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Versicherungen!!!

Begonnen von Hannes87, 02. November 2011, 17:28:00

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F_K

ZitatMeine Versicherungsberater sagte mir das im Kriegsfall keine Versicherung greifen würde oO denn man sei dann ja über den Dienstherr versichert (Berufunfall).

Im Krieg (!) (Deutschland ist derzeit nicht im Krieg) greift kaum noch eine Versicherung, weil fast alle Versicherungen den Kriegsfall ausschließen (da gibt es nämlich massive Schäden).

Ferner wird von vielen Versicherungen das aktive Kriegsrisiko (also die Teilnahme an solchen Handlungen) ausgeschlossen - und nun ist geklärt, dass z. B. in AFG von kriegerischen Handlungen gesprochen werden darf (deshalb übernimmt ja auch der Dienstherr gewisse Kosten).

Pearlinha

So jetzt habe ich die Antworten die ich haben wollte :)

Also die Unterschiede zwischen der Nürnberger und der DBVW sind folgende:

- Bei der DBVW hat man 3 Jahre Wartezeit und erst dann greift die Versicherung im Schadensfall.
- Bei der Nürnberger habe ich keine Wartezeit.

- Die DBVW zahlt nur ein Jahr lang im Schadensfall.
- Die Nürnberger zahlt so lange die Versicherung läuft (Bis zum Regel Rentenalter)

Die Versicherungen unterscheiden zwischen Aktiven und Passiven Kriegseinsatz. Bei einem Aktiven Kriegseinsatz zahlt keine Versicherung.

Bei der DBVW gilt zb der Afghanistan Einsatz als aktiver Einsatz.
Bei der Nürnberger gilt dieser als passiv.

Das waren die Gründe warum mein Berater mir die Nürnberger vorgeschlagen hat und nicht die DBVW.

Edit: Da war F_K schneller :)
02.01.2012
- Aga in Nienburg 7./EloKaBtl 912 -
01.04.2012
-Stamm 4./OpInfo 950

RHW

#17
Hallo Hannes87,

eine Pflegeversicherung ist für alle SaZ Pflicht, eine Anwartschaft in der Krankenversicherung ist möglich.

Es gibt vier verschiedene Varianten:

a) eine Pflegeversicherung in einer Privatversicherung (Beiträge sind unabhängig vom Verdienst)

b) eine gesetzliche Pflegeversicherung bei der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse: Der Beitrag beträgt ab dem 23. Geburtstag 1,225% der Bruttoeinnahmen (vor dem 23. Geburtstag oder mit Kind: 0,975%)

c) eine Anwartschaft in einer privaten Krankenversicherung und eine private Pflegeversicherung.
(Beiträge sind unabhängig vom Verdienst). Wenn man nach der Dienstzeit keine versicherungspflichtige Arbeitnehmertätigkeit aufnimmt, ist eine Rückkehr in eine gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen (z.B. als Arbeitsloser, Selbständiger, Beamter, Fachschüler, Student ab dem 30. Geburtstag).

d) eine Anwartschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung und eine gesetzliche Pflegeversicherung.
Die Beiträge für KV + PV betragen unabhängig vom Einkommen 45 Euro monatlich. Bei Heirat odder Nachwuchs kann man die Anwartschaft auch während der Dienstzeit jederzeit in eine Vollversicherung umwandeln (unabhängig vom Gesundheitszustand der Angehörigen).


Bei den Varianten a) und b) kannman nach der Dienstzeit nahtlos wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, die vor Beginn der Dienstzeit bestnden hat. § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V

Für welche der Varianten man sich entscheidet, hängt vom Alter, Gesundheitszustand, vorheriger Krankenversicherung, Familienplanung, Berufsplanung nach der Dienstzeit etc. ab.

Die Entscheidung für eine der Varianten kann lebenslange Auswirkungen haben.

Gruß

RHW

wolverine

Zitat von: RHW am 07. November 2011, 14:07:55
d) eine Anwartschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung und eine gesetzliche Pflegeversicherung.
Die Beiträge für KV + PV betragen unabhängig vom Einkommen 45 Euro monatlich. Bei Heirat odder Nachwuchs kann man die Anwartschaft auch während der Dienstzeit jederzeit in eine Vollversicherung umwandeln (unabhängig vom Gesundheitszustand der Angehörigen).
Was soll da die Anwartschaft bringen?
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

AriFuSchr

Geld in die Kasse der GKV  ;)
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

RHW

Hallo,

in den meisten Fällen ist Variante d) wenig sinnvoll.  Bei einer Heirat einer älteren und/oder chronisch kranken Person (z.B. Sozialhilfeempfänger oder aus dem Ausland) kann ein Zugang zu einer Privatversicherung ausgeschlossen sein. Über die Variante d) können der Ehegatte und ggf. Kind/er bzw. Stiefkind/er  kostenlos über die GKV-Mitgliedschaft des SaZ mitversichert werden. Der PKV-Basistarif für über 500 Euro monatlich könnte sonst eine unangenehme Variante sein.

