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Verpflichtungsprämie!

Begonnen von xXChris86Xx, 13. April 2011, 08:25:18

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xXChris86Xx

Ich bin ja ein bißchen neugierig, wer hat den schon mit der verpflichtungsprämie nun Erfahrung gehabt, wie ist es genau??


Lg chris  :)

Oscar Golf Mike

Ich bekam bei meiner Vereidigung nen feuchten Händedruck vom KpChef. :(
2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

xXChris86Xx


Oscar Golf Mike

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ARMY STRONG

Zitat von: xXChris86Xx am 13. April 2011, 08:25:18
Ich bin ja ein bißchen neugierig, wer hat den schon mit der verpflichtungsprämie nun Erfahrung gehabt, wie ist es genau??
Nun ja, wie soll eine Erfahrung denn aussehen? Wenn man eine bekommt, wird sie auf dein Konto ueberwiesen, das wars. Vor der angetretenen Kompanie wird sie normalweise nicht ueberreicht.  ;)

BulleMölders

Zitat von: ARMY STRONG am 13. April 2011, 12:11:00
[Vor der angetretenen Kompanie wird sie normalweise nicht ueberreicht.  ;)
Wie keine Blümchen vom Spieß, nee dann ist das nichts für mich!

xXChris86Xx


latreil

Die Verpflichtungsprämie errechnet sich nach der angehenden Dienstzeit die man leisten wird.

Genaue Zahlen kann ich Ihnen nicht geben aber Sie kriegen nicht auf einen Schlag mehrere Tausend Euro sondern wird dies auf Ihre Gesamtdienstzeit errechnet und Ihnen mon. ausgezahlt.

Es macht schon einen Unterschied wenn man z.B. bei einer Verpflichtungszeit von 8 Jahren 80-100 e mehr bekommt im Monat.

Das sind die Informationen die ICH habe.

xXChris86Xx

Also wenn ich mich nicht verlesen habe, berechnet sich das zwar nach der fest gesetzten Dienstzeit, also sprich bei 4 Jahre würde man 125 Euro bekommen pro Monat.. Und es steht im Netz da dies komplett fällig wird mit dem ersten Sold?? Korrigiert mich wenn ich falsch liege.. Hatte mir die Gesetzes Entwürfe nun mal durch gelesen..

Lg chris

dadschke

alles inoffiziell, da Stand Nov '10 und damals noch alles Pläne gewesen sind:
zu uns wurde mal die Info durchgegeben, dass FWDLer bei einer Verlängerung zum SaZ für jeden bisher gediensten Monat 200€ bekommen würden.

ARMY STRONG

Zitat von: dadschke am 18. April 2011, 17:22:23
für jeden bisher gediensten Monat 200€ bekommen würden.
Würde es nicht mehr Sinn machen eine Prämie für die Neu- bzw. Weiterverpflichtung zu bekommen und nicht für den bereits geleisteten Dienst? Wo soll denn da der Anreiz sein?

Oscar Golf Mike

@ Army Strong

Gibt es in den Amerikanischen Streitkräften ähnliches oder überwiegt hier der Pariotismus?
2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

dadschke

Zitatfür jeden bisher gediensten Monat 200€ bekommen würden.
Würde es nicht mehr Sinn machen eine Prämie für die Neu- bzw. Weiterverpflichtung zu bekommen und nicht für den bereits geleisteten Dienst? Wo soll denn da der Anreiz sein?

Naja also es ging bei uns (fast) ausschlißlich um 4er Stellen, weil es ein Jahr später in den einsatz ging und die Ausbildungsdauer ja dann bei denanderen Laufbahnen im Wege stehen würde. Kann auch sein, dass das nur in unserer Brigade so wa. Wie gesagt war nix offizielles, nur Hörensagen.

xXChris86Xx

Weil esso schön ist, der Entwurf der ab dem 01.07.2011 gelten soll..

:)

§ 8i WSG - Weiterverpflichtungsprämie

(1) Soldaten, deren für den Grundwehrdienst oder den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst festgesetzte Dienstzeit im Jahr 2011 endet und die sich im Jahr 2011 verpflichten, weiterhin freiwillig zusätzlichen Wehrdienst zu leisten, erhalten eine Prämie in Höhe von 100 Euro je angefangenem Kalendermonat, um den die bis dahin festgesetzte Dienstzeit verlängert wird.

(2) Der Anspruch auf eine Prämie nach Absatz 1 entsteht mit dem ersten Tag der zusätzlich festgesetzten Dienstzeit. Die Prämie wird in einer Summe mit dem Wehrsold gezahlt.

(3) Die Prämie steht Soldaten nicht zu, die nach § 29 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 oder Absatz 4 Nummer 2 oder Nummer 3 des Wehrpflichtgesetzes oder wegen vorsätzlich herbeigeführter Dienstunfähigkeit entlassen oder nach § 30 des Wehrpflichtgesetzes aus der Bundeswehr ausgeschlossen werden. Wird vor Zahlung der Prämie ein Verfahren eingeleitet, das voraussichtlich zur Beendigung des Wehrdienstes aus einem der in Satz 1 aufgeführten Gründe führen wird, so wird die Zahlung bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt. Wird der Soldat auf Grund des Verfahrens aus der Bundeswehr entlassen oder ausgeschlossen, erlischt sein Anspruch auf die Prämie.

(4) Die Prämie ist zurückzuzahlen, wenn der Wehrdienst vor Ablauf der zusätzlich festgesetzten Dienstzeit aus einem der in Absatz 3 Satz 1 genannten Gründe endet. Dabei ist dem Soldaten der Teil der Prämie zu belassen, der auf jeden angefangenen Kalendermonat tatsächlich geleisteter zusätzlicher Dienstzeit entfällt.


§ 85a BBesG - Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit

(1) Wer sich für einen Dienst als Soldat auf Zeit in einer Laufbahn der Mannschaften mit einer Dienstzeitverpflichtung von mindestens zwei Jahren verpflichtet, erhält eine Prämie in Höhe von 125 Euro je angefangenem Kalendermonat der festgesetzten Dienstzeit, beginnend ab dem Monat, in dem die Begründung des Dienstverhältnisses nach § 41 Absatz 2 des Soldatengesetzes wirksam wird. Dies gilt für erstmalige Ernennungen mit Anspruch auf Dienstbezüge im Jahr 2011. Die Prämie wird nicht gewährt für Zeiträume, für die eine Prämie nach § 8i des Wehrsoldgesetzes gewährt wird.

(2) Soldaten auf Zeit, deren festgesetzte Dienstzeit spätestens im Jahr 2013 endet und die sich im Jahr 2011 um mindestens zwei Jahre zum Dienst in einer Laufbahn der Mannschaften weiterverpflichten, erhalten eine Prämie in Höhe von 125 Euro je angefangenem Kalendermonat, um den die bis dahin festgesetzte Dienstzeit verlängert wird.

(3) Der Anspruch auf eine Prämie nach Absatz 1 oder nach Absatz 2 entsteht mit der Festsetzung der Dienstzeit. Die Prämie wird in einer Summe mit den Dienstbezügen gezahlt.

(4) Die Prämie nach Absatz 1 oder Absatz 2 ist zurückzuzahlen, wenn

1. das Dienstverhältnis vor Ablauf des für den Anspruch auf die Prämie maßgebenden Zeitraums nach § 54 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 des Soldatengesetzes oder nach § 55 des Soldatengesetzes beendet wird, im Fall des § 55 Absatz 2 des Soldatengesetzes aber nur, wenn der Soldat die Dienstunfähigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,

2. der Soldat nach § 28 Absatz 5 oder Absatz 7 des Soldatengesetzes beurlaubt wird.

Es ist der Betrag zu belassen, der für jeden angefangenen Kalendermonat der anspruchsbegründenden Dienstzeit vor Eintritt eines in Satz 1 genannten Tatbestandes bereits geleistet worden ist.


Das ist aus dem Netz!!!

latreil

Ich habe meine Weiterverpflichtung am 17.11.2010 unterschrieben und somit 2 Wochen zu früh, sonst hätte mir der Bund eine Verpflichtungsprämie zugesagt.

Stellen Sie sich mal das Debakel vor, Sie sind für 12 Jahre verpflichtet oder auch 4 Jahre und bekommen alles vorab ausgezahlt von der Prämie. Dann nach 2 Jahren wollen Sie unbedingt einen KDV Antrag stellen oder müssen den DIenst vorzeitig Quittieren.

Ich versichere wie es auch aus dem Gesetzestext über mir zu erkennen ist, dass der Bund sich das Geld dann von Ihnen wieder holt...

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