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Polizeikontrolle vermeiden wegen Beamtenstatus

Begonnen von michi94587, 04. August 2011, 13:27:12

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miguhamburg1

Außerhalb militärischer Anlagen darf die Polizei im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse grundsätzlich alle Personen kontrollieren, unabhängig von Beruf, Status, ob in- und außer Dienst. Dies schließt auch Bw-Angehörige während der Dienstzeit und in Uniform ein. Auch eine Kfz-Kontrolle ist erlaubt. Bei Gefahr in Verzug darf die Polizei sogar die Verfolgung eines Soldaten in militärischen Anlagen durchführen. Ohne Gefahr im Verzuge muss die Bw im Rahmen der Amtshilfe dies ermöglichen.

Wenn ein Soldat hoheitlich tätig ist, hat er der Polizei dies zu erklären, dazu hat Andi alles gesagt. Kfz in Kolonnenfahrt, die gekennzeichnet sind und wie bei der Bw z.B. einen Marschkredit haben, genossen Sonderrechte. Während des Marsches werden Kolonnen weder angehalten, noch einzelne darin fahrende Kfz oder Personen kontrolliert.

mailman

Ja muss dazu sagen, das es kein Marsch mit Marschkredit usw. war. Waren normale Transportfahrten.

Schamane

@ miguhamburg1 Frage gibt es heute keine KFZ - Märsche mehr oder genießen diese keine Sonderrechte mehr, da sie schreiben "genossen".
Ausweisen muss man sich, aber hierzu reicht der Personalausweis oder Reisepass. Wenn die Person welche den Ausweis kontrolliert berechtigt ist, so erfährt sie die Anschrift über die PKZ des Reisepass, wenn nicht kennt sie Namen und Heimatstadt.
Wenn ihnen eine Personalienfeststellung spanisch vorkommt, dann lassen sie sich von dem Polizisten die Dienstnummer geben. Eine nette Anfrage bei der nächsten Polizeiwache und die Sache sollte sich schnell klären und wenn nicht freuen sich Polizei, Staatsschutz, Verfassungsschutz und MAD über Arbeit und es gibt mal wieder was zulesen im Sicherheitsbericht.

mailman

Märsche mit Marschkredit habe ich immer wieder mal gesehen, wenn ein ein SLT in einer Kolonne auf Tour ging. Da waren allerdings immer Feldjäger dabei, da dürfte ich die Frage mit der Kontrolle wohl eh geklärt haben.

miguhamburg1

@ Schamane: das war ein Tippfehler, vielen Dank.

Sie wollen aber unseren Fragensteller mit Ihrem Beispiel des möglicherweise falschen Polizeibeamten nicht verwirren, oder?

Die Polizei ermittelt und kontrolliert Soldaten sicher nicht wegen des Verdachts auf Verstoß gegen militärische Vorschriften und Erlasse. Sie wird dies entweder im Rahmen der Verfolgung wegen Verdachts einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit tun, wie gegenüber jedem anderen Bürger auch. Insofern interessiert die Polizei auch nicht der Truppenausweis, sondern die Personalien gem. Reisepass oder BPA.

Denn wie allgemein bekannt, sind wir Soldaten Staatsbürger in Uniform und nur in den von Andi beschriebenen Fällen genießen wir Sonderrechte, die uns zeitweise um Polizeikontrollen herumkommen lassen.

miguhamburg1

@ mailman: Es finden laufend Märsche mit Marschkredit auch ohne FJgBegl. statt, z.B. regelmäßig bei Nutzerwechseln auf den Fahrten zu/von den TrÜbPl...

Schamane

Nö wollte ich nicht. Nur wurde uns vor dem Einsatz eine Belehrung durch den S2 / MAD zuteil, dass man auch nicht jedem "Polizisten" in Deutschland uneingeschränkt vertrauen soll.
Denn wie bei uns macht die Uniform noch lange nicht den Polizisten.

wolverine

Zitat von: Schamane am 04. August 2011, 19:02:22
dann lassen sie sich von dem Polizisten die Dienstnummer geben.
Und der lacht Sie dann einmal herzhaft aus!
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F_K

ZitatUnd der lacht Sie dann einmal herzhaft aus!

Warum sollte er? Genauso könnte man dann die Diskussion führen, wer das größere Kaliber zur Verfügung hat - da hat dann der Offizier mit Sicherungsmannschaft immer die besseren Karten - und vor allen Dingen Langwaffen.

Beide Seiten (Zivilist - Soldat gegenüber Polizei) können gegenseitig eine Identifikation verlangen - denn nur damit hat der Polizist Polizeirechte.
Der Zivilist muss nicht mal einen Perso dabeihaben - der Polizist seinen Dienstausweis schon.

wolverine

Weil Polizisten auf einen Namen, einen Vornamen und einen Dienstgrad hören. Die berühmte Dienstnummer ist eine Mär amerikanischer Krimi-Gucker.
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miguhamburg1

@FK: Gibt es nicht irgendwo eine Bestimmung, dass Bundesbürger ab 18 Jahren ihren Perso bei sich führen müssen?

