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Reserveoffizier während des Studiums

Begonnen von Jayjo2004, 26. Dezember 2004, 11:46:21

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Benni

Mir scheint, da weiß der eine OFw nicht, was der andere erzählt und umgekehrt  ::)
ehemals 3./FmBtl 282 Kastellaun, StQ WBK IV München

Simon


OLt zS

Ich habe mir gerade diesen thread durchgelesen, und ich bin ehrlich gesagt ein wenig verstört über den inhalt einiger posts. warum diese panik? habt ihr denn keine anderen pläne im leben? natürlich ist es interessant und spannend, offizier der reserve zu sein. und es ist auch eine große ehre, dem offizierscorps einer armee anzugehören.

aber wenn ich lese, wie hektisch und aufgeregt hier mancher abiturient nach einer litze kräht, wird mir ganz anders. die bundeswehr braucht keine aufgeregten, hektischen menschen, die nicht einmal in der lage sind, sich informationen über die angestrebte laufbahn bei der behörde selbst zu holen. und das in zeiten des internets! schon mal von www.bundeswehr.de gehört? oder von einem kwea eures vertrauen? mann mann mann, männer, das kann nicht sein.

locker bleiben, tief durchatmen, abwarten, was kommt und dankbar sein, wenns klappt.
und wenn nicht, geht das leben auch weiter.

Jayjo2004

Hi,
Ich finde, die meisten Abiturienten hier sind eigentlich ganz ruhig! Nur sind die meisten etwas ungeduldig endlich Ergebnisse zu erhalten. Denn die vom KWEA wissen eigentlich nichts über ROA.a.d.W. .Über dieses coole Forum erhält man immerhin ab und zu einmal ein paar Neuigkeiten.
Ich freue mich jedenfalls, dass mein Thema mit der Zeit immer mehr Antworten erhält und immer populärer wird!
Weiter so!

Ich grüße noch alle Feldjäger aus Schwalmstadt vom 4. Quartal 2003!!!

Horido!
Don´t try this at home!!!

Jayjo2004

Hallo,
Ich habe noch eine Frage:
Die Mindestanzahl einer Wehrübung beträgt ja 24 Tage!
Kann man auch über diesen Zeitraum hinaus (während der Semesterferien) weiter dienen? Oder sind die Reservisten ausschließlich nur für den Zeitraum der Wehrübung geplant?

Don´t try this at home!!!

Fitsch

Klar kannst Du so lange üben wie Du willst.
Sofern Dein MobTrpTeil / ÜbTrpTeil die WÜ-Tage hat ...
(beliebt sind Reservisten in Grundausbildungen / während Truppenübungsplatzaufenthalten ...)

Horrido
Fitsch
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

Jayjo2004

Hi Fitsch,
das bedeutet also, dass wenn ich sowieso für die Eignung ja 12 tage als Stellvertretender Gruppenführer in einer Aga bin, dass ich theoretisch die ganze AGA bzw. ein paar Wochen länger dort dienen kann?

Ich habe gehört, dass man während der ersten 24 Tage keine Tagesaufschlag erhält. Ist es dann so, dass wenn ich schon freiwillig länger bleibe mir diese Tage gutgeschrieben werden (für die 24 Tage eben, an denen man nicht diesen Zuschlag bekommt)?

mfg jul
Don´t try this at home!!!

Zottel

Den Leistungzuschlag gibt es ab dem 25. Wehrübungstag (für, sich zu Wehrübungen freiwillig verpflichtende, Sdt. der Laufbahngruppe "Mannschaften" ab dem 13. WÜbTag).
Soweit ersteinmal richtig.
Wichtige Voraussetzung ist allerdings eine Beorderung, ohne Beorderung kein Leistungszuschlag.
Im übrigen zählen alle jemals geleisteten Wehrübungtage, also 1. WÜb mit 12 Tagen, 2. WÜb mit 26 Tagen = 38 Tage / ab dem 13. WÜbTag der 2ten WÜb gibt es den Zuschlag (für 26Tage).
DIE ZEIT IST EUER - WAS SIE SEIN WIRD - WIRD SIE DURCH EUCH SEIN
-Carl von Clausewitz-

Jayjo2004

Hi Zottel,
Vielen Dank für deine Antwort!

1. Beordert beudetet, dass ich zu dieser Wehrübung beordert wurde, jedoch keinen Zuschlag erhalte für die Tage, die ich freiwillig bleibe! Richtig?
Also wenn ich für z.B. 12 Tage beordert wurde, würde ich auch nur für 12 Tage Zuschlag bekommen, egal wie lange ich freiwillig bleibe!

Wer ist genau jemand, der " sich zu Wehrübungen freiwillig verpflichtet" hat?
Ist man dass nicht wenn man einen ROA Antrag gestellt hat?
Oder gilt dies nur wenn man sich freiwillig zu einer Wehrübung zur Verfügung stellt? Es gibt ja die Möglichkeit sich zu verpflichten in 3 Jahren mind. 72 WÜ-tage zu absolvieren! Gehört man dann zu dieser Gruppe?


2. Ich lese hier sehr viel von einem Unteroffz Zuschlag (Zuschlag wenn ein Reservist zum Uffz befördert wird)! Gilt dies auch für die ROA, die ja erstmal Zum Fahnenjunker befördert werden?

MFG Juls
Don´t try this at home!!!

Simon

Beordert - hier ist gemeint das eine Reservist eine Mobeinplanung hat-->auf einen Mob Dienstposten beordert ist. (derzeit fuer alle ROA a.d.W. neuer Art sowieso zwingend erforderlich soweit ich das verstanden habe)

die Aussage mit dem "freiwillig verpflichtet" bezog sich wohl auf die verpflichtung als EInsatzreservist, also tatsaechlich die verpflichtung in 3 Jahren mindestens 72 Tage zu ueben.

Der Unteroffizierzuschlag (frueher mal 2000 DM, 500 bei Lehrgangsantritt 1500 bei bestehen) wurde zumindest frueher auch an angehende ROA ausgezahlt...allerdings mussten wir ja auch noch auf diesen Uffzlehrgang und wurden erst danach ROA......da man heute nicht mehr auf den ULR muss, duerfte es von Rechtswegen auch den Zuschlag nicht geben.

mfg,
Simon

Zottel

Zitat von: Simon am 28. Februar 2005, 23:00:50


die Aussage mit dem "freiwillig verpflichtet" bezog sich wohl auf die verpflichtung als EInsatzreservist, also tatsaechlich die verpflichtung in 3 Jahren mindestens 72 Tage zu ueben.



mfg,
Simon


In diesem Fall nicht, da dies für Einsatzreservisten (hier Mannschaften) nochmals extra geregelt ist.
Wie diese Art der "Freiwilligen Dienstleitung" formal begründet ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Es ist auch keine Mindest-Tage-Zahl gefordert.
Ich vermute, diese Regelung betrifft, sich um eine Wehrübung-"reizende", Manschaften und "DP-Jäger" ;).

@Jayjo2004
Wenn man ROA wird, ist man nicht mehr in der Laufbahngruppe der Mannschaften!! Und hier wird ausdrücklich von Laufbahngruppe und nicht von Dienstgradgruppe gesprochen.
DIE ZEIT IST EUER - WAS SIE SEIN WIRD - WIRD SIE DURCH EUCH SEIN
-Carl von Clausewitz-

Jayjo2004

Danke ihr beiden! Jetzt habe ich wieder einiges gelernt ;-)

Ich Habe Post vom PersAmt bekommen! Darin steht folgendes:

Zulassung als ROA: Eignungswehrübung (12Tage)
Bef. zum FJ: ReserveOffzLehrgang Teil 1 (12Tage)
                   Truppenpraktikum (12Tage)
Bef. zum F: ReserveOffzlehrgang 2 (12)
                  Truppenpraktikum (12)
Beef. zum L:  Truppenpraktikum (19)
                     Menschenführung im Einsatz (5)

Da dies ja jeweils 24 Tage sind, müsste es doch demnach nach den ersten 24 Tagen den Zuschlag geben, oder zählt die Eignungwehrübung auch dazu?

MFG jul
Don´t try this at home!!!

Zottel

es zählen alle jemals abgeleisteten WÜbTage.

Wenn du ausschließlich so übst wie auf dem Ablaufplan, bekommst, mit dem Truppenpraktikum nach dem Teil I, den LZ.

Vergiss aber nicht die Leistung nach dem Unterhaltsicherunggesetz vom Sozialamt, diese stellt den Hauptsatz dein Einkünfte während einer WÜb - der Antrag ist der Einberufung beigefügt.

Siehe Leistungskatalog
DIE ZEIT IST EUER - WAS SIE SEIN WIRD - WIRD SIE DURCH EUCH SEIN
-Carl von Clausewitz-

Fitsch

ROA-s sind im Normalfall nicht MobVerplant.
Sie haben nur einen Betreuungstruppenteil. (nicht verwechseln)

Aber man übt ja nicht wegen des Geldes  ;D ;D

Horrido
Fitsch (Einsatzreserve  8)  )
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

Kobold

Zitat von: Fitsch am 01. März 2005, 10:33:07
Fitsch (Einsatzreserve  8)  )

Und, wann geht´s das erste Mal in den Einsatz?  ;D

Kobold (beurlaubt bis 10/2008  8) )
"We may not like death but death likes us."

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