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Beförderung zum Leutnant d.R.

Begonnen von Großer Leviathan, 18. November 2009, 11:47:35

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MediNight

Dann wollen wir doch einmal versuchen, uns diesem Thema mit etwas "Logik" zu nähern ;) :

1. Für aktive Soldaten und für Reservisten beträgt die Zeit, die man MINDESTENS Soldat sein muss, also die Zeit seit Eintritt in die Bundeswehr, um zum Leutnant befördert werden zu können, drei Jahre!

2. Weitere Voraussetzung für die Beförderung zum Leutnant ist die erfolgreiche Teilnahme an den laufbahnrelevanten Lehrgängen!

3. Im Normalfalle absolviert der SaZ2 ROA diese Lehrgänge noch innerhalb seiner aktiven Dienstzeit!

4. Für die Beförderung von Reservisten sind im Normalfalle Wehrübungstage im Dienstgrad vor der Beförderung notwendig!

Somit folgere ich messerscharf ;) : Wenn ich einen SaZ2 ROA z. B. 2 Jahre und 6 Monate nach seinem Eintritt in die Bundeswehr "automatisch" zum Oberfähnrich befördere, müsste er wieder wehrüben, um Leutnant d. R. werden zu können! Deshalb hat man sich vernünftigerweise den Dienstgrad Oberfähnrich d. R. in der Laufbahn der ROA gespart, weil man dann ALLE ROA nach Vorliegen ALLER Voraussetzungen, von denen die letzte zu erfüllende üblicherweise die zeitliche, also der Ablauf der 3 Jahre nach Eintritt in die Bundeswehr ist, sofort zum Leutnant d. R. befördern kann, damit diese Absolventen der ROA-Ausbildung nicht irgendwo in der Laufbahn "hängen bleiben", weil Sie z. B. keine Genehmigung zum Wehrüben vom Arbeitgeber bekommen, oder ... whatsoever ... ;) !

Ist das logisch genug ;) ? Könnte man sich die Tatsache, dass der Oberfähnrich d. R. in der ROA-Laufbahn nicht vorgesehen ist, so erklären ;) ?

Großer Leviathan

Ich danke Ihnen herzlich MediNight. Sie sind der erste, der mir das plausibel erklären kann. Ihre Erklärung klingt durchaus logisch.
Viel Soldatenglück noch im Einsatz (sollten Sie noch dort sein)  :)
AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

Horrido!

MediNight

Auch wenn ich nicht mehr im Einsatz, sondern gerade zu Hause im Urlaub bin, bedanke mich ;) !

Weiterhin habe ich vergessen, folgendes zu erwähnen:

Die ZDV 20/7 sagt inihrer Ziffer 207 folgendes aus: "Soweit in dieser Vorschrift keine andere Frist bestimmt wird, ist eine Beförderung frühestens ein Jahr nach der letzten Beförderung und nur innerhalb von vier Jahren seit dem letzten Wehrdienst zulässig."

Der letzte Wehrdienst ist bei einem SaZ2 ROA die Zeit, die er als aktiver Soldat verbracht hat! Somit kann er nach vorliegen der zeitlichen Voraussetzung (3 Jahre!) zum Leutnant d. R. befördert werden, danach jedoch erst wieder, wenn er erneut Wehrdienst geleistet hätte! Somit könnte es zum oben erwähnten Kuriosum kommen, dass der Reservist seine Laufbahn gar nicht absachließen kann mit der Beförderung zum ersten Offiziersdienstgrad, weil er nach der Beförderung zum OFR gar keinen Wehrdienst mehr leisten kann/darf/etc. ! Ich glaube nicht, dass dies im Sinne des Dienstherren liegt, wenn es sich mit einfachen Maßnahmen unterbinden lässt ;9 !

F_K

@ Medinight:

Dein Erklärungsansatz in allen Ehren, bloss:
- Ist die ABSICHT in manchen Vorschriften nicht unbedingt erkennbar
- Sind die Fristen zur Beförderung (1 Jahr) im Rahmen der OA Laufbahn eh außer Kraft gesetzt.

Richtig ist aber, das der Dienstherr diese Beförderung eben nicht vorgesehen hat, und das "ist eben so".

MediNight

"F-K", deswegen habe ich oben auch geschrieben, dass ich VERSUCHEN möchte, mich diesem Thema mit Logik zu nähern, auch wenn mir die Tatsachen, die Sie erwähnt haben aus meinen fast 27 Dienstjahren mehr als nur gut bekannt sind ;) !

Und bei der Ziffer 207 aus der ZDv 20/7 ging es mir mehr um den hinteren Teil dieses Abschnittes, also um die Tatsache, dass eine Beförderung bis zu 4 Jahre nach dem letzten Wehrdienst möglich ist, denn das gibt dem Dienstherrn erst die Möglichkeit, einen ROA, der alle Lehrgänge absolviert hat und bei dem nur noch die zeitliche Voraussetzung (die 3 Jahre seit Eintritt in die BW!) fehlt, "einfach so" und im Nachhinein zum Leutnant d. R. zu befördern!

