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Straftaten und Bundeswehr

Begonnen von frozen1337, 29. Juli 2010, 21:57:47

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greey-goose

Zitatauch bei Polizei und Zoll kann es sein, das der Einsatz- und Wohnort einige hundert KM entfernt ist.

ja es KANN sein...aber nicht so wahrscheinlich wie bei der Bundeswehr !!!

Flexscan

es ist dort genau so wahrscheinlich wie bei der Bundeswehr.

Der Zoll ist eine Bundesbehörde. Dh auch dort wird Dir niemand eine Garantie geben, "heimatnah" eingesetzt zu werden.

Anders sieht es bei der Polizei (sofern nicht Bundespolizei) aus.
Dort ist der Einsatzort, sollte es die Landespolizei sein, zumindest auf das Heimatbundesland bzw das Bundesland, wo man sich bewirbt, beschränkt.

Bei der Bundespolizei verhält es sich so wie bei der Bundeswehr und Zoll.
BUNDESWEIT.

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

greey-goose

#47
Oki bei der Bundespolizei kann das gut sein!!!
Aber ich meinte ja normale Polizei. :)

Und beim Zoll,das wusste ich noch nicht. muss ich ehrlich sagen
dachte wenn man sich für z.b meine Stadt Berlin bewirbt,dann wird man da auch eingesetzt wenn man erfolgreichh die bewerbungskreterien besteht

der_stuffz


BulleMölders

Zum Thema Zoll und Versetzung:
Ich habe zwei Bekannte vom Zoll mit denen ich früher zusammen hier in Hamburg in der Oberfinanzdirektion (OfD) zusammen gearbeitet habe. Die OfD gliederte sich zu der Zeit in den Landesteil (Steuerverwaltung) und den Bundesteil (Zollverwaltung). Die OfD Land ist im Jahr 2005 aufgelöst worden. Zwei Jahre später wurden verschiedene OfDen der Zollverwaltung hier im Norden zusammengelegt.
Die beiden Bekannten sind im Zuge dieser Umstrukturierung versetzt worden und tun ihren Dienst nun in Frankfurt an der Oder.

miguhamburg1

... und mit seinem angeblichen Abitur hat sich unser Grey Goose als Troll identifiziert...

So falsches Deutsch mit so vielen Wort-, Orthographie- und Satzbaufehlern macht kein einziger Abiturient, weil er allein im Deutschunterricht nie über die 5 hinausgekommen wäre!

Don't Fedde The Troll!!!!

RekrKp8

Diese Vermutung hatte ich auch schon. Oder aber die Qualität des Abiturs lässt rasant nach.

revolvermann

Zitat von: greey-goose am 30. Juli 2010, 22:08:51
Aber keine sorgen meine Lieben,hatte nicht vor SaZ zumachen.
Da ich in mein Leben mir selber was aufbaun will und die bundeswehr als letzte möglichkeit sehe falls ich scheiter in diesen punkt.
Zur Bundeswehr kann ich dann immernoch gehen ;)

Da ist er wieder, der Rettungsanker Bundeswehr....wenn ich sonst nichts im Leben schaffe, gehe ich halt zum Bund......

Dies ist meiner Meinung nach die voellig falsche Einstellung zum Leben.....

Und ich mutmasse nun einfach mal: Es wird wohl dazu kommen. Warum? Weil sowohl bei der Polizei als auch beim Zoll über jede Kleinigkeit ein Bericht geschrieben werden muss, und da sehe fuer Dich wirklich mehr als nur Schwarz. Was ist nur aus dem guten alten Abitur geworden :(


HG MOK

Aber es gibt ja immer noch das Psychologen gespräch bei der Bewerbung zum SAZ.
Oder fällt das weg wenn man sich von FWDL zum SAZ bewirbt?

MediNight

Na ja, zumindest ist "greey-goose", der offensichtlich auch in Englisch nicht das hellste Licht an unserem Christbaum ist, weil er sonst wüßte, dass man die Graugans (grey goose) anders schreibt als er es tut ;) , ein Paradebeispiel dafür, warum Deutschland in der PISA-Studie so bescheiden abgeschnitten hat ;) !

Was viele Jugendliche heute auf der Straße von sich geben, ist wohl eher eine Mischung aus "Kanak-Sprak" ( http://de.wikipedia.org/wiki/Kanak_Sprak_%E2%80%93_24_Mi%C3%9Ft%C3%B6ne_vom_Rande_der_Gesellschaft ) und Sprachbehinderung!

