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Bundeswehr nach Dienst in der freiw. Feuerwehr

Begonnen von Kampfschnecke, 15. Mai 2010, 14:19:08

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Kampfschnecke

hi leute

ich bin schon seit 2 jahren bei der freiwilligen feuerwehr und ich hab mich bei der bundeswehr als feldkoch beworben
vor 3 tagen hab ich vom kreiswehrasatzamt post bekommen das ich zur ärztlichen untersuchung komen soll
wie sieht das dan aus nehmen die mich dan später trotzdem obwohl ich bei der freiwilligen feuerwehr bin weil ich müsste ja garnet zum bund wenn ich nicht wollte :D
oder nehmen die mich nicht weil freiwillige feuerwehr ist wie asatz für zivildienst ich bin jetzt 23 jahre alt bin hatt ich mit 18 keine lust gehabt und hab mir ein atest schreiben lassen lol

gruß Kampfschnecke

abie.gail

Ja...
Wenn du die Test bestehst.

Unter Freiwilligefeuerwehr verstehe ich das man es freiwillig machst.
Das hat nichts mit dem Beruf ausüben im allgemeinen zutun.

Ich bin auch bein DRK unterwegs und trete am 01.07. mein Dienst an. ;)

LG abie

EDIT:
Such dir mal n anderen Titel für dein Thema aus...
Lieber FotoGRAF
als gar kein Adelstitel!

Kampfschnecke

#2
biste dir sicher weil mein komandant von der feuerwehr hatt mich am anfang gefrag ob
ich noch zur bundeswehr muss oder ob ich nicht mehr muss ??? keine ahnung was die frage von ihm sollte
und DRK ist auch auch wieder was anderes...

abie.gail

Wie alt bist du denn?
Bist du Männlich oder Weiblich?
KatS verpflichtet bei der FFw?

LG abie
Lieber FotoGRAF
als gar kein Adelstitel!

mailman

Ich hoffe, das Attest wird auch noch Bestand haben und kann nicht widerlegt werden.

Bei einer freiwlligen Bewerbung als SaZ spielt Feuerwehr usw. keine Rolle.

Und es ist ken Ersatz für Zivildienst wenn man es nur 2 Jahre macht.

ulli76

#5
Und hier ist so lange zu, bis der Thread einen aussagekräftigen Titel hast- kannst du gerne einem der Mods mitteilen.

So, da man jetzt auch weiss, worum es geht, ist wieder offen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Kampfschnecke

also wie gesagt kann ich trotzdem zur budesweher ?
oder ist die freiwillige feuerwehr in der ich bin ein hindernis ????

apollo98

(D)ein Hindernis sind eher die fehlenden Satzzeichen und die einheitliche Kleinschreibung.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

ulli76

Also man muss unterscheiden: Es gibt ja die Möglichkeit der 7-jährigen Verpflichtung im KatSchutz statt Wehrdienst. Wenn du die 7 Jahre rum hast, kannst du zumindest den GRundwehrdienst nicht mehr leisten- denn den kann man nur einmal leisten. Solltest du dich für die 7 Jahre verpflichtet haben, aber vorher abbrechen, wärst du wieder wehrpflichtig- abzüglich der Zeit, die für bereits geleisteten Dienst angerechnet wird.

Was anderes ist, wenn du Zeitsoldat werden willst- da ist eine Tätigkeit bei der freiwilligen Feuerwehr kein Problem.
Also weder ein Einstellunghindernis noch musst du die Feuerwehr ganz aufgeben.
Nur der Dient darf unter deinem Engagement nicht leiden. Es gibt viele Soldaten, die gleichzeitig bei der freiwilligen Feuerwehr oder einer anderen Hilfsorganisation sind. Je nach Gegebenheit und nach Absprache mit dem Chef trägt der ein oder andere sogar im Dienst seinen Pieper. (Mein damaliger- also so kurz nach der Entdeckung des Feuers  ;D- AGA-ZgFhr ist ab und zu während des Dienstes los zu nem Einsatz. Natürlich nicht gerade auf der Schießbahn oder während des Biwaks)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

mailman

Ich meine es waren "nur" 6 Jahre Verpflichtung, zur Zeit ist noch im Gespräch es auf 5 Jahre zu senken.

Normalerweise müßte es aus der Feuerwehr austreten, aber da kommt es aus auf das Bundesland an. In der AGA oder wenn er nicht am Standort in der Feuerwehr ist, kann jer keine Übungen besuchen. Es gibt Feuerwehren die einen dann nach 3 mal Fehlen rauswerfen.

abie.gail

Beurlauben lassen ist auch eine Möglichkeit...
Lieber FotoGRAF
als gar kein Adelstitel!

mailman

Aber net für ewig, bei uns geht das für nur 3 Monate.

Man sollte sich hier keine Illusionen machen. Als Soldat muss man Bundesweit einsetzbar sein. Irgendwann wird man so weit weg stationiert sien das man nur am WE nach Hause kommt, wenn überhaupt. Das heißt keine Übungen, Einsätze usw. Dann sollte man auch so fair sein und austreten, den  FA auf dem Papier braucht niemand.

ulli76

Zumindest ist es kein Hinderungsgrund von Seiten der Bundeswehr.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

mailman

Mit dem Ausrücken stell ich es mir aber schwierig vor. Wenn ich gerade als MKF unterwegs bin oder Wache stehe.

Das ist beste ist es wirklcih aufzuhören damit tut man beiden Seiten einen Gefallen.

SirHenry

zum Thema:

Als erstes ist eine Mitgliedschaft in einer Freiw. Feuerwehr, grundsätzlich keine Freistellung für die Wehrpflicht.
Solltest du keinen Wehrdienst leisten wollen musst du bei deinem Wehrführer (Bezeichnung in Hessen) einen Antrag auf Kats-Helfer stellen, dieser wird dann von diesem an die zuständigen Ämter weitergeleitet die dann darüber entscheiden.

Der Dienst als KatS-Helfer dauert dann 6 Jahre!!!

Sollte ein Kamerad dann das Bedürfnis haben nach seiner KatS-Tätigkeit doch noch zum Bund zu wollen, muss er bei seinem zuständigen KWEA vorstellig werden, die mit Ihm dann alles weitere in die Wege leiten wenn er für den Bund als geeignet Angesehen wird und dann auch nicht mehr als normaler Grundwehrdienstleistender sondern gleich für eine SAZ-Laufbahn.

Je nachdem wie dein damaliges Attest ausgefallen ist um nicht zum Bund zu müssen, kann es natürlich sein das du Dir dein eigenes Grab schon geschaufelt hast.

Ein Austritt aus der Freiw. Feuerwehr ist nicht notwendig, ich kenne genug die Wehrdienst oder SAZ sind und trotzdem weiterhin aktiv für Ihre Feuerwehr da sind, wie z.B. nur am Wochenende.
Solltest aber gegenüber der Führungsmannschaft deiner Feuerwehr mit offenen Karten spielen und auch zur Kenntnis bringen, wenn du länger Abwesend bist.
SG d.R.
3./PzGrenBtl 908