas sagen, mit so etwas eben rechnen müssten. Und wenn hier einer sein zweifelhates Wertekostüm in Frage stellt, pöbelt er auch gleich wieder ´rum und wären wir nicht im virtuellen Raum, würde er bestimmt schon wieder tätlich (ok, das war jetzt eine polemische Unterstellung).
Also nur mit "hätte" und "könnte" machen Sie es sich etwas zu einfach; auch im "Gutachtenstil" benötigt man zumindest einen kleinen Anhaltspunkt für seinen Obersatz.
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Tenlei

Tut mir leid, aber ich erkenne nicht dem Zusammenhang zwischen Ihrer und meiner letzten Aussage. Bitte erläutern Sie diese genauer. Oder ich verstehe etwas falsch, das könnte natürlich auch sein. In diesem Fall bitte ich dies zu entschuldigen.
Was ich jedoch mitteilen will, ist, dass niemand von uns Genaueres über die Tat weiß oder Imperator kennt, und somit auch seinen Charakter und die dementsprechenden Eigenschaften (Ehrgefühl o.ä., siehe übelste Beleidigung der Mutter) nicht zu deuten vermag. Ich kann mich hier nur wiederholen, die Psychologen der Bundeswehr sind hoffentlich/wahrscheinlich/ganz sicher entsprechend geschult und haben ihre Erfahrungen, sodass es uns nicht zusteht über jemanden, den wir nicht einmal kennen, derart hart zu urteilen. Deshalb lassen wir doch lieber die Herren Psychologen ihre Arbeit machen, dafür werden sie schließlich auch bezahlt.

Zitat von: wolverine am 13. Februar 2010, 11:21:31
Also nur mit "hätte" und "könnte" machen Sie es sich etwas zu einfach; auch im "Gutachtenstil" benötigt man zumindest einen kleinen Anhaltspunkt für seinen Obersatz.

Da haben Sie möglicherweise recht, aber da ich, wie gesagt, nichts Genaues über Imperator, die Tat oder die Umstände weiß, noch war ich Zeuge, kann ich nunmal nichts Konkretes schildern, sondern nur theoretische Beispiele geben. Meine Hauptaussage habe ich wohl leider nicht richtig vermitteln können, aber das habe ich im oberen Teil getan.

MfG
Tenlei
...sed nunquam peribo

Rollo83

Naja aber bei Beleidigungen wie "..deine Mutter" oder sowas kann man sich aber auch im Griff haben.
Dann heisst das "Quatsch mich nicht voll" und gut ist die Sache.Deswegen muss man niemanden körperlich an gehn.
Über sowas kann man drüber stehn.Was ist wenn der Ausbilder bei der Bw mal etwas ausfallender und lauter wird.Soll ja doch ab und zu mal vorkommen.Schlägt er dann seinen Grüppenführer.

Wenn er körperlich angegangen worden wäre und sich gewehrt hätte, dann würd hier auch niemand etwas sagen.
Ich find es sicherlich auch nicht prikelnd wenn man mich beleidigt, aber ich hab so viel Grips im Kopf das ich deswegen niemanden verprügel.
Da steh ich drüber.Wegen sowas eine Anzeige zu riskieren also bitte wegen "...sohn" oder sowas nee also bitte.So ein Kindergartenmist.

Tenlei

Ich stimme Ihnen vollkommen zu. Ich befürwortete die von Imperator geschilderte Tat nie.
Wenn der Ausbilder ausfallender wird beleidigt er vermutlich/hoffentlich nicht die Mutter irgendwelcher Rekruten oder andere Mütter. Denn das könnte wohl ein paar Konsequenzen nach sich ziehen.

Ich denke mit Intelligenz hat es nicht zwangsweise etwas zu tun. Man nehme einfach mal einen unbescholtenen Studenten im Alter von 20 Jahren, dessen Mutter kürzlich verstorben ist. Ich denke den Rest kann jeder gedanklich und für sich fortführen.

MfG
Tenlei
...sed nunquam peribo

mailman

Natürlich ist sowas nicht schön, aber wir leben trotzdem einem Rechtsstaat. Und die Körperverletzung wird wohl schwerer wiegen wie die Beleidigung.

Ich wohne auch in so einem Bereich, da gehört solche Sätze schon fast zur Begrüßung. Sowohl in der Schule als auch im Alltag.
Da steht man drüber ansonsten hat man ja die Möglichkeit die 110 zu wählen oder eine Polizeidienststelle aufzusuchen.

wolverine

#37
Ok, dann möchte ich es noch einmal versuchen. Wenn wir uns dann immer noch nicht oder falsch verstehen soll es das gewesen sein. So wichtig ist es mir nämlich nicht und ich entscheide weder über imperators Vorstrafe noch seine Einstellung.

