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Alkohol im Einsatz

Begonnen von Ralf, 19. August 2011, 14:35:08

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Marco S.

Bei uns letztes Jahr in AFG war auch 2 Dosen-Regel - der Spieß hat 0,5 Liter-Dosen bestellt für die Abschlussparty **gg**

cassy80

#46
Hallo an das Forum,

es ist schon erschreckend, wenn man hier ließt, mit welchen Gedanken sich der Ein oder Andere im Einsatz auseinandersetzt.

Gemäß dem Grundsatz: "Denken, Drücken, Sprechen!" sollte man sich auch die eigene "Bewertung" von Befehlen und Weisungen erarbeiten.

Annahme Üb:

Ich komme von einer längeren Patrouille bei durchschnittlichen Tagestemperaturen von 30/40°C in das Camp zurück und habe für den nächsten Tag keinen erneuten Auftrag. Hier könnte derjenige, der von sich überzeugt ist, 3-4 Bier und 1-2 Ramazotti zur Verdauung schaden nicht, sehr schnell in die Irre laufen.

kurzer zeitlicher Abriss:

1800  Rückkehr ins Camp, letzter Schlaf 1-2Std vor ca 16h
bis 2100 Nachbereitung
2200 nach der Verpflegung und den 3-4 Bier den Absacker
2230 Wirkung des Alkohols, auch in den "geringen" Mengen, setzt bedingt durch die körperliche Anstrengung überraschender Weise verfrüht ein (vertrage doch zu Hause wesentlich mehr, komisch)
2330 draussen "knallt" es
2345 Vorbefehl ausrücken (Promillewert???)
2400 Marschbefehl: "Sie jetzt Kraftfahrer Dingo,...."

Ende Annahme Üb

Jetzt kann sich jeder selber fragen ob seine Einschätzung, bezüglich der Alkoholmenge, von vor sechs Stunden noch zutreffend ist.

Es gibt durchaus Vorschriften, Weisungen und Befehle die Sinn machen und zwar um uns selber und den rechten und linke Nebenmann zu schützen.

Meine persönliche Wertung, wer der Meinung ist, er kommt im Einsatz nicht ohne Alkohol zurecht, der möge zu Hause bleiben.

mkg

Karl
der sich gerade in den "Kuschelwochen" befindet

P.S.
Im Einsatz muss ich sowohl den mir anvertrauten Soldaten, als auch meinen Vorgesetzten vertrauen können. Und wenn ich dann solche Beiträge von vermeintlichen Offizieren lesen muss, kocht mir die Galle.
Semper paratus, Semper communis.

Schreiberling

Da es hier soviele Moral Apostel gibt, möchte ich jetzt auch meinen Senf dazu geben. Ich war letztes Jahr 6 Monate in MeS und habe
so einiges mitbekommen hinsichtlich Alkoholgenuß. Klar gibt es die jenigen, die es nicht ohne sich die rübe vollzuziehen können, die jenigen die garnichts trinken und die jenigen die es mit Bedacht tun. Ich habe nicht gesehen das Kameraden sich laufen lassen haben wenn es hieß "ihr verlegt morgen raus" sondern nur wenn sie mal zu "Besuch" in MeS waren oder wenn der darauf folgende Tag "Base-Day" war und das ist wie ich finde in Ordnung! Immerhin sollte man sich ruhig "mal" die Festplatte löschen gerade in solch einer Ausnahmesitutation wie es der Einsatz ist, wenn es die jeweilige Situtation zulässt. Das einige Kameraden nicht ohne können, ist leider ein ganz anderes Problem. Eines ist aber ganz klar und das sollte ja auch jedem bewusst sein, läuft man nun mit 3 Bar aufn Kessel durch Lager könnte es schon vorkommen da einen die Feldjäger einsammeln und das könnte zu Problemen führen.
Noch etwas zu der weitläufigen Meinung hier, ich finde es typisch das sich einige wieder mit Unverständnis zeigen und darauf beharren das ein Befehl ein Befehl ist. Da frage ich mich wo sind diese Kameraden im Einsatz?? Ich hab keinen gesehen der im Einsatz ein Problem damit hatte das andere mehr als 2 Dosen getrunken haben!! Und das zieht sich durch alle Dienstgradgruppen und Verbände siehe zB. Blaulichtpartys. Mein Fazit : Ich findes ok aber man sollte sich am Riemen reißen!!

