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Urlaubsverbot nicht bestehen DSA

Begonnen von Y-123, 14. Juni 2011, 17:47:55

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wolverine

"Zwingend" ist hier das Wort, auf das es ankommt und das heißt, es gibt und gab (!) keine andere Möglichkeit, den beabsichtigten Zweck ohne Versagung des Urlaubs zu erreichen. Und das muss für jeden abgelehnten Urlaubantrag individuell begründbar sein. Viel Spaß!
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KlausP

Zitat von: wolverine am 15. Juni 2011, 21:29:07
"Zwingend" ist hier das Wort, auf das es ankommt und das heißt, es gibt und gab (!) keine andere Möglichkeit, den beabsichtigten Zweck ohne Versagung des Urlaubs zu erreichen. Und das muss für jeden abgelehnten Urlaubantrag individuell begründbar sein. Viel Spaß!

Viel Spaß nicht nur für denjenigen, der den Urlaub versagt sondern auch für denjenigen, der über die Beschwerden zu entscheiden hat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Das ist recht einfach: Irgenwo in der Begründung findet man immer einen Fehler.
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RekrKp8

Richter: "Findet der Einsatz für diesen Soldaten auch ohne abgelegtes DSA statt?"
Chef: "Selbstverständlich!"
Richter: "Alles klar, Urlaub genehmigt."

Y-123

Inzwischen scheinen sich schon mehrere Leute wegen des Bestehen vom DSA beschwert zu haben, weswegen das Ablegen alleine nun doch wieder reicht. Anders sieht es bei den IGF Dingen aus wie Schießübungen, Geländeläufe, San, ABC Ausbildung etc.

Hierbei fehlt mir dieses Jahr lediglich die P8 S-2 Wü, weswegen mir nun weiterhin der Urlaub verwehrt wird. Da aber kein Schießen angefordert wurde um solch Dinge nachzuholen renn ich dabei immernoch an die Wand. Die Antwort von meinem ZgFhr war daraufhin: "Dann müssen Sie Ihrer Freundin halt erzählen das es kein Urlaub gibt, weil sie an den bisherigen Schießterminen die P8 S-2 nicht geschossen haben". Sollte also in kurzer Zeit kein Schießen angeboten werden darf ich dennoch kein Urlaub nehmen.

Meiner pers. Meinung nach sind solche Schikane Aktionen extrem unkameradschaftlich und unmenschlich. Da geht man dann mit einer
super Einstellung mit solchen Leuten in den Einsatz ::)

KlausP

Der Zugführer kann gar keinen Urlaub versagen. Das kann nur der Disziplinarvorgesetzte. Der Zugführer bringt auf dem Urlaubsantrag lediglich einen Sichtvermerk an mit dem er bestätigt, dass er den Antrag zur Kenntnis genommen hat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Y-123

Joa kann er nicht. Der Zugführer kann den Urlaubsantrag lediglich beführworten oder einen negativen Sichtvermerk darauf schreiben, weiterleiten muss er ihn trotzdem. Dennoch kommt die IGF Anforderung vom KpChef und der wird den Urlaubsantrag eh ablehnen, wenn der ZgFhr sich dagegen ausspricht.

F_K

... es gibt IGF, die sind als Voraussetzung für Auslandseinsätze zwingend (z. B. erfüllte Schießübungen mit der Handwaffe), hier gibt es also einen ZWINGENDEN Grund für die Versagung von Urlaub - es muss natürlich Gelegenheit gegeben werden, die Übungen auch abzulegen - irgenteine Einheit wird sich schon finden, zu der man ein paar Soldaten "hinschicken" kann.

Insoweit muss der Chef dem Richter schon sagen, dass ohne diese IGF ein Auslandseinsatz nicht möglich ist ....

Y-123

Dann sollte aber auch ein Schießtag organisiert werden, wenn die / den betroffenen Soldaten Schießübung XY noch zu erfüllen haben, anstatt es sich einfach zu machen und die / den Soldaten einfach den Urlaub zu streichen.
Durch die Streichung alleine und ohne eine erneute Möglichkeit die Leistung nachzuholen kann man dann soeine "notwendige" IGF Leistung bis zum Einsatz nicht nachholen.

KlausP

Wenn keine Möglichkeit zum Schießen für die Betroffenen organisiert wird, macht das Versagen des Urlaubs ja gar keinen Sinn denn dann können sie das ja auch nicht nachholen, im Gegensatz zum DSA, wo es durchaus ohne großen Aufwand möglich wäre. 
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

Muss man für den Einsatz die P8 S2 als IGF geschossen haben?
Ich kenn das nur das man die G36 S9 als für die IGF Daten braucht.

Y-123

Zitates gibt IGF, die sind als Voraussetzung für Auslandseinsätze zwingend (z. B. erfüllte Schießübungen mit der Handwaffe)

Ich meine aber das die P8 nicht zwingen dazu zählen muss. In welcher Vorschrift ist das niedergeschrieben, dass die Übungen für G36, P8 und MG für die IGF, zwingend vorm Einsatz erfüllt sein müssen?


ulli76

Ich finde das alles ziemlich merkwürdig.
Im Rahmen der Einsatzvorbereitung solltet ihr eigentlich reichlich Schießen gewesen sein (wäre mir als Chef dann relativ wurscht, ob derjenige dann ausgerechent die P-S-2 Wü nicht hat ) und SanAusb genossen haben.
BFT/DSA kann man an einem Tag abgelegen. Sollte auch kein Problem sein. Des weiteren müsste man überlegen, ob man einen Soldaten, der das nicht hat, mit in den Einsatz nimmt. bzw. was die Gründe für das Nichtbestehen sind.

Für mich wären zwingende Gründe gegen einen Urlaub kurz vorm Einsatz: einsatzwichtige Ausbildung (Übungsplatzaufenthalte mit der Einheit, ZA EAKK, EAKK, Fachlehrgang etc.), Komplettieren des BA 90/5 plus Impfungen. Übergabe/Übernahme von Material, Übergaben bei wichtigen DP (Chefs, Spieße etc.-aber selbst das kann man rechtzeitig organisieren), bei Chefs z.B. offene BUs und Disziplinarverfahren, die zwingend vor dem Einsatz abgeschlossen werden müssen, z.B. bei medizinischem Personal bestimmte Dienste (z.B. bei unverschiebbarem Ausfall von Kameraden)

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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