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KzH ja oder nein

Begonnen von daniel319, 17. November 2010, 12:49:29

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daniel319

ich sags mal ganz "grob" wenn der olt sagt ich soll da bleiben, dann hat er sich drum zu kümmern das ich was zu essen bekomme etc. und nicht ich, denn ich hätte mich ja zu Hause selbst um mich gekümmert bzw meine mum oder dad. Er hat sich selbst den Schuh der Fürsorge angezogen als er sagte "sie sind KaS". Ich hatte nur gefragt weil es immer gut ist zu wissen, für was man andere Menschen in so einer Situation belangen kann...

HG MOK

Ich sags auch mal Grob.
Sie sind Uffz und sitzen jetzt Bockig in Ihrer Stube und schmieden Pläne wie Sie den Olt einen Reinwürgen können.
Der Olt hat eventuel noch ein Paar andere Aufgaben als sich Persönlich um Ihr Wohlbefinden zu kümmern.
Es haben beide Parteien Fehler gemacht, Sie weil sie jetzt Bockig da rumsitzen und Sauer sind weil Sie nicht zu Mama nachhause dürfen und der Olt weil er nicht vernünftig für Ihre verpflegung gesorgt hat.
Was er sicherlich gemacht hätte wenn Sie ihn gemeldet hätten das Sie nicht in Verpflegung sind.
Der Olt ist NICHT Ihre Mama.

KlausP

Das sehe ich etwas anders. Der Vorgesetzte hat eine Fürsorgepflichtgegenüber den ihm unterstellten Soldaten und mit den fadenscheinigen Begründungen (vorasusgesetzt, es ist so wie geschildert abgelaufen) hat er sich selbst einen denkbar schlechten Dienst erwiesen. Ist eigentlich die Beschwerde schon fertig? Ich hätte jedenfalls die Zeit dafür genutzt. Ach ja, was macht eigentlich der Spieß in der Sache - fragt sich ein langjähriger Spieß?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

daniel319

Die Beschwerde ist nicht geschrieben... da ich hier immer noch keine konkrete Antwort bekommen habe...

Ich will einfach nur wissen ob er außer der Fürsorge welche in der Zdv aufgeführt ist, noch andere Gründe "benutzen" kann um mich da zu behalten ?
---> wie gesagt verstehe ich unter Fürsorge, dass ich mit essen, trinken und Arzneimittel versorgt werden kann. ---> Versteht die Zdv das gleiche unter dem Wort Fürsorge oder kommen noch mehr punkte hinzu ?

@KlausP: der eigentliche Spieß hat Urlaub, mein jetziger Spieß ist auch mein Betreuungs-FW und dieser muss als Kompanie-FW den "KzH-Schein" unterschreiben...

HG MOK

@ KlausP
Man kann doch von einem Uffz erwarten das er den Olt meldet das er nicht in Verpflegung ist und er sich nicht in der Lage sieht in den Essensraum zu gehen.
Ich kann mir nicht vorstellen das ein Olt das dann immer noch so lapidar handhabt und sich nicht um den Kameraden kümmert.
Ich finde das verhalten nicht ok sich dann einfach auf Stube zu setzen und abzuwarten was kommt damit man den Olt ans Leder kann.
Wenn man sich die ganzen Texte mal anschaut geht es von Anfang an darum gegen den Olt was zu unternehmen.
Und ich bleibe bei meiner Meinung das der Herr Uffz Bockig ist weil er nicht nachhause durfte.

KlausP

Der KpFw unterschreibt GAR KEINEN "KzH-Schein", der Disziplinarvorgesetzte genehmigt dem Soldaten für die Zeit des KzH den "Aufenthalt an einem anderen Ort als dem Dienstort".

Zur Beschwerde: "Der Soldat hat das Recht der Beschwerde, wenn er glaubt ungerecht behandelt worden zu sein." Ob dem dann tatsächlich so war, entscheidet der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte mit seinem Beschwerdebescheid.

@HG MOK: natürlich kann man das erwarten. Aber der Uffz braucht gar nicht in Verpflegung gemeldet zu sein, weil er eine entsprechende Chipkarte für "Selbstverpflegung gegen Bezahlung" hat - jedenfalls ist das in den Truppenküchen so, die ich kenne. Wo und wie die ZAW-Betreuungsstelle wirtschaftlich angeschlossen ist, kann ich natürlich von hier aus nicht sagen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Hier ist dicht. Ich schau mir ja viel Kindergarten an, aber irgendwann reißt mir dann doch der Geduldsfaden.
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