miguhamburg1

Genau! Und da das, wie Sie selbst ja schreiben, längst nicht jedem gelingt, gibt es eben besagten Befehl mit der Zwei-Dosen-Regelung. Daran kann man sich halten und gut ist. Und wer das nicht will oder kann und dabei erwischt wird, wird disziplinär gemaßregelt, abgelöst etc. Ob Sie das gutfinden oder nicht, ist genauso unerheblich, als ob ich es gutfinde oder nicht. Vorgesetzte haben Befehle schlicht durchzusetzen.

Reservist

#49
Hallo,

zunächst ich bin neu hier im Forum. Ich möchte jetzt kurz etwas zu Kunduz erwähnen, wo ich im Winter 2011 war.

Teilweise gab es aufgrund Lieferschwierigkeiten gar kein Bier zu kaufen, sprich die Frage wieviel Bier trinken, stellte sich dann gar nicht.
Erstaunlich fand ich, daß nachdem kein Bier in der offziellen Verkaufsstelle ("Verticker") verfügbar war, nach kürzester Zeit die Spieße ebenfalls kein Bier mehr hatten....

Was die 2-Dosen-Regelung betrifft, so wurde es donnerstags abends toleriert, wenn es mehr als 2 Bier waren, da ja freitags base day war, sprich man konnte auch mal 4 Bier bestellen.
Auf der anderen Seite wurde jeder unverzüglich nach Hause geschickt, wenn er durch Alkoholkonsum negativ aufgefallen ist.

Thema Bier war übrigens dort "offiziell" mal deswegen ein Thema, weil es einige deutschen Soldaten nicht auf die Reihe bekamen ihre Bierdosen in Mülleimer zu werfen, sondern irgendwohin....

Was übrigens die US-Amerikaner betrifft, so ist richtig, daß sie 0,0 Promille Regelung hatten. In der Realität sie natürlich auch Bier bestellt bzw. gekauft hatten.

Zuguterletzt möchte ich erwähnen, daß es Belgier in Kunduz gab, die ebenfalls ihr Bier verkauften.....Und dort es eine 2 Dosen-Regelung wohl nicht gab, sprich wo man auch mal eine Palette kaufen konnte.

Tommie

Zitat von: Reservist am 30. März 2012, 20:08:05Erstaunlich fand ich, daß nachdem kein Bier in der offziellen Verkaufsstelle ("Verticker") verfügbar war, nach kürzester Zeit die Spieße ebenfalls kein Bier mehr hatten....

Das liegt wahrscheinlich daran, dass die Spieße das Bier, das sie in den Betreuungseinrichtungen ihrer Einheiten verkaufen, auch beim "Verticker" holen (müssen)! Und wenn der Verticker keine Gülle mehr hat, dann kriegen die Spieße eben keinen Nachschub und das Bier geht auch dort aus!

Ach ja, nur die Spieße haben die Berechtigung beim Verticker über die Bestellformulare mehr als 2 Dosen Bier (sprich: Paletten für die lokalen Betreuungseinrichtungen der Einheiten!) zu kaufen!

P.S.: Ich war im ersten Quartal 2010 in Kunduz gewesen, da war es auch schon so ;) !

RekrKp8

Ich halte eine 2-Dosen-Regelung für unsinnig. Der eine verträgt doch Alkohol ganz anders als der andere! Besser wäre, man legt einen Zeitpunkt fest, innerhalb dessen man wieder dienstfähig sein muss. (2 Stunden?)

Zum Thema: "Jeder ist selbst für sich verantwortlich", das ist schlichtweg falsch. Der Vorgesetzte ist genauso verantwortlich und ER muss die Untergebenen befehligen und braucht sie für jedwede Aufträge. Man stelle sich mal vor: "Ja, tut mir leid, ich kann meinen Auftrag nicht ausführen, da meine Leute, die alle für sich selbst verantwortlich sind, besoffen im Container liegen!"

