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Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.

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Wie kann ich Reservist werden?

Begonnen von Ehem. OG, 14. November 2011, 09:28:08

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AriFuSchr

naja, Bachelor in BWL braucht die Bw natürlich zu Tausenden....
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

MarekD

Zitat von: Ehem. OG am 22. November 2011, 15:26:15
Ich habe ja auch Hochschulabschluss (Bachelor in BWL).

Wenn jetzt Offz-Laufbahn nicht klappen sollte, bleibt mir denn dann och eine andere Möglichkeit?
(Abgesehen eben von der freiwilligen, ohne Beorderung und Beförderung).

Ich bleibe ja sonst auf ewig OG und bei evtl. Veranstaltungen bin ich dann regelmäßig der Depp. Im zivilen Leben aber in einer Führungspos.

Also: Was gibts noch?

Hm...Bachelor in BWL bildet die BW selbst aus, da wird es leider schwierig mit 43 (3). Allerdings ist nichts unmöglich. Dennoch, ich schenke dir reinen Wein ein, wird es damit schon arg schwierig.
Wo kein Bedarf, da kein 43 (3).

Dann eben ROA adW. Ich drück dir die Daumen!

Sicherlich. Aber ich rate jedem, sich den Beorderungstruppenteil selbst zu suchen. Melde dich zunächst einmal Bei der SDBw und frage dort wegen Wehrübungen nach. So habe ich es früher auch immer gemacht.
Wenn Du dann in einem Truppenteil übst, solltest Du dein Interesse an einer Beorderung kundtun.
Wenn Du dann keinen schläfrigen S1 hast, dann sollte dir zumindest der weitere Weg erklärt werden.

Beorderungsstellen sind dann sowohl Dienstposten als SG aber auch als Stabsunteroffizier oder aber Du wirst auf einen Feldwebeldienstposten gestellt, je nachdem, wo man dich gebrauchen kann.
Die Lehrgänge mußt Du natürlich so oder so absolvieren.

Noch Fragen? Dann mal los :)

OG d.R.

ZitatMelde dich zunächst einmal Bei der SDBw und frage dort wegen Wehrübungen nach. So habe ich es früher auch immer gemacht.
Wenn Du dann in einem Truppenteil übst, solltest Du dein Interesse an einer Beorderung kundtun.
Wenn Du dann keinen schläfrigen S1 hast, dann sollte dir zumindest der weitere Weg erklärt werden.

Beorderungsstellen sind dann sowohl Dienstposten als SG aber auch als Stabsunteroffizier oder aber Du wirst auf einen Feldwebeldienstposten gestellt, je nachdem, wo man dich gebrauchen kann.
Die Lehrgänge mußt Du natürlich so oder so absolvieren.


Ok, also das mit dem ResOffz kann ich ja erstmal auf Eis legen.

Wenn ich das richtig deute, kann ich an Wehrübungen teilnehmen, ohne Beorderung und dabei befördert werden?

Ich möchte eben auch nicht ewig OG bleiben! Mir würde es fast schon reichen wenn ich mal SU oder OFw d.R. bin ;-)

MarekD

Zitat von: OG d.R. am 22. November 2011, 15:41:13
ZitatMelde dich zunächst einmal Bei der SDBw und frage dort wegen Wehrübungen nach. So habe ich es früher auch immer gemacht.
Wenn Du dann in einem Truppenteil übst, solltest Du dein Interesse an einer Beorderung kundtun.
Wenn Du dann keinen schläfrigen S1 hast, dann sollte dir zumindest der weitere Weg erklärt werden.

Beorderungsstellen sind dann sowohl Dienstposten als SG aber auch als Stabsunteroffizier oder aber Du wirst auf einen Feldwebeldienstposten gestellt, je nachdem, wo man dich gebrauchen kann.
Die Lehrgänge mußt Du natürlich so oder so absolvieren.




Ok, also das mit dem ResOffz kann ich ja erstmal auf Eis legen.

Wenn ich das richtig deute, kann ich an Wehrübungen teilnehmen, ohne Beorderung und dabei befördert werden?

Ich möchte eben auch nicht ewig OG bleiben! Mir würde es fast schon reichen wenn ich mal SU oder OFw d.R. bin ;-)

Warum auf Eis legen? Versuchen!

Beförderungen gibt es leider nur, wenn Du beordert bist.

Ist verständlich. Aber auch dazu brauchst Du einen Beorderungstruppenteil.
Einen Platz als Stabsunteroffizier, zumindest Diensposten wirst Du wohl kriegen. SDBw fragen!
Weiß allerdings nicht, ob es da noch einen Lehrgang gibt.

LoggiSU

#94
für den StUffz vorl. reicht eine verwertbare zivile Qualifikation.
Als BWLer sollte evtl. Stabsdienst- oder MatDispo- oder MatBewUffz allemal gehen.

Dann nach 24 WÜb-Tagen innerhalb von drei Jahren, davon mindestens 12 Tage am Stück sowie pos. Beurteilung und der DG kann endgültig verliehen werden. (Quelle:ZDv 20/7).
Lehrgänge sind dafür nicht erforderlich (erst ab Feldwebel vorl.).