Natürlich kenne ich ihn auch nicht persönlich und war auch bei der Tat nicht anwesend und habe darüber keine Detailkenntnis. Also muss ich schlicht von seiner Einlassung ausgehen und ihn nach seinen Beiträgen, Schreibstil und Wortwahl charakterisieren. Ob das dann alles so der Realität entspricht lasse ich ´mal dahingestellt. Vielleicht ist alles auch ganz anders! Aber dann bewegen wir uns im völlig Spekulativen und können jede Diskussion darüber gleich lassen.

Also: Er erzählt, dass er eine KV-Anzeige hat, offenbar nachdem irgendwelche "Türken" sog. "Muttersprüche" abgelassen hätten. Das könnte Notwehr bedeuten und auch körperliche Gewalt kann zur Verteidigung einer Ehrverletzung eingesetzt werden. Da er aber den vollendeten Wortlaut der Beleidung wiedergibt war die Verletzungshandlung bereits abgeschlossen und Notwehr scheidet damit aus (bliebe ein extensiver Notwehrexzess, der wirkt aber nur auf der Strafzumessungsebene). Also haben wir grundsätzlich eine tatbestandliche, rechtswidrige KV. Im Bereich der Schuld könnten Reue und Wiedergutmachung sowie die Persönlichkeit des Angeklagten berücksichtigt werden. Er bereut hier mit keinem Wort, schreibt sogar, dass das alles völlig richtig war, wie es gelaufen ist. Mit solchen Einlassungen wie "Wenn Türken dich Kartoffel oder Spacko nennen dann..." könnte ein Staatsanwalt oder Richter sogar eine rassistisch motivierte Gewalttat annehmen. Herzlichen Glückwunsch dann!
Diejenigen, die seine Aussagen kritisieren pöbelt er gleich an. Daher ist unkontrolliertes, unqualifiziertes Handeln eher bezeichnend für ihn als persönlichkeitsfremd. Dann kam der Einwand von "Affekt" und zwar nur von Ihnen. Um diesen zu bringen muss man gerade etwas über ihn wissen; Affekt hat etwas mit persönlichkeitsfremden Ausrasten zu tun und dafür muss man seine Persönlichkeit kennen. Ich kenne sie nicht und Sie auch nicht. Es gibt aber mehr Anhaltspunkte dafür, dass Fehlverhalten eher persönlichkeitsimmanent als fremd ist. Dagegen gibt es keinen(!) Anhalt für Affekt. So halbwegs klar?
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Tenlei

Die "Kritik" der anderen war meiner Empfindung nach mehr als unangebracht, wie Sie und ich deutlich genug geschildert haben. Es erinnert mich spontan an einen Schwar Harpyien, aber das nur mal nebenbei. Ich fand seine Wortwahl auch nicht wirklich angebracht, aber dennoch hatte ich Verständnis für seine Abwehrhaltung wenn ich es mal so nennen darf. Auch die Tat war, wie gesagt, nicht angemessen nach seinen Schilderungen. Deshalb wollte ich mal ein wenig Gegenwind geben, damit noch alles wietgehend neutral und fair zugeht.
Darum auch meine mögliche Facettenschilderung, darunter auch der Affekt. Und bei sowas ist ein Affekt nunmal nicht auszuschließen, sondern nicht gerade das Abstrakteste. Aus diesem Grund nannte ich den Affekt, auch wenn ich mich nicht vollkommen hineingelesen habe noch studiert.
Ich denke die jeweiligen Positionen liegen jetzt offen und dabei kann man es belassen. Falls Fragen noch offen sein sollten, werde ich mich diesen natürlich gerne stellen.

MfG
Tenlei
...sed nunquam peribo

wolverine

#39
Man kann nur auf der Grundlage von Fakten beurteilen und hier muss man sich zwangsläufig an die Schilderung des Fragestellers halten (man hat ja nichts anders). Danach hätten wir rechtwidriges Fehlverhalten und keine rechtfertigende Notwehr. Für Entschuldigungsgründe inklusive Affekt haben wir keinen einzigen Anhaltspunkt. In der Strafzumessung keine Reue, keine Einsicht sondern eher Wiederholungsgefahr. Wenn er sich vor Gericht so zeigt wie hier, wird seine Strafe im oberen Bereich des Möglichen angesetzt.

Bleibt nur die generelle Inernetvermutung: Vielleicht ist er ja real ganz anders? Vielleicht ist er eine 67 jährige Renterin, die selbst verprügelt wurde nachdem sie Türken ob ihrer Mütter beleidigt hat. Vielleicht!  Das kann ich nicht wissen.
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