In den meisten Fällen sind die Varianten a) oder b) am sinnvollsten.

Gruß

RHW

rookie01

Eine Anwartschaft für die gkv wäre mir neu! Wo soll es diese geben?

kohn88

Dann hab ich trotzdem eine Frage: Was bringt und ist dann die Anwartschaft und der Unterschied zwischen einer kleinen oder großen. Ich war heute bei meiner Krankenkasse und die sagte mir, "Sie brauchen keine außer Sie würden sich nach Ihrer Dienstzeit selbstständig machen. Alles andere würde ja über die Bündeswehr laufen."

rookie01

#23
Das nicht ganz korrekt. Es kann sein das Sie nach der BW Übergangsgebührnisse bekommen und in diesen Fall, sofern Sie nicht SV-Pflichtig beschaftigt sind, keine ALG beantragen können und dementsprechend nicht in die GKV können (edit: bzw. Ihre alte GKV ist nicht verpflichtet Sie aufzunehmen). Stand heute. Wie das zukünftig wird steht in den Sternen.

Allerdings wenn er das so gesagt hat das Sie nur im Falles der Selbstständigkeit sich nicht GKV versichern können, würde ich mir das schriftlich geben lassen. 8)

AriFuSchr

zum Thema Unterschied große/kleine Anwartschaft in der Krankenversicherung:

In der kleinen Anwartschaftsversicherung wird lediglich auf eine spätere Gesundheitsprüfung verzichtet, wohingegen in der großen Anwartschaftsversicherung sich auch der spätere Beitrag nach dem Datum der Anwartschaftsversicherung bemisst.

Für SaZ ist das Thema eigentlich die kleine Anwartschaft.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

kohn88

Na gut danke. Vor allem wollt ich wissen was ich (SaZ6 Mansch Wiederein) bereits vor dem Dienstantritt abschließen sollte.

RHW

Hallo kohn88,

die Anwartschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ist in §240 SGB V geregelt und gibt es bei allen gesetzlichen Krankenkassen. Die Anwartschaft führt ggf. auch zu einem niedrigeren Beitrag als Rentner. § 5 Absatz 1 Nr. 11 SGB V

Wenn man eine Anwartschaft in einer Privatversicherung abschließt, kann man nur zurück in eine gesetzliche Krankenkasse, wenn man nach der Dienstzeit versicherungspflichtig ist (z.B. Arbeitnehmer mit "passendem" Bruttoverdienst oder Student vor dem 30. Geburtstag).

Wenn man weder eine gesetzliche noch eine private Anwartschaft abgeschlossen hat, wird man nach der Dienstzeit wieder in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, bei der man direkt vor der Dienstzeit versichert war. § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V  Dies gilt nicht, wenn man nach der Dienstzeit Arbeitmehmer mit mehr als 49500 Euro (2011) Bruttoverdienst, Selbständiger oder Beamter/anwärter ist.

Gruß

RHW

Pete85

Zitat von: Pearlinha am 07. November 2011, 12:52:38
- Bei der DBVW hat man 3 Jahre Wartezeit und erst dann greift die Versicherung im Schadensfall.
- Bei der Nürnberger habe ich keine Wartezeit.

- Die DBVW zahlt nur ein Jahr lang im Schadensfall.
- Die Nürnberger zahlt so lange die Versicherung läuft (Bis zum Regel Rentenalter)

Die Versicherungen unterscheiden zwischen Aktiven und Passiven Kriegseinsatz. Bei einem Aktiven Kriegseinsatz zahlt keine Versicherung.

Bei der DBVW gilt zb der Afghanistan Einsatz als aktiver Einsatz.
Bei der Nürnberger gilt dieser als passiv.

Was hat denn der Deutsche Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft damit zu tun? ^^
Gott und den Soldaten ehrt man nur in den Zeiten der Not - und zwar nur dann.

Doch ist die Not vorüber und die Zeit hat sich gewandelt, wird Gott halb vergessen und der Soldat schlecht behandelt...

mailman

Korrekt heißt es DBwV.

Und "Nürnberger Versicherungsgruppe". Darüber kann jeder denken wie er will. Ich möchte da jedenfalls nix haben.

Pete85

Ich auch nicht! Eben weil da wohl schon ein paar Kameraden etwas Pech hatten...

@ Pearlinha: Auf jeden Fall sind deine Infos über den DBwV so auch nicht ganz korrekt - mag man auch von diesem halten, was man will.
Gott und den Soldaten ehrt man nur in den Zeiten der Not - und zwar nur dann.

Doch ist die Not vorüber und die Zeit hat sich gewandelt, wird Gott halb vergessen und der Soldat schlecht behandelt...