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Schlafen in der Kaserne als SaZ? Kosten?

Begonnen von alteFrau, 31. Oktober 2011, 15:02:25

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wolverine

Nordbayern in der Rhön mit einem Duzend fränkischer Hausbrauereien in Fußreichweite?! Ein Traum!
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alteFrau

Zitat von: KlausP am 31. Oktober 2011, 19:41:40
In der AGA ist man ja sowieso zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Danach gehen alle Anträge bezüglich der Erlaubnis zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft (egal, ob TG-Empfänger oder nicht) über den Spieß an den Kasernenkommandanten, der dann die Genehmigung erteilt (oder auch nicht).

Vielen Dank an Dich Klaus.
Macht es dann Sinn, während der AGA schonmal in Hammelburg anzurufen und nachzufragen, ob die da noch ein Plätzchen für mich haben?

Zitat von: wolverine am 31. Oktober 2011, 19:42:19
Nordbayern in der Rhön mit einem Duzend fränkischer Hausbrauereien in Fußreichweite?! Ein Traum!

Und die Schwiegereltern wohnen dann näher als mein Mann... 

KlausP

ZitatMacht es dann Sinn, während der AGA schonmal in Hammelburg anzurufen und nachzufragen, ob die da noch ein Plätzchen für mich haben?

Eher nicht. Der Spieß in Hammelburg geht bestimmt davon aus, dass alle seine "Neuen" kasernenpflichtig sein werden. Und für die ersten Tage nach Dienstantritt in der Stammeinheit, findet sich immer 'ne Stube mit Bett und Spind, bis sich das alles "geschüttelt" hat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

alteFrau

Gut, dann halte ich mich mal an Deinen Rat. Weißt ja, wovon Du sprichst...  ;D
Wird wohl auch reichen, wenn ich dem am 1. Tag gleich auf´n Sa** gehe...  8)

KlausP

Manche Leute haben 'ne komische Art, sich "beliebt" zu machen.  :D
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

alteFrau


abie.gail

Zitat von: wolverine am 31. Oktober 2011, 16:37:14
Und ein Z2 oder Z3 ROA ist dann kein SaZ sondern FWDL?

Sry, an die Möglichkeit habe ich nicht gedacht..... :-\ :-\

Zitat von: wolverine am 31. Oktober 2011, 16:37:14
Und wer legt die Übernachtungskosten fest? Der Kasernenkommandant? Oder eine Kommission der Vertrauenspersonen? Oder doch eine bundeseinheitliche Kostenregelung?

Ich nehme Antwort C.
Bundeseinheitliche Kostenregelung.... :)

Wenn es falsch ist, haut mir eins auf den Deckel, ich lerne noch dazu....

Grüßle
abie
Lieber FotoGRAF
als gar kein Adelstitel!

ernest0

Zitat von: StefanK. am 31. Oktober 2011, 17:18:02
Zitatdanke für deine nette anwort ... ich dachte eigentlich das jetzt der klaus mir schreibt : ey alder vergess das mit bund du bist behindert oder das ich ein link bekomme von bundeswehr-karriere.de bekomme :D

kann man nach fwdl, saz machen ?
Also ich finde, dass der Klaus immer informative sowie auch ehrliche antworten gibt... Sorry for ot...


Edit:
Zitate bitte auch als solche kenntlich machen! Ist hier geschehen.

ja ich finde klaus auch am informativsten, aber manchmal werd ich blöd angemacht :(   (fast immer zurecht) ^^

Andi

Zitat von: Rollo83 am 31. Oktober 2011, 17:34:48
Wenn die Wohnung anerkannt ist und man KEINE UKV bekommet, dann wird man Trennungsgeldempfänger und somit bezahlt man genau 0 für die Unterkunft.

Das ist falsch, denn wer unter 25 ist zahlt auch als Trennungsgeldempfänger den im Bundesbesoldungsgesetz festgelegten Satz von um die 90€!
Erst ab 25 stimmt deine Aussage.
the rest is silence...

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