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Fragen zu AGA und Freiwilligendienst

Begonnen von Blacksheep, 30. April 2011, 15:49:26

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revolvermann

#30
Blacksheep:

Ich glaube hier wird grad aneinader vorbeigeredet.

Fakt ist: Sie haben den Kriegsdienst verweigert, damit auch den Dienst an der Waffe.

Bevor Sie diesen nicht widerrufen, haben Sie bei der Bundeswehr keine Chance.

Das ist alles was versucht wird Ihnen zu sagen.

Edit: zurückziehen durch widerrufen ersetzt

KlausP

Zitat"es gibt sogar Berufssoldaten die den Kriegsdienst verweigern"

In diesem Fall endet deren Dienstverhältnis aber auch mit ihrer Anerkennung und sie waren Berufssoldaten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Blacksheep

Mehr wollte ich auch garnicht wissen, glaube auch dass wir hier viel aneinander vorbei geredet haben. Aber der Thread wurde ja auch direkt mit 2-3 Provokationen eröffnet die für mich einfach fehl am platz waren, denn meine Frage war nicht "glaubt ihr dass ich meine Meinung zum Dienst mit der Waffe ändern kann" sondern wie ich einen Dienst bei der Bundeswehr antreten kann.

KlausP

Nix für ungut. Was glauben Sie, wie oft wir dieses Thema hier schon hatten. Wie ich schon schrieb, auf solche Fragen und Bemerkungen sollten Sie sich bei einer Bewerbung schon vorher einstellen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Blacksheep

Zitat von: KlausP am 30. April 2011, 18:57:48
Nix für ungut. Was glauben Sie, wie oft wir dieses Thema hier schon hatten. Wie ich schon schrieb, auf solche Fragen und Bemerkungen sollten Sie sich bei einer Bewerbung schon vorher einstellen.

Blauäugig bin ich nicht, mir ist bewusst dass ich erklären werden muss wieso ich 'Plötzlich' doch einen Kriegsdienst antreten möchte.

Wie ich auch aus diesem Forum entnehmen konnte ist es garkein Problem seine KDV zurückzuziehen, jedoch müsste man Rechenschaft ablegen, wenn man eine FW Karriere oder ähnliches anstrebt, und dass kann ich reinen Gewissens tuen!

KlausP

Wenn Sie das für sich und Ihrem Gewissen so beantworten können, dann ist es ja in Ordnung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

mailman

Man sollte sich auch nicht so sehr auf den Sinneswandel "versteifen". Am Zentrum wird ja auch die grundlegende Eignung überpüft. Klar braucht man für den KDV Wandel eine Erklärung, aber das ganze andere Verfahren muss man ja auch durchlaufen, sofern man überhaupt eingeladen wird.

Blacksheep

Zitat von: mailman am 30. April 2011, 19:19:45
Man sollte sich auch nicht so sehr auf den Sinneswandel "versteifen". Am Zentrum wird ja auch die grundlegende Eignung überpüft. Klar braucht man für den KDV Wandel eine Erklärung, aber das ganze andere Verfahren muss man ja auch durchlaufen, sofern man überhaupt eingeladen wird.


Naja die KDV widerrufe ich mit einem einfachen Satz:

"Hiermit erkläre ich, dass ich den Kriegsdienst mit der Waffe nicht mehr aus Gewissensgründen verweigere."

Das kommt von wem der beim BAZ arbeitet.
Welche grundlegende Eignung? Ich wurde bereits T1 gemustert, meinst du eine Eignungsprüfung für den FWD?

revolvermann

T1 ist die Medizinische Tauglichkeit.

Dazu kommt natürlich noch die charakterliche Eignung. Und die sportliche.

Wobei ich denke, dass die charakterliche Eignung das wichtigste sein wird.

Blacksheep

Zitat von: revolvermann am 30. April 2011, 19:36:20
T1 ist die Medizinische Tauglichkeit.

Dazu kommt natürlich noch die charakterliche Eignung. Und die sportliche.

Wobei ich denke, dass die charakterliche Eignung das wichtigste sein wird.

Ah ok!

Am besten wäre es glaube ich mal vor Ort mit wem zu sprechen, denn es stellen sich mir immernoch unzählige Fragen. Was sich aber schwierig gestaltet, da ich immernoch in Belgien bin.
Wie, wo und wann bewerbe ich mich für den FWD?
Ist es möglich auch noch vor dem 1. Juli zum alt bewährten Wehrdienst einberufen zu werden? Wenn ja, wie?

Mr. O'Donnell

ZitatAm besten wäre es glaube ich mal vor Ort mit wem zu sprechen

Sehr gute Idee.

Zitatin Belgien bin

..und was hält Sie auf, nach Deutschland rüber zu kommen
und einen Termin beim WdB zu machen?
Tell me and I forget.
Teach me and I may remember.
Involve me and I will learn.
(Benjamin Franklin)

mailman

Zitat von: Blacksheep am 30. April 2011, 19:33:59
Zitat von: mailman am 30. April 2011, 19:19:45
Man sollte sich auch nicht so sehr auf den Sinneswandel "versteifen". Am Zentrum wird ja auch die grundlegende Eignung überpüft. Klar braucht man für den KDV Wandel eine Erklärung, aber das ganze andere Verfahren muss man ja auch durchlaufen, sofern man überhaupt eingeladen wird.


Naja die KDV widerrufe ich mit einem einfachen Satz:

"Hiermit erkläre ich, dass ich den Kriegsdienst mit der Waffe nicht mehr aus Gewissensgründen verweigere."

Das kommt von wem der beim BAZ arbeitet.
Welche grundlegende Eignung? Ich wurde bereits T1 gemustert, meinst du eine Eignungsprüfung für den FWD?

Zudem ist die Untersuchung am Zentrum umfangreicher als am KWEA. Kann sein das aus dem T1 auch ein T2 wird. Was ja auch irrlevant ist, da man seine Wunschverwendung auch mit T2 machen kann sofern kein Ausschluss dafür vorliegt.

Blacksheep

also kann ich mich schonmal auf eine erneute Musterung einstellen?

revolvermann

Nutze doch bitte mal die Suchfunktion hier im Forum zum Thema Zentrum für Nachwuchsgewinnung, da sollstest Du genug Erfahrungsberichte finden.

KlausP

Zitat von: Blacksheep am 30. April 2011, 19:50:55
also kann ich mich schonmal auf eine erneute Musterung einstellen?

Neue Musterung nicht. Es kommt darau an,aös was Sie sich verpflichten wollen.

- Als FWDL werden sicherlich ein paar ergänzende Untersuchungen zusätzlich zu Ihrer bereits bestehenden Musterung notwendig sein
- Als SaZ werden Sie beim ZNwG im Rahmen der Eignungsfeststellung noch einmal untersucht - egal, ob ein Musterungsergebnis vorliegt oder nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen