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Ausgangssperre?

Begonnen von Poessi, 02. August 2010, 11:38:39

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miguhamburg1

Sie behaupten, dass meine Aussage nicht stimme. Und mit noch so großem Getöse wird Ihre Behauptung auch nicht besser. Im Übrigen, da es hier auch um eine rechtliche (Verfahrens-)Erörterung geht: Die Schuld eines anderen nachzuweisen ist immer Aufgabe desjenigen, die dies behauptet. Und insofern ist es nun an Ihnen, mir nachzuweisen, dass ich nicht richtig liege...

RekrKp8

#46
Es ist spannend! Links die Chips, rechts die Cola, *knurps knurps schlürf*

Aber so wie ich es als Laie verstehe, müsste miguhamburg1 derzeit erläutern, dass das, was er behauptet, auch irgendwo steht. justice sagt ja, das gibt es nicht. Das kann man nicht beweisen.

miguhamburg1

...und ich habe die Quellen bereits angegeben, die unser Kamerad hier vorgibt, besser zu kennen, obgleich er bestimmte ander Begriffe im Gesetz gar nicht kannte oder vielmehr behauptete, es gäbe sie nicht, was jedoch nachgewiesenermaßen nicht stimmt...

justice005

@ miguhamburg1:

Sie sagten, Sie hätten Quellen angegeben. Leider haben Sie nur pauschal auf die WDO und eine nicht näher bestimmte ZDv verwiesen, mehr nicht.  Nicht einmal, dass einzig die ZDv 14/3 in Betracht kommt, haben Sie ausführen können.

Im Übrigen irren Sie leider auch in der Einschätzung der Beweislast. Im deutschen Rechtssystem ist im Grundsatz stets derjenige, der eine Behauptung aufstellt, für diese Behauptung beweispflichtig.
Wenn Sie also die Behauptung aufstellen, es gäbe eine Vorschrift, ausweislich dieser ein RB bei einer zu verhängenden Ausgangssperre beteiligt werden müsse, dann müssen Sie diese Behauptung auch belegen können.

Wenn Sie in einem Zivilrechtsstreit die Behauptung aufstellen "Der andere schuldet mir Geld", dann müssen Sie dieses auch beweisen (zum Beispiel durch Vorlage eines Vertrags oder Zeugen oder ähnliches). Es wäre ja wohl ganz fatal, wenn dann jeweils der andere, der dies bestreitet, beweisen müsse, das er KEIN Geld schulde.

Wenn ich behaupte, es gibt eine Vorschrift, nach der alle Soldaten um 12.00 Uhr einen Handstand machen müssen, dann muss ich auch in der Lage sein, diese Behauptung zu beweisen. Es ist dann nicht Ihre Aufgabe, zu beweisen, dass es eine solche Vorschrift "nicht" gibt. Wie soll das auch gehen?? Das sollte wohl einleuchten und so ist es hier auch im aktuell diskutierten Fall.  Sie behaupten einfach, es gäbe eine bestimmte Vorschrift. Ich hingegen bestreite dies. Also müssen Sie in der Lage sein, diese Vorschrift auch konkret zu benennen. Und die Betonung liegt auf KONKRET. Wahllos zu auf die WDO zu verweisen, hilft nicht weiter. Soweit Sie allen Ernstes angeben, bereits im Rahmen der Disziplinarstufe 2 tätig gewesen zu sein, so finde ich es zutiefst erschreckend, diese allgemeinen Rechtsgrundsätze hier mit einem Stabsoffizier ernsthaft erläutern zu müssen.

Jetzt wundert mich nicht, warum der Wehrbeauftragte mit schöner Regelmäßigkeit Jahr für Jahr in seinem Bericht die mangelnden Rechtskenntnisse von Disziplinarvorgesetzten rügt. 


Flexscan

Kameraden, würdet ihr Eure Diskrepanz bitte per PN klären

Alles weitere werden die entsprechenden Stellen (Rechtsberater, Rechtsanwalt oÄ) für den TE durchsetzen sofern er dies wünscht.
Dessen Ausgangssituation ist ja denke ich nun mittlerweile ausführlichst behandelt worden.


