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Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???

Begonnen von Martin B., 29. März 2011, 13:20:44

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Schamane

@ miguhamburg1 Formulieren wir es einfach so: Jeder im aktiven Dienst stehende Soldat kann so diesem kein Hindernis entgegensteht zu Wach und Sonderdienste herangezogen werden! Denn wenn ich auf eine Schülerstelle einberufen wurde und dann in der WÜ OvWa machen soll, dann wird dies das PersAmt hinterfragen, da OvWa für ein Sani keinen fachlichen Ausbildungsinhalt hat. Wenn ich aber SanBereitschaft mache, so wird niemand etwas finden. Gleiches gilt aber auch für Soldaten auf bestimmten Lehrgängen, da hier durch Sonderdienste der Ausbildungserfolg gefährden wird sind die Soldaten nicht dazu einzuteilen.
Das sich das PersAmt einschaltet passiert nicht wenn es mal am Wochenende ist, wenn dadurch aber der Ausbildungsinhalt gefährdet wird bekommen die schon Stress mit dem PersAmt. Nur im Normalfall sind wir ja erwachsene Menschen und in der Regel lehne ich es nicht ab, wenn mich der Leiter SanZ zu sich ruft und fragt könnten sie den Dienst machen. Allerdings kläre ich dies im Regelfall vorher ab, so dass ich weiss wann ich Dienst habe und der Dienstherr auch weiss das dem kein Problem entgegen steht.
Denn auch bei dem aktiven Soldaten sollen unnötige Härten vermieden werden. Was bedeutet den Vater am 5 Geburtstag seines Kindes einen Wochenenddienst zu verpassen sichert eine Stellungnahme an den Platz der Republik und ein du, du so nicht. Das Wochenende davor oder danach ist ja kein Problem und gleiches gilt auch beim Reservisten.

snake99

Zitat von: Schamane am 30. März 2011, 12:36:59
Gleiches gilt aber auch für Soldaten auf bestimmten Lehrgängen, da hier durch Sonderdienste der Ausbildungserfolg gefährden wird sind die Soldaten nicht dazu einzuteilen.

Definiere bitte mal "bestimmte Lehrgänge" ... auf den mir bekannten Laufbahnlehrgängen ist es Gang und Gebe, dass die Lehrgangsteilnehmer z.B. UvD / GvD Dienste ableisten müssen.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

miguhamburg1

@ Schamane: Irgendwie entsteht in Ihrer Zuschrift einiges Durcheinander:

1)  Wir reden hier von "Wach- und Sonderdiensten (GvD/UvD/OvD/OffzFü etc.). Was bitte hat das PersA mit der Einteilung zu Sonderdiensten in irgendwelchen TrTlen zu tun?

2)  Das PersA lässt sich von den TrTlen/Schulen auch nicht vorlegen, wie die Dienstgestaltung in den Wehrübungszeiträumen ist. Insofern entfällt auch jedwedes "Einschalten", von dem Sie hier schreiben.

3)  Dass auf Lehrgängen Soldaten (und damit auch Wehrübende) regelmäßig zu Diensten eingeteilt werden, hat Snake ja bereits beschrieben, ergänzt werden könnte dies - je nach Liegenschaft - auch noch um OvWA-Dienste an TrS oder den berühmten LTvD.

ARMY STRONG

Zitat von: Schamane am 30. März 2011, 12:36:59
Denn auch bei dem aktiven Soldaten sollen unnötige Härten vermieden werden. Was bedeutet den Vater am 5 Geburtstag seines Kindes einen Wochenenddienst zu verpassen
Hmmm, zu meiner Zeit hat man solche Dienst dann einfach getauscht. Da jeder mal in so eine Lage kommen konnte hat sich da auich nie einer dagegen gestraeubt. Gibt es diese Flexiblitaet heute nicht mehr?

Schamane

@ Miguhamburg1

1.) Wenn ein Reservist zu einem Ausbildungsabschnitt z.B. Einweisung Zentral-Steri an ein BWK einberufen wurde und das PersAmt / SDBw hat hierfür sein i.O. gegeben und der Soldat wird jetzt nur verstärkt für Sonderdienste eingeteilt und wird somit im Erreichen seines Ausbildungszieles gehindert interveniert das PersAmt / SDBw. Dies bezieht sich überwiegend auf Auslandsvorbereitende Ausbildungen.

2.) Doch bei Hochwertausbildungen und einsatzbezogenen Ausbildungen kann es passieren, dass seitens des PersAmt / SDBw ein Dienstplan verlangt wird vor Ausbildungsbeginn vorzulegen. Dies bezieht sich dannaber fast ausschließlich auf Stabsoffiziere und einige wenige Feldwebel in herausgehobenen Funktionen.

3.) Im Sprachenlehrgang, aber auch beim SteriAss weiss ich, dass diese Soldaten nicht zu Sonderdiensten heranzuziehen sind, weil hierdurch das Ausbildungsziel verfehlt werden könnte.

@ Army Strong, wenn sie sich einmal eine derzeitige Besprechung zur Dienstverteilung und die ständigen Drohungen mit dem Personalrat, Gleichstellungsbeauftragter usw. angehört haben wissen sie, dass da nicht viel mit reden zu machen ist.

snake99

#20
@Schamane

Kann es sein, dass für die SanTruppe andere "Richtlinien" gelten? Ich kann nur für Heer und Lw sprechen, doch da ist mir bisher kein Lehrgang bekannt, wo die Teilnehmer von Diensten wie UvD / GvD / LvD oder Wache befreit wurden. Eine Kameradin von mir war neulich auch wieder an der SanAK in München und musste dort ebenfalls regelmässig UvD Dienste schieben ... und das sogar als Uffz m.P. ;)

Bezüglich des Beispiels des Familienvaters mit dem Geburtstag kann ich nicht glauben, dass die Beschwerdeinstanzen dem Betroffenen im Falle einer Beschwerde Recht geben ... wenn alles versucht wurde um einen Dienst zu tauschen, dies aber nicht funktioniert hat, dann muss der betroffene Soldat nun mal seinem Dienst nachkommen und seine privaten Interessen (Geburtstag des Kindes) zurück stellen. Dafür ist er Soldat und unterliegt somit dem §7 SG ... sicherlich sind die Umstände ungünstig, doch wenn jeder Soldat eine Beschwerde erfolgreich einlegen könnte, wenn er zu Diensten eingeteilt wurde die ihm nicht schmecken, dann hat er sich schlicht den falschen Beruf ausgesucht und scheint für den Soldatenberuf "charakterlich nicht geeignet" ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

miguhamburg1

#21
@ Schamane: Mit Halbwissen über die Abläufe und konstruierten Extremsituationen "verstärkt für Sonderdienste..." kommen wir hier doch nicht weiter. Außerdem war das auch gar nicht die Fragestellung.

Das PersA ist nicht für die Dienstgestaltung an Truppenschulen und Truppenteilen zuständig. Wenn ein Ausbildungsabschnitt zum Verwendungsaufbau eines OA/Offz der Reserve gehört, wird die Einberufung des Reservisten (ich lasse jetzt einmal die dafür vorgeschriebene Prozedur heraus) vom PersA veranlasst und vom zuständigen KWEA erstellt.

Der Reservist besucht den Lehrgang oder leistet seine WÜ ab, in der er bestimmte Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen muss. Hierüber erstellt die Schule oder der Truppenteil ein Lehrgangszeugnis, gleichzeitig Änderungsmeldung und ggf. - nach Anforderung durch das PersA  - eine Beurteilung für Reservisten. Und nur dies gelangt auf dem Dienstweg dann an das PersA.

zusätzlich @ Snake: Sie beschreiben da ja ein Beispiel, dass Sonderdienste auch grundsätzlich für den Bereich des ZSan gelten. Im Übrigen kann ich das für meine Tochter auch bestätigen, die in ihrer Fahnenjunker-/Fähnrichzeit (SanOA) diverse Wach- und Sonderdienste auf Lehrgängen/Truppenpraktika durchführen durfte.

Das PersA verlangt und bekommt keine Dienstpläne, das ist vollkommener Quatsch, sondern es bekommt lediglich Änderungsmeldungen, z.. für die Zuerkennung weiterer ATN. Auch die von Ihnen beschriebenen "Hochwertausbildungen" werden nicht im Zuständigkeitsbereich des PersA konzipiert, durchgeführt und konzipiert.

Die Mitwirkungsrechte und -pflichten des örtlichen Personalrats sind im Bundespersonalvertretungsgesetz festgelegt und überall dieselben. Wie dies dann vor Ort umgesetzt wird, ist ganz stark von den Menschen abhängig und kann damit sehr unterschiedlich sein. Im einen Fall ist das dann konfrontativ und zäh, im anderen Fall sehr konstruktiv.

Schamane

Ich glaube wir kommen doch etwas stark ab. Aber zum Beispiel wurde ich selber am BWK auf eine Schülerstelle einberufen mit meinem Dienstgrad und hier wurde durch den S1 dezidiert gesagt, dass seitens des PersAmt, die Verwendung in Sonderdiensten usw. bzw. nicht das Ausbildungsziel verfolgenden Maßnahmen  untersagt wurde. Hierbei waren Wochenenddienst in der Klinik eindeutig ausgenommen, da sie einem Ausbildungszweck dienen würden.
Wie gesagt dies ist nicht die Regel und auf dem 2 x 2 Wochen SanOA bzw. auf dem Feldwebellehrgang haben die Leute auch Sonderdienste. Nur sind dies im Sinne der übergeordneten Führung keine Hochwertlehrgänge. Wenn ein Arzt an den militärischen Anteil des BNI zur Facharztausbildung kommandiert wird, dann darf er zwar den Telefondienst in der Beratung machen, aber nicht unverhältnismäßig als AvD eingesetzt werden.
Die Bereiche auf die ich hier eingehe sind weniger Laufbahn als Fachdienstrelevant, weil hier die Bundeswehr einen sehr hohen finanziellen Aufwand betreibt und möglichst schnell die Person fertig ausgebildet haben will. Es handelt sich hier aber nicht um ZAW sondern fachliche Inübunghaltungen wie z.B. für Fw klinisch chemisches Labor und hier heißt es dass der Soldat an seinem Arbeitsplatz einzusetzen ist um das Ausbildungsziel zu erreichen.

ARMY STRONG

Schamane, du greifst hier einige Sonderbereiche heraus, wo das ja durchaus der Fall sein mag. Aber die Fragestellung bezog sich auf den Grundsatz, ob WUe'ler nun Sonderdienste schieben duerfen oder nicht. Und genau diesen Punkt haben wir doch laengst geklaert.

Es hilft niemanden wenn du nun wiederholt meinst, irgendwelche Sonderregelungen fuer Teilbereiche, von denen selbst du nur mal irgendwo gehoert hast, heruasgreifen und verallgemeinern zu muessen.

Just my 2 cents.....

PS: Kann mir bitte jemand mal erklaeren was denn diese ominoesen "Hochwertausbildungen" die Schamane hier staendig propagiert sein sollen???

snake99

,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

ARMY STRONG

Tja, dass man einen angehenden Facharzt nicht als GvD einsetzen wird ist sogar mir klar.... :D

Schamane

@ army strong zu ersterem habe ich explizit gesagt, dass ein Soldat zu Sonderdiensten herangezogen werden kann! Zu zweiten Snake99 hat mit der Facharztausbildung und höher recht, aber z.B. auch die Zusatzausbildung Tropenmedizin für DiplomkrankenpflegerInnen gilt als Hochwertausbildung. Die Südafrikaaufenthalte der Chirurgen ist hochwert, die AMSUS-Tagungen usw (Nagut OvWa ind Südafrika oder den USA wird auch etwas problematisch).
Diese Einzelfalldarstellung wähle ich nur deshalb um eine nicht zielführende Verallgemeinerung seitens anderer etwas aufzuheben.
Wenn wir uns darauf einigen können um die Frage vom Anfang zu beantworten:
"Ein Soldat hat sofern diesem keine anderen wichtigen dienstlichen oder persönliche Gründe entgegenstehen Sonderdienste nach den Maßgaben der Notwendigkeit für den Dienstherren zu leisten." nur den Satz "Ein Soldat hat Sonderdienste nach der Maßgabe der Notwendigkeit für den Dienstherren zu leisten" unterschreibe ich nicht.
Oder anders dem Soldaten soll bewußt sein, dass es Ausnahmen von der Regel gibt. Aber diese Ausnahmen nur unter zuhilfe nahme strengster Maßstäbe zum Tragen kommen. Also nicht mein Hamster hat Durchfall, sondern meine Frau ist im Krankenhaus und es ist niemand da, der sich um unsere zwei Kinder kümmert. Früher war das eine Sache die meist nicht mal bis zum Chef gekommen ist, weil es der Spieß schon geregelt hat. Heute gibt es leider Einheiten wo dies ein Problem ist, weil jeder auf seinem "Recht" besteht und am Ende nur noch die Befehlskeule weiter hilft.
Allerdings betrifft dies dann weniger die Soldaten, welche nur kurzfristig in einem Dienstverhältnis stehen.

miguhamburg1

@ schamane: Sie machen hier aber ziemlich viel Wind um wenig Inhalt.

Im Übrigen lässt sich das PersA, wie ich schon zweimal sagte, grundsätzlich und schon gar nicht automatisch irgendwelche Dienstpläne vorlegen, denn dafür fehlt jegliche Anspruchsgrundlage. Und dies gilt ganz allgemein und vollkommen unabhängig, ob es sich um irgendwelche Hochwert-Ausbildungen handelt. Wenn Ihnen das also jemand erzählt hat, waren das Märchen!

Und auch das, was Sie da an persönlichen Befindlichkeiten bezüglich der Übernahme irgendwelcher Dienste beschreiben, ist doch eine Selbstverständlichkeit, sowohl für Aktive, als auch für Wehrübende: Wenn ich mit einer (beabsichtigten) Einteilung nicht einverstanden bin, bringe ich mein Anliegen in einem persönlichen Gespräch beim Einteilenden vor. Und wenn ich da auf taube Ohren stoße, ein Gespräch beim DV auch keine Abhilfe schafft und ich mich beschwert fühle, dann steht mir der Weg gem. Wehrbechwerdeordnung offen. Und, nur um hier auch für Klarheit zu sorgen: Auch in diesen Vorgang ist das PersA nicht eingebunden!

Martin B.

Zitat von: miguhamburg1 am 29. März 2011, 15:49:31
Lieber Fragesteller,

1)  im Wehrübungszeitraum ist Ihr Status nicht "Reservist", sondern "Wehrdienst Leistender", womit Sie alle Rechte und Pflichten haben, die ein aktiver Soldat Ihres Dienstgrades auch hat.

2)  Dies sollte Ihrem Bekannten und auch Ihnen eigentlich bekannt sein, so dass es mich bei dieser Selbstverständlichkeit wundert, dass so eine Frage überhaupt gestellt wird und man da nach irgendwelchen grundlagen sucht.

3)  Als Soldat leisten Sie alle Dienste, die für Ihren jeweiligen Dienstposten vorgesehen sind, wenn Sie nicht explizit davon befreit werden oder Ihnen zum konkreten Dienst notwendige vroaussetzungen fehlen. Oder würden Sie auch fragen, ob man als Wehrdienst Leistender auch verpflichtet wäre, an einem Schießen etc. teilzunehmen?

wolverine

Junge, junge, manchmal kann einem Angst und Bange werden! Wir diskutieren hier ernsthaft, dass ein Befehl bzw. die Diensteinteilung immer eine Abwägung zwischen dienstlichen und privaten Belangen ist? Und dabei scheitern wir bereits an den rein dienstlichen Belangen? Und neulich sagte ich noch im Gespräch, dass ich jetzt solange draußen bin und mittlerweile den Führungsprozess nicht mehr voll ´drauf habe!
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