Tommie

Zitat von: =TRG= am 31. März 2012, 10:12:16Ich halte eine 2-Dosen-Regelung für unsinnig.

Das steht Ihnen durchaus zu, TRG ;) ! Allerdings ändert es nichts an der Tatsache, dass Sie bei Verstößen gegen den entsprechenden Befehl genau danach bestraft werden! Und ich kann einen ehemaligen KpChef aus dem Einsatz durchaus nachvollziehen, der sich vor die Truppe gestellt hat und folgendes gesagt hat:

"Ich muss in diesem Einsatz nicht unbedingt disziplinar tätig werden, aber ich beherrsche auch das! Und dass Sie alle gleich wissen, worauf Sie sich hier einlassen, erkläre ich Ihnen hiermit, dass eine Disziplinarbuße wegen Alkoholmissbrauches erstens einen vollen Monat AVZ kostet und zweitens eine sofortige Repatriierung nach sich zieht! Wer also Bock darauf hat, ist herzlich eingeladen, sich den Kopf wegzuschiessen! Die Preise sind bekannt, soll also hinterher keiner sagen, er hätte es nicht gewußt!"

ulli76

@TRG: Du hast noch keine Einsatzerfahrung, oder?

In den Einsätzen wird die Alkoholregelung nämlich durchaus flexibel gehandhabt. Auch wenn die Alkoholregelung durchaus mal seltsame Blüten treibt.

Die 2-Dosen-Regelung wird nämlich tatsächlich von der Einsatzbereitschaft getoppt.
Jemand, der sich ne halbe Stunde vor Abmarsch seiner Patrouille die 2 Dosen in den Kopp kloppt, wird natürlich ebenso Ärger bekommen, wie jemand, der die 2 Dosen trinkt, obwohl ihm bekannt ist, dass er die nicht verträgt.

Mein Kdr hat das damals (TM) ganz vernünftig geregelt:
- Es gab keine festen Zeiten für den Alkoholgenuss- so konnte z.B. eine Patrouille, die morgens rein gekommen ist, auch um 9 ihr "Feierabendbier" genießen, wenn erstmal keine geplanten Aufträge anstanden.
- Die Handlungsfähigkeit musste jederzeit gegeben sein (also keine Volltrunkenheit)- davon geht man gemeinhin bei einem Konsum von 2 Bier an einem Abend aus.
- Und natürlich die volle Einsatzbereitschaft (0 Promille und ausreichend Schlaf) zum nächsten geplanten Auftrag.
- Möglichkeit der Änderung der Alkoholregelung bei Verschlechterung der Sicherheitslage. (Das ist ja in den Einsätzen der Punkt: Man weiss ja nie, wann was passiert- deswegen ist die 2-Stunden-Regelung recht unsinnig)
- Den eigenen Möglichkeiten angepasster Alkoholkonsum: Jemand mit einer Körpergröße von 1,90m und 120kg verträgt wahrscheinlich an einem Abend noch sein 3. Bier und eine Kameradin mit 1,60m, 55kg kann nach 2 Bier innerhalb von 30min durchaus handlungsunfähig sein.
- Ziel war, dass die Soldaten ihren Alkohol tunlichst in den Betreuungseinrichtungen konsumieren (dort Kontrolle durch Vorgesetzte und Kameraden) als sich heimlich auf der Stube die Birne vollzuballern.

Die ganze Regelung hatte sich tatsächlich bewährt. Die Kameraden haben gegenseitig auf sich aufgepasst und Kameraden mit genzwertigem Zustand auch rechtzeitig in´s Bett gebracht. Danach waren in der nächsten Instanz die unmittelbaren Vorgesetzten in der Verantwortung. So gab es für Kameraden, die ein Problem mit der Regelung hatten, auch schonmal ein komplettes Alkoholverbot.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

RekrKp8

Ich BIN gerade im Einsatz. Und wir haben die Regel, innerhalb von 2 Stunden wieder dienstfähig sein zu müssen. Kraftfahrer Alkoholverbot, es sei denn es war "Recreation"-Phase, als Reserve Alk-Verbot, im Auftrag sowieso. Es wurden zwei Kameraden nach Hause geschickt.

Ich halte die 2-Dosen-Regel für unsinnig. 1.) kann man das gar nicht überprüfen als Vorgesetzter, 2.) verträgt jeder unterschiedlich viel. Dazu muss man gar nicht im Einsatz sein, um das (zumindest) nachvollziehen zu können.

Generell bin ich ohnehin für die 0 Promille-Regel.

RekrKp8

Zitat von: Tommie am 31. März 2012, 10:27:52
Zitat von: =TRG= am 31. März 2012, 10:12:16Ich halte eine 2-Dosen-Regelung für unsinnig.

Das steht Ihnen durchaus zu, TRG ;) ! Allerdings ändert es nichts an der Tatsache, dass Sie bei Verstößen gegen den entsprechenden Befehl genau danach bestraft werden!

Wie kommen Sie darauf, dass ich auf die Idee käme, einen Befehl zu missachten? Ich sagte ja nicht, dass die diese tolle "Regel" nicht befolge, weil ich sie unsinnig halte. Da hätte ich hier schon längst wieder heim fliegen müssen, bei allem was hier unsinnig ist.

ulli76

Ich versteh das Problem ned ganz- bei euch wurde doch ne lageangepasste Regelung gefunden.

Und natülich kann man die 2-Dosen-Regelung überwachen- z.B. über Ration-Cards.
Ist genauso einfach oder schwer, wie die Einsatzfähigkeit zu überprüfen.

Bei 2 Dosen geht man ja davon aus, dass es eine Menge ist, die man gemeinhin konsumieren kann, ohne volltrunken zu sein. Und für die Schlauberger, die dann meinen, dass sie die Regelung irgendwie umgehen könnten (bzw. je nach Vorgesetzten auch, um die Regelung etwas zu lockern), gibt es noch zusätzlich die Regel mit der Einsatzbereitschaft.
Wie genau die jeweilige Regelung aussieht obliegt ja den Vorgesetzten vor Ort (natürlich unter Beachtung weiterer Befehle der nächst höheren Führungsebene)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Zitat von: Tommie am 31. März 2012, 10:27:52
"Ich muss in diesem Einsatz nicht unbedingt disziplinar tätig werden, aber ich beherrsche auch das! Und dass Sie alle gleich wissen, worauf Sie sich hier einlassen, erkläre ich Ihnen hiermit, dass eine Disziplinarbuße wegen Alkoholmissbrauches erstens einen vollen Monat AVZ kostet und zweitens eine sofortige Repatriierung nach sich zieht! Wer also Bock darauf hat, ist herzlich eingeladen, sich den Kopf wegzuschiessen! Die Preise sind bekannt, soll also hinterher keiner sagen, er hätte es nicht gewußt!"
Womit er sein disziplinares Ermessen wahrscheinlich unzulässig eingeschränkt haben dürfte.
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RekrKp8

klar! Jede Regelung, den Alkoholkonsum einzuschränken, ist besser als gar keine.

ICH halte aber eine 2-Dosen-Regelung als solche (d.h. zwei Dosen Bier sind gestattet) für unsinnig.

Mit der Ration Card (KF0R) überwacht man nur, wieviele Paletten á 24 Dosen man kauft pro MONAT. Es sind erlaubt...moment ich krame....5 x 24er Paletten pro Monat. Da stellt sich bei mir die Frage.

ulli76

Siehste- da gibt es auch unterschiedliche Regelungen:
Bei ISAF gibt/gab es Karten mit dem jeweiligen Datum. Also nix von wegen dass man sich Bier palettenweise kaufen kann. Um eine Flasche Wein zu kaufen, musste man z.B. noch nen 2. Mann mitbringen.
Außerdem war das nur eine Möglickeit, den Konsum zu beschränken.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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