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ResOffz-Laufbahn

Begonnen von OG d.R., 15. November 2011, 17:23:25

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MarekD

Zitat von: OG d.R. am 22. November 2011, 14:57:51
Es tut mir ja leid, dass ich so viel und so oft frage, aber das Ganze ist eben nicht so leicht zu durchschauen.

Habe vor einer Woche von einem Feldwebel vom PersAmt eine Mail mit allen möglichen Unterlagen bekommen und auch auf der Homepage ist ja eine Bewerbungsbogen. Den werde ich wohl mal ausfüllen.

Also wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich jetzt noch nicht angeben welche TSK und welche Truppengattung dann?

Zur EÜ: Keine Ahnung wann! Ich befinde mich noch in der Probezeit, aber wenn ich mich jetzt bewerbe würde es doch eh einige Monate dauern. Von daher könnte ich ja sagen im kommenden Mai/Juni und mir dann Urlaub nehmen wenn der Arbeitgeber nicht mitmacht.

Das ist schon ok.
Du hast einen Hochschulabschluss, das ist schonmal gut. Die Frage ist immer noch, welche zivilberufliche Qualifikation mit dem Hochschulabschluss verbunden ist.

Denn dann kannst Du ebenso als Reserveoffizier nach Paragraph 43 (3) eine Bewerbung stellen. Je nachdem, ob Du Bachelor oder Master hast, kannst Du als Leutnant/Oberleutnant (Bachelor) oder Hauptmann (Master) eingestellt werden.
Allerdings muß der Beorderungstruppenteil den Du finden mußt Bedarf anmelden bei P.
Ansonsten wirst Du mit den anderen 1000 Bewerbern jährlich in einen Topf geworfen. Da kannst Du dir die Erfolgschance schonmal ausrechnen.

Die TSK kannst Du dir nicht aussuchen, Du kannst aber Wünsche bzgl. der TSK anmelden. Bedenke aber, daß die Reserveoffizierlaufbahn adW nur bei Heer und Luftwaffe möglich ist.
Bei der Marine kannst Du nach $ 43 (3) Reserveoffizier werden, falls Du dies nicht im Wehrdienst machst.
Truppengattung? Noch keine Gedanken gemacht, welche Du favorisierst? Gemeinhin bleibst Du doch in der Truppengattung, der Du seit der AGA angehörst. Ich nehme an, Du warst beim Heer?

Auch der Reserveoffizier adW bei Heer und Luftwaffe ist nicht einfach zu bekommen.
Von den Bewerbern werden mMn nur ca 40 als ROB ausgewählt.
Um überhaupt eine Chance zu bekommen, mußt Du vorher auch eine Eignungsübung ableisten. Die Note die dir dort gegeben wird bzw. dein Dienstzeugnis entscheidet ebenfalls ob Du geeignet bist.


snake99

Zitat von: wolverine am 22. November 2011, 15:08:30
Was ist an einem Nein eigentlich schwer verständlich oder auslegbar?!

Und wenn Sie jetzt auf die Idde kommen wegen Ihres Vorhabens zu kündigen: Die Bw muss Sie auch nicht akzeptieren! Es besteht kein Anspruch auf Zulassung zu einer Laufbahn. Es kann dann passieren, dass Sie gekündigt haben und arbeitslos sind und nicht angenommen werden.
Und ich sage das nicht ohne Grund. Es gibt Leute, die machen so etwas und beschweren sich dann. Weil ... irgendwer muss es ja schuld sein!

Wolverine bringt es auf den Punkt.

Fakt ist, wenn sie die Bewerbungsunterlagen ausgefüllt zurück schicken und der AG Bogen ist nicht dabei, wird es zu keiner ResOffz Ausbildung kommen. Was im nächsten Jahr sein wird, interessiert erstmal nicht ...
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

OG d.R.

D.h. ich kann die Sache (erstmal) auf Eis legen!  :'(

Und das nur, weil ich zu dumm und faul war, mir während dem Studium schon Gedanken zu machen.
Aber damals waren eben andere Sachen "wichtiger"...

snake99

Zitat von: MarekD am 22. November 2011, 15:09:04
Allerdings muß der Beorderungstruppenteil den Du finden mußt Bedarf anmelden bei P.

Wenn man bisher nicht beordert war, kann P auch dem Bewerber einen Truppenteil zuweisen.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

snake99

#34
Zitat von: OG d.R. am 22. November 2011, 15:13:00
Aber damals waren eben andere Sachen "wichtiger"...

Das sollte auch noch heute so sein!