Ach ja, meiner Meinung nach steht es einem mündigen Soldaten durchaus zu und nebenher bemerkt bisweilen auch gut zu Gesicht, eine "BW-Begründung mit 4 Buchsteben" ( = ISSO :D !) kritisch zu hinterfragen! Viele Vorgesetzte tun die viel zu selten oder trauen es sich gar nicht! Was dabei heraus kommen kann, wenn man ncith hinterfragt, sondern nur Befehlsempfänger spielt, sehen wir in letzter Zeit viel zu oft, z. B. in Kunduz!

F_K

@ MediNight:

Es geht hier ja nicht darum, das es nicht sinnvoll wäre, bei Befehlen / Aufträgen die Absicht zu erkennen.

Manche sagen sogar, das wäre Führungsprinzip in diesen Streitkräften.

Bei Vorschriften sind diese Möglichkeiten aber begrenzt, es ist mit Logik nicht erklärbar, warum es z. B. länger dauert OStFw zu werden als Oberstleutnant ... um nur ein Beispiel zu nennen.

(Genauso wäre es durchaus sinnvoll, einen ROA SAZ 2 Jahre 11 Monate (die gibt es auch) einem OA entsprechend zum Oberfähnrich zu machen ... und dann einen Monat nach Entlassung zum Lt - wird i. d. R. aber eben nicht gemacht, weil es die Vorschrift nicht vorsieht .. )

MediNight

Zitat von: F_K am 18. April 2010, 15:03:25... Bei Vorschriften sind diese Möglichkeiten aber begrenzt, es ist mit Logik nicht erklärbar, warum es z. B. länger dauert OStFw zu werden als Oberstleutnant ... um nur ein Beispiel zu nennen. ...

Oha! Und genau das kann ich Ihnen gerne und aus dem Stegreif erklären ;) : Der Oberstabsfeldwebel, der bis jetzt frühestens nach 19 "Feldwebel-Jahren", also fühestens 19 Jahre nach der Beförderung zum Feldwebel bzw. Bootsmann, erreichbar war ist der herausgehobene Spitzendienstgrad der Laufbahn der UmP! Für einen solchen Dienstposten muss man sein Potential nachweisen! Dagegen ist Oberstleutannt (A14!) das definierte Laufbahnziel eines jeden Berufsoffiziers, der keine "goldenen Löffel gestohlen" hat ;) ! Oberstleutnant A15 und mehr ist nur durch herausragende Leistungen zu erreichen! In der Laufbahn der UmP wird man im Normalfall auch "nur" Stabsfeldwebel und nicht Oberstabsfeldwebel! Nachdem im September 2009 aus Gründen des Beurteilungsrechtes die Soldatenlaufbahnverordnung erneut geändert werden musste, ergibt sich aus deren § 18 seit neuestem nur noch eine Mindestdienstzeit von 16 Jahren als Feldwebeldienstgrad (also mindestens 16 Feldwebel-Jahre!) für die Beförderung zum Oberstabsfeldwebel! Hier wird allerdings gerade die ZDv 20/7 überarbeitet und angepasst, was im Laufe des 2. Quartales diesen Jahres auch geschehen sein soll, danach lässt sich präzise sagen, wieviele "Feldwebel-Jahre" und damit auch wieviele Dienstjahre mindestens nortwendig sein werden, um Stabsfeldwebel zu werden. Die bisherigen mindestens 16 Fw-Jahre und damit 19 Dienstjahre sind wohl nicht mehr haltbar, weil das ja schoin die Zeit für den "Oberstaber" ist!

Somit stellt sich der zeitliche Ablauf momentan folgendermaßen dar: Früher (vor der Änderung der SLV im Jahre 2002!) konnte man frühestens nach 4 Jahren Feldwebel/Bootsmann werden. Dann braucht man 16 Feldwebel-Jahre bis zum Stabsfeldwebel, was dann meistens 20 Dienstjahren entspricht, und 19 Feldwebel-Jahre zum Oberstabsfeldwebel, was dann meistens mindestens 23 Dienstjahren entspricht! Seit der Änderung der SLV im Jahre 2002 kann man nach drei Jahren Feldwebel werden (Ich betrachte hier immer eine "normale" Einstellung ohne höherem Dienstgrad!), daher reduzieren sich dann die obigen Zahlen um jeweils 1 Dienstjahr, also auf 19 Dienstjahre bis zum "Staber" und auf 22 Dienstjahre bis zum "Oberstaber". Das sind allerdings immer MINDESTZEITEN !!!

Betrachten wir den Oberstleutnant: Nach frühestens drei Jahren kann man Leutnant werden und man benötigt für die Beförderung zum Oberstleutnant mindestens 13 Jahre Offiziersdienstgrad. Somit kann man frühestens nach 16 Dienstjahren den Enddienstgrad der Laufbahn der "normalen" Berufsoffiziere erreichen! Zum Oberst benötigt man mindestens 17 Offiziersdienstjahre, also insgesamt mindestens 20 Dienstjahre!