Für "greey-goose": Wer mit den großen Pinkeln will, sollte neben dem Härchen, das tropft, noch MINDESTENS ein zweites haben ;) !

HG MOK

Also Leute nun seit doch nicht immer so Hart zu den Jungen Leuten.
Ich finde sowas muß es auch geben zur Belustigung der Reiferen Generation.  ;D
Aber das ist heutzutage schon manchmal sehr Interessant wie die Jugend spricht.
Ich bin immer froh wenn wir auf Arbeit besuch von Behinderten bekommen die sind wirklich Normal.
Und nicht so Abgedreht wie unsere Jugend.

crucial

Also wenn man ab und zu mal was trinkt ist das ja inordnung. Ok wenn es eben einmal passiert ist dass man es übertrieben hat dann sollte man eben daraus lernen. Aber ich finde es erschreckend in welchem Alter Jugendliche betrunken durch die Straßen gehen und keine anderen Hobbys haben als sich jedes Wochenende ab zu schießen. Ich finde das sollte sehr kritisch betrachtet werden.

Eracom

Zitat von: Jales am 29. Juli 2010, 23:32:46
ZitatAber wenn du sagst du kannst dich nicht daran errinern und bist das erste mal vor gericht dann,wirst du ohne Strafe davon kommen wenn es nix weltbewegens war was dein Freund da geklaut haben soll.

Denn wie jeder weiß, ist es strafbefreiend, wenn man sich nicht mehr erinnern kann. Wäre echt ne klasse Sache, wenn man sich einfach darauf berufen könnte, dass man sich nicht mehr erinnert ... ^^

Richtig! :D
Das ist auch völliger Quatsch. Wenn du dich an nichts mehr erinnern kannst, wird es meist nur noch schlimmer. Voraldingen, wenn Zeugen dabei waren und die was erzählen und du es abstreitest. Da fragt man dich aber warum du es abstreitest, weil du dich ja nicht mehr erinnern tust. Und schon sitzte im Zick Zack ^^
Also immer ganz vorsichtig sein. Wenn man sich nicht mehr erinnern kann, heisst das nicht das man davon kommt. Sonst würde sich ja jeder besaufen und irgendwelche Straftaten machen.
Statt zu klagen, dass wir nicht alles haben, was wir wollen, sollten wir lieber dankbar sein, dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen.

Dieter Hildebrandt

MediNight

Ein guter Freund von mir hat erzählt, dass er mitten in der Nacht (ca. 02:30 Uhr!) von der Polizei angerufen und gefragt wurde, ob der der Vater von ... sei. Als er bejahte, wurde er gebeten, seinen 17-jährigen Sohn aus dem Polizeigewahrsam abzuholen, weil dieser volltrunken mit ein paar Freunden zusammen von der Polizei aufgegriffen wurde!

Er hat sich erkundigt, was er denn für die Ausnüchterung und den Gewahrsam bezahlen müsse und bekam einen Betrag benannt (ich glaube irgendetwas in der Gegend von € 80,--, aber ich bin mir nicht mehr sicher!). Daraufhin hat er wohl bei der Polizei nachgefragt, ob es teurer werden würde, wenn der Sohn dort auch noch den Rest der Nacht verbringe, was jedoch verneint wurde! Daraufhin hat er dem total verduzten Polizisten erklärt, dass er jetzt nicht einmal quer durch die Stadt fahre um seinen besoffenen Sohn abzuholen, weil er ihn sonst so lange verprügeln würde, bis er wieder nüchtern wäre! Man solle ihn morgen früh mitsamt dem Kater, den er dann wohl haben werde, nach Hause schicken und dann werde der Herr Sohn aus seinem Taschengeld die Übernachtungsspesen begleichen! Daraufhin hat er sich wieder schlafen gelegt!

Und ich weiß nicht, aber irgendwie kann ich ihn verstehen, oder ;) ?

MediNight

Ach ja, "greey-goose" einen hab ich noch ;) :

Sie sollten sich vielleicht einmal den § 323 a des Strafgesetzbuches (StGB) zu Gemüte führen ( http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=3&paid=323a ), bevor Sie in Zukunft "Rechtsberatung" leisten, die sich schon durch einfaches Googeln als vollkommen sinnbefreit heraus stellen ;) ! Ich bin wahrlich kein Jurist, aber dieser Paragraph ist für mich so was von eindeutig und steht in absolutem gegensatz zu Ihrem "Rat" ...

Fakt ist, wer sich auf Ihre schlauen Ratschläge verlässt, ist wohl wirklich verlassen, wenn es darauf ankommt!