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3.1.11 in Wesel wer ist dabei!?

Begonnen von D.krause, 02. Oktober 2010, 16:58:59

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snake99

Zitat von: d.krause am 02. Januar 2011, 15:30:33
das heisst wenn ich heimschläfer werde nach dem 2monaten kriege ich für jeden tag den sprit bezahlt oder wie kann ich dich verstehen stopfr?

Natürlich nicht! Oder bezahlt ihnen ihr ziviler Arbeitgeber den Weg zur Arbeit?
Kosten für An- & Abfahrt können sie höchstens versuchen am Jahresende via Lohnsteuerjahresausgleich anteilig geltend zu machen.

Liegt zwischen Wohn- und Dienstort eine gewisse Strecke, können bei der Bw sogenannte "Familienheimfahrten" eingereicht werden. Näher Infos dazu können beim ReFü erfragt werden.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

StOPfr

Zitat von: d.krause am 02. Januar 2011, 15:30:33
das heisst wenn ich heimschläfer werde nach dem 2monaten kriege ich für jeden tag den sprit bezahlt oder wie kann ich dich verstehen stopfr?
Das könnte dir gefallen  ;)! Aber: Wer Anspruch auf kostenlose Familienheimfahrten mit der Bahn hat, bekommt selbstverständlich nichts für Autofahrten. Das ist dein Privatvergnügen. 
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snake99

Kleine Korrektur:

Sicher können Familienheimfahrten mit den eigenen KFZ durchgeführt werden, die Bw bezahlt jedoch nur anteilig die Kosten die für die Strecke entstehen würden, wenn man mit der Bahn fahren würde.
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KlausP

Wieso überhaupt Heimschläfer? In welchem Dienstverhältnis sind Sie denn?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

StOPfr

Zitat von: snake99 am 02. Januar 2011, 16:43:41
Liegt zwischen Wohn- und Dienstort eine gewisse Strecke, können bei der Bw sogenannte "Familienheimfahrten" eingereicht werden.

Ich bitte um kurze Aufklärung über die "gewisse Strecke" und diese "sogenannten Familienheimfahrten" im Gegensatz zu den richtigen Familienheimfahrten...

Zitat von: snake99 am 02. Januar 2011, 16:46:32
Sicher können Familienheimfahrten mit den eigenen KFZ durchgeführt werden, die Bw bezahlt jedoch nur anteilig die Kosten die für die Strecke entstehen würden, wenn man mit der Bahn fahren würde.

Ist das so und gegebenenfalls seit wann? 
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d.krause

Zitat von: KlausP am 02. Januar 2011, 16:54:48
Wieso überhaupt Heimschläfer? In welchem Dienstverhältnis sind Sie denn?

ich mache den normalen 6 monatigen wehrdienst und im anschluss einen freiweilligen monat. mein wehrpflichtbeauftragter sagte mir das ich nach der aga täglich nach hause fahren darf sollten keine manöver etc. stattfinden.

snake99

@StOPfr

Ab wie viel Kilometer der Anspruch auf "Familienheimfahrten" besteht, kann ich nicht sagen. Daher der Verweis an den ReFü.

Seit wann die Familienheimfahrten in der von mir genannten Form bezahlt werden kann ich ebenfalls nicht sagen. Ich war im Dezember für 3 Wochen auf Lehrgang und hätte sogar JEDES Wochenende nach Hause fahren und diese Fahrten als Familienheimfahrt abrechnen können. Aufgrund der katastrophalen Wetterlage im Dezember habe ich mir dies jedoch erspart :)

Wenn ich mich recht entsinne, hat die Bw vor 10 Jahren max. 2 Familienheimfahrten pro Kalendermonat übernommen.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

KlausP

GWDL/FWDL erhalten bis zu 5 Familienheimfahrten im Monat zwischen dem Dienstort und dem Wohnort, die Regel ist die Benutzung des "Berechtigungsausweises für Familienheimfahrten", wenn die Fahrt mit einem Kfz erfolgt, werden die Kosten bis zur Höhe der Kosten für eine Bahnfahrkarte 2.Klasse übernommen.

Quelle: Leistungskatalog für Wehrpflichtige, Reservistinnen und Reservisten, zu finden unter www.bundeswehr.de
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

d.krause

#144
also ich sag mal das große geld wär das nicht was die bw mir geben würde. vom mir zum kreiswehrersatzamt und zurück gab es ca 3,50 €. mich würd es nur darum gehen in welcher form das gestattet wird.

Zitat von: KlausP am 02. Januar 2011, 17:15:04
GWDL/FWDL erhalten bis zu 5 Familienheimfahrten im Monat zwischen dem Dienstort und dem Wohnort, die Regel ist die Benutzung des "Berechtigungsausweises für Familienheimfahrten", wenn die Fahrt mit einem Kfz erfolgt, werden die Kosten bis zur Höhe der Kosten für eine Bahnfahrkarte 2.Klasse übernommen.

ein ticket von mir zur kaserne kostet auch nur 3,60.

KlausP

Zitat von: d.krause am 02. Januar 2011, 17:09:40
Zitat von: KlausP am 02. Januar 2011, 16:54:48
Wieso überhaupt Heimschläfer? In welchem Dienstverhältnis sind Sie denn?

ich mache den normalen 6 monatigen wehrdienst und im anschluss einen freiweilligen monat. mein wehrpflichtbeauftragter sagte mir das ich nach der aga täglich nach hause fahren darf sollten keine manöver etc. stattfinden.

Deshalb sind Sie noch lange kein "Heimschläfer". Als FWDL sind Sie zum Wohnen in deer Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Wenn kein Dienst angesetzt ist, haben Sie allerdings "freien Ausgang" vom Dienstschluss bis zum Frühstück des folgenden Tages. Ob und wie Sie dann nach Hause fahren, ist Ihr Privatvergnügen, also auch die Fahrkosten..
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

snake99

#146
@Spieß

Ist die Distanz zwischen Wohn- und Dienstort zu groß, hat der Soldat sogar Anspruch auf ein Ticket der 1. Klasse :) So zumindest bei 3 meiner Kameraden geschehen ... sie kamen aus dem tiefsten Bayern und mussten in den hohen Norden reisen. Die Bw sponserte dort ein Ticket der 1. Klasse.

Der Antrag auf "AVZ" seitens der bayrischen Kameraden, für ihre Zeit im Norden, wurden jedoch abgelehnt :)
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d.krause

wisst ihr ob man in sportkleidung kommen soll oder ob man diese mitbringen soll?

snake99

Auch Sportkleidung wird ihnen der Dienstherr stellen. Sie empfangen 2 komplette Sportanzüge lang, mit 2 Hemden und 2 kurzen Hosen.
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KlausP

Ich empfehle für die Anreise Sport-T-Shirt und jurze Hose, dazu Badekappe und Badelatschen - für die gesamte Anreise.
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