In der Praxis sieht es jedoch leider meistens so aus, dass der Kamerad, der die Laufbahn der UmP eingeschlagen hat, schneller Oberstabsfeldwebel ist, als derjenige, der die Laufbahn der Offz eingeschlagen hat, Oberst wird ;) ! Ich habe auch 23 Jahre benötigt, um in die Besoldungsgruppe A 16 eingewiesen zu werden, seit 01.04.2010 bin ich jetzt auf einer B3-Stelle! Mehr als B6 rechne ich mir ohnehin nicht aus, weil ich dazu laut Aussage meiner nächsten Vorgesetzten "viel zu gerne unangepasst und unbequem" bin, was ich eigentlich bei dem in unserer Armee sehr weit verbreiteten "Duckmäusertum und Reichsbedenkenträgertum" eher als Kompliment auffasse ;) !

F_K

Aber Einigkeit besteht, das bis zum Oberst vor der Änderung 20 Dienstjahre notwendig waren (Mindestzeit), beim Oberstaber 22 Jahre.

Unabhängig davon wird der Oberst vermutlich ein Studium absolviert haben, somit ca. 4 bis 5 Jahre keine militärische Erfahrung gesammelt haben.

Und auch wird ein OTL (A14) etwas mehr Verantwortung tragen als ein OStFw; damit finde ich das von den Mindestzeiten in sich nicht schlüssig.

MediNight

Darüber besteht definitiv Einigkeit, F_K! Allerdings gebe ich auch zu Bedenken, dass ich persönlich wenig Motivation verspüre, wenn ich am Ende der Karriereleiter angekommen bin und einmal ganz nassforsch impliziere, dass ich mit diesem "Symptom" nicht alleine bin. Daher verfechte ich auch die Theorie, dass es ein wenig dauern muss, bis der Enddienstgrad erreicht ist ;) ! Wenn es irgendwann einmal so weit käme, dass wir eine große Anzahl von unter 40-jährigen Oberstabsfeldwebeln hätten, die alle noch ca. 20 Jahre dienen müsste, bevor sie die (dann hochgesetzte!) Pensionsgrenze ereichen, dann würde mir das zu denken geben!

Ach ja, ich für meinen Teil habe sechs Jahre lang Medizin studiert, die wir von meinen 23 Dienstjahren vor der Beförderung zum OTA demnach auch abrechenen müssten ;) !

Letztendlich bin ich dann doch der Meinung, dass wir mit den (bald neu kommenden) Lösungen für die Feldwebeldienstgrade leben können!

F_K

... naja, Motivation kommt ja nicht alleine vom noch zur erreichenden Dienstgraden, oder?

(... was sollte ich dann sagen, mit knapp 29 Lt (d. R.) geworden, und werde wohl mit 42 das Laufbahnziel erreichen. Eine Spitzenverwendung wirds wohl nicht werden (.. und A15 bringt für einen Res zumindest nicht mehr Sold), also noch 18 Jahre mit dem gleichen Dienstgrad ... motiviert bin ich trotzdem, und kenne jede Menge Kameraden, die das auch sind).

Großer Leviathan

Kann mir jemanden einen Link posten, wo man die Mindestdienstjahre der jeweiligen Laufbahnen nachlesen kann?
AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

Horrido!

MediNight

Einen Link habe ich leider nicht, aber einen Hinweis kann ich Ihnen geben: Die ZDv 20/7 in der jeweils aktuellen und gültige Version enthält im Kapitel 2 "Beförderung der Reservistinnen/Reservisten" alle relevanten Informationen. Aktuell ist ein Neudruck von 2008 im Intranet der Bundeswehr zu finden und sicherlich, weil NICHT VS-NfD auch irgendwo im Internet ;) !

Großer Leviathan

Mich würden Mindestdienstzeiten generell interessieren, nicht gerade auf die Reservisten beschränkt. Wenn noch jemanden helfen kann, wäre ich dankbar.
AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

Horrido!

F_K

#43
... so als Anhalt (ohne Gewähr und Aktualität) bei Offizieren:
2,5 Jahre OLt (Schreibfehler behoben 2,5 statt 3,5 Jahre)
5,5 Jahre Hptm
10 Jahre Major
13 Oberstleutnant
... dann keine Grenze mehr (außer mindestens 1 Jahr seit der letzten Beförderung). Für Piloten (und z. B. KSK Offiziere) gelten kürzere Mindestzeiten als Offizier.

... um keine falschen Erwartungen zu wecken: Dies sind MINDESTzeiten, d. h. vorher ist keine Beförderung möglich. Nur die "Besten der Besten" (gilt nicht unbedingt für die Beförderung zum OLt, da dort keine andere Stelle notwendig ist) werden nach diesen Zeiten befördert, bei allen anderen dauert es etwas länger (Stehzeiten).
Res werden dem vergleichbaren Aktiven entsprechend befördert.

Großer Leviathan

Es werden keine falschen Erwartungen geweckt. Mir ist klar, dass es sich um Mindestdienstzeiten handelt. Aber von Leutnant zu Oberleutnant sind es glaub ich 2,5 Jahre.
AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

Horrido!

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