Wie meine Vorschreiber schon angemerkt haben, am Besten mal Kontakt mit der SDBw Abt. IV aufnehmen (mir wurde dort auch jedesmal sehr gut geholfen) und die Möglichkeiten erfragen.
Sich selber einen TrT zum Üben/Beordernlassen suchen ist immer gut. Einfach mal ein paar Stunden ans Telefon klemmen und diverse S1-Abt. anrufen.
Eigeninitiative macht immer einen guten Eindruck.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

wadenbeisser

Kleiner Hinweis dazu:

Die Einstellung in eine militärische Laufbahn der Reserve richtet sich nach den in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgegebenen Vorschriften über Auswahl, Einstellung und Zulassung.
Die Verleihung eines vorläufigen höheren Dienstgrades nach § 5 Abs. 3 der Soldatenlaufbahnverordnung kann im Zusammenhang mit einer Beorderung ausnahmsweise dann in Betracht kommen, wenn der Bewerber oder die Bewerberin zusätzlich zu den in § 22 Abs. 5 oder § 43 Abs. 3 der Soldatenlaufbahnverordnung vorgegebenen Bildungsvoraussetzungen, über Ausbildungen und Erfahrungen verfügt, die für die vorgesehene Verwendung von besonderer Bedeutung sind.

Quelle: ZDv 20/3, Grundsatz- und Einzelanweisung für die militärische Personalführung von Reservisten und Reservistinnen der Bundeswehr, Nr. 1009 (Hervorhebung im Originial!)
"Der Gott, der Eisen schuf, wollte keine Knechte."

Charlie Brown

Zitatfür den StUffz vorl. reicht eine verwertbare zivile Qualifikation.
Als BWLer sollte evtl. Stabsdienst- oder MatDispo- oder MatBewUffz allemal gehen.

Dann nach 24 WÜb-Tagen innerhalb von drei Jahren, davon mindestens 12 Tage am Stück sowie pos. Beurteilung und der DG kann endgültig verliehen werden. (Quelle:ZDv 20/7).
Lehrgänge sind dafür nicht erforderlich (erst ab Feldwebel vorl.).

Wie meine Vorschreiber schon angemerkt haben, am Besten mal Kontakt mit der SDBw Abt. IV aufnehmen (mir wurde dort auch jedesmal sehr gut geholfen) und die Möglichkeiten erfragen.
Sich selber einen TrT zum Üben/Beordernlassen suchen ist immer gut. Einfach mal ein paar Stunden ans Telefon klemmen und diverse S1-Abt. anrufen.
Eigeninitiative macht immer einen guten Eindruck.

Guten Abend Allerseits,

mit Interesse habe ich diesen Thread gelesen, da er im Wesentlichen Fragen behandelt, mit denen ich mich derzeit auch beschäftige.

Ich hoffe natürlich, dass ich ein paar meiner Fragen stellen darf und will zumindest versuchen dies etwas weniger naiv und nervig als "OG d.R." zu tun.  ;) Denke mal, dass wäre im Interesse aller.

Auch ich interessiere mich für einen "Wiedereinstieg" als Reservist. Habe einen FH-Abschluss und sondiere momentan die verschiedenen Laufbahnen.

Im Wesentlichen stellen sich mir derzeit die Frage, ob ResUffz oder ResOffz!

Hierzu hätte ich mal zunächst 3 kurze Fragen:

1. Unterscheiden sich die beiden Laufbahnen hinsichtlich Lehrgängen, Lehrgangsteilnahmen, EÜ etc.?
2. Muss ich wie hier bei Offz-Laufbahn erwähnt, auch bei Uffz-Laufbahn die Einverständnis meines Arbeitgebers holen?

Danke euch! Schönen Abend noch!


MarekD

Hier wirst Du geholfen!

http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK94uyk-KLU4sSiJD0gVZqWVqVfkO2oCAAL0KVb/

Zu deiner zweiten Frage: Die Einverständniserklärung des Arbeitgebers benötigst Du immer.
Einverständniserklärung bedeutet aber nicht, daß Du von deinem Arbeitgeber die Einverständnis benötigst Res Uffz oder Res Offz zu werden, sondern lediglich die Erlaubnis während der Arbeitszeit zu einer Übung eingezogen zu werden!


Charlie Brown

ZitatHier wirst Du geholfen!

http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK94uyk-KLU4sSiJD0gVZqWVqVfkO2oCAAL0KVb/

Zu deiner zweiten Frage: Die Einverständniserklärung des Arbeitgebers benötigst Du immer.
Einverständniserklärung bedeutet aber nicht, daß Du von deinem Arbeitgeber die Einverständnis benötigst Res Uffz oder Res Offz zu werden, sondern lediglich die Erlaubnis während der Arbeitszeit zu einer Übung eingezogen zu werden!

Hi,

der Link bzw. die Seiten sind mir bekannt ;-)

Ich frage ja genau nach dem, was ich auf der Seite nicht wirklich beantwortet bekam. Vielleicht kannst Du deswegen auch mal auf meine erste Frage eingehen?

Zur zweiten Frage:

Das natürlich der Arbeitgeber da Mitsprache haben will, ist verständlich. Aber ich habe hier im Forum, in diesem Thread und einem anderen, gelesen, dass bei einer Bewerbung als ResOffz man bereits die Zustimmung des Ag braucht. Stimmt das etwa auch nicht? Davon unabhängig, muss nun beim ResUffz oder ResFW die Zustimmung bereits bei der Bewerbung erfolgen oder erst bei konkreten Übungen?

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