KlausP

Nein, die gibt es nicht. Bürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr müssen einen Personalausweis besitzen. Siehe auch Personalausweisgesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html

Da steht nichts von Mitführungspflicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Zitat von: mailman am 04. August 2011, 17:28:49
Und selbst wenn dürfte dich die Polizei bestimmt im Rahmen der Amtshilfe "festhalten" bis die Feldjäger eintreffen, würde ich mal vermuten.,

Nein, die Polizei ist die einzig zuständige Behörde in Sachen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr, da haben Feldjäger keine Aktien. Feldjäger sind keine Polizei!

Zitat von: Flip25 am 04. August 2011, 17:48:44
Allerdings stellt sich mir jetzt eine Frage. Wie ist das wenn man man im Dienst Kolonne  oder mit einem
Fahrzeug der Bundeswehr unterwegs ist, z.B. Truppenübungsplatz oder man transportiert etwas von A nach B.
Dürfen einen dann Polizisten kontrollieren?

Wie ich schon schrieb: Selbstverständlich!
Beim Straßenverkehr gibt es aber Dienstanweisungen in den Ländern, die besagen, dass Bundeswehrfahrzeuge grundsätzlich von Feldjägern zu kontrollieren sind.

Zitat von: Flip25 am 04. August 2011, 17:48:44Obwohl die Feldjäger ja auch ab
und zu auf Bahnhöfen Soldaten darauf hinweisen ihre Kopfbedeckung zu tragen oder oder oder,.....

Feldjäger führen als verlängerter Arm aller Disziplinarvorgesetzten der Bundeswehr Militärischen Ordnungs- und Verkehrsdienst durch. Das hat nichts mit den Tätigkeiten der Polizei zu tun!

Zitat von: mailman am 04. August 2011, 18:09:49
Also wir wurden damals immer mal wieder vom BAG und auch von der Pol. kontrolliert, da ging es aber hauptsächlich um Ladungssicherung und um die Tachoscheiben, also die Lenkzeiten.

Das BAG darf KFz der Bundeswehr nicht kontrollieren! Dafür gibt es keinerlei Rechtsgrundlage! Was Gefahrgutverkehr angeht kontrolliert sich die Bundeswehr selber, da die Feldjäger verpflichtet sind jährlich 5% des Gesamtgefahrgutverkehrs der Bundeswehr zu kontrollieren.

Zitat von: Schamane am 04. August 2011, 19:02:22
Ausweisen muss man sich, aber hierzu reicht der Personalausweis oder Reisepass.

Im Dienst weist sich ein Soldat grundsätzlich mit seinem Truppen- und/oder Dienstausweis aus  - auch in einer Polizeikontrolle während des Dienstes. Der Soldat agiert während des Dienstes nicht als Privatperson, sondern als Amtsträger. Genauso wird der Polizei dann auch der Dienstführerschein und grundsätzlich nicht der zivile Führerschein gezeigt.

Gruß Andi
the rest is silence...

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snake99

@Andi

Mal eine Frage an dich als Sachkundiger ...

Ein Soldat beging im stark alkoholisierten Zustand während einer Party in einer Gaststätte eine KV und wurde darauf hin von der Polizei festgenommen und zur Polizeiwache verbracht. Dieses geschah an einem Samstag Abend. Nachdem die Polizei festgestellt hat, dass es ein Soldat ist wurde der Kamerad an die Feldjäger übergeben. Diese haben den Kameraden dann zu mir gebracht (ich war damals WaHa) und ich musste den Kameraden bis zum Dienstbeginn am Montag Morgen ins "Café Viereck" setzen.

Kannst du mir den rechtlichen Hintergrund erklären? Okay, der Kamerad war Beschuldigter einer Straftat, doch diese ist außer Dienst passiert. Warum wurden die Feldjäger hinzugezogen?
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Andi

Weil es bei den Länder- und den Bundespolizeien Dienstanweisungen gibt, die besagen, dass bei Straftaten von Soldaten grundsätzlich zusätzlich zu polizeilichen Maßnahmen die Feldjäger zu informieren sind. Passiert insbesondere dann gerne, wenn es um alkoholisierte Soldaten geht oder wenn der Soldat anderweitig die Nacht in einer Zelle verbringen würde oder den Polizisten gegenüber renitent und /oder gewalttätig ist. Da ist der Soldat bei der Bundeswehr bzw. den Feldjägern dann regelmäßig besser aufgehoben, als bei der Polizei.
Hat den positiven Nebeneffekt, dass die Bundeswehr so regelmäßig noch vor einer Mitteilung in Strafsachen durch die Staatsanwaltschaft Kenntnis von Straftaten durch Soldaten bekommt.

Gruß Andi
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