Bedenken sie:
Ich würde es mittlerweile als Privileg bezeichnen, wenn man als Reservist für ein paar Tage / Wochen pro Jahr in der Truppe üben darf, denn man findet nicht mehr viele Arbeitgeber die das unterstützen und ihre Zustimmung dazu erteilen. In erster Linie sehen die AG's nur eine fehlende Arbeitskraft, deren Ausfall für den EÜ Zeitraum von anderen aufgefangen werden muss ;)

Erst letztes Jahr wurde ich Zeuge, wie ein Kamerad kurz vor seiner EÜ mitgeteilt bekommen hat, dass aufgrund seines Bw Engagements sein befristeter Vertrag nicht verlängert werden wird. Blöd, wenn man Frau und Kind zu Hause sitzen hat ...
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MarekD

Zitat von: snake99 am 22. November 2011, 15:13:27
Zitat von: MarekD am 22. November 2011, 15:09:04
Allerdings muß der Beorderungstruppenteil den Du finden mußt Bedarf anmelden bei P.

Wenn man bisher nicht beordert war, kann P auch dem Bewerber einen Truppenteil zuweisen.

Ja ne is klar. P wird ganz sicher keinen Beorderungstruppenteil suchen.
Da ist Eigeninitiative gefragt.
Schließlich und endlich habe ich das schon gesagt. Die Bewerbungen die keinen Beorderungstruppenteil haben, werden in einen großen Topf geworfen, womit die Chancen doch recht schwinden.

So zumindest bei Bewerbungen nach § 43 (3)

OG d.R.

Laut der offiziellen Seite ist das selbständige Suchen eines Beorderungstruppenteils nicht notwendig.

Ist natürlich auch besser so, meines Erachtens!

snake99

Zitat von: MarekD am 22. November 2011, 15:21:28
P wird ganz sicher keinen Beorderungstruppenteil suchen.

Doch ... ist bei mir damals so passiert  ;)
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MarekD

Zitat von: snake99 am 22. November 2011, 15:23:41
Zitat von: MarekD am 22. November 2011, 15:21:28
P wird ganz sicher keinen Beorderungstruppenteil suchen.

Doch ... ist bei mir damals so passiert  ;)

Dann hast Du Glück gehabt. Eigeninitiative führt bei 43 (3) fast immer zum Erfolg, P machen lassen nur äußerst selten.
Es sei denn, Du bist Sani.

Tante Edit meint: Wer einen Arzt als Sani bezeichnet kriegt Schläge. In diesem Fall ist Tante Edit meine hauseigene Ärztin.  :P

Ehem. OG

Diese 43/3 Sache verstehe ich auch nicht.

Für wen genau gilt das denn? Wohl kaum für BWL etc. oder?

snake99

P hat mich damals gefragt, wo ich denn gerne meine EÜ ableisten wollte. Ich nannte meine "Wunsch Dienststelle" und P hat die Unterlagen fertig gemacht ... als die Dienststelle trotz mehrfacher Anmahnung nicht reagiert  ist, hat P mir kurzerhand einen neuen TrT zugewiesen mit der Anmerkung, dass man diesen später immer noch ändern könnte, wenn es mir dort nicht gefallen würde.
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snake99

#41
Der §43 Abs. 3 SLV gilt für ALLE Hochschulabsolventen, die ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben. Wie Marek schon richtig sagte, würden sie dann direkt mit Offz Dienstgrad einsteigen ... aber auch hierfür ist die AG Zustimmung erforderlich ;)

Wichtig ist beim §43, dass Ausbildung und Dienstposten 1:1 zueinander passen. Sprich, der Dipl. Kaufmann kann sich nicht auf den DP des "technischen Offiziers (T-Offz) bewerben, da er dafür nicht das passende Studium hat ...
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OG d.R.

Jetzt wird es langsam undurchdringlich für mich!

snake99

#43
Schauen sie mal hier (klick) ... dort steht alles zum §43 Abs. 3 ... inclusive einem namentlich genannten Kameraden der explizit nur für den §43 Abs. 3 SLV zuständig ist ... er hat sogar eine Telefonnummer ;)
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MarekD

Zitat von: snake99 am 22. November 2011, 15:28:44
P hat mich damals gefragt, wo ich denn gerne meine EÜ ableisten wollte. Ich nannte meine "Wunsch Dienststelle" und P hat die Unterlagen fertig gemacht ... als die Dienststelle trotz mehrfacher Anmahnung nicht reagiert  ist, hat P mir kurzerhand einen neuen TrT zugewiesen mit der Anmerkung, dass man diesen später immer noch ändern könnte, wenn es mir dort nicht gefallen würde.

Die EÜ hast aber dann für ROA adW gemacht, right?!

Sehr vorteilhaft. P ist sonst ja nicht so hilfreich was das betrifft.