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Anwendung polizeilicher Verfahren

Begonnen von Kampferdbeere, 31. Januar 2012, 13:59:54

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Kampferdbeere

-> In welcher ZDV/HDv/Anlage/Weisung finde ich etwas darüber?
Was hat Bw/der Soldat mit polizeilichen Verfahren zu tun, das ist doch zivile "Schiene"?

MfG
Auge um Auge, Zahn um Zahn.

ulli76

Wie wär's wenn du uns auch verrätst in welchem Zusammenhang du was zu dem Thema wissen willst?.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

The_Staffsergeant

Abgesehen davon, untersteht auch ein deutscher Soldat den deutschen Gesetzen, Rechten, Pflichten usw... ;)
OFw d.R. und Stolz darauf
 
Wenn Gott gewollt hätt', das Panzer von Himmel fallen, dann hätte ich auch Fallschirmspringen gelernt.
Und ich lauf zu Fuß, nie weiter, wie ein Panzer lang ist. Für alles andere "Motor an"

Andi

Zitat von: Kampferdbeere am 31. Januar 2012, 13:59:54
-> In welcher ZDV/HDv/Anlage/Weisung finde ich etwas darüber?
Was hat Bw/der Soldat mit polizeilichen Verfahren zu tun, das ist doch zivile "Schiene"?

Das ganze unmittelbare Zwanggesetz der Bundeswehr ist ein Polizeigesetz. Zudem agieren Bundeswehrsoldaten bei Einsätzen im Inneren bei Kathastrophenfällen teilweise auf Rechtsgrundlage der Landespolizeigesetze.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Fernmelder

Auf den Landespolizeigesetzen? Hab gedacht die BRD trennt strikt zwischen Militär und Polizei/bzw.Polizeibefugnisse?
Wenig hervortreten, viel leisten –
mehr sein als scheinen. Das sind Soldaten!

bayern bazi

was meinst du mit welcher rechtgrundlage soldaten zB eine zufahrt zu einem flutgebiet - oder einer flugzeugabsturzstelle sperren

und dabei autos und fußgänger des platzes verweisen ?

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

wolverine

Im Fall der Amtshilfe wird diese auf der Rechtsgrundlage dessen geleistet, dem geholfen wird.
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Kampferdbeere

Zitat von: Andi am 31. Januar 2012, 17:15:35
Das ganze unmittelbare Zwanggesetz der Bundeswehr ist ein Polizeigesetz. Zudem agieren Bundeswehrsoldaten bei Einsätzen im Inneren bei Kathastrophenfällen teilweise auf Rechtsgrundlage der Landespolizeigesetze.

Gruß Andi

Da ist er, der springende Punkt und das hüpfende Komma ^^
Danke Andi.

MfG Kampferdbeere
Auge um Auge, Zahn um Zahn.

Fernmelder

Dann erklärt die Bundeswehr das zum Militärischen Sperrgebiet oder?
Wenig hervortreten, viel leisten –
mehr sein als scheinen. Das sind Soldaten!

mailman


miguhamburg1

Was soll die Bundeswehr zu einem "militärischen Sperrgebiet" erklären? Etwa den überfluteten Deich, die Unglückstellle einer Eisenbahnkollision?

Die Bundeswehr darf fremdes Grundstückseigentum oder fremde Flächen nur dann zu militärischen Bereichen oder militärischen Sicherheitsbereichen vorübergehend erklären, wenn sie selbst dort berechtigt ist, das Hausrecht auszuüben. Dies geschieht regelmäßig nur dort, wo die militärische Sicherheit dies erfordert, zum Beispiel dort, wo ein militärisches Luftfahrzeug abgestürzt ist oder gefährdetes Großgerät oder Waffensysteme besonders geschützt werden müssen, etwa der Platz bei Ausstellungen der Bundeswehr o.Ä.

Wenn die Bundesehr Hilfe bei besonders großen Unglücksfällen leistet oder im Rahmen des Katastrophenfalls bei Überflutungen, Deichbrüchen o.ä. eingesetzt wird, dann geschieht dies unter Regie/Führung der hierfür zuständigen zivilen Behörden und Dienststellen. Das heißt genau, ob und in welchem Umfang die Bundeswehr tätig wird, entscheidet der betroffene Landrat, Innenminister, Oberbürgermeister etc. Da wird überhaupt nichts von der Bundeswehr gesperrt, und wenn Bundeswehrsoldaten z.B. Straßen sperren und dort mit der Winkerkelle den Straßenverkehr ableiten, dann tun sie dies auf Anordnung und im Auftrag des Straßenverkehrsamtes oder der Polizei, genauso, wie an anderen Stellen dies von Feuerwehrleuten oder Angehörigen des THW getan wird.

KlausP

Zitat... wenn Bundeswehrsoldaten z.B. Straßen sperren und dort mit der Winkerkelle den Straßenverkehr ableiten, dann tun sie dies auf Anordnung und im Auftrag des Straßenverkehrsamtes oder der Polizei, genauso, wie an anderen Stellen dies von Feuerwehrleuten oder Angehörigen des THW getan wird.

Genau so erlebt beim Elbe-Hochwasser 2002. Dort hiess es in der entspechenden Information vom Landrat (oder Innenminister, kann mich nicht mehr genau dran erinnern) schlicht und ergreifend: "Den Weisungen der Einsatzkräfte aus Polizei, Bundeswehr, Feuerwehren und THW ist Folge zu leisten."
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Kampferdbeere

Nun muss ich doch nochmal nachhacken:

Also dürfen wir bei Patrouillen zu Fuß überall UZwGBw anwenden (also außerhalb MB & MSB)?


MfG
Auge um Auge, Zahn um Zahn.

ulli76

Bah, Himmel. Kannst du uns vielleicht mal mehr Infos zum Zusammehang der Fragen geben, als nur Krümelchen an Informationen?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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Kampferdbeere

Dann war meine Frage nicht eindeutig genug...

Lage: Patrouille zu Fuß auserhalb Mb/MSB - hierbei das anwenden von polizeilichen Verfahren
-> welche p.V dürfen wir während dessen anwenden, komplettes UZwG Bw (dachte das gilt nur für Wache; innerhalb MB/MSB) ?

Mehr informationen habe ich selbst nicht.
Auge um Auge, Zahn um Zahn.

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