Danke :)
MkG Flex
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justice005

Ja, das ist richtig.

Ich klinke mich daher hier mal aus..... ;-)

Viele Grüße

Justice

OFw F.

Zitat von: Poessi am 02. August 2010, 11:38:39
sind mir bei meinem Auto Radlager und Kupplung kaputt gegangen

Aus rein technischer Sicht finde ich das ganze ziemlich unglaubwürdig. Beide von ihm beschriebenen Fehler treten in der Regel nicht von einer Sekunde zur nächsten auf.
Eigentlich kündigen sich solche Schäden schon sehr lange vor dem eigentlichen Ausfall der der genannten Bauteile an.
AGA 4./PiBtl4 Bogen von 03/2000 bis einschließlich 04/2000
Kfz/Pz Inst Soldat 1./PiBtl4 Bogen von 05/2000 bis einschließlich 12/2000
(Wiedereinsteller) Kfz/Pz Inst Uffz 2./LogBtl4 Regensburg von 08/2003 bis 03/2007
Kfz/Pz Inst Uffz 1./PzGrenBtl112 Regen 04/2007 bis einschließlich 06/2007

Andi

#52
Da ist der TE ja noch sehr glimpflich davon gekommen.

@miguhamburg1: Ich warte mit großem Interesse noch auf die Quellenbenennung mit Fundstelle (Satz). Diese von dir in VMBl oder Ausführungsbestimmungen beschriebene vorgeschriebene Einschaltung des RB würde rechtswidrig die durch die WDO als Bundesgesetz festgeschriebene Unabhängigkeit des DV untergraben - denn wo diese Unabhängigkeit eingeschränkt ist regelt die WDO ebenfalls - und ansonsten wäre eine Info an den RB völlig irrelevant.

Gruß Andi
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justice005

Wir sollten vielleicht das Thema nicht aufwärmen.....  ;)

Der Fragesteller hat jedenfalls genügend Infos erhalten und insoweit ist das Thema durch....

Vielleicht noch ein letzter Satz:
Mich hat die Frage auch noch etwas beschäftigt, weil ich mir wirklich sicher bin, und
ich nicht fassen kann, dass meine Ausführungen ernsthaft mit solchem Nachdruck bestritten worden sind. 
Ich habe deshalb der Neugier halber die Tage mal einen befreundeten RB angerufen, den
ich noch von Wehrübungen kannte. Auch der hatte von so einer Vorschrift noch nie gehört.


wolverine

Ich meine, dass es auf dem PersOffz-Lehrgang so erwähnt wurde. Ich bin mir aber nicht sicher (schon länger her) und die Unterlagen liegen irgendwo im Keller. Es schadet sicher nie als D-Vorgesetzter ein kurzes Telefongespräch mit den zuständigen RB zu führen. Und insbesondere bei starken Eingriffen (freiheitsbeschränkenden Maßnahmen) sollte man immer wissen was man tut. Letztlich muss aber der Vorgesetzte in seiner Maßnahmeentscheidung frei bleiben und sich evtl. selbst dafür verantworten.
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Andi

Zitat von: justice005 am 14. August 2010, 10:30:53
Wir sollten vielleicht das Thema nicht aufwärmen.....  ;)

Doch, sollten wir, ich will ja wissen, wo was steht, damit ich keine Fehler mache. ;)
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miguhamburg1

Das ist ja interessant, seit wann sind denn WDB - der Sie laut anderem Thread sind, DV??

bayern bazi

Zitat von: miguhamburg1 am 15. August 2010, 15:00:57
Das ist ja interessant, seit wann sind denn WDB - der Sie laut anderem Thread sind, DV??

soweit ich weiß is andi kein "normaler" wdb ;)
(seit wann machen offze einen auf WDB ??? )

und er kann im rahmen seiner laufbahn immer mal DV werden ;)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

ulli76

Doch- es gibt WDB-Offze- auch hauptamtliche. Kenn da nämlich einen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

bayern bazi

dann wundert mich nix merh wenn man sieht was da so eingestellt wird  ;D ;D

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren