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Straftaten und Bundeswehr

Begonnen von frozen1337, 29. Juli 2010, 21:57:47

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HG MOK

Also den Vater kann ich vollkommen verstehen  ;D
Wenn ich mal zurück denke möchte ich nicht wissen was mein Vater gemacht hätte wenn ich mit 17 Sturzbetrunken von der Polizei aufgegriffen worden wäre.
Selbstverständlich haben wohl alle mal in der Jugend gesoffen, aber man war sich auch über die Konsequenzen bewußt.
Das größte Problem war ja nicht die Polizei, sondern die Elter.
Aber sowas hat sich heutzutage eingebürgert, die Jugendlichen Saufen wie die Großen, aber vertragen wie die Kleinen.
Das ist ganz schön Traurig wenn man so manches mal ließt das schon wieder ein 13 Jähriger sturzbetrunken ins Krankenhaus eingeliefert wurde.

Jales

Naja der Gute § 323a StGB ist auch n Fall für sich.

Solange er sich nicht volllaufen lässt, um genau dann eine Straftat zu begehen, greift der nicht. Auch müsste der Gute dann geschätzte 3 Promille haben - und damit überhaupt noch laufen zu können, ist ne Kunst für sich.

MediNight

Das sehe ich allerdings ein wenig anders ;) !

Der § 323 a StGB regelt genau dann, dass jemand wegen Vollrausches veurteilt wird, wenn dejeniger versucht, sich mit der Begründung "Ich war besoffen und wußte nicht, was ich tat!" aus der Verantwortung zu stehlen! Des wegen sind darin nämlich explizit die Worte "vorsätzlich" UND "fahrlässig" erwähnt ;) ! Somit sind nicht nur diejenigen zu bestrafen, die sich selbst in die Hose gemacht haben, sondern auch diejenigen, denen jemand anderes reingemacht hat ;) !

Kann hierzu mal ein Jurist was sagen ;) ? Sehe ich da eventuell was falsch, was "Jales" richtig sieht? Bitte um Aufklärung!

StOPfr

Zitat von: MediNight am 31. Juli 2010, 17:57:37
Kann hierzu mal ein Jurist was sagen ;)

*Ironie an*
Jetzt, wo man ihn braucht, ist greey-goose nicht da!
*Ironie aus*

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Jales

Also ich bin der Auffassung, dass der §323a das Problem der actio libera in causa auffangen soll, und nicht denjenigen bestrafen soll, der sich betrinkt. Deswegen steht da drin auch davon was, dass der Täter Schuldunfähig gewesen sein muss, zum Zeitpunkt der Tatbegehung. Das ist in der Regel ab einen Promillewert von 3 anzunehmen, hängt aber natuerlich auch von der Person selbst ab.

MediNight

Zitat von: Jales am 31. Juli 2010, 18:02:23... in der Regel ...

In der Regel tragen die Germanen rote Bärte ;) !

MediNight

Und hier:

http://tilak.twoday.net/stories/3649698/

findet sich eine sehr interessante Sammlung von z. T. höchstrichterlichen Urteilen zu diesem Paragraphen ;) !

Mein Fazit aus dem Studium dieser Artikel: "Ein Rausch gibg meistens keinen "Rabatt" bei der Strafzumessung!"

MediNight

Boah, falscher Link :D !

Der richtige ist hier:

http://dejure.org/dienste/hrr/StGB/323a/1.html

miguhamburg1

...schon beeindruckend, womit sich unsere Ärzte hier im Forum auskennen...

der_stuffz

Meine Erfahrung hat mir gezeigt, dass auch föllig nüchterne Leute frei gesprochen werden, obwohl alle Beweise da sind!

Hatte das Problem mal mit nem Dieb!

Nennt sich Beschaffungskriminalität!

Mittäterschaft würde man nur begründen können, wenn der Mittäter es im vollen Bewusstsein und mit Vorsatz mitmachen würde!

Es kommt aber im wesentlichen auf den Rechtsanwalt und den Richter an!

Diese kennen  Ihre Papenheimer eh!

Hatte das Erlebnis, dass ein Richter zu einem der beiden Beklagten sagte, Guten tag Max, bist aber groß geworden!
Und dann kam die Verlesung der bestehenden Strafakte! Hat gut 10 Min gedauert ehe der Richter damit fertig war!


MediNight

"Miguhamburg1", ich habe hier absolut keine "Blumen" verdient, weil ich lediglich gegoogelt und ein paar Artikel gelesen habe!

Die Juristerei an sich wird vermutlich immer ein Buch mit sieben Siegeln für mich bleiben ;) !

wolverine

#71
Der 323a StGB fängt tatsächlich nur die Fälle auf, die andernfalls wegen fehlender Schuld (über 3,1 0/00) nicht bestraft werden könnten. Die actio libera in causa ist wiederum das Korrektiv für den 323a StGB: wenn jemand vorsätzlich einen Vollrausch herbeiführt um dann den geplanten Mord zu begehen (vorsätzliche alic) bzw. sich in den Vollrausch versetzt und nicht bedenkt, dass er dann zu Straftaten begehen könnte (fahrlässige alic).

Es gibt zig verschiedene Erklärungsmodelle für die alic - eigentlich ist keine wirklich stimmig. Man möchte einfach nicht, dass jemand schwere Straftaten begeht und dann nicht wegen dieser sondern wegen Vollrausch bestraft wird.

Also hier, wo kein Blutalkoholwert feststeht, kommt Vollrausch nicht in Betracht.
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greey-goose

ZitatNa ja, zumindest ist "greey-goose", der offensichtlich auch in Englisch nicht das hellste Licht an unserem Christbaum ist, weil er sonst wüßte, dass man die Graugans (grey goose) anders schreibt als er es tut Zwinkernd , ein Paradebeispiel dafür, warum Deutschland in der PISA-Studie so bescheiden abgeschnitten hat Zwinkernd !

Da muss ich DICH leider Enttäuschen mein kleiner.
Ich weiß ja nich was du hier labbern willst aber leider hab ich es genau Richtig geschrieben.

Denn Greey Goose der Edel-Wodka aus Frankreich wird leider so geschrieben..
ALso erstmal nachgucken und sich informieren was gemeint ist und dann vllt erst sein vorlauten mund aufmachen :D
Denn so blamierst du dich nur kleiner ;D

HG MOK

@ greey-goose

Das ist ein Brüller, da stellt sich jetzt die Frage wer sich mehr Blamiert hat.
Wenn man Alkohol als Nick nimmt.

ulli76

Das von dir erwähnte Getränk schreibt man allerdings genauso wie das Tier

Ändert allerdings nix an der greisslichen deutschen Rechtschreibung.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html